Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitgeber will mich in unbez Urlaub schicken


von Dietmar (Gast)


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Ich bin bei einem Zeitarbeiter angestellt, der ab 1.1. kein Projekt mehr 
für mich hat.  Da ich noch einige Tage Urlaub habe, sind die ersten paar 
Tage im Januar abgedeckt.  Aber ab dem 5. soll ich unbezahlten Urlaub 
nehmen bis einschließlich 14. weil er ab 17. wieder ein Projekt hat.

Frage: Muss ich unbezahlt bei denen angestellt bleiben? Habe ich ein 
Kündigungsrecht?

von gerd (Gast)


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Dietmar schrieb:
> Habe ich ein Kündigungsrecht?

Das hast du imho immer, aber ob du es in dem Fall nutzen möchtest ist 
wohl die Frage.
Wenn du eh nichtmehr glücklich bist mit der Stelle, dann kannst du 
versuchen Druck auszuüben. Ansonsten würde ich versuchen mir 
(fachkundige) Hilfe bei entsprechenden Einrichtungen zu holen.

- gerd

von Udo S. (urschmitt)


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Dietmar schrieb:
> Frage: Muss ich unbezahlt bei denen angestellt bleiben? Habe ich ein
> Kündigungsrecht?

Was sagt dein Arbeitsvertrag? Im Zweifel mit dem Vertrag zu einem 
Fachanwalt und klären ob nicht Passagen, speziell die zu ggf. 
unbezahltem Urlaub ungültig sind.

von Wilhelm F. (Gast)


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Dietmar schrieb:

>Aber ab dem 5. soll ich unbezahlten Urlaub
>nehmen bis einschließlich 14. weil er ab 17.
>wieder ein Projekt hat.

Schreib mal einen Brief an alle Leute, wo du Fixkosten hast, Vermieter, 
Versicherungen, was auch immer, daß du 2 Wochen unbezahlten Urlaub 
aufgezwungen bekamst, und im Augenblick nicht zahlst. Die werden dir an 
den Hals springen.

Aber im Ernst: Ich würde damit mal zur Arbeitsagentur gehen, und hören, 
was die zu sowas sagen. Und zwar sofort. Vielleicht überbrücken die dir 
die 2 Wochen, im heiligen Glauben an die Arbeit. Zumindest könntest du 
da einen Rat bekommen, wie du dich richtig verhalten kannst.

von Yoschka (Gast)


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Dietmar schrieb:
> rage: Muss ich unbezahlt bei denen angestellt bleiben? Habe ich ein
> Kündigungsrecht?

Hast Du denn schon einen neuen Arbeitgeber/Vertrag?
Ansonsten sind Deine Fragen hinfällig.
Du solltest andere Fragen stellen.

Man kündigt nur in Ausnahmefällen ohne vorher einen neuen Vertrag zu 
haben!

von Yoschka (Gast)


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Und überhaupt!
Bist Du blöd?
Hast ab Mitte Januar Arbeit und willst vorher kündigen?
Das einzige was ich machen würde ist, dem Arbeitgeber sagen, das unbez. 
Urlaub nicht ist. Fertig aus.
Dann kann er mich kündigen, was er nicht macht, weil er ab Januar Arbeit 
für mich hat.
Wahrscheinlich, sucht er nur nen Dummen der die Überbrückung zahlt...

von Ich (Gast)


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Der Arbeitgeber ist in der Pflicht dich weiter zu bezahlen!

Er kann es gerne probieren, ob du so blöd bist unbezahlten Urlaub zu 
nehmen.
Falls du trotz unbezahlten Urlaub die Kündigung bekommen solltest, wird 
das weniger an Lohn (unbezahlter Urlaub) auf dein weniger an 
Arbeitslosengeld angerechnet.

Was steht in deinem (Tarif-)Vertrag?
Es gibt da Minusstunden, du bleibst da zuhause, bekommst weiter Geld, du 
musst das halt nachholen. Bei BZA ist das Minuskonto auf (ich glaube) 21 
Stunden begrenzt, IGZ AMP etc. sind da arbeitgeberfreundlicher.
Das Arbeitgeberrisiko wurde auf den Arbeitnehmer umgelegt.

Lass dich also nicht auf den unbezahlten Urlaub ein.
Kündige nicht selbst!
Dein Arbeitgeber wird dir sicher nicht kündigen (max. vorsorglich), wenn 
er ab 17. wieder einen Job für dich hat.
Melde Dich arbeitssuchend, wenn auch erstmal nur online.
Aktiviere deine Bewerberprofile in einigen Stellenbörsen.

Als was bist du angestellt?

von MaWin (Gast)


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> Muss ich unbezahlt bei denen angestellt bleiben?

Nein, sie müssen dich weiter bezahlen und dürfen keine Urlaubstage 
anrechnen.

So ist es im Arbeitnhmerüberlassungsrecht geregelt.

Nur wenn sie dir kündigen, künnen sie in der verbleibenden 
Kündigungsfrist fordern, daß du deine regulären, noch übrigen 
Urlaugstage nehmen musst.

Laß dir die Forderung der Sklaventreiber schriftlich geben,
und melde deren Vergehen und Rechtsverstoß bei der Kammer,
dann ist EIN Laden wenigstens mal weg.

von ♪Geist (Gast)


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Wieder mal eine Bestätigung sich NIEMALS, NIEMALS, NIEMALS bei Ferchau, 
Manpower, Brunnel, Bertrand & Co. zu bewerben.

von Wilhelm F. (Gast)


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MaWin schrieb:

>und melde deren Vergehen und Rechtsverstoß bei
>der Kammer, dann ist EIN Laden wenigstens mal weg.

Ooooooh, mit sowas hatte ich auch mal zu tun.

Und zwar gründete die HWK vor etwa 7 Jahren eine eigene Jobbörse, wo ich 
mich auch registrierte. So, und da kam eines Tages ein Angebot, ich 
solle als Handwerker auf Hausdächern Solaranlagen installieren. Das wäre 
soweit sicher auch noch gegangen.

Das Gespräch mit dem AG am Telefon lief aber dann so, daß er mich zum 
Gespräch einlud, und nach dem Gespräch könnten wir gleich zur Baustelle 
fahren, wo ich denn sofort loslegen könnte. So, und dann kam es aber: Er 
würde noch auf Fördergelder warten, die erst in 5 Monaten bewilligt 
würden. Ich könnte aber schon mal fleißig loslegen, und zeigen, was ich 
in der Zeit könnte. Lohn könne er mir bis zur Bewilligung nicht zahlen. 
Er würde sich aber am täglichen Mittagsessenszuschuß beteiligen.

Ich hab das Ding dann mit der Begründung bei der HWK abgesagt. Die 
freundliche Dame sagte noch, sie könne es nicht verstehen, so ein netter 
Herr (den sie im Hause kannten). Aber ich sollte etwas vorsichtig sein, 
daß ich nicht auf eine Negativliste käme...

von Dietmar (Gast)


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Ich habe ja Alternativen genug, wenn er mich kündigt, kann ich sofort 
was anderes machen, nur will ich nicht selber kündigen - nicht vor dem 
31.3.11. Ich will auch nicht zum Arbeitsamt.

Das Dumme ist ja nur, dass ich jetzt einfach 2 Wochen kaltgestellt 
werden soll und nicht arbeiten darf. Das kommt mir komisch vor. Vom 
Gefühl her darf das ja nicht sein. Schließlich ist es sein Riskio, mich 
zu beschäftigen und keinen Job für mich zu haben. Das Unverständliche 
ist hierbei, dass die Branche boomt und andere Dienstleister wie 
Endfirmen sehr wohl Jobs für mich haben.

von Leo .. (-headtrick-)


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Unbezahlter Urlaub in einem bestehendem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis?
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das legal wäre.
Freistellen von der Arbeit kann ein Arbeitgeber
einen Arbeitnehmer zwar, aber ohne Bezahlung, das
hatte ich noch nie.
In der Regel herrscht Lohnfortzahlung solange der
Vertrag gültig ist. Eine entsprechende Klausel wäre
wohl unwirksam weil der AN dadurch unangemessen
benachteiligt wäre. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen kann
kann muss er eben Kurzarbeit beantragen oder kündigen.
Wenn das neue Jahr dann schon begonnen hat kann doch
auch bezahlter Urlaub genommen werden, oder? Jedenfalls
scheint mir eine einseitige Abwälzung unternehmerischer
Risiken äußerst illegal zu sein. Wie weiter oben in
diesem Thread schon erwähnt sollte da mal ein Anwalt
seinen Senf dazu geben.

von Dietmar (Gast)


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Das ist ja der Mist, dass man da noch einen Anwalt braucht. Mich ärgert 
schon, dass ich mich mit dem Thema befassen muss.

Alles Mist heutzutage. Von den scheiss Dienstleistern wird man nur noch 
verarscht. Die probieren einen über den Tisch zu ziehen, wo man nur 
kann.

von Mark B. (markbrandis)


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♪Geist schrieb:
> Wieder mal eine Bestätigung sich NIEMALS, NIEMALS, NIEMALS bei Ferchau,
> Manpower, Brunnel, Bertrand & Co. zu bewerben.

Schwachsinn. Genau die Großen in der Branche haben überhaupt kein 
Interesse daran in den Ruf zu geraten, sich nicht an die Gesetze zu 
halten, auf denen ihre Existenzgrundlage basiert.

Dietmar schrieb:
> Das ist ja der Mist, dass man da noch einen Anwalt braucht. Mich ärgert
> schon, dass ich mich mit dem Thema befassen muss.
>
> Alles Mist heutzutage. Von den scheiss Dienstleistern wird man nur noch
> verarscht. Die probieren einen über den Tisch zu ziehen, wo man nur
> kann.

Eine Rechtsschutzversicherung sollte man sowieso haben, freilich nicht 
allein wegen des Themas Arbeitsrecht. Kann genau so gut sein dass Dir 
einer ins Auto reinfährt und ein langwieriger Gerichtsprozess daraus 
wird.

Manchmal hilft es auch, schritflich - und ausgesucht höflich! - darauf 
hinzuweisen, dass man mit einem Fachanwalt telefoniert hat und dieser 
einem bestätigt hat, dass unbezahlter Urlaub nicht gesetzeskonform ist.

Ganz allgemein hilft es, sich nicht gleich ins Bockshorn jagen zu 
lassen, sondern seine Rechte und Pflichten genau zu kennen und sich 
danach auch zu verhalten.

von Leo .. (-headtrick-)


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Glaubst du wirklich das da ein Telefonat reicht?
Vermutlich hat die Person mit der man das bespricht
einerseits ohnehin nix zu entscheiden und am nächsten
Tag garantiert vergessen. Ein Schreiben vom Anwalt
macht da mehr Eindruck und zwar bei der richtigen Person.
Wenn die schon so anfangen, dann arbeiten die gleich
mit allen Tricks der Verschleierung, Verzögerung,
Vergessens usw. usf. Man nennt das auch die Grenzen
abstecken. Versuchen tun die die Verarsche doch bei denen
wo sie glauben das diese Bauernfängerei Aussichten auf
Erfolg verspricht. Außerdem ist das dann noch steigerungsfähig
wenn die feststellen das sie mit dir leichtes Spiel haben.
Mit denen würde ich Schlitten fahren.

von Mark B. (markbrandis)


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Bevor man einen Anwalt einen Brief aufsetzen lässt - was auch sicher 
nicht zum Nulltarif zu haben ist - schöpft man erst mal die darunter 
liegenden Möglichkeiten aus. Als mein Arbeitgeber sich als zu doof 
erwies, mir meine Reisekosten korrekt zu erstatten, reichte ein 
schriftlicher Hinweis darauf, dass ich mir telefonisch anwaltlichen Rat 
eingeholt hatte.

Oder anders ausgedrückt: Erst diplomatisch vorgehen, und wenn gar nichts 
mehr anderes hilft, dann mit dem dicken Kaliber feuern.

von Christian B. (luckyfu)


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Von der Arbeit freistellen darf dich der Arbeitgeber, dazu kann es viele 
Gründe geben, z.B. ein Wechsel von dir zu einem Konkurrenten, das zwingt 
den Arbeitgeber ja fast dazu, wenn er verhindern will, daß du soviel wie 
möglich betriebsinterna mitnimmst (so schon in meinem Umfeld geschehen). 
Aber auch dann muss er dich weiter bezahlen. Als Arbeitnehmer hast du 
die Pflicht die Arbeitsleistung lt. Vertrag zu erbringen, der 
Arbeitgeber hat allerdings eine Beschäftigungspflicht. Somit würde ich 
mich auf solch ein "Angebot" auf keinen Fall einlassen, sondern mich auf 
eben diese berufen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beschäftigungspflicht

von wurst (Gast)


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Das ist nicht erlaubt. Der Arbeitgeber trägt das Risiko einer 
Nicht-Beschäftigung. Seriöse Dienstleister arbeiten im Übrigen nicht so. 
Außerdem will man ja zu Zeiten des Fachkräftemangels seine Mitarbeiter 
nicht verprellen.

von Pom (Gast)


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Hallo Dietmar,

es wurde ja vieles bereits geschrieben, ich fasse es aber mal in eigenen 
Worten zusammen:

Dein Arbeitsvertrag verpflichtet Dich zur Arbeit und den Arbeitgeber zur 
Gehaltszahlung. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für Dich hat, dann 
kann er Dich von der Arbeit freistellen, ist aber weiterhin 
verpflichtet, Dich zu bezahlen. Wenn er das nicht will, muß er Dir unter 
Einhaltung der Kündigungsfristen regulär kündigen.

Unbezahlte Freistellung ist klassischerweise etwas, das vom Mitarbeiter 
gewünscht wird und vom Arbeitgeber gewährt wird, quasi eine "Pause" für 
den Arbeitsvertrag. In dieser Zeit arbeitest Du nicht und erhältst auch 
kein Gehalt. Das macht man beispielsweise dann, wenn man die Zeit 
braucht um private Dinge zu regeln (und es keine bessere gesetzliche 
Regelung dafür gibt). Beispielsweise kann es für einen körperlich 
leistungsfähigen Mitarbeiter finanziell besser sein, sein Haus in 1-2 
Monaten selbst zu renovieren und sich dafür freistellen zu lassen als 
während dieser Zeit weiterzuarbeiten und andere für die Renovierung zu 
bezahlen.

Was Dein Arbeitgeber gerade versucht, ist sein Risiko (kein Projekt, 
aber trotzdem Gehaltszahlungen) auf Dich abwälzen. Er lässt sich aber 
natürlich trotzdem weiterhin fürstlich für die Übernahme dieses Risikos 
bezahlen, denn er behält einen ordentlichen Teil des Geldes, das er von 
seinen Auftraggebern bekommt für sich ein und zahlt Dir nur einen Teil 
davon als Gehalt aus.

So ist der "Deal":
Der Personaldienstleister zahlt Dir weit weniger als er bekommt, kümmert 
sich im Gegenzug aber darum, dass immer wieder neue Projekte reinkommen 
und dass Du zwischen den Projekten nicht ohne Geld dastehst. Er lässt 
sich also dafür bezahlen, dass er Dich vor den Risiken der 
Selbstständigkeit schützt.

Um er mal klar auszudrücken:
=> Dieser Personaldienstleister versucht, Dich zu verarschen - und zwar 
über das für Personaldienstleister übliche Maß hinaus. Er glaubt wohl, 
dass er einen Dummen gefunden hat, bei dem er es versuchen kann. Wenn Du 
Dich darauf einlassen würdest, wärst Du als ernstzunehmender Mitarbeiter 
für Deinen Personaldienstleister gestorben.

Da Du ohnehin ab April einen neuen Arbeitgeber hast, hast Du aus meiner 
Sicht zwei sinnvolle Möglichkeiten:

Aktive Lösung:
Sag' Deinem Arbeitgeber, dass er sich einen Dümmeren suchen soll dass Du 
nicht vor hast, unbezahlten Urlaub zu beantragen und dass er sich an den 
Vertrag halten soll (das kann man auch höflicher aber genauso deutlich 
ausdrücken ;-)).

Passive Lösung:
Halte Dich bedeckt, mache keine konkreten Aussagen und verschleppe das 
Thema so lange wie möglich ("... ich muß noch darüber Nachdenken, ...", 
"... könnte man in dieser Zeit keine Weiterbildung durchführen - Du 
könntest Dich ja Zuhause auf das neue Projekt vorbereiten oder in einen 
neuen Controller/Programmiersprache, etc. einarbeiten...)" ). Wenn Du 
lange genug diesbezüglich nichts gemacht hast, ist wieder eine 
Kündigungsfrist für den Dienstleister verstrichen (wenn er denn wirklich 
kündigen wollte) - und Du bekommst regulär weiterhin Geld. Wenn er dann 
mal "Tacheles reden" will, kannst Du ja immer noch zur aktiven Lösung 
übergehen. Die Zeit arbeitet in diesem Fall für Dich.

Da Du mit diesem Dienstleister ja bereits "durch" bist und er Dich ganz 
offensichtlich verarschen will, würde ich die passive Methode ("dumm 
wirken, klug handeln") wählen und ihn ebenfalls verarschen.

Gruß,
Pom Fred

von kopeika (Gast)


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2 Dietmar

welcher Dienstleister ist das denn?

von Dietmar (Gast)


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"dumm tun" und "klug handeln" klingt super. Ist auch mein Naturell.

@kopeika: Ich kann den Dienstleister nicht nennen, da der so arg viele 
Leute nicht hat und aufgrund des zeitlichen Zusammenhngs dannklar wäre, 
wer ich bin.

Ich werde das aber weiter verfolgen und auch publizieren und gfs mal 
später einen Hinweis geben, bei wem man sich möglichst nicht bewerben 
sollte :-)

von Christian B. (luckyfu)


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Dietmar schrieb:
> "dumm tun" und "klug handeln"

frei nach dem Motto: Rinn in das System und von innen aufgemischt :)
So hab ichs auch beim Bund gehalten. Dort wurde ich binnen weniger 
Wochen mit dem Spitznamen "Nichtdenker" tituliert. Als dann allerdings 
alle anderen bei Mistwetter auf den Übungsplatz mussten und ich die 
"kranken" in der warmen, trockenen Kaserne mit Fernsehen und allen 
Annehmlichkeiten, beaufsichtigen durfte sahen viele ein, daß mein Weg so 
falsch nicht ist. Allerdings war zu dem Zeitpunkt ein Umschwenken für 
die anderen nicht mehr möglich. Der Spitzname war damit allerdings 
ebenfalls passé.

von Ich (Gast)


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@Juri Parallelowitsch
Gefährlich - nachher machen die das häufiger so, obwohl man arbeitet.

Dumm tun, klug handeln, aber anständig bleiben.

von Falke (Gast)


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Christian, warum gehst Du überhaupt zum Bund, wenn Du schwänzen willst?

Ich bin komplett daheim geblieben und habe studiert. Das bringt einen 
voran!

von Falke (Gast)


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Zum Thema:

Wenn man unbezahlten Urlaub nimmt und bekommt weniger Brutto, muss dann 
auch weniger Krankenkasse und Rentenversicherung bezahlt werden?

von Wilhelm F. (Gast)


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Falke schrieb:

>Wenn man unbezahlten Urlaub nimmt und bekommt
>weniger Brutto, muss dann auch weniger Krankenkasse
>und Rentenversicherung bezahlt werden?

Durch solche Scherze wie unbezahlten Urlaub wird die Rentenanwartschaft 
und der lückenlose Verlauf teilweise schwer beschädigt. Geh mal zur 
nächsten Filiale der Rentenversicherung, die geben da gerne kompetente 
Auskunft. Und die Krankenkasse wird dir was husten, und wenigstens den 
monatlichen Freiwilligen-Beitrag von ca. 150€ abknöpfen...

von Carsten S. (dg3ycs)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Durch solche Scherze wie unbezahlten Urlaub wird die Rentenanwartschaft
> und der lückenlose Verlauf teilweise schwer beschädigt. Geh mal zur
> nächsten Filiale der Rentenversicherung, die geben da gerne kompetente
> Auskunft. Und die Krankenkasse wird dir was husten, und wenigstens den
> monatlichen Freiwilligen-Beitrag von ca. 150€ abknöpfen...

GENAU!
Insbesondere in Hinblick auf die Krankenkasse.
Wenn man unbezahlten Urlaub nimmt sollte man auf jeden Fall dafür sorgen 
das man auf jeden Fall immer noch mindestens 401,- Euro Brutto hat. Dann 
ist man auch an diesem Monat Rentenversichert und zahlt lediglich den 
prozentualen Beitrag zur KK auf diesen Verdienst.

Daher sollte man -wenn man unbezahlten Urlaub nehmen will- immer 
irgendwie mit dem AG reden das man das hinbekommt. Braucht man zum 
Beispiel acht wochen, so bekommt man halt in den ersten beiden Monaten 
wo man der Arbeitsstelle fernbleibt trotzdem jeweils eine Woche bezahlt, 
im dritten Monat wo man wieder voll Arbeitet baut man die Minusstunden 
dann ab und hat dann halt nur Lohn für zwei Wochen...


Davon aber abgesehen:
Das Ansinnen des Chefs des TE geht gar nicht.
Versuchen kann man es ja, aber da soll der sich einen anderen dummen 
suchen. Ablehnen!

Gruß
Carsten

von Christian B. (luckyfu)


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Falke schrieb:
> Christian, warum gehst Du überhaupt zum Bund, wenn Du schwänzen willst?

Weil das schon in den neunzigern war und damals ohne ziemlichen Aufwand 
nur die Frage stand: Bund oder Zivi. Heute, wo jeder mit T2 schon als 
ausgemustert gilt sieht das natürlich anders aus. Es war einfach der Weg 
des geringsten Widerstandes. Außerdem hatte damals (weiß nicht, ob das 
heut noch so ist) Zivi noch 2 oder 3 Monate länger gedauert, wodurch ich 
dann den Semesterbeginn verpasst hätte (Bin im Oktober oder November 
eingezogen worden, Dauer damals 10 Monate).

Es hatte also soweit schon seinen Grund.

von wurst (Gast)


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Christian B. schrieb:
> Weil das schon in den neunzigern war und damals ohne ziemlichen Aufwand
>
> nur die Frage stand: Bund oder Zivi.

Wieso? Einfach sich als Homosexuellen ausgeben war völlig ausreichend 
für eine Nicht-Berücksichtigung.

von Agentschrader (Gast)


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FULL ACK zu Pom!!!

Die Zeitarbeitsfirma will das Risiko minimieren.
Es ist ja gerade eben die Aufgabe so einer Firma solche Pausen für Dich 
(Threadersteller) zu überbrücken. Mit Bezahlung. Den Risikoaufschlag 
haben die nämlich schon längst (bei Deinem letzten Job) kassiert. Und 
der ist nicht ohne. Man kann rechnen, daß Du nichtmal 50% von dem 
bekommst was der Dienstleister für Dich in Rechnung stellt. Abzüglich 
aller Nebenkosten des Verleihers bleibt da massig was über um Dich 2 
WOchen mal so laufen zu lassen.
Aber unbezahlter Urlaub??!! DAS IST DREIST!!!

Agent S.

von Dietmar (Gast)


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habe gerade mit fer Krankenkasse telefoniert:

************************************************************************ 
*
Angeblich DARF der AG mich bis zu 4 Wochen in unbezahlten Urlaub 
schicken
************************************************************************ 
*

Das kann doch nicht wahr sein!

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Dietmar schrieb:
> Angeblich DARF der AG mich bis zu 4 Wochen in unbezahlten
> Urlaub schicken
Kontext?

Es wurde jetzt doch schon mehrfach erwähnt, dass du das ja nicht 
aktzeptieren brauchst, da es keine Pflicht gibt solche ein Angebot 
anzunehmen.

Aber dir ist ja alles zu viel, selbst dich "mit dem Thema zu befassen" 
stattdessen regst du dich lieber auf was ja nicht alles wahr sein 
dürfe...

von Ich (Gast)


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@Dietmar
Er darf, wenn du es willst.
Es gibt halt manchmal sonstige private Katastrophen, bei dem der eigene 
Urlaub nicht ausreicht.

von MaWin (Gast)


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> habe gerade mit fer Krankenkasse telefoniert:
> Das kann doch nicht wahr sein!

Natürlich ist das wahr -betrifft aber nur die Krankenkasse.
Du behältst deinen Versicherungsschutz auch bei 4 Wochen unbezahltem 
Urlaub, sagt die.

Daß der Arbeitgeber dich nicht gegen deinen Willen unbezahlt in Urlaub 
schicken darf, damit hat die Krankenkasse nichts zu tun, sondern das 
betrifft das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und wäre ein Verstoss gegen 
dieses.

von wurst (Gast)


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MaWin schrieb:
> sondern das
>
> betrifft das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und wäre ein Verstoss gegen
>
> dieses

Auch bei Arbeitsverhältnissen ohne ANÜ gelten die regulären 
Verpflichtungen des Arbeitgebers. Ausnahme ist im Übrigen die Kurzarbeit 
Regelung.

von Dietmar (Gast)


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> Aber dir ist ja alles zu viel, selbst dich "mit dem Thema zu befassen"
weit gefehlt! ich war sogar gerade beim Anwalt, wegen meinem Job

> sondern das betrifft das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und wäre
> ein Verstoss gegen dieses.
Wo kann man das nachlesen?

Davon hat der nichts gesagt. Er meinte, es geht nur, wenn das 
vertraglich so geregelt ist. Ich habe nur meinen Vertrag nicht hier, 
sondern im schönen Thürigen. Komme erste nächste Woche heim!

Schöne Beschehrung!

von Wilhelm F. (Gast)


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Dietmar schrieb:

>Ich habe nur meinen Vertrag nicht hier,
>sondern im schönen Thürigen. Komme erste
>nächste Woche heim!

Jetzt weißt du wenigstens, daß man den Arbeitsvertrag immer dabei haben 
sollte, wenn man schon ständig auf Reisen ist. Und wenn es nur 
eingescannt als PDF auf dem Notebook ist. Dann kann man ihn wenigstens 
mal per Email zum Anwalt schicken.

Zum ANÜ dürfte sich doch im Internet einiges finden lassen, das hier war 
z.B. ganze 10 Sekunden Sucharbeit:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassungsgesetz

Ansonsten, viel Erfolg!

von Dietmar (Gast)


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Ja,ja es traf mich halt aus heiterem Himmel. Daher habe ich halt den 
Vertag nicht da und bin etwas panisch!

Aber ich mache es mir jetzt einfach: Wenn die mich mich zu irgendwas 
zwingen, was ich nicht will, dann kriegt der nächste Kunde, zu dem sie 
mich schicken, die Rechnung präsentiert.

Ich werde einfach solange dort arbeiten, bis das Projekt so richtig 
kritisch steht und ich mich mit knowhow aufgeladen habe. Dann wird 
gekündigt und dem Kunden der Arsch gezeigt.

Oder ich mache denen dann ein Angebot, direkt für sie tätig zu werden - 
zu entsprechenden Konditionen, versteht sich. Das kann mit der 
Überlasser nicht verbieten, soviel habe ich im Vertrag schon gefunden.

von MP666 (Gast)


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>"Aber ich mache es mir jetzt einfach: Wenn die mich mich zu irgendwas
>zwingen, was ich nicht will, dann kriegt der nächste Kunde, zu dem sie
>mich schicken, die Rechnung präsentiert.
>
>Ich werde einfach solange dort arbeiten, bis das Projekt so richtig
>kritisch steht und ich mich mit knowhow aufgeladen habe. Dann wird
>gekündigt und dem Kunden der Arsch gezeigt."


Das dein "Sklaventreiber" mit unsauberen Mitteln arbeitet, da kann dein 
nächster Kunde doch nichts dafür. Ich würde das an deiner Stelle nicht 
machen, mitten im Projekt kündigen, kriegst nur Nachteile dadurch.
Nutz lieber die Zeit und bewirb dich aus deiner Festanstellung heraus 
und versuch dein Glück einen festen Arbeitgeber zu bekommen.
Und mach dem zukünftigen Kunden ein Angebot!

von MaWin (Gast)


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> Ich würde das an deiner Stelle nicht
> machen, mitten im Projekt kündigen,

Daran ist nichts verwerfliches.

Es gibt keine, aber auch gar keine moralische Verpflichtung dazu.

Firmen müssen mit einem "wie du mir so ich dir" rechnen.

Dennoch ist die Art von "Strafe" witzlos, wie bei einem kleinen Kind 
welches den Essenlöffel an die Wand wirft.

Sollte er hingegen einen guten Grund haben zu wechseln (ein besseres 
Angebot) dann soll er sich durch nichts aufhalten lassen.

> Und mach dem zukünftigen Kunden ein Angebot!

Das wäre sicher sinnvoll, der hat aber bereits durch die Beauftragung 
einer dazwischengeschobenen Zeitarbeiterklitsche bewiesen, daß er kein 
guter Arbeitgeber ist, müsste also im Vergleich zur Konkurrenz deutlich 
drauflegen.

Dietmar muß natürlich den angebotenen unbezahlten Urlaub ablehnen, aber 
entweder WILL er überhaupt nicht begreifen was man ihm sagt, oder es war 
eh alles nur FAKE.

von Marx W. (Gast)


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Dietmar schrieb:
> Da ich noch einige Tage Urlaub habe, sind die ersten paar
>
> Tage im Januar abgedeckt.

Ist wohl Urlaub aus 2010, aber du hast ab den ersten Tag in 2011 auch 
Urlaubsanspruch in voller Höhe von Beginn des Jahres 2011 an. Bevor du 
unbezahlten Urlaub nimmst, nimmst du notfalls  den Urlaubsanspruch für 
2011 in anspruch!

Dietmar schrieb:
> gerade mit fer Krankenkasse telefoniert:

Na da dürfste bei so einen Fall nicht die Fachinstanz erwarten!!!!!!!!!!

Dietmar schrieb:
> nicht vor dem
>
> 31.3.11.

Gibts da Gründe dafür?

Dietmar schrieb:
> Wenn die mich mich zu irgendwas
>
> zwingen, was ich nicht will, dann kriegt der nächste Kunde, zu dem sie
>
> mich schicken, die Rechnung präsentiert.
Nicht den Kunden in Geiselhaft nehmen!
Du hast ein Problem mit deiner Leiharbeitsfirma, klär mit der das 
ab!!!!!
Wenn es gut läuft, wars nur ein Sturm im Wasserglas!!!!
Bist du  beim Kunden und deine Arbeit ist o.k. dann kannst du deine 
Unzufriedenheit mit deiner Leiharbeitsfirma schon auch gegenüber den 
Kundenbetrieb äußern! Das du dir was Festes suchst können die dann dir 
nicht verüblen. Aber vielleicht sehen die auch ein, dass du in den 
Augenblick für den Kundenbetrieb einfach zu wertvoll bist und wollen 
dich dann übernehmen! (Gilt dann aber  immer noch die Probezeit zu 
überstehen!)

von Jörn (Gast)


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Bin jetzt kein Jurist, kann aber eigentlich nicht sein, da dann das 
Risiko der projektfreien Zeit auf den Angestellten der Zeitarbeitsfirma 
abgewälzt wird.
In diesem Fall müsstest du deutlich mehr Gehalt bekommen, da du dann ja 
eine sauere Gurkenzeit überbrücken müsstest.
Wenn du unbezahlten Urlaub nehmen musst, dann bist du ja im Grunde 
selbständig tätig, allerdings mit deutlich weniger Gehalt.
Bist du nun selbständig, so trägst du das unternehmerische Risiko (also 
mal keine Arbeit/ Auftrag zu haben) und hast dafür eine bessere 
Entlohnung!
Bei einer Zeitarbeitsfirma sehe ich das nicht.

von Rainer Unsinn (Gast)


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Jörn schrieb:
> Bin jetzt kein Jurist, kann aber eigentlich nicht sein, da dann das
> Risiko der projektfreien Zeit auf den Angestellten der Zeitarbeitsfirma
> abgewälzt wird.

Das ist in der Zeitarbeit eher die Regel. Sobald ein Projekt ausläuft 
oder es nur danach aussieht, gibt es die Kündigung. Dank der ehemaligen 
Arbeiterpartei dürfen die Leihfirmen grundsätzlich kündigen, wenn keine 
Aufträge da sind. Das hat eben ein Bekannter am eigenen Leib erfahren 
dürfen. War fast 5 Jahre bei der Leihbude angestellt und dachte, er sei 
sicher. Damit hat der Arbeitnehmer neben dem miesen Verdienst auch noch 
das Risiko am Hals und die Leihfirma verdient sich dumm und dämlich.

von Karl Martell (Gast)


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Was ist das für ein Quark. Das darf er nicht.

von Dietmar (Gast)


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> Dietmar muß natürlich den angebotenen unbezahlten Urlaub ablehnen,
Soweit habe ich es nun auch verstanden.

> aber entweder WILL er überhaupt nicht begreifen was man ihm sagt,
Wieso gewinnst du diesen Eindruck?

> oder es war eh alles nur FAKE.
Ja klar, ich existiere nicht. Ich bin in Wirklichkeit die kleine Lisa, 
die sich mal als Ing ausgibt. ????

Zu denen, die ernsthaft beraten:

1. Ich will nicht unbedingt bei DENEN bleiben
2. Ich will nicht unbedingt in ANÜ bleiben

Ich will aber in keinem Fall druch die blockiert werden, weil sie mich 
an der Angel haben.

> Nicht den Kunden in Geiselhaft nehmen!
Das will ich ja auch nicht, aber ich werde es müssen, weil man nur so 
Druck ausüben kann. Ausserdem ist es die Kundenentscheidung, auf 
Zeitarbeit mit all ihren Risiken zusetzen.


Halten wir also fest:

1. MIT meinem Einverständnis darf mich der AG von Seiten der 
Krankenkasse maximal 4 Wochen unbezahlt beschäftigen.

2. OHNE mein Einverständnis darf mich der AG NICHT in den unbezahlten 
Urlaub schicken.

3. Er muss bezahlen, auch wenn er mich nicht real beschäftigen kann.

4. Er darf kündigen (kann er sowieso)

5. Dienstleistung ist scheisse

von Ich (Gast)


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Dienstleistung ist meistens Sch.... . (Ausnahmen bestätigen dien Regel)

Eine nette Frage, ob du nicht einverstanden bist freiwillig unbezahlten 
Urlaub zu nehmen ist für den AG natürlich billiger. Fragen kostet 
nichts.
Es ist legitim, aber sehr billig.

Es ist legitim, dir zB.: nach einem abgeschlossenen Projekt ein 
Zwischenzeugnis geben zu lassen.

Daraus ergibt sich:
Unbezahlten Urlaub ablehnen,
Zwischenzeugnis ausstellen lassen
dich weiter bewerben, möglichst bei keinem Dienstleister.

Frohes Fest.

von Dietmar (Gast)


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Es ist ja keineswegs so, dass ich keine Optionen hätte. Im Gegenteil: 
Ich könnte sofort was anfangen, komme aber jetzt zum 1.1. nicht mehr 
weg. Der AG ist natürlich deshalb daran interessiert, mich weiter an der 
Angel zu halten, weil er sich ausrechnet mit mir als goldenem Kalb 
weiter Geld machen zu können.

Na schaun mer mal.

Ebenfalls "frohes Fest".

von Bad U. (bad_urban)


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Dietmar:
> Der AG ist natürlich deshalb daran interessiert, mich weiter an der
> Angel zu halten, weil er sich ausrechnet mit mir als goldenem Kalb
> weiter Geld machen zu können.

Und bei DER Aussicht will er Dich nicht mal für kurze Zeit ohne Auftrag 
weiter bezahlen? Würd mir zu Denken geben...

Gruß
Bad Urban

von Dietmar (Gast)


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Der verdient nicht viel an mir. Wenn der mich 2 Wochen ummsonst bezahlen 
muss, geht seine Marge in den Keller :-)

von Bad U. (bad_urban)


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Ich mein nur das "goldene Kalb" schlachtet mach wohl nicht in der ersten 
Woche...

Gruß
Bad Urban

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Was heißt du kommst nicht weg

1. wenn er dich nicht bezahlt hat er keinen anspruch auf deine 
Arbeitskraft.

2. Entweder er bezahlt dich oder er muss für dahin auf deine Dienste 
verichten.

3.  Wenn er keinen Auftrag für Dich hat und  du unbezahlt in den 
Urlaubgeschikt wirst kann er nicht auf sich nicht auf geschäftliche 
Nachteile durch deinen vorzeitiges Ausscheiden berufen.

Lass dir dieses Ansinnen also schriftlich geben.

zb. durch Bitte um Übermittlung der nächsten Einsatzdaten, am besten per 
Mail und auch nach der "Überbrückung"  per mail fragen.
das beste du lässt ihn in dem Glauben du wolltest wirklich in "Urlaub" 
fahren, so musst du dich auch nicht verfügbar halten! und hast eine 
glaubhafte Begründung für deine Anfrage.


Also bis Projektende dableiben und dann fristgemäß kündigen

neuen Job per 1.1. anfangen  und gut ist

Dann hast du zwar formal den Vertrag verletzt (frislose Kündigugn und 
Schadenersatz wären denkbar), da er aber keinen Schaden hat kann er ihn 
auch nicht geltend machen. Andererseits ist das Ansinnen dich ohne 
Gegenleistung zu blockieren unbillig und damit sittenwidrig. Du musst es 
nicht hinnemehmen!

Darum Klappe halten, dumm tun, klug handeln.

Namaste

von Alex (Gast)


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Juri schrieb:
> Vielleicht macht dir dein Rücken Probleme und du meldest dich mal 1..2
> Wochen krank?

hi,hi, genuso habe ich es auch schon mal gemacht! Daraufhin kammen die 
Hallunken von der Sklavenfirma mit dem Gesundheitsdienst. Die 
Sklavenhalter sind aber in diesem Punkt meistens zu dumm, um zu 
verstehen, dass sich die meisten Ärzte in Städten untereinander kennen 
und so war es auch bei mir, dass der andere Arzt die Diagnose seines 
bekannten Kollegen nicht nur bestätigte, sondern mir auch noch eine 
Empfehlung gab, mich noch eine Woche krankschreiben zu lassen. Natürlich 
wollte die Sklavenfirma dies nicht einfach so hinnehmen und hat mir 
darafhin die Lohnfortzahlung verweigert. Eine kurze formale Drohung von 
mir am Telefon mit Arbeitsrechtsanwalt und weiteren Konsequenzen hatte 
auch dieses Problem gelöst!

Ich verstehe überhaupt nicht warum du (@Dietmar) noch so lange 
überlegts, denn das was dein Sklavenhalter abzieht, ist, wie vorher 
schon mehrmals erwähnt, so was von unrechtens und ich würde an deiner 
Stelle notfalls mit allen Möglichkeiten des Rechts dagegen vorgehen und 
diese Sauerei mit dieser Sklavenfirma womöglich ganz 
ausradieren.....hmm..am besten in Form von Firmeninsolvenz oder so...;-)

Wenn du auf diese Sache eingehst, dann kannst du sicher sein, dass dies 
die Firma ermutigt immer wieder soetwas mit dir abzuziehen.

von Alex (Gast)


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Dietmar schrieb:
> Das will ich ja auch nicht, aber ich werde es müssen, weil man nur so
> Druck ausüben kann

ein sehr guter Gedanke. Nur durch DRUCK erreicht man heutzutage 
irgendwas und besonders im harten Arbeitsleben. All die, die hier 
meinen, dass die Firma, die einen entleiht nichts dafür kann, ist 
schlicht und einfach naiv bis hin zu dümmlich. Wenn Firmen direkt 
einstellen würden, dann gäbe es das Problem mit dieser Sklaverei erst 
gar nicht, nur so könnte man bei der aktuellen Rechtslage das ganze 
Sklavensystem ausrotten.
Ich bin sogar der Meinung, dass man in solchen Situationen nicht nur der 
Zeitfirma eins auswischen soll, sondern erst Recht der Endfirma bei der 
man beschäftigt ist, denn wenn die bei Leihpersonalausfall bei laufenden 
oder noch besser endenden Projekten alle Kosten grob überschlagen, so 
werden die beim nächsten Projekt es sich dreimal überlegen, ob sie 
jemanden entleihen sollen oder doch lieber direkt einstellen.

von Dietmar (Gast)


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Die Sache ist durchaus komplexer. Ich arbeite in einer eng begrenzten 
Branche und wenn ich es mir mit dem einen versaue, nehmen auch die 
Endkunden schnell einen anderen - es gibt genug Leute für einfach e 
Sachen und für die komplizierten und guten Projekte brauche ich 
Referenzen.

Ausserdem muss ich mindestens mit März durchhalten wegen Weihnachtsgeld. 
Sonst kriege ich das nicht.

Ist halt alles nicht so einfach.

Ich habe eine Idee gekriegt, wie es es drehen werde! Man muss sich halt 
was einfallen lassen. Wir haben ja im Osten auch noch Firmen, die was zu 
tun haben. Sollte man mich nicht ausreichend bezahlen oder beschäftigen, 
werde ich nebenher was machen und zwar komplett inoffiziell!

Bezahlung in Naturalien und steuerfrei!

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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na bitte,

geht doch mit dir

wenn du in Stabü ein wenig aufgpesst hast oder in Wiko dann hast du auch 
gelernt wie das System hier funktioniert und weist du auch was du tun 
musst.
....

Dich so teuer wie möglich verkaufen ;-)

Namaste

von A. F. (chefdesigner)


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Und: "Musst" du nun unbez Urlaub nehmen?

von Rene (Gast)


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hallo ich habe eine Arbeitsvertrag über 40 stunden woche  und es kommt 
immer in der Spätschicht vor das mein Arbeitgeber uns 2 bis 3 stunden 
vorher heim schickt und die stunden fehlen uns dann muss er trozdem die 
stunden bezahlen  .

von Ich (Gast)


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@Rene
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Wie sieht es mit einem Zeitkonto aus?

Der AG muss diese Stunden (erstmal) bezahlen, du darfst die aber ggf. 
nacharbeiten. Näheres regelt normalerweise ein Tarifvertrag.

Zu dem Thema gibt es hier bereits irgendwo einen Beitrag.

von Apollo (Gast)


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Das ist doch alles eine elende Ausbeutergesellschaft geworden.

von Markus (Gast)


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Da in deinem Arbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart 
ist, schau doch mal nach welcher das ist und guugl dann den aktuellen 
Text.
Falls ihr einen Haustarif habt, muss der irgendwo aushängen. Dann mach 
ein Handyfoto davon oder ne Kopie.

Grundsätzlich gibt es keinen angewiesenen unbezahlten Urlaub. Dein AG 
kann dich zwar heimschicken, muss aber laut Arbeitsvertrag trotzdem den 
vereinbarten Lohn zahlen. Außerhalb der Zeitarbeit gäbe es den sog. 
"Annahmeverzugslohn" aus § 615 BGB.

Für solche Gesetzesverstöße interessiert sich die oberste 
Arbeitsverwaltung, die der Leihbude notfalls die Lizenz zum 
Sklavenhalten widerrufen können (§5AÜG).

Gruß
Markus

von Gerald (Gast)


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So einen Fall wie oben kenne ich auch. Ein Kollege bei meinem Neuen 
Projektgeber war in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt und sie haben 
ihn ausgetrickst:

Man hatte ihm Geld versprochen, dass aber dann erst zum März ausgezahlt 
werden sollte, was vorher anders verabredet war. Wer der Vertrag vorher 
aufgelöst wird, entfällt das. Da bleiben, hätte aber gehiessen, einen 
beschissenen Job bei einem anderen Kunden anzunehmen, wobei Zulagen 
weggefallen wären, was finanziell auf dasselbe hinausläuft.

Der AG hat ihn solange hingehalten, bis er nicht mehr abwarten konnte 
und selber kündigte.

Scheint eine Masche zu sein. Ist aber nicht so die allerbeste Idee, denn 
der hat den ganzen Tag nichts besseres zu tun, als es allen 
Projektleitern und Kollegen zu erzählen und auch Namen zu nennen.

von Wilhelm F. (Gast)


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Gerald schrieb:

> Ist aber nicht so die allerbeste Idee, denn
> der hat den ganzen Tag nichts besseres zu tun, als es allen
> Projektleitern und Kollegen zu erzählen und auch Namen zu nennen.

Zu sowas neigt man leider, wenn man abgezockt wurde. Wenn auch nicht 
immer das Beste, aber es ist oft wichtig, daß man Mißstände auch mal an 
geeigneter Stelle anspricht. Sonst nimmt das mal Überhand, wenn alles 
nur unter dem Teppich des Schweigens statt findet.

Ich finde es auch gut, daß der TE das Thema hier ansprach.

von Pfennigfuchser (Gast)


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Unbezahlter Urlaub? Den kannst du nur dir selbst nehmen; der kann aber 
nicht verordnet werden. Was kommt als nächstes? Unbezahlter Urlaub für 
die Dauer der Kündigungsfrist? Oder gar bis ans Lebensende; hauptsache 
der AN kann nicht woanders sein Geld verdient. Denn auch wenn du kein 
Geld erhälst, hast du noch die gleichen Pflichten. Du kannst dann nicht 
einfach während des unbezahlten Urlaubs bei der Konkurrenz arbeiten.

Die Zeitarbeitsfirmen werden immer dreister. Es wird immer argumentiert, 
dass die Zeitarbeitsfirmen die Ressource Arbeit effizienter zuteilen, 
Aufträgsspitzen abfangen und Kündigungen vermeiden. Es ist deren 
unternehmerisches Risiko, wenn die für dich kein Projekt haben und dich 
fürs Nichtstun bezahlen.

von Pfennigfuchser (Gast)


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Mein Gott, ist die Diskussion alt. Mein vorheriger Beitrag wirkt da 
aberwitzig. :-) Schlimm finde ich, dass sich die Zeitarbeitsfirmen sich 
für gar keine Tricks zu schade sind.

@Dietmar: Solche Firmen sollte man immer beim Namen nennen, ob sie nun 
Berchau oder Frunel heiße, Randstad oder Yacht Teccon. Umso mehr man 
zusammenträgt, umso höher ist der Druck auf Politik und auf die 
Gesellschaft, diese Missstände nicht mehr zu dulden.

von Der schon wieder (Gast)


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Pfennigfuchser schrieb
> Solche Firmen sollte man immer beim Namen nennen,
und dann wird der Thread plötzlich vom Andreas oder sostwem gelöscht, 
und keiner hat mehr was davon.
Wie die Firmen heißen, ist doch völlig Wurscht, was das für Kostrukte 
sind, wissen wir doch auch so, Namen sind Schall und Rauch > das Prinzip 
läßt aber die Abzocker ganz klar erkennen.
Oder soll ich mal ein Bsp. für die Löschung eines nur seltsamen 
Stellenangebotes bringen, anonym hier reingestellt, kurz noch ein paar 
komische Sachverhalte angesprochen, und nach ein paar Tagen kam dann 
eine Mail, mit Hinweis auf Löschung des Beitrages. Grund ?
Die Sklaventreiber wie auch deren AG sollte man möglichst weiträumig 
umgehen,
und so Anstalten machen, dort direkt anfangen zu wollen, kann man voher 
schon mal ganz vergessen. Das wollen die doch gar nicht.
Hatte man auch vor Jahren lernen müsssen, daß dies ein totales 
Ausschluß- und damit k.O.-Kriterium ist, auch wenn man kein Ing. war.
Und das war vor über 11 Jahren!
Also wieder weiter nach dem Motto: dumm tun und klug handeln
Und bei der nächsten Wahl mal mit Köpfchen und Überlegung zur hingehen, 
so man damit überhaupt noch was erreicht.
Oder sich gleich selbst verleihen, spart man sich den ganzen Wasserkopf 
von Nichtnutzen und Schauspielern, die sollen doch mal für ihr Geld was 
richtiges tun.
Ausgerottet gehört dieses nichtsnutzige Pack.

von Ich (Gast)


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Die Alternative mit dem unbezahlten Urlaub, bzw. Minusstunden oder 
"freiwillig" Urlaub nehmen ist doch, SOFORT die Kündigung bekommen oder 
erst dann, wenn man den Urlaub etc. freiwillig genommen hat.

Im Zweifelsfall ist es also nur eines Sache von wenigen Tagen ggf. 
Wochen.

von Schreck (Gast)


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>Berchau oder Frunel heiße, Randstad oder Yacht Teccon.
Also gegen Randstad und Brunel kann ich nichts sagen, weil ich die nicht 
kenne und auch nichts mit denen zu tun hatte. Gegen Ferchau kann ich 
nichts vorbringen, was ich vor Gericht beweisen könnte.

Bei Yacht Teccon habe ich zwar Beweise per mail, aber es ist nicht 
strafbar, was sie gemacht haben, sondern entsprach genau den 
gesetzlichen Regeln. Und genau das ist das Schimme!

Ich setze hiermit eine Fangprämie von 100,- Euro aus für den, der mir 
einen Dienstleister nennt, bei dem er mal beschäftigt war und rundum 
zufrieden war.

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