Hallo in meinem aktuellem betrieb geht es drunter und drüber... Ich arbeit schicht, hab laut vertrag im monat 160 stunden arbeitszeit. Jetzt wurde ein neues schichtmodell eingeführt, bei dem ich auf 144 stunden im monat komme. Das bedeutet ich habe zwei arbeitstage weniger, welche auch nicht bezahlt werden. Der betrieb bietet mir/bzw den anderen an die zwei fehlenden tage, an den tagen wieder rein zu arbeiten, an denen wir eigentlich die freischicht hätten. -Freischicht ist sowas wie das wochenende für normala arbeitende, nur an anderen tagen in der woche- Ist das arbeitsrechtlich überhaupt zulässig? Das es eine frechheit ist, das braucht man wohl nicht weiter zu erwähnen
Hallo, es wird dir hoffentlich keiner Antworten. Denn jede Antwort würde eine Rechtsberatung darstellen, die eine teure Abmahnung nach sich ziehen kann. Wenn du allerdings deine Frage stellt, in dem du sagst "Mal angenommen, Herr A würde in einem Betrieb für 160 Stunden laut Vertrag angestellt gewesen sein...", dann ist das kein Problem. Schönen Abend noch. Grüße
Ok dann schreibe ich meine gedanken anderst auf. :) nehmen wir an, herr A. arbeitet in einem betrieb schicht. Laut vertrag hat er eine monatliche arbeitszeit von 160 stunden. Durch umstellung des schichtmodells kommt herr A. nur noch auf 144 stunden im monat. Das bedeutet herr A. hat pro monat zwei arbeitstage weniger, welche auch nicht bezahlt werden. Der betrieb bietet herr A. an, die fehlenden zwei tage an den tagen wieder rein zu arbeiten, an denen herr A. freischicht hat. -Freischicht ist wie das wochenende für normal arbeitende, nur eben an anderen tagen. Wäre dies arbeitsrechtlich ok, oder ist gemäß dem beschriebenem fall das arbeitsrecht verletzt worden?
>Denn jede Antwort würde eine Rechtsberatung darstellen, die eine teure >Abmahnung nach sich ziehen kann. Wie kommst du auf diesen Unsinn? Nach Deiner werten Meinung dürften folgende Foren also gar nicht existieren: http://www.jurathek.de/index.php
@ Klaus 1.Deine Gewerkschaft sollte auch auf diese Frage eine Antwort finden. 2.In letzter Zeit war gelegentlich zu beobachten, daß Leute für weniger Stunden mehr Geld bekamnen ABER hintenherum bei paar Stunden länger bleiben mußten um ihre Aufgaben voll zu erledigen. Obacht!
In dem betrieb in dem herr A. arbeitet gibt es zwar einen betriebsrat. Dieser gibt aber keine vernünftige antwortet, redet sich raus, hat wohl angst zu agieren und macht daher gar nichts. herr A. würde definitiv weniger verdienen, außer er kommt an seinen eigentlich freien tagen zur arbeit.
Solange Herr A keinen Gewerkschaftsvertrag hat, der grundsätzlich Tarifverträge vorsieht, sind änderungen an einem Vertragsverhältnis nur durch das beidseite Einverständnis möglich. Wenn also der AG von Herrn A beschließt, es wird ein neues Schichtmodell eingeführt, dann muss sichergestellt sein, dass Herr A auch weiterhin die in dem Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeiten sowie Vergütung behält. Es bleiben also drei Möglichkeiten: Runterschlucken, den Chef darauf ansprechen, oder klagen.
Dein Arbeitgeber hat mit dir einen Vertrag über 160Stunden abgeschlossen. Du musst also 160 Stunden bereit sein zu arbeiten, der Arbeitgeber muss die diese 160 Stunden bezahlen. Die 2 Tage darfst du in der Freiwoche arbeiten, solange du nicht an die arbeitsrechtlichen Grenzen stösst. Nie mehr als max. 60 Stunden pro Woche, 48 Stunden pro Woche im Schnitt über 23(?) Wochen, mind. 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -anfang, für einen Arbeitssonntag muss du einen Werktag innerhalb der nächsten X tage frei bekommen, (...). Alles weitere kann dir besser ein Anwalt sagen, der kann deinen Arbeitsvertrag besser interpretieren.
Ich habe das Problem nicht verstanden. Du hattest bisher 160 h/Monat, die irgendwie bezahlt wurden. Jetzt hast du erst mal weniger Arbeit und entsprechend weniger Geld, dafür mehr Freizeit offenbar. Der AG bietet dir an, wieder mehr zu arbeiten (und auch wieder mehr zu verdienen, nehme ich an), indem du die zusätzliche Freizeit wieder arbeitest. Dann hast du doch - soviel Arbeit wie vorher - soviel Freizeit wie vorher - soviel Geld wie vorher. Was war jetzt nochmal die Frage?
Backflow schrieb: >>Denn jede Antwort würde eine Rechtsberatung darstellen, die eine teure >>Abmahnung nach sich ziehen kann. > > Wie kommst du auf diesen Unsinn? Nach Deiner werten Meinung dürften > folgende Foren also gar nicht existieren: > Kein Unsinn! http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung "Eine uneingeschränkte, außergerichtliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte, und – nur unentgeltlich – Personen in „familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen“[2] zum Dienstnehmer." Und: "Ob die telefonische Rechtsberatung bzw. die Online-Rechtsberatung zulässig sind, war zunächst umstritten. Die ersten Anbieter mussten deshalb eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Verfahren über sich ergehen lassen, bis schließlich der Bundesgerichtshof diese Formen der Rechtsberatung für zulässig erklärte."
Meinungsäußerungen in Foren sind keine Rechtsberatung weil es hier an der fachlichen Kompetenz mangelt, wie auch Ausführlichkeit und Umfasslichkeit nicht gewährleistet sind, mal von der fehlenden Entgeltlichkeit ganz abgesehen. Also würde ich mir da keinen Kopf machen. Wenn ein Anwalt hier posten und sich zu erkennen gäbe, dann könnte man von einer Rechtsberatung ausgehen, sonst nicht. Es heißt ja nicht umsonst: Wenn ein Rechtsanwalt antwortet, dann berät er auch. Seit ihr Anwälte? Zum Thema: Bindend ist was im Arbeitsvertrag steht. Man muss dabei unterscheiden ob es sich um einen Arbeitsvertrag mit stundenweiser/tageweiser Abrechnung handelt oder um einen Angestelltenvertrag wo eine Mindestmonatsstundenzahl vorgegeben ist, denn nicht jeder Monat hat gleich viele Werktage. Steht im Vertrag was von 160 Stunden/Monat, dürfte es sich nur um eine durchschnittliche Monatsstundenanzahl handeln die variieren kann. Nicht jeder Monat hat die gleiche Anzahl an Werktagen. Genauso gut kann der Arbeitgeber die Arbeit delegieren. Welche zumutbaren Grenzen da einzuhalten sind kann ich leider auch nicht sagen, aber da es ja jedem Arbeitnehmer zusteht hat man da ein Wörtchen mit zureden. Da wäre die Personalabteilung mein erster Ansprechpartner. Wenn die Firma keinen Wert auf zufriedene Mitarbeiter legt, kann es passieren das darunter die Qualität/Quantität der Arbeit leidet. Ist natürlich gewagt und man sollte sich nicht zu Drohungen hinreißen lassen. Der Schuss würde vermutlich nach hinten losgehen.
@Arne, das von mir verlinkte Forum wird schon seit mehreren Jahren betrieben, die Moderatoren sind zumindest teilweise Juristen. Wie erklärst Du nun mit Deinem Wikipedia-Artikel die offenbar unabgemahnte Existenz dieses Forums?
Ich vermute, das Problem liegt darin, dass an den Schichttagen die schicht um eine kurze Zeitspanne verkürzt wird und dadurch die monatliche Arbeitszeit sinkt. Da hat man theoretisch jeden Tag ein wenig mehr freizeit, was sich auf Dein Sozialleben nur minimal positiv auswirkt. Holst Du diese kleckerweise vergeben Freizeit an sonst schichtfreien Tagen wieder rein, verlierst Du normalerweise komplett freie Tage, da sie zu normalen Werktag für Dich werden. Problem: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Geld aber deutlich weniger freie Tage, die der Erholung(auch der Erhaltung der Arbeitskraft dienend, liebe Arbeitgeber!)und dem persönlichen Sozialleben dienen. Ist genauso schön gerechnet, Du kommst Morgens aus der Nachtschicht und gehst nächsten Tag zur Frühschicht. Für Deinen AG hast Du einen freien Tag, da die Nachtschicht zum Vortag gehört. Und was hast Du von diesem freien Tag wirklich? Rein gar nichts, weil Du warscheinlich nur damit beschäftigt bist, Deinen Biorhytmus wieder auf Frühschicht zu peilen. Aber zurück zur eigentlichen Frage: IMHO hast Du einen Vertrag mit Deinem AG, den Ihr beiderseitig zu erfüllen habt. Wenn die Arbeitszeiten festegelegt wurden, können sie nicht einseitig geändert werden. Du kannst Deine Arbeitszeit ja auch nicht nach Deinem gutdünken festlegen. Was ich tun würde: -Nach der Rechtsgrundlage fragen, die diese Änderung erlaubt. -Den eigenen Arbeitsvertrag nochmal genau auf solche Klauseln überprüfen. -Bei Tarif: an die zuständige Gewerkschaft, falls vorhanden, zuerst an den Betriebsrat wenden. -Wenn alles nichts hilft, Anwaltlichen Rat einholen und den Fall prüfen lassen. schönes WE chrizz
(c)chrizz schrieb: > IMHO hast Du einen Vertrag mit Deinem AG, den Ihr beiderseitig zu > erfüllen habt. Man sollte dabei aber beachten das der Arbeitgeber den Vertrag entworfen hat, vielleicht sogar von einem Juristen. Da wird dann inhaltlich auf Vorteilsnahme des Arbeitgebers geachtet und nicht ausgewogen zum Vorteil beider Vertragsparteien, wie es sein sollte. Im Zweifel sollte man den Entwurf prüfen lassen. An Verhandlungsbereitschaft bei Firmen scheint es aber genau so einen Mangel zu geben wie an Fachkräften.
Und auch muss nicht jede Klausel in einem Vertrag rechtswirksam sein. Es wird oft in Verträgen mit der Taktik "Einfach reinschreiben - wenn es unwirksam ist, können wir es immernoch ändern" gespielt.
es ist also tatsächlich so, dass die zeiten für die schicht geändert wurden. Das heißt ich hab nicht mehr tage frei, sondern nur weniger stunden am tag. Das macht alles in allem nicht mal eine halbe stunde pro tag mehr freizeit aus. Ich komm im monat dann auf 20 arbeitstage, wie zuvor auch. Möchte ich nun die fehlenden zwei tage an meiner freischicht wieder rein arbeiten, dann komme ich im monat auf 22 arbeitstage. Die tage kann ich mir dann noch nicht mal so richtig aus suchen. Denn das arbeitsgesetzt (11 stunden paus usw.) lässt dies nicht zu. Der schichtplan wurde "seltsamer" weise so gelegt, dass man nur zwei tage hat, an denen man diese tage nehmen kann. Das heißt also, ich arbeite 22 tage im monat, komme auf 160 stunden, verdiene dabei 2000€ (nur mal eine zahl). Vorher habe ich 20 tage im monat gearbeitet, 160 stunden erfüllt und verdiente dabei 2000€ (auch wieder nur ne zahl).
Klaus Ausderkasse schrieb: > Das heißt also, ich arbeite 22 tage im monat, komme auf 160 stunden, > verdiene dabei 2000€ (nur mal eine zahl). > Vorher habe ich 20 tage im monat gearbeitet, 160 stunden erfüllt und > verdiente dabei 2000€ (auch wieder nur ne zahl). Ich kann beispielsweise 40 Stunden/Woche an regelmäßig 4,5 oder 6 Tagen die Woche ableisten. Es gibt da auch legale Wege, um Mitarbeiter zu bewegen, selbst zu kündigen.
Weiter oben meine ich gelesen zu haben dass ihr einen Betriebsrat (BR) habt. Laut BetrVG §87 Abs.1 Satz 1 hat der BR bei der Arbeitszeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. In §80 BetrVG sind die allgemeinen Aufgaben des BR geregelt. Wenn also Dein BR sich versucht irgendwie herauszureden sag ihm dass Untätigkeit als Pflichtverletzung (§23 BetrVG) gesehen werden kann. Wenn es allerdings eine Betriebsvereinbarung zum Thema (neue) Arbeitszeit gibt ist diese für AG und AN bindend. Betriebsvereinbarungen stehen hier über dem Arbeitsvertrag. (Sichwort Arbeitsrechtliche Normenpyramide) Sind in deinem Arbeitvertrag 160 Std./Monat vereinbart keinen Einschränkung der Arbeitstage (z.b. Mo. - Fr.) im Arbeitsvertrag und keine BR im Betrieb vorhanden, gilt das Direktionsrecht des AG (§106 Gewerbeordnung GewO) Im übrigen uns hat ein Richter (Arbeitsgericht Mannheim) vor ein paar Wochen bei einem Seminar zum Arbeitsrecht folgendes gesagt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat im Sommer 2008 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) von 1935 abgelöst und danach sei es jetzt nicht mehr "illegal" eine Rechtauskunft zu geben. Das erhöht allerdings die Chancen in Regress genommen zu werden statt eine Abmahnung zu kriegen. Somit: Das alles ist nur eine Meinung, just my 5 cents ;-)
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