Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verkauf von LED Displays


von LED Display (Gast)


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Hallo,

Ich baue LED Displays für diverse Einsatzgebiete (teils grafikfähig, 
teils nur nummerisch, etc). Bis jetzt noch als Privatmann 
(Bastlerarbeit), möchte allerdings zukünftig ein Gewerbe anmelden. 
Gewerbeberechtigung etc. habe ich. Das Ganze ist nicht als 
Haupteinnahmequelle gedacht, sondern als "Taschengeldaufbesserung" neben 
dem Studium.


Was muss ich beachten, um solche Displays in Umlauf zu bringen? Weil es 
nur als Nebenverdienst gedacht ist, suche ich die einfachste Möglichkeit 
die Displays verkaufen zu können. Schwarz möchte ich das Ganze nicht 
betreiben - soll schon offiziell laufen.

Muss ich mein Produkt von offizieller Stelle prüfen lassen? Die Displays 
sind verhältnismäßig groß und fix montiert, also keine beweglichen 
Sachen.

Hab mich mal erkundigt, und erfahren, dass das Gründen eines 
Einzelunternehmens relativ einfach sei. An der Gründung solls also nicht 
scheitern. Ich stelle mir nur die Frage ob ich auch mein Produkt so Ohne 
weiteres in Umlauf bringen kann.

Ich komme aus Österreich und möchte die Displays in Österreich 
verkaufen.


Für Tips wäre ich sehr dankbar!

von Leo .. (-headtrick-)


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Mach das über die Bucht ohne Schein. Ansonsten schon mal überlegt
wie du an Kunden kommst? Wenn genug Umsatz ersichtlich ist, ist
gegen ein Gewerbe nichts einzuwenden. Du wirst dich dann aber wundern
wie viel Papierkram du erledigen musst. Da wird dir mit Schein schnell
der Spaß vergehen. Für die Materialbeschaffung kanns ja wohl nicht
sein weil ja nur wenige Distributoren noch blocken.
Na, viel Glück und vergiss eine Haftpflichtversicherung nicht.

von LED Display (Gast)


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Danke für deine Einschätzung!

Über die Bucht werde ich die Displays nicht wegbekommen. Es handelt sich 
immer um Auftragsarbeiten, welche nach Kundenwunsch individuell 
gefertigt werden. Preis: jeweils einige Tausend Euro. So etwas ist nicht 
wirklich über die Bucht verkäuflich.

Es haben sich schon einige potenzielle Kunden bei mir gemeldet, an 
Kunden sollte es nicht fehlen.

Welchen Papierkram meinst du? Wenn man unter einem bestimmten 
Jahresumsatz bleibt sollte Einnahmen/Ausgabenrechnung genügen. Außerdem 
muss ich für das Finanzamt eine Steuererklärung schreiben. Ansonsten 
fällt mir nicht sehr viel Papierkram ein.

Ich frage mich nur, ob ich diese LED Displays so ohne weiteres verkaufen 
kann. Ohne CE Zeichen oder sonstige Zertifizierungen. EMV Messungen sind 
mit Kosten von ca. 2000€ nicht zahlbar. Vor allem, weil jedes Display 
eine Einzelanfertigung ist und somit jedes einzelne gemessen/geprüft 
werden müsste.

"Schaden" können die Displays allerdings keinen anrichten, weil sie 
meist in Freier Natur, weit entfernt von jeglichen anderen 
Elektrogeräten, aufgestellt werden.

Haftpflichtversicherung wird sicher nötig sein. Aber auch dies sollte zu 
bezahlen sein?

Grüße

von Loonix (Gast)


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LED Display schrieb im Beitrag #1966242:
> Es haben sich schon einige potenzielle Kunden bei mir gemeldet, an
> Kunden sollte es nicht fehlen.

Was hältst du davon, dies im Rahmen einer Kooperation mit einem 
produzierenden Unternehmen zu realisieren? Ich könnte da evtl. 
weiterhelfen.

von Loonix (Gast)


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LED Display schrieb im Beitrag #1966242:
> Ich frage mich nur, ob ich diese LED Displays so ohne weiteres verkaufen
> kann. Ohne CE Zeichen oder sonstige Zertifizierungen.

Klare Ansage: Nein, die Zeiten sind endgültig vorbei.

Daher auch mein Vorschlag im vorigen Beitrag.

von MaWin (Gast)


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> Ansonsten fällt mir nicht sehr viel Papierkram ein

WEEE, die tägliche Meldung zur EAR was an Elektronikschrott
auf den Markt gebracht wurde.

> EMV Messungen sind mit Kosten von ca. 2000€ nicht zahlbar.

Das interessiert den Konkurrenten nicht,
und EMV Störausstrahlungen beherrschen sind ein wichtiger,
wenn nicht der wichtigste Arbeitsaufwand bei Laufschriften
und ähnlichen Displays.

Du kannst also versuchen, ein Design umzusetzen, bei dem
du dir auf Grund der langsamen Schaltzeiten, der schlaffen
Flanken und der niedrigen Ströme sicher bist, daß es nicht
stört, oder du begibst dich direkt auf die Anklagebank vor
Gericht auf der dir dann leider der Ausdruck des Messung
als Verteidigungsbeweis "nach bestem Wissen und Gewissen,
der klagende Konkurrent muß falsch gemessen haben" fehlt.


Dennoch würde ich dir empfehlen, das Projekt umzusetzen,
jedes als Einzelstück im Werkvertrag (du verkaufst deine
Arbeitsleistung des Zusammenbaus) wobei der Kunde auf die
beachteten/nicht beachteten Dinge schriftlich hingewiesen wurde,
du musst halt deine Preise passend kalkulieren, und nicht
jubeln "ich hab so viele Kunden die nicht zur viel teureren
Konkurrenz gehen" denn das deutet nur darauf hin, daß die
Anderen mehr wissen und weniger übersehen haben als du ...

von Martin (Gast)


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Hier in Deutschland würde ich die Industrie- & Handelskammer empfehlen.

EMV: messen musst du nichts so wie ich das sehe, "nur" gewährleisten, 
dass du die Norm einhältst
WEEE: prüfe erst einmal. ob du überhaupt mit deinen Einzelfertigungen 
unter die Verordnung fällst.

von LED Display (Gast)


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Danke für die Hinweise!

Ich denke doch, dass ich sehr stark strahle! immerhin 2 x 100W 
Schaltnetzteile verbaut, welche bei einem Ausleuchten von allen LEDs 
auch satt beansprucht werden. Das ganze dann über teilweise relativ 
lange Kabel geführt (bei 3-4 m^2 Displayfläche unumgänglich). Das 
strahlt schon anständig. Schalte ich die Tafel in meiner Werkstatt ein, 
so höre ich Störungen im Radio.

Allerdings stören diese Strahlungen werder meinen Kunden, noch 
irgendjemanden anderen, weil das Display in der Pampa steht (an der 
Straße im Wald).

MaWin schrieb:
> Dennoch würde ich dir empfehlen, das Projekt umzusetzen,
> jedes als Einzelstück im Werkvertrag (du verkaufst deine
> Arbeitsleistung des Zusammenbaus) wobei der Kunde auf die
> beachteten/nicht beachteten Dinge schriftlich hingewiesen wurde,
> du musst halt deine Preise passend kalkulieren, und nicht
> jubeln "ich hab so viele Kunden die nicht zur viel teureren
> Konkurrenz gehen" denn das deutet nur darauf hin, daß die
> Anderen mehr wissen und weniger übersehen haben als du ...

Hört sich interessant an! Hält so etwas vor Gericht stand? Wer übernimmt 
den Materialeinkauf? Wenn ich nur die Arbeitsleistung verkaufe?

von MaWin (Gast)


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> Allerdings stören diese Strahlungen werder meinen Kunden, noch
> irgendjemanden anderen, weil das Display in der Pampa steht (an der
> Straße im Wald).

Vollkommen irrelevant.

Es gelten die maximalen erlaubten Messwerte.

Und die sind nach deiner Schalderung bereits um ein mehrfaches 
überschritten, ganz ohne EMV-Test :-)

Übliche Displays deiner Art verwenden abschirmende Gehäuse, extra 
Lochbleche vor den LEDs, und metallisch beschichtete Frontgläser
damit sie ausreichend EMV-dicht werden.

Klügere Elektroniker bauen slew-rate begrenzte nicht-gemultiplexte 
Treiber ein, weil sie wissen, daß das immer noch billiger ist, als 
hinterher abschirmen.

> Wer übernimmt den Materialeinkauf?

Das kannst du tun und in Rechnung stellen.
Macht der Metallbauer auch nicht anders,
wenn er dir eine Guillotine baut.

von Leo .. (-headtrick-)


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Immer diese komischen Konstrukte um irgend welche Verantwortungen
im Rahmen einer Selbständigkeit zu entgehen oder auf andere
abzuwälzen. Da möchte ich mal eine Erfolgsmeldung lesen.
Mach sein das es Gesetzeslücken gibt, aber wie die aussehen,
weiß ich auch nicht. Wird ja nicht umsonst so oft geschrieben
das sich selbständig machen auf diesem Gebiet in D kaum noch
möglich ist wenn da nicht mordsmäßig viel Kapital hinter steht.
Eine Anmeldung bringt jedenfalls eine enorme Maschinerie in
Bewegung, und zwar mehr und undurchsichtiger als man sich das
vorstellen kann.

von Daniel D. (daniel1976d)


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> Klügere Elektroniker bauen slew-rate begrenzte nicht-gemultiplexte
> Treiber ein, weil sie wissen, daß das immer noch billiger ist, als
> hinterher abschirmen.

Kann ich nur bestaetigen...

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