Ist man bei Rückruf verpflichtet, sich zu melden?

Gast #2090315
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Hallo.

Letzte Woche gabs im Baumarkt LED Lampen im Angebot, mit einem klasse 
Preis-Leistungsverhältnis.
Sie hatten sogar einen Schaltregler drin und waren ihre 6 Euro auf jeden 
Fall wert.
XQ-Lite, Modell XQ9908

Nun war ich heute im Baumarkt.
Die waren grade dabei, die restlichen Bestände in eine große Kiste zu 
werfen.

Die Verkäuferin teilte mir mit, dass man die Lampen aus dem Sortiment 
nehmen müsste.
Bereits verkaufte Lampen können zurückgegeben werden und das Geld wird 
wieder ausbezahlt.

Man würde diese Lampen nicht mehr verkaufen, weil es "Probleme" 
gibt/gab.
Ich habe der Verkäuferin noch ein paar "absprechen" können. Sie sagte 
noch "Das habe ich jetzt aber nicht gesehen". Durch die Kasse gingen sie 
auch noch durch.

Ist man verpflichtet, sich bei einem Rückruf zu melden, oder kann man 
das alles "auf eigene Verantwortung" ignorieren? Ich würde die Lampen 
gerne behalten.
Gast #2090328
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Ich persönlich kann mir übrigens schon denken was das Problem ist. Ich 
habe die Lampen messtechnisch untersucht und auch eine zerlegt.
Und ich kann mit diesem Problem leben und weiß mit was ich es zu tun 
habe.

Allerdings könnte man, wenn man es drauf anlegt, wegen den Lampen den 
Baumarkt rechtlich angreifen, da die Lampen in dem Zustand gegen 
deutsche Bestimmungen verstoßen.
#2090345
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Hi.

Der Schaltregler ist funktionell i.o.

Er wurde von mir mit eurer Hilfe bis auf Bauteilebene analysiert und 
durchgerechnet.
Gab dazu schon einen ellenlangen Thread hier im Forum.

Die Lampen funktionieren technisch einwandfrei wenn man die technischen 
Eigenarten der Lampen berücksichtigt.
Das EMV Verhalten ist unter aller Sau, aber ok, damit kann ich leben. 
Wozu gibts Ferrite.
Da es eh keine "Standard NV Halogeninstallation" ist, kann ich auch auf 
die technischen Besonderheiten rücksicht nehmen. Da bei hohen Spannungen 
die interne Schaltung der Lampen anfängt zu schwingen, kann ich locker 
mit 10V DC statt 12V AC arbeiten.

Die Lampen sind außerdem eine Mogelpackung, mit falschen/fehlenden 
technischen Daten auf der Verpackung. Aber auch damit kann ich leben.
Die tatsächlichen technischen Daten sind für den Preis auch ok.

Mfg
#2090745
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Also ich weiß es nicht 100% aber ich kann mir folgendes denken:

Da die Daten auf der Packung nicht stimmen, könnte der Baumarkt Probleme 
wegen "Unlauterem Wettbewerb"oder sowas bekommen.

Probleme wegen Nichteinhaltung von irgendwelchen EMV oder CE 
Vorschriften (Auf der Lampe selbst ist KEIN CE Zeichen) könnten es 
natürlich auch sein.
Moderator Persönliche Seite #2092543
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Oli schrieb:

> Allerdings könnte man, wenn man es drauf anlegt, wegen den Lampen den
> Baumarkt rechtlich angreifen, da die Lampen in dem Zustand gegen
> deutsche Bestimmungen verstoßen.

Genau deshalb darfst du sie halt gegen Geldrückgabe zurückgeben.

Du kannst nun natürlich nicht beides: auf das Rückgabeangebot nicht
eingehen und sie dann trotzdem noch verklagen ...

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