Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Eure Kündigungsfristen?


von Bewerber (Gast)


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Einen guten Morgen wünsche ich Euch,

ich habe gerade den neuen Arbeitsvertrag für meine (vielleicht) nächste 
Stelle vor mir liegen. Alles ist soweit in Ordnung, nur der Punkt 
Kündigungsfristen hat mich etwas irritiert. Sie beträgt 6 Wochen zum 
Quartalsende. In meinen Augen ist das recht deftig, so kann es im 
schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die Firma verlassen 
darf.

Welche Fristen habt ihr? Sind solche Fristen mittlerweise normal?

von Nitram L. (nitram)


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Sieh es positiv - die Fristen gelten für beide Seiten...

nitraM

von Peter (Gast)


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Es gibt gesetztliche Kündigungsfristen:

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

Klauseln im Arbeitsvertrag die dich schlechter stellen, sind so viel ich 
weiß nichtig.

von Daniel F. (df311)


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3 monate

von Justus S. (jussa)


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Peter schrieb:
> Klauseln im Arbeitsvertrag die dich schlechter stellen, sind so viel ich
> weiß nichtig.

nicht wenn sie für beide Seiten gelten (i.A.)

von Gästle (Gast)


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Bewerber schrieb:
> In meinen Augen ist das recht deftig, so kann es im
> schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die Firma verlassen
> darf.

Schaue Dir die Firma nochmal genau an, versuche herrauszubekommen wie 
die Personalbewegung in der Firma ist (Drehtür). Mache noch schriftliche 
Anfragen zu Details, zB. nach welchen Normen gearbeitet wird.
Evtl. wirst du festgenagelt.
Wo sitzt die Firma?

von Sepp (Gast)


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3 Monate zum Quartalsende.
Find ich doch nicht schlecht! So habe ich bis zu 6 Monater einen Job, 
wenns mal blöd läuft!

Außerdem:
Ein Kollege hatte gekündigt, kam schon nach 4 Wochen raus.
Das geht, wenn beide Seiten sich einig sind.

Fazit: Ich find's nicht schlecht

von monkeydonkey (Gast)


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Bewerber schrieb:
> 6 Wochen zum Quartalsende

Ggf. mal einen Juristen auf ein Bier einladen.
Ich bezweifle dass so eine Klausel gültig ist.
Fehlt ja nur noch: "Es darf nur an einem Dienstag gekündigt werden" ;)

von teto (Gast)


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Sepp schrieb:
> 3 Monate zum Quartalsende.
> Find ich doch nicht schlecht! So habe ich bis zu 6 Monater einen Job,
> wenns mal blöd läuft!
Das ist "wenns mal nicht ganz so blöd läuft", "wenns mal blöd läuft" 
ist, dass du 3 Monate + 1 Tag Zeit hast dir eine neue Anstellung zu 
suchen. Im übrigen werden die meisten Arbeitgeber dich auch in der 
letzten Variante kündigen, damit du möglichst lange motiviert 
mitarbeitest.

@Bewerber
Die Fürs und Wieders hast du schon erkannt, nun musst du dir einen 
eigenen Reim drauf machen, das können wir nicht für dich tun.

von Bewerber (Gast)


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teto schrieb:
> @Bewerber
> Die Fürs und Wieders hast du schon erkannt, nun musst du dir einen
> eigenen Reim drauf machen, das können wir nicht für dich tun.

Ja, das weiß ich. Jedoch ist es schon hilfreich, mal zu hören welche 
Fristen andere Leute haben und welche Vor- oder Nachteile sie denen 
abgewinnen können.

von Mark B. (markbrandis)


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Bewerber schrieb:
> so kann es im schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die
> Firma verlassen darf.

Ist das wirklich so lang? Eine vernünftige Übergabe sollte ja eigentlich 
noch drin sein, entweder in der Form dass man einen neuen Kollegen 
einarbeiten hilft (bzw. einen vorhandenen, der Aufgaben von einem 
übernimmt) und/oder dokumentiert, woran man gearbeitet hat. Da finde ich 
jetzt vier Monate nicht sehr lang dafür, zumal man ja in der Regel noch 
Resturlaub und vielleicht auch noch diverse Überstunden abbauen wird. 
Effektiv bleibt da gar nicht mehr so viel Zeit übrig.

Bei uns in der Abteilung gehen zwei Leute weg, beide sehr gut in ihrem 
jeweiligen Gebiet :-(
Ich wünschte die hätten zwölf Monate Kündigungsfrist ;-)

von ... ... ... (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Bewerber schrieb:
>> so kann es im schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die
>> Firma verlassen darf.
> Ist das wirklich so lang? Eine vernünftige Übergabe sollte ja eigentlich
> noch drin sein, entweder in der Form dass man einen neuen Kollegen
> einarbeiten hilft (bzw. einen vorhandenen, der Aufgaben von einem
> übernimmt) und/oder dokumentiert, woran man gearbeitet hat. Da finde ich
> jetzt vier Monate nicht sehr lang dafür
Es geht nicht darum, wie schön oder unschön es für den Arbeitgeber ist, 
es geht darum wie schön oder unschön es für den potentiellen neuen 
Arbeitgeber ist. Um so länger die Kündigungsfrist ist, um so 
unattraktiver ist man für den anderen Arbeitgeber. Eine Einstellung muss 
ja immer sofort sein, auf lange Sicht kann ja angeblich keiner mehr.

von John (Gast)


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Ob die maximal 4,5 Monate negativ sind hängt wie oben schon geschrieben 
entscheidend vom Arbeitgeber ab. Ich habe beispielsweise 6 Monate, was 
recht viel ist, jedoch für mich ok ist und kein Hindernis darstellte den 
Arbeitsvertrag damals zu unterschreiben. Die Leistungen und die 
Arbeitsumgebung die ich habe  sind optimal und die Bezahlung mehr als 
ausreichend. Außerdem ist die Stelle bis zu meiner Rente ziemlich 
sicher.
Der Grund für die lange Frist ist recht einfach begründet. Mein AG hat 
viel Geld und Zeit in meine Ausbildung gesteckt. Ein Ersatz würde er auf 
dem Arbeitsmarkt nicht finden, sondern müsste erst selbst wieder 
langwierig von ihm trainiert werden. Gemessen daran sind die 6 Monate 
noch für ihn ein viel zu knapper Handlungsspielraum.
Kurzum: Wenn Die Firma nicht einen sehr guten Ruf hat wäre ich 
vorsichtig und würde mich besser vorher über ihn informieren. Auch musst 
du dir die Frage stellen warum er daran interessiert ist dich auf die 
Zeit zu binden. "Nur" weil er einen neuen Arbeiter vielleicht 1-2 Monate 
einarbeiten müsste wäre meines Erachtens kein Grund und spricht für 
keine gute Firmenpolitik. Hat er Probleme mit ständigen Wechslern, die 
merken dass es bei ihm doch nicht so toll ist?

Wäre ich arbeitslos würde ich die Sache vielleicht wieder anders sehn. 
Aber für 100 Euro mehr im Monat würde ich dankend ablehnen.

von oszi40 (Gast)


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Solange es der Wirtschaft guuut geht, freut sich der AN wenn er schnell 
ein besseres Angebot nutzen kann. Wenn es aber später in der Flaute um 
Personalabbau gehen sollte, könnte sich einer freuen, der die längere 
Frist hat.

von schwer (Gast)


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habe 6 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende, bin Web Entwickler SAP, 
mein Chef ist E-Ing und lacht sich über die üblichen Stundengehälter von 
E Ings halb tot. Dafür würde bei uns noch nicht mal ein Junior 
Entwickler aufstehen.
Mein Chef ist froh, wenn er Fachkräfte halten kann, was ihm bei 60 tsd 
Brutto für SAP Entwickler mit 3 Jahren BE schon extrem schwer fällt ...

von dj (Gast)


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Bewerber schrieb:
> In meinen Augen ist das recht deftig, so kann es im
> schlechtesten Fall bis zu 4,5 Monate dauern, bis man die Firma verlassen
> darf.

Positiv gesehen, könntest du im besten Fall in 6 Wochen weg zu anderer 
Firma! :)

von Axel (Gast)


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1 Monat Kündigungsfrist, bin im Außendienst, 6-12 Monate Einarbeitung.

von Martin (Gast)


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monkeydonkey schrieb:
> Ich bezweifle dass so eine Klausel gültig ist.

Wieso?

> Fehlt ja nur noch: "Es darf nur an einem Dienstag gekündigt werden" ;)

Und was wäre daran jetzt schlimm?

von Bad U. (bad_urban)


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Aus meiner Erfahrung im Ing.-Bereich sind 3 Monate zum Quartalsende 
normal.
Bei tariflichen Kündigungsfristen hab ich gelesen, dass sie mit der 
Betriebsuzugehörigkeit steigen. Weiss vielleicht von Euch jemand, ob 
diese Regelung für beide Seiten gilt? Meine nämlich mal gehört zu haben, 
dass diese Verlängerung nur für den AG gilt...

Gruß
Bad Urban

von (prx) A. K. (prx)


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von us73 (Gast)


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6 Wochen zum Quartalsende habe ich auch.
Bin SW-Entwickler (C), ca. 15 Jahre BE.

Ich sehe kein Problem drin.

Für den Fall, dass ich wechseln wollte, entscheide ich das ja auch nicht 
von heute auf morgen, sondern mit Vorlaufzeit. Und dann sind 6 Wochen 
Zeit im alten Job mehr als OK, sowohl für den (alten) AG als auch für 
mich.

von Bad U. (bad_urban)


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A. K. schrieb:
> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Ah, vielen Dank. Hatte mich noch nicht so intensiv damit befasst. War 
mir nur beim Schreiben jetzt so eingefallen.

Gruß
Bad Urban

von unknown (Gast)


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4 Wochen, alles was man mit Krankheit "überbrücken" kann!

von C3PO (Gast)


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Hi,

also 6Wo bis Q-Ende hatte ich bisher in allen meiner 4 Jobs, egal ob als 
kleiner Entwickler oder Führungskraft. Bei meiner letzten Anstellung als 
Führungskraft wurden auch alle Einstellungen mit dieser Vereinbarung 
gemacht. Bewerber von Konkurrenzunternehmen machten ähnliche Angaben auf 
die Frage der frühesten Verfügbarkeit. Keines dieser Unternehmen würde 
ich als unseriös betrachten.

Ich erachte diese Größenordnung als normal im Bereich mittlerer bis 
großer "High Tec" Unternehmen und würde dies persönlich auch wieder 
akzeptieren. Natürlich nur sofern die Probezeit davon ausgenommen ist. 
In anderen Branchen kann das durchaus wieder anders aussehen.

Und ja, die vom TO genannte Frist ist rechtens, wenn die 
Kündigungsfristen beidseitig gelten. Die gesetzliche Vorgabe besagt, 
dass die Kündigungsfristen für den AN nicht länger als die für den AG 
sein dürfen. Bei langjähriger Betriebszugehörigkeit gilt bei einer 
Kündigung durch den AG die Kündigungsfrist nach oben genannten §622 BGB 
sofern diese länger als die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist, 
bei Kündigung durch den AN gilt auch bei langjähriger Zugehörigkeit nur 
die vertraglich vereinbarte Frist. Wenn keine Frist vereinbart wurde, 
gilt die gesetzliche.

C3PO

von Dipl.-Ing. (Gast)


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6 Monate zum Quartalsende.

von Heinrich (Gast)


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Von 4 Wochen bis 3 Monate hatte ich bisher.

Interessanterweise ist ein Punkt noch nicht zur Sprache gekommen:

Die Kündigung erfolgt ja meist wenn entweder der AG oder der AN ein 
Problem hat. Also ich kenne auch die Fälle wo bei Aussprache der 
Kündigung der Mitarbeiter ab sofort beurlaubt wurde und seine 
Zugriffsrechte für die Firmendatenbanken sofort abgeschaltet wurden.

Als AG will ich eigentlich möglichst kurze und andersherum möglichst 
lange Kündigungsfristen. Und 3 Monate halte ich da für einen tragbaren 
Kompromiss.

Was will ich mit einem Mitarbeiter der innerlich und formal gekündigt 
hat und der noch 6 Monate hat, machen? An wichtigen oder gar geheimen 
Projekten weiter arbeiten lassen, damit noch viel Schaden entstehen 
kann?

Wenn Jemand nur Standardaufgaben erledigt ist das sicher irrelevant.

von Andreas (Gast)


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A. K. schrieb:
> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Das zieht nicht, weil das der Mindeststandard ist, darunter kann keiner 
gehen, drüber immer, solange (6) eingehalten wird.

Gruß Andreas

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