Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verletzung des arbeitsrechts?


von Klaus A. (gustavgans)


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Hallo
in meinem aktuellem betrieb geht es drunter und drüber...
Ich arbeit schicht, hab laut vertrag im monat 160 stunden arbeitszeit.
Jetzt wurde ein neues schichtmodell eingeführt, bei dem ich auf 144 
stunden im monat komme.
Das bedeutet ich habe zwei arbeitstage weniger, welche auch nicht 
bezahlt werden.
Der betrieb bietet mir/bzw den anderen an die zwei fehlenden tage, an 
den tagen wieder rein zu arbeiten, an denen wir eigentlich die 
freischicht hätten.
-Freischicht ist sowas wie das wochenende für normala arbeitende, nur an 
anderen tagen in der woche-

Ist das arbeitsrechtlich überhaupt zulässig?
Das es eine frechheit ist, das braucht man wohl nicht weiter zu erwähnen

von Martin S. (sirnails)


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Hallo,

es wird dir hoffentlich keiner Antworten. Denn jede Antwort würde eine 
Rechtsberatung darstellen, die eine teure Abmahnung nach sich ziehen 
kann.

Wenn du allerdings deine Frage stellt, in dem du sagst "Mal angenommen, 
Herr A würde in einem Betrieb für 160 Stunden laut Vertrag angestellt 
gewesen sein...", dann ist das kein Problem.

Schönen Abend noch.

Grüße

von Klaus A. (gustavgans)


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Ok dann schreibe ich meine gedanken anderst auf. :)

nehmen wir an, herr A. arbeitet in einem betrieb schicht. Laut vertrag 
hat er eine monatliche arbeitszeit von 160 stunden. Durch umstellung des 
schichtmodells kommt herr A. nur noch auf 144 stunden im monat. Das 
bedeutet herr A. hat pro monat zwei arbeitstage weniger, welche auch 
nicht bezahlt werden.
Der betrieb bietet herr A. an, die fehlenden zwei tage an den tagen 
wieder rein zu arbeiten, an denen herr A. freischicht hat.
-Freischicht ist wie das wochenende für normal arbeitende, nur eben an 
anderen tagen.

Wäre dies arbeitsrechtlich ok, oder ist gemäß dem beschriebenem fall das 
arbeitsrecht verletzt worden?

von Backflow (Gast)


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>Denn jede Antwort würde eine Rechtsberatung darstellen, die eine teure
>Abmahnung nach sich ziehen kann.

Wie kommst du auf diesen Unsinn? Nach Deiner werten Meinung dürften 
folgende Foren also gar nicht existieren:

http://www.jurathek.de/index.php

von Rudi Ratlos (Gast)


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@ Klaus
1.Deine Gewerkschaft sollte auch auf diese Frage eine Antwort finden.

2.In letzter Zeit war gelegentlich zu beobachten, daß Leute für weniger 
Stunden mehr Geld bekamnen ABER hintenherum bei paar Stunden länger 
bleiben mußten um ihre Aufgaben voll zu erledigen. Obacht!

von Klaus A. (gustavgans)


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In dem betrieb in dem herr A. arbeitet gibt es zwar einen betriebsrat. 
Dieser gibt aber keine vernünftige antwortet, redet sich raus, hat wohl 
angst zu agieren und macht daher gar nichts.

herr A. würde definitiv weniger verdienen, außer er kommt an seinen 
eigentlich freien tagen zur arbeit.

von Martin S. (sirnails)


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Solange Herr A keinen Gewerkschaftsvertrag hat, der grundsätzlich 
Tarifverträge vorsieht, sind änderungen an einem Vertragsverhältnis nur 
durch das beidseite Einverständnis möglich. Wenn also der AG von Herrn A 
beschließt, es wird ein neues Schichtmodell eingeführt, dann muss 
sichergestellt sein, dass Herr A auch weiterhin die in dem 
Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeiten sowie Vergütung behält.

Es bleiben also drei Möglichkeiten: Runterschlucken, den Chef darauf 
ansprechen, oder klagen.

von Andreas U. (Gast)


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oder kündigen :-)

von Ich (Gast)


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Dein Arbeitgeber hat mit dir einen Vertrag über 160Stunden 
abgeschlossen.
Du musst also 160 Stunden bereit sein zu arbeiten, der Arbeitgeber muss 
die diese 160 Stunden bezahlen.

Die 2 Tage darfst du in der Freiwoche arbeiten, solange du nicht an die 
arbeitsrechtlichen Grenzen stösst.

Nie mehr als max. 60 Stunden pro Woche, 48 Stunden pro Woche im Schnitt 
über 23(?) Wochen, mind. 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -anfang, 
für einen Arbeitssonntag muss du einen Werktag innerhalb der nächsten X 
tage frei bekommen, (...).

Alles weitere kann dir besser ein Anwalt sagen, der kann deinen 
Arbeitsvertrag besser interpretieren.

von Klaus W. (mfgkw)


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Ich habe das Problem nicht verstanden.

Du hattest bisher 160 h/Monat, die irgendwie bezahlt wurden.

Jetzt hast du erst mal weniger Arbeit und entsprechend weniger Geld,
dafür mehr Freizeit offenbar.
Der AG bietet dir an, wieder mehr zu arbeiten (und auch wieder mehr
zu verdienen, nehme ich an), indem du die zusätzliche Freizeit
wieder arbeitest.

Dann hast du doch
- soviel Arbeit wie vorher
- soviel Freizeit wie vorher
- soviel Geld wie vorher.

Was war jetzt nochmal die Frage?

von Arne S. (Gast)


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Backflow schrieb:
>>Denn jede Antwort würde eine Rechtsberatung darstellen, die eine teure
>>Abmahnung nach sich ziehen kann.
>
> Wie kommst du auf diesen Unsinn? Nach Deiner werten Meinung dürften
> folgende Foren also gar nicht existieren:
>
Kein Unsinn!
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung

"Eine uneingeschränkte, außergerichtliche rechtliche Beratung im 
Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im 
Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und 
Patentanwälte, und – nur unentgeltlich – Personen in „familiärer, 
nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen“[2] zum 
Dienstnehmer."

Und:
"Ob die telefonische Rechtsberatung bzw. die Online-Rechtsberatung 
zulässig sind, war zunächst umstritten. Die ersten Anbieter mussten 
deshalb eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Verfahren über sich 
ergehen lassen, bis schließlich der Bundesgerichtshof diese Formen der 
Rechtsberatung für zulässig erklärte."

von Michael S. (technicans)


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Meinungsäußerungen in Foren sind keine Rechtsberatung weil es hier
an der fachlichen Kompetenz mangelt, wie auch Ausführlichkeit und
Umfasslichkeit nicht gewährleistet sind, mal von der fehlenden 
Entgeltlichkeit ganz abgesehen. Also würde ich mir da keinen
Kopf machen. Wenn ein Anwalt hier posten und sich zu erkennen gäbe,
dann könnte man von einer Rechtsberatung ausgehen, sonst nicht.
Es heißt ja nicht umsonst: Wenn ein Rechtsanwalt antwortet, dann berät
er auch. Seit ihr Anwälte?

Zum Thema: Bindend ist was im Arbeitsvertrag steht.
Man muss dabei unterscheiden ob es sich um einen Arbeitsvertrag mit 
stundenweiser/tageweiser Abrechnung handelt oder um einen
Angestelltenvertrag wo eine Mindestmonatsstundenzahl vorgegeben ist,
denn nicht jeder Monat hat gleich viele Werktage.
Steht im Vertrag was von 160 Stunden/Monat, dürfte es sich nur um eine
durchschnittliche Monatsstundenanzahl handeln die variieren kann.
Nicht jeder Monat hat die gleiche Anzahl an Werktagen.
Genauso gut kann der Arbeitgeber die Arbeit delegieren. Welche
zumutbaren Grenzen da einzuhalten sind kann ich leider auch nicht
sagen, aber da es ja jedem Arbeitnehmer zusteht hat man da ein Wörtchen
mit zureden. Da wäre die Personalabteilung mein erster Ansprechpartner.
Wenn die Firma keinen Wert auf zufriedene Mitarbeiter legt, kann es
passieren das darunter die Qualität/Quantität der Arbeit leidet.
Ist natürlich gewagt und man sollte sich nicht zu Drohungen hinreißen
lassen. Der Schuss würde vermutlich nach hinten losgehen.

von Backflow (Gast)


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@Arne,

das von mir verlinkte Forum wird schon seit mehreren Jahren betrieben, 
die Moderatoren sind zumindest teilweise Juristen.
Wie erklärst Du nun mit Deinem Wikipedia-Artikel die offenbar 
unabgemahnte Existenz dieses Forums?

von (c)chrizz (Gast)


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Ich vermute, das Problem liegt darin, dass an den Schichttagen die 
schicht um eine kurze Zeitspanne verkürzt wird und dadurch die 
monatliche Arbeitszeit sinkt.
Da hat man theoretisch jeden Tag ein wenig mehr freizeit, was sich auf 
Dein Sozialleben nur minimal positiv auswirkt.
Holst Du diese kleckerweise vergeben Freizeit an sonst schichtfreien 
Tagen wieder rein, verlierst Du normalerweise komplett freie Tage, da 
sie zu normalen Werktag für Dich werden.

Problem: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Geld aber deutlich weniger freie 
Tage, die der Erholung(auch der Erhaltung der Arbeitskraft dienend, 
liebe Arbeitgeber!)und dem persönlichen Sozialleben dienen.

Ist genauso schön gerechnet, Du kommst Morgens aus der Nachtschicht und 
gehst nächsten Tag zur Frühschicht. Für Deinen AG hast Du einen freien 
Tag, da die Nachtschicht zum Vortag gehört. Und was hast Du von diesem 
freien Tag wirklich? Rein gar nichts, weil Du warscheinlich nur damit 
beschäftigt bist, Deinen Biorhytmus wieder auf Frühschicht zu peilen.

Aber zurück zur eigentlichen Frage:
IMHO hast Du einen Vertrag mit Deinem AG, den Ihr beiderseitig zu 
erfüllen habt. Wenn die Arbeitszeiten festegelegt wurden, können sie 
nicht einseitig geändert werden. Du kannst Deine Arbeitszeit ja auch 
nicht nach Deinem gutdünken festlegen.

Was ich tun würde:
-Nach der Rechtsgrundlage fragen, die diese Änderung erlaubt.
-Den eigenen Arbeitsvertrag nochmal genau auf solche Klauseln 
überprüfen.
-Bei Tarif: an die zuständige Gewerkschaft, falls vorhanden, zuerst an 
den Betriebsrat wenden.
-Wenn alles nichts hilft, Anwaltlichen Rat einholen und den Fall prüfen 
lassen.


schönes WE
chrizz

von Michael S. (technicans)


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(c)chrizz schrieb:
> IMHO hast Du einen Vertrag mit Deinem AG, den Ihr beiderseitig zu
> erfüllen habt.

Man sollte dabei aber beachten das der Arbeitgeber den Vertrag
entworfen hat, vielleicht sogar von einem Juristen. Da wird dann
inhaltlich auf Vorteilsnahme des Arbeitgebers geachtet und nicht
ausgewogen zum Vorteil beider Vertragsparteien, wie es sein sollte.
Im Zweifel sollte man den Entwurf prüfen lassen.
An Verhandlungsbereitschaft bei Firmen scheint es aber genau so
einen Mangel zu geben wie an Fachkräften.

von Martin S. (sirnails)


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Und auch muss nicht jede Klausel in einem Vertrag rechtswirksam sein. Es 
wird oft in Verträgen mit der Taktik "Einfach reinschreiben - wenn es 
unwirksam ist, können wir es immernoch ändern" gespielt.

von Klaus A. (gustavgans)


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es ist also tatsächlich so, dass die zeiten für die schicht geändert 
wurden. Das heißt ich hab nicht mehr tage frei, sondern nur weniger 
stunden am tag. Das macht alles in allem nicht mal eine halbe stunde pro 
tag mehr freizeit aus. Ich komm im monat dann auf 20 arbeitstage, wie 
zuvor auch. Möchte ich nun die fehlenden zwei tage an meiner freischicht 
wieder rein arbeiten, dann komme ich im monat auf 22 arbeitstage. Die 
tage kann ich mir dann noch nicht mal so richtig aus suchen. Denn das 
arbeitsgesetzt (11 stunden paus usw.) lässt dies nicht zu. Der 
schichtplan wurde "seltsamer" weise so gelegt, dass man nur zwei tage 
hat, an denen man diese tage nehmen kann.

Das heißt also, ich arbeite 22 tage im monat, komme auf 160 stunden, 
verdiene dabei 2000€ (nur mal eine zahl).
Vorher habe ich 20 tage im monat gearbeitet, 160 stunden erfüllt und 
verdiente dabei 2000€ (auch wieder nur ne zahl).

von Ich (Gast)


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Klaus Ausderkasse schrieb:
> Das heißt also, ich arbeite 22 tage im monat, komme auf 160 stunden,
> verdiene dabei 2000€ (nur mal eine zahl).
> Vorher habe ich 20 tage im monat gearbeitet, 160 stunden erfüllt und
> verdiente dabei 2000€ (auch wieder nur ne zahl).

Ich kann beispielsweise 40 Stunden/Woche an regelmäßig 4,5 oder 6 Tagen 
die Woche ableisten.
Es gibt da auch legale Wege, um Mitarbeiter zu bewegen, selbst zu 
kündigen.

von Klaus A. (gustavgans)


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Stimmt, facharbeiter rausekeln und mit zeitarbeitern auffüllen.

von Michael H. (mueckerich)


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Weiter oben meine ich gelesen zu haben dass ihr einen Betriebsrat (BR) 
habt.
Laut BetrVG §87 Abs.1 Satz 1 hat der BR bei der Arbeitszeit ein 
erzwingbares Mitbestimmungsrecht. In §80 BetrVG sind die allgemeinen 
Aufgaben des BR geregelt. Wenn also Dein BR sich versucht irgendwie 
herauszureden sag ihm dass Untätigkeit als Pflichtverletzung (§23 
BetrVG) gesehen werden kann. Wenn es allerdings eine 
Betriebsvereinbarung zum Thema (neue) Arbeitszeit gibt ist diese für AG 
und AN bindend.
Betriebsvereinbarungen stehen hier über dem Arbeitsvertrag. (Sichwort 
Arbeitsrechtliche Normenpyramide)

Sind in deinem Arbeitvertrag 160 Std./Monat vereinbart keinen 
Einschränkung der Arbeitstage (z.b. Mo. - Fr.) im Arbeitsvertrag und 
keine BR im Betrieb vorhanden, gilt das Direktionsrecht des AG (§106 
Gewerbeordnung GewO)

Im übrigen uns hat ein Richter (Arbeitsgericht Mannheim) vor ein paar 
Wochen bei einem Seminar zum Arbeitsrecht folgendes gesagt. Das 
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat im Sommer 2008 das 
Rechtsberatungsgesetz (RBerG) von 1935 abgelöst und danach sei es jetzt 
nicht mehr "illegal" eine Rechtauskunft zu geben. Das erhöht allerdings 
die Chancen in Regress genommen zu werden statt eine Abmahnung zu 
kriegen.

Somit: Das alles ist nur eine Meinung, just my 5 cents ;-)

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