Hallo, ist die übliche Probezeit für Ingenieure ein halbes oder ein ganzes Jahr? Oder ist das branchen- oder tarifvertragsabhängig? Was sind - erfahrungsgemäß - die häufigsten Probleme, die Berufseinsteiger während der Probezeit haben oder machen? Danke, Roman
Hi! Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, falls vertraglich nicht anders geregelt, beträgt die Probezeit 6 Monate. MFG
>Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, falls vertraglich nicht anders >geregelt, beträgt die Probezeit 6 Monate. Und einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Sechs Monate, aber es gibt auch Klitschen, die geben dir erst sechs Monate und lassen die verlängern, erst auf zwölf, dann auf 18. Der Pfennigfuchser kennt da einen Fall.
Ich hatte sechs Monate Probezeit. Probleme gab es in dieser Zeit keine. Beidseitig gilt dabei eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Zusätzlich hatte ich in der Probezeit Urlaubssperre, was aber nicht weiter tragisch war.
6 monate Probezeit ist das längste was du von Gesetzteswegen haben darfst. In der Praxis sieht das u.A. so aus, dass du einen berifteten Jahres bzw. 2-Jahresvertrag erhälst und das deine Probezeit ist. Nach den zwei Jahren ist das Verhältnis beendet und wenn du gut warst, hast du vielleicht die Chance auf eine Festanstellung.
Roman M. schrieb: > Was sind - erfahrungsgemäß - die häufigsten Probleme, die > Berufseinsteiger während der Probezeit haben oder machen? Nicht jede Firma/Arbeit ist so schön, wie man sich das vorher vorgestellt hat. Eine eigene, vorzeitige Kündigung würde eine Sperre beim AA zur Folge haben. Eine kleine Nachfrage wie lange die Kollegen schon bei der Firma sind, wird weitere Erfahrungswerte bringen. Recherche schadet nicht. http://www.igmetall.de/
>Nicht jede Firma/Arbeit ist so schön, wie man sich das vorher >vorgestellt hat. Deswegen sollte man auch alles gründlich und ausführlich hinterfragen und sich anschauen. Alles erfährt man ohnehin nicht aber man kann das minimieren. >Eine eigene, vorzeitige Kündigung würde eine Sperre beim AA >zur Folge haben. Nur wenn du keinen Grund vorweisen kannst. Ausnahmen wären Verstöße gegen geltendes Recht, wenn einem die Beschäftigung bei dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden kann. Daher sollte man für Beweise sorgen. >Eine kleine Nachfrage wie lange die Kollegen schon bei der >Firma sind, wird weitere Erfahrungswerte bringen. Informationen die man erst mal abgreifen können muss und deren Nutzen doch sehr in Frage steht. Nicht in jede Firma ist die/eine Gewerkschaft vertreten.
Die Probezeit beträgt maximal 6 Monate gemäß BGB §622. Es gibt aber die Möglichkeit von befristeten Arbeitsverträgen, diese werden teilweise genutzt, um diese Probezeit zu verlängern. Das kann auch ein Vorteil für einen Arbeitnehmer sein, wenn man diesen nutzen kann. Die Unterscheidung erfolgt in "Befristung ohne sachlichen Grund" und "Befristung mit sachlichem Grund". Siehe http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html Die Probezeit ist die Möglichkeit von beiden Seiten sich kennen zu lernen, die Erwartungshaltung an die Realität anzupassen oder aber getrennte Wege zu gehen. Es passt oder eben nicht.
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