Zugang zum Schaltschrank

OP #2185996
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Ja, die Betriebssicherheitsverordnung & Betriebsstättenverordnungen & 
UVV hab ich schon durchforstet. Nur finde ich nichts. Wenn das 
Innenleben kaputt geht, dann muss man den Tisch wegschieben. Das ist 
kein Argument. Das Argument mit der Feuerwehr mh. Muss die unmittelbar 
jeden Schaltschrank erreichen? Bzw muss ich direkt den Schaltschrank 
öffnen könne,n um evtl ein Feuer zu ersticken? Explizit finde ich nur, 
dass der Zugang zu Brandschutzeinrichtungen nicht verstellt werden darf. 
Nix zur Anlage.
Dann dürfte man auch niemals einen Schaltschrank abschließen dürfen... 
was es aber zuhauf gibt.
Gast #2186581
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Nils P. schrieb:
> Sag mal hat vielleicht einer von euch eine Vorschrift zur Hand, dass man
> Schaltschränke (Motoransteuerung) nicht zubauen darf. Sprich das der
> Schaltschrank frei zugänglich sein soll.

Vermute mal das es so eine Vorschrift nicht gibt. Selbige sind in der 
Regel allgemein gehalten. Warum soll ein Schaltschrank ohne Tische 
rücken zugänglich sein? Dann müßten doch z.B. alle Betriebsräume nicht 
abschließbar sein oder jeder Kabelschacht so abgesperrt werden das 
zustellen nicht möglich ist.
#2187787
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Michael K-punkt schrieb:
> Der Schaltschrank ist ja dafür gebaut, dass man ran kann.

Im Gegenteil, der sollte so gebaut sein, das nur qualifiziertes
Personal dran darf. Ich vermute, das der TO eine Vorschrift sucht
die das Treiben von Kollegen, nämlich einen Tisch davor zu stellen,
verbieten soll. Ich hab von so einer Vorschrift noch nie gehört,
aber das will gar nichts heißen. Man lernt jeden Tag was Neues.
Sorry, das das jetzt keine Hilfe ist.
#2187797
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Michael S. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Der Schaltschrank ist ja dafür gebaut, dass man ran kann.
>
> Im Gegenteil, der sollte so gebaut sein, das nur qualifiziertes
> Personal dran darf. Ich vermute, das der TO eine Vorschrift sucht
> die das Treiben von Kollegen, nämlich einen Tisch davor zu stellen,
> verbieten soll. Ich hab von so einer Vorschrift noch nie gehört,
> aber das will gar nichts heißen. Man lernt jeden Tag was Neues.
> Sorry, das das jetzt keine Hilfe ist.

Wenn nur ein erlauchter Kreis dran darf: Schloss und Schlüssel könnten 
helfen...

Wenn es um Kollegen-Hick-Hack geht: Leg nen Käse in den Schaltschrank. 
Nach ein paar Tagen werden die Kollegen den Schrank freiräumen, dass man 
dran kann...
#2189915
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Der jederzeit barrierefreie Zugang zu Schaltanlagen ist in der VDE 0105 
gefordert und sollte, falls so nicht gegeben, im Prüfprotokoll der 
üblicher Weise spätestens alle 4 Jahre statt findenden 
Wiederholungsprüfung der Elektrischen Anlage nach BGV A3 / TRBS als 
Abweichung / Mangel hinterlegt sein. Da die VDE - Texte Geld kosten kann 
man notfalls auch die vom EVU frei zugängliche TAB bemühen. Da steht es 
dann auch noch mal drin.
Oh, und wenn wir schon dabei sind:
Schaltanlagen dürfen nicht nur nicht verstellt oder unzugänglich sein, 
es dürfen auch keine brennbaren Stoffe in der unmittelbaren Umgebung 
gelagert werden, was immer wieder zu Verwirrung führt, wenn man die 
Betreiber auffordert den Atomkrieg-Vorrat an Klopapier aus den 
Niederspannungsschaltanlagen zu entfernen...
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #2190142
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Nun jeder Sicherungskasten ist im technischen Sinne eine Schaltanlage im 
Sinne der VDE regelt das die Begriffbestimmung.

Wenn es Not tut muss der Zugang ohne umständlichese  beräumen möglich 
sein.

Was glaubt ihr wie Aufzugsmaschinenräume voll~ und die Türen verstellt 
werden. Haften tut der Betreiber, sich ärgern der Monteur.

Als Externer machst du einen schriftlichen Vermerk mit der bemerkung 
Hinweis davor und musst damit leben, willst du die Leidensfähigkeit der 
Kundschaft  nicht über Gebühr strapazieren, oder bittest den TÜV 
angelegentlich einer Prüfung um den Selben.

Intern ist der Sicherheitsbeauftragte zuständig.

Die Frage ist ob man sich damit beliebt macht, so man das will und wenn 
ja bei wem und bei wem nicht.

Namaste

p.S.

http://www.google.de/aclk?sa=l&ai=C4BnWCNrUTajnEITgswbj-c28BPeW-dwBz4XOxCXf_9AvCAAQAVCs9MKdBWCVAqAB3Yrk_gPIAQGpAiyftNIV_Lc-qgQZT9Blunoh6-XzHEhq7jrfz2XQgno7dQWi_A&sig=AGiWqtzAwcYMMPNpGOwFSwNxOdgwdVhrnA&ved=0CA0Q0Qw&adurl=http://www.arbeitsschutz-konkret.com
#2190265
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Falls es sich um einen Industriebetrieb handelt... Das 
hilfreichste/heilsamste Mittel bei solchen "Problemen" war immer eine 
"Störung" die durch das Blockieren eines Schaltschrankes 2h länger 
gedauert hat als nötig. Mit entsprechenden Produktionsausfall. "Wieso 
hat das so lange gedauert"... "Schaltschrank war blockiert"... "Kann man 
doch wegschieben.."... "Aber nicht alleine, Werker waren gerade keine 
da, muste Kollege(n)/Stapler holen, andere Maschine hatte dadurch auch 
nen Ausfall..."

Nachdem wir dann den jeweiligen Produktionsleiter wieder von der Decke 
gekratzt haben, waren 2 Stunden später ALLE Schaltschränke in der 
Abteilung sowas von zugänglich... :)) Geputzt, Poliert, Beschriftet...

Und das ist meiner Meinung nach auch der Hauptgrund. Geschwindigkeit. 
Störungen müssen flott behoben werden (kostet Geld) und bei 
Arbeitsunfällen muss eine Elektrische Anlage schnell entweder ausser 
Betrieb genommen oder "per Manipulation im Schaltschrank bedient werden" 
können. Letzteres kann zb. der Fall sein wenn sich ein Arbeit in einem 
Transportband oder Maschineneinheit verfängt (aus welchen grund auch 
immer) Evtl. vorhandene Sicherheitseinrichtungen müssen dann teilweise 
von Hand gebrückt werden um einheiten Frei zu fahren. (Vorzugsweise 
sollte das nur Mechanisch gemacht werden, geht leider nicht immer) Die 
Fälle hatte ich leider auch schon, und dann muss das schnell gehen. 
Sonst verblutet dir das Arme Schwein in der Anlage auch noch.

Das Problem bei dem Zustellen ist... bis man sichs versieht sind auch 
einmal feste Installationen da. Oder größere Berge von Gelumpe. Garnicht 
einreissen lasse sowas. Auch wenns nicht 100% in Regelungen steht, gibts 
immer noch die Fahrlässigkeit. Und wer Schaltschänke zustellt handelt 
schlichtweg Fahrlässig.

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