Hallo,
ich habe gelesen, daß man nicht länger als 10h pro Tag arbeiten darf,
weil sonst der Versicherungsschutz flöten geht. Sind diese 10h Stunden
incl. Pausen gerechnet oder kommen die noch dazu? Darf ich also maximal
10h in der Arbeit sein oder 10h + 45min?
Danke, Philipp
Da man in den Pausen nicht arbeitet, sind diese 10 Stunden natürlich
ohne Pause gerechnet. Also wenn man Punkt 7:00 anfängt und 45 Minuten
Mittagspause macht, muss man um 17:45 aufhören.
Ohne Pause darf man nur 6 Stunden arbeiten.
Philipp L. schrieb:> Hallo,> ich habe gelesen, daß man nicht länger als 10h pro Tag arbeiten darf,> weil sonst der Versicherungsschutz flöten geht. Sind diese 10h Stunden> incl. Pausen gerechnet oder kommen die noch dazu? Darf ich also maximal> 10h in der Arbeit sein oder 10h + 45min?>> Danke, Philipp
Im Arbeitszeitgesetz steht meines Wissens schon seit Jahrzehnten,
das die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden betragen
darf. Da Pausen keine Arbeitszeit sind, werden die selbstverständ-
lich nicht mitgerechnet.
Gruss
Harald
ich hab immmer gedacht es müssen mindestens 12 Stunden zwischen
Arbeitsende und Arbeitsstart sein.
Also man darf mehr als 10 Stunden an einem Tag arbeiten, hab ich gedacht
Harald Wilhelms schrieb:> Im Arbeitszeitgesetz steht meines Wissens schon seit Jahrzehnten,> das die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden betragen> darf. Da Pausen keine Arbeitszeit sind, werden die selbstverständ-> lich nicht mitgerechnet.> Gruss> Harald
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
Gruss
Ingrid
M. Konrath schrieb:> Also man darf mehr als 10 Stunden an einem Tag arbeiten, hab ich gedacht
Du darfts bis zum Umfallen ARBEITEN!
Es wird immer wieder ein Verweigerungsrecht der Arbeitnehmer wg. der 10h
Tagesarbeitszeit ins Gespräch gebracht, aber wenn der AG wg. "Not"
Mehrarbeit einfordert, dann sind auch mehr als 10 h dring.
Allerdings greift auch eine Fürsorgepflicht des AG in solchen Fällen.
Soll heißen, wer mehr als 10h arbeitet, darf z.b. nicht selbst an
Straßenverkehr teilnehmen und der AG hat für den Heimtransport zu sorgen
oder anderweitige Maßnahmen zu ergreifen. Die 10 h Grenze ist nur für
die max. regelmäßige Arbeitszeit zu sehen bei der der Arbeitnehmer
eigenständig den Heimweg antreten kann.
Gibt in der AZO die Regelung dass die durchsch. Wochenarbeitszeit nicht
48 h/Woche im Halbjahr(?) übersteigen darf.
bei uns im betrieb gibt es nach 10 stunden anwesenheit eine aufen
deckel. Bleibt man die pausenzeit nach den 10 stunden noch da wird ein
auge zugedrückt, aber im prinzip ist nach 10 stunden da ende.
Marx W. schrieb:> M. Konrath schrieb:>> Also man darf mehr als 10 Stunden an einem Tag arbeiten, hab ich gedacht>> Du darfts bis zum Umfallen ARBEITEN!> Es wird immer wieder ein Verweigerungsrecht der Arbeitnehmer wg. der 10h> Tagesarbeitszeit ins Gespräch gebracht, aber wenn der AG wg. "Not"> Mehrarbeit einfordert, dann sind auch mehr als 10 h drin.
Das Überschreiten der 10h-Grenze ist eine bußgeldbewehrte
Ordnungswidrigkeit, das kann für die Firma oder auch den Vorgesetzten
richtig teuer werden (bis 15.000 EUR je Fall). Die Not muss also gut
begründet sein.
Verabschiedet euch mal von den 10h. 8h/Tag sind richtig und 10h
nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kann man auch im Arbeitszeit-
gesetz das oben verlinkt ist, nachlesen.
Und Mehrarbeit kann/darf der Chef auch nur ausnahmsweise anordnen.
Das das in der Praxis meist anders gehandhabt wird, weiß ich selber
und da liegt auch der Hund begraben. Bei Einstellungen wissen die
Chefs ja bestens in ihrem Betrieb Bescheid. Zahlen nur mickrige
Einstiegsgehälter die der Arbeitnehmer nur mit Mehrarbeit und
Auslösung o.ä. auf ein vertretbares Niveau bekommt und das Beste,
das unternehmerische Kostenrisiko wird schön auf die Beschäftigten
abgewälzt. Wenn man krank ist und keine Zulagen erwirtschaften kann,
wird man das dann an dem geringerem Einkommen schmerzlich sehen.
Michael S. schrieb:> das Beste,> das unternehmerische Kostenrisiko wird schön auf die Beschäftigten> abgewälzt
Als hättest du schon je einmal unternehmerisches Risiko getragen. Aber
so lange es zum Sprüche klopfen reicht...
Max G. schrieb:> Das Überschreiten der 10h-Grenze ist eine bußgeldbewehrte
Langsam, tun hier nicht als ob die GSG-9 zum Fenster reinhüpfen würde!
> Ordnungswidrigkeit,> das kann für die Firma oder auch den Vorgesetzten>> richtig teuer werden (bis 15.000 EUR je Fall). Die Not muss also gut>> begründet sein.
Lies erst mal im ArbzG die
§ 7 Abweichende Regelungen
§ 14 Außergewöhnliche Fälle
da steht klar drin wann und unter welchen Umständen mehr als 10 h
gearbeitet werden muß (Arbeitnehmer).
Ich kann hier nur dringend jedem raten sich dem Ansinnen des AG eine
Mehrarbeit über 8 h und auch über 10 h nicht zu verweigern. Da ist man
ganz schnell wegen Arbeitsverweigerung dran, kann ne Abmahnung oder auch
fristlose Kündigung geben!
Marx W. schrieb:> Ich kann hier nur dringend jedem raten sich dem Ansinnen des AG eine> Mehrarbeit über 8 h und auch über 10 h nicht zu verweigern.
Zumindest nicht ohne vorher die Rechtslage zu prüfen.
> Da ist man> ganz schnell wegen Arbeitsverweigerung dran, kann ne Abmahnung oder auch> fristlose Kündigung geben!
Fristlose Kündigung wohl kaum wenn du die 8h arbeitest. Da musste schon
Silberlöffel klauen bevor fristlos gekündigt werden kann. Einen Prozess
würde jeder Arbeitgeber wegen Mehrarbeitsverweigerung teuer verlieren.
Aber eine Abmahnung könnte das bedeuten, gegen die man sich aber wehren
kann.
Leider gerät man dann schnell in den Fokus des Chefs und seiner
Vasallen.
David schrieb:> Als hättest du schon je einmal unternehmerisches Risiko getragen. Aber> so lange es zum Sprüche klopfen reicht...
...reicht es zum Sprüchekloppen allemal.
Du hast ja keine Ahnung.
Michael S. schrieb:> Fristlose Kündigung wohl kaum wenn du die 8h arbeitest. Da musste schon>> Silberlöffel klauen bevor fristlos gekündigt werden kann.
Da reicht ne Schraube schon, oder auch schon ein Witz!
Ich kann hier nur warnen, es auf die leichte Schulter zu nehmen.
Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,
dann hat man auch dieser Folge zu leisten.
Will man dieser Anordnung begründet nicht Folge leisten, so müssen diese
Gründe schon sehr trifftige sein!
Marx W. - dann schau mal in deinen Arbeitsvertrag was da drin steht, was
arbeitstäglich als erbringende Arbeitszeit > Nicht Leistung < vereinbart
ist.
Dann kommt als nächstes die Betriebsgröße ins Spiel, wg. Betriebsrat.
Der hat da auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Und die Planung der persönl. Freizeit wenn z.B. Familienväter oder
Mütter ihre Kinder zu versorgen oder aus der Kita abzuholen haben.
Da gibt es noch so ein paar Gründe wonach wir heute nicht mehr im
Feudalismus oder unter der ständigen Knute leben!
De Chef als AG, welcher seinen Produktionsprozess nicht im Griff hat,
oder nur nach max. Gewinn schielt, wird sich schon die richtigen
Zöglinge für seine Geschäftsspielchen halten.
Als mündiger und fachl. gebildeter AN muß man sich solche geschilderten
Spielchen keinesfalls gefallen lassen.
@ Marx W.
> Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,> dann hat man auch dieser Folge zu leisten.
mit dem Satz würdest du von mir als Fach- oder Disziplinarvorgesetzter
(wasn das für Blödsinn) ein müdes Lächeln ins Gesicht bekommen.
Solche Wünsche sind per Bitte von den Leuten vorzutragen, zwingen kann
mich niemand oder per Weisung dirigieren.
Es könnte passieren daß mir urplötzlich schwindelig oder übel wird, und
ich sofort zum Betriebsarzt muß.
Du bist wohl irgendwie heute mit dem falschen Fuß aufgestanden, oder in
welcher Position bist du tätig?
Marx W. ist wohl Arbeitgeber und möchte seine archaische
Arbeitsweltanschauung verbreiten, hat aber ungeachtet gelassen,
das wir das Jahr 2011 und nicht mehr 1971 haben.
Und David kann Hellsehen oder hat eine ganz besondere Galskugel, die
heißt wohl eher Neid, oder wie sagt eine alte Weisheit, jeder geht erst
mal prinzipiell von sich selbst aus!
Also alles klar, David?
Bei Marx W. liegt wohl in der Erziehung und persönl. Unterwürfigkeit das
Problem.
Als AG ist man mit solchen Parolen sehr vorsichtig, das sind meist die
hinterhältigsten Akteure, die aus der sicheren Deckung und dem
Untergrund alle Leute gegeneinander ansticheln und ausspielen.
Die haben auch die Aufgabe den Betriebsfrieden zu waren und zu erhalten,
sonst würde es ja drunter und Drüber gehen, mal ganz legare gesagt.
Marx W. schrieb:> Michael S. schrieb:>> Fristlose Kündigung wohl kaum wenn du die 8h arbeitest. Da musste schon>>>> Silberlöffel klauen bevor fristlos gekündigt werden kann.>> Da reicht ne Schraube schon, oder auch schon ein Witz!>> Ich kann hier nur warnen, es auf die leichte Schulter zu nehmen.> Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,> dann hat man auch dieser Folge zu leisten.> Will man dieser Anordnung begründet nicht Folge leisten, so müssen diese> Gründe schon sehr trifftige sein!
Ganz dem Motto "Führer befiehl, Wir Folgen dir !" . Wo dieser
Kadavergehorsam hingeführt hat dürfte auch DIR nicht entgangen sein ...
Bei wem wird regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen?
Ich meine jetzt nicht, wenn man mal über die 10h/Tag kommt, weil man
etwas zu Ende bringen will.
Ich kenne jemanden, der .. zählt nicht.
Wer wird vom Chef dazu "gezwungen" länger als erlaubt zu arbeiten?
Marx W. schrieb:> Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,> dann hat man auch dieser Folge zu leisten.
Ich muss gar nichts, das haben schon ein paar "Vorgesetzte" bei mir
lernen dürfen. Vorauseilender Gehorsam wie von dir postuliert ist ein
Übel, das dieses Land nicht nur in der jüngeren sondern auch in der
jüngsten Vergangenheit schwächt und schädigt ("Krise" bewältigen durch
Kurzarbeit in der Autoindustrie, wo eh 1/3 der Belegschaft nur als
Statisten zwischen die Anlagen gestellt sind...)
M. Konrath schrieb:> ich hab immmer gedacht es müssen mindestens 12 Stunden zwischen> Arbeitsende und Arbeitsstart sein.
11 Stunden.
> Also man darf mehr als 10 Stunden an einem Tag arbeiten, hab ich gedacht
Das auch. Allerdings zählt da dienstliche Reisezeit nicht dazu.
Max G. schrieb:> Das Überschreiten der 10h-Grenze ist eine bußgeldbewehrte> Ordnungswidrigkeit, das kann für die Firma oder auch den Vorgesetzten
Und zwar für ihn persönlich, aus privater Tasche! Und er muß die
Überschreitung der 10 Stunden Arbeit nichtmal expizit anordnen. Es recht
schon aus, wenn er nur Kenntnis davon hat und nichts dagegen unternimmt.
> richtig teuer werden (bis 15.000 EUR je Fall).Marx W. schrieb:> Lies erst mal im ArbzG die> § 7 Abweichende Regelungen
Hast du's selbst mal gelesen? Vor allem Absatz 7? Sofern der
Arbeitnehmer nicht vorher schriftlich zustimmt, geht da (außer bei
Bereitschaftsdienst) erstmal gar nix. Außerdem kann er die Zustimmung
jederzeit wiederrufen.
> § 14 Außergewöhnliche Fälle
Da muß dann aber auch ein außergewöhnlicher Fall vorliegen.
> Ich kann hier nur dringend jedem raten sich dem Ansinnen des AG eine> Mehrarbeit über 8 h und auch über 10 h nicht zu verweigern. Da ist man> ganz schnell wegen Arbeitsverweigerung dran, kann ne Abmahnung oder auch> fristlose Kündigung geben!
Ich kann hier nur dringendst jedem raten, mehr als 10 Stunden nur dann
zu arbeiten, wenn wirklich einer der "außergewöhnlichen Fälle" nach § 14
eingetreten ist. Ansonsten ist der Vorgesetzte verpflichtet, den
Arbeitnehmer wegen Mißachtung des Arbeitszeitgesetzes abzumahnen, und
man verliert den Versicherungsschutz!
Marx W. schrieb:> Michael S. schrieb:>> Fristlose Kündigung wohl kaum wenn du die 8h arbeitest. Da musste schon>>>> Silberlöffel klauen bevor fristlos gekündigt werden kann.>> Da reicht ne Schraube schon, oder auch schon ein Witz!
Ja, wobei ein Arbeitgeber bei einer Schraube sicherlich nur dann
fristlos kündigt, wenn er den Arbeitnehmer sowieso loswerden wollte und
hier nur eine billige und einfache Gelegenheit geboten bekommt.
> Ich kann hier nur warnen, es auf die leichte Schulter zu nehmen.> Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,> dann hat man auch dieser Folge zu leisten.> Will man dieser Anordnung begründet nicht Folge leisten, so müssen diese> Gründe schon sehr trifftige sein!
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn der Vorgesetzte Mehrarbeit über 10
Stunden anordnet, hat er dies sehr triftig zu begründen, sonst macht er
sich strafbar.
Michael S. schrieb:> Marx W. ist wohl Arbeitgeber und möchte seine archaische>> Arbeitsweltanschauung verbreiten, hat aber ungeachtet gelassen,>> das wir das Jahr 2011 und nicht mehr 1971 haben.
1971 konnte man locker ne Mehrarbeit ablehnen (wg. Vollbeschäftigung)!
2011 sind die Gesetze eben GEGEN DEN ARBEITNEHMER!
Vielleicht seid ihr ja noch zu sehr mit der Tagespressesuppe abgefüllt
worden. Aber glaubt bloß nicht die Dummheiten wie "Wenn das der
Betriebsrat hört, da gibts dann ein Donnerwetter!".
Ihr könnte meinetwegen ruhig eure Spur fahren, die Betonmauer steht für
euch aber auch schon bereit! HäHäHäHäH!!!!!!!!!!!!
Arbeitnehmer schrieb:> Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn der Vorgesetzte Mehrarbeit über 10>> Stunden anordnet, hat er dies sehr triftig zu begründen, sonst macht er>> sich strafbar.
Ja, aber dass ist halt immer Nachher sicher beweisbar!
Solange das Direktionsrecht des AG gilt, ist hier Folge zu Leisten!
Marx W. schrieb:> (wg. Vollbeschäftigung)!
Halt! Momomomomoment mal! Die Vollbeschäftigung haben wir ja wieder. Es
ist alles wieder gut. Aktuelle Tagespressenmeldungen.
Arbeitnehmer schrieb:> Hast du's selbst mal gelesen? Vor allem Absatz 7? Sofern der>> Arbeitnehmer nicht vorher schriftlich zustimmt, geht da (außer bei>> Bereitschaftsdienst) erstmal gar nix. Außerdem kann er die Zustimmung>> jederzeit wiederrufen.
Was bist du für ein Narrrrrrrrrr!
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer
Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer
Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.abweichend von § 3
a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in
die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft
oder Bereitschaftsdienst fällt...
Nix mit 8 h und ich werf meinen Kuli in die Ecke!
(7) Auf Grund einer Regelung nach Absatz 2a oder den Absätzen 3 bis 5
jeweils in Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert
werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat. Der
Arbeitnehmer kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten
schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht
benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der
Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.
Die Regelung sind doch nur für wiederkehrende Mehrarbeit vorgesehen!
In Form der Arbeitbereitschaft oder Rufbereitschaft!
Wenn euer Chef (oder wie ihr euren Peitschenschwinger auch immer nennt)
"Not" ausruft, habt ihr Folge zu leisten!
Manchmal frag' ich mich, ob die Leute, die hier schreiben, überhaupt
einmal einen echten Betrieb von innen gesehen haben.
Nach meiner PERSÖNLICHEN Erfahrung ist es z.B. bei Betriebsstörungen nie
ein Problem gewesen, Mehrarbeit anzufordern. Die Zustimmung des
Btriebsrates war spätenstens in 15min da und die Leute haben sogar
FREIWILLIG mitgemacht.
Aber mit den Jamerlappen hier könnte man vermutlich nicht mal eine
Frittenbude führen.
@Marx W.
Du verdrehst leider viele Sachen somit sind diese Unwahr.
z.B.
ArbZG >10h -> Da ist von Tarifvertrag die Rede und von
Bereitschaftsdienst.
Natürlich kommt die "CGM" deinen Aussagen sehr nahe. Diese fordern immer
weitere Sonderregelungen gegen AN´s im Arbeitszeitgesetz.
Arbeitnehmer schrieb:> Das auch. Allerdings zählt da dienstliche Reisezeit nicht dazu.
Reisezeit kann bezahlt werden wie "Arbeitszeit" allerdings wird dadurch
nicht der Anspruch auf Freizeitausgleich oder Überstundenzuschläge
begründet!
Ben schrieb:> Natürlich kommt die "CGM" deinen Aussagen sehr nahe. Diese fordern immer>> weitere Sonderregelungen gegen AN´s im Arbeitszeitgesetz.
Hört mit dem Stuss auf, das sind einfach die Grundlagen die ein
"Dienstverhältnis" (ja so nennt sich euer Arbeitsvertrag in der Sprache
des BGB) regelt. Hat nix mir Archaisch oder Sklavenhaltertum zu tun. Das
ist einfach RECHT!
Wilhelm Ferkes schrieb:> Halt! Momomomomoment mal! Die Vollbeschäftigung haben wir ja wieder. Es>> ist alles wieder gut. Aktuelle Tagespressenmeldungen.
Hallo, da hätt ich für dich eine Stelle:
http://www.zollner.de/fileadmin/zollner/pdf/Stellenprofile/Hardware_Entwickler__-__Zandt.pdf
Tipp an den Seniorchef die Bewerbung schicken, der ist halt noch ein
"Self-made-man"
Also An:
Aufsichtsratsvorsitzender
Manfred Zollner
Zollner Elektronik AG
Industriestraße 2-14
D-93499 Zandt
Aber glaub bloß nicht ein netter Opi!
Arbeitnehmer schrieb:> Ich kann hier nur dringendst jedem raten, mehr als 10 Stunden nur dann>> zu arbeiten, wenn wirklich einer der "außergewöhnlichen Fälle" nach § 14>> eingetreten ist.
Wie soll man dass am Anfang der "Geschichte" feststellen?
> Ansonsten ist der Vorgesetzte verpflichtet, den>> Arbeitnehmer wegen Mißachtung des Arbeitszeitgesetzes abzumahnen,> höhöhö, der (AG) weist die Arbeit an und will dann auch noch einem abmahnen!!!!> und>> man verliert den Versicherungsschutz!
HiHIHiHi, wohl kaum! Man kann als AN den berufsgenossenschaftichen
Versicherungsschutz nicht verlieren, solange man sich im dienstlichen
Angelegenheiten befindet!
(Selbst im Suff auf Dienstreise einen Unfall bauen ist durch die BG
gedeckt!)
Backflow, wann war denn deine letzte 14-Std-Arbeits- nicht
Schreibtisch-Schicht?
Es gibt Bereiche da ist sowas von Montags früh ab 6:00 bis Samstags
Nachmittags, bis die Aufräge die man so tägl. bekommen hat, abhängig vom
Tagesvolumen und der Personalstärke in der Region, Gang und Gäbe.
Und Fahrzeit wg. AD, wie auch Parkplatzsuche zählt ja wohl mit zur
Arbeitszeit.
Einaml falsch geparkt wg. Zeitnot (Termindruck) und das Pickerl zahlt
man dann selber, also alles klar.
@ Marx W. , die Jobs wo den ganzen Tag Bereitschaft geschoben wird,
kannste mal suchen gehen, sowas gibet so nicht mehr.
Die sind heimgeschickt, ausgelagert oder gekündigt wurden, und das
machen dann die Maschinenwarte / Einrichter oder Wartungsmonteure nach
der Tagschicht, oder die bestellten Fremdkräfte in einem Rutsch über den
ganzen Tag, bis wieder alles läuft, egal wie lange man vorher irgendwo
herumgeblödelt oder geschuftet hat.
Wem es nicht gefällt oder nicht paßt kann sich ja einen anderen Job
suchen, oder muß sich laufend irgendwie rechtfertigen oder verpissen
oder andere Koll. ins Boxhorn jagen.
Marx , heute schon zu viel Flaschen Alkohol gelehrt?
Hör lieber auf deine Tastatur weiter zu quälen, deine Weisheiten oder
Ansichten kommen woher?
Aus welcher Region berichtest du eigentl. mit deinen Gruselmärchen oder
Erfahrungen?
So blöd kann man als AN doch gar nicht sein, oder hast du keine
Allgemeinbildung und meinst dein Chef ist der liebe Gott auf Erden?
Das BGB hat mit dem Arbeitsrecht so viel zu tun, daß du davon überhaupt
keine Ahnung zu haben scheinst.
Laß es gut sein und reagier dich an einem Sandsack oder deinem Chef ab.
Der schon wieder schrieb:> Backflow, wann war denn deine letzte 14-Std-Arbeits- nicht> Schreibtisch-Schicht?> Es gibt Bereiche da ist sowas von Montags früh ab 6:00 bis Samstags> Nachmittags, bis die Aufräge die man so tägl. bekommen hat, abhängig vom> Tagesvolumen und der Personalstärke in der Region, Gang und Gäbe.> Und Fahrzeit wg. AD, wie auch Parkplatzsuche zählt ja wohl mit zur> Arbeitszeit.
Wenn du selbst fährst, ja. Sonst ist es Reisezeit, und die ist von der
10-Stunden-Regel ausgeschlossen.
> @ Marx W. , die Jobs wo den ganzen Tag Bereitschaft geschoben wird,> kannste mal suchen gehen, sowas gibet so nicht mehr.> Die sind heimgeschickt, ausgelagert oder gekündigt wurden, und das> machen dann die Maschinenwarte / Einrichter oder Wartungsmonteure nach> der Tagschicht, oder die bestellten Fremdkräfte in einem Rutsch über den> ganzen Tag, bis wieder alles läuft, egal wie lange man vorher irgendwo> herumgeblödelt oder geschuftet hat.> Wem es nicht gefällt oder nicht paßt kann sich ja einen anderen Job> suchen, oder muß sich laufend irgendwie rechtfertigen oder verpissen> oder andere Koll. ins Boxhorn jagen.
Oder halt mal zum Arbeitsgericht gehen und erzählen, was da so für
Zustände herrschen.
Der schon wieder schrieb:> Marx , heute schon zu viel Flaschen Alkohol gelehrt?
Mehr als du verträgst!
>> Hör lieber auf deine Tastatur weiter zu quälen, deine Weisheiten oder>> Ansichten kommen woher?
Aus der Oberpfalz!
>> Aus welcher Region berichtest du eigentl. mit deinen Gruselmärchen oder>> Erfahrungen?
Aus Ingolstadt
>> So blöd kann man als AN doch gar nicht sein,
Refektiere dich selbst, dann weist du wie blöd man sein kann!
> oder hast du keine>> Allgemeinbildung
ja, und dazu auch noch benehmen!
> und meinst dein Chef ist der liebe Gott auf Erden?
Nö, ein echtes "Ars......", allerdings möchte ich von dir den
ebengenannten Begriff als Def. wiedergegeben haben!!!!!!!!!!
>> Das BGB hat mit dem Arbeitsrecht so viel zu tun, daß du davon überhaupt>> keine Ahnung zu haben scheinst.
HÖHÖHÖ, da stehen die §611-§630 im BGB, tip an dich: Bild dich weiter!
>> Laß es gut sein und reagier dich an einem Sandsack oder deinem Chef ab.
Wieso, wenn`s doch Holzköppe wie dich gibt!
Arbeitnehmer schrieb:> Oder halt mal zum Arbeitsgericht gehen und erzählen, was da so für>> Zustände herrschen.
Drück mal die Resettaste,
und geh mal in den Kindergarten zurück, und fang mal deine
Bildungslaufbahn neu an!!!!
Leute, bleibt doch mal wieder beim Topic ;-P
Ich hatte damals Zeiterfassung mit Karte und bei uns hieß es: nach 10
Stunden muss man das Werksgelände verlassen haben. Sonst kann es Ärger
mit der BG geben. Dabei sind die Pausen bereits eingerechnet.
Marx W., als was bist du denn wo angestellt?
Der BGB §611 > Dienstvertrag trifft ja wohl nicht für AN im
Angestelltenverhätnis zu,
nächster Querfall BGB §630 > § 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung ,
was soll das mit einem normalen Arbeitsverhältnis zu tun haben?
So viel zu deinen Weisheiten oder Arbeitsansichten.
Du bist wohl dort der Aufseher mit Knute + Peitsche und Kamera zur
Dokumentation von Arbeitsverweigerern.
@ Arbeitnehmer , schon mal was von AD = Außendienst gehört, da gibt es
keinen Chaffeur, alles nur Selbstfahrer!
Und Fahrzeit zählt laut StvZO für Fzg-Führer zur tägl. Lenk- und
Arbeitszeit.
Praktisch machts du außerhalb deines Dienst-Kfz bei der Arbeit gerade
eine Lenk- und damit Ruhepause, die auf dem Fahrtenschreiber/im -Buch so
zu finden ist.
@ Backflow
> Möchtest Du jetzt gerne einen auf Mitleid machen?
Hast du nicht selber erst so rumgeprahlt was sich hier für Jammerlappen
tummeln.
Stell dich mal gleich dazu, du redest auch nur nach der Fahne im Wind.
Die mit dem lautesten Mundwerk sind die ersten, die nicht mehr zu finden
sind, wenn es ans Probleme lösen geht.
Sprüche ablassen und dann in ihrem Büro oder der Kantine/ in den
Feierabend verschwinden.
Brater schrieb:> Dabei sind die Pausen bereits eingerechnet.Brater schrieb:> Leute, bleibt doch mal wieder beim Topic ;-P>
Die BG hat kein Problem damit wenn du 10 h Pause auf dem Werksgelände
machst!
Also was soll Aussage:
> ..... nach 10> Stunden muss man das Werksgelände verlassen haben. Sonst kann es Ärger> mit der BG geben.
Die 10 beziehen sie auf die "tatsächliche" Arbeitszeit, also ohne
Pausen. Pausen müssen nach 6 h Arbeitszeit gemacht werden!
> Dabei sind die Pausen bereits eingerechnet.
Kann eigentlich nur eine betriebliche Regelung sein, damit auf jeden
Fall sichergestellt ist keine Probleme mit der Aufsichtsbehörde zu
bekommen!
Marx W. schrieb:> Marx W., als was bist du denn wo angestellt?>> Der BGB §611 > Dienstvertrag trifft ja wohl nicht für AN im>> Angestelltenverhätnis zu,
Naja, für deine Verhältnisse sollte man auch deine Geschäftsfähigkeit in
zweifel ziehen
>> nächster Querfall BGB §630 > § 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung ,>> was soll das mit einem normalen Arbeitsverhältnis zu tun haben?
Dürfte auf deine Person kaum zutreffen, den mit der Art wie du dich hier
gibts, bekommts ja noch nicht mal eine Anstellung. Deshalb kannst du für
dich schon mal die Hoffnung auf ein Arbeitszeugnis streichen
>> So viel zu deinen Weisheiten oder Arbeitsansichten.>
Du wirst wohl als "Dauer-Hartzer" enden
> Du bist wohl dort der Aufseher mit Knute + Peitsche und Kamera zur>> Dokumentation von Arbeitsverweigerern.
Bei dir dürfte wohl eher ein Pfleger mit E-Stock und Beruhigungsspritze
nötig sein!
Der schon wieder schrieb:> @ Arbeitnehmer , schon mal was von AD = Außendienst gehört, da gibt es> keinen Chaffeur, alles nur Selbstfahrer!> Und Fahrzeit zählt laut StvZO für Fzg-Führer zur tägl. Lenk- und> Arbeitszeit.
Das hab ich doch geschrieben:
Arbeitnehmer schrieb:>> Und Fahrzeit wg. AD, wie auch Parkplatzsuche zählt ja wohl mit zur>> Arbeitszeit.>> Wenn du selbst fährst, ja.
Hallo Alle
Ich wurde abgemahnt,weil ich zu meinen Fuhrparkleiter `Nein´ gesagt habe
um Milch zu holen für Kaffeautomaten. Die verantwortliche Person sagt
immer sie kann das nicht ist ihr zu schwer ( zu faul).
War schon über 9 Stunden unterwegs mit Lkw ohne Pause. Half dann Kollege
beim
Komisieren von meiner Tour für nächste Tag.dass herrichten dauerte ca.
1,5 Std.
Die milch hätte auch von jemand anderen geholt werden, Supermarkt ist ca
500 meter weg.
Ist diese Abmahnung Rechtens
werner schrieb:> Ist diese Abmahnung Rechtens
Das kann dir nur ein Anwalt sagen, den musst du möglichst schnell
einschalten, denn da gelten meist enge Fristen.
Meine Meinung tut da kaum was zur Sache.