Neue Firmenrichtlinie unterschrieben

OP #2163847
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Mein heissgeliebter AG hat mir gerade einen neuen Zettel fuer 
Verhaltensrichtlinien im Auslandseinsatz unter die Nase gehalten den ich 
unterschreiben durfte.

Demnach bin ich darin unterichtet worden:
-Den Landesregeln & Sitten Folge zu respektieren.
-Nicht betrunken am Arbeitsplatz zu erscheinen.
-Nicht betrunken die Firmenwagen zu demolieren und fahren.
-Bei einem Unfall mit dem Fahrzeug meinen Vorgesetzten zu 
benachrichtigen.
-Das Hotelzimmer pfleglich zu behandeln.

und:

-Die Mitarbeiter vor Ort nicht zu beschimpfen.

-Die Mitarbeiter vor Ort nicht zu bedrohen, sowie
keine koerperliche Gewalt anzuwenden.

:p

Das darf ich nun einmal im Jahr unterschreiben.

Muss ja einiges vorgefallen sein in letzter Zeit das diese Punkte so 
betont werden.
Gast #2163857
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So ähnliche Verhaltensregeln kenne ich aus.
Du sollst nicht bestechen, stets korrekt abrechnen, dich immer fair an 
Gesetze halten etc. also alles das, was die korrupte Firmenführung und 
die tolldreisten Salesrepräsentanten (nicht) machen.
Damit man vor Gericht sagen kann "aber wir haben doch unsere Mitarbeiter 
darauf hingewiesen, also so was kommt bei uns NIE vor..."
Gast #2163861
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Heute muss man für Dinge unterschreiben, welche selbstverständlich sind.
Kleinste Übertretungen werden dann absolut nicht geduldet, da man ja 
unterschrieben hat.

So mancher Oberschlaumeier, welcher diese Richtlinien ausgearbeitet hat, 
setzt sich dabei ständig über alle Sitten und Moral hinweg.

Und es gibt noch ein Papier mehr zu unterschreiben.
Schon interessant was sich heutige Firmen (und das Führungspersonal) 
anmaßen.
Gast #2163928
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Wenn schon gefordert wird sich an die Regeln und Gebräuche
im Gastland zu halten, bei einem normalen Menschen eine
Selbstverständlichkeit, sollte der AG vielleicht auch
eine Liste mit Tips wenn nicht gar einen Crashkurs anbieten.


Ein Jurist könnte aus der Formulierung
"-Nicht betrunken die Firmenwagen zu demolieren und fahren."
auf die Idee kommen daß es in nüchternem Zustand wohl erlaubt ist.

Oder war das nur eine ABM für ein paar gelangweilte Typen?
#2164131
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Der Arbeitnehmer muss Arbeitsanweisungen erdulden und ob das mit dem
Unterschriftszwang Rechtsfolgen für einen selbst haben kann, kann
ich nicht sagen. Arbeitsrechtlich dürfte sich daraus kein Strick drehen
lassen, weil es sonst Nötigung wäre. Einen Geheimhaltungswisch
hat man mir auch schon mal vor die Nase gehalten, den ich aber nicht
unterschrieben hatte. Folge: Nach einer gewissen Zeit versetzt worden.
Gast #2164194
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Ich war mal bei der ABB: Da haben sie uns eines Tages unterschreiben 
lassen, dass wir keine Geschäftspartner bestechen werden.

Nicht, dass das dann aufhören hätte sollen. Nein, es geht nur darum, 
dass die Konzernleitung fein raus ist, wenn man für das neue Kraftwerk 
in Timbuktu den dortigen Umweltminister geschmiert hat.
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