Forum: Markt Firmengründung, hilfe gesucht.


von Martin (Gast)


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Hallo,

ich habe  mir eine Portalfräse geleistet.
Nun wollte ich damit z.B. auch Frontplatten fräsen, gegen bezahlung.
Jetzt ist meine Frage muss ich wenn ich das als Firma verkaufe dann iwie 
CNC Meister oder iwas sein, oder kann ich das so.
Achja es wäre ein ein Mann Unternehmen.

von Michael S. (technicans)


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Mach erst mal bei der nächstgelegenen IHK einen Existensgründungskurs
und hol dir Rat von Experten. Das ist bei so einem Vorhaben gut
investiertes Geld. Im Zweifel kann man auch die Handwerkskammer
fragen, die ohnehin davon erfährt, aber ob die so interessenneutral
antwortet kann ich dir auch nicht sagen. Gefahrgeneigt scheint eine
derartige Dienstleistung ja nicht zu sein und wäre damit für jeden
zulässig, würde ich mal sagen, aber das ist natürlich nicht verbindlich.

von Michelle K. (Firma: electronica@tdnet) (michellekonzack) Benutzerseite


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Martin schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe  mir eine Portalfräse geleistet.
> Nun wollte ich damit z.B. auch Frontplatten fräsen, gegen bezahlung.
> Jetzt ist meine Frage muss ich wenn ich das als Firma verkaufe dann iwie
> CNC Meister oder iwas sein, oder kann ich das so.
> Achja es wäre ein ein Mann Unternehmen.

Das kommt darauf an, aber wenn Du pro Tag ein Set von 100 Frontplatten 
lieferst, MUSST Du einen Meister in irgendeinem Metal-Beruf haben.

Bei mir ist es genauso, bin Ingenieuering für Elektronik, wenn ich aber 
meine Platinen produziere und bestücke, brauche ich einen Meisterbrief 
in einem Elektro- oder Elektronikgewerbe.

Die Frage ist allerdings, wo ist die Grenze zwischen Handwerk und 
Industrie, denn hier in der Nähe von mir ist eine Tochtergesellschaft 
von Siemens und das ist ein Industriebetrieb, obwohl die mit den 
gleichen Maschinen arbeiten wie ich und das gleiche produzieren...  nur 
werde ich von der HWK Freiburg gezwungen (!!!) den Betrieb als 
Handwerksbetrieb zu führen.

In den Gesetzbüchern habe ich dazu KEINE eindeutige definition 
gefunden.

Grüße
Michelle

von Charly B. (charly)


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@Michelle

das kommt auch darauf an wie du was in deine GA schreibst

aber ein gespraech / beratung mit einer kompetenten Stelle
ist seehr zu empfehlen

vlG
Charly

von tom (Gast)


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@Michelle

Mir ist nicht bekannt, das die HWK Dich zwingen kann und Du selbst 
findest ja auch keine gesetzmässige Grundlage dafür.
Die wollen nur Beitrag abkassieren bei Dir.

Wenn Du ein Ing.-Büro als Einzelunternehmen (auch mit Angestellten) 
führst, wirst Du max. gewerbesteuerpflichtig, wenn eine 
produzierende==gewerbliche Tätigkeit überwiegt. Zum Thema was ist 
freiberuflich u. was nicht findest Du infos im netz, bist ja nicht auf 
den Kopf gefallen.
Wenn also der freiberufliche Anteil überwiegt, weil Du z.B. für Deine 
Kunden die Platinen auch entwickelst und qualifizierst, dann ist das 
nicht mehr gewerblich, auch wenn Du sie fertigst. Man kann da auch mit 
Umsatz oder Gewinn aufteilungsmässig rangehen, je nachdem wie es besser 
passt und dem Finanzamt ist es letztlich wurscht, weil sich die Steuern 
nur anders aufteilen aber unterm Strich ca. auf das gleiche kommen.

Wenn Du eine GmbH (auch freiberuflich tätig!!!) hast, greift die IHK 
Zwangsmitgliedschaft, da gibt es leider Präzedenzurteile.

Aber HWK, nee - nicht das ich wüsste.

gruss + gutt lack weiterhin und pass auf das du nicht ha-eff verstrahlst 
:o).

tom.

von Ben _. (burning_silicon)


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> Metal-Beruf
Der muß also mindestens Elektroklampfe oder Schlagzeug spielen können. 
;)

SCNR

von Mäkkel Eppintosch (Gast)


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Ben schrieb:
> Der muß also mindestens Elektroklampfe oder Schlagzeug spielen können.

Nicht spielen, dremmeln.

Nee. HWK braucht vielleicht der Schonsteinfeger.

@tom: hast Du schön erklärt. Fehlt noch der Satz ab welchem Umsatz 
welche Kosten/Steuern.

von Gesellschaftskritiker (Gast)


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Mal ehrlich... Was soll das mit "Meister" und diesem ganzen Mist 
eigentlich ?! Für mich ist das ein Relikt des Mittelalters :S
Gut, dadurch wird die Qualität zwar zwangsläufig gesichert,

aber es kann doch in einem Rechtsstaat eigentlich nicht sein, dass man 
nicht ohne Meisterbrief und Mitgliedschaft in der HWK seine 
"Erzeugnisse" als Firma verkaufen kann! Wenn dem Kunden das nicht passen 
würde, könnte ers ja einfach lassen.

von Michael K. (charles_b)


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tom schrieb:

> Wenn Du eine GmbH (auch freiberuflich tätig!!!) hast, greift die IHK
> Zwangsmitgliedschaft, da gibt es leider Präzedenzurteile.

Wer freiberuflich tätig ist, unterliegt nicht der IHK. Die Rechtsform 
ist davon unabhängig.

von Michael S. (technicans)


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Michelle Konzack schrieb:
> nur
> werde ich von der HWK Freiburg gezwungen (!!!) den Betrieb als
> Handwerksbetrieb zu führen.

Würde mich auch mal interessieren wie die dich zwingen wollen?
Bliebe ja eigentlich nur der Rechtsweg.
Ich würde so umfangreiche Tätigkeiten bei der Gewerbeanmeldung
schon mal gar nicht angeben und wenn dann so abstakt das man sich
alles oder nichts drunter vorstellen kann.
Ein klassisches gefahrgeneigtes Handwerk sehe ich da jedenfalls
nicht und deshalb sehe ich da keinen Meisterzwang der in der Industrie
ohnehin von der IHK vertreten wird und nicht von der HWK.

von Rainer (Gast)


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Hallo Martin,

wo kann man bei Dir was bestellen?

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Wichtiger als das Können und die Ausstattung sind Kunden.
Handwerkskammer? Nein.
IHK? Ja, die kommen zwangsläufig, sobald du ein Gewerbe anmeldest.
Und sobald du Geld verdienst, wollen die mitessen. Machen kann man 
dagegen immer noch nichts, noch funktioniert die lobby. Für mich sind 
die zu nichts nutze, anfangs habe ich mich noch dahingewendet, wenn ich 
irgendwelche Fragen oder Probleme hatte - da kommt gar nichts. Ein Kropf 
ist sinnvoller. Irgendwann wird dieser Anachronismus aber beerdigt. Ich 
fürchte aber, ich werde es nicht mehr erleben :-(
Aber manchmal gehts ja schneller, als alle gedacht/geglaubt haben :-)

von MorkVomOrk (Gast)


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Martin schrieb:
> Nun wollte ich damit z.B. auch Frontplatten fräsen, gegen bezahlung.
> Jetzt ist meine Frage muss ich wenn ich das als Firma verkaufe dann iwie
> CNC Meister oder iwas sein, oder kann ich das so.
> Achja es wäre ein ein Mann Unternehmen.

Hängt davon ab wo du lebst, prinzipiell ist es ja Fertigung und kein 
Handwerk aber das ist den Kammern (in der Provinz) völlig egal. Sie 
schützen Ihre Mitglieder bis zum bitteren Ende vor evtl. Konkurrenz. Das 
gilt übrigens nur für deutsche, EU-Ausländer haben 
Niederlassungsfreiheit.

Wenn du die Schmarotzer und Kartellinhaber fragst kommst du auf deren 
Radarschirm also erstmal unter falschem Namen Auskunft einholen.

Fang einfach an, Wenn es ein lohnendes Geschäft wird kaufst du evtl. den 
Meister (ist üblich) oder verlegst die Fertigung ins nahe Ausland. Da 
ist zwar auch nicht alles eitel Sonnenschein aber die Kartelle aus dem 
Mittelalter sind nicht vorhanden. Dann gibt es hiere halt nur noch ein 
Handelsgeschäft.

von Martin (Gast)


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Hey Danke für die vielen Antworten.
Das mit der IHK/HWK scheint ja echt nicht so einfach zu sein.
Dann werd ich da mal anfragen (vllt. als Sepp ;-))

Ja Bestellen noch nichts, bzw was würdest du denn benötigen?

von Rainer (Gast)


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Platinenmaterial 1,5mm dick (ohne Leiterbahn) ,Plexiglas, Gehäuse.
Material habe ich hier.

von Rainer (Gast)


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...ich würde die bei der IHK nicht "aufscheuchen".
Einfach Gewerbe anmelden. Die kommen dann schon mit der 
Beitragsrechnung.
Umsatz/Gewinn wird auch vom Finanzamt zur IHK übermittelt.

von Klaus W. (mfgkw)


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tom schrieb:
> Wenn also der freiberufliche Anteil überwiegt, weil Du z.B. für Deine
> Kunden die Platinen auch entwickelst und qualifizierst, dann ist das
> nicht mehr gewerblich, auch wenn Du sie fertigst. Man kann da auch mit
> Umsatz oder Gewinn aufteilungsmässig rangehen, je nachdem wie es besser
> passt und dem Finanzamt ist es letztlich wurscht, weil sich die Steuern
> nur anders aufteilen aber unterm Strich ca. auf das gleiche kommen.

Das sieht das FA aber nicht so entspannt.
Hier wird es wohl darauf rauslaufen, daß es eben nicht freiberuflich 
ist.

Das FA schluckt das erstmal, wenn man trotzdem kein Gewerbe draus macht, 
sondern es als freiberuflich deklariert.
Aber bei der ersten Betriebsprüfung wird es ggf. teuer, weil sie dann 
eben doch genau hinsehen; schließlich erspart man sich die gesamte 
Gewerbesteuer dadurch.

Bei mir haben sie schon mehrfach ziemlich hartnäckig nachgehakt, was ich 
genau mache und warum - eben wegen der Abgrenzung zum Gewerbe.

Im Zweifelsfall kann man auch beides machen - die ingenieursmäßige 
Tätigkeit als Freiberufler, und parallel ein Gewerbe für den Rest.
Dann hat man gute Chancen, das Gewerbe unter der Freigrenze zu halten 
und damit auch keine Gewerbesteuer zu zahlen, und es ist wasserdicht - 
man macht sich nicht angreifbar.

von Martin (Gast)


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@Rainer: Hallo Rainer, du ich komm nicht ganz mit.
Was benötigst du jetzt? Material?

von Rainer (Gast)


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Material habe ich wie gesagt hier.
Bräuchte das dann CNC gefräst nach Zeichnung, bzw. DXF Datei.

von Michael S. (technicans)


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@ Rainer
@ Martin
Tauscht doch eure Emails aus und besprecht geschäftliches persönlich
wenn keiner von euch hier angemeldet ist. Muss nur der Martin
mit beginnen. Wenn der allerdings nicht mehr mit liest wird das dann
wohl nichts.

von Rainer (Gast)


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Kontakt unter: www.klimaregelung.de

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