Vertrag per Post - wie zeitlichen Ablauf sicherstellen?

OP #1982938
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Hallo,

ich überlege gerade, wie man sicherstellen kann, dass ein Vertrag per 
Post Zug um Zug ohne Verzögerungen eingehalten wird?
Angenommen Person A und B sind 700 KM auseinander. Ein Vertrag per Post 
wird vereinbart. Person A unterschreibt und sendet den Vertrag Person B 
zu. Person B unterschreibt jetzt aber nicht und meldet sich auch 
nicht(warum auch immer)...gibt es da übliche Formulierungen, die 
sicherstellen, dass der Vertrag unwirksam wird, wenn sich eine Seite zu 
viel Zeit lässt?

Gruß,
Pechvogel
#1982975
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Deine Angaben sind viel zu ungenau, um eine qualifizierte(re) Antwort zu 
geben. Juristische Formulierungsfragen kannst du z.B. im Forum der 
www.jurathek.de loswerden.

Ich versuchs mal:

Die Übersendung eines Vertrages ist ja nur der erste Teil der 
Veranstaltung. Danach muß muß ja auch "irgendwann" Geld fließen, am, 
besten "belegbar" (Bargeld-Übergabe ist da möglicherweise schwierig)

Eine Formulierung wie "zahlbar bis zum xx (Geldeingang beim Empfänger) 
auf Konto yy" wäre sicherlich ein erster Versuch, sovern Vorauskase 
vereinbart ist. Es kann ja aber auch Teiulzahlung (z.B. 1/3 Anzahlung , 
1/3 mittendrin, 1/3 bei Abnahme) vereinbart worden sein. Diese 
Bedingungen gehören natürlich ausch schriftlich formuliert, sowie die 
Situation, WANN die Bedingung eingetroffen ist, bzw. was zu machen ist 
wenn die Bedingung nicht eingetroffen ist (von beiden Seiten)

Um was für einen Vertragstyp geht es denn?

Wenn du kein Bankkonto magst, gibt es auch "Treuhändlerdienste" wie 
PayPal. Dann wird vom "Geld gebenden" erst dann das Geld freigegeben, 
wenn die vereinbarte Ware oder Dienstleistung erbracht wurde.
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #1982992
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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Treuhändlerdienste
Das hat nicht mit einem "Händler" zu tun, sondern mit einer "treuen 
Hand".
Deshalb sind das auch "Treuhänderdienste"...

Pech Vogel schrieb:
> gibt es da übliche Formulierungen, die sicherstellen, dass der Vertrag
> unwirksam wird, wenn sich eine Seite zu viel Zeit lässt?
Zum Vertrag gibt es üblicherweise auch ein Angebot. In diesem Angebot 
steht dann: Dieses Angebot ist gültig bis zum xx.yy.zz
Und der Vertrag beruft sich auf das Angebot. Wenn dann bis zum 
entsprechenden Datum kein unterschriebener Vertrag da ist, ist auch das 
Angebot hinfällig.

Aber wenn es Spitz auf Knopf geht, dann freuen sich sowieso nur die 
Anwälte... :-/
#1983010
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> Einwurfeinschreiben mit der Forderung den Grund zu erklären

was soll das bringen? Ein einseitig unterschriebener Vertrag WÄRE ja 
erst mal nur eine einseitige Willenserklärung (Aufforderung zur 
Angebots-Annahme). Wenn der andere Vertragspartner den Vertrag nicht so 
unterschreiben möchte, dann ist halt (noch) kein Vertrag zustanden 
gekommen.

Hier scheint es jedoch so zu sein, daß der Vertrag noch gar nicht beim 
anderen Vertragspartner angekommen ist. Der Pechvogel sucht eine 
"sichere" Forumlierung, wie er wieder aus einer Nummer raus kann, wenn 
sein Vertragspartner zu lange zögert, auf das Angebot einzugehen.

Eine Formulierung ähnlich wie "Das Angebot ist gültig bis xx. Sollte bis 
zu diesem Zeitpunkt kein Auftrag schriftlich erteilt worden sein, ist 
dieses Angebot nicht mehr gültig" wäre möglicherweise das was der 
Pechvogel sucht
Moderator Persönliche Seite #1983122
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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Die Übersendung eines Vertrages ist ja nur der erste Teil der
> Veranstaltung. Danach muß muß ja auch "irgendwann" Geld fließen

Genauer: beide Seiten sind jeweils in der Pflicht einer Leistung.
Dass die Geldleistung dabei die ist, die zuerst erbracht wird, ist
ja keineswegs üblich, meist ist es anders herum.

Viele Verträge haben gar keine Unterschrift, sondern kommen einfach
nur durch (gegenseitige) Erfüllung der jeweiligen Leistung zustande.
Denk nur an den Einkauf im Supermarkt.

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