Servus Leute Ich weiß die RFM Funkmodule wurden hier schon oft lang und breit diskutiert, dennoch hab ich eine Frage auf die ich in der Suche keine Antwort fand. Kurz zum Projekt. Ich bastle an einem Telemetriesystem für Modellflugzeug (ja, auch das gabs hier schon). Übertragen werden Motordrehzahl, -temperatur, -strom und Akkuspannung. Grobe Modellgröße: Spannweite 1,8m Gewicht 5kg. Mein System funktioniert. Das ist nicht das Thema. Nur habe ich bisher die RFM12 Module verwendet mit einer bescheidenen Reichweite von 100 bis 120m. Jetzt habe ich zumindest im Sender ein RFM12BP eingebaut und möchte das Ding legal betreiben. Ein erster Test brachte gigantische Reichweiten. Jetzt muss es nur noch legal werden. Jedoch verwirrt mich ein Absatz in der Allgemeinzuteilung. Auszug aus der Zuteilung der Bundesnetzagentur für Short Range Devices: 869,40 - 869,65 MHz Leistung max. 500 mW Es sind Frequenzzugangs und Störungsminderungstechniken einzusetzen, deren Leistung mindestens den Techniken entspricht, die in den gemäß Richtlinie 1999/5/EG bzw. des FTEG verabschiedeten harmonisierten Normen vorgesehen sind. Alternativ kann ein maximaler Arbeitszyklus2) von 10% verwendet werden. Der Kanalabstand muss 25 kHz betragen, außer wenn das gesamte Band auch als ein einziger Kanal für die Hochgeschwindigkeits- Datenübertragung genutzt werden kann. Was mir unklar ist ist der Absatz wo es dann heißt "Kanalabstand" und was meinen die mit dem gesamten Band? Ich würde gern auf 869,525MHz mit etwa 125mW Senden. Duty Cycle 10% ist auch klar. Meine Frequenz ändert sich nie! Aber was will mir der letzte Absatz sagen???? Muss ich noch irgendetwas beachten? Noch eine Frage. Wie kann ich die Ausgangsleistung des Moduls messen? Vom Antennenanschluss 50 Ohm auf Masse und dann eine Diode dran. Und wo hin mit der Diode? Von wo nach wo? Und wo wird gemessen? Danke! Schöne Grüße Andi
> Kanalabstand muss 25 kHz betragen Nun, das bedeutet vermutlich dass die benutzten Frequenzen auf einem 25kHz Raster liegen müssen, d.h. 869,40 869,425 869,45 869,475 ... usw. "Kanalraster" wäre meiner Meinung dann das bessere Wort gewesen. d.h. deine Frequenz wäre schon OK. Wie breit ist denn das Signal, bzw. wie schnell ist deine Übertragung? > Noch eine Frage. Wie kann ich die Ausgangsleistung des Moduls messen? Ohne HF Messtechnik wird das eh nicht genau zu messen sein. Aber wenn du ein Fertig-Modul und eine gekaufte Fertig-Antenne benutzt kannst du das doch einfach im Datenblatt nachlesen. Wenn die Reichtweite ok ist ist doch alles in Butter.
HF Messtechnik hab ich leider nicht. Das Funkmodul ist zwar ein Fertigteil, aber "Plug and play" ist nicht. Man muss/kann doch recht viel einstellen. Auch verwende ich keine Fertigantenne sondern schlicht weg ein Stück Coaxkabel und anschließend ein Drahtstück mit Lamda 1/4 Länge. Die FSK Modulation ist +-90kHz wenn du das mit "breit" meinst. Aber das wäre ja dann schon wieder größer als der Kanalabstand, also muss ich das anpassen auf +-25kHz. Die Übertragung ist nicht sehr schnell. Derzeit 4.8kbps ich möchte aber auf 9.6kbps erhöhen. Grüße Andi
Anderl schrieb: > Der > Kanalabstand muss 25 kHz > betragen, außer wenn das > gesamte Band auch als ein > einziger Kanal für die Hochgeschwindigkeits- > Datenübertragung > genutzt werden kann. Wo liest du das genau? In der bundesdeutschen Allgemeinzuteilung Vfg. 30/2006 steht: "Der Frequenzbereich 869,400-869,650 MHz kann - teilweise oder insgesamt - auch als zusammenhängender Kanal für sehr schnelle Datenübertragungen verwendet werden, wenn die Übertragungskapazität der einzelnen 25 kHz-Kanäle nicht ausreicht." Ich denke, dass das deine Fragen beantworten sollte: 500 mW bei 10 % zeitlicher Auslastung, 25 kHz pro Kanal, wobei mehr als ein Kanal gleichzeitig belegt werden darf, wenn das die zu übertragende Datenrate erfordert. > Muss ich noch irgendetwas beachten? Ja, die ETSI EN 300 220-3. > Noch eine Frage. Wie kann ich die Ausgangsleistung des Moduls > messen? Mit einem HF-Leistungsmesser oder einem Spektrumanalysator. Nein, eine einfache Diode genügt dafür nur dann, wenn du deren Kennlinie zuvor mit einem Generator bekannter Ausgangsleistung kalibriert hast. Alte Funkerweisheit: "Wer HF misst, misst Mist." Der Trick besteht darin, auch den gemessenen Mist noch in den Fehlergrenzen abschätzen zu können, sodass man mit einer vernünftigen Wahrscheinlichkeit sagen kann, welche Leistungsgrenze nicht überschritten worden ist.
> Das Funkmodul ist zwar ein > Fertigteil, aber "Plug and play" ist nicht. Man muss/kann doch recht > viel einstellen. Hast du Angst dass du es versehentlich auf mehr als die 500mW eingestellt hast? > Die FSK Modulation ist +-90kHz wenn du das mit "breit" meinst. Aber das ... > Die Übertragung ist nicht sehr schnell. Derzeit 4.8kbps ich möchte aber > auf 9.6kbps erhöhen Dann muß der Frequenzhub nicht höher oder nicht viel höher sein als die Datenrate in BPS, d.h. bei 9600 bps sollten 10 oder 20kHz Frequenzhub leicht reichen. Aber so wie es aussieht darfst du ja eh breiter als 25kHz sein. Könnte zwar sein dass das begrenzt ist auf Fälle die mehr als 25kHz "erfordern", aber das musst du selber im Detail nachlesen (hab ich jetzt keine Lust danach zu suchen) Aber ich frage mich gerade wie genau man das nehemn muß weil ich vermute dass die BNetzA sich da nicht so anstellt solang du niemanden störst. Und das ist mit dem Fertig-Funkmodul relativ unwahrscheinlich...
Servus und Danke für die Antworten. Jörg Wunsch schrieb: > Wo liest du das genau? > > > > In der bundesdeutschen Allgemeinzuteilung Vfg. 30/2006 steht: > > > > "Der Frequenzbereich 869,400-869,650 MHz kann - teilweise oder > > insgesamt - auch als zusammenhängender Kanal für sehr schnelle > > Datenübertragungen verwendet werden, wenn die Übertragungskapazität > > der einzelnen 25 kHz-Kanäle nicht ausreicht." Na in der bundesdeutschen Allgemeinzuteilung Vfg.40/2010! Schaust du da: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/162158/publicationFile/9254/ShortRangeDevicesSRD_Vfg40.pdf;jsessionid=C8A5A0F72DC1C7CF0D905DDD5DB58C7B Gut, die Geschichte mit dem Leistung nachmessen bekomm ich nicht gebacken. Das lassen wir dann. Nein ich hab keine Angst, dass ich über den 500mW liege. Die Module schaffen gar nicht mehr, ich wollte es halt nur mal nachprüfen. Mit 500mW betreib ich die sowieso nicht. Derzeit laufen sie mit etwa 60mW. Wenn mir das an Reichtweite genügt, bleibts auch dabei (ich brauch etwa 600m) erhöhen kann ich ja immer noch. Der Grund warum ich das so genau nehme ist ganz einfach. SRDs werden auch als "Funkanlagen kleiner Leistung für medizinische Implantate" werwendet. Siehe: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/sid_C8A5A0F72DC1C7CF0D905DDD5DB58C7B/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilungen/ShortRangeDevices_Basepage.html Etwa 1950m Luftlinie vom Flugplatz entfernt liegt ein Krankenhaus. Da fliegt auch ab und an ein Heli rum. Ich kann mir zwar auch nicht vorstellen dass die auf einem, für die Allgemeinheit zugelassenen Frequenzband, irgendwelche Herzschrittmacher anschließen, aber ich möcht es auch nicht herausfinden. Schöne Grüße Anderl
Ich war bei der letzten Electronica Messe in München auf dem Stand von HopeRF und habe genau die Frage gestellt, ob ich mit den RFM-Modulen immer legal unterwegs bin, auch mit den leistungsstarken RFM12BP. Die Antwort war : Ja, bis auf eine Einschränkung. Es darf der verwendete Kanal nicht permanent genutzt werden. D.h. es obliegt der Software den Äther nur bei Bedarf und so minimalistisch wie möglich in Anspruch zu nehmen. Das ist einer der Vorteile bei Verwendung von Modulen, dass ich mir über die HF-Eigenschaften in der Regel nur wenig Gedanken machen muss.
Hi, hab auch mal ne Frage: kann ich meine sende-Zeit auf mehrere Kanäle verteilen und z.B. meine 50% Duty Cycle einfach auf 5 Kanäle verteile womit ich ja wieder nur 10% / Kanal habe (also FHSS) ??? Danke, Olli
Anderl schrieb: > Na in der bundesdeutschen Allgemeinzuteilung Vfg.40/2010! > Schaust du da: > http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/162158/publicationFile/9254/ShortRangeDevicesSRD_Vfg40.pdf;jsessionid=C8A5A0F72DC1C7CF0D905DDD5DB58C7B Danke, dann hamm'se die wohl gerade mal wieder aktualisiert, wie's scheint. Da werde ich mich nächstes Jahr mal hinsetzen müssen und den Artikel Allgemeinzuteilung entsprechend überarbeiten. Wirklich besser verständlich finde ich die neue Formulierung allerdings nicht. Sie suggeriert ja, dass man wirklich die kompletten 250 kHz Bandbreite nutzen muss, wenn man mehr als 25 kHz benötigt, um die entsprechend gewünschte Datenrate zu erreichen. Das kann eigentlich nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.
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