Forum: Offtopic Kleingewerbe - Phantasiename


von Julian W. (julian-w) Benutzerseite


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Hallo,
evtl. kann mir hier ja einer weiterhelfen:

Ich habe vor, im neuen Jahr ein Kleingewerbe anzumelden. Und da stellt 
sich mir schon die erste Frage:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kleingewerbe und 
Kleinunternehmen, oder ist das einfach das gleiche?

Auf jeden Fall will ich von der Reglung Gebrauch machen, keine MwSt von 
meinen Rechnung abzuführen.

Doch nun meine eigentlich Frage:
Wie darf ich mich eigentlich nennen? Kann ich mir einfach einen 
Phantasiename ausdenken oder MUSS mein Nachname darin auftauchen?
Und in wie weit ist dieser Phantasiename, falls erlaubt, geschützt?

Hoffe mal, dass ihr mir da evtl. weiterhelfen könnt. Wenn nicht muss ich 
dass www wohl weiter nach anderen Foren durchsuchen.

Viele Grüße
Julian

von Leo .. (-headtrick-)


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Ich würde lieber einen Existenzgründungskurs mit Mindestbuchhaltung
bei der IHK besuchen. Da kann man solche Fragen verlässlich beantworten.
Ich habe da mal gelernt das man schon Vollkaufmann sein und im 
Handelsregister eingetragen werden muss, um Fantasie-Privilegien
genießen zu dürfen. Ist aber schon lang her und heute vielleicht
liberaler. Ansonsten ist Wikipedia eine brauchbare 
Informationserstquelle.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Als Einzelunternehmer (auch Kleinunternehmer zählen dazu) musst Du 
immer mit VOLLEM Vor- und Nachnamen auftreten!

Du kannst aber zusätzlich einen Fantasienamen wählen und angeben, z.B.

Der Elektronikplanet - Axel Mustermann

Vorsicht: eine Abkürzung reicht nicht!
"A. Mustermann" ist z.B nicht erlaubt und dafür gab es schon 
Abmahnungen.

Wenn Du den Phantasienamen regelmäßig im geschäftlichen Verkehr 
verwendest, kann daraus schon ein Markenschutz entstehen.
Ansonsten kannst Du natürlich immer eine Marke anmelden oder hast 
Urheberrechtsschutz Deines Logos, sofern es eine gewisse 
"Schöpfungshöhe" erreicht.

Die Idee mit der IHK ist sowieso gut - die haben viele kostenlose 
Veranstaltungen, gerade für Existenzgründer.
Einfach mal anrufen - die beißen nicht.
Mir hat das damals (und auch heute noch) sehr geholfen.

Chris D.

von Julian W. (julian-w) Benutzerseite


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Vielen Dank für eure Antworten :)

Wie Leo schon anmerkte, hat sich in letzter Zeit (wohl in Folge der 
Kries?) viel gesetzliche getan. Daher findet man im Internet teils viel 
Widersprüchliches.

Damit wäre auch meine Fragen geklärt, auch im Bezug auf den Namen.

von Leo .. (-headtrick-)


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>(wohl in Folge der Kries?)
Ne, nicht wegen der Krise, sondern wegen der Liberalisierung Europas
wo Europa-Recht halt in nationales Recht integriert werden muss und
das für alle Staaten annehmbar. Das geht nicht auf ein mal sondern
nur Schritt für Schritt. Wer weiß ob das irgendwann endet.

von Purzel H. (hacky)


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Eine Einzelfirma muss den Namen des Besiters beinhalten. Eine GmbH kann 
irgendwie heissen. Die ist aber schon bedeutend aufwendiger.

von Ralph B. (rberres)


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Kleingewerbe ist im Normalfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( 
GBR ). Das heist der oder die Gesellschafter haften voll mit seinem 
gesamten Privatvermögen auch für den jeweils anderen Gesellschafter ( 
falls mehrere ). Im Firmenname müssen alle Gesellschafter mit vollen Vor 
und Zunamen erscheinen. Zumindest habe ich das noch 1994 auf der 
Meisterschule so gelernt. Aber vielleicht hat sich das heute ja 
geändert.

Ralph Berres

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph Berres schrieb:
> Kleingewerbe ist im Normalfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (
> GBR ). Das heist der oder die Gesellschafter haften voll mit seinem
> gesamten Privatvermögen auch für den jeweils anderen Gesellschafter (
> falls mehrere ). Im Firmenname müssen alle Gesellschafter mit vollen Vor
> und Zunamen erscheinen. Zumindest habe ich das noch 1994 auf der
> Meisterschule so gelernt. Aber vielleicht hat sich das heute ja
> geändert.

Doch, das passt auch heute noch.

Eine Kleinigkeit:
Eine Firma ist immer im Handelsregister eingetragen, man firmiert dann 
unter diesem Namen. Deswegen ist der Name eines Einzelunternehmens oder 
einer GbR kein Firmenname :-)

Es gab auch schon Abmahnungen, weil im Impressum eines 
Einzelunternehmens "Firmenanschrift" stand ...

Chris D.

von Dieter W. (dds5)


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> Doch, das passt auch heute noch.

Bin ich mir nicht so sicher.

Ich habe vor ca. einem halben Jahr eine GbR mit dem (Beispiel-) Namen 
XYZ-Betriebs GbR gegründet. Der Notar sagte, dass die Namensnennung der 
Beteiligten nicht mehr erforderlich wäre.

von Leo .. (-headtrick-)


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Also lieber mal die IHK fragen, dann ist es wohl verbindlicher.

Wozu braucht man bei einer GBR einen Notar?
Anmeldung beim Gewerbeamt reicht doch auch, oder?
Ist man eine GbR nicht sowieso wenn man  nicht eine der
anderen Rechtsformen (GmbH, UG, KG & Co, AG) wählt?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Dieter Werner schrieb:
>> Doch, das passt auch heute noch.
>
> Bin ich mir nicht so sicher.
>
> Ich habe vor ca. einem halben Jahr eine GbR mit dem (Beispiel-) Namen
> XYZ-Betriebs GbR gegründet. Der Notar sagte, dass die Namensnennung der
> Beteiligten nicht mehr erforderlich wäre.

Eine GbR muss man meines Wissens nach nicht gründen - es reicht 
gemeinsames Handeln der Beteiligten. Natürlich sollte man einen 
(schriftlichen) Gesellschaftervertrag haben - aber zwingend ist das 
nicht.

Es würde mich wundern, wenn sich da etwas geändert hätte.

Hast Du nähere Infos?

Chris D.

Edit: Habe gerade nochmal nachgeschaut - ist wohl tatsächlich so, dass 
eine GbR ausschließlich einen Fantasienamen haben kann.
Danke für den Hinweis!

Bei Einzelunternehmern sind aber weiterhin voller Vor- und Nachname 
zwingend.

von Dieter W. (dds5)


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Die Mitwirkung des Notars war wegen einer anderen Sache erforderlich. Er 
hat aber gleich den Gesellschaftsvertrag mit aufgesetzt. Weitere Info 
habe ich leider nicht.

von Paul B. (paul_baumann)


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Das Stichwort heißt: Einzelkaufmann

Hier steht es detailliert:
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/einzelkaufmann/einzelkaufmann.htm

i.A.
Horst Schnösendödel e.K.

von Julian W. (julian-w) Benutzerseite


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Ich mach mal ein konkretes Beisiel:

Ich melde Kleingewerbe an und mache von de Reglung Gebrauch, keine MwSt 
abzuführen.
Würde nun z.B. folgender Name bei der Anmeldung zulässig sein (klingt 
doof, ist aber ja nur ein Beispiel):

licetTec - Julian Wolter

und im Logo würde ich das ganze dann eher untereinander schreiben.

Würde sowas gehen (keine Angst, licetTec wird es nicht werden^^)?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Julian W. schrieb:

> licetTec - Julian Wolter
>
> und im Logo würde ich das ganze dann eher untereinander schreiben.
>
> Würde sowas gehen (keine Angst, licetTec wird es nicht werden^^)?

Ja, das ist ok

Chris D.

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