Moin Wir haben vor etwa 2 Jahren den Kabelanschluss gekündigt. Auf die etwa 5cm breite Aufputzdose wurde daraufhin eine Plombe gesetzt, weitere 3cm. Bislangg hat uns das nicht weiters gestört. Nun sollen neue Möbel eingerichtet werden und darum sollte die Dose weg. Wir telefonierten mit dem ehemaligen Anbieter; dieser meinte, eine Demontage der Dose wäre nicht möglich. Auch nachdem wir ihn versicherten, dass wir unter keinen Umständen jemals wieder Kabelanschluss von denen beziehen würden (...) meinte der Anbieter, die Dose müsste auf jeden Fall bleiben. Außerdem machter er uns darauf aufmerksam, dass die neuen Möbel mit entsprechendem Abstand von der Dose aufgestellt werden müssen, bzw. die Möbel einen entsprechenden Ausschnitt haben müssen, damit die Plombe kontrolliert werden könne. Konnte es mir kaum verkneifen zu fragen, ob sie vielleicht noch ein schwarzes Kreuz auf unsere Tür malen wollen oder gar bei uns einziehen möchten... Jedenfalls begründete der Anbieter die Nichtmachbarkeit dadurch, dass mit der selben Leitung auch noch andere Wohnungsanschlüsse versorgt würden und diese alle in Serie geschalten seien. Was würdet ihr machen? Möchte jetzt keinen Anwalt einschalten und womöglich jahrelang um eine Dose herumstreiten...
Es gilt ( noch ? ) Art.13 Grundgesetz ( Unverletzlichkeit der Wohnung ). Nach meinem Verständnis benötigt die Kabel-Fa. Deine Zustimmung für das, was sie in Deiner Wohnung macht oder einen richterlichen Beschluss. - Du hingegen benötigst KEIN Einverständnis von jemand, mit dem Du ohnehin nichst zu tun hast. Keine Gewähr ! Garantiert werden auch für solche Fälle genug Rechtsverdreher dafür bezahlt, dass sie unmissverständliche Aussagen einfach auf den Kopf stellen ...
U. B. schrieb: > Du hingegen benötigst KEIN Einverständnis von jemand, mit dem Du ohnehin > nichst zu tun hast. So einfach ist es hier leider nicht. Die Installation der TV-Kabel wurde in vielen Wohnblocks tatsächlich so ausgeführt, daß nur ein Kabel vom Keller kommt und von Dose zu Dose weiter nach oben geführt wird. Entfernt man die Dose in der eigenen Wohnung, werden alle oberhalb ebenfalls totgelegt. Man kann auch nicht einfach die Steigleitung für das Wasser abklemmen, nur weil man selbst kein Wasser benötigt. Du wirst das mit dem Vermieter abklären müssen. Eventuell kann das Kabel fachgerecht gemufft werden, sodaß die störende Dose entfällt.
Kabelfernsehen ist wie Hausschwamm, leicht zu bekommen, und nur sehr schwer wieder loszuwerden.
Icke ®. schrieb: > Du wirst das mit dem Vermieter abklären müssen kein Vermieter, Eigentumswohnung... Kann man den Anbieter nicht dazu "bewegen", die Dose auf seine Kosten Unterputz zu verbauen und auch dort zu plombieren? Wenn wir nun wirklich dazu "genötigt" werden, die Möbel erst einen halben Meter von der Wand entfernt aufzustellen um die Zugänglichkeit der Plombe zu garantieren, find ich das schlichtweg als Witz.
>ebenfalls totgelegt. Man kann auch nicht einfach die Steigleitung für >das Wasser abklemmen, nur weil man selbst kein Wasser benötigt. Der Vergleich hinkt gewaltig. Man kann sehrwohl die von der Steigleitung abzweigenden Wasseranschlüsse zurückbauen und in der Wand verschwinden lassen. Wenn der Kabelanbieter sich quer stellt, Ultimatum setzen. Entweder die lassen das Ding verschwinden, oder Dir rutscht beim Renovieren der Hammer ab, und das Ding fällt von der Wand. Sie können ja gerne innerhalb der Wand ihr Kabel laufen lassen, aber stur drauf zu bestehen eine Dose aus der Wand schauen zu lassen würde ich mir in einer Eigentumswohnung nicht gefallen lassen. >Wenn wir nun wirklich dazu "genötigt" werden, die Möbel erst einen >halben Meter von der Wand entfernt aufzustellen um die Zugänglichkeit >der Plombe zu garantieren, find ich das schlichtweg als Witz. Ich assoziiere das eher mit "Frechheit" >Kabelfernsehen ist wie Hausschwamm, leicht zu bekommen, und nur sehr >schwer wieder loszuwerden. YMMD
Was die Herrschaften Kabelbetreiber sich herausnehmen, ist schon unglaublich. Da hilft nur eines: sich Klarheit verschaffen, was an den Drohkulissen wirklich dran ist. Sieh mal in den alten Vertragsunterlagen nach, ob du dem Betreiber irgendwelche Rechte nach Beendigung des Vertrages eingeräumt hast. Außerdem solltest du bei der Hausverwaltung nachfragen, wem das Kabel eigentlich gehört. Im übrigen: Die Wohnung ist unverletzlich. Auch für Kabelbetreiber. Diese Plomben sind also reine Einschüchterung, denn die Kerle haben keine Handhabe, sie jemals zu prüfen, es sei denn, mit deinem Einverständnis, oder durch plumpe Überrumpelung. Ich würde denen per Einschreiben einen Termin setzen, die Dose so zu ändern, daß sie zu keinen Beeinträchtigungen mehr führt und gleichzeitig ankündigen, daß du sie entfernen läßt, wenn der Termin erfolglos verstrichen ist, denn Beeinträchtigungen durch die Herrschaften mußt du als Eigentümer nicht dulden - zumindest nicht ohne angemessenen Ersatz. Wenn du die Dose selbst entfernen läßt, kannst du den Kerlen gleich Hausverbot für deine Wohnung erteilen, damit Überrumpelungsversuche sofort strafrechtlich verfolgt werden können.
Electronic R. schrieb: > kein Vermieter, Eigentumswohnung... Moment mal. Der Kabelbetreiber möchte Dir als Eigentümer Deiner Wohnung Vorschriften machen? Da dürfte er ziemlich schlechte Chancen haben. Wenn die betreffende Wand keine tragende Wand ist, dann befindet sie sich vollständig in Deinem Sondereigentum und Du darfst darüber bestimmen, was mit dieser Wand geschieht. Auch der Putz auf tragenden Wänden ist Dein Sondereigentum, und Du darfst darüber bestimmen, was damit geschieht. Daß der Kabelbetreiber durch Dein Sondereigentum irgendwelche Strippen zieht oder gezogen hat, rechtfertigt seinerseits keinen Anspruch auf Erhaltung dieser Strippen. Er hätte sie vielmehr im Gemeinschaftseigentum (Installationsschächte, Treppenhaus o.ä.) verlegen müssen. Informiere Dich sicherheitshalber beim Verwalter Deiner WEG über das, was in der Teilungserklärung steht, aber eigentlich solltest Du einen Anspruch darauf haben, daß der Kabelbetreiber seine Installation aus Deiner Wohnung entfernt. Wenn das eine Durchleitung ist, dann kannst Du großzügig anbieten, daß anstelle der Kabeldose eine Verteilerdose gesetzt wird, in der das Kabel verbunden wird, so daß die Durchleitung weiterhin funktioniert, aber damit duldest Du die Nutzung Deines Sondereigentums durch den Kabelbetreiber. Du könntest dem Kabelbetreiber natürlich auch diesen Teil Deines Sondereigentums zur Miete anbieten, immerhin macht er Geld damit, daß da dieses Kabel liegt. Und im Gegensatz zu zum Betrieb eines Hauses zwingend erforderlicher Infrastruktur (Zu- und Abwasser, Heizung, Strom, Gas etc.) ist ein Kabelanschluss entbehrlich.
Rufus t. Firefly schrieb: > Und im Gegensatz zu zum Betrieb eines Hauses zwingend erforderlicher > Infrastruktur (Zu- und Abwasser, Heizung, Strom, Gas etc.) ist ein > Kabelanschluss entbehrlich. Sag das mal den Parteien, die über ihm wohnen...
Und wenn die Parteien unter ihm auch die Möbel rücken und die Dosen nicht haben wollen und rausreißen, dann wird es lustig...
Hat eigentlich jemand Erfahrung wie man aus dem Knebelvertrag wieder rauskommt? Ich habe auch einen Kabelanschluss, den ich nicht nutze, aber jeden Monat fleißig über Nebenkosten finanzieren darf.... @Themenersteller: Einfach abmontieren, sauber abschneiden, isolieren und in der Wand verputzen. Wenn jemand fragt: Du hast keine Ahnung wo das "Ding" ist und hast es auch noch nie gesehen. Ich würde sowieso niemanden in die Wohnung lassen. Also sauber abschneiden und gut ist. Viele Grüße! PS: Musst auber aufpassen, wenn da zwei Kabel ankommen musst du die evtl. verbinden. Bei einem Koaxialkabel kannst du aber abschneiden.
Das hängt von den Verträgen ab. Als Mieter kommt man da nicht raus. Als Eigentümer einer Eigentumswohnung hängt es von den Verträgen ab. Auch ein einzelnes Koaxkabel darf nicht einfach abgeschnitten werden! Da gehört ein Endwiederstand ran.
Hogo Fogo schrieb: > Hat eigentlich jemand Erfahrung wie man aus dem Knebelvertrag wieder > rauskommt? Ich habe auch einen Kabelanschluss, den ich nicht nutze, aber > jeden Monat fleißig über Nebenkosten finanzieren darf.... Wenn die Eigentümergemeinschaft mit dem Kabelbetreiber einen Vertrag hat, daß der das Signal an einem Einspeisepunkt in die Hausanlage einleitet, die der WEG gehört, dann kannst du nur versuchen, in der Eigentümerversammlung ein anderes Abrechnungsmodell durchzubekommen. Dafür brauchst du aber mindestens 50% der Stimmen. > @Themenersteller: Einfach abmontieren, sauber abschneiden, isolieren und > in der Wand verputzen. Wenn jemand fragt: Du hast keine Ahnung wo das > "Ding" ist und hast es auch noch nie gesehen. Ich würde sowieso > niemanden in die Wohnung lassen. Also sauber abschneiden und gut ist. Davon würde ich dringend abraten. Das Kabel muß nicht Eigentum des Kabelbetreibers sein. Ein Rohr, oder eine elektrische Leitung, die durch die Wohnung geleitet ist, an die man aber nicht angeschlossen ist, darf man auch nicht einfach kappen - völlig unabhängig davon, ob sie entlang einer tragenden-, oder einer nichttragenden Wand verlaufen. Leitungen aller Art, an denen mehrere Parteien angeschlossen sind, sind immer Gemeinschaftseigentum - egal, wo sie langlaufen.
So einen Aufputzkasten, kann man unter Umständen auch mit einem Einbauschrank verbauen. War ja selbst mal Monteur in der TK-Branche, und hab da bei Kunden viele gute Lösungen gesehen. Ein Telefonhausanschluß, ist nicht immer winzig klein: EVz59 oder VKA4 (aka Quante-Kasten). Einige Kunden machten ein rechteckiges Loch in die Schrankrückwand, so daß das Gerät weiterhin zugänglich blieb. Das ist auf jeden Fall wichtig für den Störungsfall, wenn da jemand dran muß. Dann muß der Servicetechniker in den Schrank hinein, ist nicht immer bequem und gemütlich. Das muß optisch nicht unbedingt häßlich sein.
Uhu , damit > Leitungen aller Art, an denen mehrere Parteien angeschlossen sind, > sind immer Gemeinschaftseigentum - egal, wo sie langlaufen. trifft man nur das ursächliche Eigentums-/Nutzungsproblem, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Installation. Versorgungsleitungen durch Wohnräume sind nicht duldbar, da sie nur aus Bequemlichkeit so verlegt wurden, und früher oder später zu Komplikationen führen. Durch eine Eigentumswohnung führende Fremdversorgungsleitungen wie Strom / Telefon oder TV muß man sich nicht antun, der Installatuer hatte damals wohl keine Lust die im Treppenhaus / Steigschacht mit etwas mehr Arbeit zu installieren! Bei einer Störung auf so einer Leitungstrasse möchte ich das Theater sehen, wenn der Entstörer (Techniker) in jeder Wohnung an den Übergangspunkten prüfen muß. Sowas ist reglewidrig errichtet wurden und damit hat das keinen rechtl. Bestand.
Sven F. schrieb: > Versorgungsleitungen durch Wohnräume sind nicht duldbar, da sie nur aus > Bequemlichkeit so verlegt wurden, und früher oder später zu > Komplikationen führen. Du irrst. Die Zu- und Abwasserleitungen von Bädern, Toiletten und Küchen verlaufen in aller Regel in, oder an den Wänden der betreffenden Räumlichkeiten. Man kauft die Wohnung "wie besehen" und damit ist der Käs' gegessen und wenns eine Mietwohnung ist: man muß sie ja nicht mieten. Wo nachträglich verlegte gemeinsame Leitungen verlaufen, darüber beschließen die Eigentümer. I.d.R. wird die am kostengünstigsten zu realisierende Lösung gewählt, denn nicht der Liebe Gott bezahlt sowas, sondern die Eigentümer. Aber einen neuen Schaltschrank im Wohnzimmer, oder eine Wasseruhr, die mitten in der Wohnzimmerwand 10 cm herausragt - soas habe ich schonmal gesehen - muß der Wohnungseigentümer nachträglich nicht dulden. > Bei einer Störung auf so einer Leitungstrasse möchte ich das Theater > sehen, wenn der Entstörer (Techniker) in jeder Wohnung an den > Übergangspunkten prüfen muß. Die busartig verlegten Gemeinschaftsantennenleitungen gehen aber meistens dort hoch, wo auch die Anschlußdosen liegen und wenn es einigermaßen sinnvoll gemacht wurde, dann eben in einem Rohr unter Putz.
Sven F. schrieb: >der Installatuer hatte damals wohl keine Lust >die im Treppenhaus Nöö. Irgendjemand, der keine Lust hatte, mehr Geld auszugeben, und mehr Aufwand zu betreiben. Der Installateur ist immer der schwächste im Glied, dem kann man es nun wirklich nicht anlasten. Ich selbst wohnte mal in einem Mietshaus, wo alle Wohnungen in einer senkrechten Ebene eine Steigeleitung hatten. Und zwar durch die Wohnung hindurch. Das wurde wohl von der Genossenschaft ausgeschrieben, wer es am billigsten machen kann. Die nobelste, schönste, und teuerste Lösung, findet man allenfalls in Privatvillen.
Wie wäre folgende Alternative: In die Wand hinter der Dose ein Loch kloppen bis die Dübel freiliegen. Dann die ganze Dose in der Wand verschwinden lassen. Dann ein Blech draufmontieren und Tapete drauf, fertig. Aus den Augen aus dem Sinn, aber elektrisch intakt.
Das wird man wohl ohne Bruch der Plombe kaum vernünftig hinbekommen.
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