Hallo zusammen, in Kürze: Verhindert ein 2008 im Ausland veröffentlichtes Dokument, das im Wesentlichen die Beschreibung der Idee beinhaltet, eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU? Es geht mir nicht darum eine Rechtslücke in irgendeiner Form auszunutzen, sondern zur Erkundingung, dass eine Patentanmeldung nach 2008 in Deutschland eventuell keinen Bestand hat. Sollte in Deutschland eine Patentanmeldung vor dem besagten Datum vorliegen, dann ist die Lage natürlich anders. Grüße
> Verhindert ein ... eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU...
Nein. Eine Anmeldung ist immer zulaessig. Nur kann ein Konkurrent auf
Prior Art klagen wenn eine Publikation zu diesem Thema existiert.
aus http://de.wikipedia.org/wiki/Patent#Einf.C3.BChrung (die Tage sollte man ja drauf achten, Literaturangaben kenntlich zu machen)
1 | Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). |
Daniel -------- schrieb: > in Kürze: Verhindert ein 2008 im Ausland veröffentlichtes Dokument, > das im Wesentlichen die Beschreibung der Idee beinhaltet, > eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU? Eina Anmeldung nicht, aber eine Erteilung, insofern der Prüfer dieses Paper findet, bzw von dritten darauf hingewiesen wird. Ansonsten gibts natürlich auch nach Erteilung den von hacky erwähnten kostspieligeren Weg der Klage
Ein Oschi schrieb: >> Verhindert ein ... eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU... > > Nein. Eine Anmeldung ist immer zulaessig. Nur kann ein Konkurrent auf > Prior Art klagen wenn eine Publikation zu diesem Thema existiert. man(n) weiss nie, ob per juristischer Definition "Prior Art" an den Landesgrenzen ihren Halt macht :) Aus Euren Antworten lese ich das dem nicht so ist und eine Veröffentlichung die "Prior Art" einer Erfindung weltweit betrifft. Um ein mögliches bestehendes Patent ausfindig zu machen .. wie geht man dabei am besten vor? Ist der Zugang zu den Datenbanken für die Suche offen/kostenlos? Bekannt ist mir bis jetzt http://www.dpma.de/
Daniel -------- schrieb: > Ein Oschi schrieb: >>> Verhindert ein ... eine Patentanmeldung in Deutschland bzw EU... >> >> Nein. Eine Anmeldung ist immer zulaessig. Nur kann ein Konkurrent auf >> Prior Art klagen wenn eine Publikation zu diesem Thema existiert. > > man(n) weiss nie, ob per juristischer Definition "Prior Art" an > den Landesgrenzen ihren Halt macht :) Aus Euren Antworten lese > ich das dem nicht so ist und eine Veröffentlichung die "Prior Art" > einer Erfindung weltweit betrifft. §3 PatG "(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind." (nur wird dies, wie man leider fast täglich irgendwo lesen muss, nicht immer so angewandt) > Um ein mögliches bestehendes Patent ausfindig zu machen .. wie > geht man dabei am besten vor? Ist der Zugang zu den Datenbanken > für die Suche offen/kostenlos? Bekannt ist mir bis jetzt > http://www.dpma.de/ Größtenteils: uspto.gov, www.espacenet.com/index.en.htm, es gibt aber auch die "Gegenseite" wie z.B. http://www.priorartpublishing.com/ wo Ideen veröffentlich werden, um eine Patentierung zu verhindern.
Arc Net schrieb: > §3 PatG > "(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik > gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für > den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder > mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der > Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind." findige Konzerne hängen auch schon mal an Auobahnraststätten im Beisein eines Notares Erfindungen aus, um eine Offenlegung zu vermeiden, aber auch die Patentierung durch andere zu unterbinden.
Das Ganze ist noch etwas komplizierter. Zum Einen sind Patentrecherchen nicht gratis, sondern eher teuer, da die Datenbanken nicht zugaenglich sind. IBM hatte mal die US Patente frei abrufbar, hat das aber offensichtlich fallenlassen. Zum Anderen gilt je nach Land eine jaehrige Geheimhaltung. Dh man kann ein Patent anmelden, und das wird erst nach einem Jahr veroeffentlicht. In der Zwischenzeit hat man Zeit, das Patent in anderen Laendern vorzubereiten. Gueltig ist aber trotzdem das Einreichen des Patentes, Dh bei einer Patentrecherche kann nichts herauskommen, obwohl das Patent schon vor 11 Monaten eingereicht wurde. Es werden nahezu beliebig viele Patente trotz Prior Art erteilt, weil es niemanden interessiert. Das Patentamt lebt vom Erteilen von Patenten, nicht vom Nicht-erteilen. Der Patentpruefer prueft Prior Art genau nicht, der Patentpruefer prueft die formalen Kriterien, nicht mehr. Es kann daher bei Patenterteilung Prior Art existieren, das Patentierte muss nicht funktionieren, und es kann eine Erfindungshoehe von genau Null haben. Denn als Jurist lebt man von Prozessen. Jemand der ein Patent nicht mag soll klagen. Auch wenn der Beweis trivial ist, so kann man als Jurist immerhin ein Verfahren berechnen.
Ein Oschi schrieb: > Zum Einen sind Patentrecherchen > nicht gratis, sondern eher teuer, da die Datenbanken nicht zugaenglich > sind. Paatente sind per Definition für jeden zugänglich. Es gibt auch von den ganzen großen Patentämtern kostenlose Webseite mit Suche
So lange niemand anders den Prüfer nicht direkt auf die Publikation aufmerksam macht passiert garnix. Der / Die Prüfer prüfen nur die Patentdatenbanken auf vergleichbares, nicht diverse Fachzeitschriften. Allerdings wird eine Patentanmeldung durch die vorangegangene Publikation unwirksam, da das Patent ja dann stand der Technik war und nicht neu oder erfinderisch. Das Patent würde also einen Rechtsstreit sehr wahrscheinlich nicht überleben, es sei denn Deine Erfindung wäre nicht doch irgendwo "anders". Wenn jedoch ein Dritter auf die Geschichte aufmerksam wird und die Prüfer drauf stößt bekommst Du das als Entgegenhaltung serviert. PS: die Patentprüfung ist schon umfangreich und gründlich beim DPMA. Hab ne Menge Zaster, locker machen dürfen für die Übersetzung eines Patentes aus dem Japanischen wegen einer Entgegenhaltung. PPS: Offenlegung ist beim DPMA nach 18 Monaten. Nach 12 Monaten bekommt man die ersten Entgegenhaltungen. Eine Erteilung kann ggf. mehrere Jahre dauern, derweil die Anmeldung öffentlich einsehbar ist.
Sofern es was zu suchen gibt. Die meisten Patentanmeldungen verhindern genau das bewusst durch umstaendliche Formulierungen. Oft heisst es "Maschine zum ...." Auch wenn es ein einzelne Wort dafuer gaebe, greift man auf mehrzeilige Umschreibungen zurueck. So ganz nebenbei muss die wesentliche Eigenschaft des Patentes in einem Satz ausgedrueckt werden. Dieser Satz in umstaendliche 12+ Nebensaetze zersplittert fuellt dann eine ganze Seite. Da sitzt man dann erst mal ein halbe Stunde davor und ueberlegt, was die eigentlich wollen. Es gibt gewisse Begriffe, die man vermeiden muss, wie Perpetum Mobile, Freie Energie, usw. Dann bekommt man das Patent zugesprochen.
Tjaha ... da gilt es zu unterscheiden. Es gibt Vorrichtungspatente und Verfahrenspatente. Eine Vorrichtung bekommt man leichter durch, weil ja nur dieses Dingens geprüft werden muss. Beim Verfahren schaut das anders aus, da muss dann bei der Prüfung weiter ausgeholt werden, weil ja schon die Kombination zweier bekannter Verfahren patentschädlich ist. Greift aber bei Erteilung dafür auch weiter. Ist aber mitunter schon amüsant im DPMA zu wühlen ... was man da alles findet :o) Goldcap: http://www.patent-de.com/20060601/DE202005011258U1.html
Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: > So lange niemand anders den Prüfer nicht direkt auf die Publikation > aufmerksam macht passiert garnix. Ich würde mal davon ausgehen, dass die Patentprüfer schon dahintergekommen wären, wenn Guddy so viel abgekupfert hat. > Patentdatenbanken auf vergleichbares, nicht diverse Fachzeitschriften. Woher weißt du das? Würde mich sehr wundern. > Allerdings wird eine Patentanmeldung durch die vorangegangene > Publikation unwirksam, da das Patent ja dann stand der Technik war und > nicht neu oder erfinderisch. ...als außer Spesen nichts gewesen.
Michael K-punkt schrieb: > Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: >> So lange niemand anders den Prüfer nicht direkt auf die Publikation >> aufmerksam macht passiert garnix. > > Ich würde mal davon ausgehen, dass die Patentprüfer schon > dahintergekommen wären, wenn Guddy so viel abgekupfert hat. och, nicht unbedingt. >> Patentdatenbanken auf vergleichbares, nicht diverse Fachzeitschriften. > > Woher weißt du das? Würde mich sehr wundern. Eigene Beobachtung bei Patent und Gebrauchsmusteranmeldungen. >> Allerdings wird eine Patentanmeldung durch die vorangegangene >> Publikation unwirksam, da das Patent ja dann stand der Technik war und >> nicht neu oder erfinderisch. > > ...als außer Spesen nichts gewesen. richtig. Das sind die Regeln. Unter Umständen hat mich sich noch richtig ins Knie gef...t, weil derweil ja das Know How per Internet offengelegt und publik ist. Sprich jeder kann es kopieren.
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