Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kollege zur Arbeit mitnehmen


von Thomas (Gast)


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Hallo,

seit dem 01.12.2010 habe ich einen neuen Kollegen. Wir arbeiten in einem 
kleinen Handwerksbetrieb.

Ich fahre bis zur Arbeit 20 Kilometer mit meinem Auto. Der Kollege hat 
kein Auto. Er fährt mit dem Zug. Er wohnt in meiner Wohngegend.

Für mich wäre das nur ein kleiner Umweg. So 3 Kilometer Umweg ein Weg 
wenn ich ihn mitnehmen würde. Eigentlich hätte ich auch kein Problem 
damit, ihn mitzunehmen, auch umsonst. Für mich ist das nur ein kleiner 
Umweg aber für den Kollegen wäre es pro Tag 1,5 Stunde Zeitersparnis, 
also ein riesen Vorteil.

Das dumme ist nur das wir in der Firma Gleitzeit haben, was ich auch 
super gerne ausnutze. Ich komme morgens wie es mir paßt, dann bleibe ich 
abends länger, manchmal bleibe ich abends auch sowieso länger, wenn man 
gerne irgendwas noch schnell fertig machen möchte u.s.w..

Das alles ist nicht mehr so unkompliziert, wenn man jeden Tag morgens 
und abends auf einen Kollegen angewiesen ist. Man muß morgens pünktlich 
sein, man muß abends pünkltich Feierabend machen, danach noch schnell 
was einkaufen geht auch nicht mehr .

Einerseits schäme ich mich, daß ich ihm das noch nie angeboten habe, 
andererseits möchte ich das auf keinen Fall, da es sehr lästig ist, man 
ist ja trotz eigenen Auto abhängig, wie auf einen Busfahrplan. Ich nehme 
ihn sehr oft mit, wenn es so paßt, natürlich für umsonst, aber auf 
dieses regelmäßige 5 Tage in der Woche, da habe ich überhaupt keine Lust 
drauf.

Was meint ihr? Ist das total unkollegial? Bleibt mir gar nichts anderes 
übrig, als ihm das regelmäßig anzubieten?

von D. I. (Gast)


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Du sagst ihm rechtzeitig wann du ihn mitnehmen kannst und wann nicht. So 
hat er planungssicherheit bzgl. seinem Zug und du kannst dein Gewissen 
beruhigen.

von Heinrich (Gast)


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Nein. Ich musste das ca. 1 Jahr lang machen. Im Grunde enorm lästig.
Damit absolut legitim es nicht zu tun.
Und ich wurde auch mal ohne Auto eine Zeit lang von Kollegen mitgenommen 
- man passt sich an den Anderen an.

Ich kenne auch genau das Problem mit dem Verlust der Flexibilität wenn 
man es doch macht - man geht dann doch Kompromisse ein die man ganz frei 
so nicht machen würde.

Ich würde bei dem ab und an mitnehmen bleiben - so wie es dir halt 
passt.

Oder man macht eine Fahrgemeinschaft und der andere beteiligt sich an 
den Kosten. Das kann man so klar sagen.

Aber so oder verursacht das 'Verstimmungen' - es ist doch seine Wahl 
kein Auto vorzuhalten und so die Kosten nicht zu haben, also wenn du das 
machst, ist es doch ganz einfach: Es gelten deine Regeln und wenn du 
noch einkaufen musst, dann muss er eben mitkommen - das ist der Deal.

von Der Pfarrer (Gast)


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Mal daran gedacht, den Kollegen einfach mal darauf anzusprechen? 
Vielleicht wird ihm beim Autofahren immer schlecht? Oder er liebt Bahn 
fahren, weil man da Zeitung lesen kann?

von Michael S. (technicans)


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>Was meint ihr? Ist das total unkollegial? Bleibt mir gar nichts anderes
>übrig, als ihm das regelmäßig anzubieten?

Nach Feierabend ist es ja kein Kollege mehr, sondern jemand aus der
gleichen Firma. Hab ich auch ein halbes Jahr gemacht und als
Gegenleistung hab ich ein bisschen was von seinem Beruf (Siebdrucker) 
gelernt was mir später wie heute durchaus von Nutzen war/ist.
Wir hatten feste Arbeitszeit und daher war das gut zu managen.
Problem ist, das man auch für den Mitfahrer mit haftet und dann
hat es auch mal gekracht.
Im Stau auf dem Heimweg ist mir einer voll hinten rein geknallt. 
Glücklicherweise hatte ich nur ne Gehirnerschütterung und mein
Beifahrer hatte nichts abbekommen weil er es irgendwie hat kommen
sehen.
Der Wagen war natürlich ein Totalschaden. Was wäre aber gewesen,
wenn der Mitfahrer zu Schaden gekommen wäre? Schuldfrage erst mal 
unbeachtet.
Wenn man da keine Insassenversicherung abgeschlossen hat, kann es
passieren das man im schlimmsten Fall lebenslang Rente zahlen müsste.
Ob eine Berufsunfähigkeitsrente in so einem Fall über die BG abgerechnet
würde ist auch keine sichere Sache wenn man z.B. die direkte Heimfahrt
unterbrechen würde um zu tanken. Ist alles schon dagewesen.
Na jedenfalls war dann mit der Fahrgemeinschaft Schluß weil zu
gefährlich.
Bei einer anderen Firma hab ich das dann noch ein paar mal gemacht
um ein gutes Verhältnis zu dem Kollegen zu haben, aber das hat mir 
letztendlich auch nichts genutzt, aber den Mehraufwand hatte ich dann.

Getreu dem Grundsatz: Eine Hand wäscht die andere würde ich es mir
heute gut überlegen und würde Risiko, Aufwand und Nutzen aufeinander
gut abwägen.  Ansonsten würde ich es lieber sein lassen.

von Heinrich (Gast)


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Richtig - ich erinnere mich an einen Kollegen der erst mal alle 
Mitfahrer eine Haftungsausschluß Formulierung unterschreiben ließ.

Kam komisch aber alle haben unterschrieben, denn wenn was passiert 
zahlst du als Fahrer ordentliche Renten und musst es nicht verschuldet 
haben.

Irgend ein Idiot fährt dir hinten drauf und Kollege hat Schleudertrauma 
- kann 100k EUR machen für dich. Wenn du das nicht aus der Portokasse 
zahlen kannst - Absicherungsunterschrift!

von DerPoly (Gast)


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Heinrich schrieb:
> Irgend ein Idiot fährt dir hinten drauf und Kollege hat Schleudertrauma
> - kann 100k EUR machen für dich. Wenn du das nicht aus der Portokasse
> zahlen kannst - Absicherungsunterschrift!

Gibt es dazu auch Urteile, speziell in dem Fall wo der Fahrer nicht 
schuld ist? Oder auf welcher Grundlage kann man dazu verurteilt werden 
jemandem eine Rente zu zahlen wenn man am Unfall selbst absolut keine 
Schuld hatte? Eine belastbare Quelle dazu wäre schön mal was schönes :).

von Dirk (Gast)


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Eine Insassenversicherung ist seit einigen Jahren nicht mehr nötig, da 
es durch die KFZ Haftpflichtversicherung mit abgedeckt wird (einfach mal 
danach googeln). Wenn du gut mit dem Kollegen auskommst, einfach fragen 
ob er mitkommt, wenn du am jeweiligen Tag die Abfahrzeit im voraus 
planen kannst. Er freut sich sicherlich auch darüber, dass er an einigen 
Tagen die lange Fahrzeit einspart.

von Zamir Tadic (Gast)


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So einfach ist das nicht. Wenn Du einen Fehler machst und es als 
fahrlässig eingestuft wird, bist Du ihm gegenüberhaftbar UND der 
Staatsanwalt verknackt Dich zudem noch wegen KV.

von Durchblicker (Gast)


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Heinrich schrieb:
> Richtig - ich erinnere mich an einen Kollegen der erst mal alle
> Mitfahrer eine Haftungsausschluß Formulierung unterschreiben ließ.

So ein Unfug. Insassen sind in der Kfz-Haftpflicht mitversichert bzw. in 
der privaten Haftpflicht. Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer an einem 
schlimmen Unfall schuld, haft der für alle geschädigten.

Die Insassenversicherung ist neben der Sterbeversicherung eines der 
schwachsinnigsten Produkte der Versicherungsbranche.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Es ist ohnehin fraglich, ob solch eine Haftungsausschlussvereinbarung 
überhaupt wirksam ist. Zum einen könnte sie als unzulässiger 
Vertragsbestandteil angesehen werden, da eine Partei massiv 
benachteiligt würde, und zum anderen kann es auch sein, dass nicht etwa 
der verletzte Beifahrer die Ansprüche geltend macht, sondern im Falle 
einer Invalidität die zuständige (Renten-)Versicherung oder 
Sozialbehörde.

Der einzige halbwegs sichere Weg besteht also darin, sich gegen die 
Folgen solch eines Unfalls zu versichern. Vermutlich ist dies heutzutage 
auch schon implizit in der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung 
enthalten.

Ggf. muss man prüfen, ob diese auch bei grober Fahrlässigkeit haften 
muss bzw. sich den Schaden vom Versicherten zurückholen kann.

von Klaus A. (gustavgans)


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ich nehm auch oft n kollegen mit. Aber wie kommt ihr darauf, dass man 
dann auf den mitfahrer angewiesen ist? Nicht ihr seid auf ihn angewiesen 
sondern er auf euch.
Also bei uns wird das ganz einfach geregelt.
Steht er in der früh um 5:30 Uhr (beispiel) nicht an der bushalte hat er 
pech. Da warte ich nicht sondern fahr durch, ganz einfach. Fällt mir auf 
der arbeit ein, dass ich nach dem arbeiten gleich noch einkaufen will 
oder sonst was, dann sag ich ihm das entweder ein tag vorher oder am 
selben tag. Dann muss der mitfahrer halt schauen wie er heim kommt, ist 
nicht dein problem ;)
Wenn ihm das nicht passt, dann kann er ja nach wie vor mit dem zug 
fahren. Ganz einfach, wo ist das problem?


Schlag ihm das so vor, dann ist das ganze auch keine einschränkung. Er 
hat sich nach dir zu richten und nicht du dich nach ihm

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Klaus Ausderkasse schrieb:
> Ganz einfach, wo ist das problem?

Das Problem besteht darin, dass man z.B. eine Abfahrzeit vereinbaren 
muss, zu der man zur Arbeit fährt. Wäre das Zeitinvervall recht klein 
("Ich fahre zwischen 05:25 und 05:35 Uhr an der Bushaltestelle vorbei 
und schaue, ob Du dort stehst."), wäre das kein Problem.

In meinem konkreten Fall müsste ich jedoch ankündigen: "Ich fahre 
irgendwann zwischen 05:00 und 14:00 Uhr an der Bushaltestelle vorbei und 
schaue...".

Ähnliches gilt für die Heimfahrt. Manchmal nehme ich mir vor, schon früh 
nach Hause zu fahren, aber dann ist noch so viel zu tun oder ich bin so 
in meine Arbeit vertieft, dass es zwischendurch kurz dunkel wurde und 
mir inzwischen Leute entgegenkommen, die zur Arbeit kommen und nicht 
etwa nach Hause fahren.

Diese Flexibilität möchte ich auf keinen Fall aufgeben.

von Klaus A. (gustavgans)


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dann lasse es. Wenn es dich so einschränken würde hat es keinen wert

von Thomas (Gast)


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Klaus Ausderkasse schrieb:
> ich nehm auch oft n kollegen mit. Aber wie kommt ihr darauf, dass man
>
> dann auf den mitfahrer angewiesen ist? Nicht ihr seid auf ihn angewiesen
>
> sondern er auf euch.
>


Man muß ja trotz Gleitzeit pünktlich sein, auch nicht mal nur 5 Minuten 
später, und abends auch pünktlich Feierabend machen, auch nicht mal eben 
nur 5 Minuten länger. Man ist zwar nicht auf ihn angewiesen, aber man 
ist sehr abhängig und muß sich jeden Tag nach ihm richten. Und das ist 
ja eigentlich das schöne am Auto, daß man eben frei und unabhängig ist.


Wie oft nimmst du denn deinen Kollegen mit?

Mußt du einen Umweg fahren?

Gibt er dir etwas Benzingeld?

von Michael (Gast)


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Thomas schrieb:
> Das dumme ist nur das wir in der Firma Gleitzeit haben, was ich auch
> super gerne ausnutze. Ich komme morgens wie es mir paßt, dann bleibe ich
> abends länger, manchmal bleibe ich abends auch sowieso länger, wenn man
> gerne irgendwas noch schnell fertig machen möchte u.s.w..
>
> Das alles ist nicht mehr so unkompliziert, wenn man jeden Tag morgens
> und abends auf einen Kollegen angewiesen ist. Man muß morgens pünktlich
> sein, man muß abends pünkltich Feierabend machen, danach noch schnell
> was einkaufen geht auch nicht mehr .
>
> Einerseits schäme ich mich, daß ich ihm das noch nie angeboten habe,
> andererseits möchte ich das auf keinen Fall, da es sehr lästig ist, man
> ist ja trotz eigenen Auto abhängig, wie auf einen Busfahrplan. Ich nehme
> ihn sehr oft mit, wenn es so paßt, natürlich für umsonst, aber auf
> dieses regelmäßige 5 Tage in der Woche, da habe ich überhaupt keine Lust
> drauf.

Oh, das ganze kommt mir nur zu bekannt vor. Ich habe oft jemanden 
mitgenommen, und obwohl wir zur selben Zeit Arbeitsbeginn hatten, 
empfand ich die Situation als "belastend". Es kam dabei aber hinzu, dass 
mein Kollege gerne mal "noch-nicht-fertig" war, und ich warten durfte... 
Geht halt gar nicht, und das auch kostenlos (war auch kaum Umweg).
Im Moment bin ich nicht in einer solchen Situation, jemanden mitnehmen 
zu müssen, da ich direkt in der Nähe des Arbeitsortes wohne.
Und dennoch: Wenn ich in Zukunft wieder in die Situation komme, dass ein 
Kollege fragen würde, ob ich ihn mitnehmen könnte, wäre ich der letzte, 
der ihm/ihr den Wunsch verweigert - leider. Dabei denke ich über die 
Haftungen, ob man sie nun als Fahrer hat, oder nicht, noch nichteinmal 
nach.

Auch die Freiheit, die Gleitzeit voll ausnutzen zu können, nach Lust und 
Laune auf der Arbeit zu erscheinen und auch wieder zu gehen; ich würde 
sie nicht missen wollen, und sie nur schmerzlich aufgeben können.
An der Stelle glaube ich eigentlich, dass die Gutmütigkeit nicht so weit 
gehen darf, hätte jedoch ein Problem damit, das nach außen, dh. vor 
meinem Arbeitskollegen genau so zu vertreten und einfach "Nein" zu 
sagen...

von Zamir Tadic (Gast)


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Es muss nicht der Arbeitskollege sein! Reales Beispiel:

Person fährt mit Freundin und Bruder zusammen Einkaufen. Auf der 
Landtrasse nicht angemessen langsam, fährt durch Wasserprüfze und gerät 
wegen Aquaplaning ins Schlingern, landet im Graben. Fahrer leicht 
verletzt, Bruder schwer verletzt, Freundin ebenso mit bleibenden 
Schäden. Fahrer kriegt eine Bewährungsstrafe wegen schwerer 
Körperverletzung.

Wäre er allein gewesen, hätte der Staatsanwalt die Sache nach dessen 
eigener Aussage eingestellt, da er keinen anderen geschädigt hat und die 
Sachbeschädigung zwar öffentliches Interesse war, wegen der Schwere, es 
aber gegen seiner eigenen Schmerzen aufgerechnet wird. Ohne eigenen 
Schmerz wäre es eine Einstellung gegen Bussgeld gewesen. So ist er 
vorbestraft und die Versicherung kann ihn auch noch in Regress nehmen, 
besonders wegen der Rentenzahlung an die Freundin, die inzwischen nur 
noch eine Ex-Freundin ist.

von Thomas (Gast)


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Michael schrieb:
> Oh, das ganze kommt mir nur zu bekannt vor. Ich habe oft jemanden
>
> mitgenommen

Hallo,

wie oft denn, regelmäßig 5 Tage die Woche?

Danke

von Christian K. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Nach Feierabend ist es ja kein Kollege mehr, sondern jemand aus der
> gleichen Firma. Hab ich auch ein halbes Jahr gemacht und als
> Gegenleistung hab ich ein bisschen was von seinem Beruf (Siebdrucker)
> gelernt was mir später wie heute durchaus von Nutzen war/ist.
> Wir hatten feste Arbeitszeit und daher war das gut zu managen.
> Problem ist, das man auch für den Mitfahrer mit haftet und dann
> hat es auch mal gekracht.
> Im Stau auf dem Heimweg ist mir einer voll hinten rein geknallt.
> Glücklicherweise hatte ich nur ne Gehirnerschütterung und mein
> Beifahrer hatte nichts abbekommen weil er es irgendwie hat kommen
> sehen.
> Der Wagen war natürlich ein Totalschaden. Was wäre aber gewesen,
> wenn der Mitfahrer zu Schaden gekommen wäre? Schuldfrage erst mal
> unbeachtet.

Die Fahrgemeinschaft zur und von der Arbeitsstätte ist über die 
gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaft) versichert:

§ 8 Abs. 2 Nr. 2b SGB VII 
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html

Christian.

von Michael S. (technicans)


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Christian K. schrieb:

> Die Fahrgemeinschaft zur und von der Arbeitsstätte ist über die
> gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaft) versichert:
>
> § 8 Abs. 2 Nr. 2b SGB VII
> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html

Richtig, aber auch nur wenn von der direkten Heimfahrt-Strecke
nicht abgewichen wird und selbst dann könnte die BG noch blockieren.
Das machen die nämlich ganz gern.

Was passiert eigentlich wenn der Unfallverursacher nicht zahlen kann,
weil er Insolvent ist, seine Versicherung nicht bezahlt hat, besoffen 
war,
keinen gültigen Lappen hatte oder selbst bei dem Unfall bei drauf geht?
Manches mag seine Haftpflicht begleichen, aber vermutlich nicht alles?

Wenn z.B. ein Anwalt beauftragt wird bei einem rechtlich eindeutigen
Sachverhalt und beim Verursacher ist nichts zu holen, dann halten sich
Anwalt und Gericht ersatzweise an DICH mit ihren Forderungen(Gebühren).

von Dirk (Gast)


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Kann man überhaupt noch am normalen Leben teilnehmen, ohne einen Anwalt 
zu konsultieren? ;-)

von D. I. (Gast)


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Zamir Tadic schrieb:
> Auf der
> Landtrasse nicht angemessen langsam,

Das ist wohl grob fahrlässig oder? Mit Rasern habe ich generell nur 
wenig Mitleid

von Michael (Gast)


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Thomas schrieb:
> Michael schrieb:
>> Oh, das ganze kommt mir nur zu bekannt vor. Ich habe oft jemanden
>>
>> mitgenommen
>
> Hallo,
>
> wie oft denn, regelmäßig 5 Tage die Woche?
>
> Danke

Ja, ca 3 Jahre lang jeden Tag

von Michael S. (technicans)


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Dirk schrieb:
> Kann man überhaupt noch am normalen Leben teilnehmen, ohne einen Anwalt
> zu konsultieren? ;-)

Schon das kann ein Fehler sein. Denn das Recht zum eigenen Wohle zu
nutzen haben die ja gelernt und das nutzen die auch. Den Fall für
den Klienten vorteilhaft gewinnen? Scheiß egal. Der bekommt immer
seine Gebühren und je mehr sinnloses der Anwalt macht desto mehr
klingelt die Kasse.

>Das ist wohl grob fahrlässig oder? Mit Rasern habe ich generell nur
>wenig Mitleid

Nicht nur mit denen, sondern vor allem mit solchen die anscheinend gar
nicht fahrtüchtig sind. Z.B. weil besoffen, zu stokelich im
Verkehrsfluss und die ständig die Verkehrsregeln (z.B.Vorfahrt)
missachten. Heute hatte ich wieder so einen Verkehrsteilnehmer.
Schleicht mit 35km/h in der Stadt dahin, blinkt nicht, fährt
bei Rot über die Ampel und nimmt andern die Vorfahrt.
Der war bestimmt breit oder anders zugedröhnt.

von Klaus A. (gustavgans)


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Thomas schrieb:
> Man muß ja trotz Gleitzeit pünktlich sein, auch nicht mal nur 5 Minuten
> später, und abends auch pünktlich Feierabend machen, auch nicht mal eben
> nur 5 Minuten länger. Man ist zwar nicht auf ihn angewiesen, aber man
> ist sehr abhängig und muß sich jeden Tag nach ihm richten. Und das ist
> ja eigentlich das schöne am Auto, daß man eben frei und unabhängig ist.
>
>
> Wie oft nimmst du denn deinen Kollegen mit?
>
> Mußt du einen Umweg fahren?
>
> Gibt er dir etwas Benzingeld?
unterschiedlich, er arbeitet gleitzeit ich schicht, nimm ihn also nur 
mit, wenn ich frühschicht habe.
Ich weiß nicht wie ihr immer darauf kommt auf den mitfahrer angewiesen 
zu sein. Ich kann nicht verstehen wieso ihr euch da so ein stress 
macht...
Es ist ganz einfach, ich sage ihm er muss zwischen 5:25 und 5:35 an der 
bushalte stehen, weil ich zu der zeit da vorbei komme. Steht er nicht 
da, pech für ihn. Mit dem heimfahren wird es auch leicht gehandhabt. Ich 
sag ihm beim mittag wann ich heim fahr und entweder er geht dann mit 
(pünktlich) oder eben nicht. Das ganze muss man einfach klar regeln und 
dann funktioniert das auch.

Ich fahr einen Umweg von ca. 5 min, sind vielleicht 5 km oder so in der 
richtung. Benzingeld bekomm ich keins, gibt halt mal ein leberkässemmel, 
oder sonst ne brotzeit und fertig. Wenn mich das auf lange zeit gesehen 
mehr kostet dann wärs auch egal, die paar euro kann ich sicher 
verkraften. Außerdem wäscht eine hand die andere, brauch ich mal seine 
hilfe, dann funktioniert das auch ;)


Versicherungstechnisch ist der arbeitsweg übrigens auch von der 
berufsgenossenschaft abgesichert, auch wenn man einen umweg von 5 km 
fährt weil man eine fahrgemeinschaft bildet. Da macht euch dann mal 
keine sorgen, ansonsten ruft ihr halt mal kurz bei der zuständigen 
person in eurer firma an, der/die weiß sicher bescheid...

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