Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vertrag ausgelaufen: trotzdem weiterarbeiten


von Wuschel (Gast)


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Hallo,

Bei uns im Unternehmen (Öffentlicher Dienst, uninah) gibt es immer nur 
Zeitverträge. Jetzt ist für einige Mitarbeiter der Vertrag ausgelaufen 
(Volle Stellen) und was jetzt passieren soll, ist, dass die arbeitslos 
machen, aber trotzdem kommen und das sozusagen als "Freizeitvergnügen" 
deklariert werden soll. Wenn irgendwann mal wieder Geld kommt, sollen 
sie wieder eingestellt werden.
Haltet Ihr sowas für rechtswidrig? Immerhin zieht das natürlich das 
Niveau nach unten, weil man dann in Zukunft ja jedem sagen kann: XY hat 
auch drei Monate kostenlos gearbeitet. Was würdet ihr tun?

von P. S. (Gast)


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Wuschel schrieb:

> Haltet Ihr sowas für rechtswidrig?

Nein, nein, das klingt voellig einwandfrei.

von keinrat (Gast)


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Das bedeutet nach der aktuellen Rechtsprechung: wenn der Arbeitgeber 
davon weiss und das duldet, werden die Zeitverträge automatisch in 
Dauerarbeitsverhältnisse umgewandelt.

von Christian R. (supachris)


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Jetzt ist die Sklaverei schon im öffentlichen Dienst angekommen. Na 
toll. Sowas darf man doch auf keinen Fall mitmachen.

von Wuschel (Gast)


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Das Problem ist, in der Forschung machen die Leute sowas eben mit ohne 
zu murren. Total Banane.

von yannik (Gast)


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geht das überhaupt wegen versicherung? im unfall falle dürfte doch auch 
das Institute probleme bekommen

von Johannes M. (johannesm)


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Meine letzte Vorlesung in "Recht" ist zwar schon ein paar Jahre her, 
aber BGB §625 dürfte hier passen:
Stillschweigende Verlängerung

Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem 
Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als 
auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil 
unverzüglich widerspricht.

von Wuschel (Gast)


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Das mag ja sein. Nur dass die Leute die das betrifft sich nicht 
einklagen werden. Die werden das mit sich machen lassen und gut. Ist 
auch ihr Problem wenn sie so bescheuert sind. Nur was nicht ihr Problem 
ist, ist, dass der AG in Zukunft merken wird wie gut sowas läuft und das 
wird zum Modus Operandi für zukünftige Fälle.
Ob es möglich wäre sich einzuklagen ist zudem fraglich, da der AG 
behaupten wird, er helfe nur uneigennützig den betreffenden 
Ex-Angestellten, sich eine Chance für eine zukünftige Stelle zu sichern 
(wo auch immer die sein wird...). Quasi als Privatvergnügen.

von keinrat (Gast)


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Dazu gibt es doch längst Präzedenzfälle, die von den Arbeitsgerichten 
entschieden wurden -> googlen ...

von Leo .. (-headtrick-)


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Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber die ordentliche schriftliche
Kündigung vor. Bleibt die aus, kann Derjenige frohlocken weil er nun
fest angestellt ist. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht nötig,
war es nie, weil das nur ein Mittel der Arbeitgeber ist, die Bedingungen
zu konkretisieren, meist zum Nachteil des AN.

von Wuschel (Gast)


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Hallo,

Bitte lest doch mal was ich schreibe. Es geht NICHT UM MICH noch will 
ich den Betroffenen helfen sich einzuklagen. Mir geht es darum, dass ich 
befürchte, dass sich durch diese neue Masche die Arbeitsbedingungen noch 
mehr verschlechtern. Ich frage mich, ob man da als Dritter irgendwas 
machen kann, um diese Praxis zu durchkreutzen.

von Wilhelm F. (Gast)


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Wuschel schrieb:

>Ich frage mich, ob man da als Dritter irgendwas
>machen kann, um diese Praxis zu durchkreutzen.

Du könntest dein Weihnachtsgeld mit den Jungs solidarisch teilen, damit 
ihnen nicht die Puste aus geht.

Ähm, Puste: Waren sie schon beim Amt, und bekommen ALG? Das wäre ja der 
normale Weg. Der AG zahlt ja sicher nicht auch stillschweigend das 
Gehalt weiter, als wäre nichts geschehen...

von MaWin (Gast)


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> Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem
> Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als
> auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil
> unverzüglich widerspricht.

Na ja, Lohnzahlungen sind eingestellt.

Ob man das als Fortsetzung bezeichnen kann ?

Zumal der Arbeitnehmer vom Amt Arbeitslosengeld bekommt.

WENN also der Arbeitnehmer von einer stillschweigenden Fortsetzung
ausgeht (und sein Geld eben nachträglich einklagen will),
DANN macht er sich der Erschleichung von Leistungen straffällig.

> Was würdet ihr tun?

Strafanzeige stellen gegen die Arbeitgeber,weil sie sich vom Arbeitsamt 
ihre MItarbeiter bezahlen lassen, also ihrerseits Leistung erschleichen.

von Klaus W. (mfgkw)


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Wuschel schrieb:
> Was würdet ihr tun?

ein paar Wochen mitprotokollieren, Zeugen festhalten und dann
dem AA stecken und einen Anwalt konsultieren.

Auch Behörden kann man so etwas abgewöhnen.

PS: Sozialversicherungen interessieren sich dafür auch gelegentlich.

von Purzel H. (hacky)


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Der Chef soll persoenlich mal ein paar Scheine rueberwachsen lassen ... 
Auf Vorauszahlungsbasis.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Leo ... schrieb:
> Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber die ordentliche schriftliche
>
> Kündigung vor.

Gílt aber nur für unbefristete Verträge!

Meiner Meinung nach hätten die betroffenen sofort sich bei der Argentur 
für A. melden müssen!



>Jetzt ist für einige Mitarbeiter der Vertrag ausgelaufen
>(Volle Stellen) und was jetzt passieren soll, ist, dass die arbeitslos
>machen, aber trotzdem kommen und das sozusagen als "Freizeitvergnügen"
>deklariert werden soll.

Ob die überhaupt bezahlt werden, oder sonst wie Versichert sind 
(Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ist hier auch nicht zu 
erkennen1
Da sie auch nicht den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, kann es ihnen 
passieren, dass sie auch kein ALGI bekommen.

Ich würd zum Personalrat/Betriebsrat gehen und den Vorfall melden!
Hier scheint wieder mal ein Fall von "akademischen Gutsherrendenken" 
vorzuliegen!

von Leo .. (-headtrick-)


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>Meiner Meinung nach hätten die betroffenen sofort sich bei der Argentur
>für A. melden müssen!
Ohne Arbeitsbescheinigung aber sinnlos.
@Wuschel
Wenn die trotzdem in der Firma erscheinen ist das nur ein Besuch,
aber wenn die eine Arbeit verrichten ohne jede rechtliche Legimitation
ist das schlicht Schwarzarbeit, unabhängig davon ob Geld fließt oder
nicht. Ein Anspruch auf ALG ist dann verwirkt, wenn das rauskommt,
wenigstens für drei Monate, vielleicht sogar länger. Lass da mal was
passieren und die BG tritt auf den Plan, dann bekommt das wohl auch
die AA mit. Jedenfalls wird dadurch der AG erpressbar und kann schwer
zur Kasse gebeten werden wenn das amtlich wird. Also in kann mir das
nicht so recht vorstellen was da abgeht.
Wenn ich von einem Zeitvertrag erführe wäre die Sache für  mich
gelaufen. Da kann sich der AG einen anderen Dummen suchen. Entweder
fest oder gar nichts.

von Wuschel (Gast)


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>Wenn die trotzdem in der Firma erscheinen ist das nur ein Besuch,
>aber wenn die eine Arbeit verrichten ohne jede rechtliche Legimitation
>ist das schlicht Schwarzarbeit

Ich denke mal genau das ist der Knackpunkt. Der AG wird das eben so 
laufen lassen wollen, als wären das "Besuche".

von Leo .. (-headtrick-)


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Dann ist die einzige Arbeit die die verrichten dürfen,
den Kaffeelöffel in der Tasse kreisen zu lassen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Leo ... schrieb:
> Ohne Arbeitsbescheinigung aber sinnlos

Falsch, denn mit auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses sind sie 
arbeitslos, der Arbeitgeber hat eine Arbeitsbescheinigung auszustellen!
Einfach sich hinstellen, und sagen gibst nicht, ist wohl so ziemlich das 
Letzte!

von Wilhelm F. (Gast)


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Wolfgang Marx schrieb:

>der Arbeitgeber hat eine Arbeitsbescheinigung auszustellen!

Das kommt ja noch dazu, wenn die Betroffenen sich tatsächlich arbeitslos 
gemeldet haben. Irgendwo im ersten Monat bekommt der Arbeitslose vom Amt 
einen Fragebogen (Arbeitsbescheinigung), den er an den AG schickt, 
ausgefüllt wieder zurück erhält, und wieder ans Amt zurück senden muß.

Wobei ich sagen muß: Bei mir wurde der erste Fragebogen vom AG 
verschlampt, ich mußte das ein paar Wochen später wiederholen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Leo ... schrieb:
> Dann ist die einzige Arbeit die die verrichten dürfen,
>
> den Kaffeelöffel in der Tasse kreisen zu lassen.

Sehr geistreicher Beitrag!!!!

von Joerg F. (Gast)


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Wenn es so ist, wie oben geschildert, so ist das eindeutig 
Schwarzarbeit.

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/f0_schwarzarbeit/index.html

Lasse doch einfach einen Bekannten eine anonyme Anzeige beim Zoll machen 
- dann kann nichts auf dich zurückfallen (und eventuell dich aus dem Job 
Kicken).

von anonym (Gast)


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da stellt sich die frage, was eine "anonyme" anzeige ist...und wie sowas 
auf jmd zurückfallen kann...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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anonym schrieb:
> da stellt sich die frage, was eine "anonyme" anzeige ist...und wie sowas
>
> auf jmd zurückfallen kann...

Man stellt den Sachverhalt dar und äußert den Verdacht, dass hier 
offenbar Sozialbeiträge oder Steuern hinterzogen werden sollen!
Man muß allerdings auch bedenken, dass hier ein uni-nahes Institut 
betroffen ist, also es auch ganz gut sein kann dass der Zoll einfach 
anruft und Fragt: "Ob es so was geben kann."
Antwort: "Natürlich nicht bei uns!"

Also der Beamten-Staat wird sich kaum selbst bloß stellen wollen.
Besser erst mal den Personalrat oder Betriebsrat einschalten!!!

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