Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitszeugnis bewerten


von sepp (Gast)


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Hallo,

habe soeben mein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen, nach recherche 
im Internet komme ich zu einem negativen Entschluss.
Was sagt ihr zu dem Zeugnis???? Danke

Zeugnis

Herr xy , geboren am xy in xy, trat am 1. Oktober 2007 als Elektroniker 
in unser Unternehmen ien.

Herr xy war in der Werkstatt Großgeräte als Elektroniker eingesetzt. Zu 
seinen Tätigkeiten gehörten Arbeiten ikmheimischen Betrieb und der 
Einsatz auf unseren ständig wechselnden Baustellen in der Bundesrepublik 
Deutschland sowie einzelne Baustelleneinsätze im Ausland. Von xy bis xy 
ruhte das Arbeitsverhältniss, da Herr xy die Technikerschule besuchte, 
die er sehr erfolgreich abgeschlossen hat.

Zu seinen Aufgaben gehörten im Wesentlichen:

- Service und Wartung von Geräten
- Neuinstallation (elektrisch und hydraulisch) bei Umbauten von Geräten
- Fehlersuche und -behebung bei Geräteausfällen auf Baustellen

Wir lernten Herr xy als zuverlässigen und gewissenhaften Mitarbeiter 
kennen, der die ihm gestellten Aufgaben jederzeit zu unserer 
Zufriedenheit erledigte. Er zeichnete sich durch stets selbstständiges 
und konsequentes Handel aus, arbeitete mit sehr großer 
Einsatzbereitschaft ind Eigeninitiative und hielt zeiitliche Vorgebeb 
zuverlässig ein. Er beherrschte sein Arbeitsgebiet sicher und kannte 
sich mit allen Prozessen und Gegebenheiten in seinem 
Verantwortungsbereich gut aus.

Durch sein ausgeprägtes Organisationstalent und seine rasche 
Auffassungsgabe erkannte er auch in komplizierten Fällen und bei starker 
Beanspruchung die Zusammenhänge und brachte gute Lösungen hervor.

Sein verhalten gegenüber Führungskräften und Kollegen war immer 
vorbildlich.

Herr xy scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem 
Unternehemn aus.

Wir danken Herr xy für die gute unnd erfogreiche Zusammenarbeit und 
bedauern sein Ausscheiden. Für seinen Lebens- und Berufsweg wünschen wir 
weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Ort, Datum

Unterschrift


Was meint ihr????

von raketenfred (Gast)


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Hast du das abgetippt?, anders lassen sich die Tippdreher nicht erklären

top ist es nicht, da sind ein paar Passagen die verändert werden müssten 
dafür:

-brachte gute Lösungen hervor.
-zu unserer Zufriedenheit erledigte.

aber groß negatives habe ich nicht entdeckt

von Bernd F. (metallfunk)


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So als ( in Zeugnissdingen ) ungebildeter Handwerker finde
ich das sehr gut.

Aber: Da herrscht eine verklausulierte Zwischensprache,
die nur nach monatelanger Einarbeitung verständlich ist.

Deshalb muß man immer wissen, wer das geschrieben hat.
Ein Chef, Techniker, Handwerker usw. ,dem diese " Feinheiten"
wurscht sind oder der Personalsachbearbeiter, der die Zeugnis-
fremdsprache beherrscht.

Leider ist es jetzt schon soweit, das kein Zeugniss wirklich
aussagekräftig ist. ( Aber als Arbeitgeber kennt man ja auch
das Telefon )

von sepp (Gast)


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danke raketenfred für die antwort.

Ja habe ich abgetippt und kann nicht so gut 10 Finger schreiben.

Genau die Passagen habe ich auch störend empfunden.
Besser wäre   - was würdest du vorschlagen???
              -"vollen Zufriedenheit"

so wäre ich zufrieden.

Was meinst du bei zuverlässig und gewissenhaft, wäre "stehts" auch 
besser, oder???

Danke

von Leo .. (-headtrick-)


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>Ja habe ich abgetippt und kann nicht so gut 10 Finger schreiben.
Na und? Dann schreibste mit 2 Fingern und dann dauerst eben fünf
mal so lang. Haste es eilig? Entscheidend ist, das du ein brauchbares
Zeugnis hast und dafür hast du nicht ewig Zeit(halbes Jahr).

Von der Beurteilung ist das eine drei, wenn ich mich nicht irre.
Passt nicht zu dem
>...die er sehr erfolgreich abgeschlossen hat.
Besser wäre:
stets zu unserer vollen Zufriedenheit ~ Note Zwei
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ~ Note Sehr gut

Ich würde mich mit einem "Gut" begnügen weil sonst die
Erwartungshaltung des zukünftigen Arbeitgebers keine Grenzen hätte.
"Stets" und "vollen/vollsten" sind da die Schlüsselwörter.

Wenn du dich unterbewertet fühlst bleibt dir nur die Möglichkeit
eine Nachbesserung zu verlangen. Die Beweispflicht liegt beim
Arbeitgeber. Notfalls per Anwalt. Evtl. kann der dann auch dafür
sorgen das die Firma ungünstige Einträge in der Personalakte löschen
lässt und auch dafür sorgt das die Firma dir nicht hinterrücks
übel nachredet. Ansonsten kann der Firma bei Zuwiderhandlungen
schnell bei Bekanntwerden eine schmerzliche Abmahnung blühen.
Lass dich von einem Juristen beraten.

Grundsätzlich muss ein Zeugnis wahr sein und soll vom verständigen
Wohlwollen beseelt sein. Es darf das weitere berufliche Fortkommen
nicht behindern. Wenn es um viel Geld geht, dann kann es vorkommen
das hinter deinem Rücken mächtig rumgeschnüffelt wird, ohne das du
was dagegen machen kannst. Oft wird nicht berücksichtigt das Erfolg
auch von inneren betrieblichen Strukturen abhängt.

von Schiller72 (Gast)


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Ich würde das Arbeitszeugnis in Summe mit 2+ bewerten und will auch 
sagen warum ...

>jederzeit zu unserer Zufriedenheit erledigte.
--> 2-3 (1= jederzeit zu unserer vollen, 2= jederzeit zu unserer 
vollsten, ohne stets/jederzeit eine Note schlechter)
In Zeugnissen ist es so, dass dieser Satz i.d.R. als zentraler 
Schlüsselsatz interpretiert wird und eine Art zusammenfassende 
Einschätzung liefern soll.

>Er zeichnete sich durch stets selbstständiges und konsequentes Handel
>aus, arbeitete mit sehr großer Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative
>und hielt zeitliche Vorgeben zuverlässig ein. Er beherrschte sein
>Arbeitsgebiet sicher und kannte sich mit allen Prozessen und
>Gegebenheiten in seinem Verantwortungsbereich gut aus.
--> 1-2, wichtige Angaben zur Arbeitsweise wurden getätigt und mit "gut" 
bis "sehr gut" bewertet

>Durch sein ausgeprägtes Organisationstalent und seine rasche
>Auffassungsgabe erkannte er auch in komplizierten Fällen und bei starker
>Beanspruchung die Zusammenhänge und brachte gute Lösungen hervor.
--> auch 1-2, "gut" steht da, aber "auch in komplizierten Fällen" wertet 
dieses "gut" auf

>Sein verhalten gegenüber Führungskräften und Kollegen war immer vorbildlich.
--> Sozialkompetenz = 2 ("stets" fehlt wieder)

>Herr xy scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem
Unternehmen aus.
--> wichtiger Satz, da ausgesagt wird, dass du nicht gekündigt wurdest

>Wir danken Herr xy für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und
>bedauern sein Ausscheiden. Für seinen Lebens- und Berufsweg wünschen wir
>weiterhin alles Gute und viel Erfolg.
--> 1, Dieses obligatorische Schlussformel ist äußerst wichtig und wird 
von vielen unterschätzt. Der Dank ist wichtig und die Wörterkombination 
"WEITERHIN alles Gute und viel Erfolg". Würde "weiterhin" fehlen, 
wünscht man quasi woanders Erfolg, da beim Zeugnisaussteller keiner 
festzustellen war.

Man muss das alles zusammenfassend sehen und auch einen Gesamtkontext 
aus dem Zeugnis herauslesen. Da ich es relativ "warm" und "wohlwollend" 
in Summe fand und auch Einzelbewertungen von 1-2 enthalten sind, würde 
ich es mit der schon beschriebenen 2+ bewerten, auch wenn der 
Schlüsselsatz nur eine 2-3 vergibt, nach den Dekodierregeln.

Falls du die Möglichkeit noch hast, versuch im Schlüsselsatz noch 
"vollen" ergänzen zu lassen dann hast du ein rundherum GUTES Zeugnis.

Eines gilt auch immer bei Zeugnissen: Je größer der Arbeitgeber, desto 
mehr ist der Leser geneigt anzunehmen, dass der Aussteller die 
"Kodierungsgrundsätze" beherrscht, sprich genau weiß was er tut. Das 
heißt also, dass einem Zeugnis von einer international tätigen AG eine 
höhere Aussagekraft zugesprochen wird als einem von Müller&Schulze GbR 
zum Beispiel. Bei kleinen, gerade auch bei inhabergeführten Unternehmen 
kann man eher annehmen, dass der Aussteller des Zeugnisses nicht 100% 
mit der Zeugniskodierung vertraut ist.

von sepp (Gast)


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Hallo Schieller72,

bin ja eigentlich auch zufrieden mit dem Zeugnis.
Hätte nur bei "unserer Zufriedenheit" noch "vollen" dabei stehen. Du 
schreibst dass "vollen" besser ist als "vollsten", sowit ich weiß ist 
"vollsten" das Beste.

Gruß

von Bernd F. (metallfunk)


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Es gibt ja noch eine einfache Lösung.

Wenn die mit dir zufrieden waren und du auch keinerlei Probleme
hattest, gib die Telefonnummer des Verantwortlichen ( vorher
nachfragen! ) an und verweise auf die Möglichkeit der Nachfrage.

Wenn das so angegeben wird, ruft man ( Arbeitgeber ) da gern mal an,
erkundigt sich nebenbei über den zukünftigen Mitarbeiter und
unterhält sich ansonsten über Gott und die Welt.

Jeder Arbeitgeber möchte möglichst perfekte Leute. Da die nicht
vom Himmel regnen, sind fast perfekte Leute mit steuerbaren De-
fiziten ( kommt auf den Einsatz an ) auch willkommen.

Ein Praktikant, der innerhalb 2 Wochen einen Betriebsrat gründen
will, ist da eher zweite Wahl. :)

von Torsten K. (ago)


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Bernd Funk schrieb:
> gib die Telefonnummer des Verantwortlichen ( vorher
> nachfragen! ) an und verweise auf die Möglichkeit der Nachfrage.

Dann schon lieber das Zeugnis korrigieren lassen.

Der Ansprechpartner kann selber mal aus der Fa. ausscheiden oder einen 
lethalen Unfall haben, damit entfällt diese Sicherheit ersatzlos.

von Schiller72 (Gast)


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@sepp

Ja, sry meine Reihenfolge war vertauscht.
stets zur vollsten Zufriedenheit = 1
stets zur vollen Zufriedenheit = 2
(ohne stets eine Note schlechter)

Empfohlen hatte ich:
>Wir lernten Herr xy als zuverlässigen und gewissenhaften Mitarbeiter
>kennen, der die ihm gestellten Aufgaben jederzeit zu unserer
>Zufriedenheit erledigte
um "volle" zu ergänzen, das wäre es in Summe ein GUTES Zeugnis. Sehr gut 
muss IMO nicht immer sein.

Grüße Schiller72

von Leo .. (-headtrick-)


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>Der Ansprechpartner kann selber mal aus der Fa. ausscheiden oder einen
>lethalen Unfall haben, damit entfällt diese Sicherheit ersatzlos.
Nicht ganz, denn häufig müssen Führungskräfte Personalbeurteilungen
schreiben die dann in der Personalabteilung in den Akten landen.
Ob da dann immer etwas schmeichelhaftes drin steht, ist dann nicht mehr
kontrollierbar. Wenn du eine berechtigte Klage durchgedrückt hast,
dann kannste sicher sein das das auch dokumentiert wurde. Ob das
dann auch Wahrheitsgemäß rüber gereicht wird ist auch nicht garantiert.
Wahrheit und Dichtung liegen da oft weit auseinander.
Generell ist die Auskunft über frühere Mitarbeiter unzulässig.
Einzig eine Bestätigung von wann bis wann der MA in welcher Abteilung
und Funktion im Unternehmen tätig war ist gestattet. Auf gar keinen Fall 
sind Bewertungen zulässig.
Würde das raus kommen, möchte ich nicht in der Haut der Firma stecken.
Ich muss nicht an das exzessive Geschäftsgebaren der Fa. Schlecker
oder Fa.KIK erinnern wo das negative Extrem so gehandhabt wurde?

von Bernd F. (metallfunk)


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Hallo Leo....,
Was glaubst du denn ?

 Wenn ich einen neuen Mitarbeiter einstellen will, dann möchte
 ich schon wissen, ob der was draufhat ( andere Branche, aber das
 gleiche Problem )

Wenn der super Zeugnisse aller Prüfungen und seiner letzten
Arbeitgeber vorweisen kann, hat er eine Menge Pluspunkte.

Wenn mir sein letzter Chef erzählt, daß er in Tränen ausgebrochen
ist, als der ihn verlassen hat, dann stell ich den ein. :)

Die ganze Verfahrensweise in den Großbetrieben mit beamtenähnlichen
Abteilungen ist mir allerdings fremd.

von Leo .. (-headtrick-)


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>Wenn ich einen neuen Mitarbeiter einstellen will, dann möchte
>ich schon wissen, ob der was drauf hat ( andere Branche, aber das
>gleiche Problem )

Dafür gibts ja die Bewerbungsunterlagen und die Probezeit
und teilweise sogar üppige Fördermittel die kaum ein AG
kennt oder nutzt. Außerdem kann man den Bewerber fragen.
Ich hab persönlich nichts für AG übrig die da eigene Wege
gehen, vor allem hinter meinen Rücken, denn ob ein AG auch
seinen Betrieb vernünftig führt oder nur ne Flöte ist der
ein wenig Glück oder genug dämliche Kunden hat, die ihn
fürstlich bezahlen, erfahre ich bei der Bewerbung nie.
Ich hab da schon einige Pfeifen erlebt die einen entweder
aus getrickst haben oder von denen nicht gerade vorteilhafte
Zeugnisse kamen. Da fehlte schon von Anfang an jedes
nachvollziehbare Beschäftigungskonzept oder eine vernünftige
Unterstützung. So was muss man sich nicht antun und die
Konsequenz ist dann später, das man keine ordentlichen
Angebote mehr bekommt, oder anständig behandelt wird.
Bewerber sind eben nur Humankapital für euch und genauso
behandelt ihr uns auch. Das AGG hätte da viel schärfer
ausfallen müssen um das zu ändern. So haben die AG noch
viel zu viele Trümpfe in der Hand.
Und die Arbeitszeugnisse liest doch eh keiner, dafür aber
die Kontakt-Anschrift des letzten Arbeitgebers.
Ein Äquivalent hat der Bewerber so gut wie keins.
Auf Kununu hab ich mal nach meinen früheren Arbeitgebern
geschaut und siehe da, ich lag mit meiner Vermutung im
nachhinein gar nicht so falsch bzw.lag es gar nicht an mir.
Einige waren regelrechte Drecksläden, vor allem die
Inhabergeführten. Bei den Größeren war es besser aber
dumme Entscheidungen gab es da auch, nur eben mit
weitreichenden Folgen für einen größeren Teil der Beschäftigten.
Hätte ich damals schon eine derartige Informationsquelle
gehabt, hätte ich mir einiges ersparen können.

von Schiller72 (Gast)


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Da hat er Recht. kelzen (com) und kununu (de) sind Seiten zur 
Arbeitgeberbewertung. Leider gibt es dererlei Seiten erst seit einigen 
Jahren, mir hätten sie auch einiges an Ärger erspart.

von Bernd F. (metallfunk)


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Leo ... schrieb:
> Bewerber sind eben nur Humankapital für euch und genauso
>
> behandelt ihr uns auch. Das AGG hätte da viel schärfer
>
> ausfallen müssen um das zu ändern. So haben die AG noch
>
> viel zu viele Trümpfe in der Hand.

Ja wie bist du denn drauf?

Zu Großbetrieben kann ich nichts sagen, aber die Inhabergeführten
Klein- und Mittelbetriebe wissen, was sie an ihren Leuten haben.

Da gibt es auch keinen jungen studierten Betriebswirt, der
irgendeine Geschäftsleitung zu kurzfristigen Gewinnoptimierungen
verleiten kann.

In diesen Kleinbetrieben stellt man Mitarbeiter ein, wenn man
sie braucht.
Meistens einige Monate zu spät.
Also kann man nichts schlechter brauchen, als Leute, deren
fehlende Qualifikation erst nach einem Monat auffällt.

Ist es also verwerflich, einen möglichst passenden " Neuen"
einzustellen?

von Bernd F. (metallfunk)


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Bernd Funk schrieb:
> Dafür gibts ja die Bewerbungsunterlagen und die Probezeit
>
> und teilweise sogar üppige Fördermittel die kaum ein AG
>
> kennt oder nutzt.

In der Metallbranche bekommt man Fördermittel, wenn man
Leute ohne jeglichen Schulabschluss oder ähnlich schweren
Defiziten einstellt.

Da auch eine mittelgroße Schlosserei mit Gewinn arbeiten muß,
sonst finden sich alle! Mitarbeiter beim Arbeitsamt ein,
so wird auch dieses durchaus soziale Engament spätestens nach
dem zweiten Versuch gestoppt.

von Leo .. (-headtrick-)


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>ähnlich schweren Defiziten einstellt.
Heißt vom Sprachgebrauch "Vermittlungshemmnisse" mit der 
Steigerungsmöglichkeit "erhebliche...". In der Regel sind
damit weder Bildung noch Fähigkeiten gemeint, sondern
nur Arbeitslosigkeit von mehr als ein Jahr, weil die
Schnüffelnummer bei früheren Arbeitgebern dann nicht
mehr funzt. Es wäre besser, schon wegen der Gleichbehandlung,
wenn man davon ausginge das der letzte Arbeitgeber, wegen Pleite,
nicht mehr existiert, dann gäbe es auch keine Schnüffelei mehr.
Chef werden ist nicht schwer, Chef sein, dagegen sehr.
Macken haben die mindestens genauso viele wie Arbeitnehmer.


>...dem zweiten Versuch gestoppt.
Kann ich nicht nachvollziehen, bin wohl zu dumm dazu.


>Ja wie bist du denn drauf?
Sehr gut, weil du die rechtswidrige Schnüffelpraxis für legitim
propagierst und deswegen wollte ich dir dazu mal gehörig die
Meinung sagen.

Noch Fragen?

von Backflow (Gast)


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>Chef werden ist nicht schwer...

Und warum bist du kein Chef?

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