Hallo zusammen! Ich habe mal eine Frage. Darf ich als Privatperson (Angestellter) anderen Firmen eine Rechnung schreiben, wenn ich beispielsweise eine Dienstleistung vollbracht habe? Was muss da wenn drinstehen? Sagen wir ich habe einen fixen Betrag von €200 (jetzt nur als Beispiel) für eine Leistung zugesagt bekommen - muss aber eine Rechnung darüber schreiben. Was schreibe ich nun in die Rechnung rein? €200 Ende aus? €200 brutto/netto? Ich habe schon ein wenig im Internet herumgesucht, aber da spalten sich die Meinungen. Weiß von euch jemand Bescheid?
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LuXXuS 909 schrieb: > Darf ich als Privatperson (Angestellter) > anderen Firmen eine Rechnung schreiben, Ja, sicher, so diese das akzeptieren. > wenn ich beispielsweise eine > Dienstleistung vollbracht habe? Das wären allerdings dann "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit", ab einer bestimmten Höhe sind die steuerlich relevant (genauen Betrag sagt dir dein Steuerhinterzieher), und sehr wahrscheinlich steht in deinem Arbeitsvertrag drin, dass du deinen Brötchengeber fragen musst, bevor du entgeltlich Tätigkeiten außerhalb deines regulären Arbeitsverhältnisses ausführen darfst. Für alle Fälle ist es ratsam, wenn du in irgendeiner Form eine Kopie der Rechnung parat hast, falls das Finanzamt ein paar Jahre später zufällig mal eine Prüfung bei dir macht (und sei's nur, weil sie in der betreffenden Firma eine routinemäßige Tiefenprüfung gemacht haben und sich nun vergewissern wollen, dass du keine Steuern hinterzogen hast dabei). > Was muss da wenn drinstehen? Sagen wir ich habe einen fixen Betrag von > €200 (jetzt nur als Beispiel) für eine Leistung zugesagt bekommen - muss > aber eine Rechnung darüber schreiben. Was schreibe ich nun in die > Rechnung rein? €200 Ende aus? €200 brutto/netto? Märchensteuer kannst du keine ausweisen, also schreibst du einfach die EUR 200 da hin.
Jörg Wunsch schrieb: > Ja, sicher, so diese das akzeptieren. Ja, ist ja gewünscht. Jörg Wunsch schrieb: > ab einer bestimmten Höhe sind die steuerlich relevant Ja, so hoch ist das jetzt auch nicht...und jetzt grad einmalig. Jörg Wunsch schrieb: > und sehr wahrscheinlich > steht in deinem Arbeitsvertrag drin, dass du deinen Brötchengeber > fragen musst, bevor du entgeltlich Tätigkeiten außerhalb deines > regulären Arbeitsverhältnisses ausführen darfst Das ist schon OK und auch bekannt. Jörg Wunsch schrieb: > Märchensteuer kannst du keine ausweisen, also schreibst du einfach > die EUR 200 da hin. Ich habe im Netzt an manchen Stellen gelesen, dass man folgenden Satz mit einfügen muss/soll: "Ich mache von der Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach §19 Absatz 1 des UStG. keinen Gebrauch." Ist da was dran?
LuXXuS 909 schrieb: > "Ich mache von der Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach §19 > Absatz 1 des UStG. keinen Gebrauch." > > Ist da was dran? Das UStG und dessen § 19 kannst du doch selbst bei gesetze-im-internet nachlesen. Dann wirst du feststellen, dass das die sogenannte "Kleinunternehmerregelung" ist und folglich auf dich nicht zutrifft, denn du bist kein Kleinunternehmer.
LuXXuS 909 schrieb: > Jörg Wunsch schrieb: >> ab einer bestimmten Höhe sind die steuerlich relevant > Ja, so hoch ist das jetzt auch nicht...und jetzt grad einmalig. Steuerhinterziehung ist es ja nur, wenn man es oefters macht.
Peter Stegemann schrieb: > Steuerhinterziehung ist es ja nur, wenn man es oefters macht. Es gibt einen Freibetrag, dürfte irgendwas im einstelligen Tausenderbereich sein.
Ich meine, der Buchhalter in der Firma wird sich freuen, wenn du der Rechnung eine Nummer gibst (Nr. 1), die Rechnung ein Datum trägt, nicht unterschrieben ist. Bei der eigenen Steuernummer bin ich mir nicht sicher, auf jeden Fall muss sie mit auf die Rechnung, wenn man Ust. ausweist - sonst stellt sich die Buchhaltung quer. Ach ja, eigene Kontonummer, BLZ und Zahlungsziel (Datum, wann du die Zahlung erwartest, z. b. ein Termin 2 Wochen später oder 4 Wochen später) gehören auch noch dazu.
Michael K-punkt schrieb: > Ich meine, der Buchhalter in der Firma wird sich freuen, wenn du der > Rechnung eine Nummer gibst (Nr. 1), die Rechnung ein Datum trägt, nicht > unterschrieben ist. Was hat es mit damit auf sich, dass die Rechnung nicht unterschrieben sein sollte?
Alex H. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> Ich meine, der Buchhalter in der Firma wird sich freuen, wenn du der >> Rechnung eine Nummer gibst (Nr. 1), die Rechnung ein Datum trägt, nicht >> unterschrieben ist. > > Was hat es mit damit auf sich, dass die Rechnung nicht unterschrieben > sein sollte? Weil die Rechnung nicht ein Brief ist sondern halt die Rechnung. Wenn ich ne Rechnung stelle gibt es ein Anschreiben an den Auftragnehmer bzw. die Ansprechperson ("...liegt die Rechnung in der Anlage bei..."). Mit Unterschrift und mit freundlichen Grüßen. Und als Anlage findet sich dann die Rechnung mit genau den Sachen, die formal reingehören. Das Anschreiben verbleibt beim Auftraggeber, die Rechung zeichnet er ab und gibt sie in die Buchhaltung.
LuXXuS 909 schrieb: > Ich habe mal eine Frage. Darf ich als Privatperson (Angestellter) > anderen Firmen eine Rechnung schreiben, wenn ich beispielsweise eine > Dienstleistung vollbracht habe? Naürlich kannst du für eine Leistung Geld verlangen und der Leistungsempfänger auf eine Rechnung bestehen. Dem Finanzamt ist das schlicht egal. Wenn du die Einnahme in deiener Steuererklärung angibt ist erstmal alles in Butter. Passiert das öfter kann! gewerbsmäßige Tätigkeit angenommen werden, muss aber nicht. Dann brauchst du halt einen Gewerbeschein etx. und es gelten andere Regelungen. Umsatzsteuer fällt da auch keine an, du bekommst ja nicht mal ne UST-ID weil du die Bedingungen nicht erfüllst. Damit sich das FA auch nicht mit fipsigen Minibeträgen und deren Papierkram beschäftigen muss hat es Freibeträge erfunden. Die gibt es für Schüler, Studenten, Nichtselbstständige Umsatzsteuer Veräusserungsgewinne etc. pp. Alles andere klärt ein Steuerberater, oder du fragst das Finanzamt, die sind nämlich Auskunftspflichtig ;-).
Jens Martin schrieb: > > Umsatzsteuer fällt da auch keine an, du bekommst ja nicht mal ne UST-ID > weil du die Bedingungen nicht erfüllst. Brauchst du auch nur für Geschäfts die länderübergreifen sind. > > Damit sich das FA auch nicht mit fipsigen Minibeträgen und deren > Papierkram beschäftigen muss hat es Freibeträge erfunden. zum glück > > Alles andere klärt ein Steuerberater, ..der die 200 Euro gleich als Honorar einstreicht. Wer hier die Frage nach der Rechnung stellt, dürfte wahrscheinlich keinen Steuerberater haben/unterhalten. > oder du fragst das Finanzamt, die > sind nämlich Auskunftspflichtig ;-). Gute Idee, so verbohrt sind die gar nicht - man muss sie halt nur nett anreden, so wie wir das auch erwarten.
Michael K-punkt schrieb: >> Was hat es mit damit auf sich, dass die Rechnung nicht unterschrieben >> sein sollte? > > Weil die Rechnung nicht ein Brief ist sondern halt die Rechnung. Wobei historisch gesehen Rechnungen durchaus unterschrieben waren. Sollte der Buchhaltung letztlich egal sein. Rechnungsnummer muss man privat auch nicht zwingend angeben, allerdings ist es sinnvoll, die Rechnungen irgendwie eindeutig zu kennzeichnen, und die Nummer ist dafür die einfachste Methode. Wenn man sowas nicht hat, wird die Buchhaltung noch dreimal zurück fragen, was sie denn nun als Zahlungsgrund bei der Überweisung angeben soll. ;-)
> Umsatzsteuer fällt da auch keine an...
Schmarrn. Als Privatperson bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt und
d a r f s t deshalb gar keine USt ausweisen. Wenn du das trotzdem
machen solltest, kackt dir das Finanzamt vor den Koffer, wenn dich der
Buchhalter der Firma nicht schon vorher darüber aufgeklärt hat.
Rechnungsnummer ist zwingend, z.B. lückenlos aufsteigend von 1 bis 1 Mio
oder Jahr und lückenlose Zählnummer innerhalb des Jahres. Das ist
deshalb so, dass du bei der Steuererklärung auch ja keine Rechnung
verschwinden lässt (besonders die mit den höheren Summen).
Bernd G. schrieb: > Rechnungsnummer ist zwingend Nur bei geschäftlichen Rechnungen, privat nicht. Geregelt ist das alles nur für Unternehmen. Auch ist keine lückenlos aufsteigende Nummer gefordert, sondern sie soll "einfach einem Nummernkreis zugeordnet" werden können. Du kannst dir also ein System für die Rechnungsnummern ausdenken, aber das System sollte so gestaltet sein, dass du den kontrollierenden Finanzbeamten davon überzeugen kannst, dass du ihm tatsächlich sämtliche Rechnungen vorgelegt hast. ;-) Für Rechnungen unter EUR 150 gelten vereinfachte Regelungen, bspw. ist dort auch bei Unternehmen keine Rechnungsnummer nötig. Letztendlich tut man allerdings gut daran, sich auch bei privaten Rechnungen einfach an die üblichen Gepflogenheiten zu halten (soweit zutreffend, also bspw. wird man eben keine Steuernummer angeben). Und sei's nur deshalb, weil dies am besten ins gewohnte Raster der Buchhaltungsabteilung passt, die letztlich das Geld schnell bezahlen soll. ;-)
Im Wikipedia gibts auch einen Kommentar: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung Einziger gravierende Unterschied für den TO ist, das er die Rechnung 2 Jahre und nicht 10 Jahre aufbewahren muss, wie der Unternehmer es tun muss.
Was man hier alles liest.. das habt ihr teilweise frei aus dem Gedächtnis interpetiert, stimmts? Eine Rechnung unterschreibt man deswegen nicht, weil sie dann als BEZAHLT gilt. Nicht weil sie "eben kein Brief ist" - lol. Zu den anderen Fragen hat sich der TE dann hoffentlich noch außerhalb dieses Threads erkundigt, sonst ist er im Arsch.
Heanzo Beanzo schrieb: > Eine Rechnung unterschreibt man deswegen nicht, weil sie dann als > BEZAHLT gilt. Naja, nicht zwingend, aber es könnte natürlich jemand direkt vor die Unterschrift ein "bezahlt" davorschreiben. Natürlich begeht er damit Urkundenfälschung, aber die gerichtliche Beweislage wird dann schwierig. (An alle anderen: der Thread hat zwei Jahre lang im Grab gelegen, bitte nicht nochmal alles neu diskutieren, was bereits damals geschrieben worden ist.)
In der Realität wird einer aus der Buchhaltung die Rechnung auf den Tisch bekommen. Der (oder die) prüft dann, ob die Rechnung so ok ist und erst dann wird die Auszahlung freigegeben. Das Unangenehmste war dem Buchhalter passieren kann ist, dass bei einer Betriebsprüfung die Rechnung als formal fehlerhaft befunden wird und die Firma deswegen den Betrag nicht als Betriebsausgaben ansetzen kann. Daher: Die Kriterien so weit wie möglich erfüllen, also Nummer, Datum, Bankverbindung, Steuernummer etc. angeben - also alles, wonach die Buchhaltungstusse schaut oder fahndet. Je nachdem wie stark dein Selbstvertrauen ist, kannst du auch dort in der Buchhaltung anrufen und fragen, welche Angaben auf Privatrechnung für die Fa. wichtig erscheint.
Jörg Wunsch schrieb: > LuXXuS 909 schrieb: >> wenn ich beispielsweise eine >> Dienstleistung vollbracht habe? > > Das wären allerdings dann "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit", Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig, denn es gibt auch noch Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit! Eine beliebige Dienstleistung ist noch lange keine selbständige Tätigkeit! > ab einer bestimmten Höhe sind die steuerlich relevant Sie sind ab dem ersten Cent relevant! > und sehr wahrscheinlich > steht in deinem Arbeitsvertrag drin, dass du deinen Brötchengeber > fragen musst, bevor du entgeltlich Tätigkeiten außerhalb deines > regulären Arbeitsverhältnisses ausführen darfst. Eine solche Klausel muss nicht wirksam sein. > Für alle Fälle ist es ratsam, wenn du in irgendeiner Form eine > Kopie der Rechnung parat hast, falls das Finanzamt ein paar Jahre > später zufällig mal eine Prüfung bei dir macht Falscher Tipp! Der richtige Tipp ist, die Einnahmen (abzüglich der Ausgaben) in der Steuererklärung anzugeben. Eine Rechnung zu schreiben, die Einnahmen nicht zu deklarieren und darauf zu hoffen, dass das abheften der Rechnung vor Steuerhinterziehung schützt, ist sowas von naiv!
Jörg Wunsch schrieb: > Peter Stegemann schrieb: > >> Steuerhinterziehung ist es ja nur, wenn man es oefters macht. > > Es gibt einen Freibetrag, dürfte irgendwas im einstelligen > Tausenderbereich sein. Nenn mal eine Rechtsgrundlage dafür!
Michael K-punkt schrieb: > Jens Martin schrieb: >> Umsatzsteuer fällt da auch keine an, du bekommst ja nicht mal ne UST-ID >> weil du die Bedingungen nicht erfüllst. > > Brauchst du auch nur für Geschäfts die länderübergreifen sind. Jein. Es ist sinnvoll die USt-ID anzugeben, wenn man nicht die eigene Steuernummer angeben will. >> Alles andere klärt ein Steuerberater, > > ..der die 200 Euro gleich als Honorar einstreicht. Als Anzahlung auf das Honorar!
Andi $nachname schrieb: > Nenn mal eine Rechtsgrundlage dafür! Gemeint sind vermutlich die 600€ für "Private Veräußerungsgeschäfte" http://www.steuerncheck.net/spekulation-privates-veraeusserungsgeschaeft-steuer/
Läubi .. schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Nenn mal eine Rechtsgrundlage dafür! > > Gemeint sind vermutlich die 600€ für "Private Veräußerungsgeschäfte" > http://www.steuerncheck.net/spekulation-privates-veraeusserungsgeschaeft-steuer/ Den Zusammenhang von privaten Veräußerungsgeschäften und einer Rechnungsstellung für erbrachte Dienstleistungen kann ich nicht erkennen! Wer glaubt einen zu sehen nennt bitte eine Rechtsgrundlage dafür.
Andi $nachname schrieb: > Den Zusammenhang von privaten Veräußerungsgeschäften und einer > Rechnungsstellung für erbrachte Dienstleistungen kann ich nicht > erkennen! privaten Veräußerungsgeschäften Als Privat person eine Rechnung schreiben Ich sag ja nicht das das anwendbar wäre, das ist nur der einzige Freibetrag, welcher mir bekannt wäre der sich explizit auf einen private erwirtschafteten Gewinn (z.B. Flohmarkt etc...) bezieht. Das das auf eine Dienstleistung nicht anwendbar ist, heisst ja nicht das nicht jemandem "da gab es doch so einen Freibetrag" im Kopf rumschwirren könnte.
Also wenn die Moderatoren mal wieder Beiträge löschen, in denen man ihnen sagt, dass sie keine Ahnung haben, dann sollten sie auch gleich ihre keine-Ahnung-Beiträge löschen! Im Übrigen gibt es auch noch Sparerfreibeträge für (pvivat erwirtschaftete) Kapitalerträge, die überhaupt keinen Zusammenhang mit Rechnungsstellung haben.
> > > Es gibt einen Freibetrag, dürfte irgendwas im einstelligen > > > Tausenderbereich sein. > > > > Nenn mal eine Rechtsgrundlage dafür! > > > > Gemeint sind vermutlich die 600€ für "Private Veräußerungsgeschäfte" > Da war wohl eher der "Grundfreibetrag" gemeint wenn von einstelligem Tausenderbetrag gesprochen wird. Das sind 8130 Euro für 2013.
Alles Notwendige hier war bereits vor geraumer Zeit geschrieben worden. Der Thread ist einzig und allein wegen dieser (durchaus berechtigten) Korrektur: Beitrag "Re: Als Privatperson eine Rechnung schreiben?" wieder aufgewärmt worden. Für den Rest darf er jetzt wieder ab in die Kiste.