Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wettbewerbsverbot


von M. S. (tissi)


Lesenswert?

Hallo.

Ich hab eine Frage zum Wettbewerbsverbot. Mit meinem Arbeitsvertrag hat 
mein Chef mir damals als Absolvent gleich ein Wettbewerbsverbot mit 
untergejubelt. Da ich in der Firma anfangen wollte und damals für mich 
keine Alternative bestand, habe ich die Wettbewerbsklausel 
unterschrieben. Jetzt ist es so, dass ich überlege im kommenden Jahr 
vielleicht den Job zu wechseln. In der Wettbewerbsklausel stehen einige 
Punkte, die ich bei meinem neuen Arbeitgeber dann zunächst nicht 
ausführen darf. Dies gilt für ein direkt oder indirekt konkurrierendes 
Unternehmen. Hierzu meine Frage:

Was ist ein indirekt konkurrierendes Unternehmen?

Ich entwickle aktuell Komponenten für LKWs. Ist es mir dann auch 
verboten für Unternehmen zu arbeiten, die diese Komponenten für Autos, 
Züge oder Flugzeuge entwickeln?

von klaus (Gast)


Lesenswert?

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur statthaft wenn du dafür 
Karenzentschädigung bekommest. Bekommst du keine solche kannst du das 
Wettbewerbsverbot ignorieren. Natürlich gibt es dennoch Dinge die du 
nicht darfst wie z.B. Betriebsgeheimnisse mitnehmen oder ausnutzen. Hier 
bist du auch nachvertraglich zur Verschwiegendheit verpflichtet auch 
wenn keine solche Klausel existiert.

von Backflow (Gast)


Lesenswert?

>Und was ist ein Betriebsgeheimnis?

Nimm einfach mal an, z.B. in einer Software steckt ein von Dir mit Hilfe 
nichtlinearerer Algebra entwickelter Algorythmus, den allein kein 
anderer Mensch zustande brächte.

Und jetzt geht Dein Mitarbeiter zur Konkurrenz und zeigt denen Deine 
Lösung. Wird's jetzt etwas klarer, was ein Betriebsgeheimnis ist?

>Ich kann ja einfach ein Gerät der Firma kaufen und etwas reverse
>engineering betreiben und schon weiß ich (fast) alles.

Das mag für Dich mit Deinem überragenden nichtlinearen Gehirn gelten. 
Für den normalen Ingenieur gibt es durchaus Unbekanntes, das nicht so 
einfach ersichtlich ist.

von Leo .. (-headtrick-)


Lesenswert?

>Und was ist ein Betriebsgeheimnis?
z.B. Patent, Quasi alle Interna (wie Kundendaten) die mit der Firma 
verbunden sind, Verfahren die die Firma entwickelt hat und auch 
Gebrauchsmuster, usw.
>Ich kann ja einfach ein Gerät der Firma kaufen und etwas reverse
>engineering betreiben und schon weiß ich (fast) alles.
Solange keine Auslesesperre für Software eingerichtet, oder spez.
Kundenbauteile verbaut wurden, wäre das möglich, aber sonst?

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> > Betriebsgeheimnis?
> z.B. Patent,

Oi Oi, nun wird's wieder unterirdisch mit den Kenntnissen.

> Ist es mir dann auch verboten

Dir ist gar nichts verboten.
Die Klausel ist ungültig.
Du darfst jeden Job annehmen.
Es gelten nur die ormalen allgemeingesetzlichen Regelungen
wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch.

Deine jetzige Firma müsste schon weiter zumindest den halben
Lohn zahlen, wenn sie verhindern will, daß du für die Konkurenz
arbeitest. Und dazu müsstest du so einen Vertrag erst mal
unterschreiben...

Du kannst den Passus gleich unter "Wie kranke Chefs versuchen,
abhängig Beschäftigte über's Ohr zu hauen" einbuchen.

von AS (Gast)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
>> > Betriebsgeheimnis?
>> z.B. Patent,
>
> Oi Oi, nun wird's wieder unterirdisch mit den Kenntnissen.

Nicht angemeldete, gerade "in Arbeit" befindliche Patente,
ausgepetzt beim neuen Arbeitgeber? Oh oh!

Hat also durchaus seine Berechtigung...


>> Ist es mir dann auch verboten
>
> Dir ist gar nichts verboten.

Doch. Siehe HGB §§74-75
http://bundesrecht.juris.de/hgb/index.html

Ausnahmen gibts immer...

von ikarus (Gast)


Lesenswert?

>> Ist es mir dann auch verboten
> Dir ist gar nichts verboten.
> Die Klausel ist ungültig.
> Du darfst jeden Job annehmen.
> Es gelten nur die ormalen allgemeingesetzlichen Regelungen
> wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch.
Nein, es kommt drauf, was genau im Vertrag steht.
Ist aber egal, erst mal zur Rechtsberatung.

> Deine jetzige Firma müsste schon weiter zumindest den halben
> Lohn zahlen, wenn sie verhindern will, daß du für die Konkurenz
> arbeitest. Und dazu müsstest du so einen Vertrag erst mal
> unterschreiben...
Unterschrieben hat er schon, es bleibt offen, ob die Firma alles Nötige 
in den Vertrag geschrieben hat.
Im übrigen ist die Karenzzahlung ein Grund für eine Firma die Klausel 
nicht zu ziehen, denn ein halbes Gehalt für zwei Jahre ist nicht gerade 
wenig.

M. S. schrieb:
> Was ist ein indirekt konkurrierendes Unternehmen?
Das ist nur unwesentlich schwammiger, wie die direkt konkurrierenden 
Unternehmen. Reicht es für einen Layouter angestellt bei einem 
Autobauer, die anderen Autobauer zu meiden, oder muss er gar ganz was 
anderes machen? Und welche Firma hängt nicht irgendwie mit dem Autobau 
zusammen?
Solche Klauseln sind der letzte Dreck, selbst Google (glaube ich) musste 
damals einen Suchmaschinen-Spezialisten für eine gewisse Zeit 
fachfremd einsetzen. Da hat damals der ehemalige Arbeitgeber 
(Microsoft) für gesorgt.

von M. S. (tissi)


Lesenswert?

Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten. Mir ist das ganze 
noch nicht so ganz klar.

aWin schrieb:
> Deine jetzige Firma müsste schon weiter zumindest den halben
> Lohn zahlen, wenn sie verhindern will, daß du für die Konkurenz
> arbeitest. Und dazu müsstest du so einen Vertrag erst mal
> unterschreiben...

Bei mir handelt es sich um einen kompletten 
Wettbewerbsverbot-Zusatzvertrag mit  10 Paragraphen, wo auch aufgeführt 
ist, dass mir Ausgleichszahlungen von einem halben Monatsgehalt für die 
Dauer von 2 Jahren zustehen. Ist es denn aber nicht so, dass das Geld 
nur an mich gezahlt werden muss, wenn ich kein anderes Einkommen habe? 
Sobald ich doch einen anderen Job annehme, so muss mein Chef dieses Geld 
doch gar nicht zahlen oder? Sonst gehe ich gleich irgendwelche 
Waschmaschinen bauen und lasse mir mein Gehalt von meinem bisherigen 
Chef für 2 jahre aufstocken.

Ich werde wohl, bevor ich mich woanders bewerbe meine 
Rechtsschutzversicherung bemühen und diesen Vertrag von einem 
entsprechenden Anwalt prüfen lassen.

von klaus (Gast)


Lesenswert?

> Wettbewerbsverbot-Zusatzvertrag mit  10 Paragraphen, wo auch aufgeführt
> ist, dass mir Ausgleichszahlungen von einem halben Monatsgehalt für die
> Dauer von 2 Jahren zustehen.

Dann ist das Wettbewerbsverbot grundsätzlich rechtsgültig. Du must es in 
diesem Fall beachten. Du könntest ggf. aber um eine Liste der Firmen 
bitten, die als "Konkurrenz" gesehen werden. Dann würde allerdings 
natürlich dein Wechselwille offenkundig.

> Ist es denn aber nicht so, dass das Geld
> nur an mich gezahlt werden muss, wenn ich kein anderes Einkommen habe?
> Sobald ich doch einen anderen Job annehme, so muss mein Chef dieses Geld
> doch gar nicht zahlen oder? Sonst gehe ich gleich irgendwelche
> Waschmaschinen bauen und lasse mir mein Gehalt von meinem bisherigen
> Chef für 2 jahre aufstocken.

Nein, das ist ja kein Arbeitslosengeld vom ehemaligen Arbeitgeber 
sondern eine sog. Karenzentschädigung die bei einem Wettbewerbsverbot 
notwendig ist.

von klaus (Gast)


Lesenswert?

PS: Zum Verständnis: Die Karenzentschädigung steht dir deshalb zu weil 
(wie du gerade siehst) dich ein Wettbewerbsverbot in deinem beruflichen 
Fortkommen behindert. Klauseln die soetwas tun werden mit schöner 
regelmäßigkeit von Arbeitsgerichten für unwirksam befunden. 
Wettbewerbsverbote sind allerdings grundsätzlich möglicht. Damit das 
Wettbewerbsverbot allerdings gültig ist, bekommst du als "Entschädigung" 
für diese Einschränkung (du kannst ja nicht mehr jede Stelle annehmen) 
eine Karenzentschädigung.

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

M. S. schrieb:
> Ich werde wohl, bevor ich mich woanders bewerbe meine
> Rechtsschutzversicherung bemühen und diesen Vertrag von einem
> entsprechenden Anwalt prüfen lassen.

Genau das solltest Du tun. Alles was du hier bekommen kannst sind 
Vermutungen und im besten Fall eigene Erfahrungen, wobei die nicht auf 
deinem Vertrag basieren. Wenn das in deime Vertrag so detailliert 
geregelt ist dann solltest du auf Nummer sicher gehen und einen Anwalt 
konsultieren. Je nach Preis kannst du dir immer noch überlegen ob du das 
an die Rechtsschutz weitergibst.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> wo auch aufgeführt ist, dass mir Ausgleichszahlungen von einem
> halben Monatsgehalt für die Dauer von 2 Jahren zustehen.

Na dann klingt das schon solider.
Du solltest es einem Rechtsanwalt vorlegen, vermutlich ist die KLausel 
aber gültig.

von Ronald R. (Gast)


Lesenswert?

M. S. schrieb:
> Sobald ich doch einen anderen Job annehme, so muss mein Chef dieses Geld
> doch gar nicht zahlen oder?

Genau so kenne ich das auch.

von Mark B. (markbrandis)


Lesenswert?

Ronald R. schrieb:
> Genau so kenne ich das auch.

So pauschal stimmt das nicht.

Siehe z.B.:
http://www.wettbewerbsverbot.com/Info_Arbeitsrecht_Folgen_3-1+Arbeitnehmer_deutsch.html

von M. S. (tissi)


Lesenswert?

Bedeutet das für mich, dass wenn ich jetzt einfach kündige mir einen 
Arbeitgeber mit einem völlig anderen Betätigungsfeld suche, bei dem ich 
das gleiche Gehalt wahrscheinlich noch bei einer 35h-Woche (statt bisher 
40h) bekomme, mir mein Gehalt von meinem bisherigen Arbeitgeber noch für 
2 Jahre aufpolieren lassen kann?

von M. B. (manubaum) Benutzerseite


Lesenswert?

Lange Rede kurzer Sinn: frag deinen Anwalt, der dir das für deinen Fall 
sagen kann...

von Leo .. (-headtrick-)


Lesenswert?

@M.B.
Ja,ja, frag am besten zwei Anwälte, dann bekommst du drei
Rechtsmeinungen, vermutlich alle anders. So verbindlich
sind Rechtberatungen auch nicht, sonst hätten die Gerichte
ja nichts zu tun. Da aber immer nur eine Partei siegen kann,
besteht wenigstens eine 50%ige Chance das dein Anwalt mal richtig
lag. Besser, als unsere Laienansichten ist es wohl in jedem Fall.

@M.S.
Meiner Ansicht nach muss der Arbeitgeber seinen Teil bezahlen wenn du
später mal fachfremd und nicht konkurrierend arbeitest. Wenn keine
Regelung bezl. der Höhe des Einkommens gemacht wurde dürfte es egal 
sein.
Wäre ja noch schöner wenn da auch noch gemauschelt würde. Denn wie
viel jemand verdient/bekommt ist eine freie Willensentscheidung.
Die kann jeder halten wie er will. Wo kämen wir denn dahin wenn
ein Arbeitgeber bestimmen würde das man mit dem Gehalt auszukommen
hätte. Schon allein ein Lottogewinn wäre problematisch.
Ist natürlich nur ne Laienmeinung.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.