Hallo und Guten Abend,
Gibt es hier Ausländische Absolventen die Erfahrung mit Dienstleister
wie Ferchau oder andere Ingenieurbüros gemacht haben und keine
schwierigkeiten bei der Arbeitsagentur gehabt haben,was die
Arbeitsgenehmigung betrifft?
ich hatte einen unbefristeten Vertrag bei einem Personaldienstleister
als Ingenieur ,aber die Arbeitsagentur in Frankfurt am Main hat den
Antrag abgelehnt ,weil es um eine Zeitarbeit Firma ging.Die haben keinen
anderen Grund genannt.
hat jemanden sowas in die richtung erlebt?
Die werden schon Rechtsgründe gehabt haben, auch wenn man die
nicht versteht und die einem nicht gefallen. Die Hürden hier
arbeiten zu dürfen sind halt hoch. Damit sollen ja auch die
heimische Fachkräfte bevorzugt und unser Arbeitsmarkt geschützt
werden.
In Kanada soll es Bedarf geben und weniger Hürden, die nehmen
einen mit Kusshand mit minimalem bürokratischen Aufwand wenn
man den Printmedien glauben darf.
@Mister
Es gibt aber schon anfänger die durch Zeitarbeit firmen und mit
niedrigem Jahresgehalt erfolg gehabt haben.das ist unterscheidlich von
Arbeitsamt zu dem anderen und das ist einfach Glücksache mehr nicht.
man liest sehr oft ,daß es Fachkraftmangel gibt und über 60.000
Ingenieur Bundesweit gesucht sind,wo ist der Überschuss denn?
@Ausländischer Absolvent
Ich kann mir nicht vorstellen, wieso unbefristeter Vertrag nicht
anerkannt wird, nur weil es ein Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma ist.
Zu jeder behördlichen Ablehnung müsste es doch ein Ablehnungsgrund
geben.
Mir fällt höchstens das höhere Kündigungsrisiko bei
Zeitarbeitsunternehmen ein, das sollte aber begründet werden.
>man liest sehr oft ,daß es Fachkraftmangel gibt und über 60.000>Ingenieur Bundesweit gesucht sind,wo ist der Überschuss denn?
In der Republik gut verteilt damit es nicht so auffällt.
Im Zweifel schau nach arbeitslosen Ingenieuren in der Jobbörse,
speziell den Arbeitgeberteil. Da kannste dann sehen wie viele
in einer Region arbeitslos sind. Bei mir sind es mehr als 30
(zum weiter zählen hatte ich keine Lust).
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html;jsessionid=Lw3VMyYbKjBsv1tvPd1fpZHhXsd9Hznp4JjHNb6JtnpF6qBGn1nx!2000934049?kgr=ag
Die sollten erst mal ordentliche Jobs bekommen bevor Zugereiste
zum Zuge kommen.
>Ich kann mir nicht vorstellen, wieso unbefristeter Vertrag nicht>anerkannt wird, nur weil es ein Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma ist.>Zu jeder behördlichen Ablehnung müsste es doch ein Ablehnungsgrund>geben.
Das könnte eine Frage der Rechtsauslegung sein. Zeitarbeit wird wohl
als nicht so solide eingestuft.
Die Behörde braucht keine Begründung, es sei denn du klagst.
Irrtum vorbehalten
Hallo,
dieser befristeter Vertrag für die Zeitarbeit kann schnell aufgehoben
werden.wenn sie dich nicht brauchen ,bei Dienstleister bist du nie
sicher.
und Ablehnungsgrund war nur das Wort Zeitarbeit im schreiben zu
lesen,obwohl auch das gehalt sehr niedrig war.
lieber zu hause bleiben als mit so eine Zeitarbeit firma zu arbeiten,sie
saugen das blut der Menscheheit hier.
Leo ... schrieb:> Die Behörde braucht keine Begründung, es sei denn du klagst.
Eigentlich müssten im Bescheid die Gründe genannt werden!
Wenn es einen rechtsanspruch gibt, dann muß bei einer Ablehnung die
Möglichkeit der richterlichen Überprüfung gegeben werden!
@Ausländischer Absolvent (Gast)
Nenn halt mal die Ablehnungsbegründung hier, vielleicht kann man daraus
mehr erkennnen , welche Gründe das Arbeitsamt hat !
@Marx W.
Die Ablehnung kam von der Behörde für Ausländische Absolventen,im
Schreiben stand ,daß die Arbeitsagentur meinen Antrag abgehlent hat
,weil es um eine Zeitarbeit Firma geht.
Andere Gründe hat man im schreiben nicht genannt und über das Gehalt
wurde auch nichts geschrieben,obwohl das Jahresgehalt beim Antrag nicht
mehr als 25.000 Brutto im jahr ist.
Ich habe selber bei der Arbeitsagentur gefragt und die Angestellte hat
mir den selben Grund bestätigt ,dass ein Ingenieur bei einem
Dienstleister nicht zu suchen hat.
@Ich
Ich war wie gesagt selber bei der Arbeitsagentur und habe nach einem
konkreten Grund gefragt ,aber ich habe nur diesen Grund als Antworte
bekommen und mehr nicht.
sie lehnen eine Zeitarbeit ab, auch wenn du eine Stelle als Ing.
findest.Sie sehen das als Ausnutzung für Hochqualifizierte Absolventen.
die Angestellte dort haben keine ahnung,so sehe ich die ganze geschichte
Ausländischer Absolvent schrieb:> sie lehnen eine Zeitarbeit ab, auch wenn du eine Stelle als Ing.> findest.
Da dann haben sie wirklich keine Ahnung. Wenn es wirklich Ferchau ist,
dann verweise sie doch mal auf http://www.ferchau.de/unternehmen/ Dort
steht "Mit rd. 60 % ist der Anteil der Ingenieure bei den
FERCHAU-Mitarbeitern besonders hoch." (Unbedingt zitieren oder
ausdrucken und markieren. Nicht nur den Link nennen.)
> Sie sehen das als Ausnutzung für Hochqualifizierte Absolventen.
Was das Einstiegsgehalt von weniger als 25.000 angeht, würde ich aber
auch von Ausnutzung hochqualifizierter Absolventen sprechen.
Nein das ist nicht Ferchau und 25.000 war das Einstiegsgehalt,aber ich
habe aufgehört ,das war reine Ausnutzung. Das hat mit Studium gar nichts
zu tun,was im Vertrag stand und was ich in der Firma gemacht habe ist
total anderes.
bei Ferchau fängt man schon bei 35.000 an,und deutlich viel besser.
ich habe Ferchau erwähnt,weil es tausende wie Ferchau gibt und nennen
sich Personaldienstleistung GmbH oder sowas.
Marx W. schrieb:>Eigentlich müssten im Bescheid die Gründe genannt werden!
Nöö, die nennen nur einen globalen Grund, z.B. daß man gegen die
Eingliederungsvereinbarung verstoßen habe. Aber nicht, gegen welches
Detail aus den 3 Seiten A4. Gerade selbst erlebt.
Dann muß man Widerspruch einreichen, und abwarten, ob der positiv oder
negativ endet. Bei mir endete er glücklicherweise positiv, wurde zurück
genommen. Andernfalls, muß man Klage beim Sozialgericht einreichen, und
weiß immer noch nicht konkret Bescheid. Dafür gibt es aber einige wenige
Anwälte in Sozialrecht, die sich auf Hartz spezialisiert haben. Und man
sollte das nicht scheuen, die Sozialgerichte haben eine gigantische
Verfahrensflut, wobei das Amt oft eine Schlappe erlebt.
>Wenn es einen rechtsanspruch gibt, dann muß bei einer>Ablehnung die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung>gegeben werden!
Wie gerade beschrieben.
Ich glaub der Knackpunkt ist hier der Verdienst, 25000€ entsprechen
nicht der geforderten Einkommensgrenze von 64.800!
Unter der Grenze erfolgt halt eine Prüfung ob eine Arbeitskraft aus der
EU nicht für den Arbeitsplatz geeignet ist!
Daran dürfte es halt liegen, dass das Arbeitsamt bzw. Ausländerbehörde
deines Wohnsitzes "Nein" sagt.
Hier zur Info
http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/03/33ne03.shtmlhttp://www.juraforum.de/lexikon/niederlassungserlaubnisAusländischer Absolvent schrieb:> Die Ablehnung kam von der Behörde für Ausländische Absolventen,
Ich denke mal du solltest hier die richtige Bezeichnung nennen.
In den Niederlanden sind die Einkommensgrenzen nicht so streng, z.B.
gilt dort eine Grenze von 36000 € für unter 30 jährige!
Bei Fragen wende dich an dein Studentenwerk, oder schau bei den
DAAD-Seiten im I-Net nach!
Anbei habe ich eine Info-Broschüre vom DAAD angehängt!
ehemaliger Student schrieb:> lieber zu hause bleiben als mit so eine Zeitarbeit firma zu arbeiten,sie>> saugen das blut der Menscheheit hier.
Mit solchen Aussagen währe ich vorsichtig, ich für meinen Teil achte bei
Einstellungsgesprächen sehr genau auf den Lebenslauf und eine
Quallifizierte Fachkraft (egal ob Ing., Techniker, Meister oder
Facharbeiter) die ,eine Zeit in einem Ihr berufsfremden oder
unterquallifiziertem Bereich gearbeitet hat, hat 1. Flexibilität
bewiesen, 2. Ihren Erfahrungsschatz erweitert und 3. nicht der
Gesellschaft auf der Tasche gelegen, und somit bei mir im
Personalgespräch schon einen Pluspunkt. Es kann schließlich jedem mal
passieren das man trotz guter Bildung keinen Angemessenen Job findet
aber das bedeutet nicht das man nicht selbst für seinen eigenen
Lebensunterhalt aufkommen kann und gleichzeitig Erfahrung in anderen
Bereichen sammelt.
MfG
@ Marx W.
Vielen Dank für die Info-Broschüre erstmal.
du hast recht der Knackpunkt war der Verdienst, aber wurde als Grund im
schreiben nicht genannt.
Einkommengrenze 64.800? das finde ich aber sehr viel für einen
Berufseinsteiger oder?
Wichtig ist hier mal der § 19 Aufenthgesetz!
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/19.html
Hier ein Teil aus den § 19 Aufenthgesetz!
"3. Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer
Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der
Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten."
Das sind im Westen 81.600 EUR im Osten 68.400 EUR
Also mehr wie für Hochschulabsolventen verlangt wird!
Hier ein Link für Nicht-EU-Bürger:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=470&langId=de
Also versuch dein Glück dochmal im deutschsprachigen Ausland!
Hast du englisch oder französchisch Kenntnisse, dann schau halt auch mal
ob du nicht in diesen Sprachraum innerhalb der EU unterkommst!
@Marx W.
Vielen dank für die tolle Seiten nochmal
Ich habe natürlich sprachekenntnisse französisch war meine zweite
sprache in meiner Heimat ,aber englisch leider nur schulkenntnisse.
ich versuche mein Glück,ich danke dir nochmal für diese tolle Infos und
ein Dankeschön an alle, die mir geantwortet haben.
alles gute und ich wünsche euch alle viel Erfolg.