Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebengewerbe Tacho reparieren


von storno (Gast)


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Hallo an alle,

da ich nur viele wiedersprüchliche Antworten zu dem Thema im Forum 
gefunden habe, möchte ich meine Frage konkret stellen.

Ich möchte Tachos nebenberuflich reparieren. Es umfasst das beseitigen 
von kalten Lötstellen und den Austausch defekter Bauteile. Darf man das 
ohne Meistertitel?

Einen entsprechenden Lehrberuf kann ich nicht vorweisen, das ist bisher 
nur mein Hobby.

gruß storno

von Wilhelm F. (Gast)


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storno schrieb:

> Ich möchte Tachos nebenberuflich reparieren.

Du meinst sicher, in Oldtimern. In modernen Fahrzeugen gibt es keinen 
Tacho mehr im herkömmlichen Sinne, das sind von Steuergeräten 
angesteuerte Spannungsmesser.

von storno (Gast)


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Oldtimer ja aber auch die sog. "Kombiinstrumente" der modernen 
Fahrzeuge.

von Michael S. (technicans)


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storno schrieb:

> Ich möchte Tachos nebenberuflich reparieren. Es umfasst das beseitigen
> von kalten Lötstellen und den Austausch defekter Bauteile. Darf man das
> ohne Meistertitel?
Was für Tachos sollen das denn sein? Fahrrad, Motorrad, Auto?
Meistertitel ist nur im klassischen Handwerk notwendig wenn
es gefahrgeneigt ist. Bei Fahrzeugen im Straßenverkehr könnte
man das annehmen.
> Einen entsprechenden Lehrberuf kann ich nicht vorweisen, das ist bisher
> nur mein Hobby.
Das könnte Probleme bei der Haftung mit sich bringen wenn jemand
durch unsachmäßige Reparatur zu Schaden kommt. Das wird kaum eine
gewerbliche Haftpflichtversicherung abdecken.
Da würde ich mich anwaltlich mal beraten lassen oder bei der IHK
fragen.

von Hassan (Gast)


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Mein Cousin Ali "repariert" auch Tachos und zwar so, dass hinterher 
weniger drauf ist und die Autos teurer zu verticken sind.

von Wilhelm F. (Gast)


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Hassan schrieb:

> Mein Cousin Ali "repariert" auch Tachos und zwar so, dass hinterher
> weniger drauf ist und die Autos teurer zu verticken sind.

Was macht der? 50 Jahre alte Rollenzähler auseinander bauen und wieder 
zusammen setzen?

Meines Wissens gibt es für moderne neuere Autos spezielle Chips, die 
vorwärts zählen, und nicht mehr zurück gesetzt werden können. Weder mit 
einem Programmiergerät, noch sonst wie.

von Lolo (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Hassan schrieb:
>
>> Mein Cousin Ali "repariert" auch Tachos und zwar so, dass hinterher
>> weniger drauf ist und die Autos teurer zu verticken sind.
>
> Was macht der? 50 Jahre alte Rollenzähler auseinander bauen und wieder
> zusammen setzen?
>
> Meines Wissens gibt es für moderne neuere Autos spezielle Chips, die
> vorwärts zählen, und nicht mehr zurück gesetzt werden können. Weder mit
> einem Programmiergerät, noch sonst wie.

Ali kann kann auch rückwärts zählen lassen :)

von HWK Meister (Gast)


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Informier dich dich am besten bei der HWK, jedoch da du an den 
Baugruppen Handwerklich tätig wirst (löten usw.) wirst du wohl einen 
Meistertitel benötigen. (Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker, 
Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugtechniker sind alles 
eintragungspflichtige Vollhandwerke (Anlage A, Handwerksrolle) und 
benötigen das vorhanden sein eines Meistertitels)
MfG

von Matthias (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> [...] und nicht mehr zurück gesetzt werden können. Weder mit
> einem Programmiergerät, noch sonst wie.

Träum' weiter....

von Wilhelm F. (Gast)


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Matthias schrieb:
> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> [...] und nicht mehr zurück gesetzt werden können. Weder mit
>> einem Programmiergerät, noch sonst wie.
>
> Träum' weiter....

Nee, im Ernst. Auf der Homepage eines Halbleiterherstellers fand ich vor 
einiger Zeit so einen integrierten Chip. Ich weiß nur die 
Chipbezeichnung nicht mehr, weil es mich nur mal am Rande interessierte, 
und ich sie nicht weiter notierte, bzw. die Sache nicht weiter 
verfolgte.

Der Chip beinhaltet ein Vorwärts-Zählwerk. Die Zähler sind so aufgebaut, 
daß nach und nach PROM-Zellen gebrannt (also zerstört) werden.

Das Datenblatt ist die Referenz für Elektronikentwickler. Außerhalb 
eines Datenblattes gibt es üblicherweise keine weiteren Informationen 
vom Hersteller, auch keine Geheiminformationen.

Selbst wenn man privat an solche Chips heran käme: Beim Wechsel in einem 
KFz-Steuergerät wäre auf jeden Fall viel Spaß zu wünschen.

Den Hintergrund über die Motivation von KFz-Herstellern, solche Technik 
einzusetzen, weiß ich nicht. Und auch nicht, wer sowas tatsächlich 
einsetzt. Aber vielleicht ist doch der eine oder andere Hersteller 
darauf bedacht, gravierende Manipulationen zu erschweren bzw. zu 
verhindern.

von Bad U. (bad_urban)


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Ich hatte sowas vor einiger Zeit mal von BMW gehört. Da konnte man 
keinen niedrigeren Tachostand einstellen. Aber der findige Justierer 
hatte dann den Stand auf 999999 vorgestellt, ist gefahren, bis der Tacho 
umgesprungen ist und hat ihn dann wieder auf den gewünschten Stand 
vorgestellt. Man muss eben kreativ sein.
Von Audi weiss ich, dass dort die KM-Stände in verschiedenen 
Steuergeräten abgelegt werden und man nach einer Manipulation die 
Inkonsistenz sehen kann.

Gruß
Bad Urban

von Ben S. (theben)


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Und wenn man den Chip nicht mehr zurück stellen kann dann baut man halt 
nen neuen ein.

Aber Back to Topik: Meisterpflichtig, wie siehts mit nem akademischen 
Tietel aus Ing. Bachelor ect.?

von Michael S. (technicans)


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HWK Meister schrieb:
> Informier dich dich am besten bei der HWK, jedoch da du an den
> Baugruppen Handwerklich tätig wirst (löten usw.) wirst du wohl einen
> Meistertitel benötigen. (Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker,
> Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugtechniker sind alles
> eintragungspflichtige Vollhandwerke (Anlage A, Handwerksrolle) und
> benötigen das vorhanden sein eines Meistertitels)
> MfG

Die Liste halte ich für nicht glaubwürdig weil da auch ein paar
Handwerke bei sind die ganz und gar nicht Gefahrgeneigt sind.
Vermutlich sieht die Handwerkskammer das ganz anders als die
Regierung und weigert sich beharrlich das zu ändern.
Da lässt es je Kammer eines jeden Bundeslandes es eben drauf
ankommen. Wäre nicht das erste Mal das solche Institutionen
gesetzliche Vorgaben ignorieren.

von oszi40 (Gast)


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storno schrieb:
> nur mein Hobby.

Bleib beim Hobby.
Wenn der erste Blitzer kommt, gibt es bestimmt ausreichend Ärger.

von HWK Meister (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Die Liste halte ich für nicht glaubwürdig weil da auch ein paar
> Handwerke bei sind die ganz und gar nicht Gefahrgeneigt sind.
> Vermutlich sieht die Handwerkskammer das ganz anders als die
> Regierung und weigert sich beharrlich das zu ändern.
> Da lässt es je Kammer eines jeden Bundeslandes es eben drauf
> ankommen. Wäre nicht das erste Mal das solche Institutionen
> gesetzliche Vorgaben ignorieren

Kann mir nicht vorstellen das Intitutionen wie IHK oder HWK es sich 
erlauben können gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Schon aus dem Grund 
da sie mit den Innungsverbänden als Technische Berater gegenüber den 
Staatlichen Intitutionen fungieren (siehe Bsp. Homologation der DIN VDE 
Normen auf Europäischem Nivau, währe ja noch schöner wenn man bei uns 
Verkabelungen durchführen dürfte wie es in manchen südeuropäischen 
Ländern Gang und Gebe ist). Thema Glaubwürdigkeit: informiere dich bei 
der HWK deines jeweiligen Bundeslandes, dort kannst du dir die 
Zulassungsvorraussetzungen erklären lassen.
Falls trotzdem Zweifel bestehen, hier der Link zu den Anlagen A,B1 und 
B2 der HWK für München und Oberbayern.
http://www.hwk-muenchen.de/74,118,46.html

PS: Gefahrneigung: es gab schon Diskusionen darüber das Friseurhandwerk 
den zulassungsfreien Handwerken anzugliedern, da aber Kenntnisse in 
Chemie vorrausgesetzt werden, ist dies Glücklicherweise nicht geschehen. 
Die ersten Kunden mit chemischen Verbrennungen am Kopf hätten dies dann 
auch nicht verstanden.

von Johann (Gast)


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OmG! Schon wieder nur Lästerer und Bedenkenträger! Storno, wenn Du's 
machen willst, mach's! Melde Dein Gewerbe an, dauert gerade mal 10 
Minuten auf dem Gewerbeamt und fang' an. Alles Andere ergibt sich dann. 
Und hör nicht auf all diejenigen, die schon bevor Du loslegst, allerhand 
Stolpersteine und Hindernisse erfinden.

von HWK Meister (Gast)


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Johann schrieb:
> Melde Dein Gewerbe an, dauert gerade mal 10
> Minuten auf dem Gewerbeamt und fang' an. Alles Andere ergibt sich dann.
> Und hör nicht auf all diejenigen, die schon bevor Du loslegst, allerhand
> Stolpersteine und Hindernisse erfinden.

Mal schnell ein Gewerbe anmelden ist kein Problem, soweit gebe ich dir 
Recht nur gibt es wie gesagt in Deutschland geltende Gesetze und 
Vorschriften. Daher ist es gerade am Anfang wichtig sich zu informieren.
Wenn mann einfach darauf hofft das schon alles gut wird hat man schnell 
ne Anzeige am Hals (die Konkurenz am Markt schläft nicht auch in der 
Hinsicht) und mal für 2-3h ein kostenloses Existensgründungsseminar zu 
besuchen ist ja wohl gar kein Akt.
MfG

von Wilhelm F. (Gast)


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HWK Meister schrieb:

> Wenn mann einfach darauf hofft das schon alles gut wird hat man schnell
> ne Anzeige am Hals (die Konkurenz am Markt schläft nicht auch in der
> Hinsicht) und mal für 2-3h ein kostenloses Existensgründungsseminar zu
> besuchen ist ja wohl gar kein Akt.

So ist das. Gerade in klammen Branchen, wo man schon auf dem Zahnfleisch 
läuft, wird versucht, Konkurrenten anhand des Gesetzes zu eliminieren. 
Es mag nicht sofort was kommen, aber früher oder später. Hatte da auch 
in einer früheren Firma Bekanntschaft mit solchen Themen. Für ein Gerät, 
was keinen Gewinn mehr abwirft, und Konkurrenten es auch ähnlich 
produzieren. Da landet man schnell bei solchen Themen.

von Johann (Gast)


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Seufz. Ja, deswegen sind uns die Chinesen langfristig überlegen: die 
kümmern sich nur drum, wie man's macht und machen dann. Wir schauen erst 
mal, was dagegen spricht, es überhaupt anzufangen und lassen's dann 
bleiben - weil jeder kennt ja jemanden, der jemanden kennt, dessen 
Cousin oder Schwager mal was schiefgegangen ist.

Deutschland, das Land der Bedenkenträger. Leute, zeigt mal etwas 
Optimismus!

von HWK Meister (Gast)


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Was hat es bitte mit Pessimismus zu tun jemanden zu Raten sich Vorab 
vernünftig zu informieren?

von Markus (Gast)


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HWK Meister schrieb:
> Kann mir nicht vorstellen das Intitutionen wie IHK oder HWK es sich
> erlauben können gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Schon aus dem Grund

selten so gelacht, ich kenne mehrere Fälle bei denen sich Handwerker 
erst per Gericht in die Handwerksrolle eintragen lassen konnten,
heißt also die HWKs haben da gegen geltendes Recht verstossen!!

von HWK Meister (Gast)


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Markus schrieb:
> selten so gelacht, ich kenne mehrere Fälle bei denen sich Handwerker
> erst per Gericht in die Handwerksrolle eintragen lassen konnten,
> heißt also die HWKs haben da gegen geltendes Recht verstossen!!

Klingt mal stark danach das dies keine Meister waren (als Meister kommst 
du immer in dein Gewerk), ergo haben diese Fälle es über die 
Ausnahmebewilligung probiert was auch gewisse Vorraussetzungen verlangt. 
Dazu gehöhrt auch die korrekte Argumentation der fachlichen 
Quallifikation gegenüber dem Anhörungsgremium der HWK und das korrekte 
Ausfüllen des Antrags. Allein bei diesen beiden Punkten verzetteln sich 
viele (weil Sie sich Vorab nicht vernünftig informiert haben) und da in 
Deutschland sich mittlerweile leider der Grundsatz "Wer am lautesten 
schreit, kriegt am ehesten Recht" durchgesetzt hat, rennen viele dieser 
Fälle gleich zum Anwalt und schimpfen über die böse Kammer. Nur das Sie 
jetzt jemanden an der Hand haben der für Sie vernünftig artikulieren 
kann vergessen die meisten und schreiben sich das Ganze auf die eigene 
Kappe.

Erfahrung eines Gremiummitgliedes
MfG

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