Jetzt hab ich aber die Schnautze voll!

OP #2215606
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Hallo,

vor einigen Tagen verkaufte ich einen Opel bei ebay. Der höchstbietende 
ist jmd. mit einem Bewertungspunktestand von 0, das heißt er ist neu bei 
ebay. Kurz nach Auktionsende bekam ich diese mail:

"haqllo habe gerade ihren astra ersteigert also man kann den mit 
kurzzeitkennzeichen fahren
würde montag oder deinstag ihn abholen kommen bitte schicken sie mir für 
eine genaue termin absprache ihr telefon vielen dank mfg"

Also mein Telefon hat er nicht bekommen, nur meine Telefonnummer. Und 
von Rechtschreibung hat der wohl auch noch nie was gehört. Seine 
Email-adresse ist auch der Hammer: ich3007198[Zahl,Zahl,Zahl)@web.de .

Nun hat er seit 1 1/2 Wochen meine Telefonnummer nur er hat noch nie 
angerufen, um einen Abholtermin zu vereinbaren. Er antwortet auch nicht 
auf meine zahlreichen mails. Als ich nun die Transaktion beenden wollte 
lehnte er dies ab . Natürlich ohne sein Kommentar dazu abzugeben (bei 
der Anfrage auf das Beenden der Transaktion erhielt er diese Nachricht 
von mir: "Da Sie anscheinend nur aus Spaß auf den Opel geboten haben 
werde ich das Angebot beenden und das Auto an einen unterlegenen Bieter 
verkaufen. Trozdem wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Glück bei 
anderen Auktionen"). Natürlich habe ich vom Geld auch noch nichts 
gesehen.

Jetzt will ich den Opel gegen den Willen des Höchstbietenden an einen 
unterlegenen Bieter verkaufen oder in eine neue Auktion stellen. Darf 
ich das jetzt schon machen? Auktionsende war 26.05.11
#2215725
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Na, drei Wochen kannste ihn ja für die Erfüllung Zeit geben.
Vielleicht ist er ja krank und kann den Kauf nicht abwickeln.
Setze ihm eine Frist und wenn er diese verstreichen lässt,
befindet er sich in Verzug mit der Folge das du wegen
Nichterfüllung daraus deine Konsequenzen ziehst. Bei so einer 
Rechtschreibung kann das ein Zugereister, Sitzenbleiber oder
einfach ein Minderjähriger sein. Da würde ich mir keinen Kopf
machen.
Was der Käufer will ist völlig Wumpe weil der sich im Zugzwang
befindet. Du kannst aber problemlos deine Erfüllungsrechte
geltend machen.
Gast #2215744
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Evtl. mal nachfragen, wieviel Jahre er absitzen muss, dann weißt du, 
wann er das Auto holt. :-D

Scheint ein südländischer Autohändler zu sein (genauer: Türkei), hatte 
ich mal bei Mobile.de. Man wird regelrecht mit Anrufen bombardiert und 
am Telefon beleidigt, wenn man sagt, das Auto ist verkauft. Echtes 
Interesse haben die nur, wenn der Preis entsprechend klein ist.

Also die Frist abwarten, die ebay vorgibt (Link steht ja weiter oben), 
dann ist die Sache erledigt.
OP #2215767
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Also wenn er Krank wäre dann könnte er es ja auch sagen. Er hat das 
beenden der Transaktion ja abgelehnt, das heißt, dass er bei ebay vorbei 
geschaut haben muss.

Ich habe ihm jetzt per mail eine 3 tägige Frist gegeben, in der er das 
Geld an mich überweisen kann. Sollte dies nicht passieren so würde ich 
den fall melden. Jetzt hilft nurnoch abwarten.
#2225402
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Schriftliche Mahnung mit Frist am besten per Einschreiben Rückschein und 
danach einen gerichtlichen Mahnbescheid kostet fast nichts aber der 
Käufer wird sich sicherlich melden ohne verhandeln zu wollen.

Vielleicht ist auch ein kleiner Schadensersatz drin, weil du ja das Auto 
abgemeldet hast und dich nun jemand anderes auf die Arbeit fahren 
musste....
#2225855
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Thomas O. schrieb:
> Schriftliche Mahnung mit Frist am besten per Einschreiben Rückschein und
> danach einen gerichtlichen Mahnbescheid kostet fast nichts aber der
> Käufer wird sich sicherlich melden ohne verhandeln zu wollen.

Es ist aber die Frage, ob die Adresse übermittelt wird, bei "Bezahlung 
bei Abholung".

Thomas S. schrieb:
> Ach ne ich hab geschafft, das angebot abzubrechen und die neue Auktion
> endet diesen Samstag. Wehe jemand mit einem Bewertungspunktestand von
> <10 bietet auf die Karre.

Ich hätte gleich einen Fall über eBay eröffnet. Letztendlich hat der 
Käufer da nichts zu befürchten; zahlt er, wird der Fall geschlossen, 
zahlt er nicht, bekommst du die Gebüren wieder und kannst an unterlegene 
verkaufen. In letzterem Fall tut es dem Käufer auch nichts, da eBay erst 
wirklich einschreitet, wenn er das ein paar mal hintereinander macht. 
Ansonsten hat eBay damit kein Problem, so lange sie ihre Gebühren 
bekommen.

P.S: Eigentlich dürftest du ja eh noch keinen eBayaccount haben :P
OP #2226750
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Naja jetzt habe ich eine neue Auktion gestartet. Wenn ich sehe, dass 
jemand mit 0 Bewertungspunkten bietet, werde ich ihn von der Auktion 
ausschließen. Sowas muss ich mir nicht bieten lassen.

Die Eltern von dem Spaßbieter müssen aber Tierisch stolz auf ihn sein. 
Echt schade, dass die Menschheit immer dümmer wird.


Und ich hab noch eine gebrauchte Glaskugel, allerdings ist die hälfte 
des magischen Rauches entwichen. Die kann mit einem Elko natürlich 
wieder nachgefüllt werden.

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