Moins. Sag mal hat vielleicht einer von euch eine Vorschrift zur Hand, dass man Schaltschränke (Motoransteuerung) nicht zubauen darf. Sprich das der Schaltschrank frei zugänglich sein soll. Danke für die Mühe. Gruß Ert
zB. mit einem Werkzeugtisch. Mit zwei Mann relativ schwer verschiebbar.
Wenn es sich um in Betrieb befindliche elektrische Anlagen geht, ist das ziemlich sicher nicht zulässig.
Jop, das denke ich auch. Nur leider finde ich nirgends etwas verbindliches.
Arbeitssicherheitsvorschriften allg Betriebssicherheitsverordnung allg Betriebsstättenverordnungen wären die passenden Suchbegriffe
>brandschutzverordnung
Genau, damit die Feuerwehr ungehindert in den Schaltschrank einfahren
kann ;-)
Nils P. schrieb: > Sag mal hat vielleicht einer von euch eine Vorschrift zur Hand, dass man > Schaltschränke (Motoransteuerung) nicht zubauen darf. Das sagt einem die normale Denkweise, insbesondere, wenn man weiß, dass das Zeug, das da drin ist, irgendwann kaputt gehen wird...
Ja, die Betriebssicherheitsverordnung & Betriebsstättenverordnungen & UVV hab ich schon durchforstet. Nur finde ich nichts. Wenn das Innenleben kaputt geht, dann muss man den Tisch wegschieben. Das ist kein Argument. Das Argument mit der Feuerwehr mh. Muss die unmittelbar jeden Schaltschrank erreichen? Bzw muss ich direkt den Schaltschrank öffnen könne,n um evtl ein Feuer zu ersticken? Explizit finde ich nur, dass der Zugang zu Brandschutzeinrichtungen nicht verstellt werden darf. Nix zur Anlage. Dann dürfte man auch niemals einen Schaltschrank abschließen dürfen... was es aber zuhauf gibt.
Sieh doch mal in den einschlägigen Vorschriften für den Betrieb elektrischer Anlagen nach, so in der Richtung VDE etc., das dürfte mehr bringen als in der Betriebsstättenverordnung nachzusehen.
Nils P. schrieb: > Sag mal hat vielleicht einer von euch eine Vorschrift zur Hand, dass man > Schaltschränke (Motoransteuerung) nicht zubauen darf. Sprich das der > Schaltschrank frei zugänglich sein soll. Vermute mal das es so eine Vorschrift nicht gibt. Selbige sind in der Regel allgemein gehalten. Warum soll ein Schaltschrank ohne Tische rücken zugänglich sein? Dann müßten doch z.B. alle Betriebsräume nicht abschließbar sein oder jeder Kabelschacht so abgesperrt werden das zustellen nicht möglich ist.
Der Schaltschrank ist ja dafür gebaut, dass man ran kann. Sonst hätte man das Ding auch zulöten können. Warum also etwas zustellen, wenn man ab und dann doch noch mal drann muss?
Michael K. schrob: >Warum also etwas zustellen, wenn man ab und dann doch noch mal drann >muss? Das wäre dann ein Fall für den Zustellservice. ;-) MfG Paul
Michael K-punkt schrieb: > Der Schaltschrank ist ja dafür gebaut, dass man ran kann. Im Gegenteil, der sollte so gebaut sein, das nur qualifiziertes Personal dran darf. Ich vermute, das der TO eine Vorschrift sucht die das Treiben von Kollegen, nämlich einen Tisch davor zu stellen, verbieten soll. Ich hab von so einer Vorschrift noch nie gehört, aber das will gar nichts heißen. Man lernt jeden Tag was Neues. Sorry, das das jetzt keine Hilfe ist.
Michael S. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> Der Schaltschrank ist ja dafür gebaut, dass man ran kann. > > Im Gegenteil, der sollte so gebaut sein, das nur qualifiziertes > Personal dran darf. Ich vermute, das der TO eine Vorschrift sucht > die das Treiben von Kollegen, nämlich einen Tisch davor zu stellen, > verbieten soll. Ich hab von so einer Vorschrift noch nie gehört, > aber das will gar nichts heißen. Man lernt jeden Tag was Neues. > Sorry, das das jetzt keine Hilfe ist. Wenn nur ein erlauchter Kreis dran darf: Schloss und Schlüssel könnten helfen... Wenn es um Kollegen-Hick-Hack geht: Leg nen Käse in den Schaltschrank. Nach ein paar Tagen werden die Kollegen den Schrank freiräumen, dass man dran kann...
Michael K-punkt schrieb: > Wenn es um Kollegen-Hick-Hack geht: Leg nen Käse in den Schaltschrank. > Nach ein paar Tagen werden die Kollegen den Schrank freiräumen, dass man > dran kann... Nur dazu muss er selber erstmal an den Schrank ran ;)
Für die Feuerwehr wird das wohl kein Problem sein den Tisch weg zuräumen. Ich würde mir da ohnehin keinen Kopf machen. Wenn was ausfällt, Mitteilung an die Administration das der Schrank nicht zugänglich ist. Dann können andere die Verantwortung für Produktionsausfälle übernehmen.
Der jederzeit barrierefreie Zugang zu Schaltanlagen ist in der VDE 0105 gefordert und sollte, falls so nicht gegeben, im Prüfprotokoll der üblicher Weise spätestens alle 4 Jahre statt findenden Wiederholungsprüfung der Elektrischen Anlage nach BGV A3 / TRBS als Abweichung / Mangel hinterlegt sein. Da die VDE - Texte Geld kosten kann man notfalls auch die vom EVU frei zugängliche TAB bemühen. Da steht es dann auch noch mal drin. Oh, und wenn wir schon dabei sind: Schaltanlagen dürfen nicht nur nicht verstellt oder unzugänglich sein, es dürfen auch keine brennbaren Stoffe in der unmittelbaren Umgebung gelagert werden, was immer wieder zu Verwirrung führt, wenn man die Betreiber auffordert den Atomkrieg-Vorrat an Klopapier aus den Niederspannungsschaltanlagen zu entfernen...
Tex Avery schrieb: > Schaltanlagen Ich bin mir nicht ganz sicher, ob eine Niederspannungsschaltanlage mit einem Schaltschrank für z.B. eine Förderschnecke gleichzusetzen ist...
Nun jeder Sicherungskasten ist im technischen Sinne eine Schaltanlage im Sinne der VDE regelt das die Begriffbestimmung. Wenn es Not tut muss der Zugang ohne umständlichese beräumen möglich sein. Was glaubt ihr wie Aufzugsmaschinenräume voll~ und die Türen verstellt werden. Haften tut der Betreiber, sich ärgern der Monteur. Als Externer machst du einen schriftlichen Vermerk mit der bemerkung Hinweis davor und musst damit leben, willst du die Leidensfähigkeit der Kundschaft nicht über Gebühr strapazieren, oder bittest den TÜV angelegentlich einer Prüfung um den Selben. Intern ist der Sicherheitsbeauftragte zuständig. Die Frage ist ob man sich damit beliebt macht, so man das will und wenn ja bei wem und bei wem nicht. Namaste p.S. http://www.google.de/aclk?sa=l&ai=C4BnWCNrUTajnEITgswbj-c28BPeW-dwBz4XOxCXf_9AvCAAQAVCs9MKdBWCVAqAB3Yrk_gPIAQGpAiyftNIV_Lc-qgQZT9Blunoh6-XzHEhq7jrfz2XQgno7dQWi_A&sig=AGiWqtzAwcYMMPNpGOwFSwNxOdgwdVhrnA&ved=0CA0Q0Qw&adurl=http://www.arbeitsschutz-konkret.com
Falls es sich um einen Industriebetrieb handelt... Das hilfreichste/heilsamste Mittel bei solchen "Problemen" war immer eine "Störung" die durch das Blockieren eines Schaltschrankes 2h länger gedauert hat als nötig. Mit entsprechenden Produktionsausfall. "Wieso hat das so lange gedauert"... "Schaltschrank war blockiert"... "Kann man doch wegschieben.."... "Aber nicht alleine, Werker waren gerade keine da, muste Kollege(n)/Stapler holen, andere Maschine hatte dadurch auch nen Ausfall..." Nachdem wir dann den jeweiligen Produktionsleiter wieder von der Decke gekratzt haben, waren 2 Stunden später ALLE Schaltschränke in der Abteilung sowas von zugänglich... :)) Geputzt, Poliert, Beschriftet... Und das ist meiner Meinung nach auch der Hauptgrund. Geschwindigkeit. Störungen müssen flott behoben werden (kostet Geld) und bei Arbeitsunfällen muss eine Elektrische Anlage schnell entweder ausser Betrieb genommen oder "per Manipulation im Schaltschrank bedient werden" können. Letzteres kann zb. der Fall sein wenn sich ein Arbeit in einem Transportband oder Maschineneinheit verfängt (aus welchen grund auch immer) Evtl. vorhandene Sicherheitseinrichtungen müssen dann teilweise von Hand gebrückt werden um einheiten Frei zu fahren. (Vorzugsweise sollte das nur Mechanisch gemacht werden, geht leider nicht immer) Die Fälle hatte ich leider auch schon, und dann muss das schnell gehen. Sonst verblutet dir das Arme Schwein in der Anlage auch noch. Das Problem bei dem Zustellen ist... bis man sichs versieht sind auch einmal feste Installationen da. Oder größere Berge von Gelumpe. Garnicht einreissen lasse sowas. Auch wenns nicht 100% in Regelungen steht, gibts immer noch die Fahrlässigkeit. Und wer Schaltschänke zustellt handelt schlichtweg Fahrlässig.
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