Hallo. Wie macht man am Besten einen breitbandigen von einem 50 Ohm auf ein 75 Ohm System? Sollte man das irgendwie transformieren oder kann man das einfach so anschließen?
Es kommt darauf an in welchem Frequenzbereich sich das Signal bewegt das über diese Verbindung soll. Reden wir hier von einigen kHz, MHz oder gar GHz? Je nach Frequenzbereich kann man es einfach so machen (kHz Bereich), macht eine Impedanztransformation über diskrete Bauelemente (MHZ Bereich) oder verwende eine Transformation über Leitungselemente (GHz Bereich). Auch interessant wäre die Leistung die da drüber gehen soll.
Bastler schrieb: > Wie macht man am Besten einen breitbandigen von einem 50 Ohm auf ein 75 > Ohm System? Hi, Bastler, Schalte beides zusammen und schau, ob es funktioniert. Wahrscheinlich ja, die Fehlanpassung von 50 Ohm auf 75 Ohm ist geringer als das, was Messsender aushalten müssen. Sollte die Reflexion Probleme machen, dann schalte in T-Glied dazwischen. Breitbandige transformatorische Anpassung 50:75 lohnt sich nicht, denn mit Balun geht es wegen des geringen Verhältnisses nicht - und wollte man einen Übertrager mit korrektem Windungsverhältnis wickeln, würden die Wicklungskapazitäten stören. Ciao Wolfgang Horn
Wir reden über die Frequenzen: 0-60 MHz (27 MHz), 88-230 (144 MHz), 300-700 (433), 860-890 (866 MHz) , 2300-2500 (2400) MHz In Klammer die Frequenz, auf die die Antennen und Filter ausgelegt werden. Der Rest Diese Frequenzen werden über verschiedene Antennen empfangen und ins Hausnetz eingespeißt. Kurzwelle, die AFu Bänder bis 1 GHz incl ISM, Freenet, PMR, SRD, sollen empfangen werden, und ins Hausnetz eingespeißt werden. Die Filter sind so breit, dass auch noch Rundfunk (Radio+DVB-T) mit empfangen wird. Die Feldstärken vom Rundfunk sind so hoch, dass es trotz nicht darauf abgestimmter Antennen und Filter hoffentlich noch funktionieren wird. UKW + DAB + VHF DVB-T soll über den 2m Zweig empfangen werden, UHF DVB-T über den 70cm Zweig. Von 950-2300 ist SAT. Auf 2,4 GHz sollen analoge Videosender aus der Nachbarschaft, Wlan und Afu empfangen werden. Da ich viel aus dem AFU Bereich verwenden, habe ich bis zur Übergabestelle ans Hausnetz ein 50 Ohm System. Unten in der Wohnung soll ein SDR sowie ein normaler Funkscanner angeschlossen werden. Der hat wohl auch wieder 50 Ohm. Nur das Fernsehkabel hat 75 Ohm.
Achja, es geht auch nicht drum, möglichst an der "Grasnarbe" zu lauschen, sondern ehr die Signale aus der Umgebung sowie AFu Relais. Wenn ich DX'en will, nutze ich kein "verrauschtes" Haus TV Netz, sondern eine durchgängige und möglichst kurze Leitung. Dann brauche ich außerdem drehbare Richtantellen, und keine Groundplanes.
Hi, Bastler schrieb: > Achja, es geht auch nicht drum, möglichst an der "Grasnarbe" zu > lauschen, sondern ehr die Signale aus der Umgebung sowie AFu Relais. > > Wenn ich DX'en will, nutze ich kein "verrauschtes" Haus TV Netz, sondern > eine durchgängige und möglichst kurze Leitung. Dann brauche ich außerdem > drehbare Richtantellen, und keine Groundplanes. Unter diesen Vorzeichen und für das was du oben genannt hast: Vergiss jede Anpassung! Das ist bei einer in verwendung befindlichen TV & Radio Antennenleitung - oft noch gewachsen mit verschiedensten Kabeltypen, Stichleitungen, kunterbuntes Gemisch von Durchangs- und Abzweigdosen eh dein kleinstes Problem- Einfach Aufstecken und es sollte gehen. Örtliche CB Stationen sowie nähere AFU und BOS Relais solltest du so acuh bekommen können. Vieleicht sogar noch Drahtlose Kopfhörer u.ä. im 800Mhz Band wenn es nicht zu weit ist. Alles über 1GHz wäre abr Glückssache. Wahrscheinlich würdest du so nur das reinbekommen was stark genug ist um auch mit direkt aufgesteckter Antenne bei dir am Scanner empfangen zu werden. Ach ja: Das ALLES ausser der Empfang von Rundfunk- CB und AFU Sendungen verboten ist sollte dir bewusst sein. Das gilt streng genommen sogar für PMR/LPD und andere "freie" Funkdienste. Also nicht so viel drüber Plaudern ;-) Gruß Carsten
Hi. Dass BOS Empfang verboten ist, ist mir bekannt. Aber PMR/LPD/SRD? Ich kann mit meinen billigen Conrad PMR's auch mithören was der Nachbar so quasselt. Ich hätte das jetzt auf eine Ebene mit CB gestellt. An einer normalen Breitband TV Antenne habe ich mit dem Scanner übrigens auch schon recht guten Empfang. Mit Antennen, die auf die AFU Frequenzen ausgelegt sind, und normalen Rundfunk nur "nebenbei" empfangen dürfte das noch besser werden. Radio/DVB-T empfange ich ja mit nem Stückchen Draht am Terrestrik-Anschluss des Multischalter schon.
Hi, Bastler schrieb: > Hi. > Dass BOS Empfang verboten ist, ist mir bekannt. > Aber PMR/LPD/SRD? Ich kann mit meinen billigen Conrad PMR's auch > mithören was der Nachbar so quasselt. Ich hätte das jetzt auf eine Ebene > mit CB gestellt. Also mal abgesehen davon das wohl kein Hahn danach krähen wird wenn man PMR / LPD /SRD mithören würde, es also nur rein Theoretisch ist: Hier in DL darf man generell NUR Empfangen was für einen selbst oder die Allgemeinheit bestimmt ist. Und natürlich Amaterufunk. Geregelt ist das im TKG, genauer im §89 Abhörverbot: § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen. > Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der > Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom > 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen > unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt > anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres > Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch > von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach > §88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt > entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund > besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt. Damit wäre selbst das beabsichtigte Empfangen von über CB Funk geführten "Privatgespräche" nicht zulässig. Allerdings gab es vor langer Zeit mal eine Rundverfügung in der auch der CB Funk vom Standpunkt des Mithörens dem Afu gleichgestellt wurde. Eine allgemeine Empfangsgenehmigung halt. Muss irgendwann mitte der 80er Jahre gewesen sein. MAl schauen ob ich die noch irgendwo habe. (Ursprünglich war CB Funk ja eine Form des Betriebsfunks und man musste genau wie beim "normalen" Betriebsfunk Bedarf nachweisen um überhaupt eine Nutzungsgenehmigung zu erhalten.) Für LPD/PMR/ISM und was weiß ich alles gab es das nie, somit ist ein bewusstes Mithören von Privatgesprächen dritter nicht zulässig. Natürlich darf man die Geräte aber für den eigenbedarf frei Nutzen und auf jeder Frequenz die man nutzen darf auch auf einen "Anruf" warten. Wenn man dabei "Zufällig" etwas mithört kann einem dafür keiner etwas. Allerdings: Sollte man dabei während eines erkennbaren Privatgespräches etwas mitbekommen und dieses dann Aufzeichnen und weiterverbreiten oder auch nur weitererzählen und der "Absender" bekommt das mit und unternimmt etwas dagegen, könnte das schon zu Konsequenzen führen (eher zu Zivilrechtlichen als zu strafrechtlichen...) Denn es gilt ja: > Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache > ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, > ... anderen nicht mitgeteilt werden. Aber wie gesagt: Zumindest im LPD und SRD Bereich -der ja im allgemeinen als "jedermannfunk" teilweise auch als Kinderspielzeug angesehen wird- dürfte das keine Rolle spielen. Selbst die meisten Staatsanwälte würden wohl ohne weitere Recherchen überhaupt nicht drauf kommen das dies nicht Legal ist. Das mitschneiden von Babyphones oder die Videoaufzeichnung der Innenraumkamera des NAchbarn die vergessen wurde auszuschalten könnte da bei Veröffentlichung schon anders gedeutet werden. GRuß Carsten
Zurück zum Thema: 50 Ohm und 75 Ohm einfach zusammenhängen ist fast immer die beste Lösung: - Breitbandig - Nur geringe Dämpfung bzw Verluste durch Reflexionen - Fehlanpassung SWR 1 : 1.5 ist unproblematisch, Antennen sind selten besser - Allfällige Kabeldämpfung verbessern die Fehlanpassung sogar etwas
Gilt das Gesagte auch für Profi-Sat-Receiver mit 50ohm Eingang und Dc+22khz Ausgang zum LNB? Warum gibts es dann extra eine 50ohm Version?
Ein Widerstands anpassung "L" Glied kommt auch nicht ohne Verluste aus aber würde ich für sauberer halten....
herbert schrieb: > Ein Widerstands anpassung "L" Glied kommt auch nicht ohne Verluste aus > aber würde ich für sauberer halten.... "Minimum loss pad". Hat für eine Anpassung von 50 Ω auf 75 Ω eine Dämpfung von 5,72 dB. Das ist einiges mehr, als man beim direkten Zusammenschalten hätte. (Ist auch logisch: es sind Widerstände drin, die Leistung verheizen.) Macht man eigentlich nur für Messtechnik, bei der die reflektionsfreie Anpassung wichtig ist.
> Gilt das Gesagte auch für Profi-Sat-Receiver mit 50ohm Eingang > und Dc+22khz Ausgang zum LNB? > Warum gibts es dann extra eine 50ohm Version? Weil man damit viel Geld verdienen kann? Und der Aufbau auch nicht anders ist als ein Low-Cost-LNB, nur der Ausgangswiderstand ist ein wenig anders getuned... Vielleicht weil das "einfach zusammenklemmen" auch manchmal Probleme macht... meistens aber nicht... Wusste gar nicht dass es LNBs auch mit 50 Ohm gibt...
Carsten Sch. schrieb: > Wenn man dabei "Zufällig" etwas mithört kann einem dafür keiner etwas. > Allerdings: Sollte man dabei während eines erkennbaren Privatgespräches > etwas mitbekommen und dieses dann Aufzeichnen und weiterverbreiten oder > auch nur weitererzählen und der "Absender" bekommt das mit und > unternimmt etwas dagegen, könnte das schon zu Konsequenzen führen Wenn ich zufällig über PMR o.ä. mithöre, das einer einen Mord plant und ich teile das der Polizei mit, ist das dann auch verboten? :-) Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: > Wenn ich zufällig über PMR o.ä. mithöre, das einer einen Mord plant > und ich teile das der Polizei mit, ist das dann auch verboten? :-) Ja. Der Mörder kann Dich dafür anzeigen. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Richter das Verfahren einstellen wird, weil Du bei ihm anderweitig noch was gut hast ;-)
Harald Wilhelms schrieb: > Wenn ich zufällig über PMR o.ä. mithöre, das einer einen Mord plant > und ich teile das der Polizei mit, ist das dann auch verboten? :-) Nein, §89 TKG (Abhörverbot) ist dabei im Zusammenhang mit §88 TKG (Fernmeldegeheimnis) zu sehen, und dieser besagt ganz eindeutig: "Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang." Damit hast du auch gleich die Referenz, für welche Straftaten die Einschränkung gilt. Für einen geplanten Diebstahl einer Schachtel Zigaretten eigentlich schon nicht mehr ...
Jörg Wunsch schrieb: > Macht man eigentlich nur für Messtechnik, bei der die reflektionsfreie > Anpassung wichtig ist. Ja ist mir schon klar.Andere Wege außer über Widerstände mit der geforderten Breitbandigkeit gibts ja nicht.Ich habe so eine hingequälte Anpassung messtechnisch noch nicht unter die Lupe genommen.Wenn das tatsächlich günstiger ist dann habe ich wieder was gelernt...;-)
Es geht auch mit einem Minicircuits-Übertrager erhältlich bei Funkamateur für €4,50 Dämpfung ca.1dB, Übertragungsfrequenz von 200 kHz bis ca. 300 MHZ
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