Forum: Offtopic Urheberrecht abgelaufen?


von AG (Gast)


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Haloa,
ich habe ein tolles 50er Jahre Elektronik Buch von meinem 
Onkel(mittlerweile 82) geschenkt bekommen. In dem Buch welches 900 
Seiten stark ist befinden sich zig tausend Schaltungen. 
Röhrenschaltungen, Radarschaltungen und und und. Das Buch ist so schön 
das ich mir überlege es im Internet zu veröffentlichen. Jedoch weiß ich 
nicht wie es da mit dem Urheberrecht aussieht, das Buch ist immerhin von 
1957.

Achso es ist übringstens aus den USA :)

von ..... (Gast)


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Folgendes gilt für DEUTSCHLAND:
Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der 
Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt 
das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Mit Ende der 
Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei. Stets gemeinfrei sind nach § 5 UrhG 
amtliche Werke.

Wichtig also: Der Urheber muss TOT sein, dann fangen die 70 Jahre an.

ABER: Evtl. müsstest du Amerikanisches Recht beachten....


Riskiere in der Hinsicht aber nicht zu viel!

von Bernhard S. (b_spitzer)


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Schutzzeitraum ist 70 Jahre. Wenn es danach eine neue Auflage gab, zählt 
die. Im Zweifelsfall würde ich mir vom Verlag eine schriftliche 
Erlaubnis holen. Du kannst Dir z.B. ein besonderes Nutzungsrecht 
(Scannen und Veröffentlichen) einräumen lassen. Das Urheberrecht bleibt 
davon aber unangetastet.

unn tschuess
Bernhard

von Optiker (Gast)


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> 900 Seiten stark ist befinden sich zig tausend Schaltungen.

Dann braucht man noch ein Microfilm-Lesegerät...

von Silvia A. (silvia)


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für Werke vor 2010 gilt nur eine Schutzfrist von 50 Jahren. Schaltungen 
sind jedoch grundsätzlich nicht Urhebrrechtlich geschützt,  nur die 
Schaltpläne. Also Schaltpläne neu (und etwas verändert) zeichnen.
Schaltungen könnten Patentrechtlich geschützt sein (ist aber 
unwahrscheinlich)

von PEte (Gast)


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Hmm...
Danke für die Antworten. Wenn das so kompliziert ist, dann ist mir das 
auch zu blöd. Schade eigentlich.

Optiker schrieb:
>> 900 Seiten stark ist befinden sich zig tausend Schaltungen.
>
> Dann braucht man noch ein Microfilm-Lesegerät...

2-4 Schaltungen pro Seite fast durchgehend :)

BTW. Was sind eigentlich bi-quinary Nixie röhren?

von Peter R. (pnu)


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bi-quinär

zwei- fünffach

möglicherweise eine dekadische Anzeige, bei der je fünf Zeichen 
(Kathoden) einer Anode zugeordnet sind.

von Ernestus P. (malzeit) Benutzerseite


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AG schrieb:
> Achso es ist übringstens aus den USA :)

Nach alter Gesetzgebung war es bei Werken aus den USA eine Beanspruchung 
des Urheberrechts erforderlich. Wenn kein Copyrightvermerk im klappen 
Text ist, sollte es uneingeschränkt nutzbar sein. Da reicht aber schon 
ein © irgendwo an einer unscheinbaren Stelle.

Heute tritt in den meisten Länder das Urheberrecht automatisch mit der 
Veröffentlichung in Kraft.

von Winfried (Gast)


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http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit

70 Jahre nach Tod sind korrekt. Wo hast du die 50 Jahre vor 2010 her?

von Lehrmann M. (ubimbo)


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Winfried schrieb:
> Wo hast du die 50 Jahre vor 2010 her?

Da muss man zwischen Lichbild und Lichtbildwerk unterscheiden:

- Lichbildwerk: 70 Jahre nach Tod des Photographen (§ 64 UrhG, 
Regelschutzfrist)
- Lichtbild: 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung oder 50 Jahre 
nach Erstellung, wenn das Lichtbild nie veröffentlicht wurde (§ 72 III 
UrhG)

von Michael S. (technicans)


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Würde ich mir keinen Kopf machen. Schaltungsideen können viele haben
und mit ein paar Schaltungsänderungen und anderen Schutzmechanismen
kann man da problemlos nachbauen und mit dem Verkauf Geld verdienen.
Sogar wenn noch andere Schutzrechte drauf sind. Allerdings besteht
immer die Gefahr verklagt zu werden, selbst wenn man wissentlich 
Schutzrechte gar nicht verletzt hat. Die Beweislast liegt beim 
Schutzrechteträger. Das ist ein Risiko das man eingehen muss und kann.
Mal von diesem vertretbarem Risiko gibts noch ganz andere Geldhyänen
die einen den Spaß an Elektronik verderben möchten, auch wenn das nicht
deren Intention ist.

von Thomas S. (downloader)


Angehängte Dateien:

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Hallo Silvia,

Schaltungen können durch Patente geschützt sein - 
http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=1020050300480&CURSOR=1 
und durch Gebrauchsmuster.

Das Gebrauchsmuster gilt nur in Deutschland. Ich selbst habe ein 
Gebrauchsmuster auf ein analoges Tiefpassfilter eintragen lassen. Es 
erlaubt mir, Anderen die kommerzielle Nutzung meiner Erfindung zu 
verbieten (innerhalb Deutschlands) - wie beim Patent.

Das Gebrauchsmuster kostet 40€.

Gruß Thomas

von John D. (Gast)


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AG schrieb:
> Onkel(mittlerweile 82) geschenkt bekommen. In dem Buch welches 900
> Seiten stark ist befinden sich zig tausend Schaltungen.
> Röhrenschaltungen, Radarschaltungen und und und. Das Buch ist so schön
> das ich mir überlege es im Internet zu veröffentlichen. Jedoch weiß ich
> nicht wie es da mit dem Urheberrecht aussieht, das Buch ist immerhin von
> 1957.

Kannst du uns auch verraten, welches Buch das ist? Zunächst klang es für 
mich nach dem "Guidebook of electronic circuits". Dabei würde sich die 
Mühe der Veröffentlichung nicht lohnen: 1) von den 1000en Schaltungen 
fand ich vielleicht nur ein Dutzend interessant (und genutzt habe ich 
bisher garkeine), 2) steht das Buch in fast jeder Uni-Bibliothek und 3) 
stammen (nahezu?) alle Schaltungen ohnehin aus Zeitschriften.
Allerdings spricht das von dir genannte Veröffentlichungsdatum gegen 
meine Annahme - außer es handelt sich um einen Zahlendreher (1975?).

von Michael S. (technicans)


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Thomas Strauß schrieb:
> Ich selbst habe ein
> Gebrauchsmuster auf ein analoges Tiefpassfilter eintragen lassen.

Komisch, dein Name ist in der Liste der Erfinder gar nicht zu finden.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Thomas Strauß schrieb:
>> Ich selbst habe ein
>> Gebrauchsmuster auf ein analoges Tiefpassfilter eintragen lassen.
>
> Komisch, dein Name ist in der Liste der Erfinder gar nicht zu finden.

http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=2020100163269&CURSOR=29

von Michael S. (technicans)


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Danke, Jörg, kann ich zwar keinen Zusammenhang mit dem Link von Thomas
herstellen, aber ich bin mit dem Patent-Zeugs ohnehin nicht vertraut.
Es fehlt halt der Lösungsweg zur Lösung.

von Hannes L. (hannes)


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Michael S. schrieb:
> Komisch, dein Name ist in der Liste der Erfinder gar nicht zu finden.

Komisch, ich hab' den stromgesteuerten Tiefpass gefunden... ^^

...

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