Forum: Ausbildung, Studium & Beruf "Erweitertes Führungszeugnis" - was könnte das sein?


von Andi Hofer (Gast)


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Hallo,
ich habe mich bei einer Firma beworben, die in einem 
sicherheitskritischen Bereich arbeitet. Beim ersten Vorstellungsgespräch 
haben sie gesagt, dass sie von ihren Bewerbern ein "erweitertes 
Führungszeugnis" haben wollen. Vermutlich soll das heißen, dass sie 
Auskünfte über mich einholen, denn sowas wie ein erweitertes 
Führungszeugnis gibt es ja nicht. Sie haben angedeutet, dass sie so 
ausschließen wollen, dass ich z.B. in einem Terrorcamp war. Außerdem 
haben sie wohl eine ärztliche Untersuchung.

Was könnte dieses "erweitertes Führungszeugnis"aussehen? Wo können die 
Auskünfte über mich einholen? Schufa allein wird wahrscheinlich nicht 
reichen, oder?

Wie sieht so eine ärztliche Untersuchung aus? Mein Problem ist, dass ich 
ziemlich lang depressiv war. Das würde ich dem Arzt natürlich nicht 
sagen... Kann es sein, dass ich meine Hausärztin von der Schweigepflicht 
entbinden muss? Die weiß natürlich von meiner Depression...

Findet die Untersuchung vor oder nach Vertragsschluss statt? 
Unterschreibt man also, wird untersucht und wieder gefeuert, wenn man 
die Untersuchung nicht besteht?

Viele Grüße, Philipp

von R. F. (rfr)


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Hallo,

google doch mal nach SÜG. Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Auszug 
aus dem Polizeiregister, in dem ua Vorstrafen und ähnliches drunstehen. 
Wenn du artig warst, ist es ohne Eintrag. Sowas ist quasi eine 
Empfehlung.

Gruss

Robert

von Hauptschüler (Gast)


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Das "einfache" Führungszeugnis:
Darin steht nur, ob Du momentan ein Verfahren am Hals hast bzw. das was 
Dir "im Namen des Volkes" schon aufgebrummt wurde.

"Erweiteretes" Führungszeugnis:
Hierin steht etwas mehr als nur das, was Du schon schriftlich vom 
Staatsanwalt und Gericht kennst. Wahrscheinlich auch jeder 
Verdachtsfall, den es irgendwann (auch fäschlicherweise) einmal gegen 
Dich gab. Also wohl die ganze polizeiliche Akte.

Aber Google weis das bestimmt genauer wie ich.

von Michael S. (technicans)


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Immer erst im Wikipedia schauen anstatt Halbwissen abzufragen

Einfaches Führungszeugnis:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister
Absatz 3.2

von Lol (Gast)


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Und in Wikipedia steht immer die Wahrheit und kein Halbwissen? Is klar 
...

von Michael S. (technicans)


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Sieht man doch wie ausführlich die Auskünfte hier und im Wiki sind.
Ja ausführlicher desto glaubwürdiger.

von Stefanie B. (sbs)


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Michael S. schrieb:
> Sieht man doch wie ausführlich die Auskünfte hier und im Wiki sind.
> Ja ausführlicher desto glaubwürdiger.

Ja auch Doktorarbeiten mit 500 Seiten sollen glaubwürdig sein.
(Insbesondere von CDU Spitzenpolitikern ;)

von Andi Hofer (Gast)


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Es ist ein privates Unternehmen, keine Behörde.
Können die trotzdem ein erweitertes Führungszeugnis abfragen? Oder muss 
ich dem erst zustimmen? Wird das normalerweise gemacht, bevor oder 
nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist?

Wie ist das mit der ärztlichen Untersuchung? Ist es üblich, dass man 
seine Hausärztin von der Schweigepflicht entbinden muss?

von tco88 (Gast)


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Ziemlich witzlos das "Erweiterte Führungszeugnis" im 
sicherheitskritischen Bereich, oder? Oder wollen die Dich da für den 
"Betriebskindergarten" als Betreuer haben....
Vergleich mal wo die Unterschiede zwischen beiden Führungszeugnissen 
liegen...

von Klaus (Gast)


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Stefan B. schrieb:
> Ja auch Doktorarbeiten mit 500 Seiten sollen glaubwürdig sein.
> (Insbesondere von CDU Spitzenpolitikern ;)

Abgeschrieben ist meist richtiger, als selbst vermurkst.

Mfg Klaus

von Loonix (Gast)


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Andi Hofer schrieb:
> Sie haben angedeutet, dass sie so
> ausschließen wollen, dass ich z.B. in einem Terrorcamp war.

Wieso haben die was gegen ehemalige Berufsschüler? ;)

von Michael S. (technicans)


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Andi Hofer schrieb:
> Es ist ein privates Unternehmen, keine Behörde.
> Können die trotzdem ein erweitertes Führungszeugnis abfragen? Oder muss
> ich dem erst zustimmen? Wird das normalerweise gemacht, bevor oder
> nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist?
Nein, das musst du beibringen, da du wegen dem Datenschutz die 
Empfangsberechtigung beweisen musst. Sonst könnte ja jeder...
Wenn du es nicht beibringst bekommste halt den Job nicht und die Firma
keinen Mitarbeiter. In der Jobbörse hab ich auch schon so ein Angebot
gelesen. Kann man vergessen, den Job.
> Wie ist das mit der ärztlichen Untersuchung? Ist es üblich, dass man
> seine Hausärztin von der Schweigepflicht entbinden muss?
Nein, im allgemeinen ist das unzulässig aber es gibt sicherlich
Ausnahmen (z.B. ansteckende Krankheiten)wenn es einen kausalen
Zusammenhang zwischen Tätigkeit und deiner Gesundheit gibt.
Vielmehr ist der potenzielle Arbeitgeber verpflichtet die Tätigkeit
dem Bewerber so zu beschreiben das der Bewerber beurteilen kann das
die Arbeit auch ohne Risiken für ihn und andere ausgeübt werden kann.
Z.B. Ein Epileptiker werden kaum eine Maschine bedienen dürfen.
Arbeitgeber haben ja die Möglichkeit die Arbeitsfähigkeit ärztlich
prüfen zu lassen. Im Attest steht dann wohl aber nur das du 
nicht/eingeschänkt/uneingeschränkt arbeitsfähig bist.
Mehr wüsste ich auch nicht. Frag einfach deinen Arzt.

von Andi Hofer (Gast)


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Vielen Dank für alle Antworten!

Das "erweiterte Führungszeugnis" kann es aber nicht sein, ich arbeite ja 
nicht mit Kindern zusammen. "Unbeschränkte Auskunft" und SÜG können es 
auch nicht sein, denn das ist lt. Wikipedia nur für Behörden.

Aber das mit dem AKW ist schon die richtige Richtung. Wie werden Leute 
überprüft, die im AKW arbeiten? Kriegen die AKW-Betreiber "unbeschränkte 
Auskünfte" oder SÜGs obwohl sie keine Behörden sind?

Danke

von Paul (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe mich auch mal bei einem (jetzt) privatisierten Unternehmen 
beworben das auch eine "erweiterte Sicherheitsprüfung" forderte. Da ging 
es sogar soweit, dass der Job an dieses gekoppelt war. Hätt es dort 
einen entsprechenden Negativeintrag - also nicht bei allen Einträgen - 
gegeben hätte man den Job nicht bekommen bzw. wäre ihn dann auch los 
gewesen. Es wäre jährlich überprüft worden.

So viel dazu...

Tschau - Paul

von Michael S. (technicans)


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Andi Hofer schrieb:
> Vielen Dank für alle Antworten!
>
> Das "erweiterte Führungszeugnis" kann es aber nicht sein, ich arbeite ja
> nicht mit Kindern zusammen. "Unbeschränkte Auskunft" und SÜG können es
> auch nicht sein, denn das ist lt. Wikipedia nur für Behörden.
Das eine muss ja mit dem anderen nichts zu tun haben. Wenn es den
Personalentscheidern in den Sinn kommt, dann kann auch ein Eintrag
wegen Kindesmisshandlung relevant sein. Ob das gesetzlich überhaupt
einem Bewerber zuzumuten ist so durchleuchtet zu werden möchte ich mal
bezweifeln. Wenn E-Fachleute mit Spielautomaten arbeiten sollen, findet
man auch oft den Part mit dem Führungszeugnis. Man hat halt Angst um die
Geldbestände, aber das rechtfertigt noch lange nicht solche 
Kontrollmaßnahmen.
> Aber das mit dem AKW ist schon die richtige Richtung. Wie werden Leute
> überprüft, die im AKW arbeiten? Kriegen die AKW-Betreiber "unbeschränkte
> Auskünfte" oder SÜGs obwohl sie keine Behörden sind?
Es wird wohl weniger über der Art des Eintrags, sondern mehr, ob es
überhaupt einen Eintrag gibt, gehen. Eine Garantie, sich nicht mal einen
Selbstmörder in den Kontrollstand eines KKW zu holen, ist das dann
auch nicht, also prinzipiell nur Prävention um die Verantwortung auf
andere zu schieben.

von Michael S. (technicans)


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Was für ein Sumpf.

von nofnof (Gast)


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Lol schrieb:
> Und in Wikipedia steht immer die Wahrheit und kein Halbwissen? Is klar
> ...

wikipedia quellenangaben ftw.....wohl auch keine angegeben beim dpl.? 
oder hast gar keins...

von Nicht - Bastler (Gast)


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Wenn man die ganzen Fragen und Antworten vom TO so liest, dich werden 
die auch mit dem Führunsgszeugnis nicht einstellen.
Werde dir erstmal klar, welche Sorte Typ oder Fachmann (-Idiot) die 
wirklich suchen!
Nach dem Argument:
> Sie haben angedeutet, dass sie so ausschließen wollen, dass ich z.B. in
> einem Terrorcamp war.
hätte ich die Stelle oder den Job dort schon abgeschrieben, von wegen 
AKW > Kindergarten im Personalbüro!
Seit wann steht sowas im erw. Füzgns.
Da dürfte ich selber auch nicht das machen, was man mir jeden Tag in die 
Hände legt und anvertraut.

von P. M. (o-o)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2152449:
> Bewerber : " Äh , Öh , Ah , Schlägereien , oh , Verstoß gegen das
>              Waffengesetz , Äh ."
>
> Personaler : " !!!!!!  Sofort Eingestellt! "
>
> Ist tatsächlich einem Bekannten von mir passiert!

In welchen Berufen bitteschön sind Schlägertypen gefragt...? Mag ja 
sein, dass man da und dort ein paar währschaftere Typen braucht: 
Sicherheitsdienst, Barkeeper in einschlägigen Lokalen, Bau etc. Aber 
welcher Arbeitgeber will Personen einstellen, die sich offensichtlich 
nicht beherrschen können?

von Thomas1 (Gast)


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P. M. schrieb:
> Aber
> welcher Arbeitgeber will Personen einstellen, die sich offensichtlich
> nicht beherrschen können?


Geldeintreiber wär so ein Fall. Da braucht man Schlägertypen.

von Dussel (Gast)


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>In welchen Berufen bitteschön sind Schlägertypen gefragt...?
Vielleicht war es ja auch ein Angehöriger einer entsprechenden Gruppe, 
der sich durch sein Wirtschaftsstudium gemogelt hat und jetzt froh ist, 
dass in seiner spießigen Firma endlich mal einer dabei ist, der es 
versteht, Party zu machen ;-)

Der Arbeitgeber könnte aus dem Zeugnis rauslesen wollen, wie 
verantwortungsbewusst der Bewerber ist. Wie soll jemand zum Beispiel auf 
wichtige Dokumente achten (transportieren, mitnehmen) wenn er nicht mal 
auf sein Kind aufpassen kann (Verletzung der Aufsichtspflicht).

von Michael S. (technicans)


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Thomas1 schrieb:
> Geldeintreiber wär so ein Fall. Da braucht man Schlägertypen.

Ja, aber nur, die den Eindruck erwecken, aber sich beherrschen können.

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