Hallo,
ich habe mir eine Portalfräse geleistet.
Nun wollte ich damit z.B. auch Frontplatten fräsen, gegen bezahlung.
Jetzt ist meine Frage muss ich wenn ich das als Firma verkaufe dann iwie
CNC Meister oder iwas sein, oder kann ich das so.
Achja es wäre ein ein Mann Unternehmen.
Mach erst mal bei der nächstgelegenen IHK einen Existensgründungskurs
und hol dir Rat von Experten. Das ist bei so einem Vorhaben gut
investiertes Geld. Im Zweifel kann man auch die Handwerkskammer
fragen, die ohnehin davon erfährt, aber ob die so interessenneutral
antwortet kann ich dir auch nicht sagen. Gefahrgeneigt scheint eine
derartige Dienstleistung ja nicht zu sein und wäre damit für jeden
zulässig, würde ich mal sagen, aber das ist natürlich nicht verbindlich.
Martin schrieb:> Hallo,>> ich habe mir eine Portalfräse geleistet.> Nun wollte ich damit z.B. auch Frontplatten fräsen, gegen bezahlung.> Jetzt ist meine Frage muss ich wenn ich das als Firma verkaufe dann iwie> CNC Meister oder iwas sein, oder kann ich das so.> Achja es wäre ein ein Mann Unternehmen.
Das kommt darauf an, aber wenn Du pro Tag ein Set von 100 Frontplatten
lieferst, MUSST Du einen Meister in irgendeinem Metal-Beruf haben.
Bei mir ist es genauso, bin Ingenieuering für Elektronik, wenn ich aber
meine Platinen produziere und bestücke, brauche ich einen Meisterbrief
in einem Elektro- oder Elektronikgewerbe.
Die Frage ist allerdings, wo ist die Grenze zwischen Handwerk und
Industrie, denn hier in der Nähe von mir ist eine Tochtergesellschaft
von Siemens und das ist ein Industriebetrieb, obwohl die mit den
gleichen Maschinen arbeiten wie ich und das gleiche produzieren... nur
werde ich von der HWK Freiburg gezwungen (!!!) den Betrieb als
Handwerksbetrieb zu führen.
In den Gesetzbüchern habe ich dazu KEINE eindeutige definition
gefunden.
Grüße
Michelle
@Michelle
das kommt auch darauf an wie du was in deine GA schreibst
aber ein gespraech / beratung mit einer kompetenten Stelle
ist seehr zu empfehlen
vlG
Charly
@Michelle
Mir ist nicht bekannt, das die HWK Dich zwingen kann und Du selbst
findest ja auch keine gesetzmässige Grundlage dafür.
Die wollen nur Beitrag abkassieren bei Dir.
Wenn Du ein Ing.-Büro als Einzelunternehmen (auch mit Angestellten)
führst, wirst Du max. gewerbesteuerpflichtig, wenn eine
produzierende==gewerbliche Tätigkeit überwiegt. Zum Thema was ist
freiberuflich u. was nicht findest Du infos im netz, bist ja nicht auf
den Kopf gefallen.
Wenn also der freiberufliche Anteil überwiegt, weil Du z.B. für Deine
Kunden die Platinen auch entwickelst und qualifizierst, dann ist das
nicht mehr gewerblich, auch wenn Du sie fertigst. Man kann da auch mit
Umsatz oder Gewinn aufteilungsmässig rangehen, je nachdem wie es besser
passt und dem Finanzamt ist es letztlich wurscht, weil sich die Steuern
nur anders aufteilen aber unterm Strich ca. auf das gleiche kommen.
Wenn Du eine GmbH (auch freiberuflich tätig!!!) hast, greift die IHK
Zwangsmitgliedschaft, da gibt es leider Präzedenzurteile.
Aber HWK, nee - nicht das ich wüsste.
gruss + gutt lack weiterhin und pass auf das du nicht ha-eff verstrahlst
:o).
tom.
Ben schrieb:
> Der muß also mindestens Elektroklampfe oder Schlagzeug spielen können.
Nicht spielen, dremmeln.
Nee. HWK braucht vielleicht der Schonsteinfeger.
@tom: hast Du schön erklärt. Fehlt noch der Satz ab welchem Umsatz
welche Kosten/Steuern.
Mal ehrlich... Was soll das mit "Meister" und diesem ganzen Mist
eigentlich ?! Für mich ist das ein Relikt des Mittelalters :S
Gut, dadurch wird die Qualität zwar zwangsläufig gesichert,
aber es kann doch in einem Rechtsstaat eigentlich nicht sein, dass man
nicht ohne Meisterbrief und Mitgliedschaft in der HWK seine
"Erzeugnisse" als Firma verkaufen kann! Wenn dem Kunden das nicht passen
würde, könnte ers ja einfach lassen.
tom schrieb:> Wenn Du eine GmbH (auch freiberuflich tätig!!!) hast, greift die IHK> Zwangsmitgliedschaft, da gibt es leider Präzedenzurteile.
Wer freiberuflich tätig ist, unterliegt nicht der IHK. Die Rechtsform
ist davon unabhängig.
Michelle Konzack schrieb:> nur> werde ich von der HWK Freiburg gezwungen (!!!) den Betrieb als> Handwerksbetrieb zu führen.
Würde mich auch mal interessieren wie die dich zwingen wollen?
Bliebe ja eigentlich nur der Rechtsweg.
Ich würde so umfangreiche Tätigkeiten bei der Gewerbeanmeldung
schon mal gar nicht angeben und wenn dann so abstakt das man sich
alles oder nichts drunter vorstellen kann.
Ein klassisches gefahrgeneigtes Handwerk sehe ich da jedenfalls
nicht und deshalb sehe ich da keinen Meisterzwang der in der Industrie
ohnehin von der IHK vertreten wird und nicht von der HWK.
Wichtiger als das Können und die Ausstattung sind Kunden.
Handwerkskammer? Nein.
IHK? Ja, die kommen zwangsläufig, sobald du ein Gewerbe anmeldest.
Und sobald du Geld verdienst, wollen die mitessen. Machen kann man
dagegen immer noch nichts, noch funktioniert die lobby. Für mich sind
die zu nichts nutze, anfangs habe ich mich noch dahingewendet, wenn ich
irgendwelche Fragen oder Probleme hatte - da kommt gar nichts. Ein Kropf
ist sinnvoller. Irgendwann wird dieser Anachronismus aber beerdigt. Ich
fürchte aber, ich werde es nicht mehr erleben :-(
Aber manchmal gehts ja schneller, als alle gedacht/geglaubt haben :-)
Martin schrieb:> Nun wollte ich damit z.B. auch Frontplatten fräsen, gegen bezahlung.> Jetzt ist meine Frage muss ich wenn ich das als Firma verkaufe dann iwie> CNC Meister oder iwas sein, oder kann ich das so.> Achja es wäre ein ein Mann Unternehmen.
Hängt davon ab wo du lebst, prinzipiell ist es ja Fertigung und kein
Handwerk aber das ist den Kammern (in der Provinz) völlig egal. Sie
schützen Ihre Mitglieder bis zum bitteren Ende vor evtl. Konkurrenz. Das
gilt übrigens nur für deutsche, EU-Ausländer haben
Niederlassungsfreiheit.
Wenn du die Schmarotzer und Kartellinhaber fragst kommst du auf deren
Radarschirm also erstmal unter falschem Namen Auskunft einholen.
Fang einfach an, Wenn es ein lohnendes Geschäft wird kaufst du evtl. den
Meister (ist üblich) oder verlegst die Fertigung ins nahe Ausland. Da
ist zwar auch nicht alles eitel Sonnenschein aber die Kartelle aus dem
Mittelalter sind nicht vorhanden. Dann gibt es hiere halt nur noch ein
Handelsgeschäft.
Hey Danke für die vielen Antworten.
Das mit der IHK/HWK scheint ja echt nicht so einfach zu sein.
Dann werd ich da mal anfragen (vllt. als Sepp ;-))
Ja Bestellen noch nichts, bzw was würdest du denn benötigen?
...ich würde die bei der IHK nicht "aufscheuchen".
Einfach Gewerbe anmelden. Die kommen dann schon mit der
Beitragsrechnung.
Umsatz/Gewinn wird auch vom Finanzamt zur IHK übermittelt.
tom schrieb:> Wenn also der freiberufliche Anteil überwiegt, weil Du z.B. für Deine> Kunden die Platinen auch entwickelst und qualifizierst, dann ist das> nicht mehr gewerblich, auch wenn Du sie fertigst. Man kann da auch mit> Umsatz oder Gewinn aufteilungsmässig rangehen, je nachdem wie es besser> passt und dem Finanzamt ist es letztlich wurscht, weil sich die Steuern> nur anders aufteilen aber unterm Strich ca. auf das gleiche kommen.
Das sieht das FA aber nicht so entspannt.
Hier wird es wohl darauf rauslaufen, daß es eben nicht freiberuflich
ist.
Das FA schluckt das erstmal, wenn man trotzdem kein Gewerbe draus macht,
sondern es als freiberuflich deklariert.
Aber bei der ersten Betriebsprüfung wird es ggf. teuer, weil sie dann
eben doch genau hinsehen; schließlich erspart man sich die gesamte
Gewerbesteuer dadurch.
Bei mir haben sie schon mehrfach ziemlich hartnäckig nachgehakt, was ich
genau mache und warum - eben wegen der Abgrenzung zum Gewerbe.
Im Zweifelsfall kann man auch beides machen - die ingenieursmäßige
Tätigkeit als Freiberufler, und parallel ein Gewerbe für den Rest.
Dann hat man gute Chancen, das Gewerbe unter der Freigrenze zu halten
und damit auch keine Gewerbesteuer zu zahlen, und es ist wasserdicht -
man macht sich nicht angreifbar.
@ Rainer
@ Martin
Tauscht doch eure Emails aus und besprecht geschäftliches persönlich
wenn keiner von euch hier angemeldet ist. Muss nur der Martin
mit beginnen. Wenn der allerdings nicht mehr mit liest wird das dann
wohl nichts.