Also die EU wird immer mehr zum Kasperletheather. Erst vor kurzer Zeit wurde das Glühbirnenverbot eingeführt und die Energiesparlampen gehypt. Jetzt sollen die Energiesparlampen verboten werden. Wegen Gesundheitsgefährdung. Offensichtlich ist die Gewinnspanne an den Dingern wegen der Chinaware auch schon zu gering. Klar, die Dinger sind in letzter Zeit richtig billig geworden und sind schon zum Glühbirnenpreis zu bekommen. 1,99 für 3 Stück. Schon gesehen. Also muss man wohl jetzt wieder was verbieten und das nächte hypen. Die LEDs. Die neuen Wunderlampen. Da dran lässt sich noch verdienen. Schaut euch mal die Preise an. Trotz China. Aber da wird sich auch noch ein Grund für ein Verbot finden lassen. Wie wärs mit Elektrosmog? Wenn die billigen LED Treiber/Netzteile schön den Äther vollstopfen mit irgendwelchen Störungen. Als nächstes kommt dann die Renaissance der Kerzen, Fackeln und Öllampen in Europa oder was?
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Hier noch ein Link dazu. http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article11767506/EU-Politiker-wollen-Energiesparlampen-verbieten.html Google kennt noch mehr!
Wenn alle Ideen der EU so gut wären... Eine dieser Lampen hat ca 3.5 mg Hg, etwa zwischen 20 bis 40 Leuchtmittel pro Haushaltr gibt es, die tägliche Maximale Dosis Hg beträgt 3 µg ( als Dampf). Man kann sich die Zunahme der Belastung ausrechnen. Das betrifft alle Menschen, aber die Wirkung der Hg-Dämpfe auf Kinder ist bis zu 12 mal grösser als die auf Erwachsene. Wenn eine Leuchtmittel anfängt zu flackern, hat es 70 % seines Hg-Inhaltes per Diffusion durch das Glas verloren. Nun denk mal nach. Gruss Robert
Sicher, gesund ist das nicht. Grade die Billigteile sind sehr Quecksilberhaltig. Dazu kommt bei der ESL noch jede Menge Elektronikschrott, da die Vorschaltgeräte fest eingebaut sind und die Billigteile sehr schnell kaputt gehen. Lampen von Markenherstellern haben deutlich geringere HG Werte und halten Mehrmals solange. Die EU sollte das Glühlampenverbot einfach ersatzlos streichen. Energiesparlampen total verbieten ist aber auch nicht der richtige Wert. Man sollte höchstens einen strengen HG Grenzwert setzen. Und ansonsten dem Verbraucher die Wahl überlassen. Die EU braucht ja nicht alles vorzugeben. Es sind ja alles mündige Bürger, die selbst entscheiden sollten, ob sie lieber ihre Stromrechnung oder ihre Gesundheit strapazieren.
Und was ist mit Quecksilber der bei der Kohle Verbrennung entstehen. Wenn man eine Lampe sachgerecht gebraucht, (und die Entsorgung besser klappen würde) Ist das enthaltene Quecksilber völlig unbedenklich.
Skeptiker schrieb: > Lampen von Markenherstellern haben deutlich geringere HG Werte und > halten Mehrmals solange. Dann mach das doch einfach, du willst doch schon wieder das die auch so böse EU wieder was ändert....
Skeptiker schrieb: > Als nächstes kommt dann die Renaissance der Kerzen, Fackeln und Öllampen > in Europa oder was? (Achtung Ironie) All das erzeugt Ruß und Feinstaub. Beides gilt als Krebserregend.
Wiso nicht gleich alle Lampen verbieten? Aufstehn wenn der Hahn krät und schlafen gehn wenn es dunkel wird. Inclusive Nachtfahrverbot für Autos und Züge.
Hi Wurde das nicht schon hier diskutiert: Beitrag "Bald nur noch Glühbirnen weil alles andere Giftig?" MfG Spess
Hallo, Wird wirklich mal Zeit, das die LED INCLUSIVE der richtigen Treiber sich durchsetzt. Haben vor 3 Jahren 3 Stück 230V/3W und 3 Stück 12V/3W gekauft. Bei den 230V Typen hat es nach knapp 3000 Stunden die Netzteile zerlegt. Die mit 12V laufen noch... Man sollte auch mal darüber nachdenken - egal ob LED oder ESL die Elektronik aus dem Leuchtmittel in die Beleuchtungseinheit zu verbannen. Dort könnte dann eine langlebige elektronik verbaut werden, die ein Lampenleben lang hält. Der größte Reinfall ist denke ich aber immer noch die Kaltlicht Spiegel Halogen Lampe. 60 Watt Glühbirne in einer Lampe machen den Raum Hell. Bei diesen tollen einbau Spots müssen es schon 5x20W sein. Gruß, Tubie
Markus Müller schrieb: > Wiso nicht gleich alle Lampen verbieten? > Aufstehn wenn der Hahn krät und schlafen gehn wenn es dunkel wird. > > Inclusive Nachtfahrverbot für Autos und Züge. > weil das ZU gut wäre
Tubie schrieb: > an sollte auch mal darüber nachdenken - egal ob LED oder ESL die > Elektronik aus dem Leuchtmittel in die Beleuchtungseinheit zu verbannen. > Dort könnte dann eine langlebige elektronik verbaut werden, die ein > Lampenleben lang hält. Gibts auch. Aber das findet man nicht im Baumarkt. Und E27 hat das auch nicht. Das sind dann G23/G24/2G11 Sockel und andere. Solche Lampen bekommt man in der Regel von deutschen Markenherstellern über den Elektrogroßhandel
Meiner Meinung nach heißt unser Problem nicht Energiesparlampe, sondern Chinagelumps und nicht fachgerechte Entsorgung. Trotzdem sollte man das Glühbirnenverbot aufheben und wieder auf den Stand von früher gehen. Wo man kaufen konnte, was man für richtig hielt.
Weis sowieso nicht was es an der Energieeffizienz der guten alten Glühbirne auszusetzen gibt. Bei uns in der Stube ist man von der zusätzlichen Wärmequelle ganz angetan, daher haben unsere Glühbirnen 100% Wirkungsgrad :-)
Skeptiker schrieb: > Meiner Meinung nach heißt unser Problem nicht Energiesparlampe, sondern > Chinagelumps und nicht fachgerechte Entsorgung. Das Problem liegt eher an der Geldgier der Wirtschaftsbosse und der "Geiz ist Geil"-Haltung einiger Konsumenten! Sooo und morgen geh ich Glühwürmchen fangen und baue mir eine Glühwürmchenzucht auf. Gibt es da auch irgendwelche Bestimmungen von der EU .. evtl. wegen Käfighaltung? MfG AVR-Frickler
Was soll man dazu sagen die "paar" mg Hg in den ESL's sind ja wirklich nicht viel - bei ordentlicher handhabung und entsorgung. Da wird jetzt ein riesen Aufstand gemacht. Aber Gift Spielzeug für unsere kleinsten aus China, welches mit allem möglichem Dreck verseucht ist darf weiterhin importiert werden. Für manche der Giftstoffe gibt es hier noch nichtmal einen Grenzwert. Das ist ein Beispiel von ganz ganz vielen - Wer macht hier den Aufstand? Grüße, Tubie
Wie groß ist der Anteil des Lichtstromes am Gesamtverbrauch? Und davon können wir ca. 50% sparen, weil nicht alle Lampen durch "Sparlampen" ersetzt werden können. Wie groß ist denn dann die Ersparnis wirklich ?
Die EU ist doch sowoeso nur dazu da um den Leuten vorzuschreiben welche Bananen sie essen dürfen
R. Freitag schrieb: > Wenn eine Leuchtmittel anfängt zu flackern, hat es 70 % seines > Hg-Inhaltes per Diffusion durch das Glas verloren. Hallo, gibt es dazu eine verlässliche Quelle?
Wenn man jetzt gesagt hätte, man verbietet Glühbirnen um die Entwicklung neuer Lichtquellen voranzutreiben, hätte euch das besser gefallen?
R. Freitag schrieb: > Eine dieser Lampen hat ca 3.5 mg Hg, etwa zwischen 20 bis 40 > Leuchtmittel pro Haushaltr gibt es, die tägliche Maximale Dosis Hg > beträgt 3 µg ( als Dampf). Angenommen deine Angaben stimmen, dann ist man deutlich unter der maximalen Dosis, denn man nimmt - geschätzt von mir - nur 1% des Hgs aus der Luft auf. 0,7 * 3,5mg * 30 / 10yr = 20µg/d > Wenn eine Leuchtmittel anfängt zu flackern, hat es 70 % seines > Hg-Inhaltes per Diffusion durch das Glas verloren. Kannst du diese Aussage irgendwie belegen, denn ich glaube die meisten Ausfälle rühren vom Verbrauch der Elektroden oder defekt des Vorschaltgeräts her. > Gruss > Robert Gruß, Alexander
Auf Wikipedia gibt es einen Artikel zu Energiesparlampen, dort stehen auch ein paar Zeilen zur Quecksilberemission: http://de.wikipedia.org/wiki/Kompaktleuchtstofflampe#Quecksilber-Emissionen Von Diffusion durch das Glas im normalen Betrieb steht da nichts. Dass eine Diffusion auftritt, ist jedoch bekannt: "Bei allen Verwertungsoptionen ist zu beachten, dass Leuchtstofflampenglas durch Diffusionsvorgänge während der Gebrauchsphase Quecksilber aufnimmt[...]" http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2313 Wie tief das in der Gebrauchsphase eindiffundiert, bzw. wie viel davon an die Umgebung abgegeben wird, hab ich nicht gefunden. Schätzungsweise ist es aufgrund der Partialdrücke (Innen, Außen) so, dass das in sehr geringer Menge vorhandene Quecksilber zwar nach außen diffundieren kann, jedoch wesentlich schlechter, als die in großer Menge und hohem Druck vorhandene Luft nach innen diffundiert. Zudem ist Quecksilber (Atomradius 150 pm) größer als Stickstoff (Molekülradius 110 pm) oder Argon (Atomradius 71 pm). Daher gehe ich davon aus, dass die Lebensdauer der Lampe dadurch begrenzt ist, dass Luft in die Lampe diffundiert und nicht dadurch, dass Quecksilber herausdiffundiert und schließlich zu wenig drin ist. Eine Lampe enthält Quecksilber und Neon mit wenigen Millibar. Die Partialdruckdifferenz von Stickstoff ist nahezu 0,7 Bar. Grob geschätzt, diffundiert der Stickstoff also mindestens einen Faktor 100 schneller. Angenommen eine Lampe hat ein Gasvolumen (Neon) von 20 ml bei 5 mBar, dann sind das etwa 0,1 mg. Wenn auch nur genau so viel Luft dazu kommt, ist die Lampe nicht mehr zündbar. In dieser Zeit ist höchstens ein hundertstel der dazugekommenen Luftmasse an Quecksilber entwichen. Das wären etwa 10 µg über die gesamte Lebensdauer. Nach meinen Erfahrungen mit Leuchtstofflampen ist es so, dass bei Verwendung von EVGs die Ausfallursache meistens eine defekte Heizwendel ist, und nicht, dass die Lampen Gas gezogen haben. Demnach ist die Diffusion noch geringer als angenommen. Wenn eine Lampe zerbricht, sieht das natürlich anders aus. Das ist jedoch bei Glühbirnen auch nicht ungefährlich wenn sie gerade brennen, denn viele Glühdrähte enthalten im Wolframdraht mehrere Prozent (radioaktives) Thorium zur Verbesserung der Lebensdauer durch die Veränderung der Kristallstruktur. http://www.patent-de.com/19990708/DE69601767T2.html Ich war schon einmal dabei, als der Glaskolben von einem 2kW Halogenbrenner explodiert ist und die Glühwendel weitergebrannt hat. Da steigt dichter weißer Rauch aus der Lampe auf, das ist das verdampfende und oxidierende Material der Glühwendel. Welche Leuchtmitteltypen welcher Hersteller thoriumhaltig sind, konnte ich noch nicht herausfinden. Aber es handelt sich wohl besonders um die leistungsstarken Typen von Halogenlampen. Grüße, Peter
Wieso baut man die ESL nicht einfach stabiler, so das sie nicht einfach zu zerbrechen sind. Z.b. Plastikkappe über dem Glass ? dann gäbe es doch kein Grund mehr für ein verbot.
Silvia A. schrieb: >Wieso baut man die ESL nicht einfach stabiler, so das >sie nicht einfach zu zerbrechen sind. Z.b. Plastikkappe >über dem Glass ? Das schlug kürzlich unsere Bundeskanzlerin vor. Den Glaskolben aus Kunststoff.
Hier gibt es die Umweltfreundliche und effiziente Lampe: http://www.op-online.de/wirtschaft-lokal/kuenstliche-sonne-leuchtet-zukunft-137301.html Die EU sollte die Gesetzte so ändern dass man nur noch solche Lampen einsetzen darf. Jeder der sich das nicht leisten kann, sitzt im Dunkeln.
@ Silvia A. (silvia) >zu zerbrechen sind. Z.b. Plastikkappe über dem Glass ? dann gäbe es doch >kein Grund mehr für ein verbot. Wärmestau? Merke: Ein technisches Problem von massenartikeln löst man nicht in der Mittagspause. Schon gar nicht machen das Politiker. MFG Falk
>Merke: Ein technisches Problem von massenartikeln löst man nicht in der >Mittagspause Die besten Ideen kommen mir immer dann, wenn ich ein bischen abstand zum Problem habe. Das kann die Mittagspause sein, oder auch eine Sitzung auf dem Stillen ortchen. >Wärmestau? So heiss werden die nicht kurzes googeln ergab dieses Bild http://www.e-werk-stengle.de/bilder/sparlampen/energiesparlampe-5.jpg also scheint es ja nicht unmöglich zu sein.
>Wieso baut man die ESL nicht einfach stabiler, so das sie nicht einfach >zu zerbrechen sind. Z.b. Plastikkappe über dem Glass ? dann gäbe es doch >kein Grund mehr für ein verbot. So etwas ähnliches gibt es schon für den Einsatz in der Nähe von Lebensmitteln, in Reinräumen, Krankenhäusern usw. Der Kunststoff sorgt dafür, dass die Lampe beim Bruch als Ganzes und nahezu ohne Austreten von Leuchtstoff ausgebaut und entsorgt werden kann. http://www.osram.de/osram_de/Professionals/Allgemeinbeleuchtung/Leuchtstofflampen/pdf_LL-Literatur/103S007DE_SPLIT_control.pdf Meiner Ansicht nach ist die LED als deutlich bessere Alternative anzusehen. Es gibt mittlerweile wirklich angenehme Lichtfarben, die einer Glühbirne sehr ähnlich sind. Wichtig ist, dass das Vorschaltgerät gut ist und nur einen kleinen Stromrippel an der LED erzeugt. Lösungen mit direktem Netzbetrieb flimmern mit 50 oder 100 Hz und das sollte man nicht unterstützen. Vor vielen Jahren hat sich schon gezeigt, dass das Flimmern von Energiesparlampen mit direktem Netzbetrieb sehr stört und deshalb wurden bald darauf nur noch Lampen mit EVG eingesetzt. Und jetzt gibt es schon wieder Flimmertechnik, nur dass es diesmal LEDs sind. Aus technischer Sicht lässt sich problemlos ein Netzteil konstruieren, das die LED nahezu flimmerfrei mit Gleichstrom treibt. Mich stört das Flimmern ganz erheblich und deswegen werde ich nur Lampen einsetzen, die diesen unangenehmen Effekt nicht haben. Grüße, Peter
es ist also so, dass frühner (tm) kein Quecksilber in den ESL drin war. Dann, mit dem Gesetzesbeschluß der EU, hat man sofort die Produktion der ESL umgestellt und all das überflüssige Quecksilber, von dem die ESL-Hersteller nicht wissen was sie damit tuen sollen, in die Lampen eingefüllt. Dass die ESL-Hersteller soetwas gemeines tun, DAS konnte nun wirklich niemand in Brüssel wissen! Man haben wir ein Glück dass es nur Quecksilber und kein Senfgas ist!
R. Freitag schrieb: > Wenn eine Leuchtmittel anfängt zu flackern, hat es 70 % seines > Hg-Inhaltes per Diffusion durch das Glas verloren. Völliger Unsinn. > Nun denk mal nach. Ja, das empfehle ich - dringend! Chris D.
Markus Müller schrieb: > Aufstehn wenn der Hahn krät und schlafen gehn wenn es dunkel wird. Dann fehlt uns aber noch ein EU-Gesetz, das definiert, wann der Hahn zu krähen hat und wann es denn dunkel ist. Stell dir mal vor, was ohne so ein Gesetz passiert?
Ich bin stolzer Besitzer einer rund 100 Jahren alten Glühlampe(220 Volt,100 Watt) der Firma AEG(aus Erfahrung gut).Die funktioniert noch,wird aber nur ganz selten zum Funktionsnachweis mit leichter Unterspannung(210 Volt) angemacht.Meine Enkel sind begeistert von dem "Leuchtmittel".
Günther N. schrieb: > > noch,wird aber nur ganz selten zum Funktionsnachweis mit leichter > Unterspannung(210 Volt) angemacht. Schaut: So wird Strom gespart ;o)
Terraner . schrieb: > Dann fehlt uns aber noch ein EU-Gesetz, das definiert, wann der Hahn zu > krähen hat und wann es denn dunkel ist. > Stell dir mal vor, was ohne so ein Gesetz passiert? http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/guterrat/urteile.html?id=1502 Auszüge aus dem Sachverhalt: Der Kl. verlangt vom Bekl. in erster Linie Unterlassung der Hahnhaltung auf seinem Grundstück bzw. hilfsweise schalldichte Verwahrung des Hahns und Beseitigung des Komposthaufens an der Grenze zu seinem Grundstück. Der Kl. ist Eigentümer eines Grundstücks in München-Obermenzing und bewohnt eine auf diesem Grundstück gelegene Einfamilien-Doppelhaushälfte zusammen mit seiner Ehefrau und den beiden Kindern im Alter von neun und sechs Jahren. Der Bekl. wohnt mit seinen Eltern in einem Einfamilienhaus auf dem ca. 1350 qm großen Nachbargrundstück. Dieses rechteckige Grundstück grenzt mit seiner Schmalseite in voller Länge an das kl. Grundstück. Direkt hinter der Grundstücksgrenze befindet sich auf Seiten des Kl. der Garten, die Terrasse und der Spielplatz. Unmittelbar angrenzend, gegenüber dem Kinderspielplatz, befindet sich die Kompostanlage des Bekl.; die Entfernung bis zum Wohnhaus des Kl. beträgt ca. 8 m. Der Bekl. errichtete Ende 1984 im rückwärtigen Teil seines Grundstücks, nahe der Grenze zum Kl., einen Hühnerstall, in dem er seither 4 Hühner und 1 Hahn hält. Aufgrund eines Bescheides der Stadt wird der Hahn nachts in einem schalldichten Stall aufbewahrt. Gleichzeitig mit der Errichtung des Hühnergeheges verlegte der Bekl. seine Kompostanlage an die gemeinsame Grundstücksgrenze. Auf dieser werden Gartenabfälle und gelegentlich Stallmist gelagert. Beide Grundstücke befinden sich in einem allgemeinen Wohngebiet. Der Hahn auf dem Grundstück des Bekl. kräht täglich mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten. Das LG hat den Bekl. *verurteilt, den Hahn von 20 Uhr - 8 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 12-15 Uhr schalldicht zu verwahren* und den Komposthaufen zu beseitigen. ... Es besteht ein Anspruch gem. § 1004 I 2 BGB, da das Krähen während der Nacht, den frühen Morgenstunden und an freien Tagen zur Nachmittagszeit eine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentums des Kl. darstellt und somit *keine Duldungspflicht gem. §§ 1004 II, 906 I BGB besteht.* ...
..der Hahn ist an den Streiterein der Unschuldigste. Je mehr Fläche ,um so weniger Platz!
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