Forum: Offtopic Patentanmeldung auf im Ausland veröffentlichte Paper


von Daniel -. (root)


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Hallo zusammen,

in Kürze: Verhindert ein 2008 im Ausland veröffentlichtes Dokument,
das im Wesentlichen die Beschreibung der Idee beinhaltet,
eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU?

Es geht mir nicht darum eine Rechtslücke in irgendeiner Form
auszunutzen, sondern zur Erkundingung, dass eine Patentanmeldung
nach 2008 in Deutschland eventuell keinen Bestand hat.
Sollte in Deutschland eine Patentanmeldung vor dem besagten Datum
vorliegen, dann ist die Lage natürlich anders.

Grüße

von Purzel H. (hacky)


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> Verhindert ein ... eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU...

Nein. Eine Anmeldung ist immer zulaessig. Nur kann ein Konkurrent auf 
Prior Art klagen wenn eine Publikation zu diesem Thema existiert.

von Kevin K. (nemon) Benutzerseite


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aus http://de.wikipedia.org/wiki/Patent#Einf.C3.BChrung (die Tage sollte 
man ja drauf achten, Literaturangaben kenntlich zu machen)
1
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG).

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Daniel -------- schrieb:
> in Kürze: Verhindert ein 2008 im Ausland veröffentlichtes Dokument,
> das im Wesentlichen die Beschreibung der Idee beinhaltet,
> eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU?

Eina Anmeldung nicht, aber eine Erteilung, insofern der Prüfer dieses 
Paper findet, bzw von dritten darauf hingewiesen wird.

Ansonsten gibts natürlich auch nach Erteilung den von hacky erwähnten 
kostspieligeren Weg der Klage

von Daniel -. (root)


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Ein Oschi schrieb:
>> Verhindert ein ... eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU...
>
> Nein. Eine Anmeldung ist immer zulaessig. Nur kann ein Konkurrent auf
> Prior Art klagen wenn eine Publikation zu diesem Thema existiert.

man(n) weiss nie, ob per juristischer Definition "Prior Art" an
den Landesgrenzen ihren Halt macht :) Aus Euren Antworten lese
ich das dem nicht so ist und eine Veröffentlichung die "Prior Art"
einer Erfindung weltweit betrifft.

Um ein mögliches bestehendes Patent ausfindig zu machen .. wie
geht man dabei am besten vor? Ist der Zugang zu den Datenbanken
für die Suche offen/kostenlos? Bekannt ist mir bis jetzt
http://www.dpma.de/

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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von Arc N. (arc)


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Daniel -------- schrieb:
> Ein Oschi schrieb:
>>> Verhindert ein ... eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU...
>>
>> Nein. Eine Anmeldung ist immer zulaessig. Nur kann ein Konkurrent auf
>> Prior Art klagen wenn eine Publikation zu diesem Thema existiert.
>
> man(n) weiss nie, ob per juristischer Definition "Prior Art" an
> den Landesgrenzen ihren Halt macht :) Aus Euren Antworten lese
> ich das dem nicht so ist und eine Veröffentlichung die "Prior Art"
> einer Erfindung weltweit betrifft.

§3 PatG
"(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik 
gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für 
den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder 
mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind."

(nur wird dies, wie man leider fast täglich irgendwo lesen muss, nicht 
immer so angewandt)

> Um ein mögliches bestehendes Patent ausfindig zu machen .. wie
> geht man dabei am besten vor? Ist der Zugang zu den Datenbanken
> für die Suche offen/kostenlos? Bekannt ist mir bis jetzt
> http://www.dpma.de/

Größtenteils: uspto.gov, www.espacenet.com/index.en.htm, es gibt aber 
auch die "Gegenseite" wie z.B. http://www.priorartpublishing.com/ wo 
Ideen veröffentlich werden, um eine Patentierung zu verhindern.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Arc Net schrieb:
> §3 PatG
> "(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik
> gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für
> den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder
> mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der
> Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind."

findige Konzerne hängen auch schon mal an Auobahnraststätten im Beisein 
eines Notares Erfindungen aus, um eine Offenlegung zu vermeiden, aber 
auch die Patentierung durch andere zu unterbinden.

von Purzel H. (hacky)


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Das Ganze ist noch etwas komplizierter. Zum Einen sind Patentrecherchen 
nicht gratis, sondern eher teuer, da die Datenbanken nicht zugaenglich 
sind. IBM hatte mal die US Patente frei abrufbar, hat das aber 
offensichtlich fallenlassen. Zum Anderen gilt je nach Land eine jaehrige 
Geheimhaltung. Dh man kann ein Patent anmelden, und das wird erst nach 
einem Jahr veroeffentlicht. In der Zwischenzeit hat man Zeit, das Patent 
in anderen Laendern vorzubereiten. Gueltig ist aber trotzdem das 
Einreichen des Patentes, Dh bei einer Patentrecherche kann nichts 
herauskommen, obwohl das Patent schon vor 11 Monaten eingereicht wurde.

Es werden nahezu beliebig viele Patente trotz Prior Art erteilt, weil es 
niemanden interessiert. Das Patentamt lebt vom Erteilen von Patenten, 
nicht vom Nicht-erteilen. Der Patentpruefer prueft Prior Art genau 
nicht, der Patentpruefer prueft die formalen Kriterien, nicht mehr. Es 
kann daher bei Patenterteilung Prior Art existieren, das Patentierte 
muss nicht funktionieren, und es kann eine Erfindungshoehe von genau 
Null haben. Denn als Jurist lebt man von Prozessen. Jemand der ein 
Patent nicht mag soll klagen. Auch wenn der Beweis trivial ist, so kann 
man als Jurist immerhin ein Verfahren berechnen.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Ein Oschi schrieb:
> Zum Einen sind Patentrecherchen
> nicht gratis, sondern eher teuer, da die Datenbanken nicht zugaenglich
> sind.

Paatente sind per Definition für jeden zugänglich.
Es gibt auch von den ganzen großen Patentämtern kostenlose Webseite mit 
Suche

von Weingut P. (weinbauer)


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So lange niemand anders den Prüfer nicht direkt auf die Publikation 
aufmerksam macht passiert garnix. Der / Die Prüfer prüfen nur die 
Patentdatenbanken auf vergleichbares, nicht diverse Fachzeitschriften.
Allerdings wird eine Patentanmeldung durch die vorangegangene 
Publikation unwirksam, da das Patent ja dann stand der Technik war und 
nicht neu oder erfinderisch. Das Patent würde also einen Rechtsstreit 
sehr wahrscheinlich nicht überleben, es sei denn Deine Erfindung wäre 
nicht doch irgendwo "anders".

Wenn jedoch ein Dritter auf die Geschichte aufmerksam wird und die 
Prüfer drauf stößt bekommst Du das als Entgegenhaltung serviert.

PS: die Patentprüfung ist schon umfangreich und gründlich beim DPMA. Hab 
ne Menge Zaster, locker machen dürfen für die Übersetzung eines Patentes 
aus dem Japanischen wegen einer Entgegenhaltung.

PPS: Offenlegung ist beim DPMA nach 18 Monaten. Nach 12 Monaten bekommt 
man die ersten Entgegenhaltungen. Eine Erteilung kann ggf. mehrere Jahre 
dauern, derweil die Anmeldung öffentlich einsehbar ist.

von Purzel H. (hacky)


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Sofern es was zu suchen gibt. Die meisten Patentanmeldungen verhindern 
genau das bewusst durch umstaendliche Formulierungen. Oft heisst es 
"Maschine zum ...." Auch wenn es ein einzelne Wort dafuer gaebe, greift 
man auf mehrzeilige Umschreibungen zurueck. So ganz nebenbei muss die 
wesentliche Eigenschaft des Patentes in einem Satz ausgedrueckt werden. 
Dieser Satz in umstaendliche 12+ Nebensaetze zersplittert fuellt dann 
eine ganze Seite. Da sitzt man dann erst mal ein halbe Stunde davor und 
ueberlegt, was die eigentlich wollen.

Es gibt gewisse Begriffe, die man vermeiden muss, wie Perpetum Mobile, 
Freie Energie, usw. Dann bekommt man das Patent zugesprochen.

von Weingut P. (weinbauer)


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Tjaha ... da gilt es zu unterscheiden.

Es gibt Vorrichtungspatente und Verfahrenspatente.

Eine Vorrichtung bekommt man leichter durch, weil ja nur dieses Dingens
geprüft werden muss.
Beim Verfahren schaut das anders aus, da muss dann bei der Prüfung
weiter ausgeholt werden, weil ja schon die Kombination zweier
bekannter Verfahren patentschädlich ist. Greift aber bei Erteilung
dafür auch weiter.

Ist aber mitunter schon amüsant im DPMA zu wühlen ... was man da alles 
findet :o)

Goldcap: http://www.patent-de.com/20060601/DE202005011258U1.html

von Michael K. (charles_b)


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Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
> So lange niemand anders den Prüfer nicht direkt auf die Publikation
> aufmerksam macht passiert garnix.

Ich würde mal davon ausgehen, dass die Patentprüfer schon 
dahintergekommen wären, wenn Guddy so viel abgekupfert hat.

> Patentdatenbanken auf vergleichbares, nicht diverse Fachzeitschriften.

Woher weißt du das? Würde mich sehr wundern.

> Allerdings wird eine Patentanmeldung durch die vorangegangene
> Publikation unwirksam, da das Patent ja dann stand der Technik war und
> nicht neu oder erfinderisch.

...als außer Spesen nichts gewesen.

von Weingut P. (weinbauer)


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Michael K-punkt schrieb:
> Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
>> So lange niemand anders den Prüfer nicht direkt auf die Publikation
>> aufmerksam macht passiert garnix.
>
> Ich würde mal davon ausgehen, dass die Patentprüfer schon
> dahintergekommen wären, wenn Guddy so viel abgekupfert hat.

och, nicht unbedingt.

>> Patentdatenbanken auf vergleichbares, nicht diverse Fachzeitschriften.
>
> Woher weißt du das? Würde mich sehr wundern.

Eigene Beobachtung bei Patent und Gebrauchsmusteranmeldungen.

>> Allerdings wird eine Patentanmeldung durch die vorangegangene
>> Publikation unwirksam, da das Patent ja dann stand der Technik war und
>> nicht neu oder erfinderisch.
>
> ...als außer Spesen nichts gewesen.

richtig. Das sind die Regeln. Unter Umständen hat mich sich noch richtig 
ins Knie gef...t, weil derweil ja das Know How per Internet offengelegt 
und publik ist. Sprich jeder kann es kopieren.

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