Hallo, ich habe mich bei einer Firma beworben, die in einem sicherheitskritischen Bereich arbeitet. Beim ersten Vorstellungsgespräch haben sie gesagt, dass sie von ihren Bewerbern ein "erweitertes Führungszeugnis" haben wollen. Vermutlich soll das heißen, dass sie Auskünfte über mich einholen, denn sowas wie ein erweitertes Führungszeugnis gibt es ja nicht. Sie haben angedeutet, dass sie so ausschließen wollen, dass ich z.B. in einem Terrorcamp war. Außerdem haben sie wohl eine ärztliche Untersuchung. Was könnte dieses "erweitertes Führungszeugnis"aussehen? Wo können die Auskünfte über mich einholen? Schufa allein wird wahrscheinlich nicht reichen, oder? Wie sieht so eine ärztliche Untersuchung aus? Mein Problem ist, dass ich ziemlich lang depressiv war. Das würde ich dem Arzt natürlich nicht sagen... Kann es sein, dass ich meine Hausärztin von der Schweigepflicht entbinden muss? Die weiß natürlich von meiner Depression... Findet die Untersuchung vor oder nach Vertragsschluss statt? Unterschreibt man also, wird untersucht und wieder gefeuert, wenn man die Untersuchung nicht besteht? Viele Grüße, Philipp
Hallo, google doch mal nach SÜG. Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Polizeiregister, in dem ua Vorstrafen und ähnliches drunstehen. Wenn du artig warst, ist es ohne Eintrag. Sowas ist quasi eine Empfehlung. Gruss Robert
Das "einfache" Führungszeugnis: Darin steht nur, ob Du momentan ein Verfahren am Hals hast bzw. das was Dir "im Namen des Volkes" schon aufgebrummt wurde. "Erweiteretes" Führungszeugnis: Hierin steht etwas mehr als nur das, was Du schon schriftlich vom Staatsanwalt und Gericht kennst. Wahrscheinlich auch jeder Verdachtsfall, den es irgendwann (auch fäschlicherweise) einmal gegen Dich gab. Also wohl die ganze polizeiliche Akte. Aber Google weis das bestimmt genauer wie ich.
Immer erst im Wikipedia schauen anstatt Halbwissen abzufragen Einfaches Führungszeugnis: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis Erweitertes Führungszeugnis: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister Absatz 3.2
Und in Wikipedia steht immer die Wahrheit und kein Halbwissen? Is klar ...
Sieht man doch wie ausführlich die Auskünfte hier und im Wiki sind. Ja ausführlicher desto glaubwürdiger.
Michael S. schrieb: > Sieht man doch wie ausführlich die Auskünfte hier und im Wiki sind. > Ja ausführlicher desto glaubwürdiger. Ja auch Doktorarbeiten mit 500 Seiten sollen glaubwürdig sein. (Insbesondere von CDU Spitzenpolitikern ;)
Es ist ein privates Unternehmen, keine Behörde. Können die trotzdem ein erweitertes Führungszeugnis abfragen? Oder muss ich dem erst zustimmen? Wird das normalerweise gemacht, bevor oder nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist? Wie ist das mit der ärztlichen Untersuchung? Ist es üblich, dass man seine Hausärztin von der Schweigepflicht entbinden muss?
Ziemlich witzlos das "Erweiterte Führungszeugnis" im sicherheitskritischen Bereich, oder? Oder wollen die Dich da für den "Betriebskindergarten" als Betreuer haben.... Vergleich mal wo die Unterschiede zwischen beiden Führungszeugnissen liegen...
Stefan B. schrieb: > Ja auch Doktorarbeiten mit 500 Seiten sollen glaubwürdig sein. > (Insbesondere von CDU Spitzenpolitikern ;) Abgeschrieben ist meist richtiger, als selbst vermurkst. Mfg Klaus
Andi Hofer schrieb: > Sie haben angedeutet, dass sie so > ausschließen wollen, dass ich z.B. in einem Terrorcamp war. Wieso haben die was gegen ehemalige Berufsschüler? ;)
Andi Hofer schrieb: > Es ist ein privates Unternehmen, keine Behörde. > Können die trotzdem ein erweitertes Führungszeugnis abfragen? Oder muss > ich dem erst zustimmen? Wird das normalerweise gemacht, bevor oder > nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist? Nein, das musst du beibringen, da du wegen dem Datenschutz die Empfangsberechtigung beweisen musst. Sonst könnte ja jeder... Wenn du es nicht beibringst bekommste halt den Job nicht und die Firma keinen Mitarbeiter. In der Jobbörse hab ich auch schon so ein Angebot gelesen. Kann man vergessen, den Job. > Wie ist das mit der ärztlichen Untersuchung? Ist es üblich, dass man > seine Hausärztin von der Schweigepflicht entbinden muss? Nein, im allgemeinen ist das unzulässig aber es gibt sicherlich Ausnahmen (z.B. ansteckende Krankheiten)wenn es einen kausalen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und deiner Gesundheit gibt. Vielmehr ist der potenzielle Arbeitgeber verpflichtet die Tätigkeit dem Bewerber so zu beschreiben das der Bewerber beurteilen kann das die Arbeit auch ohne Risiken für ihn und andere ausgeübt werden kann. Z.B. Ein Epileptiker werden kaum eine Maschine bedienen dürfen. Arbeitgeber haben ja die Möglichkeit die Arbeitsfähigkeit ärztlich prüfen zu lassen. Im Attest steht dann wohl aber nur das du nicht/eingeschänkt/uneingeschränkt arbeitsfähig bist. Mehr wüsste ich auch nicht. Frag einfach deinen Arzt.
Vielen Dank für alle Antworten! Das "erweiterte Führungszeugnis" kann es aber nicht sein, ich arbeite ja nicht mit Kindern zusammen. "Unbeschränkte Auskunft" und SÜG können es auch nicht sein, denn das ist lt. Wikipedia nur für Behörden. Aber das mit dem AKW ist schon die richtige Richtung. Wie werden Leute überprüft, die im AKW arbeiten? Kriegen die AKW-Betreiber "unbeschränkte Auskünfte" oder SÜGs obwohl sie keine Behörden sind? Danke
Hallo zusammen, ich habe mich auch mal bei einem (jetzt) privatisierten Unternehmen beworben das auch eine "erweiterte Sicherheitsprüfung" forderte. Da ging es sogar soweit, dass der Job an dieses gekoppelt war. Hätt es dort einen entsprechenden Negativeintrag - also nicht bei allen Einträgen - gegeben hätte man den Job nicht bekommen bzw. wäre ihn dann auch los gewesen. Es wäre jährlich überprüft worden. So viel dazu... Tschau - Paul
Andi Hofer schrieb: > Vielen Dank für alle Antworten! > > Das "erweiterte Führungszeugnis" kann es aber nicht sein, ich arbeite ja > nicht mit Kindern zusammen. "Unbeschränkte Auskunft" und SÜG können es > auch nicht sein, denn das ist lt. Wikipedia nur für Behörden. Das eine muss ja mit dem anderen nichts zu tun haben. Wenn es den Personalentscheidern in den Sinn kommt, dann kann auch ein Eintrag wegen Kindesmisshandlung relevant sein. Ob das gesetzlich überhaupt einem Bewerber zuzumuten ist so durchleuchtet zu werden möchte ich mal bezweifeln. Wenn E-Fachleute mit Spielautomaten arbeiten sollen, findet man auch oft den Part mit dem Führungszeugnis. Man hat halt Angst um die Geldbestände, aber das rechtfertigt noch lange nicht solche Kontrollmaßnahmen. > Aber das mit dem AKW ist schon die richtige Richtung. Wie werden Leute > überprüft, die im AKW arbeiten? Kriegen die AKW-Betreiber "unbeschränkte > Auskünfte" oder SÜGs obwohl sie keine Behörden sind? Es wird wohl weniger über der Art des Eintrags, sondern mehr, ob es überhaupt einen Eintrag gibt, gehen. Eine Garantie, sich nicht mal einen Selbstmörder in den Kontrollstand eines KKW zu holen, ist das dann auch nicht, also prinzipiell nur Prävention um die Verantwortung auf andere zu schieben.
Lol schrieb: > Und in Wikipedia steht immer die Wahrheit und kein Halbwissen? Is klar > ... wikipedia quellenangaben ftw.....wohl auch keine angegeben beim dpl.? oder hast gar keins...
Wenn man die ganzen Fragen und Antworten vom TO so liest, dich werden die auch mit dem Führunsgszeugnis nicht einstellen. Werde dir erstmal klar, welche Sorte Typ oder Fachmann (-Idiot) die wirklich suchen! Nach dem Argument: > Sie haben angedeutet, dass sie so ausschließen wollen, dass ich z.B. in > einem Terrorcamp war. hätte ich die Stelle oder den Job dort schon abgeschrieben, von wegen AKW > Kindergarten im Personalbüro! Seit wann steht sowas im erw. Füzgns. Da dürfte ich selber auch nicht das machen, was man mir jeden Tag in die Hände legt und anvertraut.
Zuckerle schrieb im Beitrag #2152449: > Bewerber : " Äh , Öh , Ah , Schlägereien , oh , Verstoß gegen das > Waffengesetz , Äh ." > > Personaler : " !!!!!! Sofort Eingestellt! " > > Ist tatsächlich einem Bekannten von mir passiert! In welchen Berufen bitteschön sind Schlägertypen gefragt...? Mag ja sein, dass man da und dort ein paar währschaftere Typen braucht: Sicherheitsdienst, Barkeeper in einschlägigen Lokalen, Bau etc. Aber welcher Arbeitgeber will Personen einstellen, die sich offensichtlich nicht beherrschen können?
P. M. schrieb: > Aber > welcher Arbeitgeber will Personen einstellen, die sich offensichtlich > nicht beherrschen können? Geldeintreiber wär so ein Fall. Da braucht man Schlägertypen.
>In welchen Berufen bitteschön sind Schlägertypen gefragt...?
Vielleicht war es ja auch ein Angehöriger einer entsprechenden Gruppe,
der sich durch sein Wirtschaftsstudium gemogelt hat und jetzt froh ist,
dass in seiner spießigen Firma endlich mal einer dabei ist, der es
versteht, Party zu machen ;-)
Der Arbeitgeber könnte aus dem Zeugnis rauslesen wollen, wie
verantwortungsbewusst der Bewerber ist. Wie soll jemand zum Beispiel auf
wichtige Dokumente achten (transportieren, mitnehmen) wenn er nicht mal
auf sein Kind aufpassen kann (Verletzung der Aufsichtspflicht).
Thomas1 schrieb: > Geldeintreiber wär so ein Fall. Da braucht man Schlägertypen. Ja, aber nur, die den Eindruck erwecken, aber sich beherrschen können.
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