Forum: Offtopic Gerät für unter 40 Euro zurücksenden


von Mike S. (drseltsam)


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Hallo,

Weiß jemand wie das ist, wenn ich ein Gerät gekauft habe, was unter 40 
Euro kostet, und nicht richtig funktioniert. Ich will es zurückschicken 
(innerhalb 2 Wochen) und die Versandkosten auch gleich wieder haben, da 
es keine Aussicht auf eine Nachbesserung gibt. Es handelt sich um ein 30 
Euro "Universalladegerät", was aber mechanisch gar nicht an den Akku 
passt, obwohl es angeblich "alle LiIon und LiPo" laden können soll. 
Andere Akkus lädt es auch nur unzuverlässig. Mal geht es, mal nicht. Die 
Frma sagt, wenn ich das Geld wieder haben will, muss ich die 
Versandkosten selbst tragen.

von (prx) A. K. (prx)


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BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung 
verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten 
und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der 
Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher 
bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen 
Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass 
die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

---

Wenn du also das Porto sparen willst, dann wirst also um den letzten 
Satz streite.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Mike Strangelove schrieb:
> muss ich die
> Versandkosten selbst tragen
Musst du nicht, wenn du es nicht tust wird die Firma aber vermutlich den 
Rückzahlungsetrag um die Versandkosten mindern, oder das Paket erst gar 
nicht annehmen.
Alternativ kannst du das Gerät natürlich auch behalten, du hast dir ja 
sicherlich die Rücksendebedingungen durchgelesen bevor du die Ware im 
Vollbesitz deiner geistigen Kräfte als Geschäftstüchtige volljährige 
Person bestellt hast.

von Sni T. (sniti)


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Auch wenn eine Nachbesserung wohl nicht in Betracht kommt, musst du 
dennoch diese fordern (also keinen(!) Widerruf) bzw einen Sachmangel 
angeben. Dann hat der Händler zwei Versuche auf Nachbesserung, ansonsten 
kannst du dein Geld zurückverlangen. Portokosten müssten hier beim 
Händler liegen. Hast du ihm dein Problem genau geschildert oder wolltest 
du einen Widerruf beantragen?

von (prx) A. K. (prx)


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Oops, der letzte Satz geriet unters Messer. Sollte heissen: "Wenn du 
partout das Porto sparen willst, dann wirst du um den letzten Satz 
streiten müssen, also um "es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht 
der bestellten entspricht".

Ist halt die Frage, ob sich der Zirkus lohnt.

von Wilhelm F. (Gast)


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Ich selbst kaufte beim Discounter vor 3 Wochen eine kleine Knipse für 
69,90€. Sie macht bis auf wenige sehr nebensächliche Details alles. 
Mußte mich an die 2-3 Dinge gewöhnen, die in der Anleitung anders 
beschrieben sind, als die Wirklichkeit ist. Da macht man wohl schon mal 
Firmwareupdates asynchron zur Anleitungsauflage.

Es ist wirklich nichts schlimmes, ich kann damit leben.

In der Garantieerläuterung steht sogar, daß mein Gerät innerhalb der 
Gewährleistung von 3 Jahren bei Anruf sogar kostenfrei bei mir zu Hause 
abgeholt wird. Das ist doch echt was!


In den 1970-er Jahren hatte ich eine der ersten Quarzuhren mit rotem 
LED-Display, wie bei damaligen Taschenrechnern. Ja, das gab es. Zeigte 
auf Tastendruck 1 Sekunde lang die Uhrzeit an. Sonst war das Display 
aus, die Uhr dunkel. Das Ding hatte auch Garantie, und wurde repariert. 
3 mal, es begann gleich nach dem Kauf. Zog sich über ein Jahr. Dann war 
ich es leid. Und zwar lief die Uhr immer einen Monat, und war dann 3 
Monate zur Reparatur weg. Nach der Garantiezeit, wird es dann allmählich 
langsam Essig, wenn die Störungen immer so weiter gehen. Bzw., man hat 
dann die Schnauze auch langsam voll.

Für eine Klage, und meine Nerven, war das Ding aber auch nicht teuer 
genug, und es am Ende nicht wert.


Aber, wenn ein Gerät den in der Anleitung oder im Werbetext 
beschriebenen Erwartungen und Daten gar nicht entspricht, kann man 
glaube ich den Kauf rückgängig machen. Die Verbraucherzentrale kennt 
sich mit sowas gut aus.

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