Ich bin bei einem Zeitarbeiter angestellt, der ab 1.1. kein Projekt mehr für mich hat. Da ich noch einige Tage Urlaub habe, sind die ersten paar Tage im Januar abgedeckt. Aber ab dem 5. soll ich unbezahlten Urlaub nehmen bis einschließlich 14. weil er ab 17. wieder ein Projekt hat. Frage: Muss ich unbezahlt bei denen angestellt bleiben? Habe ich ein Kündigungsrecht?
Dietmar schrieb: > Habe ich ein Kündigungsrecht? Das hast du imho immer, aber ob du es in dem Fall nutzen möchtest ist wohl die Frage. Wenn du eh nichtmehr glücklich bist mit der Stelle, dann kannst du versuchen Druck auszuüben. Ansonsten würde ich versuchen mir (fachkundige) Hilfe bei entsprechenden Einrichtungen zu holen. - gerd
Dietmar schrieb: > Frage: Muss ich unbezahlt bei denen angestellt bleiben? Habe ich ein > Kündigungsrecht? Was sagt dein Arbeitsvertrag? Im Zweifel mit dem Vertrag zu einem Fachanwalt und klären ob nicht Passagen, speziell die zu ggf. unbezahltem Urlaub ungültig sind.
Dietmar schrieb: >Aber ab dem 5. soll ich unbezahlten Urlaub >nehmen bis einschließlich 14. weil er ab 17. >wieder ein Projekt hat. Schreib mal einen Brief an alle Leute, wo du Fixkosten hast, Vermieter, Versicherungen, was auch immer, daß du 2 Wochen unbezahlten Urlaub aufgezwungen bekamst, und im Augenblick nicht zahlst. Die werden dir an den Hals springen. Aber im Ernst: Ich würde damit mal zur Arbeitsagentur gehen, und hören, was die zu sowas sagen. Und zwar sofort. Vielleicht überbrücken die dir die 2 Wochen, im heiligen Glauben an die Arbeit. Zumindest könntest du da einen Rat bekommen, wie du dich richtig verhalten kannst.
Dietmar schrieb: > rage: Muss ich unbezahlt bei denen angestellt bleiben? Habe ich ein > Kündigungsrecht? Hast Du denn schon einen neuen Arbeitgeber/Vertrag? Ansonsten sind Deine Fragen hinfällig. Du solltest andere Fragen stellen. Man kündigt nur in Ausnahmefällen ohne vorher einen neuen Vertrag zu haben!
Und überhaupt! Bist Du blöd? Hast ab Mitte Januar Arbeit und willst vorher kündigen? Das einzige was ich machen würde ist, dem Arbeitgeber sagen, das unbez. Urlaub nicht ist. Fertig aus. Dann kann er mich kündigen, was er nicht macht, weil er ab Januar Arbeit für mich hat. Wahrscheinlich, sucht er nur nen Dummen der die Überbrückung zahlt...
Der Arbeitgeber ist in der Pflicht dich weiter zu bezahlen! Er kann es gerne probieren, ob du so blöd bist unbezahlten Urlaub zu nehmen. Falls du trotz unbezahlten Urlaub die Kündigung bekommen solltest, wird das weniger an Lohn (unbezahlter Urlaub) auf dein weniger an Arbeitslosengeld angerechnet. Was steht in deinem (Tarif-)Vertrag? Es gibt da Minusstunden, du bleibst da zuhause, bekommst weiter Geld, du musst das halt nachholen. Bei BZA ist das Minuskonto auf (ich glaube) 21 Stunden begrenzt, IGZ AMP etc. sind da arbeitgeberfreundlicher. Das Arbeitgeberrisiko wurde auf den Arbeitnehmer umgelegt. Lass dich also nicht auf den unbezahlten Urlaub ein. Kündige nicht selbst! Dein Arbeitgeber wird dir sicher nicht kündigen (max. vorsorglich), wenn er ab 17. wieder einen Job für dich hat. Melde Dich arbeitssuchend, wenn auch erstmal nur online. Aktiviere deine Bewerberprofile in einigen Stellenbörsen. Als was bist du angestellt?
> Muss ich unbezahlt bei denen angestellt bleiben?
Nein, sie müssen dich weiter bezahlen und dürfen keine Urlaubstage
anrechnen.
So ist es im Arbeitnhmerüberlassungsrecht geregelt.
Nur wenn sie dir kündigen, künnen sie in der verbleibenden
Kündigungsfrist fordern, daß du deine regulären, noch übrigen
Urlaugstage nehmen musst.
Laß dir die Forderung der Sklaventreiber schriftlich geben,
und melde deren Vergehen und Rechtsverstoß bei der Kammer,
dann ist EIN Laden wenigstens mal weg.
Wieder mal eine Bestätigung sich NIEMALS, NIEMALS, NIEMALS bei Ferchau, Manpower, Brunnel, Bertrand & Co. zu bewerben.
MaWin schrieb: >und melde deren Vergehen und Rechtsverstoß bei >der Kammer, dann ist EIN Laden wenigstens mal weg. Ooooooh, mit sowas hatte ich auch mal zu tun. Und zwar gründete die HWK vor etwa 7 Jahren eine eigene Jobbörse, wo ich mich auch registrierte. So, und da kam eines Tages ein Angebot, ich solle als Handwerker auf Hausdächern Solaranlagen installieren. Das wäre soweit sicher auch noch gegangen. Das Gespräch mit dem AG am Telefon lief aber dann so, daß er mich zum Gespräch einlud, und nach dem Gespräch könnten wir gleich zur Baustelle fahren, wo ich denn sofort loslegen könnte. So, und dann kam es aber: Er würde noch auf Fördergelder warten, die erst in 5 Monaten bewilligt würden. Ich könnte aber schon mal fleißig loslegen, und zeigen, was ich in der Zeit könnte. Lohn könne er mir bis zur Bewilligung nicht zahlen. Er würde sich aber am täglichen Mittagsessenszuschuß beteiligen. Ich hab das Ding dann mit der Begründung bei der HWK abgesagt. Die freundliche Dame sagte noch, sie könne es nicht verstehen, so ein netter Herr (den sie im Hause kannten). Aber ich sollte etwas vorsichtig sein, daß ich nicht auf eine Negativliste käme...
Ich habe ja Alternativen genug, wenn er mich kündigt, kann ich sofort was anderes machen, nur will ich nicht selber kündigen - nicht vor dem 31.3.11. Ich will auch nicht zum Arbeitsamt. Das Dumme ist ja nur, dass ich jetzt einfach 2 Wochen kaltgestellt werden soll und nicht arbeiten darf. Das kommt mir komisch vor. Vom Gefühl her darf das ja nicht sein. Schließlich ist es sein Riskio, mich zu beschäftigen und keinen Job für mich zu haben. Das Unverständliche ist hierbei, dass die Branche boomt und andere Dienstleister wie Endfirmen sehr wohl Jobs für mich haben.
Unbezahlter Urlaub in einem bestehendem abhängigen Beschäftigungsverhältnis? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das legal wäre. Freistellen von der Arbeit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwar, aber ohne Bezahlung, das hatte ich noch nie. In der Regel herrscht Lohnfortzahlung solange der Vertrag gültig ist. Eine entsprechende Klausel wäre wohl unwirksam weil der AN dadurch unangemessen benachteiligt wäre. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen kann kann muss er eben Kurzarbeit beantragen oder kündigen. Wenn das neue Jahr dann schon begonnen hat kann doch auch bezahlter Urlaub genommen werden, oder? Jedenfalls scheint mir eine einseitige Abwälzung unternehmerischer Risiken äußerst illegal zu sein. Wie weiter oben in diesem Thread schon erwähnt sollte da mal ein Anwalt seinen Senf dazu geben.
Das ist ja der Mist, dass man da noch einen Anwalt braucht. Mich ärgert schon, dass ich mich mit dem Thema befassen muss. Alles Mist heutzutage. Von den scheiss Dienstleistern wird man nur noch verarscht. Die probieren einen über den Tisch zu ziehen, wo man nur kann.
♪Geist schrieb: > Wieder mal eine Bestätigung sich NIEMALS, NIEMALS, NIEMALS bei Ferchau, > Manpower, Brunnel, Bertrand & Co. zu bewerben. Schwachsinn. Genau die Großen in der Branche haben überhaupt kein Interesse daran in den Ruf zu geraten, sich nicht an die Gesetze zu halten, auf denen ihre Existenzgrundlage basiert. Dietmar schrieb: > Das ist ja der Mist, dass man da noch einen Anwalt braucht. Mich ärgert > schon, dass ich mich mit dem Thema befassen muss. > > Alles Mist heutzutage. Von den scheiss Dienstleistern wird man nur noch > verarscht. Die probieren einen über den Tisch zu ziehen, wo man nur > kann. Eine Rechtsschutzversicherung sollte man sowieso haben, freilich nicht allein wegen des Themas Arbeitsrecht. Kann genau so gut sein dass Dir einer ins Auto reinfährt und ein langwieriger Gerichtsprozess daraus wird. Manchmal hilft es auch, schritflich - und ausgesucht höflich! - darauf hinzuweisen, dass man mit einem Fachanwalt telefoniert hat und dieser einem bestätigt hat, dass unbezahlter Urlaub nicht gesetzeskonform ist. Ganz allgemein hilft es, sich nicht gleich ins Bockshorn jagen zu lassen, sondern seine Rechte und Pflichten genau zu kennen und sich danach auch zu verhalten.
Glaubst du wirklich das da ein Telefonat reicht? Vermutlich hat die Person mit der man das bespricht einerseits ohnehin nix zu entscheiden und am nächsten Tag garantiert vergessen. Ein Schreiben vom Anwalt macht da mehr Eindruck und zwar bei der richtigen Person. Wenn die schon so anfangen, dann arbeiten die gleich mit allen Tricks der Verschleierung, Verzögerung, Vergessens usw. usf. Man nennt das auch die Grenzen abstecken. Versuchen tun die die Verarsche doch bei denen wo sie glauben das diese Bauernfängerei Aussichten auf Erfolg verspricht. Außerdem ist das dann noch steigerungsfähig wenn die feststellen das sie mit dir leichtes Spiel haben. Mit denen würde ich Schlitten fahren.
Bevor man einen Anwalt einen Brief aufsetzen lässt - was auch sicher nicht zum Nulltarif zu haben ist - schöpft man erst mal die darunter liegenden Möglichkeiten aus. Als mein Arbeitgeber sich als zu doof erwies, mir meine Reisekosten korrekt zu erstatten, reichte ein schriftlicher Hinweis darauf, dass ich mir telefonisch anwaltlichen Rat eingeholt hatte. Oder anders ausgedrückt: Erst diplomatisch vorgehen, und wenn gar nichts mehr anderes hilft, dann mit dem dicken Kaliber feuern.
Von der Arbeit freistellen darf dich der Arbeitgeber, dazu kann es viele Gründe geben, z.B. ein Wechsel von dir zu einem Konkurrenten, das zwingt den Arbeitgeber ja fast dazu, wenn er verhindern will, daß du soviel wie möglich betriebsinterna mitnimmst (so schon in meinem Umfeld geschehen). Aber auch dann muss er dich weiter bezahlen. Als Arbeitnehmer hast du die Pflicht die Arbeitsleistung lt. Vertrag zu erbringen, der Arbeitgeber hat allerdings eine Beschäftigungspflicht. Somit würde ich mich auf solch ein "Angebot" auf keinen Fall einlassen, sondern mich auf eben diese berufen. http://de.wikipedia.org/wiki/Beschäftigungspflicht
Das ist nicht erlaubt. Der Arbeitgeber trägt das Risiko einer Nicht-Beschäftigung. Seriöse Dienstleister arbeiten im Übrigen nicht so. Außerdem will man ja zu Zeiten des Fachkräftemangels seine Mitarbeiter nicht verprellen.
Hallo Dietmar, es wurde ja vieles bereits geschrieben, ich fasse es aber mal in eigenen Worten zusammen: Dein Arbeitsvertrag verpflichtet Dich zur Arbeit und den Arbeitgeber zur Gehaltszahlung. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für Dich hat, dann kann er Dich von der Arbeit freistellen, ist aber weiterhin verpflichtet, Dich zu bezahlen. Wenn er das nicht will, muß er Dir unter Einhaltung der Kündigungsfristen regulär kündigen. Unbezahlte Freistellung ist klassischerweise etwas, das vom Mitarbeiter gewünscht wird und vom Arbeitgeber gewährt wird, quasi eine "Pause" für den Arbeitsvertrag. In dieser Zeit arbeitest Du nicht und erhältst auch kein Gehalt. Das macht man beispielsweise dann, wenn man die Zeit braucht um private Dinge zu regeln (und es keine bessere gesetzliche Regelung dafür gibt). Beispielsweise kann es für einen körperlich leistungsfähigen Mitarbeiter finanziell besser sein, sein Haus in 1-2 Monaten selbst zu renovieren und sich dafür freistellen zu lassen als während dieser Zeit weiterzuarbeiten und andere für die Renovierung zu bezahlen. Was Dein Arbeitgeber gerade versucht, ist sein Risiko (kein Projekt, aber trotzdem Gehaltszahlungen) auf Dich abwälzen. Er lässt sich aber natürlich trotzdem weiterhin fürstlich für die Übernahme dieses Risikos bezahlen, denn er behält einen ordentlichen Teil des Geldes, das er von seinen Auftraggebern bekommt für sich ein und zahlt Dir nur einen Teil davon als Gehalt aus. So ist der "Deal": Der Personaldienstleister zahlt Dir weit weniger als er bekommt, kümmert sich im Gegenzug aber darum, dass immer wieder neue Projekte reinkommen und dass Du zwischen den Projekten nicht ohne Geld dastehst. Er lässt sich also dafür bezahlen, dass er Dich vor den Risiken der Selbstständigkeit schützt. Um er mal klar auszudrücken: => Dieser Personaldienstleister versucht, Dich zu verarschen - und zwar über das für Personaldienstleister übliche Maß hinaus. Er glaubt wohl, dass er einen Dummen gefunden hat, bei dem er es versuchen kann. Wenn Du Dich darauf einlassen würdest, wärst Du als ernstzunehmender Mitarbeiter für Deinen Personaldienstleister gestorben. Da Du ohnehin ab April einen neuen Arbeitgeber hast, hast Du aus meiner Sicht zwei sinnvolle Möglichkeiten: Aktive Lösung: Sag' Deinem Arbeitgeber, dass er sich einen Dümmeren suchen soll dass Du nicht vor hast, unbezahlten Urlaub zu beantragen und dass er sich an den Vertrag halten soll (das kann man auch höflicher aber genauso deutlich ausdrücken ;-)). Passive Lösung: Halte Dich bedeckt, mache keine konkreten Aussagen und verschleppe das Thema so lange wie möglich ("... ich muß noch darüber Nachdenken, ...", "... könnte man in dieser Zeit keine Weiterbildung durchführen - Du könntest Dich ja Zuhause auf das neue Projekt vorbereiten oder in einen neuen Controller/Programmiersprache, etc. einarbeiten...)" ). Wenn Du lange genug diesbezüglich nichts gemacht hast, ist wieder eine Kündigungsfrist für den Dienstleister verstrichen (wenn er denn wirklich kündigen wollte) - und Du bekommst regulär weiterhin Geld. Wenn er dann mal "Tacheles reden" will, kannst Du ja immer noch zur aktiven Lösung übergehen. Die Zeit arbeitet in diesem Fall für Dich. Da Du mit diesem Dienstleister ja bereits "durch" bist und er Dich ganz offensichtlich verarschen will, würde ich die passive Methode ("dumm wirken, klug handeln") wählen und ihn ebenfalls verarschen. Gruß, Pom Fred
"dumm tun" und "klug handeln" klingt super. Ist auch mein Naturell. @kopeika: Ich kann den Dienstleister nicht nennen, da der so arg viele Leute nicht hat und aufgrund des zeitlichen Zusammenhngs dannklar wäre, wer ich bin. Ich werde das aber weiter verfolgen und auch publizieren und gfs mal später einen Hinweis geben, bei wem man sich möglichst nicht bewerben sollte :-)
Dietmar schrieb: > "dumm tun" und "klug handeln" frei nach dem Motto: Rinn in das System und von innen aufgemischt :) So hab ichs auch beim Bund gehalten. Dort wurde ich binnen weniger Wochen mit dem Spitznamen "Nichtdenker" tituliert. Als dann allerdings alle anderen bei Mistwetter auf den Übungsplatz mussten und ich die "kranken" in der warmen, trockenen Kaserne mit Fernsehen und allen Annehmlichkeiten, beaufsichtigen durfte sahen viele ein, daß mein Weg so falsch nicht ist. Allerdings war zu dem Zeitpunkt ein Umschwenken für die anderen nicht mehr möglich. Der Spitzname war damit allerdings ebenfalls passé.
@Juri Parallelowitsch Gefährlich - nachher machen die das häufiger so, obwohl man arbeitet. Dumm tun, klug handeln, aber anständig bleiben.
Christian, warum gehst Du überhaupt zum Bund, wenn Du schwänzen willst? Ich bin komplett daheim geblieben und habe studiert. Das bringt einen voran!
Zum Thema: Wenn man unbezahlten Urlaub nimmt und bekommt weniger Brutto, muss dann auch weniger Krankenkasse und Rentenversicherung bezahlt werden?
Falke schrieb: >Wenn man unbezahlten Urlaub nimmt und bekommt >weniger Brutto, muss dann auch weniger Krankenkasse >und Rentenversicherung bezahlt werden? Durch solche Scherze wie unbezahlten Urlaub wird die Rentenanwartschaft und der lückenlose Verlauf teilweise schwer beschädigt. Geh mal zur nächsten Filiale der Rentenversicherung, die geben da gerne kompetente Auskunft. Und die Krankenkasse wird dir was husten, und wenigstens den monatlichen Freiwilligen-Beitrag von ca. 150€ abknöpfen...
Wilhelm Ferkes schrieb: > Durch solche Scherze wie unbezahlten Urlaub wird die Rentenanwartschaft > und der lückenlose Verlauf teilweise schwer beschädigt. Geh mal zur > nächsten Filiale der Rentenversicherung, die geben da gerne kompetente > Auskunft. Und die Krankenkasse wird dir was husten, und wenigstens den > monatlichen Freiwilligen-Beitrag von ca. 150€ abknöpfen... GENAU! Insbesondere in Hinblick auf die Krankenkasse. Wenn man unbezahlten Urlaub nimmt sollte man auf jeden Fall dafür sorgen das man auf jeden Fall immer noch mindestens 401,- Euro Brutto hat. Dann ist man auch an diesem Monat Rentenversichert und zahlt lediglich den prozentualen Beitrag zur KK auf diesen Verdienst. Daher sollte man -wenn man unbezahlten Urlaub nehmen will- immer irgendwie mit dem AG reden das man das hinbekommt. Braucht man zum Beispiel acht wochen, so bekommt man halt in den ersten beiden Monaten wo man der Arbeitsstelle fernbleibt trotzdem jeweils eine Woche bezahlt, im dritten Monat wo man wieder voll Arbeitet baut man die Minusstunden dann ab und hat dann halt nur Lohn für zwei Wochen... Davon aber abgesehen: Das Ansinnen des Chefs des TE geht gar nicht. Versuchen kann man es ja, aber da soll der sich einen anderen dummen suchen. Ablehnen! Gruß Carsten
Falke schrieb: > Christian, warum gehst Du überhaupt zum Bund, wenn Du schwänzen willst? Weil das schon in den neunzigern war und damals ohne ziemlichen Aufwand nur die Frage stand: Bund oder Zivi. Heute, wo jeder mit T2 schon als ausgemustert gilt sieht das natürlich anders aus. Es war einfach der Weg des geringsten Widerstandes. Außerdem hatte damals (weiß nicht, ob das heut noch so ist) Zivi noch 2 oder 3 Monate länger gedauert, wodurch ich dann den Semesterbeginn verpasst hätte (Bin im Oktober oder November eingezogen worden, Dauer damals 10 Monate). Es hatte also soweit schon seinen Grund.
Christian B. schrieb: > Weil das schon in den neunzigern war und damals ohne ziemlichen Aufwand > > nur die Frage stand: Bund oder Zivi. Wieso? Einfach sich als Homosexuellen ausgeben war völlig ausreichend für eine Nicht-Berücksichtigung.
FULL ACK zu Pom!!! Die Zeitarbeitsfirma will das Risiko minimieren. Es ist ja gerade eben die Aufgabe so einer Firma solche Pausen für Dich (Threadersteller) zu überbrücken. Mit Bezahlung. Den Risikoaufschlag haben die nämlich schon längst (bei Deinem letzten Job) kassiert. Und der ist nicht ohne. Man kann rechnen, daß Du nichtmal 50% von dem bekommst was der Dienstleister für Dich in Rechnung stellt. Abzüglich aller Nebenkosten des Verleihers bleibt da massig was über um Dich 2 WOchen mal so laufen zu lassen. Aber unbezahlter Urlaub??!! DAS IST DREIST!!! Agent S.
habe gerade mit fer Krankenkasse telefoniert: ************************************************************************ * Angeblich DARF der AG mich bis zu 4 Wochen in unbezahlten Urlaub schicken ************************************************************************ * Das kann doch nicht wahr sein!
Dietmar schrieb: > Angeblich DARF der AG mich bis zu 4 Wochen in unbezahlten > Urlaub schicken Kontext? Es wurde jetzt doch schon mehrfach erwähnt, dass du das ja nicht aktzeptieren brauchst, da es keine Pflicht gibt solche ein Angebot anzunehmen. Aber dir ist ja alles zu viel, selbst dich "mit dem Thema zu befassen" stattdessen regst du dich lieber auf was ja nicht alles wahr sein dürfe...
@Dietmar Er darf, wenn du es willst. Es gibt halt manchmal sonstige private Katastrophen, bei dem der eigene Urlaub nicht ausreicht.
> habe gerade mit fer Krankenkasse telefoniert: > Das kann doch nicht wahr sein! Natürlich ist das wahr -betrifft aber nur die Krankenkasse. Du behältst deinen Versicherungsschutz auch bei 4 Wochen unbezahltem Urlaub, sagt die. Daß der Arbeitgeber dich nicht gegen deinen Willen unbezahlt in Urlaub schicken darf, damit hat die Krankenkasse nichts zu tun, sondern das betrifft das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und wäre ein Verstoss gegen dieses.
MaWin schrieb: > sondern das > > betrifft das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und wäre ein Verstoss gegen > > dieses Auch bei Arbeitsverhältnissen ohne ANÜ gelten die regulären Verpflichtungen des Arbeitgebers. Ausnahme ist im Übrigen die Kurzarbeit Regelung.
> Aber dir ist ja alles zu viel, selbst dich "mit dem Thema zu befassen" weit gefehlt! ich war sogar gerade beim Anwalt, wegen meinem Job > sondern das betrifft das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und wäre > ein Verstoss gegen dieses. Wo kann man das nachlesen? Davon hat der nichts gesagt. Er meinte, es geht nur, wenn das vertraglich so geregelt ist. Ich habe nur meinen Vertrag nicht hier, sondern im schönen Thürigen. Komme erste nächste Woche heim! Schöne Beschehrung!
Dietmar schrieb: >Ich habe nur meinen Vertrag nicht hier, >sondern im schönen Thürigen. Komme erste >nächste Woche heim! Jetzt weißt du wenigstens, daß man den Arbeitsvertrag immer dabei haben sollte, wenn man schon ständig auf Reisen ist. Und wenn es nur eingescannt als PDF auf dem Notebook ist. Dann kann man ihn wenigstens mal per Email zum Anwalt schicken. Zum ANÜ dürfte sich doch im Internet einiges finden lassen, das hier war z.B. ganze 10 Sekunden Sucharbeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassungsgesetz Ansonsten, viel Erfolg!
Ja,ja es traf mich halt aus heiterem Himmel. Daher habe ich halt den Vertag nicht da und bin etwas panisch! Aber ich mache es mir jetzt einfach: Wenn die mich mich zu irgendwas zwingen, was ich nicht will, dann kriegt der nächste Kunde, zu dem sie mich schicken, die Rechnung präsentiert. Ich werde einfach solange dort arbeiten, bis das Projekt so richtig kritisch steht und ich mich mit knowhow aufgeladen habe. Dann wird gekündigt und dem Kunden der Arsch gezeigt. Oder ich mache denen dann ein Angebot, direkt für sie tätig zu werden - zu entsprechenden Konditionen, versteht sich. Das kann mit der Überlasser nicht verbieten, soviel habe ich im Vertrag schon gefunden.
>"Aber ich mache es mir jetzt einfach: Wenn die mich mich zu irgendwas >zwingen, was ich nicht will, dann kriegt der nächste Kunde, zu dem sie >mich schicken, die Rechnung präsentiert. > >Ich werde einfach solange dort arbeiten, bis das Projekt so richtig >kritisch steht und ich mich mit knowhow aufgeladen habe. Dann wird >gekündigt und dem Kunden der Arsch gezeigt." Das dein "Sklaventreiber" mit unsauberen Mitteln arbeitet, da kann dein nächster Kunde doch nichts dafür. Ich würde das an deiner Stelle nicht machen, mitten im Projekt kündigen, kriegst nur Nachteile dadurch. Nutz lieber die Zeit und bewirb dich aus deiner Festanstellung heraus und versuch dein Glück einen festen Arbeitgeber zu bekommen. Und mach dem zukünftigen Kunden ein Angebot!
> Ich würde das an deiner Stelle nicht > machen, mitten im Projekt kündigen, Daran ist nichts verwerfliches. Es gibt keine, aber auch gar keine moralische Verpflichtung dazu. Firmen müssen mit einem "wie du mir so ich dir" rechnen. Dennoch ist die Art von "Strafe" witzlos, wie bei einem kleinen Kind welches den Essenlöffel an die Wand wirft. Sollte er hingegen einen guten Grund haben zu wechseln (ein besseres Angebot) dann soll er sich durch nichts aufhalten lassen. > Und mach dem zukünftigen Kunden ein Angebot! Das wäre sicher sinnvoll, der hat aber bereits durch die Beauftragung einer dazwischengeschobenen Zeitarbeiterklitsche bewiesen, daß er kein guter Arbeitgeber ist, müsste also im Vergleich zur Konkurrenz deutlich drauflegen. Dietmar muß natürlich den angebotenen unbezahlten Urlaub ablehnen, aber entweder WILL er überhaupt nicht begreifen was man ihm sagt, oder es war eh alles nur FAKE.
Dietmar schrieb: > Da ich noch einige Tage Urlaub habe, sind die ersten paar > > Tage im Januar abgedeckt. Ist wohl Urlaub aus 2010, aber du hast ab den ersten Tag in 2011 auch Urlaubsanspruch in voller Höhe von Beginn des Jahres 2011 an. Bevor du unbezahlten Urlaub nimmst, nimmst du notfalls den Urlaubsanspruch für 2011 in anspruch! Dietmar schrieb: > gerade mit fer Krankenkasse telefoniert: Na da dürfste bei so einen Fall nicht die Fachinstanz erwarten!!!!!!!!!! Dietmar schrieb: > nicht vor dem > > 31.3.11. Gibts da Gründe dafür? Dietmar schrieb: > Wenn die mich mich zu irgendwas > > zwingen, was ich nicht will, dann kriegt der nächste Kunde, zu dem sie > > mich schicken, die Rechnung präsentiert. Nicht den Kunden in Geiselhaft nehmen! Du hast ein Problem mit deiner Leiharbeitsfirma, klär mit der das ab!!!!! Wenn es gut läuft, wars nur ein Sturm im Wasserglas!!!! Bist du beim Kunden und deine Arbeit ist o.k. dann kannst du deine Unzufriedenheit mit deiner Leiharbeitsfirma schon auch gegenüber den Kundenbetrieb äußern! Das du dir was Festes suchst können die dann dir nicht verüblen. Aber vielleicht sehen die auch ein, dass du in den Augenblick für den Kundenbetrieb einfach zu wertvoll bist und wollen dich dann übernehmen! (Gilt dann aber immer noch die Probezeit zu überstehen!)
Bin jetzt kein Jurist, kann aber eigentlich nicht sein, da dann das Risiko der projektfreien Zeit auf den Angestellten der Zeitarbeitsfirma abgewälzt wird. In diesem Fall müsstest du deutlich mehr Gehalt bekommen, da du dann ja eine sauere Gurkenzeit überbrücken müsstest. Wenn du unbezahlten Urlaub nehmen musst, dann bist du ja im Grunde selbständig tätig, allerdings mit deutlich weniger Gehalt. Bist du nun selbständig, so trägst du das unternehmerische Risiko (also mal keine Arbeit/ Auftrag zu haben) und hast dafür eine bessere Entlohnung! Bei einer Zeitarbeitsfirma sehe ich das nicht.
Jörn schrieb: > Bin jetzt kein Jurist, kann aber eigentlich nicht sein, da dann das > Risiko der projektfreien Zeit auf den Angestellten der Zeitarbeitsfirma > abgewälzt wird. Das ist in der Zeitarbeit eher die Regel. Sobald ein Projekt ausläuft oder es nur danach aussieht, gibt es die Kündigung. Dank der ehemaligen Arbeiterpartei dürfen die Leihfirmen grundsätzlich kündigen, wenn keine Aufträge da sind. Das hat eben ein Bekannter am eigenen Leib erfahren dürfen. War fast 5 Jahre bei der Leihbude angestellt und dachte, er sei sicher. Damit hat der Arbeitnehmer neben dem miesen Verdienst auch noch das Risiko am Hals und die Leihfirma verdient sich dumm und dämlich.
> Dietmar muß natürlich den angebotenen unbezahlten Urlaub ablehnen, Soweit habe ich es nun auch verstanden. > aber entweder WILL er überhaupt nicht begreifen was man ihm sagt, Wieso gewinnst du diesen Eindruck? > oder es war eh alles nur FAKE. Ja klar, ich existiere nicht. Ich bin in Wirklichkeit die kleine Lisa, die sich mal als Ing ausgibt. ???? Zu denen, die ernsthaft beraten: 1. Ich will nicht unbedingt bei DENEN bleiben 2. Ich will nicht unbedingt in ANÜ bleiben Ich will aber in keinem Fall druch die blockiert werden, weil sie mich an der Angel haben. > Nicht den Kunden in Geiselhaft nehmen! Das will ich ja auch nicht, aber ich werde es müssen, weil man nur so Druck ausüben kann. Ausserdem ist es die Kundenentscheidung, auf Zeitarbeit mit all ihren Risiken zusetzen. Halten wir also fest: 1. MIT meinem Einverständnis darf mich der AG von Seiten der Krankenkasse maximal 4 Wochen unbezahlt beschäftigen. 2. OHNE mein Einverständnis darf mich der AG NICHT in den unbezahlten Urlaub schicken. 3. Er muss bezahlen, auch wenn er mich nicht real beschäftigen kann. 4. Er darf kündigen (kann er sowieso) 5. Dienstleistung ist scheisse
Dienstleistung ist meistens Sch.... . (Ausnahmen bestätigen dien Regel) Eine nette Frage, ob du nicht einverstanden bist freiwillig unbezahlten Urlaub zu nehmen ist für den AG natürlich billiger. Fragen kostet nichts. Es ist legitim, aber sehr billig. Es ist legitim, dir zB.: nach einem abgeschlossenen Projekt ein Zwischenzeugnis geben zu lassen. Daraus ergibt sich: Unbezahlten Urlaub ablehnen, Zwischenzeugnis ausstellen lassen dich weiter bewerben, möglichst bei keinem Dienstleister. Frohes Fest.
Es ist ja keineswegs so, dass ich keine Optionen hätte. Im Gegenteil: Ich könnte sofort was anfangen, komme aber jetzt zum 1.1. nicht mehr weg. Der AG ist natürlich deshalb daran interessiert, mich weiter an der Angel zu halten, weil er sich ausrechnet mit mir als goldenem Kalb weiter Geld machen zu können. Na schaun mer mal. Ebenfalls "frohes Fest".
Dietmar: > Der AG ist natürlich deshalb daran interessiert, mich weiter an der > Angel zu halten, weil er sich ausrechnet mit mir als goldenem Kalb > weiter Geld machen zu können. Und bei DER Aussicht will er Dich nicht mal für kurze Zeit ohne Auftrag weiter bezahlen? Würd mir zu Denken geben... Gruß Bad Urban
Der verdient nicht viel an mir. Wenn der mich 2 Wochen ummsonst bezahlen muss, geht seine Marge in den Keller :-)
Ich mein nur das "goldene Kalb" schlachtet mach wohl nicht in der ersten Woche... Gruß Bad Urban
Was heißt du kommst nicht weg 1. wenn er dich nicht bezahlt hat er keinen anspruch auf deine Arbeitskraft. 2. Entweder er bezahlt dich oder er muss für dahin auf deine Dienste verichten. 3. Wenn er keinen Auftrag für Dich hat und du unbezahlt in den Urlaubgeschikt wirst kann er nicht auf sich nicht auf geschäftliche Nachteile durch deinen vorzeitiges Ausscheiden berufen. Lass dir dieses Ansinnen also schriftlich geben. zb. durch Bitte um Übermittlung der nächsten Einsatzdaten, am besten per Mail und auch nach der "Überbrückung" per mail fragen. das beste du lässt ihn in dem Glauben du wolltest wirklich in "Urlaub" fahren, so musst du dich auch nicht verfügbar halten! und hast eine glaubhafte Begründung für deine Anfrage. Also bis Projektende dableiben und dann fristgemäß kündigen neuen Job per 1.1. anfangen und gut ist Dann hast du zwar formal den Vertrag verletzt (frislose Kündigugn und Schadenersatz wären denkbar), da er aber keinen Schaden hat kann er ihn auch nicht geltend machen. Andererseits ist das Ansinnen dich ohne Gegenleistung zu blockieren unbillig und damit sittenwidrig. Du musst es nicht hinnemehmen! Darum Klappe halten, dumm tun, klug handeln. Namaste
Juri schrieb: > Vielleicht macht dir dein Rücken Probleme und du meldest dich mal 1..2 > Wochen krank? hi,hi, genuso habe ich es auch schon mal gemacht! Daraufhin kammen die Hallunken von der Sklavenfirma mit dem Gesundheitsdienst. Die Sklavenhalter sind aber in diesem Punkt meistens zu dumm, um zu verstehen, dass sich die meisten Ärzte in Städten untereinander kennen und so war es auch bei mir, dass der andere Arzt die Diagnose seines bekannten Kollegen nicht nur bestätigte, sondern mir auch noch eine Empfehlung gab, mich noch eine Woche krankschreiben zu lassen. Natürlich wollte die Sklavenfirma dies nicht einfach so hinnehmen und hat mir darafhin die Lohnfortzahlung verweigert. Eine kurze formale Drohung von mir am Telefon mit Arbeitsrechtsanwalt und weiteren Konsequenzen hatte auch dieses Problem gelöst! Ich verstehe überhaupt nicht warum du (@Dietmar) noch so lange überlegts, denn das was dein Sklavenhalter abzieht, ist, wie vorher schon mehrmals erwähnt, so was von unrechtens und ich würde an deiner Stelle notfalls mit allen Möglichkeiten des Rechts dagegen vorgehen und diese Sauerei mit dieser Sklavenfirma womöglich ganz ausradieren.....hmm..am besten in Form von Firmeninsolvenz oder so...;-) Wenn du auf diese Sache eingehst, dann kannst du sicher sein, dass dies die Firma ermutigt immer wieder soetwas mit dir abzuziehen.
Dietmar schrieb: > Das will ich ja auch nicht, aber ich werde es müssen, weil man nur so > Druck ausüben kann ein sehr guter Gedanke. Nur durch DRUCK erreicht man heutzutage irgendwas und besonders im harten Arbeitsleben. All die, die hier meinen, dass die Firma, die einen entleiht nichts dafür kann, ist schlicht und einfach naiv bis hin zu dümmlich. Wenn Firmen direkt einstellen würden, dann gäbe es das Problem mit dieser Sklaverei erst gar nicht, nur so könnte man bei der aktuellen Rechtslage das ganze Sklavensystem ausrotten. Ich bin sogar der Meinung, dass man in solchen Situationen nicht nur der Zeitfirma eins auswischen soll, sondern erst Recht der Endfirma bei der man beschäftigt ist, denn wenn die bei Leihpersonalausfall bei laufenden oder noch besser endenden Projekten alle Kosten grob überschlagen, so werden die beim nächsten Projekt es sich dreimal überlegen, ob sie jemanden entleihen sollen oder doch lieber direkt einstellen.
Die Sache ist durchaus komplexer. Ich arbeite in einer eng begrenzten Branche und wenn ich es mir mit dem einen versaue, nehmen auch die Endkunden schnell einen anderen - es gibt genug Leute für einfach e Sachen und für die komplizierten und guten Projekte brauche ich Referenzen. Ausserdem muss ich mindestens mit März durchhalten wegen Weihnachtsgeld. Sonst kriege ich das nicht. Ist halt alles nicht so einfach. Ich habe eine Idee gekriegt, wie es es drehen werde! Man muss sich halt was einfallen lassen. Wir haben ja im Osten auch noch Firmen, die was zu tun haben. Sollte man mich nicht ausreichend bezahlen oder beschäftigen, werde ich nebenher was machen und zwar komplett inoffiziell! Bezahlung in Naturalien und steuerfrei!
na bitte, geht doch mit dir wenn du in Stabü ein wenig aufgpesst hast oder in Wiko dann hast du auch gelernt wie das System hier funktioniert und weist du auch was du tun musst. .... Dich so teuer wie möglich verkaufen ;-) Namaste
hallo ich habe eine Arbeitsvertrag über 40 stunden woche und es kommt immer in der Spätschicht vor das mein Arbeitgeber uns 2 bis 3 stunden vorher heim schickt und die stunden fehlen uns dann muss er trozdem die stunden bezahlen .
@Rene Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Wie sieht es mit einem Zeitkonto aus? Der AG muss diese Stunden (erstmal) bezahlen, du darfst die aber ggf. nacharbeiten. Näheres regelt normalerweise ein Tarifvertrag. Zu dem Thema gibt es hier bereits irgendwo einen Beitrag.
Das ist doch alles eine elende Ausbeutergesellschaft geworden.
Da in deinem Arbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart ist, schau doch mal nach welcher das ist und guugl dann den aktuellen Text. Falls ihr einen Haustarif habt, muss der irgendwo aushängen. Dann mach ein Handyfoto davon oder ne Kopie. Grundsätzlich gibt es keinen angewiesenen unbezahlten Urlaub. Dein AG kann dich zwar heimschicken, muss aber laut Arbeitsvertrag trotzdem den vereinbarten Lohn zahlen. Außerhalb der Zeitarbeit gäbe es den sog. "Annahmeverzugslohn" aus § 615 BGB. Für solche Gesetzesverstöße interessiert sich die oberste Arbeitsverwaltung, die der Leihbude notfalls die Lizenz zum Sklavenhalten widerrufen können (§5AÜG). Gruß Markus
So einen Fall wie oben kenne ich auch. Ein Kollege bei meinem Neuen Projektgeber war in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt und sie haben ihn ausgetrickst: Man hatte ihm Geld versprochen, dass aber dann erst zum März ausgezahlt werden sollte, was vorher anders verabredet war. Wer der Vertrag vorher aufgelöst wird, entfällt das. Da bleiben, hätte aber gehiessen, einen beschissenen Job bei einem anderen Kunden anzunehmen, wobei Zulagen weggefallen wären, was finanziell auf dasselbe hinausläuft. Der AG hat ihn solange hingehalten, bis er nicht mehr abwarten konnte und selber kündigte. Scheint eine Masche zu sein. Ist aber nicht so die allerbeste Idee, denn der hat den ganzen Tag nichts besseres zu tun, als es allen Projektleitern und Kollegen zu erzählen und auch Namen zu nennen.
Gerald schrieb: > Ist aber nicht so die allerbeste Idee, denn > der hat den ganzen Tag nichts besseres zu tun, als es allen > Projektleitern und Kollegen zu erzählen und auch Namen zu nennen. Zu sowas neigt man leider, wenn man abgezockt wurde. Wenn auch nicht immer das Beste, aber es ist oft wichtig, daß man Mißstände auch mal an geeigneter Stelle anspricht. Sonst nimmt das mal Überhand, wenn alles nur unter dem Teppich des Schweigens statt findet. Ich finde es auch gut, daß der TE das Thema hier ansprach.
Unbezahlter Urlaub? Den kannst du nur dir selbst nehmen; der kann aber nicht verordnet werden. Was kommt als nächstes? Unbezahlter Urlaub für die Dauer der Kündigungsfrist? Oder gar bis ans Lebensende; hauptsache der AN kann nicht woanders sein Geld verdient. Denn auch wenn du kein Geld erhälst, hast du noch die gleichen Pflichten. Du kannst dann nicht einfach während des unbezahlten Urlaubs bei der Konkurrenz arbeiten. Die Zeitarbeitsfirmen werden immer dreister. Es wird immer argumentiert, dass die Zeitarbeitsfirmen die Ressource Arbeit effizienter zuteilen, Aufträgsspitzen abfangen und Kündigungen vermeiden. Es ist deren unternehmerisches Risiko, wenn die für dich kein Projekt haben und dich fürs Nichtstun bezahlen.
Mein Gott, ist die Diskussion alt. Mein vorheriger Beitrag wirkt da aberwitzig. :-) Schlimm finde ich, dass sich die Zeitarbeitsfirmen sich für gar keine Tricks zu schade sind. @Dietmar: Solche Firmen sollte man immer beim Namen nennen, ob sie nun Berchau oder Frunel heiße, Randstad oder Yacht Teccon. Umso mehr man zusammenträgt, umso höher ist der Druck auf Politik und auf die Gesellschaft, diese Missstände nicht mehr zu dulden.
Pfennigfuchser schrieb
> Solche Firmen sollte man immer beim Namen nennen,
und dann wird der Thread plötzlich vom Andreas oder sostwem gelöscht,
und keiner hat mehr was davon.
Wie die Firmen heißen, ist doch völlig Wurscht, was das für Kostrukte
sind, wissen wir doch auch so, Namen sind Schall und Rauch > das Prinzip
läßt aber die Abzocker ganz klar erkennen.
Oder soll ich mal ein Bsp. für die Löschung eines nur seltsamen
Stellenangebotes bringen, anonym hier reingestellt, kurz noch ein paar
komische Sachverhalte angesprochen, und nach ein paar Tagen kam dann
eine Mail, mit Hinweis auf Löschung des Beitrages. Grund ?
Die Sklaventreiber wie auch deren AG sollte man möglichst weiträumig
umgehen,
und so Anstalten machen, dort direkt anfangen zu wollen, kann man voher
schon mal ganz vergessen. Das wollen die doch gar nicht.
Hatte man auch vor Jahren lernen müsssen, daß dies ein totales
Ausschluß- und damit k.O.-Kriterium ist, auch wenn man kein Ing. war.
Und das war vor über 11 Jahren!
Also wieder weiter nach dem Motto: dumm tun und klug handeln
Und bei der nächsten Wahl mal mit Köpfchen und Überlegung zur hingehen,
so man damit überhaupt noch was erreicht.
Oder sich gleich selbst verleihen, spart man sich den ganzen Wasserkopf
von Nichtnutzen und Schauspielern, die sollen doch mal für ihr Geld was
richtiges tun.
Ausgerottet gehört dieses nichtsnutzige Pack.
Die Alternative mit dem unbezahlten Urlaub, bzw. Minusstunden oder "freiwillig" Urlaub nehmen ist doch, SOFORT die Kündigung bekommen oder erst dann, wenn man den Urlaub etc. freiwillig genommen hat. Im Zweifelsfall ist es also nur eines Sache von wenigen Tagen ggf. Wochen.
>Berchau oder Frunel heiße, Randstad oder Yacht Teccon.
Also gegen Randstad und Brunel kann ich nichts sagen, weil ich die nicht
kenne und auch nichts mit denen zu tun hatte. Gegen Ferchau kann ich
nichts vorbringen, was ich vor Gericht beweisen könnte.
Bei Yacht Teccon habe ich zwar Beweise per mail, aber es ist nicht
strafbar, was sie gemacht haben, sondern entsprach genau den
gesetzlichen Regeln. Und genau das ist das Schimme!
Ich setze hiermit eine Fangprämie von 100,- Euro aus für den, der mir
einen Dienstleister nennt, bei dem er mal beschäftigt war und rundum
zufrieden war.
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