Hallo. Habe ich noch Chanchen auf einen Job? contra: -Alter: Bj. 1980 -Schwerbehindert, nur max 6 Stunden täglich belastbar, nur Screibtischarbeit -Kaum Berufserfahrung, noch keinen "richtigen" Job, "nur" Praktikas usw. Pro: -Bringe Fördergelder mit in die Firma (Aufgrund der Behinderung) -Sehr gute Abschlüsse -Beste theor. Kenntnisse in einem breit gefächerten Themengebiet -Viele Zusatzqualifikationen Qualifikationen: -Realschulabschluss -Berufsausbildung zum Kommunikationselektroniker -Meister -Techniker -Fachhochschulreife -Abgeschlossenes FH-Studium -Versch. Weiterbildungen, Qualifikationen und Zertifikate im IT Bereich und anderen Bereichen
Schwer zu sagen. Ich habe 70 Schwerbehinderung (allerdings Ausweis nicht beantragt) und mir gelang der Einstieg 1999 relativ problemlos. Allerdings paßte mein Profil recht gut zur gestellten Aufgabe. Meinem Arbeitgeber habe ich nicht gesagt, daß ich theoretisch schwerbehindert bin (kein Ausweis beantragt) Meine Behinderung schränkt meine Leistung in Bezug auf die Entwicklerstelle auch nicht ein. Mittlerweile weiß er allerdung durch Buschfunk von meiner Behinderung. Auf die Unterstützung vom Staat in Bezug auf Förderprogramme und die Pflichtabgabe der Betriebe ab 15 Mitarbeitern solltest Du lieber nicht zählen. Diese Abgabe ist viel zu gering, daß sich Arbeitgeber auf das "Risiko" Behinderung einlassen. Also wenn DU keine Einschränkungen hast, die sich auf die besagte Stelle äußert, beantrage keinen Ausweis, erzhle nichts im Vorstellungsgespräch. Das ist legal und eröffnet Dir noch die größten Chancen. Wenn Du dann überzeugst, wird Dich kein Arbeitgeber rausschmeißen. Warum auch?
@hmm Wenn du ungefähr angeben würdest wo du nach Arbeit suchst, könnte ich dir eventuell vermittelnd unter die Arme greifen. Macht aber keinen Sinn wenn du >500km vom Einsatzort entfernt wohnst...
>Warum auch? Weil sich der Arbeitgeber getäuscht fühlt? Das habe die Arbeitgeber gerade nötig. >durch Buschfunk von meiner Behinderung. Dem würde ich mal fundamental auf den Grund gehen notfalls anwaltlich, polizeilich. Wenn ich mich nicht irre ist das anzapfen von solchen Informationsquellen illegal. Schon um zu verhindern das dieser Buschfunk später bei einem Wechsel weiter trommelt. Mit Schein hätte man dann aber besseren Kündigungsschutz, egal wie der Arbeitsvertrag zustande kam.
Paul schrieb: > Auf die Unterstützung vom Staat in Bezug auf Förderprogramme und die > Pflichtabgabe der Betriebe ab 15 Mitarbeitern solltest Du lieber nicht > zählen. Diese Abgabe ist viel zu gering, daß sich Arbeitgeber auf das > "Risiko" Behinderung einlassen. Es gibt aber durchaus entsprechende Zuschüsse von der Arge - ich meine, für maximal drei Jahre und max. 70%. Das könnte schon interessant sein. Das ist für den AG weniger Risiko und der AN kann sich bewähren. > Also wenn DU keine Einschränkungen hast, die sich auf die besagte Stelle > äußert, beantrage keinen Ausweis, erzhle nichts im Vorstellungsgespräch. > Das ist legal und eröffnet Dir noch die größten Chancen. Naja, der AG wird schon fragen, warum er nur max. sechs Stunden pro Tag arbeiten kann (sofern seine Behinderung nicht sowieso offensichtlich ist). Oder er nimmt einen Halbtagsjob. Vom Verschweigen halte ich eher nichts - ich fände es als AG zumindest nicht in Ordnung (gerade, wenn es sich um kleinere Betriebe handelt). "Schwere Behinderung" heisst ja auch nicht zwangsläufig, dass derjenige ständig krank werden könne. Nach seinem Werdegang zu urteilen ist er ein echter Kämpfer, der über ein umfassendes Wissen und verfügen dürfte. Oft wachsen Menschen gerade wegen ihrer Behinderung über andere hinaus, sind hartnäckiger, zielstrebiger. Aber ich bin da als AG auch nicht jemand, der solche Bewerbungen direkt in Ablage P steckt. Insofern verstehe ich natürlich die Angst, das dem AG mitzuteilen. Chris D.
>Weil sich der Arbeitgeber getäuscht fühlt? Er wurde nicht getäuscht, wenn ein GdB nicht durch den MDK festgestellt wurde. Dann liegt juristisch keine Behinderung vor. Und warum sollte sich der AG von einem inoffiziellen Behinderten trennen, wenn er seine Arbeit zur vollsten Zufriedenheit erfüllt? Ein Gesunder kann's auch nicht besser. >Mit Schein hätte man dann aber besseren Kündigungsschutz, >egal wie der Arbeitsvertrag zustande kam. Dazu muß man die Arbeit erst mal bekommen. Kommt ein Arbeitsvetrag durch arglistige Täuschung zustande, kann er fristlos gekündigt werden. Auf die Frage nach Behinderung mußt Du nur wahrheitsgetreu antworten, wenn Du die Behinderung auch feststellen lassen hast (MDK, Ausweis). Die Definition schwebehindert kann nur dieser Dienst attestieren. >Vom Verschweigen halte ich eher nichts - ich fände es als AG zumindest >nicht in Ordnung (gerade, wenn es sich um kleinere Betriebe handelt). >"Schwere Behinderung" heisst ja auch nicht zwangsläufig, dass derjenige >ständig krank werden könne. Was heißt verschweigen? Wenn er keinen GdB durch den MDK hat, kann er als nichtärztlicher Laie auch keine Auskunft geben. Und was nützt es, ehrlich selbst recherchierte GdBs anzugeben und dafür zu Hause zu sitzen? Da sollte er sich der Nächste sein. Der Arbeitgeber ist oft auch nicht loyal gegenüber den Mitarbeitern, schon indem er das Schwebehindertengesetz aushebelt.
>...auf den Grund gehen notfalls anwaltlich, polizeilich.
Ich vermute mal, du bist dezeit ohne Job. Immer gleich den Holzhammer.
Genau wie Max.M. und Mike Hammer.
Paul schrieb: >>Vom Verschweigen halte ich eher nichts - ich fände es als AG zumindest >>nicht in Ordnung (gerade, wenn es sich um kleinere Betriebe handelt). >>"Schwere Behinderung" heisst ja auch nicht zwangsläufig, dass derjenige >>ständig krank werden könne. > > Was heißt verschweigen? Wenn er keinen GdB durch den MDK hat, kann er > als nichtärztlicher Laie auch keine Auskunft geben. Dann muss er natürlich nicht. Ich dachte, er hätte einen Ausweis. Aber wir spekulieren. Der OP sollte weitere Infos liefern. > Und was nützt es, > ehrlich selbst recherchierte GdBs anzugeben und dafür zu Hause zu > sitzen? Da sollte er sich der Nächste sein. Das ja, aber zumindest würde ich eine Erklärung erwarten, wenn der AN nur 6 Stunden arbeiten kann. > Der Arbeitgeber ist oft auch > nicht loyal gegenüber den Mitarbeitern, schon indem er das > Schwebehindertengesetz aushebelt. "Ich darf das, weil sich andere auch nicht daran halten" ist kein guter Ratgeber. Chris D.
Hallo. Meine ganzen Ausbildungen habe ich gemacht, weil ich nie einen anständigen Job fand. Und weil arbeitslos Zuhause rumsitzen mir zu doof war. Ich kann pro Tag 6 Stunden arbeiten. Das wäre mehr als eine Halbtagsstelle. Wenn die Rahmenbedinungen passen (Freie Pausenzeiten) schaffe ich auch 8 Stunden und mehr. Ich habe keinen Rollstuhl, und ich kann mich frei bewegen. Ich kann allerdings nur sehr leichte körperliche Tätigkeiten ausführen. (Bürojob) Ich suche einen Job im Rhein-Main-Gebiet (Region Ludwigshafen, Mannheim, Frankfurt am Main)
Ziemlich viel wirres Zeug hier. 1. Schwerbehindertenausweis (SBA) beantragen != Arbeitgeber diesen unter die Nase reiben. Es ist nicht die feine Art, der Arbeitgeber kann wegen arglistiger Täuschung kündigen usw. Aber es exsistiert kein Zwang den SBA einem potentiellen Arbeitgeber vorzuzeigen. Neben dieser Tatsache lohnt es sich sehr wohl so einen SBA zu beantragen, sei es weil im Leben eine Situation vorkommen mag, wo man sein Glück mittels SBA erzwingen muss, oder sei es finanzieller Natur, als finanzielles Entgegenkommen vom Staat, dass man sich seine extra Mittel wegen der Behinderung besser finanzieren kann usw. 2. Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK?) und Schwerbehindertenausweis??? Die Krankenkassen haben absolut gar nichts mit dem Schwerbehindertenausweis am Hut. Dazu geht man zum Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten etc. das ist je nach Bundesland unterschiedlich, da es hier auch Reformen gab bzw. Ämter zusammengelegt wurden etc. Aber man geht nicht zur Krankenkasse, oder ähnlicher Versicherungseinrichtungen. 3. Eine Empfehlung eine Behinderung gegenüber dem AG zu verschweigen, die solch gravierenden Auswirkungen wie beim TO haben, ist Hirnriss 1. Klasse. Da sieht ja schon der Ahnungsloseste nach kürzester Zeit was Sache ist. Bei solchen Behinderungen ist Offenheit ein muss. Es geht schlichtweg nicht anders. 4. Zuzahlungen von irgendwelchen Ämtern wegen Förderung von Behinderten. Hört sich theoretisch gut an, in der Praxis hat man als SBA Besitzer ab 60% eher die Arschkarte gezogen. Die Firmen wollen in der Regel einfach keine Behinderten einstellen. Lieber bezahlen sie eine mögliche Strafabgabe. Es mag Firmen geben die sozialer Denken, aber auch da muss man Aufpassen. Ich habe schon genug Firmen erlebt, die die vermeintliche Notlage des behinderten Bewerbers gut auszunutzen wissen. Sprich Firma hat einige Vorteile, behinderter AN wird bestmöglich ausgebeutet, angetrieben von diversen "Lockmittelchen" die versprochen werden, aber nie eingehalten.
>Schwerbehindertenausweis (SBA) beantragen != Arbeitgeber diesen unter >die Nase reiben. Das ist dann tatsächlich arglistige Täuschung. >Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK?) und >Schwerbehindertenausweis??? Die Krankenkassen haben absolut gar nichts >mit dem Schwerbehindertenausweis am Hut. Doch die Einstufung des GdB übernimmt der Amtsarzt (heute MDK). >Eine Empfehlung eine Behinderung gegenüber dem AG zu verschweigen, >die solch gravierenden Auswirkungen wie beim TO haben, ist Hirnriss 1. >Klasse. Wenn er keine EInstufung hat, ist er juristisch auch nicht schwerbehindert und kann deshalb auch nicht wegen Arglist belangt werden. >Da sieht ja schon der Ahnungsloseste nach kürzester Zeit was Sache ist. Wenn er gute Arbeit leistet wie ein Gesunder, warum soll man ihn kündigen? Getäuscht hat er nicht. >Bei solchen Behinderungen ist Offenheit ein muss. Wohin die Angabe der Auswirkungen es gebracht haben, sieht man ja am Threaderöffner. Ins Aus. Mehr oder besser gesagt weniger, kann ihm sonst auch nicht passieren. > Zuzahlungen von irgendwelchen Ämtern wegen Förderung von >Behinderten. Hört sich theoretisch gut an, in der Praxis hat man als SBA >Besitzer ab 60% eher die Arschkarte gezogen. Das stimmt. Drum sollte man sich die Beantragung eines Ausweises (außer bei Merkmal G) gut überlegen.
Nach http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht_(Deutschland)#Fragerecht_bei_Einstellung_.E2.80.93_Offenbarung_einer_Schwerbehinderung darf man bei der Frage auch bei festgestellter Schwerbehinderung lügen. Ich habe nicht alle angegebenen Quellen geprüft, aber das scheint die allgemeine Rechtssprechung zu sein.
>darf man bei der Frage auch bei festgestellter Schwerbehinderung lügen.
,...sofern sie nicht die berufsüblichen Tätigkeiten einschränken.
Ein Möbelträger mit attestiertem Rückenschaden muß das angeben. Der
Kopfarbeiter aber nicht.
Wie wär's mit einer Stelle im öffentlichen Dienst (Laboringenieur an einer Hochschule)? Diese sind verpflichtet, Schwerbehinderte (dann natürlich mit Ausweis) bevorzugt einzustellen. Dort scheint das auch wirklich noch wahrgenommen zu werden.
Paul schrieb: >>darf man bei der Frage auch bei festgestellter Schwerbehinderung lügen. > > ,...sofern sie nicht die berufsüblichen Tätigkeiten einschränken. > > Ein Möbelträger mit attestiertem Rückenschaden muß das angeben. Der > Kopfarbeiter aber nicht. Bloß weiss doch jeder, dass er mal in die Situation kommen kann, dass er eben doch in einem anderen bereich eingesetzt wird: "Jupp, nimmste mal eben das Streusalz von der Palette/das Paket an?" Das meinte ich weiter oben: selbst mit Ausweis muss man es nicht angeben - aber ich finde, dass man dann wirklich mit offenen Karten spielen sollte. Ich empfinde das jedenfalls nicht gerade als Vertrauensbeweis mir gegenüber. Chris D.
>Schwerbehindertenausweis (SBA) beantragen != Arbeitgeber diesen unter >die Nase reiben. >Das ist dann tatsächlich arglistige Täuschung. Warum? Woraus leitest du einen absoluten Offenbarungszwang gegenüber jeden AG ab? Per se eine arglistige Täuschung unterzustellen ist ohne einen Bezug zu den jeweiligen Szenarien einfach unfug. Einen AG hat es genausowenig anzugehen ob eine Bewerberin Schwanger ist, er darf es in einem Bewerbungsgespräch auch nicht fragen. >Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK?) und >Schwerbehindertenausweis??? Die Krankenkassen haben absolut gar nichts >mit dem Schwerbehindertenausweis am Hut. >Doch die Einstufung des GdB übernimmt der Amtsarzt (heute MDK). Schwachsinn. Die Einstufung nimmt die jeweilige Behörde nach Vorgaben vor. Der Amtsarzt hat maximal festzustellen, ob die Behinderungen auch tatsächlich vorliegen wie angegeben. Der Amtsarzt muss auch nicht per se ein MDK sein, er könnte eine "Doppelfunktion" ausführen. >Eine Empfehlung eine Behinderung gegenüber dem AG zu verschweigen, >die solch gravierenden Auswirkungen wie beim TO haben, ist Hirnriss 1. >Klasse. >Wenn er keine EInstufung hat, ist er juristisch auch nicht >schwerbehindert und kann deshalb auch nicht wegen Arglist belangt >werden. Du kannst nicht lesen. Ich Zitiere mich selbst: "die solch gravierenden Auswirkungen wie beim TO haben". Da spielen juristische Überlegungen überhaupt keine Rolle. Dem AG interessiert nur der Fakt, dass der TO nicht über Eigenschaften "wie jeder normale Angestellte" verfügt. >Da sieht ja schon der Ahnungsloseste nach kürzester Zeit was Sache ist. >Wenn er gute Arbeit leistet wie ein Gesunder, warum soll man ihn >kündigen? Getäuscht hat er nicht. Und wieder kannst du nicht lesen. Der TO schrieb u.a.: >Hmm: >Ich kann pro Tag 6 Stunden arbeiten. Das wäre mehr als eine >Halbtagsstelle. Wenn die Rahmenbedinungen passen (Freie Pausenzeiten) >schaffe ich auch 8 Stunden und mehr. Ich habe keinen Rollstuhl, und ich >kann mich frei bewegen. Ich kann allerdings nur sehr leichte körperliche >Tätigkeiten ausführen. (Bürojob) Er kann also nicht Arbeit wie ein "Gesunder" leisten. >Bei solchen Behinderungen ist Offenheit ein muss. >Wohin die Angabe der Auswirkungen es gebracht haben, sieht man ja am >Threaderöffner. Ins Aus. Mehr oder besser gesagt weniger, kann ihm sonst >auch nicht passieren. Was erwartest du? Etwa, dass Menschen die nun mal gewisse Herausforderungen haben, sich gefälligst dem "normalen Arbeitnehmer" anzupassen haben. Wers nicht kann der ist halt fürs Leben ungeeignet? Deine Aussage, Offenheit bedeutet per se ein Manöver ins Aus, zeigt bestens auf -> Du hast keine Ahnung in jeder Hinsicht. > Zuzahlungen von irgendwelchen Ämtern wegen Förderung von >Behinderten. Hört sich theoretisch gut an, in der Praxis hat man als SBA >Besitzer ab 60% eher die Arschkarte gezogen. >Das stimmt. Drum sollte man sich die Beantragung eines Ausweises (außer >bei Merkmal G) gut überlegen. Und schon wieder. Du kannst einfach nicht lesen. A hat nichts mit B zu tun. Und dein Hinweis wegen Merkmal G zeigt schon wieder, dass du überhaupt keine Ahnung hast. Dieses Merkmal gehört eher zu den weniger gewichtigeren.
>,...sofern sie nicht die berufsüblichen Tätigkeiten einschränken.
Ja, natürlich. Mir ging es darum, ob es allgemein angegeben werden muss.
Es wäre schön, wenn man wüsste, zu wem man offen sein kann, aber selbst
der Staat oder öffentliche Einrichtungen/Behörden sind da ein schlechtes
Vorbild. Mit einer Krankheit kann man man eine Verbeamtung vergessen.
Warum sollten dann ein 'normaler' Arbeitgeber anders handeln und Kranke
oder Behinderte (die so 'blöd' sind, das zuzugeben) nicht einfach
ablehnen?
>die so 'blöd' sind, das zuzugeben
Was ist daran blöd, eine Behinderung die sowieso offentsichtlich ist
anzugeben? Lautet im Umkehrschluss die Empfehlung etwa, in
Bewerbungsunterlagen die Behinderung komplett zu verschweigen, dafür
dann aber teils quer durch Deutschland zu den Bewerbungsgesprächen zu
fahren?
Wenn das wirklich so empfohlen werden sollte, dann sollte derjenige der
dies empfiehlt doch glatt einen Ausgleichsfonds schaffen, um den
entsprechenden Geld- und Zeitverhau zu kompensieren. Denn bei
offensichtlichen Behinderungen sagt man spätenstens nach dem
Bewerbungsgespräch "tschüss".
>Einen AG hat es genausowenig anzugehen ob eine Bewerberin Schwanger ist, >er darf es in einem Bewerbungsgespräch auch nicht fragen. Das ist eine unerlaubte Frage. Bei der Frage nach Behinderung geht es ganz offiziell um die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und erweiterte Rechte des Arbeitnehmers. Diese kann er nur bei Kenntnis wahrnehmen. Auch bliebe ihm die Abgabe erspart. Allerdings wird das genutz, um den Bewerber unter vorgeschobenen Gründen abzulehnen. >Deine Aussage, Offenheit bedeutet per se ein Manöver ins Aus, zeigt >bestens auf -> Du hast keine Ahnung in jeder Hinsicht. Habe ich die Schwerbehinderung oder Du? >Dieses Merkmal gehört eher zu den weniger gewichtigeren. Bei diesem Merkmal überwiegen die Vorteile die Nachteile der Einstufung. >Etwa, dass Menschen die nun mal gewisse >Herausforderungen haben, sich gefälligst dem "normalen Arbeitnehmer" >anzupassen haben. Wers nicht kann der ist halt fürs Leben ungeeignet? Das ist die Einstellung der Arbeitgeber. Diese muß man umgehen, sonst ist man zwar ehrlich aber der Dumme. >Und wieder kannst du nicht lesen. Der TO schrieb u.a.: Oh doch: Er schrieb, wenn er frei Pausenzeiten hat, kann er auch 8 h. Wieviele Gesunde "arbeiten" 8 h? Tatsächlich werden 6 gearbeitet und 2 vertrödelt. Bei den Überstundenschiebern wirds noch extremer. Es kommt auf die Qualität der Arbeit an, nicht auf die normale Ablaufzeit. >Der Amtsarzt hat maximal festzustellen, ob die Behinderungen auch >tatsächlich vorliegen wie angegeben. Genau darum geht's. > Der Amtsarzt muss auch nicht per se ein MDK sein, er könnte eine >"Doppelfunktion" ausführen. Der Amtsarzt ist in den MDK integriert worden. Und das schon vor Jahren. Den Amtsazt wie früher gibt es nicht mehr.
Das 'blöd' in Anführungszeichen. Ich sollte wirklich mal genauer schreiben. Damit meinte ich, wenn man im Bewerbungsgespräch gefragt wird und die Krankheit/Behinderung nicht offensichtlich und für die angestrebte Stelle störend ist. Ich denke, dass sowas nicht in die Bewerbung gehört. 'Blöd', weil es im Normalfall keine Vorteil, aber manchmal/oft Nachteile gibt.
Heute mal anonym schrieb: >Mit einer Krankheit kann man man eine >Verbeamtung vergessen. Beim Staat gibt es auch eine Menge Angestellte. Verbeamtet wird man eher, wenn man von Grund auf da eine vollständige Laufbahn (mit voran gegangener Ausbildung) absolviert. Was bei Quereinsteigern seltener ist.
>Lautet im Umkehrschluss die Empfehlung etwa, in >Bewerbungsunterlagen die Behinderung komplett zu verschweigen, dafür >dann aber teils quer durch Deutschland zu den Bewerbungsgesprächen zu >fahren? Wie's läuft, wenn er ehrlich ("blöd") die Tatsachen gleich auf den Tisch wirft, weiß der TE zur Genüge schon. Also sollte man mal den Plan ändern. Schlimmer kann's nicht werden.
Ja, Angestellte gibt es, aber das sind keine Beamten, also haben sie auch keine Beamtenrechte.
@ Wilhelm Ferkes Verbeamtet wirste, wenn es die Anstellung erfordert, also wenn der Angestellte hoheitliche Rechte und Pflichten auszuüben hat. Eine hohe Qualifikation kann die Einstufung in die höheren Dienstgrade begünstigen, ansonsten musste beim untersten Dienstgrad anfangen und genommen wird im öffentlichen Dienst auch nicht jeder. @Chris D. >Ich empfinde das jedenfalls nicht gerade als Vertrauensbeweis mir >gegenüber. Das Problem ist halt das die gesellschaftliche Stellung des Arbeitgebers durch einige schwarze Schafe so sehr gelitten hat, das man als AN eben keinen mehr als Paulus einstufen will. Das sieht man dann schon an den Arbeitnehmervertragsinhalten, die in der Regel den Arbeitgeber begünstigen. Und wenn du als Unternehmer von allen Seiten reichlich Druck bekommst, der dann auch noch als unbegründet von dir empfunden wird, dann wirste ohne das du dich versiehst schnell vom Paulus zum Saulus. Du hast mal erwähnt, nur einen Mitarbeiter zu beschäftigen. Das ist noch keine ausreichende Erfahrung. Hab mal viele oder sogar Hunderte über einen längeren Zeitraum gehabt, dann sieht sie Sache schon ganz anders aus und dann wirste auch so manche schlechte Geflogenheiten wie deine Standeskollegen handhaben.
Leo ... schrieb: >@ Wilhelm Ferkes >Verbeamtet wirste, wenn es die Anstellung erfordert, >also wenn der Angestellte hoheitliche Rechte und >Pflichten auszuüben hat. Leo, ich kenne die staatlichen Dinge da in- und auswendig, weil ich lange genug da war. Wenn auch nicht als Beamter. Die binden sich aber heute auch nicht mehr so gerne einen Klotz auf Lebenszeit ans Bein.
Leo ... schrieb: > @Chris D. >>Ich empfinde das jedenfalls nicht gerade als Vertrauensbeweis mir >>gegenüber. > > Das Problem ist halt das die gesellschaftliche Stellung des Arbeitgebers > durch einige schwarze Schafe so sehr gelitten hat, das man als AN eben > keinen mehr als Paulus einstufen will. Ja, da ist wohl etwas dran. > Und wenn du als Unternehmer von allen Seiten reichlich Druck bekommst, > der dann auch noch als unbegründet von dir empfunden wird, dann wirste > ohne das du dich versiehst schnell vom Paulus zum Saulus. > Du hast mal erwähnt, nur einen Mitarbeiter zu beschäftigen. Das ist noch > keine ausreichende Erfahrung. Ach, das höre ich oft: Hat man keine Mitarbeiter: "Du kannst nicht mitreden." Hat man 5 Mitarbeiter: "Zu klein, werd erstmal größer." Hat man 50 Mitarbeiter: "Das mag in kleinen Firmen gelten, aber in großen ..." Dann frage ich doch einfach mal: Wer hier außer mir war denn überhaupt schonmal selbst Arbeitgeber? > Hab mal viele oder sogar Hunderte über > einen längeren Zeitraum gehabt, dann sieht sie Sache schon ganz anders > aus und dann wirste auch so manche schlechte Geflogenheiten wie deine > Standeskollegen handhaben. Und genau das glaube ich nicht. Charakter ist nicht von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Aber leider machen einige schwarze Schafe den Ruf kaputt (wie immer). Chris D.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.