Wenn ich einem Beamten Geld biete, dass er mich vorzüglich behandelt,
dann ist das Bestechung und für beide Seiten strafbar.
Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einem privatwirtschaftlich
Angestellten für eine 'Sonderdienstleistung' etwas in seine eigene
Tasche bezahle?
Es gibt ja grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- Der Angestellte tut etwas, das klar seine Pflicht verletzt und dem
Arbeitgeber schadet. (z.B. ein Gerät auf Gewährleistung ersetzen, obwohl
ich es offensichtlich selbst beschädigt habe. Oder mir einen Rabatt
gewähren, der beispielsweise erst ab einem höheren Einkauf geboten
wird.)
- Der Angestellte tut etwas innerhalb seiner Kompetenz, das dem
Arbeitgeber nicht explizit schadet. (Der Kfz-Werkstattleiter verspricht,
meinen Wagen prioritär zu behandeln. Oder die Arzthelferin ruft mich an
der Warteschlange vorbei als erstes auf.)
In beiden Fällen geht es aber darum, dass ich einem abhängig
Angestellten etwas in seine eigene Tasche bezahlen. Mit was für
Konsequenzen ist für mich und für den Angestellten zu rechnen?
Wenn es innerhalb ortsüblicher Beträge ist und du dir dadurch
keine Sonderbehandlung verschaffst, ist es Trinkgeld.
In der Regel hat man als Mitarbeiter da etwas Spielraum,
solange nichts im Vertrag steht.
Es ist alles Bestechung, egal ob Du einen Beamten bestichst oder einen
Angestellten in der Industrie. Wenn es herauskommt, kann Dein
Arbeitgeber z.B. eine happige Geldstrafe bekommen oder er kommt auf eine
schwarze Liste, erhält also von bestimmten Kunden keine Aufträge mehr.
Das kann schnell zum Konkurs führen. Und Du wirst selbstverständlich
gefeuert. Zurecht.
tja, das ist eine gute Frage, ich hab in meinem neuen Arbeitsvertrag
ersmtals eine Klausel drin, daß ich Geschenke über einem finanziellen
Wert von 15 Euro ablehnen und dies unaufgefordert meinem Vorgesetzten
melden muss. Somit ist die Lage für mich klar, allerdings weiß ich auch
nicht, wie es sich verhält, wenn diese Klausel nicht explizit erwähnt
ist.
Wenn es DEIN Angestellter ist, ist es eine zu
versteuernde Leistung.
Ansonsten ist es übliche Handlungsweise,
übrigens auch bei Beamten.
70% aller kommunalen Bauvorhaben sollen durch
Bestechung zu Stande kommen.
>Wenn ich einem Beamten Geld biete, dass er mich vorzüglich behandelt,>dann ist das Bestechung und für beide Seiten strafbar.
Das gilt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Da gelten strenge Maßstäbe. Das Bauamt bei mir macht in letzter
Zeit auch wieder von sich reden. Zu letzt war das Mitte der 90er
der Fall. Ist da wohl besonders anfällig für so was.
>Somit ist die Lage für mich klar, allerdings weiß ich auch>nicht, wie es sich verhält, wenn diese Klausel nicht explizit>erwähnt ist.
Keine Klausel, keine Rechtspflicht.
Was da wohl Kellner, Boten oder sonstige Dienstleister im Kundenkontakt
zu sagen würden?
>70% aller kommunalen Bauvorhaben sollen durch>Bestechung zu Stande kommen.
Und das trotz öffentlicher Ausschreibung und Sachbearbeiterrotation?
Man bist du gut informiert.
Leo ... schrieb:> Wenn es innerhalb ortsüblicher Beträge ist und du dir dadurch> keine Sonderbehandlung verschaffst
Meine Frage zielte schon auf Zahlungen, die ganz klar dem Zweck dienen,
eine unübliche Sonderbehandlung zu erhalten. Also nicht bloss ein
Trinkgeld, damit mich die Kellnerin in der Stammkneipe besonders nett
bedient :-)
Johann schrieb:> Es ist alles Bestechung, egal ob Du einen Beamten bestichst oder einen> Angestellten in der Industrie. Wenn es herauskommt, kann Dein> Arbeitgeber z.B. eine happige Geldstrafe bekommen
Das ist für mich eben nicht ganz nachvollziehbar. Privatwirtschaftlich
kann ja jeder jedem Geld bieten, wie er möchte. Einzig mein Arbeitgeber
hat evtl. ein Problem damit, dass ich auf dubiose Weise mitverdiene.
asdf schrieb:> Das ist für mich eben nicht ganz nachvollziehbar. Privatwirtschaftlich> kann ja jeder jedem Geld bieten, wie er möchte. Einzig mein Arbeitgeber> hat evtl. ein Problem damit, dass ich auf dubiose Weise mitverdiene.
Du verschaffst Dir doch mit der Bestechung einen Vorteil gegenüber den
Mitbewerbern - Thema unlauterer Wettbewerb. Ich bin zwar kein
Rechtsexperte, bin mir aber sicher, daß es da zivilrechtliche
Konsequenzen gibt.
Leider wird das Thema Bestechung oft recht lax gesehen (man tut ja
niemandem weh, ohne ein bisserl Schmiergeld geht ja eh nix, alle machen
das so, usw. - alles schon gehört). Aber ich habe auch die Auswirkungen
einer solchen Unkultur gesehen. Mancherorts kriegt man nicht mal mehr
die Auskunft nach der Toilette ohne finanziellen Anreiz. Und glaube mir,
mein Arbeitgeber sieht das ganze Bestechungsthema mittlerweile
seeeeeeehr eng, gerade meine Vertriebskollegen haben nämlich in der
Vergangenheit recht hemmungslos kleine und große Geldgeschenke verteilt.
Und unsere Konkurrenz tut's immer noch.
Was steht im Arbeitsvertrag oder in Vereinbarungen
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
Also, wenn Du als kleiner Angestellte, Sachbearbeiter von einem
Lieferanten ein kleines Geschenk bekommst (paar Euro) ist i.a. das
völlig OK.
Beispiel:
"Mitarbeiter und ihre Angehörigen dürfen keine Geschenke oder andere
persönliche Vorteile von Lieferanten, Händlern oder Kunden erbitten oder
annehmen. Werbematerial und andere Artikel im Wert von höchstens € 30/$
30 dürfen angenommen werden, wenn sie freiwillig gewährt werden und
ausgeschlossen ist, dass dadurch Entscheidungen des Mitarbeiters
beeinflusst werden"
Quelle:
http://www.daimler.com/Projects/c2c/channel/documents/1031143_dcx_corp_2007_docs_verhaltensrichtlinie_g.pdf
Wem schadet es?
Geringere Wartezeit beim Arzt oder bevorzugte Behandlung bei der Wartung
meiner Fahrzeuges gegen kleine Geschenke schaden eigentlich keinem.
Gegen "Trinkgeld" sich aber für einen teureren Lieferanten zu
entscheiden geht aber nicht (es sei denn man hat eine passende
technisch/kaufmännische Begründung).
Ich schrieb:> Wem schadet es?> Geringere Wartezeit beim Arzt oder bevorzugte Behandlung bei der Wartung> meiner Fahrzeuges gegen kleine Geschenke schaden eigentlich keinem.
Könnte man getrost als rücksichtsloses bzw. asoziales Verhalten
bezeichnen.
@Leo
oder sollte ich Dich besser mit Mike Hammer oder Max. anreden?
>Keine Klausel, keine Rechtspflicht.
Es ist schon beeindruckend, wie selbstsicher Du trotz nicht vorhandenen
Wissens auftrittst.
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-bei-annahme-von-geschenken-moeglich.html:
"Wer als Arbeitnehmer bei der Ausführung von vertraglichen Aufgaben
Vorteile entgegen nimmt, die dazu bestimmt oder auch nur geeignet sind,
ihn in seinem geschäftlichen Verhalten zugunsten Dritter zu
beeinflussen, verstößt gegen das so genannte Schmiergeldverbot und
handelt den Interessen des Arbeitgebers zuwider. Hierin liegt regelmäßig
ein Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses", so die
Richter
Konkret gehts eigentlich um folgendes: Ich hatte kürzlich (als
Privatkunde) ziemlich mit Ärger mit einer Firma. Aufgrund eines
verschlampten Briefes wurde ich mit erheblichen Gebühren belastet und
natürlich stand dann Aussage gegen Aussage, bei wem der Brief unterging.
Da ist nix zu beweisen und als Privatkunde stehe ich einer grossen
Maschinerie gegenüber. Da kam mir schon mal die Idee, dem betreffenden
Sachbearbeiter ein Drittel des strittigen Betrages privat zu überweisen,
damit er die Sache als Feher der Firma abschliesst und mir folglich die
Gebühren erlässt.
(Moralisch bin ich insoweit im Reinen, da der Fehler nach bestem Wissen
und Gewissen nicht bei mir passiert ist und da der Mitarbeiter zu nichts
genötigt wird, das ausserhalb seiner Kompetenz liegt. Zudem lasse ich
den Betrag lieber einer armen Bürosau zukommen als dieser
Abzockerbude...)
monnemer schrieb:> Könnte man getrost als rücksichtsloses bzw. asoziales Verhalten> bezeichnen.
Von wem ?
Der/Die das Geld/Geschenke annimmt oder vom dem/der der diese
"Geschenke" verteilt, in der Hoffnung darauf einen Vorteil zu haben?
asdf schrieb:>Meine Frage zielte schon auf Zahlungen, die ganz klar>dem Zweck dienen, eine unübliche Sonderbehandlung zu>erhalten. Also nicht bloss ein Trinkgeld, damit mich>die Kellnerin in der Stammkneipe besonders nett>bedient :-)
Heheeee. Ich erinnere mich da an eine ganz nette Geschichte. Und zwar
war ich Telefonanlagenmonteur im Kundendienst.
Wir waren eines Tages in einem Kundenunternehmen. Es sind meistens
Geschäftskunden, die größere und auch reichlich teure Telefonanlagen
bekommen.
Ja, und am dritten Tag, kam dann der Chef zu uns, hatte 2 50DM-Scheine
in der Hand, und sagte: So, Jungs, heute ist Zahltag, damit ihr bei
guter Laune bleibt. Wir waren auch keine Beamten, also kein Problem. Es
stand auch keine Bedingung dafür im Raume.
Mein Kollege sagte danach, als er weg war: Ich habe so ein dummes
Gefühl, der kommt gleich wieder... Jep, und eine halbe Stunde später
stand der Chef wieder da: Er wollte den Hauptapparat der Anlage bei sich
zu Hause haben, wobei seine Wohnung nicht bei der Firma lag, aber der
Systemapparat mit vielen Tasten und Funktionen und großem Display und
schönem Design sehr imposant war. Ein Statussymbol für sein Wohnzimmer,
was sonst niemand hätte.
Den Zahn mußten wir ihm aber ziehen, weil das nicht auftragsgemäß war,
und es hätten illegal Leitungen durchs öffentliche Netz geschaltet
werden müssen. Ganz zu schweigen, daß auch die Entfernung nicht
funktioniert hätte. Sowas machten wir also grundsätzlich nicht.
Der Vertrieb wird ihm das vorher wohl auch schon erklärt haben, daß das
nicht funktioniert, aber manche Menschen sind hartnäckig ungläubig, und
versuchen einfach alles, um zu bekommen, was sie wollen.
@asdf
Das ist auch keine gute Idee, weil es nie endet, wenn Du es nicht hier
und jetzt stoppst, bzw. garnicht erst anfängts.
Was hindert denn diesen oder einen anderen Angestellten, falls der
nächste Brief der nicht per Einschreiben kam, wieder unauffindbar ist,
das nächste Mal Geld zu nehmen um die Angelegenheit zu regeln. Ganz
abgesehen von den anderen Varianten, die man sich hier mal rein
hypothetisch denken könnte.
Das Problem ist, das Du damit Gräben einreisst sowohl für Dich selbst
als auch für andere. Insofern finde ich das moralisch nicht für
vertretbar und zwar sowohl für den der das Geld gibt als auch für den
der es nimmt.
Deine Lage ist ganz klar schwierig. Es wäre wohl besser gewesen das
fragliche Schreiben per Einschreiben zu schicken oder vielleicht einen
Zeugen beim Einwurf dabei zu haben. Ist wahrscheinlich schon eine Weile
her, aber bist Du sicher das Deine Freundin/Frau nicht dabei war als Du
den Brief schriebst und zur Post brachtest?
Ich schrieb:> Von wem ?> Der/Die das Geld/Geschenke annimmt oder vom dem/der der diese
Beiden. Letztenendes führt es IMHO ja zu nichts anderem als das Zusagen
gegenüber dritten nicht erfüllt werden.
Huch schrieb:> Deine Lage ist ganz klar schwierig.
Naja, die Sache ist (zähneknirschend) erledigt. In diesem Zusammenhang
hat mich dann halt einfach die Rechtslage interessiert, wenn ich bei dem
Sachbearbeiter eine Sonderdienstleistung eingekauft hätte ;-)
>@Leo>oder sollte ich Dich besser mit Mike Hammer oder Max. anreden?
Wenn du so viel wert darauf legst kannst du "eure Majestät", oder
"euer Gnaden" sagen oder spinn einfach weiter rum. Juckt nicht die
Bohne.
Leo, König der Löwen.
@Leo,
>Leo, König der Löwen."
Aus Wikipedia zu "König der Löwen":
>Die Handlung des Films dreht sich um den Löwenjungen Simba und die>beschwerliche Suche nach seinem Platz im Kreislauf des Lebens.
Dem ist, was Deine Orientierungslosigkeit betrifft, eigentlich nichts
hinzuzufügen.
Zu Deinem geposteten Uninn möchtest du offenbar wie üblich nicht
Stellung beziehen.
monnemer schrieb:> Ich schrieb:>>>> Wem schadet es?>> Geringere Wartezeit beim Arzt oder bevorzugte Behandlung bei der Wartung>> meiner Fahrzeuges gegen kleine Geschenke schaden eigentlich keinem.>> Könnte man getrost als rücksichtsloses bzw. asoziales Verhalten> bezeichnen.
Jepp. Leider gibt es immer mehr von diesen widerlichen schmierigen
Typen.
Es gibt klare Unterschiede.
Die Bestechung ist der Gipfel des ganzen.
Man unterscheidet jedoch zwischen Bestechung, Vorteilsannahme und ?.
Vorteilsannahme ist es, sofern kein Schaden entstanden ist, wobei meiner
Meinung nach die Grenzen fließend sein können.
Grundsätzlich hat man festgestellt, dass "Geldgeschenke" einer
Wirtschaft mehr schaden als nutzen.
Weit verbreitet sind die Geldgeschenke bei KFZ Gutachtern. Die bekommen
vor Weihnachten schon einmal einen Brief mit Scheinen (welche manche
schon nichtsahnend weggeworfen haben)
Ebenso gibt es auch scheinheilige Geldgeschenke. Ich kaufe für eine
Firma ein und beim nächsten Einkauf bei meinem nächsten eigenen Einkauf
beim Großhändler bekomme ich die Sache günstiger.
Leider sind solche Dinge weiter verbreitet als man denkt.
Und zum Schmieren reichen oft schon kleine Beträge.
Man denke nur an den Herrn "Feldbusch", mit welchen relativ kleinen
Geschenken er die Vorstände einer Bank köderte.
Viele vergessen dabei, man begibt sich in eine Abhängigkeit.
Und fliegt sowas auf, werden heute direkt Namen in der Presse genannt.
Ein guter Chef, schließt sowas durch Kontrollen aus.
Ebenso werden die Geschenke an die Firma untereinander verteilt,
allerdings wird auch darauf geachtet das der Mitarbeiter - sofern es
eine gute Zusammenarbeit mit einer Firma war- auch persönlich honoriert
wird.
Oft gibt es die Weihnachtsgeschenke auch, weil man einem aus der Patsche
geholfen hat.
Hier ist auch wichtig, das der Schenkende das Geschenk sehr gut
auswählt.
In einem Fall gab es einen Jura Kaffeeautomat für die Abteilung.
dtz schrieb:> In einem Fall gab es einen Jura Kaffeeautomat für die Abteilung.
Was macht der? Kalten Tee als heißen Kaffee verkaufen und mit
unverständlichen Floskeln solange auf die Bestellende Person
niederprasseln bis diese Glaubt daß der kalte Tee heißer Kaffee ist?
Bei uns kriegt der Postbote jedes Jahr um Weihnachten ne Packung Merci.
Also ich hätte keine Lust, immer im Schnee und Regen Briefe auszutragen.
Wird dadurch Post an mich priorisiert zugestellt? Ich denke nicht.
>Christian B. schrieb:> Was macht der? Kalten Tee als heißen Kaffee verkaufen und mit> unverständlichen Floskeln solange auf die Bestellende Person> niederprasseln bis diese Glaubt daß der kalte Tee heißer Kaffee ist?
Der war gut!
doch Gast
> Leider sind solche Dinge weiter verbreitet als man denkt.
Es geht schon viel früher los.
Wenn du einkaufst, wo kaufst du ein ?
Richtig, in dem dir bekannten Geschäft.
Wenn jemand einen Mitarbeiter sucht, wo fragt er? Seine Bekannten,
ob die nicht einen kennen.
Wenn du einen Auftrag an einen Handwerker vergibst, wem gibst du den ?
Richtig, an einen dir bekannten Handwerksbetrieb.
Wenn der schon mal für dich gearbeitet hat, um so besser,
dann weisst du daß er (hoffentlich) nicht der totale Reinfall war.
Und wenn dein Nachbar mal eine Handwerker hatte, dann fragst du
deinen Nachbar, wie der hiess.
Als Handwerker musst du also dafür sorgen, daß dich möglichst
viele kennen, also gehst du auf Partys, oder gibst Partys.
Und wenn der Handwerker ganze Industrieanlagen baut, dann darf
die Party schon mal auf Mallorca sein und die Firmenentscheider
werden eingeladen.
Alles nur um gute Beziehungen herzustellen. Bisher floss noch
kein Geld.
Der Übergang zur Bestechung ist fliessend, aber die Anfänge
(siehe oben) werden von jedem als selbstverständlich angesehen.
Daher ist es schwer, zu stoppen.
Die Frage ist, wer geschädigt wird. Der, der besticht, muss das
Geld wieder reinholen, also profitiert der der bestochen wird.
Wenn das aber bloss ein Mitarbeiter einer Firma ist geht es
normalerweise zu Lasten der Firma, die zahlt sich ihre Bestechung
sozusagen selber. Auf jeden Fall ist klar: Ohne Überblick bekommt
man eventuell was ganz schlechtes zum viel zu hohen Preis. Mit
Bekanntschaften hofft man, zumidnest nicht total reinzufallen.
Mit Bestechung erhofft man sich besser zu fahren als der Andere,
wobei dann der andere blöd wäre bei der Firma einzukaufen.
Wenn es aber um Länder geht "die EU fordert von den neuen Mitgliedern
erst mal die massive Bestechungspraxis in ihrem Land einzustellen"
weisst du, daß nur der Boden geebnet werden soll, für die eigenen
Firmen (und Siemens hat die Bürgermeister mit dem 10-fachen bestochen
was die lokalen Firmen zahlen konnten und deswegen der Gemneinde ein
viel zu teures Irgendwas verkauft). Alles Lug und Betrug.
Wer oben nach den Anfängen sieht, erkennt, daß mit besserer
Infomation (welche Firmen es gibt, die zu welchem Preis was machen,
und wie von bisherigen Kunden bewertet wurden) die Notwendigkeoit
nach Bekanntschaft, Beziehung und Landschaftspflege immer
unwichtiger wird. Das Internet ist der beste Bestechungskiller.
Nur ganz da oben, wo die Politik ist, da ist der Filz natürlich
undurchdringlich, wie man an den allermeisten Handlungen dort
sieht: Sie sind nicht logisch, erklären sich nicht, aber wenn man
erst mal hört, wer Einfluss genommen hat, dann wird die Entscheidung
ganz schnell klar und einleuchtend (aber natürlich zum Schaden des
Volkes).
Naja, zusehr vermischen sollte man das alles jetzt auch nicht. Es ist
schon ein dicker Unterschied, ob ich mir als Privatperson einmalig bzw.
gelegentlich eine 'Sonderdienstleistung' einkaufe, oder ob ein
Unternehmen seine Marketingtätigkeit mit Schmiererei unterstützt.
Ich besteche immer mit Materialien: Esswaren oder Hardware.
Habe schon viel damit erreicht, nie eine Ablehnung, klappt auch im
öffentlichen Dienst wunderbar.
Gruss