Forum: Offtopic Antennendose Kabelanschluss - Plombe


von Electronic R. (electronic_r)


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Moin

Wir haben vor etwa 2 Jahren den Kabelanschluss gekündigt. Auf die etwa 
5cm breite Aufputzdose wurde daraufhin eine Plombe gesetzt, weitere 3cm.

Bislangg hat uns das nicht weiters gestört. Nun sollen neue Möbel 
eingerichtet werden und darum sollte die Dose weg.

Wir telefonierten mit dem ehemaligen Anbieter; dieser meinte, eine 
Demontage der Dose wäre nicht möglich. Auch nachdem wir ihn 
versicherten, dass wir unter keinen Umständen jemals wieder 
Kabelanschluss von denen beziehen würden (...) meinte der Anbieter, die 
Dose müsste auf jeden Fall bleiben. Außerdem machter er uns darauf 
aufmerksam, dass die neuen Möbel mit entsprechendem Abstand von der Dose 
aufgestellt werden müssen, bzw. die Möbel einen entsprechenden 
Ausschnitt haben müssen, damit die Plombe kontrolliert werden könne. 
Konnte es mir kaum verkneifen zu fragen, ob sie vielleicht noch ein 
schwarzes Kreuz auf unsere Tür malen wollen oder gar bei uns einziehen 
möchten...

Jedenfalls begründete der Anbieter die Nichtmachbarkeit dadurch, dass 
mit der selben Leitung auch noch andere Wohnungsanschlüsse versorgt 
würden und diese alle in Serie geschalten seien.


Was würdet ihr machen? Möchte jetzt keinen Anwalt einschalten und 
womöglich jahrelang um eine Dose herumstreiten...

von U. B. (Gast)


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Es gilt ( noch ? ) Art.13 Grundgesetz ( Unverletzlichkeit der Wohnung ).

Nach meinem Verständnis benötigt die Kabel-Fa. Deine Zustimmung für das, 
was sie in Deiner Wohnung macht oder einen richterlichen Beschluss. -
Du hingegen benötigst KEIN Einverständnis von jemand, mit dem Du ohnehin 
nichst zu tun hast.

Keine Gewähr !

Garantiert werden auch für solche Fälle genug Rechtsverdreher dafür 
bezahlt, dass sie unmissverständliche Aussagen einfach auf den Kopf 
stellen ...

von Icke ®. (49636b65)


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U. B. schrieb:

> Du hingegen benötigst KEIN Einverständnis von jemand, mit dem Du ohnehin
> nichst zu tun hast.

So einfach ist es hier leider nicht. Die Installation der TV-Kabel wurde 
in vielen Wohnblocks tatsächlich so ausgeführt, daß nur ein Kabel vom 
Keller kommt und von Dose zu Dose weiter nach oben geführt wird. 
Entfernt man die Dose in der eigenen Wohnung, werden alle oberhalb 
ebenfalls totgelegt. Man kann auch nicht einfach die Steigleitung für 
das Wasser abklemmen, nur weil man selbst kein Wasser benötigt.
Du wirst das mit dem Vermieter abklären müssen. Eventuell kann das Kabel 
fachgerecht gemufft werden, sodaß die störende Dose entfällt.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Kabelfernsehen ist wie Hausschwamm, leicht zu bekommen, und nur sehr 
schwer wieder loszuwerden.

von Electronic R. (electronic_r)


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Icke ®. schrieb:
> Du wirst das mit dem Vermieter abklären müssen

kein Vermieter, Eigentumswohnung...


Kann man den Anbieter nicht dazu "bewegen", die Dose auf seine Kosten 
Unterputz zu verbauen und auch dort zu plombieren?
Wenn wir nun wirklich dazu "genötigt" werden, die Möbel erst einen 
halben Meter von der Wand entfernt aufzustellen um die Zugänglichkeit 
der Plombe zu garantieren, find ich das schlichtweg als Witz.

von Hein G. (Gast)


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>ebenfalls totgelegt. Man kann auch nicht einfach die Steigleitung für
>das Wasser abklemmen, nur weil man selbst kein Wasser benötigt.

Der Vergleich hinkt gewaltig. Man kann sehrwohl die von der Steigleitung 
abzweigenden Wasseranschlüsse zurückbauen und in der Wand verschwinden 
lassen.

Wenn der Kabelanbieter sich quer stellt, Ultimatum setzen. Entweder die 
lassen das Ding verschwinden, oder Dir rutscht beim Renovieren der 
Hammer ab, und das Ding fällt von der Wand. Sie können ja gerne 
innerhalb der Wand ihr Kabel laufen lassen, aber stur drauf zu bestehen 
eine Dose aus der Wand schauen zu lassen würde ich mir in einer 
Eigentumswohnung nicht gefallen lassen.

>Wenn wir nun wirklich dazu "genötigt" werden, die Möbel erst einen
>halben Meter von der Wand entfernt aufzustellen um die Zugänglichkeit
>der Plombe zu garantieren, find ich das schlichtweg als Witz.

Ich assoziiere das eher mit "Frechheit"


>Kabelfernsehen ist wie Hausschwamm, leicht zu bekommen, und nur sehr
>schwer wieder loszuwerden.

YMMD

von Uhu U. (uhu)


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Was die Herrschaften Kabelbetreiber sich herausnehmen, ist schon 
unglaublich. Da hilft nur eines: sich Klarheit verschaffen, was an den 
Drohkulissen wirklich dran ist.

Sieh mal in den alten Vertragsunterlagen nach, ob du dem Betreiber 
irgendwelche Rechte nach Beendigung des Vertrages eingeräumt hast. 
Außerdem solltest du bei der Hausverwaltung nachfragen, wem das Kabel 
eigentlich gehört.

Im übrigen: Die Wohnung ist unverletzlich. Auch für Kabelbetreiber. 
Diese Plomben sind also reine Einschüchterung, denn die Kerle haben 
keine Handhabe, sie jemals zu prüfen, es sei denn, mit deinem 
Einverständnis, oder durch plumpe Überrumpelung.

Ich würde denen per Einschreiben einen Termin setzen, die Dose so zu 
ändern, daß sie zu keinen Beeinträchtigungen mehr führt und gleichzeitig 
ankündigen, daß du sie entfernen läßt, wenn der Termin erfolglos 
verstrichen ist, denn Beeinträchtigungen durch die Herrschaften mußt du 
als Eigentümer nicht dulden - zumindest nicht ohne angemessenen Ersatz.

Wenn du die Dose selbst entfernen läßt, kannst du den Kerlen gleich 
Hausverbot für deine Wohnung erteilen, damit Überrumpelungsversuche 
sofort strafrechtlich verfolgt werden können.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Electronic R. schrieb:
> kein Vermieter, Eigentumswohnung...

Moment mal. Der Kabelbetreiber möchte Dir als Eigentümer Deiner Wohnung 
Vorschriften machen?

Da dürfte er ziemlich schlechte Chancen haben. Wenn die betreffende Wand 
keine tragende Wand ist, dann befindet sie sich vollständig in Deinem 
Sondereigentum und Du darfst darüber bestimmen, was mit dieser Wand 
geschieht.
Auch der Putz auf tragenden Wänden ist Dein Sondereigentum, und Du 
darfst darüber bestimmen, was damit geschieht.

Daß der Kabelbetreiber durch Dein Sondereigentum irgendwelche Strippen 
zieht oder gezogen hat, rechtfertigt seinerseits keinen Anspruch auf 
Erhaltung dieser Strippen. Er hätte sie vielmehr im 
Gemeinschaftseigentum (Installationsschächte, Treppenhaus o.ä.) verlegen 
müssen.

Informiere Dich sicherheitshalber beim Verwalter Deiner WEG über das, 
was in der Teilungserklärung steht, aber eigentlich solltest Du einen 
Anspruch darauf haben, daß der Kabelbetreiber seine Installation aus 
Deiner Wohnung entfernt.

Wenn das eine Durchleitung ist, dann kannst Du großzügig anbieten, daß 
anstelle der Kabeldose eine Verteilerdose gesetzt wird, in der das Kabel 
verbunden wird, so daß die Durchleitung weiterhin funktioniert, aber 
damit duldest Du die Nutzung Deines Sondereigentums durch den 
Kabelbetreiber.

Du könntest dem Kabelbetreiber natürlich auch diesen Teil Deines 
Sondereigentums zur Miete anbieten, immerhin macht er Geld damit, daß da 
dieses Kabel liegt.

Und im Gegensatz zu zum Betrieb eines Hauses zwingend erforderlicher 
Infrastruktur (Zu- und Abwasser, Heizung, Strom, Gas etc.) ist ein 
Kabelanschluss entbehrlich.

von Icke ®. (49636b65)


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Rufus t. Firefly schrieb:

> Und im Gegensatz zu zum Betrieb eines Hauses zwingend erforderlicher
> Infrastruktur (Zu- und Abwasser, Heizung, Strom, Gas etc.) ist ein
> Kabelanschluss entbehrlich.

Sag das mal den Parteien, die über ihm wohnen...

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Und wenn die Parteien unter ihm auch die Möbel rücken und die Dosen 
nicht haben wollen und rausreißen, dann wird es lustig...

von Hogo F. (Firma: Bailout Inc.) (atze_vom_bau)


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Hat eigentlich jemand Erfahrung wie man aus dem Knebelvertrag wieder 
rauskommt? Ich habe auch einen Kabelanschluss, den ich nicht nutze, aber 
jeden Monat fleißig über Nebenkosten finanzieren darf....

@Themenersteller: Einfach abmontieren, sauber abschneiden, isolieren und 
in der Wand verputzen. Wenn jemand fragt: Du hast keine Ahnung wo das 
"Ding" ist und hast es auch noch nie gesehen. Ich würde sowieso 
niemanden in die Wohnung lassen. Also sauber abschneiden und gut ist.

Viele Grüße!

PS: Musst auber aufpassen, wenn da zwei Kabel ankommen musst du die 
evtl. verbinden. Bei einem Koaxialkabel kannst du aber abschneiden.

von Tilo (Gast)


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Das hängt von den Verträgen ab.
Als Mieter kommt man da nicht raus.
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung hängt es von den Verträgen ab.

Auch ein einzelnes Koaxkabel darf nicht einfach abgeschnitten werden! Da 
gehört ein Endwiederstand ran.

von Uhu U. (uhu)


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Hogo Fogo schrieb:
> Hat eigentlich jemand Erfahrung wie man aus dem Knebelvertrag wieder
> rauskommt? Ich habe auch einen Kabelanschluss, den ich nicht nutze, aber
> jeden Monat fleißig über Nebenkosten finanzieren darf....

Wenn die Eigentümergemeinschaft mit dem Kabelbetreiber einen Vertrag 
hat, daß der das Signal an einem Einspeisepunkt in die Hausanlage 
einleitet, die der WEG gehört, dann kannst du nur versuchen, in der 
Eigentümerversammlung ein anderes Abrechnungsmodell durchzubekommen. 
Dafür brauchst du aber mindestens 50% der Stimmen.

> @Themenersteller: Einfach abmontieren, sauber abschneiden, isolieren und
> in der Wand verputzen. Wenn jemand fragt: Du hast keine Ahnung wo das
> "Ding" ist und hast es auch noch nie gesehen. Ich würde sowieso
> niemanden in die Wohnung lassen. Also sauber abschneiden und gut ist.

Davon würde ich dringend abraten. Das Kabel muß nicht Eigentum des 
Kabelbetreibers sein.

Ein Rohr, oder eine elektrische Leitung, die durch die Wohnung geleitet 
ist, an die man aber nicht angeschlossen ist, darf man auch nicht 
einfach kappen - völlig unabhängig davon, ob sie entlang einer 
tragenden-, oder einer nichttragenden Wand verlaufen.

Leitungen aller Art, an denen mehrere Parteien angeschlossen sind, 
sind immer Gemeinschaftseigentum - egal, wo sie langlaufen.

von Tilo (Gast)


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Sorry, natürlich ohne ie, peinlich, peinlich ;)

von Wilhelm F. (Gast)


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So einen Aufputzkasten, kann man unter Umständen auch mit einem 
Einbauschrank verbauen. War ja selbst mal Monteur in der TK-Branche, und 
hab da bei Kunden viele gute Lösungen gesehen. Ein Telefonhausanschluß, 
ist nicht immer winzig klein: EVz59 oder VKA4 (aka Quante-Kasten). 
Einige Kunden machten ein rechteckiges Loch in die Schrankrückwand, so 
daß das Gerät weiterhin zugänglich blieb. Das ist auf jeden Fall wichtig 
für den Störungsfall, wenn da jemand dran muß. Dann muß der 
Servicetechniker in den Schrank hinein, ist nicht immer bequem und 
gemütlich. Das muß optisch nicht unbedingt häßlich sein.

von Sven F. (doncarlos)


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Uhu , damit
> Leitungen aller Art, an denen mehrere Parteien angeschlossen sind,
> sind immer Gemeinschaftseigentum - egal, wo sie langlaufen.
trifft man nur das ursächliche Eigentums-/Nutzungsproblem, nicht aber 
die Rechtmäßigkeit der Installation.
Versorgungsleitungen durch Wohnräume sind nicht duldbar, da sie nur aus 
Bequemlichkeit so verlegt wurden, und früher oder später zu 
Komplikationen führen.
Durch eine Eigentumswohnung führende Fremdversorgungsleitungen wie Strom 
/ Telefon oder TV muß man sich nicht antun, der Installatuer hatte 
damals wohl keine Lust die im Treppenhaus / Steigschacht mit etwas mehr 
Arbeit zu installieren!
Bei einer Störung auf so einer Leitungstrasse möchte ich das Theater 
sehen, wenn der Entstörer (Techniker) in jeder Wohnung an den 
Übergangspunkten prüfen muß.
Sowas ist reglewidrig errichtet wurden und damit hat das keinen rechtl. 
Bestand.

von Uhu U. (uhu)


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Sven F. schrieb:
> Versorgungsleitungen durch Wohnräume sind nicht duldbar, da sie nur aus
> Bequemlichkeit so verlegt wurden, und früher oder später zu
> Komplikationen führen.

Du irrst. Die Zu- und Abwasserleitungen von Bädern, Toiletten und Küchen 
verlaufen in aller Regel in, oder an den Wänden der betreffenden 
Räumlichkeiten.

Man kauft die Wohnung "wie besehen" und damit ist der Käs' gegessen und 
wenns eine Mietwohnung ist: man muß sie ja nicht mieten.

Wo nachträglich verlegte gemeinsame Leitungen verlaufen, darüber 
beschließen die Eigentümer. I.d.R. wird die am kostengünstigsten zu 
realisierende Lösung gewählt, denn nicht der Liebe Gott bezahlt sowas, 
sondern die Eigentümer.

Aber einen neuen Schaltschrank im Wohnzimmer, oder eine Wasseruhr, die 
mitten in der Wohnzimmerwand 10 cm herausragt - soas habe ich schonmal 
gesehen - muß der Wohnungseigentümer nachträglich nicht dulden.

> Bei einer Störung auf so einer Leitungstrasse möchte ich das Theater
> sehen, wenn der Entstörer (Techniker) in jeder Wohnung an den
> Übergangspunkten prüfen muß.

Die busartig verlegten Gemeinschaftsantennenleitungen gehen aber 
meistens dort hoch, wo auch die Anschlußdosen liegen und wenn es 
einigermaßen sinnvoll gemacht wurde, dann eben in einem Rohr unter Putz.

von Wilhelm F. (Gast)


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Sven F. schrieb:

>der Installatuer hatte damals wohl keine Lust
>die im Treppenhaus

Nöö. Irgendjemand, der keine Lust hatte, mehr Geld auszugeben, und mehr 
Aufwand zu betreiben. Der Installateur ist immer der schwächste im 
Glied, dem kann man es nun wirklich nicht anlasten.

Ich selbst wohnte mal in einem Mietshaus, wo alle Wohnungen in einer 
senkrechten Ebene eine Steigeleitung hatten. Und zwar durch die Wohnung 
hindurch. Das wurde wohl von der Genossenschaft ausgeschrieben, wer es 
am billigsten machen kann.

Die nobelste, schönste, und teuerste Lösung, findet man allenfalls in 
Privatvillen.

von Leo .. (-headtrick-)


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Wie wäre folgende Alternative:
In die Wand hinter der Dose ein Loch kloppen bis die Dübel freiliegen.
Dann die ganze Dose in der Wand verschwinden lassen.
Dann ein Blech draufmontieren und Tapete drauf, fertig.
Aus den Augen aus dem Sinn, aber elektrisch intakt.

von Uhu U. (uhu)


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Das wird man wohl ohne Bruch der Plombe kaum vernünftig hinbekommen.

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