Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsvertrag


von Roo (Gast)


Lesenswert?

Hallo Leute,
habe nun meinen ersten Arbeitsvertrag vor mir und frage mich ob das 
alles so seine Richtigkeit hat. Danke für eure Meinungen.
Ist ein Unternehmen mit anbindung an einen Großkonzern, i.e. bei wechsel 
wird man wie intern geführt (so heisst bzw. steht es) usw. aber eben die 
kompetenzen wurden ausgegliedert.

- Dienstbezeichnung und Arbeitsgebiet ist genannt, aber es wird sich 
vorbehalten dies ggf. zu ändern gemäß Vorbildung und Fähigkeiten
-> normal nehm ich mal an?

- Es gibt derzeit einen Firmensitz, der ist im Arbeitsvertrag aber nicht 
explizit genannt, steht dort halt in der Fußzeile. Verpflichtung zu 
Dienstreisen mit Dauer und Zielort nach Bedürfnissen des Unternehmens
-> normal? oder sollte man versuchen den regelmäßigen Arbeitsplatz mit 
in den AV aufzunehmen oder ist das okay so?

- Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen Ihrer Arbeitsaufgabe
-> also keine konkrete Angabe. Sprich maximal die gesetzlichen 48h pro 
Woche im Zweifel. Hat jemand erfahrungen mit solchen Verträgen? Wie lief 
das bei euch? Zielarbeitszeit soll laut Gespräch 40h sein, aber ich 
weiss ja wie es abgeht in der Entwicklung, da sind 40h eh utopisch. Die 
Frage ist nur, wie exzessiv kann das sagen wir mal gegen einen verwandt 
werden bzw. wird es in der Praxis gehandhabt. Macht man sich kaputt? 
(Ist mir schon klar das ich deswegen ja auch fix mehr Gehalt krieg usw. 
und ist ja auch schon ganz ordentlich)

Das isses im wesentlichen auch schon, gehalt 12xfix all in + 
erfolgsabhängiger bonus, 30Tage urlaub allerdings mit zusatz das der 
sich erhöht/verringert bei mehr/weniger als 5wochenarbeitstagen (was 
auch immer das heisst)

Achja, Kündigungsfrist ist nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Aber 
keine Probezeit angegeben.
-> Normal? Warum keine Probezeit angegeben? Initiale Frist ist 1Monat 
zum Monatsende, später dann 2,3,usw. find ich erstmal okay

Danke für eure Einschätzung

von tom (Gast)


Lesenswert?

>- Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen Ihrer Arbeitsaufgabe
>-> also keine konkrete Angabe.
>Sprich maximal die gesetzlichen 48h pro
>Woche im Zweifel.
Allerdings. Vergiss mal ganz schnell die Gesetzeslage. Wenn´s richtig 
übel kommt, bleibst Du bis die Arbeit getan ist ohne, dass auch nur 
irgendetwas davon erfasst wird. Die gilt besonders bei Dienstreisen. 
Alles, was Du über 10h/Tag hinaus arbeitest geht zu lasten deiner 
Freizeit.

>Zielarbeitszeit soll laut Gespräch 40h sein,
Dann lass es Dir unbedingt schriftlich geben

>aber ich weiss ja wie es abgeht in der Entwicklung, da sind 40h eh >utopisch.
Egal, dafür bekommst Du die Überstunden vergütet, wenns schriftlich 
gereglt wird.

>Die Frage ist nur, wie exzessiv kann das sagen wir mal gegen einen >verwandt 
werden bzw. wird es in der Praxis gehandhabt. Macht man sich >kaputt?
Ja, lass dich da nicht gleich zu Beginn verheizen.

>(Ist mir schon klar das ich deswegen ja auch fix mehr Gehalt krieg usw.
>und ist ja auch schon ganz ordentlich)
Denk auch daran, dass Du eine ausgeglichenen Work-Life-Balance hast. 
Nehme mitlerweile auch lieber die Gleitzeit als das Geld für 
Überstunden.

Cheers

von Frank B. (f-baer)


Lesenswert?

Roo schrieb:
> Hallo Leute,
> habe nun meinen ersten Arbeitsvertrag vor mir und frage mich ob das
> alles so seine Richtigkeit hat. Danke für eure Meinungen.

Herzlichen Glückwunsch erst einmal.

> - Dienstbezeichnung und Arbeitsgebiet ist genannt, aber es wird sich
> vorbehalten dies ggf. zu ändern gemäß Vorbildung und Fähigkeiten
> -> normal nehm ich mal an?

Ja, völlig normal.

> - Es gibt derzeit einen Firmensitz, der ist im Arbeitsvertrag aber nicht
> explizit genannt, steht dort halt in der Fußzeile. Verpflichtung zu
> Dienstreisen mit Dauer und Zielort nach Bedürfnissen des Unternehmens
> -> normal? oder sollte man versuchen den regelmäßigen Arbeitsplatz mit
> in den AV aufzunehmen oder ist das okay so?

Gibts keine Tätigkeitsbeschreibung dazu?

> - Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen Ihrer Arbeitsaufgabe
> -> also keine konkrete Angabe. Sprich maximal die gesetzlichen 48h pro
> Woche im Zweifel. Hat jemand erfahrungen mit solchen Verträgen? Wie lief
> das bei euch? Zielarbeitszeit soll laut Gespräch 40h sein, aber ich
> weiss ja wie es abgeht in der Entwicklung, da sind 40h eh utopisch. Die
> Frage ist nur, wie exzessiv kann das sagen wir mal gegen einen verwandt
> werden bzw. wird es in der Praxis gehandhabt. Macht man sich kaputt?
> (Ist mir schon klar das ich deswegen ja auch fix mehr Gehalt krieg usw.
> und ist ja auch schon ganz ordentlich)

Verweis auf einen Tarifvertrag? Keine Regelzeit? Würde ich nicht 
unterschreiben. Überstunden sind ja kein Thema, aber zumindest eine 
Regelarbeitszeit sollte angegeben sein.

> Das isses im wesentlichen auch schon, gehalt 12xfix all in +
> erfolgsabhängiger bonus, 30Tage urlaub allerdings mit zusatz das der
> sich erhöht/verringert bei mehr/weniger als 5wochenarbeitstagen (was
> auch immer das heisst)

Wenn du in Teilzeit arbeitest, verringert sich dein Urlaubsanspruch 
entsprechend. bei 80% sinds dann noch 24 Urlaubstage.

> Achja, Kündigungsfrist ist nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Aber
> keine Probezeit angegeben.
> -> Normal? Warum keine Probezeit angegeben? Initiale Frist ist 1Monat
> zum Monatsende, später dann 2,3,usw. find ich erstmal okay

Wenn keine Probezeit angegeben ist, dann hast du auch keine. Durch die 
Staffelung der Kündigungsfrist gleicht sich das aber wieder aus.

> Danke für eure Einschätzung

Ich hoffe, ich konnte dir ein paar deiner Fragen beantworten

von Leo .. (-headtrick-)


Lesenswert?

@ Roo
>Wenn keine Probezeit angegeben ist, dann hast du auch keine. Durch die
>Staffelung der Kündigungsfrist gleicht sich das aber wieder aus.
Stimmt so nicht. Wenn etwas nicht Vertraglich geregelt wurde, gilt
ersatzweise das Gesetz, sofern es eine gesetzliche Regelung gibt und
das ist bei der Probezeit der Fall.
Natürlich kann auf eine Probezeit vertraglich verzichtet werden.
Auch darf der Urlaub nicht schlechter als das Bundesurlaubsgesetz 
ausgelegt werden (Arbeitnehmergrundrechte). Die gesetzliche 
Höchstarbeitsdauer ist gewöhnlich 8Std./Tag und 40 Std./Woche.
Überstunden dürfen nur AUSNAHMSWEISE verlangt werden.
Als Regelarbeitszeit wäre das unzulässig.
So ein paar Knebelklauseln würde ich auch nicht zustimmen.
Teilweise sind viele Bedingungen verwaschen, aber Hauptsache
zu Gunsten deines Arbeitgebers. Manches ist erlaubt und manches
rechtlich bedenklich, weil unfair und dir jedes Mittel des
Widerstandes verwehrt werden soll.
Hier zeigt sich die unternehmerische Übermacht in diesem Land.
Ich würde versuchen auch eine Klausel einzubinden, nämlich das die
Anwendung der für dich nachteiligen Bedingungen unter Vorbehalt
vereinbart wird bis die Nachteile von dir beurteilbar sind,
da du zum Unterschriftszeitpunkt deren Folgen für dich nicht
abschätzen konntest.
Wird wohl nur kaum ein Arbeitgeber auf sein Versklavungsrecht
verzichten wollen, oder? Oder unterschreibe einfach mit "unter
Vorbehalt" mit deinem Namen, hat den selben Effekt. Der Vertrag
ist dann für beide Seiten zunächst gültig bis ein nicht hinnehmbarer
Nachteil eintritt gegen den du dann widersprechen kannst.
Bedenke, das sich vermutlich Heerscharen von cleveren Juristen
solche Verträge ausgedacht haben um DICH über den Tisch zu ziehen.
Ist kein Rechtsrat, aber Erfahrung mit so was hab ich schon.
Ansonsten würde ich den Vertragsentwurf juristisch prüfen lassen.

von Roo (Gast)


Lesenswert?

Erstmal vielen Dank euch allen.

Frank Bär schrieb:
> Roo schrieb:
>> - Es gibt derzeit einen Firmensitz, der ist im Arbeitsvertrag aber nicht
>> explizit genannt, steht dort halt in der Fußzeile. Verpflichtung zu
>> Dienstreisen mit Dauer und Zielort nach Bedürfnissen des Unternehmens
>> -> normal? oder sollte man versuchen den regelmäßigen Arbeitsplatz mit
>> in den AV aufzunehmen oder ist das okay so?
>
> Gibts keine Tätigkeitsbeschreibung dazu?
Naja, halt Entwicklungsingenieur für XYZ. Aber halt nichts 
ortsspezifisches.

>> - Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen Ihrer Arbeitsaufgabe
>> -> also keine konkrete Angabe. Sprich maximal die gesetzlichen 48h pro
>> Woche im Zweifel. Hat jemand erfahrungen mit solchen Verträgen? Wie lief
>> das bei euch? Zielarbeitszeit soll laut Gespräch 40h sein, aber ich
>> weiss ja wie es abgeht in der Entwicklung, da sind 40h eh utopisch. Die
>> Frage ist nur, wie exzessiv kann das sagen wir mal gegen einen verwandt
>> werden bzw. wird es in der Praxis gehandhabt. Macht man sich kaputt?
>> (Ist mir schon klar das ich deswegen ja auch fix mehr Gehalt krieg usw.
>> und ist ja auch schon ganz ordentlich)
>
> Verweis auf einen Tarifvertrag? Keine Regelzeit? Würde ich nicht
> unterschreiben. Überstunden sind ja kein Thema, aber zumindest eine
> Regelarbeitszeit sollte angegeben sein.
Ist wohl aussertariflich. Ja, dieser Punkt mit überhaupt keine Zeiten 
angegeben ist halt das was mir ein bischen Sorgen macht. Ich werde das 
wohl noch einmal ansprechen. Habe nur ein bischen Sorgen wie der AG auf 
Nachverhandlungen reagiert. Zumindest sind die im Moment wohl eher auf 
schnelle Entscheidungen aus...

von Roo (Gast)


Lesenswert?

Leo ... schrieb:
> @ Roo
> Oder unterschreibe einfach mit "unter
> Vorbehalt" mit deinem Namen, hat den selben Effekt.
Kann mir nicht vorstellen das sich irgend ein AG auf sowas einlässt.

von Klaus (Gast)


Lesenswert?

> Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen Ihrer Arbeitsaufgabe

Ja genau und Arbeitsaufgabe samt Zeitplan richtet sich nach Cheffe, viel 
Spaß! Unglaublich welch fiese Klauseln Arbeitgeber gut ausgebildeten 
jungen Menschen vorsetzen wollen. Aber is ja Ingenieurmangel. Guter Rat 
von mir: Entweder Arbeitszeit ohne wenn und aber in den Vertrag rein 
oder absagen und weitersuchen. In diesem Fall sei dir gewiss: Es wird 
ein Dummer gesucht der das unterschreibt. Sei froh dass du es nicht 
bist! Du findest besseres...

von Klaus (Gast)


Lesenswert?

PS: Es gibt gute Büchlein zu dem Thema. Mir hat damals dieses sehr 
geholfen:

"Der Arbeitsvertrag: Verhandeln, prüfen, nachbessern"
ISBN-10: 3406578020
ISBN-13: 978-3406578021

Es steht insbesondere darin was rechtlich zulässig ist und auf was man 
besonders achten sollte.

von Frank B. (f-baer)


Lesenswert?

Leo ... schrieb:
>>Wenn keine Probezeit angegeben ist, dann hast du auch keine. Durch die
>>Staffelung der Kündigungsfrist gleicht sich das aber wieder aus.
> Stimmt so nicht. Wenn etwas nicht Vertraglich geregelt wurde, gilt
> ersatzweise das Gesetz, sofern es eine gesetzliche Regelung gibt und
> das ist bei der Probezeit der Fall.

Dann sag mir mal, wie lang die Probezeit nach gesetzlicher Regelung 
mindestens sein muss.
Es gibt keine Aussage über eine Mindestdauer!
Die gesetzliche Regelung sieht lediglich eine Obergrenze von 6 Monaten 
vor. Ist also keine Probezeit vereinbart, gelten die gesetzlichen 
Regelungen, dementsprechend 0 Monate Probezeit.
Das kann doch nicht so schwer sein.

von Dagobert Postel (Gast)


Lesenswert?

Roo schrieb:
> Dienstreisen mit Dauer und Zielort

-Es wäre schön, wenn jede Dienstreise auch einen Anfang hat. Das sollte 
eigentlich der vereinbarte Arbeitsort oder die Haustür sein? 
Reisekostenreglung?

-Ein Tarifvertag muß nicht vorhanden sein, könntE aber nützlich sein, 
wenn man damit automatisch in Anlehnung dazu alle Steigerungen ohne 
mühsame NACH-Verhandlungen bekommt?

von Leo .. (-headtrick-)


Lesenswert?

@ Frank Bär
Die Probezeit muss schon wirksam ausgeschlossen sein damit keine wirkt, 
ansonsten haste Recht. Darfst das aber gern anders sehen.

von Axel L. (axel_5)


Lesenswert?

>Die gesetzliche Regelung sieht lediglich eine Obergrenze von 6 Monaten
>vor. Ist also keine Probezeit vereinbart, gelten die gesetzlichen
>Regelungen, dementsprechend 0 Monate Probezeit.
>Das kann doch nicht so schwer sein.

Anscheinend doch. Denn die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Bis zu 6 
Monaten kann jederzeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist ohne Angabe von 
Gründen gekündigt werden. Danach gilt der gesetzliche Kündigungsschutz.

Es ist in dem Zusammenhang vollkommen egal, was im Arbeitsvertrag steht, 
es sei denn, dass der Kündigungsschutz ausdrücklich auch in den ersten 6 
Monaten gilt (was ich aber noch nie gesehen habe). Und man kann 
natürlich einen längere Kündigungsfrist vereinbaren, was aber auch eher 
unüblich ist. Aber Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten.

So gesehen beträgt die Probezeit immer sechs Monate.

Aber das mit der Arbeitszeit finde ich schon abenteuerlich.

Gruss
Axel

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.