Probezeit wie lange?

OP #2001397
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Hallo,
ist die übliche Probezeit für Ingenieure ein halbes oder ein ganzes 
Jahr? Oder ist das branchen- oder tarifvertragsabhängig?

Was sind - erfahrungsgemäß - die häufigsten Probleme, die 
Berufseinsteiger während der Probezeit haben oder machen?

Danke, Roman
Gast #2001739
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Ich hatte sechs Monate Probezeit. Probleme gab es in dieser Zeit keine. 
Beidseitig gilt dabei eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Zusätzlich hatte 
ich in der Probezeit Urlaubssperre, was aber nicht weiter tragisch war.
Gast #2001754
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6 monate Probezeit ist das längste was du von Gesetzteswegen haben 
darfst.
In der Praxis sieht das u.A. so aus, dass du einen berifteten Jahres 
bzw. 2-Jahresvertrag erhälst und das deine Probezeit ist.
Nach den zwei Jahren ist das Verhältnis beendet und wenn du gut warst, 
hast du vielleicht die Chance auf eine Festanstellung.
Gast #2002394
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Roman M. schrieb:
> Was sind - erfahrungsgemäß - die häufigsten Probleme, die
> Berufseinsteiger während der Probezeit haben oder machen?

Nicht jede Firma/Arbeit ist so schön, wie man sich das vorher 
vorgestellt hat. Eine eigene, vorzeitige Kündigung würde eine Sperre 
beim AA zur Folge haben. Eine kleine Nachfrage wie lange die Kollegen 
schon bei der Firma sind, wird weitere Erfahrungswerte bringen.
Recherche schadet nicht. http://www.igmetall.de/
#2002441
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>Nicht jede Firma/Arbeit ist so schön, wie man sich das vorher
>vorgestellt hat.
Deswegen sollte man auch alles gründlich und ausführlich hinterfragen
und sich anschauen. Alles erfährt man ohnehin nicht aber man kann das
minimieren.
>Eine eigene, vorzeitige Kündigung würde eine Sperre beim AA
>zur Folge haben.
Nur wenn du keinen Grund vorweisen kannst.
Ausnahmen wären Verstöße gegen geltendes Recht, wenn einem die
Beschäftigung bei dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden kann.
Daher sollte man für Beweise sorgen.
>Eine kleine Nachfrage wie lange die Kollegen schon bei der
>Firma sind, wird weitere Erfahrungswerte bringen.
Informationen die man erst mal abgreifen können muss und deren
Nutzen doch sehr in Frage steht.
Nicht in jede Firma ist die/eine Gewerkschaft vertreten.
Gast #2002508
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Die Probezeit beträgt maximal 6 Monate gemäß BGB §622.

Es gibt aber die Möglichkeit von befristeten Arbeitsverträgen, diese 
werden teilweise genutzt, um diese Probezeit zu verlängern.
Das kann auch ein Vorteil für einen Arbeitnehmer sein, wenn man diesen 
nutzen kann.

Die Unterscheidung erfolgt in "Befristung ohne sachlichen Grund" und 
"Befristung mit sachlichem Grund".
Siehe 
http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html

Die Probezeit ist die Möglichkeit von beiden Seiten sich kennen zu 
lernen, die Erwartungshaltung an die Realität anzupassen oder aber 
getrennte Wege zu gehen.
Es passt oder eben nicht.

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