CE ist kein Thema für Bausätze. WEEE/ElektroG im Zweifel schon, da
empfiehlt es sich, aufzupassen. Die Frage ist natürlich, ob es um
Stückzahlen geht. Bei einem Einzelstück, ggf. als Prototyp zur
Evaluation verkauft, krähr wahrscheinlich kein Hahn danach. Fertiggerät
ist komplizierter. Die Übereinstimmung mit den geltenden Normen zur
elektromagnetischen Vertträglichkeit muß durch eine
Konformitätserklärung bescheinigt werden. Diese stellt der Hersteller
selbst aus; welche Prüfungen sinnvoll sind, kann man notfalls bei einem
EMV-Labor erfragen, oder man orientiert sich an den
Konformitätserklärungen vergleichbarer Geräte anderer Hersteller.