Forum: Offtopic Kaufvertrag - Frage


von Johannes K. (anamollo)


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Hallo Leute!

Da ich nun ernsthaft mein Nebengewerbe (Webseitenerstellung) führen 
möchte, habe ich nun eine Anfrage eines Kunden für ein Angebot erhalten.

Nun habe ich dem Kunden ein Angebot erstellt.

Sofern dieser mit dem Angebot zufrieden ist, würde ich mit dem Auftrag 
beginnen.

Aber:

Ich habe nichts in der Hand, falls der Kunde sich während ich an seinem 
Projekt entwickle umentscheidet oder unzufrieden ist?


Somit ergibt sich für mich die Frage:
- Wie kann ich über das Internet einen "(Vor-)kaufvertrag" abschließen, 
sodass der Kunde gewisse Verpflichtungen hat und ich nicht die ganze 
Webseite entwickle und er letztlich ablehnt?


Ich habe mir überlegt, dem Kunden eine Anzahlung (z.B. 25 % des 
Gesamtpreises) machen zu lassen. Ist das eine faire/gute Idee?



Vielen Dank für euere Tipps!

Gruß

von Jeffrey L. (the_dude)


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Der Vetrag kommt doch nicht erst mit Lieferung zustande. Du musst eben 
einen Vertrag abschließen mit dessen Gültigkeit dann begonnen wird die 
webseite zu erstellen.

Du brauchst keinen Vorkaufvertrag sondern einen Kaufvertrag bevor Du mit 
der HP anfängst, in Deinem Vertrag wird dann ein Liefertermin 
festgelegt.

Somit ist Dein Kunde dann später auch dazu verpflichtet die erbrachte 
Leistung zu bezahlen wenn Du mit der homepage fertig bist!

Ich sehe da kein Problem!?

25 bis 30% Vorleistung kann man verlangen, muss man aber nicht!

von Johannes K. (anamollo)


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Und wie mache ich das über's Internet?

Ich schreibe einen Kaufvertrag, schicke dem Kunden diesen Vertrag zu.
Er füllt ihn aus und schickt ihn mir per eMail (!) wieder zurück?

Da ist dann keine Unterschrift und nichts drauf.


Gruß

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jeffrey Lebowski schrieb:

> Somit ist Dein Kunde dann später auch dazu verpflichtet die erbrachte
> Leistung zu bezahlen wenn Du mit der homepage fertig bist!

Aber auch nicht vergessen, welche Folgen es hat, wenn du nicht
termingerecht lieferst.  Also am besten gleich irgendwelche Preisab-
schläge je nach Verzug vereinbaren, nicht dass er den Verzug dann
als Anlass nimmt, den ganzen Vertrag in Frage zu stellen.

von Icke ®. (49636b65)


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Johannes Knöller schrieb:

> Ich habe nichts in der Hand, falls der Kunde sich während ich an seinem
> Projekt entwickle umentscheidet oder unzufrieden ist?

Herzlich willkommen in der Welt des unternehmerischen Risikos. Welches 
bei dir allerdings sehr überschaubar ausfällt, da du außer 
verschwendeter Zeit keine Verluste zu tragen hast.

Du kannst dir den Auftrag vom Kunden schriftlich bestätigen lassen und 
auch eine Anzahlung verlangen. Das ist durchaus üblich. Um aber im 
Streitfall rechtliche Sicherheit zu haben, muß der Wortlaut natürlich 
den Leistungsumfang sehr genau beschreiben und es muß auch eine 
Konventionalstrafe bei Rücktritt vereinbart werden (z.B. Einbehalt der 
Vorauszahlung). Richtig formulieren kann das i.d.R. nur ein Anwalt.
Es ist für beide Seiten die bessere Lösung, wenn du dich im Vorfeld mit 
dem Kunden zusammensetzt und das Projekt absprichst. So kann man auch 
besser abschätzen, ob der Kunde ein Wackelkandidat ist.
Ich bin mittlerweile in der glücklichen Lage, Neukunden fast 
ausschließlich über Empfehlungen von Stammkunden kennenzulernen. Wenn 
ein gänzlich Unbekannter meine Dienste in Anspruch nehmen will, lasse 
ich mir das Material vollständig im Voraus bezahlen und -bei größeren 
Aufträgen- zum Teil auch die Arbeitsleistungen.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Johannes Knöller schrieb:
> Und wie mache ich das über's Internet?
> ...
> Da ist dann keine Unterschrift und nichts drauf.


Da bleibt dann wohl nur der Postweg!

je nach größe des Projekts würde ich das sowieso machen, alles andere 
hat so eine zwielichtige ebay-mentalität!
Wenn es aber nur die 120 euro-webseite für den Kegelklub 9 Hölzer ist, 
ist das eher trivial.

Ansonsten ist ein entsprechender Vertrag Pflicht, wie oben auch schon 
geschrieben wurde mit Vertragsrücktritt und Lieferverzug.

Wenn Du übrigens Hauptberuflich auch mit dem erstellen von webseiten 
tätig bist, solltest Du das unbedingt mit Deinem Chef abklären, immerhin 
nimmst du ihm da gerade einen potentiellen Kunden weg, soetwas sollte 
man sich auch genehmigen lassen!

von Johannes K. (anamollo)


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ok super vielen Dank erstmal!


Gruß

von Michael S. (technicans)


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@Johannes Knöller

Hier wird es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen
Werkvertrag nach §631 BGB handeln, denn der Kaufgegenstand
(Webseite) wird ja extra für den Kunden angefertigt.
Der Vertrag kommt durch Annahme deines Angebotes
(Beidseitige Willenserklärung, auch konkludent)zustande.
Das kann auch per Email, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Aus Beweisnotgründen ist es ratsam alle Teile die für das
Zustandekommen relevant sind, aufzubewahren für den Fall das
es Probleme gibt. In der Regel gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Anbieters und Abweichungen sollten
schriftlich erfolgen.
Man kann ja ein Pflichtenheft erstellen und dies als
Auftragsbestätigung dem Auftraggeber zukommen lassen und wenn
diese in einer zumutbaren Frist nicht widersprochen wurde als
verbindlich ansehen was auch Prozessfest sein dürfte.
Natürlich kann man ein Anzahlung verlangen, denn es besteht 
Vertragsfreiheit. Ich würde 1/3 nach Abschluss, 1/3 vor Abgabe
an den Kunden und den Rest, nachdem der Kunde Zufriedenheit
signalisiert hat oder keine Mängel geltend macht, verlangen.
Die Anzahlung hätte allein schon Beweiskraft für das Zustandekommen.
Das man auch gesetzliche Gewährleistung zu leisten hat erwähne
ich nur am Rand, aber zwischen Geschäftsleuten gilt nur ein
halbes Jahr, es sei denn der Kunde ist Verbraucher, dann gelten
zwei Jahre.

Zum Schluss noch den Rat bei größeren Summen, sagen wir mal
über 1000 Euro Rechnungsbetrag sollte man die Bonität des Kunden 
prüfen(lassen), nicht das man sich mächtig ins Zeug legt und der
Kunde wird säumig oder ist insolvent. Leider gibts so ein paar 
Zeitgenossen die meinen sich mit dem Insolvenzverfahren angenehm
aus der Affäre ziehen zu können.
Günstig ist, wenn man Vorkasse oder Anzahlung macht oder Aussicht
auf Folgeaufträge hat, weil der Kunde dann noch einen braucht.

Ich bin kein Anwalt, daher ist das kein Rechtsrat.
Man kann aber Lehrgänge über Wirtschaftsrecht belegen oder
es im Web recherchieren.

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