Personalbogen

#2076032
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Nein, das wäre auch ein Wunder(Schwang..), oder?
Es gilt Chancengleichheit.
Wenn du z.B. eine Behinderung hast und der Arbeitgeber dir nicht
eine umfassende Tätigkeitsbeschreibung gegeben hat, die es dir
ermöglicht, abzuschätzen ob der Job für DICH gefährlich ist,
brauchst du auch nichts angeben.
Auch darf er nicht fragen ob du Schulden hast, nur weil er seiner 
Personalabteilung die Mehrarbeit und noch andere Nachteile
für nicht zumutbar hält.
Die Arbeitgeber sind an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden,
solange keine potenzielle Gefahr besteht.
Sollte trotzdem danach gefragt werden kannst du getrost lügen
wenn der Arbeitgeber seinen Obliegenheitsvorschriften nicht nachkommt. 
Beispiel: Wenn dich eine Firma einstellen will und du aber nicht 
schwindelfrei bist kannst du auch keine gefahrgeneigte Tätigkeiten
ausüben.
Wenn dir das vorher nicht gesagt wurde, das die Arbeit z.B. mit Aufzügen
zu tun hat, bist du aus dem Schneider. Da kannste sogar die Arbeit
folgenlos verweigern. Da gibts genug Anhaltspunkte wo man ansetzen
könnte ohne das man sich da outen muss.

Ist natürlich keine Rechtsauskunft, dafür gibts Anwälte.
Arbeitgeber dürfen alles essen, aber nicht alles wissen.
Gast #2076036
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Soweit ich weiß, nein. Und da das nicht erlaubt ist, darfst Du auch 
lügen.

Bei Beeinträchtigungen, die direkt mit Deinem Job zu tun haben, also 
Löter und auf einem Auge blind oder so, sieht es glaube ich wieder 
anders aus.

Grundsätzlich ist das hier natürlich keine Rechtsberatungsstelle, da 
gibt es bessere Quellen im Netz, zu diesem Thema wurde schon ungeheuer 
viel geschrieben, da sollte Dir Dein Freund Google eigentlich 
weiterhelfen können.

Ciao und viel Erfolg
Gast #2076248
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Mario K. schrieb:

> Ist es erlaubt, im Personalbogen nach bestehenden Krankheiten,Leiden
> oder Beeinträchtigungen zu erfragen (und Schwangerschaft)

Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist, sagte mal ein Prof.. Also 
das reine Fragen, ist wohl noch erlaubt.

So weit eine Beeinträchtigung für die Position, die man besetzt, keine 
Rolle spielt, muß man da gar nichts angeben.

Auch wenn diese Beeinträchtigung später mit zunehmendem Alter doch mal 
gravierender werden könnte. Z.B. ein jugendlicher Fußballspieler, der 
einen Fußgelenkschaden hatte. Der weiß auch nicht, ob er da nicht mal 
mit 40 oder 60 eine Arthrose bekommt. Also das weiß man ja alles nicht 
mal selbst. Die Herrschaften sollen bei der Kasse nachfragen. Vielleicht 
bekommen sie ja dort das ganze Lebensprofil plus Glaskugel für die 
Zukunft.

Wie schon oben mal gesagt, auch dies ist keine Rechtsauskunft.
Gast #2076266
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In manchen Personalbögen steht auch sowas wie, ob man alle 
gesundheitlich Tätigkeiten ausführen kann.
Also auch in 50m Höhe auf einem Windrad rumturnen, Tiefseetaucher, ... .

Aber egal oder erlaubt, wenn sich gesundheitliche "Probleme" in der 
Probezeit zeigen, die du erlaubterweise verschwiegen hast, hast du die 
Kündigung.

Bei einer Schwangerschaft zeigt sich das "Problem" meist innerhalb der 
ersten 6 Monate.
Gast #2076293
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Ich schrieb:

> In manchen Personalbögen steht auch sowas wie, ob man alle
> gesundheitlich Tätigkeiten ausführen kann.
> Also auch in 50m Höhe auf einem Windrad rumturnen, Tiefseetaucher, ... .

Normalerweise hat man doch aber eine Stellenbeschreibung zu der 
Position, die man besetzt.

Bei Mario handelt es sich wohl um die Aufstellung ganz neuer Verträge 
für die Mitarbeiter, weil die Firma übernommen wird.

So entnehme ich es jedenfalls seinem Thread:

Beitrag "Was ist ein Fachassistent Technik"

> Aber egal oder erlaubt, wenn sich gesundheitliche "Probleme" in der
> Probezeit zeigen, die du erlaubterweise verschwiegen hast, hast du die
> Kündigung.

Dann müßten sie ihn mitten in seiner Arbeit kündigen, bloß weil eine 
Firmenübernahme statt fand.
#2076301
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Ich schrieb:
> In manchen Personalbögen steht auch sowas wie, ob man alle
> gesundheitlich Tätigkeiten ausführen kann.
> Also auch in 50m Höhe auf einem Windrad rumturnen, Tiefseetaucher, ... .
>
> Aber egal oder erlaubt, wenn sich gesundheitliche "Probleme" in der
> Probezeit zeigen, die du erlaubterweise verschwiegen hast, hast du die
> Kündigung.
Spielt in der Probezeit eh keine Rolle weil hier Willkür der Herr ist.
> Bei einer Schwangerschaft zeigt sich das "Problem" meist innerhalb der
> ersten 6 Monate.
...nach der Empfängnis und die muss ja nicht erst ein paar Tage oder
Wochen zurück liegen, sondern Monate, aber dann kollidiert das mit
der Probezeit.
Eine Angehörige hat das anders gelöst. Das Kind ist vom Chef.
Niederkunft war vor ein paar Tagen. Alle sind wohlauf.
Gast #2076316
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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Normalerweise hat man doch aber eine Stellenbeschreibung zu der
> Position, die man besetzt.

Normalerweise suchen Zeitarbeitsfirmen, die haben zum Teil Fragebögen, 
die für alle Berufsgruppen einheitlich sind, also vom Produktionshelfer, 
der anpacken können muss, über die Fachkraft die halbwegs schwindelfrei 
sein muss, bis zum Projektleiter.

Michael S. schrieb:
> Eine Angehörige hat das anders gelöst. Das Kind ist vom Chef.
> Alle sind wohlauf.

Dann ist klar, wer Chef im Hause ist - Papa!
Gast #2076341
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Ich schrieb:

> Normalerweise suchen Zeitarbeitsfirmen, die haben zum Teil Fragebögen,
> die für alle Berufsgruppen einheitlich sind, also vom Produktionshelfer,
> der anpacken können muss, über die Fachkraft die halbwegs schwindelfrei
> sein muss, bis zum Projektleiter.

Ja, ich kenne das. Mußte bei so einer Firma auch mal einen 
Sicherheitstest Elektro ausfüllen, obwohl ich gar kein Elektriker bin, 
sondern allenfalls Fernmelder und später eben Ingenieur, und gar nichts 
mit Netzspannung anpacken darf. Da ich aber den Job haben wollte, machte 
ich den Shit mal mit, nicht wahr.

Am Ende ging die Sekretärin mit der Ergebnis-Schablone über den 
Fragebogen, und sagte mir mit erhobenem Zeigefinger, welche Antworten 
falsch waren. Die hatte absolut Null Ahnung, und eine Unterweisung gab 
es vorher auch nicht. Zu Hause bin ich dann in Gelächter ausgebrochen. 
So ist es leider in der Realität.

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