Forum: Offtopic Urheberrecht


von PDP (Gast)


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Hi,

da ich nicht sicher bin, wohin damit und man hier im Code Forum bestimmt 
öfter damit zu tun hat:

Wenn man beispielsweise an der Universität eine "Abschrift" einer Lösung 
anfertigt, man sich also in die übung setzt und dort mitschreibt, wie 
die Aufgaben gelöst werden und dass dann ins Internet stellt.
Stellt dies eine Urheberrechts Verletzung dar?

(Ähnlich bei abchrieb von Informatik Lösungen und bestimmten Ansätzen 
für die Code Struktur).


Ein Institut stellt also Aufgaben, die man bearbeiten soll.
Gleichzeitig werden diese auch vorgerechnet.

Der abschrieb dieser Lösung ist gemeint. (Handschriftlich).

Kann einem das jemand verbieten? (wenn derjenige es ohne das 
Aufgabenblatt ins Netz stellt)?

Gibts irgend einen Namen dafür?

Ich hoffe man kann mir helfen.

Dankesehr.

: Verschoben durch Moderator
von Lvizz (Gast)


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Ich geh mal davon aus, dass man das nicht darf.
Man darf ja auch kein Ölgemälde eines Fotos anfertigen, ohne die 
Erlaubnis des Fotografen.

von Klaus W. (mfgkw)


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PDP schrieb:
> Kann einem das jemand verbieten? (wenn derjenige es ohne das
> Aufgabenblatt ins Netz stellt)?

Prinzipiell ja.

Erstens ist es nicht erlaubt, fremde Texte zu kopieren und
ungefragt zu veröffentlichen, zweitens ist es im Gegenzug in
bestimmten Grenzen wiederum möglich.
Das Stichwort dafür heisst zitieren.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Lvizz schrieb:
> Man darf ja auch kein Ölgemälde eines Fotos anfertigen, ohne die
> Erlaubnis des Fotografen.

Doch, das darf man.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Auch ne Frage zum Thema Urheberrecht:
meine Frau spielt in einem Laienorchester (Verein) , der Dirigent ist 
auch Komponist (meiner unerheblichen Meinung nach ein völlig 
talentfreier Komponist, als Dirigent ist er gut) und nutzt dieses 
Orchester, um seine Kompositionen aufzuführen. Das Ganze ist bei der 
Gema angemeldet, und er bekommt auch Geld von da, wieviel weiss ich 
nicht und ist mir auch egal. Nun stellt er dem Verein die Aufführung 
seiner Werke mit 900€ in Rechnung - meiner Meinung nach völlig zu 
Unrecht. Gewollt hat sie keiner (ausser ihm :-), rechtlich scheint mir 
die Sache eh klar zu sein. Und nun trauen sich die Kasper nicht, dass 
abzubügeln, um des lieben Friedens willen...

von Klaus W. (mfgkw)


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Und wo ist dabei jetzt die Frage?
Scheiden lassen?

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Nö.
Ob der Möchtegern-Komponist dafür was verlangen darf. Wäre schliesslich 
eine Uraufführung.

von Purzel H. (hacky)


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Mal eine Auszeit nehmen, bis ein anderer Dirigent kommt, oder der 
jetztige was anderes dirigiert. Ist eigentlich weniger eine Frage des 
Urheberrechtes als fuer etwas bezahlen zu muessen, das keinen Spass 
macht.

von Daniel R. (daniel_r)


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Ich würde sagen, dass man eine Abschrift der Musterlösung aus Sicht des 
Urheberrechts veröffentlichen darf, denn:

Das Urheberrecht schützt nur "schöpferische" Werke. D.h. es muss etwas 
"Spezielles" erkennbar sein, das nicht jeder andere auch so gemacht 
hätte. In Übungsstunden kommen ja mehr oder weniger immer die üblichen 
verdächtigen Lösungsmöglichkeiten zum Einsatz. Daran ist nichts 
schöpferisch, denn mindestens 20 von 100 Studenten würden es 
wahrscheinlich genau so machen.

Das steht im Gegensatz zu Gemälden, Musik etc.
Setz man 100 Komponisten darauf an, ein Stück zu komponieren, kommen mit 
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 100 verschiedene Lieder 
heraus.

Wenn ein Übungs-Assistent nun aber eine völlig neue, bisher nie 
dagewesene Lösungsmöglichkeit preisgibt, könnte das Urheberrecht unter 
Umständen greifen.

Daniel

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