Moin, ich hatte an einer Berufsakademie Maschinenbau studiert und dort den Titel Dipl. Ing. (BA) erworben. Ein ehemaliger Kommilitone hat mit jetzt gesagt, ich müsse (gegen Gebühr) Nachgraduieren (zum Dipl. Ing. (DH)), da ich ansonsten die Diplomurkunde genausogut ins Klo hängen könne (da nirgends anerkannt). Ich war der Meinung, eine solche Nachgraduierung würde ich nur benötigen, wenn ich weiterstudieren wolle (z.B. Master). Sind hier noch mehr BA - Absolventen unterwegs? Haltet ihr eine Nachgraduierung für sinnvoll? Welche Vor-/Nachteile hätte eine Nachgraduierung?
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Absolvent schrieb: > da ich ansonsten die Diplomurkunde genausogut ins Klo hängen könne (da > nirgends anerkannt). Wenn sie vorher anerkannt war, was die ja war, dann wird sie es auch weiterhin sein.
Wo hast du studiert, Baden-Württemberg? http://www.dhbw-stuttgart.de/fileadmin/dateien/Newsletter/NL_Sonderausgabe_DHBW.pdf
Glaube mal einem Mitbewerber und Futterneider nicht alles! Von so was hab ich noch nie gehört.
Michael S. schrieb: > Glaube mal einem Mitbewerber und Futterneider nicht alles! > > Von so was hab ich noch nie gehört. Ist aber so, siehe obiger Link.
> Wo hast du studiert, Baden-Württemberg?
Ja, genau. Die im Link aufgeführten Infos hatte ich mittlerweile auch
gefunden.
Ist solch eine Nachgraduierung jedoch sinnvoll/erforderlich?
es kommt halt immer drauf an, was der ag sacht, bzw ob du einen findest, der deinen abschluss anerkennt. Eine andere frage ist die tarifliche eingruppierung. Die hängt glaube ich z.t. Auch vom abschluss ab. Vielleicht lohnt es sich dafür? Ich ab von deinem abschluss das erste mal gehört, vielleicht solltest du bei bewerbungen darauf achten, zu belegen, was du dort genau studiert hast.
Was soll das bringen? Jeder, der weiß, was das Diplom(DH) ist, weiß auch was ein Dipl.-Ing. (BA) war? Eine FH/Uni, die den Dipl.-Ing. (BA) nicht zum Master haben will, macht auch beim Dipl.-Ing. (DH) nichts anders. Alter Wein in neuen Schläuchen halt. Hier versucht sich wieder der Staat zu bereichern. PS: Übrigens handelt es sich exatk nicht um eine Nachgraduierung (Rechtswohltat) sondern um eine Umdiplomierung (Rechtsanspruch)
Da muss ich dem Paul ausnahmsweise mal recht geben. Ob jetzt Dipl. Ing. (BA) oder Dipl. Ing. (DH) dann drauf steht, Ausbidlung bleibt die gleiche wie sie gemacht wurde.
Ich habe damals den Beruf des Energieelektronikers Fachrichtung Anlagentechnik gelernt. Gibt es auch nicht mehr mit dieser Bezeichnung, nach der Umstrukturierung der Ausbildungsberufe. Ganz früher hieß das sogar Starkstromelektriker. Ich will damit sagen, das sich gewisse Sachen halt namentlich verändern. Ist eh alles reine Geld mache, weil immer mehr Institute feststellen, das sich mit Ausbildung eine Menge Geld verdienen lässt. Spezialisieren sich doch immer mehr Unternehmen darauf die Fördergelder von der Arbeitsagentur oder von ehem. Soldaten (BFD) abzugreifen. Jetzt geht es sogar soweit das noch nicht einmal eine Gegenleistung erbracht wird sondern nur mit einem Ausdruck einer bereits erbrachten Leistung auf schickem Papier noch einmal abgerechnet wird. Frechheit. Und ich würde Dir raten, solange Du keine konkreten Nachteile zu erwarten hast, wenn Du darauf angesprochen werden solltest, dieses System nicht mit zu unterstützen. Gruss Muecke
Für den Arbeitgeber (egal ob dem aktuellen oder bei Jobsuche) ist das egal, den interessiert was du geleistet hast. Das Diplom ist also genauso viel wert wie vor der Möglichkeit der Umdiplomnierung. Der Dipl.-Ing.(DH) ist ein akademischer Grad mit den damit verbundenen Rechten. Ist also allenfalls interessant, wenn man einen Master machen oder promovieren will.
In Deutschland dürfen Akademische Grade nur von Hochschulen vergeben werden. Berufsakademien sind keine Hochschulen und vergeben deshalb auch "nur" eine staatliche Abschlussbezeichnung. Daraus folgt: Es gibt in Deutschland keinen Akademischen Grad Dipl. Ing. (BA). Das unberechtigte führen eines Akademischen Grades ist nach §132 StGB eine Straftat. Wer also auf seine Visitenkarte ein Diplom schreiben möchte ohne eine Straftat zu begehen sollte sich Nachgraduieren lassen. Da es voher kein Akademischer Grad war ist es natürlich eine Nachgraduierung.
Generfter schrieb: > Wer also auf seine Visitenkarte ein Diplom schreiben möchte ohne eine > Straftat zu begehen sollte sich Nachgraduieren lassen. Wenn die staatliche Abschlussbezeichnung Diplom-XXX (BA) lautet, dann darf man diese so führen.
WT schrieb: > Wenn die staatliche Abschlussbezeichnung Diplom-XXX (BA) lautet, dann > > darf man diese so führen. Eine Abschlußbezeichnung ist kein Akademischer Grad. Das führen der oben genannten Abschlußbezeichnung ist eine Straftat. Bevor ich solche Behauptungen aufstelle würde ich mal ins Gesetz schauen. Um eine Wortkombination mit Diplom XXX zu führen ist es notwendig ein entsprechendes Studium abgeschlossen zu haben und eine Urkunde der Hochschule zu haben in der einem der Akademische Grad endsprechen verliehen wird. In jedem anderen Fall ist das führen verboten.
> In jedem anderen Fall ist das führen verboten.
Wie bitte?!?
Ich mache mich strafbar, wenn ich auf meinen Visitenkarten Dipl. Ing.
Maschinenbau (BA) vor meinen Namen schreibe?
Das wäre mir neu.
In welchem Gesetz sollte so etwas stehen?
Und wenn ich 80,- € zahle und das (BA) durch (DH) ersetze würde das
legal?
>In Deutschland dürfen Akademische Grade nur von Hochschulen vergeben >werden. >Berufsakademien sind keine Hochschulen und vergeben deshalb auch "nur" >eine staatliche Abschlussbezeichnung. Daraus folgt: Es gibt in >Deutschland keinen Akademischen Grad Dipl. Ing. (BA). Das hat auch niemand hier behauptet. >Das unberechtigte führen eines Akademischen Grades ist nach §132 StGB >eine Straftat. Das tut man auch nicht, wenn man Dipl.-Ing. (BA) drauf schreibt. >Wer also auf seine Visitenkarte ein Diplom schreiben möchte ohne eine >Straftat zu begehen sollte sich Nachgraduieren lassen. Falsch. Wenn er als Dipl.-Ing. (BA) abgeschlossen hat, darf er diesen staatl. Titel so führen, auch wenn es kein akad. Grad ist >Da es voher kein Akademischer Grad war ist es natürlich eine >Nachgraduierung. Nachgraduierung und Nachdiplomierung sind beides Worte aus dem juristischen Sprachgebrauch, die eine Verleihung eines höherwertigen Grades/Titels als Rechtswohltaten durch den Staat (nicht die Hochschule) beschreiben. Diese Titel müssen nicht vergeben werden. Der Nachgraduierte bzw. Nachdiplomierte ist zwar berechtigt dann diesen Titel zu tragen, erwirbt aber nicht die Rechte, die ein reguläerer Inhaber dieses Titels bekommt. Eine Worthülse bzw. legitimierter Etikettenschwindel also. vgl.: -Nachgraduierung des Ing. (4 Semester nach Klasse 10) zum Ing. grad. (6 Semester nach Klasse 10) aufgrund von Berufserfahrung -Nachdiplomierung des Ing. grad. (6 Semester nach Klasse 10 zum Dipl.-Ing. (FH) (8 Semester nach Klasse 12) aufgrund von Berufserfahrung Dieser Dipl.-Ing. (FH) ist ein staatl. Titel im Gegensatz zum an einer FH erworbenen Dipl.-Ing. (FH) und verleiht auch nicht dieselben Rechte (Masterstudium, Rentenanwartschaften, Eingliederung im ÖVD) aber: - Umdiplomierung zum des HS.-Ing. (8 Semester nach Klasse 12) zum Dipl.-Ing. (FH) (8 Semester nach Klasse 12) mit allen Rechten - Umdiplomierung des Dipl.-Ing. (BA) (6 Semester nach Klasse 12) zum Dipl.-Ing. (DH) (6Semester nach Klasse12) mit allen Rechten. - Umdiplomierung des Dr. sc. zum Dr. habil. Umdiplomierung ist ein Rechtsanspruch und führt nicht zu einer Aufwertung->gerecht. vgl. Zimmerling: "Akademische Grade und Titel"
Generfter schrieb: > Eine Abschlußbezeichnung ist kein Akademischer Grad. Das führen der oben > genannten Abschlußbezeichnung ist eine Straftat. Bevor ich solche > Behauptungen aufstelle würde ich mal ins Gesetz schauen. Dann schau doch mal was auf einem BA Diplom steht. Die Bezeichnug wird verliehen, wenn diese nicht zu führen wäre, wäre es wenig sinnvoll gewesen dolche Bezcihnungen zu verleihen. Das Diplom ohne die Angabe BA zu führen ist natürlich nicht rechtens. Generfter schrieb: > Um eine Wortkombination mit Diplom XXX zu führen ist es notwendig ein > entsprechendes Studium abgeschlossen zu haben und eine Urkunde der > Hochschule zu haben in der einem der Akademische Grad endsprechen > verliehen wird. In jedem anderen Fall ist das führen verboten. Mal ein BA Diplom anschauen, da stehts drauf wie die Abschlussbezeichung verliehen wird. Da hat der Paul recht mit der Führung der Grade und Bezeichnugen. Sich unrechtmäßig Diplom XXX zu nennen ohne eine entsprechende Ausbildung ist nicht zulässig so wie manche rpivate Einrichtungen ein Diplom vergeben. Die BA hat aber eine staatliche Abschlussbezeichnung vergeben, die dann auch so in der Form führbar ist.
§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen(1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, 2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, 3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder 4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden. Dipl. Ing. (BA) ist kein Akademischer Grad und fällt damit unter den oben genannten Straftatbestand.
Generfter schrieb: > Dipl. Ing. (BA) ist kein Akademischer Grad und fällt damit unter den > oben genannten Straftatbestand. > > > Stimmt, der Dipl. Ing. (BA) ist kein akademischer Grad, deswegen wird auch eine staatliche Abschlussbezeichnung verliehen, sprich man darf sich nicht Dipl. Ing. (FH) nennen oder das (BA) ganz weglassen. Durch die bezeichnung (BA) ist ersichtlich, dass es sich um die von der BA ausgestellte staatliche Abschlussbezeichnung handelt. Schau dir mal ein BA Diplom an, es steht nichts von akademischer Grad darauf. Das (BA) weist in dem Fall darauf hin, dass es sich um den BA Abschluss, sprich um die staatliche Bezeichnung handelt.
Wenn du dich Dipl. Ing. nennst mit BA Abschluss und das (BA) weglässt, dann machst du dich strafbar. Ähnliches gab es in der Musik und der Kooperation Fachakademie mit Hochschule.
Generfter schrieb: > Dipl. Ing. (BA) ist kein Akademischer Grad und fällt damit unter den > oben genannten Straftatbestand. Das ist ein Titel. Darum darf es nur so geführt werden und auch nur von berechtigten.
> Die BA hat aber eine staatliche Abschlussbezeichnung vergeben, die dann > auch so in der Form führbar ist. Eben. Weshalb sollte ich mich dann strafbar machen, wenn ich auf meinen Visitenkarten Dipl. Ing. Maschinenbau (BA) vor meinen Namen schreibe? Das ich (BA) nicht weglassen darf ist mir schon klar.
Die Bezeichnung Diplom im geführten "Titel" setzt einen Hochschulabschluss voraus. In der Rechtssprechung wird jede Wortkombination mit einem Diplom davor als "Titel" ohne diesen von einer Hochschule genau so wie er geführt wird verliehen bekommen zu haben, als Titelmissbrauch angesehen. Es wird davon ausgegangen das nicht jeder erkennen kann das irgenwelche angaben hinter Diplom aussagen, dass derjenige kein Hochschulstudium abgeschlossen hat.
Generfter schrieb: > (1) Wer unbefugt Für jemanden, der sein Diplom rechtmäßig erworben hat, trifft schon das nicht zu. Daneben ist in dem Paragraphen nichts über staatliche Abschlussbezeichnungen zu finden. Da das Dipl.(BA) kein akademischer Grad ist, fällt er nicht unter diesen Paragraphen.
Stefan L. schrieb: > Daneben ist in dem Paragraphen nichts über staatliche > > Abschlussbezeichnungen zu finden. Da das Dipl.(BA) kein akademischer > > Grad ist, fällt er nicht unter diesen Paragraphen. Da das Diplom ein Akademischer Grad ist, ist das führen des Diplomgrades ohne disen zu haben nach diesem Paragraphen verboten. Dieses trifft auf das Diplom (BA) eben deshalb zu.
Falsch. Das Diplom an sich ist kein akademischer Grad. Nur Dipl.Ing. ohne Zusatz, Dipl.Ing.(FH) und Dipl.Ing.(DH) fallen unter diese Kategorie. Diese Aussage ist schlichtweg falsch: Generfter schrieb: > Die Bezeichnung Diplom im geführten "Titel" setzt einen > Hochschulabschluss voraus. Die Existenz einer Abschlussbezeichnung Dipl.Ing.(BA) widerspricht schon deiner Aussage.
Mein herzliches Beileid für den glauben das nur weil sich jemand eine Bezeichnung ausdenkt sich die Gesetze automatisch an dessen Wünsche anpasst. Von mir aus darfst du jeden Akademischen Grad führen den du möchtest. Ich habe damit kein Problem. Denn wo kein Kläger da kein Richter. Jeder geht das Risiko ein das er möchte. Du wirst aber mit schönfärben und Spitzfindigkeiten keine Gesetze ändern.
nicht unbedingt es gab fälle da haben IHKen für ihre Meister, und Tech Betriebswirte als engl. Übersetzung Bachelor und Master auf der Urkunde angegeben! Dennoch dürfte man diesen Abschluss weder in der BRD noch im Ausland als BA/MA führen! Warum sollte nur weil irgend eine Bildungseinrichtung irgend einen Titel verleitet es rechtens sein diesen Titel so auch zu führen!
Generfter schrieb: > on mir aus darfst du jeden Akademischen Grad führen den du möchtest. Mich betrifft das doch gar nicht. Aber wie ja schon erklärt wurde: Jemand, der den Dipl.-Ing.(BA) führt, führt keinen akademischen Grad! Von daher kein Problem. Nur reicht dein geistiger Horizont anscheinend nicht, um das zu erkennen. Generfter schrieb: > Mein herzliches Beileid für den glauben das nur weil sich jemand eine > Bezeichnung ausdenkt sich die Gesetze automatisch an dessen Wünsche > anpasst. Die Gesetze passen schon, die widersprechen dir nämlich. Und es denkt sich nicht irgendjemand diese Bezeichnung aus, sondern der Staat hat das getan! Und der weiß, was er tut.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Das ist der Absatz den du offentsichtlich nicht verstehst und der erklärt wie absurd deine Aussage ist.
Hmm ja stimmt, wenn man an BA zwei Buchstaben ändert, sieht er wie FH aus.
Generfter schrieb: > Da das Diplom ein Akademischer Grad ist, ist das führen des Diplomgrades > ohne disen zu haben nach diesem Paragraphen verboten. > > Dieses trifft auf das Diplom (BA) eben deshalb zu. Diplom ist ein anderes Wort für Urkunde, ein Diplom darf jeder vergeben, nur in Verbindung mit einer Berufsbezeichnung darf es nicht geführt werden. Zu sagen "ich habe ein Diplom in XXX" ist nicht verkehrt, aber sich als "Diplom-Teppichreiniger" zu bezeichnen ;-) wäre hingegen nicht o.k. wenn der Abschluss nicht an einer Hochschule bzw. Berufsakademie erworben wurde. Generfter schrieb: > Mein herzliches Beileid für den glauben das nur weil sich jemand eine > Bezeichnung ausdenkt sich die Gesetze automatisch an dessen Wünsche > anpasst. Ausdenkt? Wie schonmal gesagt, es handelt sich um staatliche Abschlussbezeichnungen. Schau dir ein BA Diplom an und dann reden wir weiter. Aber da du wohl nur rumstänkern willst hast du dies auch noch nicht getan oder? Wenn dieser Abschluss nicht gesetzeskonform gewesen wäre, hätte es ihn nicht gegeben, vor allem denn dann wäre es schon verboten gewesen die Bezeichnung "Diplom-XXX" zu vergeben, geschweige denn wäre es eine staatliche Bezeichnung gewesen. Generfter schrieb: > Von mir aus darfst du jeden Akademischen Grad führen den du möchtest. Und da sind wir wieder dabei, der Abschluss Diplom-XXX (BA) ist kein akademischer Grad sondern eine staatliche Bezeichnung. yannik schrieb: > Warum sollte nur weil irgend eine Bildungseinrichtung irgend einen Titel > verleitet es rechtens sein diesen Titel so auch zu führen! Die IHK hätte es gerne so gehabt und etwas voreilig gehandelt. Warum sollte die Berufsakademie, die staatlich anerkannt ist, sowie der Abschluss in der Wirtschaft anerkannt ist eine Bezeichnung verleihen die rechtmäßig nicht erlaubt ist? Generfter schrieb: > Das ist der Absatz den du offentsichtlich nicht verstehst und der > erklärt wie absurd deine Aussage ist. Der Absatz ist klar, nur sollte dir klar sein, dass die BA diese Abschlüsse verleiht, somit die Berechtigung hat diese Abschlüsse zu vergeben, dieses damit auch erlaubt sind zu führen. Ansonsten wäre die gesamte Einrichtung von vornherein für Ingenieure sinnlos gewesen, denn die Absolventen dürften sich dann ja weder als Diplom INgenieur(BA) bezeichnen noch als Ingenieur. Ich würde sagen bevor noch weiter diskutiert wird, einfach dort nachfragen wo sich die Leute wirklich auskennen.
Ebenso wie das unbefugte führen eines akademischen GRades strafbar ist, ist das unbefugte führen eines BA Abschlusses nicht erlaubt. Nun dürfte man diese Bezeichnung nicht führen, wäre sie nicht geschützt und es wäre keine Ordnungswidirgkeit sondern eine Straftat wegen einer unbefugten Führung eines akademischen Grades. "Strafbarkeit bei unbefugter Führung Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist wie z.B. auch das unbefugte Führen eines Abschlusses einer Berufsakademie (Dipl.-...(BA))-, stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar."
Es ist immer wieder faszinierend, wie Leute sich fest an ihre falschen Ansichten klammern, nur weil sie zu arrogant sind, Fehler einzugestehen.
Generfter schrieb: > Rede dir weiter alles schön. > Viel Spaß! Dankeschön, den habe ich bereits mit dir.
Generfter schrieb: > Rede dir weiter alles schön. > Viel Spaß! WT schrieb: > Generfter schrieb: >> Rede dir weiter alles schön. >> Viel Spaß! > > Dankeschön, den habe ich bereits mit dir. Was ist das denn für ein Troll? Die Abschlüsse der BA eine Ausnahme und so staatliche Titel mit Diplom oder Bachelor.
"(6) Auf Grund einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Ausbildung an der Berufsakademie verleiht das Land Baden-Württemberg die staatliche Bezeichnung „Diplom„ mit dem Zusatz „Berufsakademie (BA)„ und mit Angabe der Fachrichtung. Zusätzlich kann die staatliche Abschlussbezeichnung „Bachelor„ verliehen werden, wobei jeweils nur eine der Abschlussbezeichnungen gleichzeitig geführt werden darf...."
"Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (z. B. Diplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (z. B. Diplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann. Akademische Grade dürfen in Deutschland gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen von "Diplom"bezeichnungen, die nicht von einer Hochschule oder Berufsakademie (mit Zusatz "BA") verliehen wurden, ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar."
Nur mal noch zur Info ein Auszug aus meiner Diplomurkunde: ... Aufgrund von §9 des Gesetzes über die Berufsakademien im Land Baden-Württemberg wird die staatliche Bezeichnung Diplom-Ingenieur (Berufsakademie) - Dipl.-Ing. (BA) - verliehen. ...
>Dipl. Ing. (BA) ist kein Akademischer Grad und fällt damit unter den >oben genannten Straftatbestand. @ Generfter (obwohl ich Nerv mit V schreiben würde) - Künstlername? Du zitierst so schön §132a: Da steht Mißbracuh akademischer Grade und Titel. Wortverbindungs mit Diplomxxx sind in der Regel akademische Grade. Es gibt dazu zwei legale Ausnahmen: Den staatl. Titel Dipl.-Ing. (BA) den staatl. Titel Dipl.-Ing. (FH), der durch eine Nachdiplomierung des Ing. grad. aufgrund von Berufserfahrung erlangt wurde. Der reguläre Dipl.-Ing. (FH) nach Studium an einer FH ist hingegen ein akademischer Grad. Die beiden o. g. Titel, sofern sie rechtmäßig erworben wurden, dürfen auch in der Form Dipl.-Ing (BA) bzw. Dipl.-Ing (FH) -staatl. nachdiplomiert- getragen werden. Das -staatlich nachdiplomiert- durfte nach einem Gerichtsstreit 1988 auch weggelassen werden. Wie sonst soll sich der Berufsakademieabsolvent denn in Deinen Augen nennen?
Auf der Website der DHBW (http://www.dhbw.de/die-dhbw/duales-studium/abschluesse.html) steht folgendes: Die Absolventinnen und Absolventen eines dualen Studiums an der DHBW erhalten als Abschluss einen akademischen Grad. Im Gegensatz zu den staatlich anerkannten Abschlüssen der ehemaligen Berufsakademie sind die Abschlüsse der DHBW nicht nur berufsrechtliche, sondern auch hochschulrechtlich anderen Hochschulabschlüssen in Deutschland gleichgestellt. Aber das würde ja dann nicht mit $91 (6) des LHG übereinstimmen...?
Paul schrieb: > Wie sonst soll sich der Berufsakademieabsolvent denn in Deinen Augen > > nennen? Genau da ist dein Problem. Du verstehst den Unterschied zwischen nennen und führen nicht. Informier dich erst einmal und ausere dich dann.
Generfter schrieb: > Paul schrieb: >> Wie sonst soll sich der Berufsakademieabsolvent denn in Deinen Augen >> >> nennen? > > Genau da ist dein Problem. > Du verstehst den Unterschied zwischen nennen und führen nicht. Vielleicht kannst Du uns ganz kurz eine (bevorzugt online) Quelle nennen, aus welcher der Unterschied zwichen nennen und führen in Bezug auf Titel und Berufsbezeichnungen hervorgeht? Der Duden war hier nicht sehr hilfreich, da es sich wohl um eine rechtliche Differenzierung handelt, welche dann wohl aus Gesetzen, den Kommentaren dazu oder Gerichtsurteilen stammt.
Generfter schrieb: > Genau da ist dein Problem. > Du verstehst den Unterschied zwischen nennen und führen nicht. > > Informier dich erst einmal und ausere dich dann. Also wenn ich eine bezeichnug führe, dann führe ich sie indem ich sie öffentlich benutze. Und wenn du nach den geposteten Texten immernoch der Meinung bist, ein Absolvent mit einem BA Diplom dürfte seine verliehene staatliche Bezeichnung nicht führen, dann solltest du dich vielleicht mal informieren. Ich denke deine Aussage wurde nun schon genug widerlegt und als nicht richtig dargelegt. Nun nochmal für dich: "Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (z. B. Diplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (z. B. Diplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann. Akademische Grade dürfen in Deutschland gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen von "Diplom"bezeichnungen, die nicht von einer Hochschule oder Berufsakademie (mit Zusatz "BA") verliehen wurden, ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar." "...Im Unterschied zu Fachhochschulen gelten Berufsakademien jedoch nicht als Hochschulen und verleihen das Diplom (BA) als „staatliche Abschlussbezeichnung“ anstatt als akademischen Grad...." "Definition von Führung [Bearbeiten] Unter „Führung“ wird verstanden, dass man sich selbst als Träger eines akademischen Grades in der Öffentlichkeit zu erkennen gibt, z. B. durch Eintragung des Grades auf der Visitenkarte oder auf dem geschäftlichen Briefpapier, aber auch durch mündliche Äußerungen. Wer sich lediglich im kleinen privaten Kreis (z. B. auf einer Party) mit einem nicht vorhandenen Grad bezeichnet, macht sich aber nicht strafbar im Sinne unbefugter Führung. Ebenfalls nicht unter „Führung“ im rechtlichen Sinne fällt der Gebrauch eines akademischen Grades als Bestandteil eines Künstlernamens (z. B. DJ Dr. Motte). Bei Titulierung mit einem falschen Grad durch andere besteht außerdem kein Zwang zur Korrektur. So werden Doktoranden, die ihre Promotionsprüfung bereits absolviert aber ihre Ernennungsurkunde noch nicht erhalten haben, in der Regel von den Kollegen bereits als Doktor bezeichnet, dürfen sich selbst aber erst nach Erhalt der Urkunde so nennen." Wir können uns aber auch gerne bei den zuständigen Stellen erkundigen und die Antwort dann hier preisgeben. Sollte ich mich geirrt haben, dann räume ich das natürlich ein. Die im Netz gefundenen Infos sprechen aber gegen deine Aussage.
Martin schrieb: > Die Absolventinnen und Absolventen eines dualen Studiums an der DHBW > erhalten als Abschluss einen akademischen Grad. Im Gegensatz zu den > staatlich anerkannten Abschlüssen der ehemaligen Berufsakademie sind die > Abschlüsse der DHBW nicht nur berufsrechtliche, sondern auch > hochschulrechtlich anderen Hochschulabschlüssen in Deutschland > gleichgestellt. > > Aber das würde ja dann nicht mit $91 (6) des LHG übereinstimmen...? §91 gilt für Berufsakademien. Diese wurden in BaWü zu einer Hochschule umgewandelt, daher betrifft dieser Paragraph die Duale Hochschule nicht mehr.
WT schrieb: > So werden > Doktoranden, die ihre Promotionsprüfung bereits absolviert aber ihre > Ernennungsurkunde noch nicht erhalten haben, in der Regel von den > Kollegen bereits als Doktor bezeichnet, dürfen sich selbst aber erst > nach Erhalt der Urkunde so nennen." Guttenberg hat es ja auch schon so gemacht. Eigentlich ist es nicht erlaubt.
Guttenberg ist ein gutes beispiel um den anspruch den Diploms(BA) zu untermauern;) hoffen wir das es den Diplom(BA) Trägern ähnlich ergeht?;D
Was zum nachlesen. http://www.business-podium.com/boards/doktortitel-professortitel-ehrentitel-diplome-zeugnisse-berufsbezeichnungen-titelfuehrung-13 http://www.business-podium.com/boards/doktortitel-professortitel-ehrentitel-diplome-zeugnisse-berufsbezeichnungen-titelfuehrung/4603-diplom-kaufen-ungeschuetzte-berufsbezeichnungen-ungeschuetzte-berufstitel-diplom.html
Tja, das ist ja eine lebhafte Diskusion, fast schon ein Disput ;-) Ich kenn auch wen der sich Dipl.Ing. nennt öffentlich und auf Visitenkarte und aber nur Diplom-Wirtschaftsingeniour (Berufsakademie) hat. §10a Abs. 5 liegt dem zugrunde.... Manche mögen einfach gerne mehr sein als sie sind...
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