Hallo, evtl. kann mir hier ja einer weiterhelfen: Ich habe vor, im neuen Jahr ein Kleingewerbe anzumelden. Und da stellt sich mir schon die erste Frage: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen, oder ist das einfach das gleiche? Auf jeden Fall will ich von der Reglung Gebrauch machen, keine MwSt von meinen Rechnung abzuführen. Doch nun meine eigentlich Frage: Wie darf ich mich eigentlich nennen? Kann ich mir einfach einen Phantasiename ausdenken oder MUSS mein Nachname darin auftauchen? Und in wie weit ist dieser Phantasiename, falls erlaubt, geschützt? Hoffe mal, dass ihr mir da evtl. weiterhelfen könnt. Wenn nicht muss ich dass www wohl weiter nach anderen Foren durchsuchen. Viele Grüße Julian
Ich würde lieber einen Existenzgründungskurs mit Mindestbuchhaltung bei der IHK besuchen. Da kann man solche Fragen verlässlich beantworten. Ich habe da mal gelernt das man schon Vollkaufmann sein und im Handelsregister eingetragen werden muss, um Fantasie-Privilegien genießen zu dürfen. Ist aber schon lang her und heute vielleicht liberaler. Ansonsten ist Wikipedia eine brauchbare Informationserstquelle.
Als Einzelunternehmer (auch Kleinunternehmer zählen dazu) musst Du immer mit VOLLEM Vor- und Nachnamen auftreten! Du kannst aber zusätzlich einen Fantasienamen wählen und angeben, z.B. Der Elektronikplanet - Axel Mustermann Vorsicht: eine Abkürzung reicht nicht! "A. Mustermann" ist z.B nicht erlaubt und dafür gab es schon Abmahnungen. Wenn Du den Phantasienamen regelmäßig im geschäftlichen Verkehr verwendest, kann daraus schon ein Markenschutz entstehen. Ansonsten kannst Du natürlich immer eine Marke anmelden oder hast Urheberrechtsschutz Deines Logos, sofern es eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreicht. Die Idee mit der IHK ist sowieso gut - die haben viele kostenlose Veranstaltungen, gerade für Existenzgründer. Einfach mal anrufen - die beißen nicht. Mir hat das damals (und auch heute noch) sehr geholfen. Chris D.
Vielen Dank für eure Antworten :) Wie Leo schon anmerkte, hat sich in letzter Zeit (wohl in Folge der Kries?) viel gesetzliche getan. Daher findet man im Internet teils viel Widersprüchliches. Damit wäre auch meine Fragen geklärt, auch im Bezug auf den Namen.
>(wohl in Folge der Kries?)
Ne, nicht wegen der Krise, sondern wegen der Liberalisierung Europas
wo Europa-Recht halt in nationales Recht integriert werden muss und
das für alle Staaten annehmbar. Das geht nicht auf ein mal sondern
nur Schritt für Schritt. Wer weiß ob das irgendwann endet.
Eine Einzelfirma muss den Namen des Besiters beinhalten. Eine GmbH kann irgendwie heissen. Die ist aber schon bedeutend aufwendiger.
Kleingewerbe ist im Normalfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GBR ). Das heist der oder die Gesellschafter haften voll mit seinem gesamten Privatvermögen auch für den jeweils anderen Gesellschafter ( falls mehrere ). Im Firmenname müssen alle Gesellschafter mit vollen Vor und Zunamen erscheinen. Zumindest habe ich das noch 1994 auf der Meisterschule so gelernt. Aber vielleicht hat sich das heute ja geändert. Ralph Berres
Ralph Berres schrieb: > Kleingewerbe ist im Normalfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( > GBR ). Das heist der oder die Gesellschafter haften voll mit seinem > gesamten Privatvermögen auch für den jeweils anderen Gesellschafter ( > falls mehrere ). Im Firmenname müssen alle Gesellschafter mit vollen Vor > und Zunamen erscheinen. Zumindest habe ich das noch 1994 auf der > Meisterschule so gelernt. Aber vielleicht hat sich das heute ja > geändert. Doch, das passt auch heute noch. Eine Kleinigkeit: Eine Firma ist immer im Handelsregister eingetragen, man firmiert dann unter diesem Namen. Deswegen ist der Name eines Einzelunternehmens oder einer GbR kein Firmenname :-) Es gab auch schon Abmahnungen, weil im Impressum eines Einzelunternehmens "Firmenanschrift" stand ... Chris D.
> Doch, das passt auch heute noch.
Bin ich mir nicht so sicher.
Ich habe vor ca. einem halben Jahr eine GbR mit dem (Beispiel-) Namen
XYZ-Betriebs GbR gegründet. Der Notar sagte, dass die Namensnennung der
Beteiligten nicht mehr erforderlich wäre.
Also lieber mal die IHK fragen, dann ist es wohl verbindlicher. Wozu braucht man bei einer GBR einen Notar? Anmeldung beim Gewerbeamt reicht doch auch, oder? Ist man eine GbR nicht sowieso wenn man nicht eine der anderen Rechtsformen (GmbH, UG, KG & Co, AG) wählt?
Dieter Werner schrieb: >> Doch, das passt auch heute noch. > > Bin ich mir nicht so sicher. > > Ich habe vor ca. einem halben Jahr eine GbR mit dem (Beispiel-) Namen > XYZ-Betriebs GbR gegründet. Der Notar sagte, dass die Namensnennung der > Beteiligten nicht mehr erforderlich wäre. Eine GbR muss man meines Wissens nach nicht gründen - es reicht gemeinsames Handeln der Beteiligten. Natürlich sollte man einen (schriftlichen) Gesellschaftervertrag haben - aber zwingend ist das nicht. Es würde mich wundern, wenn sich da etwas geändert hätte. Hast Du nähere Infos? Chris D. Edit: Habe gerade nochmal nachgeschaut - ist wohl tatsächlich so, dass eine GbR ausschließlich einen Fantasienamen haben kann. Danke für den Hinweis! Bei Einzelunternehmern sind aber weiterhin voller Vor- und Nachname zwingend.
Die Mitwirkung des Notars war wegen einer anderen Sache erforderlich. Er hat aber gleich den Gesellschaftsvertrag mit aufgesetzt. Weitere Info habe ich leider nicht.
Das Stichwort heißt: Einzelkaufmann Hier steht es detailliert: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/einzelkaufmann/einzelkaufmann.htm i.A. Horst Schnösendödel e.K.
Ich mach mal ein konkretes Beisiel: Ich melde Kleingewerbe an und mache von de Reglung Gebrauch, keine MwSt abzuführen. Würde nun z.B. folgender Name bei der Anmeldung zulässig sein (klingt doof, ist aber ja nur ein Beispiel): licetTec - Julian Wolter und im Logo würde ich das ganze dann eher untereinander schreiben. Würde sowas gehen (keine Angst, licetTec wird es nicht werden^^)?
Julian W. schrieb: > licetTec - Julian Wolter > > und im Logo würde ich das ganze dann eher untereinander schreiben. > > Würde sowas gehen (keine Angst, licetTec wird es nicht werden^^)? Ja, das ist ok Chris D.
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