Haloa, ich habe ein tolles 50er Jahre Elektronik Buch von meinem Onkel(mittlerweile 82) geschenkt bekommen. In dem Buch welches 900 Seiten stark ist befinden sich zig tausend Schaltungen. Röhrenschaltungen, Radarschaltungen und und und. Das Buch ist so schön das ich mir überlege es im Internet zu veröffentlichen. Jedoch weiß ich nicht wie es da mit dem Urheberrecht aussieht, das Buch ist immerhin von 1957. Achso es ist übringstens aus den USA :)
Folgendes gilt für DEUTSCHLAND: Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei. Stets gemeinfrei sind nach § 5 UrhG amtliche Werke. Wichtig also: Der Urheber muss TOT sein, dann fangen die 70 Jahre an. ABER: Evtl. müsstest du Amerikanisches Recht beachten.... Riskiere in der Hinsicht aber nicht zu viel!
Schutzzeitraum ist 70 Jahre. Wenn es danach eine neue Auflage gab, zählt die. Im Zweifelsfall würde ich mir vom Verlag eine schriftliche Erlaubnis holen. Du kannst Dir z.B. ein besonderes Nutzungsrecht (Scannen und Veröffentlichen) einräumen lassen. Das Urheberrecht bleibt davon aber unangetastet. unn tschuess Bernhard
> 900 Seiten stark ist befinden sich zig tausend Schaltungen.
Dann braucht man noch ein Microfilm-Lesegerät...
für Werke vor 2010 gilt nur eine Schutzfrist von 50 Jahren. Schaltungen sind jedoch grundsätzlich nicht Urhebrrechtlich geschützt, nur die Schaltpläne. Also Schaltpläne neu (und etwas verändert) zeichnen. Schaltungen könnten Patentrechtlich geschützt sein (ist aber unwahrscheinlich)
Hmm... Danke für die Antworten. Wenn das so kompliziert ist, dann ist mir das auch zu blöd. Schade eigentlich. Optiker schrieb: >> 900 Seiten stark ist befinden sich zig tausend Schaltungen. > > Dann braucht man noch ein Microfilm-Lesegerät... 2-4 Schaltungen pro Seite fast durchgehend :) BTW. Was sind eigentlich bi-quinary Nixie röhren?
bi-quinär zwei- fünffach möglicherweise eine dekadische Anzeige, bei der je fünf Zeichen (Kathoden) einer Anode zugeordnet sind.
AG schrieb: > Achso es ist übringstens aus den USA :) Nach alter Gesetzgebung war es bei Werken aus den USA eine Beanspruchung des Urheberrechts erforderlich. Wenn kein Copyrightvermerk im klappen Text ist, sollte es uneingeschränkt nutzbar sein. Da reicht aber schon ein © irgendwo an einer unscheinbaren Stelle. Heute tritt in den meisten Länder das Urheberrecht automatisch mit der Veröffentlichung in Kraft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod sind korrekt. Wo hast du die 50 Jahre vor 2010 her?
Winfried schrieb: > Wo hast du die 50 Jahre vor 2010 her? Da muss man zwischen Lichbild und Lichtbildwerk unterscheiden: - Lichbildwerk: 70 Jahre nach Tod des Photographen (§ 64 UrhG, Regelschutzfrist) - Lichtbild: 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung oder 50 Jahre nach Erstellung, wenn das Lichtbild nie veröffentlicht wurde (§ 72 III UrhG)
Würde ich mir keinen Kopf machen. Schaltungsideen können viele haben und mit ein paar Schaltungsänderungen und anderen Schutzmechanismen kann man da problemlos nachbauen und mit dem Verkauf Geld verdienen. Sogar wenn noch andere Schutzrechte drauf sind. Allerdings besteht immer die Gefahr verklagt zu werden, selbst wenn man wissentlich Schutzrechte gar nicht verletzt hat. Die Beweislast liegt beim Schutzrechteträger. Das ist ein Risiko das man eingehen muss und kann. Mal von diesem vertretbarem Risiko gibts noch ganz andere Geldhyänen die einen den Spaß an Elektronik verderben möchten, auch wenn das nicht deren Intention ist.
Hallo Silvia, Schaltungen können durch Patente geschützt sein - http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=1020050300480&CURSOR=1 und durch Gebrauchsmuster. Das Gebrauchsmuster gilt nur in Deutschland. Ich selbst habe ein Gebrauchsmuster auf ein analoges Tiefpassfilter eintragen lassen. Es erlaubt mir, Anderen die kommerzielle Nutzung meiner Erfindung zu verbieten (innerhalb Deutschlands) - wie beim Patent. Das Gebrauchsmuster kostet 40€. Gruß Thomas
AG schrieb: > Onkel(mittlerweile 82) geschenkt bekommen. In dem Buch welches 900 > Seiten stark ist befinden sich zig tausend Schaltungen. > Röhrenschaltungen, Radarschaltungen und und und. Das Buch ist so schön > das ich mir überlege es im Internet zu veröffentlichen. Jedoch weiß ich > nicht wie es da mit dem Urheberrecht aussieht, das Buch ist immerhin von > 1957. Kannst du uns auch verraten, welches Buch das ist? Zunächst klang es für mich nach dem "Guidebook of electronic circuits". Dabei würde sich die Mühe der Veröffentlichung nicht lohnen: 1) von den 1000en Schaltungen fand ich vielleicht nur ein Dutzend interessant (und genutzt habe ich bisher garkeine), 2) steht das Buch in fast jeder Uni-Bibliothek und 3) stammen (nahezu?) alle Schaltungen ohnehin aus Zeitschriften. Allerdings spricht das von dir genannte Veröffentlichungsdatum gegen meine Annahme - außer es handelt sich um einen Zahlendreher (1975?).
Thomas Strauß schrieb: > Ich selbst habe ein > Gebrauchsmuster auf ein analoges Tiefpassfilter eintragen lassen. Komisch, dein Name ist in der Liste der Erfinder gar nicht zu finden.
Michael S. schrieb: > Thomas Strauß schrieb: >> Ich selbst habe ein >> Gebrauchsmuster auf ein analoges Tiefpassfilter eintragen lassen. > > Komisch, dein Name ist in der Liste der Erfinder gar nicht zu finden. http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=2020100163269&CURSOR=29
Danke, Jörg, kann ich zwar keinen Zusammenhang mit dem Link von Thomas herstellen, aber ich bin mit dem Patent-Zeugs ohnehin nicht vertraut. Es fehlt halt der Lösungsweg zur Lösung.
Michael S. schrieb: > Komisch, dein Name ist in der Liste der Erfinder gar nicht zu finden. Komisch, ich hab' den stromgesteuerten Tiefpass gefunden... ^^ ...
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