Hallo,
ich schreibe bei einer Firma Diplomarbeit. Allerdings will die Firma,
dass ich und mein Betreuer an der Uni eine Geheimhaltungserklärung
unterschreibe. Für mich ist das kein Problem. Aber mein Betreuer sträubt
sich dagegen. Seine Argumentation: Die Diplomarbeit ist eine
Prüfungsleistung und muss X Jahre im Archiv aufbewahrt werden, wo jeder
Prof. Zugang hat. Daher kann er die Geheimhaltung nicht garantieren. Ich
kann das schon nachvollziehen.
Ich soll in der schriftlichen Arbeit daher nur Punkte aufnehmen, die
nicht vertraulich sind. Allerdings weiß ich nicht wie ich das
realisieren soll, da außer den Grundlagen alle weiterführenden Sachen im
engen Zusammenhang mit den vertraulichen Daten sind.
Hat jemand von euch ein ähnliches Problem gehabt? Wie habt ihr das
gelöst? Die weiterführenden Kapitel kann ich ja auch nicht einfach
schwärzen..
Danke
Michael
Das Problem hatte ich auch. Es gibt bei Euch an der Uni bestimmt eine
Rechtsabteilung oder jmd. der für sowas zuständig ist. Ergbnis bei mir
war, dass die Geheimhaltungserklärung einfach ein Kooperationsvertrag
mit der Uni war. Am Anfang der Arbeit stand dann noch sehr groß der
Hinweis, dass die Arbeit nur zu Prüfungszwecken verwendet werden darf
und schon war alles für den Prof und die Firma ok. Hoffe das hilft dir
weiter.
Ich kenne das, wurde mir erzählt, aus dem Bereich Automotive.
Da unterlag die Diplomarbeit auch einer Geheimhaltung, allerdings nicht
für die nächsten X Jahre, sondern bis zur Produkteinführung,
Patentanmeldung, etc..
Die Frage ist doch, wie lange unterliegt das der Geheimhaltung?
Michi schrieb:> Die Diplomarbeit ist eine> Prüfungsleistung und muss X Jahre im Archiv aufbewahrt werden, wo jeder> Prof. Zugang hat.
Bei uns war das nicht so. Das muss ist wohl ein Problem eurer
Hochschule, was ich im übrigen gut finde. Ich würde vermuten, dass du
den Prof wechseln musst oder die Firma, denn wenn Profs nicht so richtig
wollen, dann wollen sie meist gar nicht.
Ansonsten ist es nicht ungewöhnlich das nicht alles in der Diplomarbeit
auftaucht, es muss selbst einer reinen SW-Diplomarbeit nicht mal der
Quellcode abgegeben werden. Ich habe es damals gemacht, weil mein Prof
mich drum gebeten hat und die Firma das erlaubt hat.
Hallo!
Ja, die Problematik kommt immer wieder. Lösungen bieten meist der
Sperrvermerk, bzw. dass nur ein bestimmter Personenkreis Zugang zu der
Arbeit hat (z.B. Mitarbeiter am Institut / Universität) und diese vor
dem Lesen zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Entsprechend wird auch
kein Exemplar der Arbeit an die Bibliotheken ausgegeben.
Dieses Vorgehen hat mir zumindest die Abgabe meines Praktikumberichts im
Studienbüro ermöglicht.
Troll schrieb:> Und wie soll das Volk dann sehen, das du nicht eins auf Guttenberg> machst?
Es steht nicht das Endergebnis, sondern der Arbeitsprozess zur Debatte.
Quellcode lässt sich deutlich einfacher durch Struktogramme oder PAPs
ersetzen. In der DA steht dann nur noch, warum diese Lösung gewählt
wurde und welche Vor- und Nachteile sie bietet.
Bei meiner DA stand auch die Frage des Sperrvermerks im Raum,
wohlgemerkt angesprochen vom Hochschulbetreuer. Eine Hochschule, die
etwas auf sich hält, ermöglicht den Kooperationspartnern auch
Sperrvermerke. Dahingehend sollte sich dein Betrieb evtl. von der
Geheimhaltungsklausel lösen und sich gegenüber der Hochschule in
Richtung Sperrvermerk positionieren.
Meine DA liegt seit der Bewertung in zwei Kopien bei meinem damaligen
Hochschulbetreuer, der jeglichen Zugriff dementsprechend kontrollieren
kann.
Geheimhaltung und Diplom/Bachelor/Masterarbeiten passen nicht zusammen.
1) Ein ernsthaftes Firmengeheimnis sollte kein Diplomand bearbeiten.
Er ist in ein paar Monaten vielleicht bei der Konkurrenz.
Kein erfahrener Gruppenleiter wird das so machen, außer es gibt
übermächtige Bürokratie in der Firma.
2) Eine geheime Arbeit hat keine wirkliche Qualitätsicherung,
weder vom Inhalt noch von der "Origialität" (s. Guttenberg.)
3) Eine geheime Arbeit kann man nicht/schwer weiterführen, z.B. als
Doktorand. Man kann Sie auch nicht bei Bewerbungen vorlegen.
Man kann eine Veröffentlichung schreiben usw.
4) Eine geheime Arbeit ist 100% im Interesse einer Firma,
die Uni oder FH wird aber von Steuern bezahlt. Es wird also
Gemeinnützigkeit
gefordert. Der Prof. ist Beamter darf gar nicht im Interesse der Firma
handeln.
5) Einige Firmen sagen geheim und haben den Umgang mit Geheimsachen
garnicht definiert. Sie suchen nur einen juristischen Vorteil mit dieser
Art Papier. Ohne Definition ist der Vorteil der
im Streitfall winzig oder groß, auf jeden Fall mit viel Streß für den
Betroffenen verbunden (Haftung ...).
M.E. sind die Geheimhaltungsideen der Firmen überwiegend
auf wichtigtuende Formalisten und unterbeschäftigte Juristen
zurückzuführen.
Man wäge dieses negative Indiz mit den Plus- und Minuspunkten der Firma
auf.
Lösungen:
1) Unterschreiben und das Papier einfach vergessen, das geht zu 95% gut.
2) Oder neue Firma oder gutes Institut suchen ...
3) Im 100%igen Firmeninteresse nur für volles Gehalt (später) arbeiten.
Viele Grüße
Karl
(20 Jahre Beruferfahrung und über 30 betreute Abschlußarbeiten)
Bei uns ist die Geheimhaltung auch üblich. Die Unis werden nur minimal
vom Staat unterstützt. Sie sind auf Finanzierung durch Unternehmen
angewiesen.
Der Diplomand arbeitet auch nicht das Firmengeheimnis aus. Es ist
vorhanden und Grundlage für die Arbeit.
>Der Diplomand arbeitet auch nicht das Firmengeheimnis aus. Es ist>vorhanden und Grundlage für die Arbeit.
Toll! Geld gespart, Diplomand machts für ein Zehntel! Das er danach zur
Konkurrenz geht, tja, Pech eben.
Ich kenne es eigentlich nur so, dass eine DA höchstens am Rande Details
streift, die der Geheimhaltung unterliegen. Trifft dies zu, ist die
übliche Vorgehensweise, dass die offizielle Fassung der Arbeit um die
paar Details gekürzt wird, wobei der betreuende Prof, der Geheimhaltung
verpflichtet, die ausführliche Version einsehen kann, um die Leistung
besser beurteilen zu können.
Eine Abschlussarbeit, die ganz oder in wesentlichen Teilen der
Geheimhaltung unterliegt, hielte ich aus den von Vorpostern genannten
Gründen für bedenklich; ich aber von einem solchen Fall allerdings
(wahrscheinlich eben aus diesen Gründen) auch noch nie gehört.
Stefan Helmert schrieb:> Die Unis werden nur minimal> vom Staat unterstützt. Sie sind auf Finanzierung durch Unternehmen> angewiesen.
Hast Du da zufällig einen Link für mich? Ich bin bisher eher vom
Gegenteil ausgegangen (>80% Staat)...
BWLer schrieb:>>Der Diplomand arbeitet auch nicht das Firmengeheimnis aus. Es ist>>vorhanden und Grundlage für die Arbeit.>> Toll! Geld gespart, Diplomand machts für ein Zehntel! Das er danach zur> Konkurrenz geht, tja, Pech eben.
Das ist anders gemeint. Der Diplomand arbeitet mit einem Firmengeheimnis
als Grundlage(z.B. Nächste Generation einer Steuerung) und entwickelt
mit hilfe dieser Daten etwas Neues. Die Firma hat so lange ein Interesse
an Geheimhaltung wie die neue Steuerung noch nicht auf dem Markt ist.
Karl hat 100 % recht.
Mach einen Sperrvermerk in deine Arbeit rein und gib dem Prof eine
Ausgabe. Wenn jemand deine Arbeit lesen will muss der sich an den Prof
wenden und der Prof wiederum an die Firma. War an meiner Hochschule
üblich bei solchen Arbeiten. Sowohl meine Bachelorarbeit und
Masterarbeit sind nicht in der Bib zu finden sondern nur beim Prof
obwohl da jetzt kaum etwas der Geheimhaltungspflicht unterliegt aber die
Firmen wollen es so.
Hi Leute
bei mir gabs ganz das gleiche Thema!!
War in der Automobilbranche tätig.
Hatte ein Diplomarbeitsthema in der Forschung & Entwicklung.
Mit Unterschrift des Diplomarbeitsvertrages verzichtete ich auf alle
Rechte und verpflichtete mich , die Arbeit auf der Uni mit einem
Sperrvermerk mit 5 Jahren zu versehen. Ist so.
In derjenigen TU (befindet sich außerhalb Deutschlands) ist es allgemein
gültig, Sperrvermerke von 1 - 5 Jahre vergeben zu können, so können auch
solche Diplomarbeitsthemen bearbeitet werden.
Und was war das Ergebnis? Ich schrieb eine Software und die Diplomarbeit
erfolgreich, wo schon 2 vor mir an dem Thema gescheitert sind.
Angeblich wurde das Verfahren nach meinem Abschluss patentiert und sogar
verkauft. Sie hatten also einen billigen Studenten gefunden (also ich)
der denen das macht. Und ich schau durch die Finger.
Hab sogar erfahren, wieso ich dort keine Anstellung bekam: Aufgrund der
Angst, dass ich meine Rechte einklagen würde oder mit einem Anwalt
zumindest um einen Teil des Verkaufs oder Erlöses streiten würde.
Aber ich konnte viel lernen, hab eine gute Referenz und eine
ausgezeichnete Note, aber musste es als Diplomand logischerweise für ein
Appel und ein Ei machen. Ne Firma wäre denen wirklich teuer gekommen.
Karl hat alles sehr schön zusammengefasst!!!
Wichtig für Dich ist noch, dass Du bei Bewerbungen NIE über Deine DA
erzählen darfst.
Jetz stell Dir selbst die Frage: Wie kommt das in einem
Bewerbungsgespräch an? "Entschuldigung, ich darf ihnen nichts über meine
DA erzählen, das ist TOP SECRET!"... Wenn Du dann noch eine gute Note
hast sieht es doch absolut nach Guttenberg aus ...
Das kann doch nicht sein das es da immer noch zu Problemen kommt. Solche
Diplomarbeiten werden seit Jahrzehnten geschrieben. Da sollte jede
Hochschule eine Richtlinie gefunden haben, wie damit umgegangen wird.
Sperrvermerk rein für nen gewissen Zeitraum und fertig. Die Teile werden
im Schrank eingeschlossen und alle Leute die da dran müssen dürfen da
auch dran.
Weiß nicht was da für ein Aufstand gemacht wird.
Michael schrieb:> Wichtig für Dich ist noch, dass Du bei Bewerbungen NIE über Deine DA> erzählen darfst.
So ein Quatsch, du hast wohl noch nie mit einer Firma in Kontakt
gestanden...
Selbst wenn die Abschlussarbeit einer Geheimhaltung unterliegt, bekommt
der Student ein Arbeitszeugnis von der Firma, in dem u.a. seine Aufgaben
aufgelistet sind. Und natürlich hat die Arbeit auch einen mehr oder
minder treffenden Titel, aus dem sich der Inhalt der Arbeit ableiten
lässt.
Natürlich sollte man keine Ergebnisse ausplaudern wie z.B. Wirkungsgrade
von neuen Wandlertopologien oder Sachen/Konzepte nennen, die z.B.
gegenwärtig bei der Patentanmeldung sind und demnach mit Leichtigkeit
noch kopiert werden können.
Aber zu sagen, was der Inhalt der Arbeit war, was man gemacht hat usw.
ist doch völlig normal.
Und das sollte jeder potentielle Arbeitgeber respektieren. Arbeitest du
für ihn, wirst du auch mit seinen geheimen Technologien vertraut
gemacht. Wenn du später mal die Firma wechselst, was gar nicht mal so
ungewöhnlich ist, erwartet er ja auch von dir, dass du nicht aus dem
Nähkästchen plauderst sondern lediglich deine Qualifikation und
Kenntnisse preisgibst.
Wenn du in der Arbeit Wissen und Produkte der Firma verwendest, so
werden diese in einer Arbeit zitiert, aber nicht offengelegt.
Wenn du im Zusammenhang mit deiner Arbeit von der Firma bezahlt wirst,
d.h. wenn ein Arbeitsvertrag gegen Entgelt besteht, dann ist in diesem
Arbeitsvertrag in der Regel festgeschrieben, dass alle Entwicklungen dem
Unternehmen gehören und der Geheimhaltung unterliegen.
Dies ist mit einer Prüfungsarbeit nicht vereinbar!
Wenn du eigene Entwicklungen ohne Entgelt (außer
Aufwandsentschädigungen) machst, dann sind diese vorerst dein geistiges
Eigentum. Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit steht deinem Prof. ein
Nutzungsrecht zu. Eine Vermarktung ist separat mit dem Prof. zu regeln.
Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf Nutzung bzw. Vermarktung.
Die beiden letzen Punkte müssen beim Abschluss einer Vereinbarung
geregelt werden!
Hier ist eine Rückfrage beim Fachanwalt sehr sinnvoll.
Joe
Sowas habe ich schon häufig betreut und ist (zumindest bei uns) kein
Thema. Das läuft dann so, dass NDA-relevante Details in einen Anhang
ausgelagert werden, der zwar beim Prof abgegeben wird (und naürlich vom
Inhalt her in die Benotung einfliesst), aber nicht beim Prüfungsamt
auftaucht. D.h. damit ist der Anhang im Gegensatz zum Rest nicht
öffentlich. Im Rest steht dann halt so allgemeines Zeug ;) Der Prof sagt
dem PA noch, dass es einen nicht öffentlichen Teil gibt, und gut ist.
Dann gibt es nicht mal einen Sperrvermerk.