Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständigkeit. Geschäfte mit sich selbst machen?


von K. A. (e-bastler)


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Hallo.

Mein ehemaliger Arbeitgeber ist insolvent. Ich habe aus dem 
Ladengeschäft das Elektroinstallationsmaterial aufgekauft. Ich habe aus 
der Werkstatt und dem Keller auch noch kleineres Elektromaterial 
aufgekauft. Die großen und sperrigen oder hochpreisigen Sachen habe ich 
nicht aufgekauft.

Wenn ich dieses Zeug alles privat verkaufe, wird man mich sicher als 
gewerblichen Händler einstufen, da es bei Einzelverkauf über 2500 Posten 
sind.

Ich habe jetzt mit meiner Frau eine Firma, Restpostenhandel und 
Secondhandverkauf angemeldet, über die wir nun alles veräußern.

Das heißt, ich gebe meiner eigenen Firma einen Verkaufsauftrag, und 
diese berechnet mir eine Provision.

Aufgrund steuerlicher und rechtlicher Gründe möchte ich das ganze 
Material nicht an meine Firma verkaufen, da ich dann über gewisse 
Freigrenzen (Umsatz und Firmenwert) hinaus komme und ich dann gewisse 
Vorteile verliere. Momentan bin ich ja fast bei allem befreit, nutze die 
Kleinunternehmerregelung und bekomme auch noch Gründer-Zuschüsse.


Seht ihr irgendwelche Probleme, wenn man als Firmeneigentümer mit sich 
selbst Geschäfte auf Provisionsbasis macht?

von Purzel H. (hacky)


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Ramsch verkloppen ... Etwas leichtfertig Gruenderzuschuesse fuer so'n 
Muell zu kassieren. Die sollte man sich fuer eine Taetigkeit mit Zukunft 
aufsparen...

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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K. A. schrieb:

> Seht ihr irgendwelche Probleme, wenn man als Firmeneigentümer mit sich
> selbst Geschäfte auf Provisionsbasis macht?

Nein, solange bei den Geschäften marktübliche Preise erzielt werden 
gibts da kein Problem. Etwas anderes ist es wenn du die Sachen praktisch 
an deine Firma B verschenkst und so die Gewinnerzielungsabsicht der 
Firma A in Frage gestellt wird.

von K. A. (e-bastler)


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> Ramsch verkloppen ... Etwas leichtfertig Gruenderzuschuesse fuer so'n
> Muell zu kassieren. Die sollte man sich fuer eine Taetigkeit mit Zukunft
> aufsparen...

Meinste, damit hätte man keine Zukunft? Dann sag mir, mit was denn 
sonst?
Und den Handelsbereich können wir von Restposten immer noch auf andere 
Sachen ausweiten.

Vieles darf man ja nicht ohne entsprechende Qualifikation. Handel darf 
man aber ohne Meister, Ingenieurtitel oder sonstirgendwas machen.

Wir sind übrigens eine UG i.G. und wollen im Januar mit der 
Verkaufstätigkeit anfangen und den Onlineshop eröffnen.

von Purzel H. (hacky)


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Nee. Doch wenn man da Beziehungen hat... auf alle Faelle. Ich dachte vom 
ersten Posting, es ginge um ein (1) Lager abzubauen.

von K. A. (e-bastler)


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Tim T. schrieb:
> Nein, solange bei den Geschäften marktübliche Preise erzielt werden
> gibts da kein Problem. Etwas anderes ist es wenn du die Sachen praktisch
> an deine Firma B verschenkst und so die Gewinnerzielungsabsicht der
> Firma A in Frage gestellt wird.

Marktübliche Preise verlangen wir auf jeden Fall.
Ich habe mich bei der Konkurrenz umgesehen, um herauszufinden, wie der 
Preis ist. Außerdem habe ich die letzten Ladenpreise meines alten 
Arbeitgebers.

Allerdings ist das Zeug noch in meinem Privatbesitz und die Firma macht 
nur "Verkauf im Auftrag", d.H. meine Firma erwirbt nicht das Eigentum an 
den Sachen. Die UG hat auch gar nicht genug Kapital, um das Zeug 
aufzukaufen.

von am (Gast)


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Ich verstehe jetzt nicht, wie man Gewinn machen kann, wenn man die 
Sachen an sich selber verkauft.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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K. A. schrieb:

> Allerdings ist das Zeug noch in meinem Privatbesitz und die Firma macht
> nur "Verkauf im Auftrag", d.H. meine Firma erwirbt nicht das Eigentum an
> den Sachen. Die UG hat auch gar nicht genug Kapital, um das Zeug
> aufzukaufen.

Und wie willst du das als nicht privat Geschäft an deine Firma 
veräußern?

Was das Insichgeschäft angeht ist noch interessant wer bei eurer UG der 
Geschäftsführer ist, wenn das nicht du selber bist, muss dieser dir noch 
das Selbstkontrahieren gestatten um den BGB §181 zu umgehen.

von K. A. (e-bastler)


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am schrieb:
> Ich verstehe jetzt nicht, wie man Gewinn machen kann, wenn man die
> Sachen an sich selber verkauft.

Tim T. schrieb:
> Und wie willst du das als nicht privat Geschäft an deine Firma
> veräußern?


Die Firma verkauft das Zeug an dritte.
Aber nur als Vermittler. Die Ware befindet sich im Privatbesitz.

Ich selbst mache mit meiner eigenen Firma Geschäfte auf Provisionsbasis, 
in dem meine Firma das Zeug im Auftrag verkauft.

Natürlich wird die Firma sich auch Ware selbst zulegen, aber diese 
Posten (Die Sachen die ich privat sehr günstig vom ehemaligen AG als 
Insolvenzware erworben habe) wollte ich so verwerten.



Geschäftsführer bin ich, und meine Frau ist Anteilseigner.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Tim T. schrieb:
> Und wie willst du das als nicht privat Geschäft an deine Firma
> veräußern?
>
> Was das Insichgeschäft angeht ist noch interessant wer bei eurer UG der
> Geschäftsführer ist, wenn das nicht du selber bist, muss dieser dir noch
> das Selbstkontrahieren gestatten um den BGB §181 zu umgehen.

Verdammt, zweimal Quark fabriziert und kein Edit mehr möglich:

1. Ist im ersten Absatz/Satz ein "nicht" zu viel.

2. Muss auf jeden Fall das Selbstkontrahieren gestattet werden, da es 
nunmal mehrere Gesellschafter gibt.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Am einfachsten dürfte es sein wenn du dir mal 
http://www.redmark.de/gmbh/specialContentDetail?specialID=1224837799.65 
anschaust.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Habe mir grade mal die standard Vorlagen für die Gründung einer 
Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern angeschaut, 
falls du einen solchen verwendet hast bist du ohnehin vom BGB §181 
befreit...

http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008/j2026_0010.pdf
Teil b, Punkt 4, letzter Satz.

von Mine Fields (Gast)


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Das ist doch ziemlicher Blödsinn wie du es vorhast.

Was spricht dagegen, das ganze als Privateinlage in die U.G. 
einzubringen? Dann zählt es ja nicht als Umsatz, sondern als 
Eigenkapitalaufstockung.

Das verkaufen auf Provisionsbasis stellt wieder eine gewerbliche 
Tätigkeit dar. Das heißt man müsste eine Firma anmelden, um mit seiner 
eigenen Firma Geschäfte zu machen. Was soll die ganze Aktion also?

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Stefan L. schrieb:
> Das verkaufen auf Provisionsbasis stellt wieder eine gewerbliche
> Tätigkeit dar. Das heißt man müsste eine Firma anmelden, um mit seiner
> eigenen Firma Geschäfte zu machen. Was soll die ganze Aktion also?
Sehe ich auch so, es sei den die Firma verkauft für 100 Eur und du 
erhälst 50 Eur, könnte aber als verdeckte Sacheinlage gewertet werden, 
außerdem müßtest du das ganze eingenommene Geld ähnlich versteuern als 
wenn du es einfach privat verkauft hättest.

K. A. schrieb:
> nutze die
> Kleinunternehmerregelung
Das würde ich mir (gerade beim Handel mit Firmen) aber nochmal 
überlegen, da du so nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, und einmal im 
Monat das Formular zur Umsatzsteuer auszufüllen ist echt kein Ding, mach 
das seit einem Jahr und kann nicht die vielfach geschürte Angst 
verstehen das sei so kompliziert...

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Läubi .. schrieb:

> K. A. schrieb:
>> nutze die
>> Kleinunternehmerregelung
> Das würde ich mir (gerade beim Handel mit Firmen) aber nochmal
> überlegen, da du so nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist,

Wenn er die Sachen privat gekauft hat, ist das aber sinnvoll, da er dann 
eh keine Vorsteuer ziehen kann. Damit wäre sein gewinn deutlich höher. 
Aber er hat ja eh eine Firma gegründet (warum auch immer).

> und einmal im
> Monat das Formular zur Umsatzsteuer auszufüllen ist echt kein Ding, mach
> das seit einem Jahr und kann nicht die vielfach geschürte Angst
> verstehen das sei so kompliziert...

Ja, hier kommt halt viel Halbwissen zusammen - Umsatzsteuererklärung und 
Voranmeldung sind ja nun wirklich einfach.
Das hab sogar ich als Informatiker kapiert :-)

Chris D.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Wenn er die Sachen privat gekauft hat, ist das aber sinnvoll, da er dann
> eh keine Vorsteuer ziehen kann. Damit wäre sein gewinn deutlich höher.
Also ich hatte das jetzt so gelesen, das er das auch in Zukunft 
betreiben will und da würde ich jetzt davon ausgehen dass er die Sachen 
von Firmen aufkauft und auch an Firmen verkauft.

Und "von privat" würde er das ja eh ohne MWSt einkaufen, wäre also kein 
Unterschied, nur das bei den Ausgaben (Versand, Telefon, Werbung?) halt 
auch die Vorsteuer abgezogen werden kann.

> Aber er hat ja eh eine Firma gegründet (warum auch immer).
Keine Ahnung scheint mir auch sehr obskur, vor allem das ganze als UG 
macht auch nicht gerade wenig Arbeit, und wenn dann die Gesellschaft mit 
zwei Gesellschaftern auch noch kaum Kapital hat um Waren welche sie für 
ihre Geschäftstätigkeit benötigt zu kaufen... eieiei... da schrammt man 
schon fast an der Insolvenzverschleppung vorbei.

Chris D. schrieb:
> Das hab sogar ich als Informatiker kapiert
Dito ;)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Läubi .. schrieb:

> Also ich hatte das jetzt so gelesen, das er das auch in Zukunft
> betreiben will und da würde ich jetzt davon ausgehen dass er die Sachen
> von Firmen aufkauft und auch an Firmen verkauft.

Ok, dann könnte sich das lohnen, aber für den Anfang kann man dann ja 
trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen. Bei größeren Umsätzen 
fällt er dann ja automatisch raus.

> Und "von privat" würde er das ja eh ohne MWSt einkaufen, wäre also kein
> Unterschied, nur das bei den Ausgaben (Versand, Telefon, Werbung?) halt
> auch die Vorsteuer abgezogen werden kann.

Die Vorsteuer ist da nicht entscheidend.
Der große Unterschied wäre, dass er keine Umsatzsteuer abführen muss!

>> Aber er hat ja eh eine Firma gegründet (warum auch immer).
> Keine Ahnung scheint mir auch sehr obskur, vor allem das ganze als UG
> macht auch nicht gerade wenig Arbeit, und wenn dann die Gesellschaft mit
> zwei Gesellschaftern auch noch kaum Kapital hat um Waren welche sie für
> ihre Geschäftstätigkeit benötigt zu kaufen... eieiei... da schrammt man
> schon fast an der Insolvenzverschleppung vorbei.

Zumindest ist das vollkommen überzogen. Dann muss er auch so lästige 
Dinge wie Inventur machen und das Lager fließt ins Betriebsvermögen ein.

Das will man nicht :-)

> Chris D. schrieb:
>> Das hab sogar ich als Informatiker kapiert
> Dito ;)

Ahh, ein Bruder im Geiste ;-)

Chris D.

von Leo .. (-headtrick-)


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Mich hätte mal interessiert welche Vertriebsstruktur der TO nutzen will
und welche Kundenklientel da angepeilt wird, denn damit steht und
fällt nämlich alles. Wenn das nämlich auf tönernen Füßen steht
dauert das nicht lang und der Laden erleidet das gleiche Schicksal
wie dem TO sein ehemaliger Arbeitgeber. Anmeldung hin oder her.
Was die Ware gekostet hat und was die auf dem Markt noch Wert ist
wäre auch interessant. Wenn ich mir einige Händler in der Bucht
anschaue was die so bisher verkauft haben dann ist das echt bitter.
Fachleute haben mal festgestellt das je nach Tätigkeit teilweise
drei bis fünf Jahre vergehen bis man erkennen kann ob sich die
Sache trägt und dann kommt noch das alle Jahre wiederkommende
Auf-und Ab der Wirtschaft und dann? Ohne ausreichend Kapitaldecke
ist das kaum zu schaffen.

Schlauer wäre es gewesen das Material erst mal privat über die
Bucht in kleinen Mengen zu verkaufen auf einen längeren Zeitraum
und unterschiedlichen Konten/Nicknamen. Immerhin ist es ein Markt
mit über 10 Millionen Käufern, selbst wenn die nicht potenziell
sind. Finde mal einen Kunden über einen Webshop in der WWW-Müllkippe?

von Thomas E. (thomase)


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K. A. schrieb:
> Seht ihr irgendwelche Probleme, wenn man als Firmeneigentümer mit sich
>
> selbst Geschäfte auf Provisionsbasis macht?

Du machst keine Geschäfte mit dir selbst, sondern mit einer 
Kapital-gesellschaft. Daß diese Kapitalgesellschaft dir gehört, ist 
dabei völlig unerheblich.

mfg.

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