Einen guten Morgen wünsche ich Euch, ich habe gerade den neuen Arbeitsvertrag für meine (vielleicht) nächste Stelle vor mir liegen. Alles ist soweit in Ordnung, nur der Punkt Kündigungsfristen hat mich etwas irritiert. Sie beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. In meinen Augen ist das recht deftig, so kann es im schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die Firma verlassen darf. Welche Fristen habt ihr? Sind solche Fristen mittlerweise normal?
Es gibt gesetztliche Kündigungsfristen: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht Klauseln im Arbeitsvertrag die dich schlechter stellen, sind so viel ich weiß nichtig.
Peter schrieb: > Klauseln im Arbeitsvertrag die dich schlechter stellen, sind so viel ich > weiß nichtig. nicht wenn sie für beide Seiten gelten (i.A.)
Bewerber schrieb: > In meinen Augen ist das recht deftig, so kann es im > schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die Firma verlassen > darf. Schaue Dir die Firma nochmal genau an, versuche herrauszubekommen wie die Personalbewegung in der Firma ist (Drehtür). Mache noch schriftliche Anfragen zu Details, zB. nach welchen Normen gearbeitet wird. Evtl. wirst du festgenagelt. Wo sitzt die Firma?
3 Monate zum Quartalsende. Find ich doch nicht schlecht! So habe ich bis zu 6 Monater einen Job, wenns mal blöd läuft! Außerdem: Ein Kollege hatte gekündigt, kam schon nach 4 Wochen raus. Das geht, wenn beide Seiten sich einig sind. Fazit: Ich find's nicht schlecht
Bewerber schrieb: > 6 Wochen zum Quartalsende Ggf. mal einen Juristen auf ein Bier einladen. Ich bezweifle dass so eine Klausel gültig ist. Fehlt ja nur noch: "Es darf nur an einem Dienstag gekündigt werden" ;)
Sepp schrieb: > 3 Monate zum Quartalsende. > Find ich doch nicht schlecht! So habe ich bis zu 6 Monater einen Job, > wenns mal blöd läuft! Das ist "wenns mal nicht ganz so blöd läuft", "wenns mal blöd läuft" ist, dass du 3 Monate + 1 Tag Zeit hast dir eine neue Anstellung zu suchen. Im übrigen werden die meisten Arbeitgeber dich auch in der letzten Variante kündigen, damit du möglichst lange motiviert mitarbeitest. @Bewerber Die Fürs und Wieders hast du schon erkannt, nun musst du dir einen eigenen Reim drauf machen, das können wir nicht für dich tun.
teto schrieb: > @Bewerber > Die Fürs und Wieders hast du schon erkannt, nun musst du dir einen > eigenen Reim drauf machen, das können wir nicht für dich tun. Ja, das weiß ich. Jedoch ist es schon hilfreich, mal zu hören welche Fristen andere Leute haben und welche Vor- oder Nachteile sie denen abgewinnen können.
Bewerber schrieb: > so kann es im schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die > Firma verlassen darf. Ist das wirklich so lang? Eine vernünftige Übergabe sollte ja eigentlich noch drin sein, entweder in der Form dass man einen neuen Kollegen einarbeiten hilft (bzw. einen vorhandenen, der Aufgaben von einem übernimmt) und/oder dokumentiert, woran man gearbeitet hat. Da finde ich jetzt vier Monate nicht sehr lang dafür, zumal man ja in der Regel noch Resturlaub und vielleicht auch noch diverse Überstunden abbauen wird. Effektiv bleibt da gar nicht mehr so viel Zeit übrig. Bei uns in der Abteilung gehen zwei Leute weg, beide sehr gut in ihrem jeweiligen Gebiet :-( Ich wünschte die hätten zwölf Monate Kündigungsfrist ;-)
Mark Brandis schrieb: > Bewerber schrieb: >> so kann es im schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die >> Firma verlassen darf. > Ist das wirklich so lang? Eine vernünftige Übergabe sollte ja eigentlich > noch drin sein, entweder in der Form dass man einen neuen Kollegen > einarbeiten hilft (bzw. einen vorhandenen, der Aufgaben von einem > übernimmt) und/oder dokumentiert, woran man gearbeitet hat. Da finde ich > jetzt vier Monate nicht sehr lang dafür Es geht nicht darum, wie schön oder unschön es für den Arbeitgeber ist, es geht darum wie schön oder unschön es für den potentiellen neuen Arbeitgeber ist. Um so länger die Kündigungsfrist ist, um so unattraktiver ist man für den anderen Arbeitgeber. Eine Einstellung muss ja immer sofort sein, auf lange Sicht kann ja angeblich keiner mehr.
Ob die maximal 4,5 Monate negativ sind hängt wie oben schon geschrieben entscheidend vom Arbeitgeber ab. Ich habe beispielsweise 6 Monate, was recht viel ist, jedoch für mich ok ist und kein Hindernis darstellte den Arbeitsvertrag damals zu unterschreiben. Die Leistungen und die Arbeitsumgebung die ich habe sind optimal und die Bezahlung mehr als ausreichend. Außerdem ist die Stelle bis zu meiner Rente ziemlich sicher. Der Grund für die lange Frist ist recht einfach begründet. Mein AG hat viel Geld und Zeit in meine Ausbildung gesteckt. Ein Ersatz würde er auf dem Arbeitsmarkt nicht finden, sondern müsste erst selbst wieder langwierig von ihm trainiert werden. Gemessen daran sind die 6 Monate noch für ihn ein viel zu knapper Handlungsspielraum. Kurzum: Wenn Die Firma nicht einen sehr guten Ruf hat wäre ich vorsichtig und würde mich besser vorher über ihn informieren. Auch musst du dir die Frage stellen warum er daran interessiert ist dich auf die Zeit zu binden. "Nur" weil er einen neuen Arbeiter vielleicht 1-2 Monate einarbeiten müsste wäre meines Erachtens kein Grund und spricht für keine gute Firmenpolitik. Hat er Probleme mit ständigen Wechslern, die merken dass es bei ihm doch nicht so toll ist? Wäre ich arbeitslos würde ich die Sache vielleicht wieder anders sehn. Aber für 100 Euro mehr im Monat würde ich dankend ablehnen.
Solange es der Wirtschaft guuut geht, freut sich der AN wenn er schnell ein besseres Angebot nutzen kann. Wenn es aber später in der Flaute um Personalabbau gehen sollte, könnte sich einer freuen, der die längere Frist hat.
habe 6 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende, bin Web Entwickler SAP, mein Chef ist E-Ing und lacht sich über die üblichen Stundengehälter von E Ings halb tot. Dafür würde bei uns noch nicht mal ein Junior Entwickler aufstehen. Mein Chef ist froh, wenn er Fachkräfte halten kann, was ihm bei 60 tsd Brutto für SAP Entwickler mit 3 Jahren BE schon extrem schwer fällt ...
Bewerber schrieb: > In meinen Augen ist das recht deftig, so kann es im > schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die Firma verlassen > darf. Positiv gesehen, könntest du im besten Fall in 6 Wochen weg zu anderer Firma! :)
monkeydonkey schrieb: > Ich bezweifle dass so eine Klausel gültig ist. Wieso? > Fehlt ja nur noch: "Es darf nur an einem Dienstag gekündigt werden" ;) Und was wäre daran jetzt schlimm?
Aus meiner Erfahrung im Ing.-Bereich sind 3 Monate zum Quartalsende normal. Bei tariflichen Kündigungsfristen hab ich gelesen, dass sie mit der Betriebsuzugehörigkeit steigen. Weiss vielleicht von Euch jemand, ob diese Regelung für beide Seiten gilt? Meine nämlich mal gehört zu haben, dass diese Verlängerung nur für den AG gilt... Gruß Bad Urban
6 Wochen zum Quartalsende habe ich auch. Bin SW-Entwickler (C), ca. 15 Jahre BE. Ich sehe kein Problem drin. Für den Fall, dass ich wechseln wollte, entscheide ich das ja auch nicht von heute auf morgen, sondern mit Vorlaufzeit. Und dann sind 6 Wochen Zeit im alten Job mehr als OK, sowohl für den (alten) AG als auch für mich.
A. K. schrieb:
> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
Ah, vielen Dank. Hatte mich noch nicht so intensiv damit befasst. War
mir nur beim Schreiben jetzt so eingefallen.
Gruß
Bad Urban
Hi, also 6Wo bis Q-Ende hatte ich bisher in allen meiner 4 Jobs, egal ob als kleiner Entwickler oder Führungskraft. Bei meiner letzten Anstellung als Führungskraft wurden auch alle Einstellungen mit dieser Vereinbarung gemacht. Bewerber von Konkurrenzunternehmen machten ähnliche Angaben auf die Frage der frühesten Verfügbarkeit. Keines dieser Unternehmen würde ich als unseriös betrachten. Ich erachte diese Größenordnung als normal im Bereich mittlerer bis großer "High Tec" Unternehmen und würde dies persönlich auch wieder akzeptieren. Natürlich nur sofern die Probezeit davon ausgenommen ist. In anderen Branchen kann das durchaus wieder anders aussehen. Und ja, die vom TO genannte Frist ist rechtens, wenn die Kündigungsfristen beidseitig gelten. Die gesetzliche Vorgabe besagt, dass die Kündigungsfristen für den AN nicht länger als die für den AG sein dürfen. Bei langjähriger Betriebszugehörigkeit gilt bei einer Kündigung durch den AG die Kündigungsfrist nach oben genannten §622 BGB sofern diese länger als die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist, bei Kündigung durch den AN gilt auch bei langjähriger Zugehörigkeit nur die vertraglich vereinbarte Frist. Wenn keine Frist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche. C3PO
Von 4 Wochen bis 3 Monate hatte ich bisher. Interessanterweise ist ein Punkt noch nicht zur Sprache gekommen: Die Kündigung erfolgt ja meist wenn entweder der AG oder der AN ein Problem hat. Also ich kenne auch die Fälle wo bei Aussprache der Kündigung der Mitarbeiter ab sofort beurlaubt wurde und seine Zugriffsrechte für die Firmendatenbanken sofort abgeschaltet wurden. Als AG will ich eigentlich möglichst kurze und andersherum möglichst lange Kündigungsfristen. Und 3 Monate halte ich da für einen tragbaren Kompromiss. Was will ich mit einem Mitarbeiter der innerlich und formal gekündigt hat und der noch 6 Monate hat, machen? An wichtigen oder gar geheimen Projekten weiter arbeiten lassen, damit noch viel Schaden entstehen kann? Wenn Jemand nur Standardaufgaben erledigt ist das sicher irrelevant.
A. K. schrieb: > http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html Das zieht nicht, weil das der Mindeststandard ist, darunter kann keiner gehen, drüber immer, solange (6) eingehalten wird. Gruß Andreas
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