Forum: Offtopic Ruhestörung, was ist den Nachbarn zuzumuten?


von Mathias B. (dedi)


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Hallo Leute,

ich habe gerade ein kleines Problem mit meinem neuen Nachbarn. Ich habe 
in Karlsruhe in einem Neubau eine Eigentumswohnung, dort habe ich auch 
meine Werkstatt eingerichtet, ein Teil dieser Werkstatt ist eine 
CNC-Fräse. Diese Fräse wird außerhalb der Ruhezeiten betrieben, also von 
ca. 10 Uhr bis 12 Uhr und 15 bis 21 Uhr. Nicht im Dauerbetrieb, sondern 
ca. 30 Min pro Tag, mal - wenn es viel zutun gibt, 2 Stunden.

Die Fräse erzeugt kein Brummen, sondern hört sich eher an, wie ein etwas 
lauter Nadeldrucker. Der Nachbar, der vor dem in der Wohnung gewohnt 
hat, hat sich nicht darüber beschwert. Auch der Nachbar von nebenan sagt 
nichts, bei ihm bin ich ab und an zu Besuch, auch wenn die Fräse läuft. 
Sie ist zwar zu hören, aber eigentlich nur dann, wenn man genau hinhört. 
Wenn man direkt neben der Fräse steht, kann man sich auch noch relativ 
gut mit einer anderen Person unterhalten. Ich kann deshalb nicht 
glauben, dass es in der Wohnung unter mir viel lauter ist.

Hatte von euch jemand derartige Probleme?

von P. S. (Gast)


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Mathias Braun schrieb:
> Ich kann deshalb nicht glauben, dass es in der Wohnung unter mir viel lauter 
ist.

Das ist doch keine Frage des Glaubens. Geh' hin und hoere es dir an, 
dann weisst du es.

In unserer Wohnung hoert man die Mitbewohner von oben auch am 
staerksten.

> Hatte von euch jemand derartige Probleme?

Ja, mit laermigen Nachbarn leider des Oefteren :-/

von Icke ®. (49636b65)


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Der Nervgrad eines Geräusches ist nicht unbedingt von der Lautstärke 
abhängig. Ich konnte auf Tekknopartys immer wunderbar schlafen, und dort 
ist es definitv alles andere als leise. Dagegen stört mich die 
Bohnermaschine des Nachbarn zwei Etagen über mir wegen ihres ätzenden, 
auf- und abschwellenden Tons kolossal, obwohl jetzt gar nicht mal soo 
laut wahrnehmbar ist. Ich würde die Nachbarn direkt fragen, ob sie sich 
gestört fühlen.

von Tilo (Gast)


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Nutzt du die Werkstatt gewerblich? Was steht im Bebauungsplan?
Ansonsten kann es schon sein, dass der Schall nach unten gut übertragen 
wird.

Biete ihm doch mal an, nach unten zu kommen, wenn die Fräse läuft, damit 
du dir ein Bild vom Lärm machen kannst. Eventuell reicht es schon aus, 
die Fräse vom Boden zu entkoppeln, damit Ruhe ist.

von Bernd G. (Gast)


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> Sie ist zwar zu hören, aber eigentlich nur dann, wenn man genau hinhört.

Pfusch am Bau. Unter mir gibt die Nachbarin Musikunterricht u.a. 
Klavier, sie hat schon ängstlich gefragt, ob was zu hören sei. Nichts 
ist zu hören, da im Estrich eine schwere Schalldämmung verbaut wurde.
Wenn ich der neue Nachbar wäre, würde ich das auch nicht so prickelnd 
finden.
Das Problem wist du auf Dauer nur lösen können, wenn du das Gewerbe 
außerhalb deiner Wohnung betreibst. Die WEG wird wahrscheinlich die 
gewerbliche Nutzung gestatten, aber nicht den Betrieb einer 
Gesenkschmiede - zumindest der Nachbar wird das so empfinden.

Vllt hilft schon die akustische Entkopplung der Maschine mit einer 
dicken Gummiplatte.

von Mathias B. (dedi)


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Tilo Lutz schrieb:
> Biete ihm doch mal an, nach unten zu kommen, wenn die Fräse läuft, damit
> du dir ein Bild vom Lärm machen kannst. Eventuell reicht es schon aus,
> die Fräse vom Boden zu entkoppeln, damit Ruhe ist.

Das mit dem Runterkommen und anhören ist momentan ein mehr oder weniger 
politisches und wirtschaftliches Problem. Die Fräse wird nämlich 
gewerblich genutzt. Und noch weiß der Nachbar nicht, aus welcher Wohnung 
das Geräusch kommt. Es hing nur ein Aushang, dass die irgendwelche 
Geräusche hören. Die Fräse ist bereits entkoppelt, deshalb hört man nur 
die Geräusche des Kopfes, aber nicht dieses Dröhnen, dass durch alle 
Bauteile geht.

Wenn die CNC-Fräse nicht läuft, bedeutet es einen finanziellen Ausfall 
und noch schlimmer ist es, wenn man die Werkstatt wo anders hin 
verlagern müsste. (In 1,5 Jahren werde ich eh in ein eigenes Haus 
ziehen.) So schlimm, wie es sich auch anhört, aber ich wäre eigentlich 
bereit, das Risiko einer oder mehrerer Anzeigen zu tragen.

Ich weiß nicht, wo die neuen Nachbarn früher gewohnt haben, aber wenn 
man eine Wohnung hat, muss man sich in die bereits bestehende 
Gemeinschaft integrieren und ab und an etwas tolerieren. Die Nachbarin 
über mir macht um 3 Uhr Gymnastik, ich kann es auch deutlich hören, aber 
es ist mir egal.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Mathias Braun schrieb:
> Die Fräse wird nämlich gewerblich genutzt.

In einer Wohnung? Dann pass mal auf, daß das Deine WEG nicht mitbekommt, 
oder hast Du Dir die teilgewerbliche Nutzung Deiner Wohnung von Deinen 
Miteigentüberm genehmigen lassen? Steht es in der Teilungserklärung, daß 
die teilgewerbliche Nutzung zulässig ist?

Mathias Braun schrieb:
> aber wenn man eine Wohnung hat, muss man sich in die bereits
> bestehende Gemeinschaft integrieren

Diese aber muss sich auch an allgemeine Gepflogenheiten halten. Nur weil 
die bisherigen tauben Nachbarn den mitternächtlichen eBass-Spieler 
toleriert haben, heißt das nicht, daß neueingezogene Menschen das auch 
müssten.

Und Deine gewerbliche Wohnraumnutzung ist schon arg grenzwertig 
(sofern sie nicht von der WEG explizit gestattet ist).

So etwas müssen Miteigentümer und deren Mieter überhaupt nicht 
tolerieren.

von Michael B. (mb_)


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Mathias Braun schrieb:
> Die Nachbarin
> über mir macht um 3 Uhr Gymnastik, ich kann es auch deutlich hören, aber
> es ist mir egal.

3 Uhr Nachts?
Ach, diese Gymnastik... :D

von Michael B. (mb_)


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Mathias Braun schrieb:
> Tilo Lutz schrieb:
>> Biete ihm doch mal an, nach unten zu kommen, wenn die Fräse läuft, damit
>> du dir ein Bild vom Lärm machen kannst. Eventuell reicht es schon aus,
>> die Fräse vom Boden zu entkoppeln, damit Ruhe ist.
>
> Das mit dem Runterkommen und anhören ist momentan ein mehr oder weniger
> politisches und wirtschaftliches Problem. Die Fräse wird nämlich
> gewerblich genutzt. Und noch weiß der Nachbar nicht, aus welcher Wohnung
> das Geräusch kommt. Es hing nur ein Aushang, dass die irgendwelche
> Geräusche hören. Die Fräse ist bereits entkoppelt, deshalb hört man nur
> die Geräusche des Kopfes, aber nicht dieses Dröhnen, dass durch alle
> Bauteile geht.

Um was handelt es sich denn überhaupt? So eine kleine Käsefräse, oder 
etwas richtiges? Was wird gefräst? Platinengravur, oder 10mm Baustahl 
mit dem Messerkopf?
Nur damit man mal eine Vorstellung von der Sache bekommt.

von Johannes S. (demofreak)


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Ich kann irgendwie das Problem noch nicht erkennen. Warum zum Geier kann 
heutzutage keiner mehr vernünftig mit einem anderen Menschen reden?

Geh hin, stell dich vor, erkläre nett, dass du die Ursache des Geräuschs 
bist und wie das zusammenhängt, und schildere deine Problemlage. Sobald 
dein Gegenüber eine klare Ansage hat (z.B. "Keine Angst, das wird weder 
lauter noch öfter als bisher, und ich kann mich gern darauf einstellen, 
dass es dich im Zeitrahmen von 17:00 bis 19:00 Uhr am wenigsten stört"), 
wird er das Ganze sicher deutlich entspannter sehen. Den nervt 
logischerweise, dass er keine Idee hat, was da eigentlich los ist, und 
ob es eventuell irgendwann noch lästiger wird, schliesslich hat er 
gerade Geld investiert.

Dieses gegenseitige Abschotten und die Bedenken gegen eine normale 
zwischenmenschliche Kommunikation gehen mir ziemlich auf den Geist. Das 
ist meiner Ansicht nach behandlungswürdiges Verhalten.

von Uhu U. (uhu)


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Johannes S. schrieb:
> wird er das Ganze sicher deutlich entspannter sehen.

Bei Lärmbelästigungen ist nichts mit Entspannung - die Ohren kann man 
nicht einfach zumachen und Krach kann ganz gewaltig auf den Senkel 
gehen.

Und eine - gewerblich genutzte - Fräse in einer Eigentumswohnung zu 
betreiben, geht nicht, es sei denn, gewerbliche Nutzung der Wohnung ist 
in der Teilungsvereinbarung ausdrücklich gestattet. Wie Rufus oben schon 
ausgeführt hat.

von Mathias B. (dedi)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> In einer Wohnung? Dann pass mal auf, daß das Deine WEG nicht mitbekommt,
> oder hast Du Dir die teilgewerbliche Nutzung Deiner Wohnung von Deinen
> Miteigentüberm genehmigen lassen? Steht es in der Teilungserklärung, daß
> die teilgewerbliche Nutzung zulässig ist?

Die gewerbliche Nutzung der (Wohn)Einheiten ist per Teilungserklärung 
zugelassen. Auf der anderen Seite im Haus nebenan ist ein Eiskaffee, ein 
Arzt, eine Außenstelle einer Schule mit Schulungsräumen. Diese Wohnung 
wurde Ausschließlich als Gewerbeeinheit verkauft. Nur deshalb habe ich 
hier auch Starkstrom liegen. Nebenan befindet sich meine private 
Wohnung. Deshalb gibt es hier keinen Angriffspunkt. Auch steht das Haus 
in einem Mischgebiet.

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Diese aber muss sich auch an allgemeine Gepflogenheiten halten. Nur weil
> die bisherigen tauben Nachbarn den mitternächtlichen eBass-Spieler
> toleriert haben, heißt das nicht, daß neueingezogene Menschen das auch
> müssten.

Wenn man aber schon auf seinem Recht besteht, muss man sich selbst auch 
an Regeln halten. Dazu gehört es auch z.B. die Schuhe nicht vor der 
Wohnung zu lagern oder den Hund anzuleinen (Hausordnung).

Michael Buesch schrieb:
> Um was handelt es sich denn überhaupt? So eine kleine Käsefräse, oder
> etwas richtiges? Was wird gefräst? Platinengravur, oder 10mm Baustahl
> mit dem Messerkopf?

Das ist eine 3D Fräse, die entweder aus Alu- oder Plastikblöcken Teile 
herausfräst. Also doch schon etwas richtiges.

von Juppi J. (juppiii)


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Wenn du Musiker wärst ,dürftest du auch jeden Tag üben.
Entweder du schmeißt ihm anonym Bestechungsgeld in den Briefkasten und 
wartest ab,ob die Aushänge verschwinden.
Wenn nicht, mußt du eben Fräßmusik wählen.
Ob der Lärm Privat oder anders gelagert ist ,wäre mir als Belästigter 
egal.

von Wilhelm F. (Gast)


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@Mathias Braun:

Letztendlich werden wir dein Verhalten nicht beeinflussen können, aber 
du hast ja nach Rat gefragt, immerhin.

Nun, es wurde schon was zu klaren Regeln geschrieben.

Was man noch machen kann, um es sich mit den Nachbarn nicht ganz zu 
verscherzen: Viele warme Worte mit den Nachbarn sind wohl nicht gerade 
immer das Nonplusultra, aber da du mit der Geräuschquelle auch Geld 
verdienst, und die Nachbarn eben nicht: Wie wäre es denn, wenn du da ab 
und zu mal mit einer guten (richtig guten!) Flasche Wein vorbei schaust?

Ich habe einen Onkel, und das ist der beste Mensch aus der gesamten 
Verwandtschaft. Der erzählte auch gelegentlich von solchen Dingen, und 
daß sich mit solchen Kleinigkeiten vieles auch ungesetzlich besänftigen 
und klären läßt...

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Juppi J. schrieb:
> Wenn nicht, mußt du eben Fräßmusik wählen.

Wenn jemand "The Typewriter" noch nicht kennt:
http://www.youtube.com/watch?v=g2LJ1i7222c

Sag den Nachbarn, du komponierst gerade das Stück "The Milling Machine"

von Karl H. (kbuchegg)


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Mathias Braun schrieb:

> Die gewerbliche Nutzung der (Wohn)Einheiten ist per Teilungserklärung
> zugelassen. Auf der anderen Seite im Haus nebenan ist ein Eiskaffee, ein
> Arzt, eine Außenstelle einer Schule mit Schulungsräumen. Diese Wohnung
> wurde Ausschließlich als Gewerbeeinheit verkauft. Nur deshalb habe ich
> hier auch Starkstrom liegen.

Dann versteh ich aber das Problem nicht.
Wenn du ohnehin darfst, eben weil du eine gewerbliche Nutzfläche gekauft 
hast, kannst du ja zu ihm gehen und dir das mal bei ihm anhören.

Das du das Finanzamt bescheisst, muss er ja nicht wissen.


> Die Fräse ist bereits entkoppelt, deshalb hört man nur
> die Geräusche des Kopfes, aber nicht dieses Dröhnen, dass durch
> alle Bauteile geht.

Eventuell kann man ja noch mit Schallschutzhauben über der Fräseinheit 
noch eine deutliche Reduzierung dieser Schallquelle erreichen. So 
ähnlich wie man früher Nadeldrucker mehr oder weniger ruhig gestellt hat 
indem man sie in ein schalldämmendes Gehäuse verbannt hat.

Aber erst mal müsstest du feststellen, was man unter dir wirklich hört 
und wie laut es wirklich ist. Alles musst du dir dann auch wieder nicht 
gefallen lassen.

von Bernhard R. (barnyhh)


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Jetzt das Ganze "Theater" mal aus Sicht des neuen Nachbarn:

Ich beziehe eine neue Wohnung - möglicherweise sogar gekauft.
Alles ist "Friede freude Eierkuchen", bis ...

Zu irgendwelchen zufälligen Zeiten kommt da ein nicht erkennbares 
nerviges Geräusch an meine Ohren, wenn ich mich in meiner Wohnung 
aufhalte.

Es läßt sich nicht orten, nicht identifizieren, nicht voraussehen: WAS 
IST LOS???

Ende Sicht des Nachbarn.

Sobald der Nachbar weiß, wer dieses Geräusch auf welche Weise 
produziert, kann er sich darauf einstellen, und das Geräusch nervt 
wahrscheinlich nicht mehr. Aber ohne dieses Wissen...

Meine 3 Euro-Cent
Bernhard

von Juppi J. (juppiii)


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Bernhard R. schrieb:
> Sobald der Nachbar weiß, wer dieses Geräusch auf welche Weise
>
> produziert, kann er sich darauf einstellen, und das Geräusch nervt

..jetzt hat er endlich ein Feindbild!

von Leo .. (-headtrick-)


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Ein nette Geschichte und einen guten Rat hab ich auch dazu:

Ich würde da gar nichts machen und wie gewohnt meinen Gewohnheiten
nachgehen. Spül-,Waschmaschinen und vor allem einige Staubsauger
machen vergleichbare Geräusche. Ich würde die Maschine mit Musik
auf Zimmer-Lautstärke übertönen, fertig. Dein Heim ist deine Burg
und das quasi sogar Verfassungsgemäß, sofern die Bude als Wohnung
deklariert ist. Klar sollte man sich immer mit seiner Umwelt gut
stellen, aber man sollte die Kontrolle darüber nicht verlieren.
Wenn Nachbarn Terz machen kann man sich anhören was die für ein
Problem haben und sich bemühen das die Störung gemindert wird.
Mehr muss man aber nicht machen. Auf gar keinen Fall dem Nachbarn
mehr an Informationen geben als unbedingt nötig ist. Man weiß nie
was die daraus machen. Manche rennen zum Anwalt und manche zum
Wohnungsamt, die man aber nicht rein lassen muss. Der Nachbar hat
auch kein Gespräch geführt oder dich gefragt ob mit Störungen zu
rechnen ist, als er seine Wohnung gemietet hat, also gibts da
auch nichts im nachhinein zu regeln. Der einzige der in die
Wohnung darf ist der Vermieter um den Zustand der Wohnung nach 
Terminabsprache zu begutachten, sofern es im Vertrag steht,
was wohl die Regel sein dürfte.
Auf die Kumpeltour würde ich da nicht rein fallen sollte das
versucht werden. Oft wird das nur zur Kenntnisnahme der Sachlage
vorgeschoben. Man braucht ja nur ne Decke über die Maschine
hängen und damit ist die aus dem Auge, aus dem Sinn. Schnüffeln
braucht man dem Vermieter nicht gestatten. Wenn ein neuer
Mieter nörgelt, muss er sich eben wieder von dem trennen,
insbesondere wenn der auf die Idee der Mietminderung kommt.
Solche Mieter kenne ich, mieten sich einfach irgend wo ein
und sind dann der Meinung ohne sich mal vorstellen zu müssen
Bestandteil einer Hausgemeinschaft zu sein. Aber für die 
Treppenhausreinigung oder Schneeschippen will keiner zuständig
sein bzw. wird sich vor gedrückt. Wenn man zu einer Hausgemeinschaft 
gehören will, muss man erst mal viel bescheidener sein und
sich als Neuer in ein bestehendes System einfügen. Das sehen
zwar zuweilen einige Richter anders, aber wo kein Kläger,
da auch kein Richter.
Am schlimmsten sind Frauen unverheiratet/geschieden/alleinstehend
die noch keine Kinder haben/hatten oder haben werden(weil
schon zu alt). Die hören das Gras wachsen. Hab ich selbst
schon erlebt und so das ganze was ich oben beschrieben habe 
durchexerziert. In 3 Wochen wohne ich dann 30 Jahre in meiner
Wohnung und bin auch derjenige der da am längsten wohnt.
Bilde ich mir aber nichts drauf ein. Gerade Frauen sind zu
feige/dumm sich bei MIR erst mal zu beschweren wenns Probleme
gibt und wenn doch mal eine Courage zeigte, dann war ich noch
nicht mal der Verursacher, sondern jemand anders weil die zu
dämlich waren die Richtung der Geräuschquelle zu orten.
Entschuldigung war da auch nicht drin von diesen Schlampen.
Hab nie ernste Probleme mit dieser Vorgehensweise bekommen,
war nur etwas lästig mit den Besichtigungsterminen.
Daher niemanden einen Anhaltspunkt geben, das der irgendwo
den Hebel ansetzen und Ärger machen kann. Was der Nachbar
oder Vermieter nicht weiß, macht ihn nicht heiß und das
gilt in der Regel nach Hausordnung bis 22Uhr.
Ist vielleicht nicht die mitmenschlichste und feinste Methode,
dafür aber die Sicherste. Muss jeder selbst wissen wie er
das macht. Sollte jemand das ganze anders handhaben, kann
er dies gern machen, soll aber sich nachher nicht beklagen,
das er die allergrößten Probleme bekommen hatte.

Daher munter bleiben

Leo

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Deine Ausführungen verfehlen hier das Ziel, da es nicht um 
Mietwohnungen, sondern um Eigentumswohnungen geht. Und die 
Rechtssprechung im WEG-Recht unterscheidet sich ganz erheblich von der 
im normalen Mietrecht.

Wobei --entgegen meiner ursprünglichen Annahme-- hier wohl eine legale 
(da durch die Teilungserklärung erlaubte) teilgewerbliche Nutzung 
vorliegt, und sofern diese nur außerhalb der Ruhezeiten stattfindet, hat 
der Threadstarter nicht die allerschlechtesten Karten.

Allerdings bezweifle ich, daß es sinnvoll ist, die Geräuschquelle zu 
vertuschen. Wenn das nach einiger Zeit dann doch herauskommen sollte, 
ist der Ärger sicherlich größer als wenn jetzt auf den sich vom Geräusch 
gestört fühlenden Mitbewohner zugegangen wird mit der klaren Ansage, daß 
da eine Werkzeugmaschine gewerblich genutzt wird.
Dazu gehört natürlich auch, daß der Threadstarter als Betreiber der 
Maschine alles ihm mögliche macht, um die Belästigung seiner Mitbewohner 
zu reduzieren. Daß die Maschine auf Gummiplatten steht, ist ein Teil, 
eine Schallschutzhaube ist auch in Betracht zu ziehen.

Von der (nicht-) Belästigung horizontaler Nachbarn kann jedenfalls nicht 
auf die Belästigung vertikaler Nachbarn geschlossen werden, Wände 
übertragen anderen Schall als Decken, zumal hier die Maschine auf dieser 
draufsteht.

Es sollte jedenfalls auch Entgegenkommen bei den Betriebszeiten der 
Maschine gezeigt werden, zwar ist Nachtruhe erst ab 22:00 einzuhalten, 
aber auch im Bereich ab 18:00, spätestens 20:00 sollte vermeidbarer 
Radau eingeschränkt werden.

Es empfiehlt sich, hier mit dem Mitbewohner geeignete Zeiten 
abzustimmen, zu denen dieser z.B. wegen Berufstätigkeit gar nicht im 
Hause ist, oder zu denen er sich weniger gestört fühlt.

Das gehört zum gutnachbarlichen Verhältnis, das auch Wohnungseigentümer 
untereinander halten sollten.

von Leo .. (-headtrick-)


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Eigentumswohnung? Hab ich überlesen. Macht aber bei Problemen
mit Nachbarn wohl keinen Unterschied. Dann gilt eher die Regel:
Eigentum verpflichtet (steht auch im Grundgesetz). Man muss es
einerseits ja nicht eskalieren lassen, man muss sich aber auch
nicht Blöße geben.

von Sam .. (sam1994)


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Leo ... schrieb:
> Eigentum verpflichtet (steht auch im Grundgesetz).

Naja, du weißt woher dieses Gesetzt kommt? Das wurde nach dem 2. 
Weltkrieg beschlossen, damit reichere ihre Nahrung und Kohle (zum 
Heizen) teilen. Heute ist das nicht mehr wirklich aktuell.

von Uhu U. (uhu)


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Samuel K. schrieb:
> Naja, du weißt woher dieses Gesetzt kommt? Das wurde nach dem 2.
> Weltkrieg beschlossen, damit reichere ihre Nahrung und Kohle (zum
> Heizen) teilen.

Wer hat dir denn den bösartigen Blödsinn eingeflüstert?

> Heute ist das nicht mehr wirklich aktuell.

Wieso denn das?

von Sam .. (sam1994)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Wer hat dir denn den bösartigen Blödsinn eingeflüstert?

Die Schule vor ein paar Wochen.

Uhu Uhuhu schrieb:
> Wieso denn das?

Kannst du deinen Stinkreichen Nachbar verklagen er soll die auch so 
einen riesigen Pool in deinen kleinen Garten stellen?

Jetzt mal ehrlich: Wo verpflichtet dich heute noch dein Eigentum ohne 
ein anderes Gesetz?

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Samuel K. schrieb:
> Jetzt mal ehrlich: Wo verpflichtet dich heute noch dein Eigentum ohne
> ein anderes Gesetz?

Bei ganz vielen Sachen. Z.B. jetzt im Winter zum Schnee-Räumen auf der 
Straße. Zur Absicherung deines Grundstückes. Wenn du eine Immobilie in 
einer Gemeinschaft hast, verpflichtet dich der Eigentum dazu, die 
vertraglich vereinbarten Leistungen zu liefern, wie z.B. eine Zufahrt, 
Rohre oder Wärme (wenn die Heizung dir gehört).

Das nur mal so als Beispiele....

von Uhu U. (uhu)


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Samuel K. schrieb:
> Die Schule vor ein paar Wochen.

Was hast du denn für Lehrer - oder warst du mal wieder in Gedanken 
woanders?

> Jetzt mal ehrlich: Wo verpflichtet dich heute noch dein Eigentum ohne
> ein anderes Gesetz?

Im GG heißt es in Art 14 Abs 2:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der 
Allgemeinheit dienen.

Aufgabe des Grundgesetztes ist, den Rahmen des Rechts vorzugeben - die 
Einzelheiten werden von nachgeordneten Gesetzen konretisiert.

Stell dir vor, Eigentum würde zu nichts verpflichten. Dann müßte niemand 
Steuern zahlen. Die Folge wäre, daß es keine Infrastruktur, kein 
Gesundheits- und kein Bildungssystem gäbe. Und keine Polizei.

Dann wäre nichts mehr gefährdet, als Eigentum, denn niemand, außer 
Eigentümer könnte es schützen. Es gäbe also auf längere Sicht nur einen 
Generaleigentümer, dem alles gehört und der sich den Schutz seines 
Eigentums gegen die Habenichtse mit Hilfe einer Privatarmee leisten kann 
und der Rest besäße überhaupt nichts, weil der Generaleigentümer ihnen 
selbstverständliche alles abnimmt.

Eine Diktatur ist ein Mädchenpensionat dagegen...

von Gerry E. (micky01)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> Eine Diktatur ist ein Mädchenpensionat dagegen...

Das mit den Mädchen nimmst Du sofort zurück, es muss Priester heißen.

von Hein G. (Gast)


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>Stell dir vor, Eigentum würde zu nichts verpflichten. Dann müßte niemand
>Steuern zahlen. Die Folge wäre, daß es keine Infrastruktur, kein
>Gesundheits- und kein Bildungssystem gäbe. Und keine Polizei.

Ist mein Einkommen auch Eigentum? Darauf zahle ich auch jede Menge 
Steuern. Der Sinn von Grundsteuer und Grunderwerbsteuer erschliesst sich 
mir nicht. Außer natürlich um dem Bürger der Eigentum erwerben kann 
(also über Geld in bestimmter Höhe verfügt) noch mehr Geld aus der 
Tasche zu ziehen.

>Dann wäre nichts mehr gefährdet, als Eigentum, denn niemand, außer
>Eigentümer könnte es schützen. Es gäbe also auf längere Sicht nur einen
>Generaleigentümer, dem alles gehört und der sich den Schutz seines
>Eigentums gegen die Habenichtse mit Hilfe einer Privatarmee leisten kann
>und der Rest besäße überhaupt nichts, weil der Generaleigentümer ihnen
>selbstverständliche alles abnimmt.

Oh mann. Ist das (D)ein kläglicher Versuch "Eigentum verpflichtet" als 
was positives zu verkaufen? Bleib lieber bei dem was Du kannst.

von Paul B. (paul_baumann)


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Wenn nachts um 12 die Säge klemmt
und das den Schlaf des Nachbarn hemmt,
dann könnte es doch durchaus sein:
Der Nachbar, der wird gleich zum Schwein.

Die Zimmerpalme wächst mir an die Decke
und ich denke: Zu dem Zwecke
hol' ich mir mal die Flex
und ich kürze das Gewächs!

Oh, da seh ich einen Bilderrahm'
an die linke Wand wollt' ich den hab'n
und ich bohr' und schlage mit der Hilti
das macht den Nachbarn noch ganz wild-i!

Im Küchenschrank hab' ich zu steh'n
eine Flasche A-ze-thy-len!
Nun noch ein wenig Sauerstoff
wobei ich auf die Zündung hoff'

Langsam kommt mir in den Sinn,
daß ich in einer Werkstatt bin!
Mein Wohnzimmer werde ich weiß fliesen,
dann kann ich das so recht genießen!

In diesem Sinne:
Mach hin und: Gut Holz!

MfG Paul

von Matthias S. (da_user)


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> Jetzt mal ehrlich: Wo verpflichtet dich heute noch dein Eigentum ohne
> ein anderes Gesetz?

Die Rangordnung ist genau andersrum, die Grundlage für diese Gesetze ist 
eben der entsprechende § im GG.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu & Hein:

Tauscht Eure Email-Adressen oder Telephonnummern aus, oder trefft Euch 
irgendwo, da könnt Ihr Euch gerne weiter beschimpfen.

Aber nicht hier.

von Thomas (kosmos)



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habe das ganze jetzt nur überflogen, falls es noch keiner empfohlen hat, 
hol dir bei deinem Baustoffhändler eine Dämmplatte mit Trittschallschutz 
siehe Datenblatt kostet um die 4€/m² da stellst du dann deine Fräse 
drauf und der Schall überträgt sich wesentlich weniger über den 
Betonboden durchs ganze Haus.

von Leo .. (-headtrick-)


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Im Baumarkt gibts so ne schwarze Platte für Waschmaschinen zum
drauf stellen. Soll auch gut dämmen. Dann noch ne Haube auf die
Maschine (wie schon oben erwähnt) und das Problem ist keins mehr.

von Paul B. (paul_baumann)


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Schuettelreim:
Wenn wir das Haus mit Wolle daemmen
kannst Du nachher dolle waemmen!
;-)
MfG Paul

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Dringt aus der Wohnung nicht der Schall
Hast du mit den Nachbarn kein Krawall

von Johannes S. (demofreak)


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Hein G. schrieb:
> Oh mann. Ist das (D)ein kläglicher Versuch "Eigentum verpflichtet" als
> was positives zu verkaufen? Bleib lieber bei dem was Du kannst.

Willst du damit andeuten, dass dieser Grundsatz deiner Ansicht nach 
nicht positiv ist?

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