CE und weiter Prüfungen

Gast #2084578
Lesenswert?

CE ist kein Thema für Bausätze. WEEE/ElektroG im Zweifel schon, da 
empfiehlt es sich, aufzupassen. Die Frage ist natürlich, ob es um 
Stückzahlen geht. Bei einem Einzelstück, ggf. als Prototyp zur 
Evaluation verkauft, krähr wahrscheinlich kein Hahn danach. Fertiggerät 
ist komplizierter. Die Übereinstimmung mit den geltenden Normen zur 
elektromagnetischen Vertträglichkeit muß durch eine 
Konformitätserklärung bescheinigt werden. Diese stellt der Hersteller 
selbst aus; welche Prüfungen sinnvoll sind, kann man notfalls bei einem 
EMV-Labor erfragen, oder man orientiert sich an den 
Konformitätserklärungen vergleichbarer Geräte anderer Hersteller.
Gast #2084615
Lesenswert?

Käufer habe ich schon und so wie es aussieht werden es auch mehrere 
Stückzahlen.

Möchte es dann auch zu einem fertigen Produkt machen mit Gehäuse und 
Aufkleber..

Kennt Ihr ein EMV Labor wo ich die Prüfen lassen kann ?
Gast #2084626
Lesenswert?

Sebastian schrieb:
> CE ist kein Thema für Bausätze

Leider stimmt das nicht mehr. Das Inverkehrbringen eines Bausatzes gilt 
als Inverkehrbringen eines Geräts, da wird kein Unterschied mehr 
gemacht. d.h. es müssen die bestimmungsgemäße Verwendung, 
Bedienungsanleitung und eine CE-Konformitätserklärung angegeben werden.

P.S. Sorry dass ich momentan keine Quelle nennen kann, werd ich 
nachreichen sobald ich etwas mehr Zeit hab danach zu suchen.
Gast #2084767
Lesenswert?

Du solltest erst mal hier alles durch- googeln , dann dürftest Du genug 
Antworten haben und wenn DU dann noch Lust hast, irgendwas zu verkaufen, 
nichts wie los...
PS: Gerade wird ein neuer Verteidigungsminister gesucht. Wenn Du gut im 
Abschreiben bist, wirst Du das evt. leichter werden als Elektronik- 
Verkäufer !
Gast #2084997
Lesenswert?

Alois schrieb:
> Kennt Ihr ein EMV Labor wo ich die Prüfen lassen kann ?

Wie schon geschrieben, kostet das eine ganze Menge. Im Falle eines 
Falles ist es unerheblich, ob gemessen worden ist. Es will keiner die 
Messung sehen, es wird eine neue gemacht und die zählt dann. Wer die KE 
(wie das bei uns im Amtsdeutsch heißt) unterschreibt, kann sich nicht 
hinter einer Messung verstecken. Er muß sein Produkt selbst 
verantworten.

MfG Klaus

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren