Hallo, vor einigen Tagen verkaufte ich einen Opel bei ebay. Der höchstbietende ist jmd. mit einem Bewertungspunktestand von 0, das heißt er ist neu bei ebay. Kurz nach Auktionsende bekam ich diese mail: "haqllo habe gerade ihren astra ersteigert also man kann den mit kurzzeitkennzeichen fahren würde montag oder deinstag ihn abholen kommen bitte schicken sie mir für eine genaue termin absprache ihr telefon vielen dank mfg" Also mein Telefon hat er nicht bekommen, nur meine Telefonnummer. Und von Rechtschreibung hat der wohl auch noch nie was gehört. Seine Email-adresse ist auch der Hammer: ich3007198[Zahl,Zahl,Zahl)@web.de . Nun hat er seit 1 1/2 Wochen meine Telefonnummer nur er hat noch nie angerufen, um einen Abholtermin zu vereinbaren. Er antwortet auch nicht auf meine zahlreichen mails. Als ich nun die Transaktion beenden wollte lehnte er dies ab . Natürlich ohne sein Kommentar dazu abzugeben (bei der Anfrage auf das Beenden der Transaktion erhielt er diese Nachricht von mir: "Da Sie anscheinend nur aus Spaß auf den Opel geboten haben werde ich das Angebot beenden und das Auto an einen unterlegenen Bieter verkaufen. Trozdem wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Glück bei anderen Auktionen"). Natürlich habe ich vom Geld auch noch nichts gesehen. Jetzt will ich den Opel gegen den Willen des Höchstbietenden an einen unterlegenen Bieter verkaufen oder in eine neue Auktion stellen. Darf ich das jetzt schon machen? Auktionsende war 26.05.11
Wer teure Sachen auf Ebay verscherbelt ist selber schuld.
Na, drei Wochen kannste ihn ja für die Erfüllung Zeit geben. Vielleicht ist er ja krank und kann den Kauf nicht abwickeln. Setze ihm eine Frist und wenn er diese verstreichen lässt, befindet er sich in Verzug mit der Folge das du wegen Nichterfüllung daraus deine Konsequenzen ziehst. Bei so einer Rechtschreibung kann das ein Zugereister, Sitzenbleiber oder einfach ein Minderjähriger sein. Da würde ich mir keinen Kopf machen. Was der Käufer will ist völlig Wumpe weil der sich im Zugzwang befindet. Du kannst aber problemlos deine Erfüllungsrechte geltend machen.
Evtl. mal nachfragen, wieviel Jahre er absitzen muss, dann weißt du, wann er das Auto holt. :-D Scheint ein südländischer Autohändler zu sein (genauer: Türkei), hatte ich mal bei Mobile.de. Man wird regelrecht mit Anrufen bombardiert und am Telefon beleidigt, wenn man sagt, das Auto ist verkauft. Echtes Interesse haben die nur, wenn der Preis entsprechend klein ist. Also die Frist abwarten, die ebay vorgibt (Link steht ja weiter oben), dann ist die Sache erledigt.
Also wenn er Krank wäre dann könnte er es ja auch sagen. Er hat das beenden der Transaktion ja abgelehnt, das heißt, dass er bei ebay vorbei geschaut haben muss. Ich habe ihm jetzt per mail eine 3 tägige Frist gegeben, in der er das Geld an mich überweisen kann. Sollte dies nicht passieren so würde ich den fall melden. Jetzt hilft nurnoch abwarten.
Thilo M. schrieb: > Evtl. mal nachfragen, wieviel Jahre er absitzen muss, dann weißt du, > wann er das Auto holt. :-D Gibts im Knast jetzt auch schon Internet und Äbäh?
Ich würde mal davon ausgehen, dass er mit dieser Masche Dich weichkocht, um Dich für eine Preisminderung entsprechend positiv einzustimmen. Hart bleiben!
Der Schelm schrieb: > Hart bleiben! Immer doch. Ich hoffe der hat bei ebay wenigstens seinen richtigen Namen abgegeben damit ich ihm richtig Probleme machen kann, wenn er nicht zahlt.
Thomas S. schrieb: > diese mail Nicht zufallig dieser Kandidat hier? Beitrag "Mail von hotmail: Ist die IP-Adresse im Feld X-Originating-IP richtig?" ;-P
Schriftliche Mahnung mit Frist am besten per Einschreiben Rückschein und danach einen gerichtlichen Mahnbescheid kostet fast nichts aber der Käufer wird sich sicherlich melden ohne verhandeln zu wollen. Vielleicht ist auch ein kleiner Schadensersatz drin, weil du ja das Auto abgemeldet hast und dich nun jemand anderes auf die Arbeit fahren musste....
Ach ne ich hab geschafft, das angebot abzubrechen und die neue Auktion endet diesen Samstag. Wehe jemand mit einem Bewertungspunktestand von <10 bietet auf die Karre.
Thomas O. schrieb: > Schriftliche Mahnung mit Frist am besten per Einschreiben Rückschein und > danach einen gerichtlichen Mahnbescheid kostet fast nichts aber der > Käufer wird sich sicherlich melden ohne verhandeln zu wollen. Es ist aber die Frage, ob die Adresse übermittelt wird, bei "Bezahlung bei Abholung". Thomas S. schrieb: > Ach ne ich hab geschafft, das angebot abzubrechen und die neue Auktion > endet diesen Samstag. Wehe jemand mit einem Bewertungspunktestand von > <10 bietet auf die Karre. Ich hätte gleich einen Fall über eBay eröffnet. Letztendlich hat der Käufer da nichts zu befürchten; zahlt er, wird der Fall geschlossen, zahlt er nicht, bekommst du die Gebüren wieder und kannst an unterlegene verkaufen. In letzterem Fall tut es dem Käufer auch nichts, da eBay erst wirklich einschreitet, wenn er das ein paar mal hintereinander macht. Ansonsten hat eBay damit kein Problem, so lange sie ihre Gebühren bekommen. P.S: Eigentlich dürftest du ja eh noch keinen eBayaccount haben :P
Sni Ti schrieb: > Es ist aber die Frage, ob die Adresse übermittelt wird, bei "Bezahlung > bei Abholung". Da ja ein Vertrag zustanden kommen soll, geht das nicht, ohne dass man die Adresse des Vertragspartners bekommt.
Sni Ti schrieb: > P.S: Eigentlich dürftest du ja eh noch keinen eBayaccount haben :P Warum das denn nicht?
Michael S. schrieb: > Warum das denn nicht? Weil ich erst 17 bin. Aber das ist sowieso der account von meinem Vater. Er sagte auch, dass ich das Auto verkaufen soll (hauptsache es ist weg, das Geld ist eigentlich egal).
>Seine Email-adresse ist auch der Hammer: ich3007198[Zahl,Zahl,Zahl)@web.de
Finde ich jetzt nicht sehr problematisch, denn damit hat man 100%
spamfreie Postfächer.
Thomas S. schrieb: > Weil ich erst 17 bin. Und woher wusste Sni Ti das? Ich hab mir den Thread mehrmals durch gelesen und bin erstaunt was andere so für Glaskugeln haben.
Michael S. schrieb: > und bin erstaunt was andere so für Glaskugeln haben. Du nutzt dieses Forum wirklich ohne Glaskugel? Die Investition lohnt sich hier bei manchen Threads wirklich, kann ich dir nur empfehlen ;-) Nein, wie Basti schon geschrieben hat, ist das hier an mehreren Stellen nachzulesen ;-)
Naja jetzt habe ich eine neue Auktion gestartet. Wenn ich sehe, dass jemand mit 0 Bewertungspunkten bietet, werde ich ihn von der Auktion ausschließen. Sowas muss ich mir nicht bieten lassen. Die Eltern von dem Spaßbieter müssen aber Tierisch stolz auf ihn sein. Echt schade, dass die Menschheit immer dümmer wird. Und ich hab noch eine gebrauchte Glaskugel, allerdings ist die hälfte des magischen Rauches entwichen. Die kann mit einem Elko natürlich wieder nachgefüllt werden.
Du kannst das normal auch über den eingeschränkten Käuferkreis machen. Da kannst du nach entsprechenden Kriterien Käufer ausschließen.
Sni Ti schrieb: > Da kannst du nach entsprechenden Kriterien Käufer ausschließen. Das habe ich probiert, aber man kann keine Käufer ausschließen, die mehr als -1 Bewertungspunkte haben. Also kann ich niemanden mit 0 Bewertungspunkten sperren (außer ich gebe den Namen des Accounts an und lasse ihn direkt sperren).
Thomas S. schrieb: > Naja jetzt habe ich eine neue Auktion gestartet. > ... vs ... > Echt schade, dass die Menschheit immer dümmer wird. LOL YMMD! ;-)
das dumme dabei ist, das wenn jeder soetwas durchgehen lässt, werden es in Zukunft immer mehr mit dieser Masche. Ich kann für mich sagen das ich schon 4 Leute davon kuriert habe.
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