Forum: Ausbildung, Studium & Beruf An und Verkauf von Elektronik / Elektronik-Surplus und WEEE


von Jungunternehmer (Gast)


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Hi.

Ich will mich selbstständig machen im Bereich Elektronik-Surplus.
Ich möchte Sachen verkaufen, die man zumindest hier in der Großregion 
sehr schwierig als Privatkunde bekommt. Ohne Beziehungen teilweise gar 
nicht zu bekommen.

Da Stellt sich mir folgende Frage:

Wie siehts aus mit Elektronik Altgeräte Verordnung / WEEE
Die Sachen, die ich verkaufen möchte, kommen allesamt aus dem 
gewerblichen und Industriellen Umfeld (B2B).

Teilweise stammen sie aus einer Zeit, wo es die Gesetze noh gar nicht 
gab, teilweise ist bei B2B Ware nie eine EAR Anmeldung erfolgt.

Darf ich das Zeug überhaupt verkaufen? Müsste ich alles bei der EAR 
nachmelden?
Oder darf man Sachen, die von der Beschaffenheit eigentlich gar nicht 
für private Endkunden gedacht sind, auch so verkaufen? Oder ist der 
Verkauf an Privatkunden gar nicht erlaubt?

von Leo .. (-headtrick-)


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Klar darfst du verkaufen und Bestandsschutz haste auch, denn
das Gesetz spricht hier ja vom "zum ersten mal in den Verkehr
bringen". Da die Sachen schon im Verkehr sind bzw. waren, egal
ob vor 3 Tagen oder vor 30 Jahren ist das dann egal. Problem
wird dann höchstens sein das zu beweisen aber wenn die Produkte
immer als "Gebraucht" in den Verträgen beschrieben werden bzw.
sind, dürfte es da kaum Probleme geben. Bin gespannt ob es
dazu noch andere Meiungen zu gibt?
Nach meinen Kenntnisstand ist es egal ob es B2B,P2P,B2P,oder P2B-
Geschäfte sind wegen der oben benannten Gründe. Ohne Gewähr.

von Jungunternehmer (Gast)


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Hi.
Also nach meiner Auffassung müsste man B2B Geräte bei der EAR 
nachmelden, wenn die Geräte nicht vom Hersteller angemeldet wurden.
Durch den Verkauf an Privat wird das Gerät ja erstmalig in den 
Geltungsbereich des Gesetzes gebracht.
Ob Altgeräte, die vor dem Gesetz schon im B2B Umlauf waren, noch 
nachgemeldet werden müssen, wenn sie jetzt zum ersten Mal in den 
Geltungsbereich des Gesetzes gebracht werden, weiß ich nicht.

Ich weiß allerdings auch nicht, ob Industriegeräte, Baugruppen und Teile 
überhaupt bei der EAR angemeldet werden müssen, oder ob das sowieso nur 
für "Jubelelektronik" gilt. Im B2B Umfeld darf man jedenfalls ohne EAR 
Anmeldung handeln. Nur bei Privatkunden eben nicht.

von Christoph (Gast)


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Hallo Jungunternehmer,

um ganz sicher zu gehen, ruf doch am besten mal bei take-e-way an. Die 
kennen sich mit sowas aus.

Viele Grüße
Christoph

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jungunternehmer schrieb:
> Hi.
> Also nach meiner Auffassung müsste man B2B Geräte bei der EAR
> nachmelden, wenn die Geräte nicht vom Hersteller angemeldet wurden.
> Durch den Verkauf an Privat wird das Gerät ja erstmalig in den
> Geltungsbereich des Gesetzes gebracht.

Ob Du an Privatleute oder Unternehmen verkaufst ist egal.
Entscheidend ist, ob Du derjenige bist, der das Produkt das erste Mal an 
private oder gewerbliche Endkunden liefert.

> Ob Altgeräte, die vor dem Gesetz schon im B2B Umlauf waren, noch
> nachgemeldet werden müssen, wenn sie jetzt zum ersten Mal in den
> Geltungsbereich des Gesetzes gebracht werden, weiß ich nicht.

Nein, müssen sie nicht.

> Ich weiß allerdings auch nicht, ob Industriegeräte, Baugruppen und Teile
> überhaupt bei der EAR angemeldet werden müssen, oder ob das sowieso nur
> für "Jubelelektronik" gilt.

Es gilt nicht für Anlagen, die eindeutig nur für B2B gedacht sind, wie 
z.B. ortsfeste Maschinen, einzelne Sondermaschinen etc.

Sobald auch nur die Möglichkeit einer privaten Nutzung besteht, musst 
Du die Entsorgung übernehmen.

> Im B2B Umfeld darf man jedenfalls ohne EAR
> Anmeldung handeln.

Nur, wenn es sich um Zwischenhändler/Weiterverkäufer handelt.

Chris D.

An den OP: solange es gebrauchte Produkte sind, kannst Du die ohne 
Registrierung weiterverhökern. Aufpassen würde ich, wenn Du aus dem 
Nicht-EU-Ausland importierst. Eventuell bist Du dann 
Erstinverkehrbringer innerhalb der EU und damit "fällig". Also da bitte 
nachfragen und Ergebnis hier mitteilen :-)

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