Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fragen zur Produkteinführung


von AH1261 (Gast)


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Hallo,

Es gibt hier sicher massig Threads in denen man die Infos findet, aber 
ich würde mich freuen, wenn mir jemand kurz helfen könnte mit folgendem:

Ich arbeite seit einiger Zeit an einem Produkt. Es handelt sich um ein 
Batteriebetriebenes Elektrogerät. Ich würde jetzt gerne In kleiner 
Auflage (geschätzter Umsatz ca. 400-500 Stück im ersten Jahr mit - sagen 
wir mal - 50€ Gewinnmarge pro Stück (ohne Vertriebskosten, 
Betriebskosten usw.), also etwa 20k - 25k €). Es ist kein 
Nischenprodukt, aber hat im liegt von Leistung und Preis/Leistung 
relativ weit vor der Konkurrenz.
Nun bin ich dabei den Finanzbedarf zu prüfen, die Vertriebsmöglichkeiten 
zu erkunden usw. Im Grunde soll zu Beginn alles per Webshop laufen.

Nun zur Sache.

1. So wie ich das sehe ist ein CE-Kennzeichen notwendig. Muss man bei 
simplen 3V-Batteriebetriebenen Geräten etwas extern prüfen lassen? 
Könnte mir jemand vllt. zeigen, welche CE-spez. Richtlinien für solche 
Geräte angezeigt sind?

2. Muss ich andere Sachen extern prüfen lassen? (TÜV, GS,.. irgendwas?)

3. Als Verpackung sollen zu Beginn gepolsterte Pappschachteln eventuell 
mit einem Aufkleber oder kleinem Aufdruck sein. Gibt es hier 
Bestimmungen zu beachten was Entsorgung angeht? Welche Hinweise 
(EAR-Tonne, CE,..) müssen auf die Verpackung, bei welchen reicht es, 
wenn der Hinweis auf dem Produkt selbst ist? Welche Hinweise müssen 
auf/in die Bedienungsanleitung?

4. Müssen bei Verkäufen ins EU[nicht-EU]-Ausland andere Bestimmungen 
berücksichtigt werden? Bspw. habe ich gehört, das es in Belgien drei 
"EARs" gibt, muss man sich dann bei jeder anmelden? Wie sieht es z.B. 
mit USA aus?

5. Zusätzlich soll eine Software entweder auf CD oder nur online per 
Download angeboten werden. Gibt es Für den CD-Verkauf Regeln? (Ich denke 
hier an den Grünen Punkt.)

6. Denkt Ihr, dass ein Projekt von so kleinem Umfang alleine zu stemmen 
ist?

7. Denkt Ihr, dass die Kosten für EAR/externe Prüfungen, Verpackung, ... 
mit den überschlagenen 20k € gedeckt werden können? Bzw. wie hoch sind 
denn tatsächlich die Ausgaben die von der fertigen Entwicklung bis zum 
Verkauf - bezogen auf ein batteriebetriebenes kleines Gerät - 
draufgehen? Mit welchen zusätzlichen Kosten muss man rechnen?

Hoffe ich erscheine mit den Fragen nicht dumm. Ich suche auch immer 
gerne selbst nach Lösungen und Antworten, aber gerade fühle ich mich 
zwischen den ganzen Richtlinien-Krempel ein bisschen verloren und brauch 
einen Stoß in die richtige Richtung. Kann die IHK einem bei solchen 
Fragen (auch z.B. bei der Finanzplanung) helfen? - evtl. sogar 
preiswert/kostenlos. An wen wendet man sich sonst? (Ich nehme an ein 
Unternehmensberater ist zu Beginn zu teuer.)

Beste Grüße,
Moritz

von Bürovorsteher (Gast)


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Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber zumindest die Themen EAR, WEEE, 
CE wurden hier schon in allen ihren Facetten endlos durchgekaut.
Bitte mal die Suche benutzen.
Und ja, die IHK kann dir möglicherweise kostenfrei helfen.
Ob dein Geld reicht, kann dir hier niemand verlässlich sagen.
Und: hüte dich vor dem Verkauf in die USA.
400 - 500 Stück im Anfangsjahr über eine Webseite zu verticken, wäre 
eine ganz nette Leistung. Wenn dir das gelungen ist, bitte hier wieder 
melden.

von Peter (Gast)


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Der Thread ist uralt, ich weiss, meine Frage aber zeitlos.


>Und: hüte dich vor dem Verkauf in die USA.
Wieso das denn? Wegen den Green Berets?

von Mine Fields (Gast)


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http://www.take-e-way.de/

Die unterstützen dich in allen Belangen.

AH1261 schrieb:
> welche CE-spez. Richtlinien für solche
> Geräte angezeigt sind?

Dazu müsstest du mehr verraten. Oder hier nachschauen:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/harmonised-standards/

Normen gibt es in vielen Hochschulbibliotheken zur Einsicht.

AH1261 schrieb:
> Gibt es hier
> Bestimmungen zu beachten was Entsorgung angeht? Welche Hinweise
> (EAR-Tonne, CE,..) müssen auf die Verpackung, bei welchen reicht es,
> wenn der Hinweis auf dem Produkt selbst ist? Welche Hinweise müssen
> auf/in die Bedienungsanleitung?

Das wird in den EU-Richtlinien und den einschlägigen Normen glasklar 
spezifiziert und ist abhängig von der Geräteklasse.

AH1261 schrieb:
> Denkt Ihr, dass ein Projekt von so kleinem Umfang alleine zu stemmen
> ist?

Ja.

AH1261 schrieb:
> Denkt Ihr, dass die Kosten für EAR/externe Prüfungen, Verpackung, ...
> mit den überschlagenen 20k € gedeckt werden können?

Ja, wenn man gut wirtschaftet. Aber viel bleibt sicher nicht mehr übrig.

von Mine Fields (Gast)


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Mine Fields schrieb:
> AH1261 schrieb:
>> Denkt Ihr, dass ein Projekt von so kleinem Umfang alleine zu stemmen
>> ist?
>
> Ja.

An dieser Stelle muss ich mich gerade selbst korrigieren, bzw. ergänzen: 
Ganz alleine kann man so etwas kaum stemmen. Unter gezielter 
Inanspruchnahme von bestimmten Dienstleistungen ist es aber auf jeden 
Fall auch als Einzelperson zu bewältigen.

von Bürovorsteher (Gast)


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>> >Und: hüte dich vor dem Verkauf in die USA.
> Wieso das denn? Wegen den Green Berets?

Weil du die Produkthaftpflichtversicherung für die USA und Kanada nicht 
bezahlen möchtest bzw. kannst.

von Flisch Flasch Gordon (Gast)


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Nee. die Haftung fuer die USA uebernimmt der Importeur. Deswegen muss 
der auch auf der Einhaltung der Normen bestehen.
Das Ganze Projekt ist schon falsch aufgezogen. Man informiert sich ueber 
die Normen VOR dem Design. Nachher wirds nur noch teuer und muehsam.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Nee. die Haftung fuer die USA uebernimmt der Importeur.

So einen Idioten von Importeur musst du erst einmal finden, der das für 
dich übernimmt.
Das ist deinem Haftplichtversicher übrigens auch völlig egal. Er fragt 
dich nur, ob die Ware auch dorthin verkauft wird und korrigiert dann 
sein Angebot um einige wenige 100% oder 1000% nach oben.

von Bürovorsteher (Gast)


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Eigentlich wollte ich in diesem Forum nichts mehr schreiben und werde es 
auch nicht mehr tun.
Es war jetzt nur der Thread-Fledderei geschuldet.

Ich klinke mich aus.

von Flisch Flasch Gordon (Gast)


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Als Auswaertiger kann man aber nicht den Haftung uebernehmenden 
Importeur spielen. Denn es muss eine rechtliche Einheit sein, die 
greifbar ist. Man kann natuerlich eine Firma drueben gruenden, etwas 
Kapital dponieren, dh das Haftungskapital.
Wenn das Produkt etwas taugt und die Nachfrage ist da, sollte man einen 
Importeur finden. Sinnvollerweise ist das dann auch der 
Wiederverkaeufer. Der hat seine Marge von 30-70% des Endverkaufspreises, 
und muss natuerlich eine Ahnung von der Anwendung haben.

Die Fragen sind ungeachtet des Alters des Threads immer aktuell.

von Gerd (Gast)


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Vergiss bloss nicht die PUS-Bescheinigung!

Hab's selbst mal vergessen und könnte mich heute noch in den Hintern 
beissen - wegen so einem Wisch ist das ganze Projekt den Bach runter und 
ich hab einige 10K€ in den Sand gesetzt...

Viel Erfolg

von Gerd E. (robberknight)


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Gerd schrieb:
> Vergiss bloss nicht die PUS-Bescheinigung!

was ist denn das schon wieder?

von Peter (Gast)


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>Weil du die Produkthaftpflichtversicherung für die USA und Kanada nicht
>bezahlen möchtest bzw. kannst.
Der TE möchte ein 'fertiges' Gerät verkaufen und genau das wird durch 
die Produkthaftpflicht nicht mitversichert.

Zitat Wikipedia:
'Keinen Versicherungsschutz bieten die Versicherer für Schäden am 
eigenen Produkt des Versicherungsnehmers oder für eine Nachlieferung 
eines mangelfreien Produktes.'

>Gerd schrieb:
>> Vergiss bloss nicht die PUS-Bescheinigung!

>was ist denn das schon wieder?
Ein Scherz?

von Flasch Gordon (Gast)


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Produktehaftpflicht ist fuer Schaeden gegen Dritte zustaendig, nicht am 
eigenen Produkt. Das fliegt in die Tonne und es gibt ein neues.

Produktehaftpflicht bedeutet, das Geraet laesst eine Wohnung abfackeln. 
Oder der medizinische Patient baeumt sich noch ein letztes Mal auf.
Dann kommt die Versicherung wegen der Wohnung zum Zug. Und dann muss man 
zeigen, dass alles Moegliche unternommen wurde, dies zu verhindern.
Die Versicherung laesst den Produkteherteller dies erst mal zeigen, 
falls der alles unternahm, probiert die Versicherung dem Geschadigten 
den Vorfall anhaengen. Falls der auch nicht dafuer kann, nennt sich das 
dann Pech gehabt, und die Versicherung muss bezahlen. Falls man keine 
Versicherung hat, ...

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