Ich möchte Software veröffentlichen, deren Verwendung jedermann VÖLLIG
und uneingeschränkt freigestellt ist - vielleicht noch mehr als durch
die GPL.
So interessiert es mich in keiner Weise, ob jemand sie mag oder nicht,
damit Geld verdient, oder nicht, sie nach eigener Verwendung,
Erweiterung oder auch Abspecken wieder veröffentlich, oder aber in
seinen Tresor bunkert, in Teilen oder im ganzen weiterverkauft, gleich
ob mit oder ohne jegliche Quellenangabe.
Kurz gefasst, eine "Lizenz" der Art:
//Do with the following code whatever you want...
Ist erforderlich oder sinnvoll dies in der ersten Zeile jeder zur
Software gehörenden Quelldatei zu vermerken?
Ansonsten würde ich gerne auch noch darauf verzichten - nach meiner
persönlichen Meinung gehört in die allerersten Zeilen einer derartigen
Datei eine verständliche funktionale Beschreibung des Folgenden, und
sonst gar nichts (was die sich üblicherweise vor dem tatsächlichen Start
von Quelldateien breitmachende "fantastilliardste" Wiederholung der GPL
bereits automatisch zu meinem "Staatsfeind Nr. 1" macht... ;-))
Ich hoffe meine Frage ist nicht gänzlich stupide...
"Public Domain"?
Geht aber meines Wissens nicht, wenn du die Software in Deutschland
geschrieben hast. (Das Urheberrecht bleibt an dir "haften", das kannst
du nicht abgeben)
Bei creative commons gibt es einen "interaktiven Lizenzberater":
http://creativecommons.org/choose/?lang=de
Aber ob die CC-Lizenzen für Software geeignet sind?
Und bei GNU gibt es ne ganze Liste von Lizenzen:
http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#GPLCompatibleLicenses
Historiker schrieb:> //Do with the following code whatever you want...
Schreibe genau das da rein.
Du brauchst keine Lizenz. Niemand muß sein geistiges Eigentum unter
irgendeine Lizenz stellen.
GPL ist dazu da, die freie Software dafür zu schützen, dass jemand sie
als seine eigene ausgibt und damit Geld verdient.
mfg.
Edding schrieb:> Geht aber meines Wissens nicht, wenn du die Software in Deutschland> geschrieben hast. (Das Urheberrecht bleibt an dir "haften", das kannst> du nicht abgeben)
Oh Gott, oh Gott...
Muss man in unserem Land schon zu dazu flüchten, derartiges (so weit
überhaupt möglich) anonym zu veröffentlichen? Soll ich "das Zeugs" etwa
Wikileaks zuspielen... SCNR ;-)
Schon einmal vielen Dank für alle Anregungen!
Rechtsinhaber ist der Urheber. Nach § 7 UrhG ist dies der Schöpfer des Werkes, woraus sich ableiten lässt, dass es sich bei ihm nur um eine natürliche Person, also einen Menschen, handeln kann. Dies schließt sowohl juristische Personen als auch Tiere aus.[7] Auch wenn das Werk von Anfang an aufgrund einer Bestellung erschaffen worden ist, so ist doch niemals der Besteller auch Urheber. Diesem kann höchstens ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Auch ein Arbeits- oder Dienstverhältnis ändert an der Inhaberschaft nichts; allenfalls kann ein Anspruch auf Übertragung der Nutzungsrechte bestehen
2
[code]
3
d.H. Urheber bist und bleibst du.
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5
Aber es gibt einen Ausweg:
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7
[code]
8
Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung.
Also: Entweder unter Pseudonym veröffentlichen und 70 Jahre warten, oder
Sterben und dann 70 Jahre warten.
1
Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei.
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[code]
3
und "Gemeinfrei" entspricht ganz grob dem "Public Domain" der USA.
4
5
Das hier ist jedoch für Software kein gangbarer weg:
Stets gemeinfrei sind nach § 5 UrhG amtliche Werke.
[/code]
Fazit: Kein Public-Domain, nimm die WTFPL ;)
Hallo,
einfach so in die Public Domain würde ich den Code nicht stellen, auch
nicht mit einem Text nach dem Motto 'Mach was immer Du willst'.
Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen
Haftungsausschluss, denn wenn man seinen Code verschenkt bedeutet das
noch lange nicht, dass man damit aus einer eventuellen
Haftungsverantwortung draußen ist falls es irgendwie zum Schaden kommt.
Soweit mir bekannt ist gibt es keine problematische Einschränkung einer
BSD-Lizenz für den Nutzer und als Autor kann man recht beruhigt sein,
dass man die Verantwortung los ist.
Tschüss Dimpflmoser
Edding schrieb:> Also: Entweder unter Pseudonym veröffentlichen und 70 Jahre warten, oder> Sterben und dann 70 Jahre warten.
Hmm - bei eng an passende Hardware gebundenem Code erfordert dies ja
fast schon, die Software zusammen mit "einbalsamierter" Hardware so
verstecken, daß alles erst Archäologen der nächsten Generation in die
Hände fällt... ;-)
Wachtmeister Dimpflmoser schrieb:> Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen> Haftungsausschluss, denn wenn man seinen Code verschenkt bedeutet das> noch lange nicht, dass man damit aus einer eventuellen> Haftungsverantwortung draußen ist falls es irgendwie zum Schaden kommt.
Zumindest bis hierhin hatte ich meine Einlassung bez. Wikileaks als
Scherz verstanden... ...aber vielleicht sollte man tatsächlich signieren
mit:
your Whistleblower
> Ist erforderlich oder sinnvoll dies in der ersten Zeile> jeder zur Software gehörenden Quelldatei zu vermerken?
Erforderlich nicht, aber Leute, die deine Software
verändern oder benutzen wollen, müssen dich dann nicht
extra um Erlaubnis bitten. Da allerdings der Text nicht
signiert ist mit einem Schlüssel, dessen Verifikation du
öffentlich ermöglichst, könnten sich die Leute eh nicht
gerichtsfest sicher sein, ob die Zusicherung stimmt.
Aber take it easy: Es wird sowieso geklaut, was das Zeug
hält, egal was du drüber schreibst, selbst wenn da steht,
daß eine Verwendung mit der Todesstrafe geahndet wird.
So bald es öffentlich zugänglich ist, nehmen es die Leute
und scheren sich einen Scheissdreck um deine Vorstellung.
Erstens müsstest du rausbekommen, daß es jemand klaut, und
DER ist nicht so blöde das kund zu tun. Zweitens müsstest
du in der Lage sein ihn zu verklagen, was im Ausland mangels
Kenntnissen der Sprache TEUER wird, da ist schon ein
Auffinden der Person aufwändig, ein Anwalt teuer und das
Gerichtsverfahren zweifelhaft. Und drittens müsste dann
bei der Person was zu holen sein, wenn wirklich das Gericht
der recht gibt. Nicht mal eine zukünftige Verwendung könntest
du untersagen, das macht dann einfach der Freund des Diebes.
Also so oder so: Veröffentlichst du Software, ist sie WEG.
Das schlimmste, was dir passieren kann ist, daß du wegen
angeblicher Patentverletzung in deinem Quelltext, angeblichem
Diebstahl deinerseits, angeblicher Beschädigung (durch die
Veröffentlichung von kostenlosem) der wirtschaftlichen
Gewinne anderer Firmen ein Gerichtsverfahren am Hals hast.
Eine Veröffentlichung bringt dir keinerlei Vorteil ausser daß
es dein Ego streichelt.
Historiker schrieb:> Ich möchte Software veröffentlichen, deren Verwendung jedermann VÖLLIG> und uneingeschränkt freigestellt ist - vielleicht noch mehr als durch> die GPL.
Das "frei" bezieht sich bei der GPL auch eher auf die Software, nicht
auf die Freiheiten, die der Abnehmer hat. Es geht darum, daß die
Software selbst und auch alle alle davon abgeleiteten Werke für immer
frei zugänglich bleiben.
Wachtmeister Dimpflmoser schrieb:> Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen> Haftungsausschluss,
... der in Deutschland ungültig ist.
MaWin schrieb:> Erstens müsstest du rausbekommen, daß es jemand klaut, und> DER ist nicht so blöde das kund zu tun.
GPL-Verstöße sind schon oft genug vorgekommen, z.B. bei Herstellern von
Routern oder Media-Playern. Die meisten bekommt man nur nicht öffentlich
mit, weil die FSF das nicht an die große Glocke hängt und lieber erstmal
eine gütliche Einigung sucht. Meistens wird dann auch eingelenkt. Aber
es wurden auch schon GPL-Verstöße vor Gericht gebracht.
MaWin schrieb:> ...
Das heißt im Klartext man riskiert (theoretisch) schon Ärger wenn man
hier ein paar Zeilen eigenen Quelltext veröffentlicht um jemandem zu
helfen oder wie? Grusel...
Die Antwort ist doch hier eigentlich schon gefallen:
Veröffentliche das ganze Anonym und schreibe ein Erstellungsdatum rein
das 70Jahre in der Vegangenheit liegt.
Wachtmeister Dimpflmoser schrieb:> Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen> Haftungsausschluss
Der aus Sicht europäischer Rechtsauffassungen kompletter Humbug ist.
Entweder gibt es eine gesetzliche Grundlage, nach der du zur
Verantwortung gezogen werden kannst (weil du beispielsweise böswillig
verschleiert im Code vorsätzlich Dinge unterbringst, die anderen
realen Schaden zufügen), dann hilft dir auch der Disclaimer nichts.
In allen anderen Fällen existiert aber zwischen dir als Autor und
demjenigen, der die Sache nutzt, kein Rechtsverhältnis, das dem Nutzer
eine Schadenersatzforderung begründen würde. Ein solches
Rechtsverhältnis würde nach unserer Rechtsauffassung eines Vertrags
bedürfen, der bestimmte Leistungen oder Eigenschaften zusichert, und
ein solcher wird hier nicht geschlossen.
Ein Anspruch, den man nur durch einen Disclaimer bereits abwehren
kann, ist im Prinzip sinnlos, aber offenbar steht man in anderen
Teilen der Welt auf solche Rechtsgrundsätze.
Jörg Wunsch schrieb:> Wachtmeister Dimpflmoser schrieb:>> Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen>> Haftungsausschluss>> Der aus Sicht europäischer Rechtsauffassungen kompletter Humbug ist.>> Entweder gibt es eine gesetzliche Grundlage, nach der du zur> Verantwortung gezogen werden kannst (weil du beispielsweise böswillig> verschleiert im Code vorsätzlich Dinge unterbringst, die anderen> realen Schaden zufügen), dann hilft dir auch der Disclaimer nichts.>> In allen anderen Fällen existiert aber zwischen dir als Autor und> demjenigen, der die Sache nutzt, kein Rechtsverhältnis, das dem Nutzer> eine Schadenersatzforderung begründen würde. Ein solches> Rechtsverhältnis würde nach unserer Rechtsauffassung eines Vertrags> bedürfen, der bestimmte Leistungen oder Eigenschaften zusichert, und> ein solcher wird hier nicht geschlossen.
Ja und nein...
> Ein Anspruch, den man nur durch einen Disclaimer bereits abwehren> kann, ist im Prinzip sinnlos, aber offenbar steht man in anderen> Teilen der Welt auf solche Rechtsgrundsätze.
"Unwirksam sind die Hinweise darauf, dass die Software unter Ausschluss
jedweder Haftung genutzt werden kann. Eine solche Klausel ist als
Disclaimer nicht mit deutschem Recht vereinbar (§§ 309 Nr. 7 und 8b, 475
BGB). Selbst im Falle einer Schenkung bleibt nach deutschem Verständnis
eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bestehen (§§ 276 Abs.
3, 521, 523, 524 BGB)."
Prof. Dr. Thomas Hoeren, IT-Recht, Münster, 2010, S.351,
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_IT-Recht_Februar2010.pdfhttp://vg01.met.vgwort.de/na/d4b61ef2ef5b43ffbaf310c6e11330ed?l=http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_September%202010.pdf
Die BSD ist zu hart, wenn dann die MIT-Lizenz, die ist so frei, freier
ist nur die Beerware, aber ich bevorzuge die Niceware, die ist auch noch
sozial fördernd!
Das heißt, wenn ich eine SW kostenlos für jederman veröffentliche, die
einen Bug hat, kann ein Anwalt mit etwas Glück daraus einen Vorsatz
konstruieren (bei einer Zuweisung statt einem Vergleich meckert
schließlich jeder halbwegs moderne Compiler) und mich auf
Schandensersatz verklagen, weil seine teuren Zentrifugen zu heiß
gelaufen sind?
Ich hoffe doch, dass das nicht stimmt.
Arc Net schrieb:> Selbst im Falle einer Schenkung bleibt nach deutschem Verständnis> eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bestehen (§§ 276 Abs.> 3, 521, 523, 524 BGB).
Sowas schrieb ich ja bereits.
Vlad Tepesch schrieb:> bei einer Zuweisung statt einem Vergleich>> Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen,>> wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen>> in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären.
(
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit#Leichtfertige_.28Grobe.29_und_einfache_Fahrl.C3.A4ssigkeit
)
Das bei Software zu begründen wird schwer, da dann ja demjenigen mit der
Zentrifuge der Fehler auch "sofort" hätte auffallen müssen und es
seine Sorgfaltspflicht gewesen wäre ihn zu beheben... bleibt noch der
Vorsatz... und den kann man nun beim besten willen nicht ausschließen.
Vlad Tepesch schrieb:> kann ein Anwalt mit etwas Glück daraus einen Vorsatz> konstruieren
Nein, ein Vorsatz müsste dir schon nachgewiesen werden, d. h. es
warst du als Autor, der absichtlich etwas derart falsch gemacht
hat, dass andere zu Schaden kommen dadurch. Selbst eine vorsätzlich
falsche Implementierung, bei der die Sache am Ende einfach nicht
funktioniert, wird dir nicht auf die Füße fallen: du hast ja
niemandem eine Funktionalität zugesichert. Du kannst also deine
Software absichtlich so falsch bauen, dass sie nicht von jedermann
ohne zu Debuggen benutzt werden kann, um auf diese Weise eine
"Einstiegshürde" für den Nutzer zu setzen. ;-) (Ich habe schon
fehlerhafte Implementierungen gesehen, bei denen ich das Gefühl
hatte, dass sie genau diesen Zweck hatten.)
Stefan B. schrieb:> Kannst du einen Link geben mit einem Beispiel für solchen Code?
Hab' ich leider vergessen, wo das so war. Möglicherweise war es eine
Software, die einerseits binär verfügbar gemacht wurde (und dann auf
Anhieb funktioniert hat), die andererseits aber auch als Sourcecode
weitergegeben war, nur ließ der sich entweder nicht compilieren oder
startete nicht.
Wie gesagt, das ist schon 'ne Weile her, aber es war nach dem Debuggen
offensichtlich, dass der Sourcecode in dieser Form einfach nie
funktioniert haben kann.
Rolf Magnus schrieb:> Wachtmeister Dimpflmoser schrieb:>> Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen>> Haftungsausschluss,>> ... der in Deutschland ungültig ist.
Mein zugegebenermaßen humoristisch klingender Beitrag:
In Deutschland ist immer derjenige der Gelackte, der überhaupt nichts
für die Trottel kann, die sich um ihn herum bewegen. Ich hatte schon
einmal die Vermutung das käme von jenseits des Atlantiks, aber
mittlerwhile kommt der Verdacht auf dass es gerade umgekehrt ist.
Vlad Tepesch schrieb:> Das heißt, wenn ich eine SW kostenlos für jederman veröffentliche, die> einen Bug hat, kann ein Anwalt mit etwas Glück daraus einen Vorsatz> konstruieren (bei einer Zuweisung statt einem Vergleich meckert> schließlich jeder halbwegs moderne Compiler) und mich auf> Schandensersatz verklagen, weil seine teuren Zentrifugen zu heiß> gelaufen sind?
das bringt doch auf eine weitere Idee .. wenn der Disclaimer auf
die Ausschliessung der Schadensansprüche ungültig ist, wie wäre es
dann mit folgenden sinngemässen Zusatz:
die Software stellt eine Beispielimplementierung dar(für Übungszwecke,
etc)
und darf nicht in realen uC geflasht werden. (nur Simulatoren erlaubt
oder der Einsatz nach Zertifizierung/Prüfung durch zuständige Instanz
erlaubt)
Daniel -------- schrieb:> das bringt doch auf eine weitere Idee .. wenn der Disclaimer auf> die Ausschliessung der Schadensansprüche ungültig ist, wie wäre es> dann mit folgenden sinngemässen Zusatz:>> die Software stellt eine Beispielimplementierung dar(für Übungszwecke,> etc)> und darf nicht in realen uC geflasht werden. (nur Simulatoren erlaubt> oder der Einsatz nach Zertifizierung/Prüfung durch zuständige Instanz> erlaubt)
Das kommt doch einem Nutzungsverbot gleich. Dann kannst du es auch
gleich ganz ohne Lizenz veröffentlichen.
Jörg Wunsch schrieb:>> Wie gesagt, das ist schon 'ne Weile her, aber es war nach dem Debuggen> offensichtlich, dass der Sourcecode in dieser Form einfach nie> funktioniert haben kann.
Es gibt auch Entwickler (Ich würde mich auch dazu zählen),
die noch mal eben ein Trivialproblem fixen wollen (Es sind ja maximal
10 Zeilen), und dann ohne Test und doppelten Boden die Sourcen an andere
weitergeben.
Könnte es sein das so ein Fall da vorlag?
(Ich würde es aus meiner Erfahrung nicht ausschließen, auch wenn du
schon ein paar Jahre Erfahrung mehr hast als ich)
Stefan
Stefan B. schrieb:> Könnte es sein das so ein Fall da vorlag?
Nein, das sah schon irgendwie reichlich vorsätzlich aus damals. Ich
hatte mir dann nur gedacht: "Ah!, so kann man natürlich auch
absichern, dass nur Leute den Code benutzen, die zumindest minimal
Ahnung haben, wie man ihn in Betrieb nimmt."