Hallo, habe gelesen, daß man als Entwickler auf "schmalen Rechtspfaden" unterwegs ist. Das heißt, wenn durch Konstruktionsfehler Schäden entstehen, kann neben dem Unternehmen, welches das Produkt in Verkehr bringt, auch der Ingenieur in die Haftung genommen werden. Wie sind Eure Erfahrungen ? Gibt es entsprechende Versicherungen für uns als Entwickler? ->Die Firmen haben ja generell entsprechende Haftpflichtversicherungen. In meinem Fall soll ich die Normen überwachen, die für neuentwickelte Produkte relevant sind. Die Normen müssen dann jeweils den Entwicklern zur Verfügung gestellt werden. Stellt sich für mich die Frage, ob ich durch diese Arbeit stärker in der Haftung stehe als die Entwickler, die die Normenanforderungen im Produkt umsetzen müssen. Hoffe, daß jemand dabei ist, der diesbezüglich fundiertes Wissen hat. Gruß Richi
In der Medizintechnik ist das in der Tat so!
Was spricht dagegen, es richtig machen zu wollen ? Die Normen sind nicht so teuer wie allfaellige Folgeschaeden. Man lernt auch noch vieles dabei.
Hat Deine Firma eine Rechtsabteilung? Dann ruf die doch einfach mal an ;)
Haftung -Fahrlässig keine Haftung -Mittelfahrlässig Mithaftung -Grobfahrlässig Vollhaftung -Vorsätzlich Vollhaftung Das hab ich so mal in einer Wiso-Sendung aufgeschnappt, es kommt aber auch darauf an das, die Schuld nachgewiesen wird. Bei der Bergbahnkatastrophe vom Kaprun vor etlichen Jahren ist auch keiner verurteilt worden, soweit ich mich erinnere, aber jeder Fall ist natürlich anders. Man sollte sich also schon absichern, evtl. mal seinen eigenen Versicherer fragen ob und für wie viel man sich da Haftpflichtversichern kann. Das Gehalt eines Ingenieurs sollte das schon hergeben.
A...aha Soooo. schrieb: > Die Normen sind nicht > > so teuer wie allfaellige Folgeschaeden Ist nicht so einfach, es gibt auch den Grundsatz der "Anerkannten Regeln der Technik", die werden von autonomen Gruppen (Verbänden) als Regelsetzer von der Justiz/Gerichten anerkannten z.B VDE, VDE, Namur, VdS etc. ! Ich will damit sagen, dass die "Normeinhaltung" keine Sicherheit vor (straf-)rechtlichen Konsequenzen gibt. Z.B. kann die Nichteinhaltung einer zukünftigen Norm (zum Jetztzeitpunkt noch nicht in Kraft) auch als Verstoß gegen den Grundsatz der annerkannten Regeln der Technik gewertet werden, den es wird von der Justiz/Gerichten erwartet, dass die Produktentwicklung auf dem Erkenntnisstand der Technik erfolgt. Der Erkenntnisstand der Technik ist aber Grundlage der Normgebung und ist zeitlich vor dieser! Richard Betz schrieb: > Stellt sich für mich die Frage, ob ich durch diese Arbeit stärker in der > > Haftung stehe als die Entwickler, die die Normenanforderungen im Produkt > > umsetzen müssen. Hmm., die Entwickler müssen Sorge dafür tragen, dass die vorgenannten Rechtsgrundsätze eingehalten werden. Entlastend kann gewertet werden, dass sie weisungsgebunden sind und dadurch ein "Organisationsversagen" vorliegt! Also Teilverantwortung auf die Leitungsebene sich verlagert! Richard Betz schrieb: > ->Die Firmen haben ja generell entsprechende > > Haftpflichtversicherungen. Decken nur die materiellen Schäden ab, strafrechtlich ist da jeder mit seiner eigenen persönlichen Verantwortung dran (Geldbußen, Haftstrafen etc.)
Hallo, also fundiertes Wissen habe ich nicht, allerdings sehe ich das so, dass der Mitarbeiter zum einen Befähigt sein muss, die Tätigkeit auszuüben, was oftmals durch eine Schulung oder eine einschlägige Tätigkeit nachzuweisen ist. Ansonsten, ich kenne das gerade wenn es um Normen geht aus dem Mittelständischen Bereich, da wird der TÜV oder sowas eingeschaltet für die Abnahme und auch für die Beratung, dann müssen die dir sagen, was Sache ist und dich auf Gefahren oder nichteinhaltungen hinweisen. Eine gute Versicherung dagegen, dass man etwas übersieht. Wie sieht das bei dir mit dem überwachen aus? Liest du alle neuen Normen durch und schaust, ob die anendbar sind? Viele Grüße, Sven
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