Hallo, ich bin ein wenig verwirrt.. Die Umsatzsteuer die ich auf z.B. ein Gehäuse zahle kann ich selbstverständlich absetzen, da der Endkunde die Umatzsteuer auf das gesamte Gerät zahlt.. Wie sieht es mit einem Messgerät aus, welches nur zur Entwicklung von Waren gebraucht wird? Das Messgerät wird nicht weiterverkauft, der Unternehmer ist also nicht Händler... Anders gesagt: Kann ein Unternehmer jede gezahlte Umsatzsteuer absetzen? grüße
Ano Nym schrieb: > Die Umsatzsteuer die ich auf z.B. ein Gehäuse zahle kann ich > selbstverständlich absetzen Naja, du setzt sie nicht ab als Betriebsausgabe, sondern du bekommst sie vom Finanzamt wieder zurückerstattet. > Anders gesagt: Kann ein Unternehmer jede gezahlte Umsatzsteuer absetzen? Ja. Zusammen mit der Umsatzsteuer-Identnummer bekommst du eine Art Konto, auf dem zunächst monatlich die von dir gezahlte Umsatzsteuer und die von deinen Kunden erhaltene Umsatzsteuer gegeneinander verrechnet wird. Hast du am Monatsende mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingezogen, bekommst du die Differenz erstattet, ansonsten musst du die Differenz zahlen. Für dich als Unternehmer ist die Umsatzsteuer einfach nur ein durchlaufender Posten. Sie gilt aber für alle Waren und Dienstleistungen, die du für dein unternehmerisches Handeln zukaufst - also beispielsweise auch dein Messgerät, dass in der Firma verbleibt. Aus genau dem Grund nennen Firmen wie Farnell oder RS auch nur die Netto-Preise, die Preise mit Umsatzsteuer interessieren keinen Unternehmer.
Ano Nym schrieb: > > Anders gesagt: Kann ein Unternehmer jede gezahlte Umsatzsteuer absetzen? Ja, solange der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Waren, die für den eigenen Bedarf im Betrieb verbleiben, und deren Anschaffungspreis 410,-€ (netto) übersteigt, müssen aber ins Betriebsvermögen aufgenommen und abgeschrieben werden. Der berechtigte Vorsteuerabzug gilt i.Ü. nicht nur für Waren, sondern auch für Leistungen, dort sogar in vollem Umfang.
Icke ®. schrieb: > Ano Nym schrieb: >> >> Anders gesagt: Kann ein Unternehmer jede gezahlte Umsatzsteuer absetzen? > > Ja, solange der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Waren, die > für den eigenen Bedarf im Betrieb verbleiben, und deren > Anschaffungspreis 410,-€ (netto) übersteigt, müssen aber ins > Betriebsvermögen aufgenommen und abgeschrieben werden. Auch eigenständige Geräte unter 410 Euro müssen natürlich ins Betriebsvermögen aufgenommen werden. Man darf sie nur als GWG sofort komplett abschreiben. Das hat aber genau nichts mit USt. zu tun :-) > Der berechtigte > Vorsteuerabzug gilt i.Ü. nicht nur für Waren, sondern auch für > Leistungen, dort sogar in vollem Umfang. Er gilt auch bei Waren vollumfänglich. Du verwechselst ESt. und USt. Chris D.
Christoph Budelmann schrieb: > die Preise mit Umsatzsteuer interessieren keinen > Unternehmer. Es sei denn, er ist Kleinunternehmer ...
Chris D. schrieb: > Du verwechselst ESt. und USt. Ja, du hast recht. Asche auf mein Haupt. Drum überlaß ich den Krempel meinem Steuerberater.
jaein .... Landwirte pauschalieren in der Regel. Da wird dann inklusive Märchensteuer gebucht, dafür haben die dann auch 3 Märchensteuersätze.
@ Ano Nym Du wolltest doch zur IHK und dich mal schlau machen, oder? Da würdest du in einen Existenzgründungskurs dann auch solche Begriffe lernen, wie Vorsteuer, Vorsteuerabzug, Mwstverrechnung, usw. Macht aber nur Sinn wenn man ein Gewerbe hat. Da deine Frage noch nicht so lange her ist und solche Kurse ja auch erst mal absolviert werden müssen, schlage ich mal vor das Vorgeschlagene durchzuziehen, denn da werden noch ganz andere Fragen auftauchen an die du nicht mal im Traum gedacht hast.
Jörg Wunsch schrieb: > Christoph Budelmann schrieb: >> die Preise mit Umsatzsteuer interessieren keinen >> Unternehmer. > > Es sei denn, er ist Kleinunternehmer ... Ok, das hatte ich vergessen.
Christoph Budelmann schrieb: > Ok, das hatte ich vergessen. Prüf mal lieber deine Bücher, nicht das du noch was anderes vergessen hast und noch gar nicht gemerkt hast das du pleite bist. Irren ist menschlich...
Michael S. schrieb: > Christoph Budelmann schrieb: >> Ok, das hatte ich vergessen. > > Prüf mal lieber deine Bücher, nicht das du noch was anderes > vergessen hast und noch gar nicht gemerkt hast das du pleite bist. ... oder er bekommt noch etwas zurück und freut sich über den Geldsegen :-) Komischerweise schaffen es die allermeisten Unternehmen sehr gut, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. USt.-Recht ist aber wirklich Kinderkram, wenn man nicht spezielle Konstrukte verwendet. Chris D.
Christoph Budelmann schrieb: > Ja. Zusammen mit der Umsatzsteuer-Identnummer bekommst du eine Art > Konto, auf dem zunächst monatlich die von dir gezahlte Umsatzsteuer und > die von deinen Kunden erhaltene Umsatzsteuer gegeneinander verrechnet > wird. Hast du am Monatsende mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingezogen, > bekommst du die Differenz erstattet, ansonsten musst du die Differenz > zahlen. Nun ja, der Unternehmer der nicht von der Kleinunternehmerregelung OHNE Ust. "profitiert" erstellt auch jeden Monat eine Umsatsteuer-Voranmeldung, wo er selbst angibt, auf welche Summen er Ust. berechnet hat und von welchen Käufen/Bezügen von Dienstleistungen er Ust. geltend macht. Die Differenz bucht das Finanzamt dann ab oder erstattet.
Michael K-punkt schrieb: > Nun ja, der Unternehmer der nicht von der Kleinunternehmerregelung OHNE > Ust. "profitiert" Das ist schon ganz richtig in Anführungszeichen gesetzt :-) Ob man die Kleinunternehmerregelung wirklich nimmt, sollte man gut abwägen: Zuerst einmal ist diese nur bei hauptsächlich privaten Kunden, also Kunden ohne Möglichkeit des Vorzeuerabzugs, sinnvoll. Zweitens können gerade in der Vorgründungs- und Startphase erhebliche Investitionen anfallen, so dass es hilfreich sein kann, sich dann die gezahlte USt. zurückzuholen. > erstellt auch jeden Monat eine > Umsatsteuer-Voranmeldung, wo er selbst angibt, auf welche Summen er Ust. > berechnet hat und von welchen Käufen/Bezügen von Dienstleistungen er > Ust. geltend macht. Zusätzlich gibt man noch davon getrennt die Einfuhrumsatzsteuer (sofern Importe vorhanden) und die Nettobeträge bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an. Sind diese vorhanden, so muss man auch noch eine zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben, in der die Beträge und USt.-Ids aufgelistet sind. Wichtig bei Dauerfristverlängerung: der Stichtag hat sich geändert. Durften die ZMs bis letztes Jahr ebenfalls bis zum 10. des übernächsten Monats abgegeben werden, so ist das jetzt der 25. des Folgemonats! Ist aber alles nicht wild - die paar Zahlen sind in 5 Minuten online eingetippt (so etwas wie eine Buchführung vorrausgesetzt ;-). Chris D.
Chris D. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: > >> Nun ja, der Unternehmer der nicht von der Kleinunternehmerregelung OHNE >> Ust. "profitiert" > > Das ist schon ganz richtig in Anführungszeichen gesetzt :-) genau! > Ob man die Kleinunternehmerregelung wirklich nimmt, sollte man gut > abwägen: > Zuerst einmal ist diese nur bei hauptsächlich privaten Kunden, also > Kunden ohne Möglichkeit des Vorzeuerabzugs, sinnvoll. > > Zweitens können gerade in der Vorgründungs- und Startphase erhebliche > Investitionen anfallen, so dass es hilfreich sein kann, sich dann die > gezahlte USt. zurückzuholen. Viele sind erstmal stolz, wenn sie ohne Ust.-Kram auskommen. Wer wirklich Firmen als Kunden haben will, sollte sich die kleine Mühe mit der Ust aber machen. Allenfalls Service-Unternehmen, die keine Betriebsmittel kaufen und nur Privatkunden haben können dann etwas günstiger kalkulieren als die Ust-Konkurrenz. >> erstellt auch jeden Monat eine >> Umsatsteuer-Voranmeldung, wo er selbst angibt, auf welche Summen er Ust. >> berechnet hat und von welchen Käufen/Bezügen von Dienstleistungen er >> Ust. geltend macht. > > Zusätzlich gibt man noch davon getrennt die Einfuhrumsatzsteuer (sofern > Importe vorhanden) und die Nettobeträge bei innergemeinschaftlichen > Lieferungen an. Sind diese vorhanden, so muss man auch noch eine > zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben, in der die Beträge und USt.-Ids > aufgelistet sind. Wichtig bei Dauerfristverlängerung: der Stichtag hat > sich geändert. Durften die ZMs bis letztes Jahr ebenfalls bis zum 10. > des übernächsten Monats abgegeben werden, so ist das jetzt der 25. des > Folgemonats! so groß wollte ich den Berg jetzt gar nicht aufschippen. > Ist aber alles nicht wild - die paar Zahlen sind in 5 Minuten online > eingetippt (so etwas wie eine Buchführung vorrausgesetzt ;-). > > Chris D. allerdings. Wer nicht völlig im Chaos lebt schafft auch noch die Ust.-Voranmeldung.
Michael K-punkt schrieb: > Viele sind erstmal stolz, wenn sie ohne Ust.-Kram auskommen. Macht nach meiner Einschätzung nur Sinn wenn Dienstleistungen Zweck des Unternehmens sind. Bei entsprechend hohen Kosten und geringen Margen kann man ohne Ust.-Verrechnung wirtschaftlich gar nicht überleben. Das wäre verschenktes Geld.
Michael S. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> Viele sind erstmal stolz, wenn sie ohne Ust.-Kram auskommen. > > Macht nach meiner Einschätzung nur Sinn wenn Dienstleistungen > Zweck des Unternehmens sind. Bei entsprechend hohen Kosten und > geringen Margen kann man ohne Ust.-Verrechnung wirtschaftlich > gar nicht überleben. Das wäre verschenktes Geld. Stimmt. In Gründerveranstaltungen wird hingegen die Kleinunternehmeregelung wie sauer Bier angepriesen. Zu den Dienstleistungen: Ist man z. B. beratend für eine Firma tätig, dann ist denen die Ust. auf der Rechnung egal, weil sie selber vorsteuerabzugsberechtigt sind. Doch mit PC, Auto, Reisekosten, Literatur etc. als Betriebsausgaben kommt aus Ust-mäßig was zusammen. Es kommt also weniger auf Dienstleistung oder Ware an sondern auf Privatkunden oder Firmenkunden. Nebenbei: Aus meiner Sicht entsteht gleich ein Image-Schaden, wenn man einer Firma etwas anbietet bzw. für sie tätig ist und mit dem Nimbus "Kleinunternehmer" hausieren geht. Man wird nicht ernstgenommen. Ebenso kann es passieren, dass sich die Buchhaltung aufmantelt, wenn keine 08/15-Rechnung mit Ust. und allen Angaben kommt sondern so ein Sonderfall.
Michael K-punkt schrieb: > Zu den Dienstleistungen: Ist man z. B. beratend für eine Firma tätig, > dann ist denen die Ust. auf der Rechnung egal, weil sie selber > vorsteuerabzugsberechtigt sind. Doch mit PC, Auto, Reisekosten, > Literatur etc. als Betriebsausgaben kommt aus Ust-mäßig was zusammen. > > Es kommt also weniger auf Dienstleistung oder Ware an sondern auf > Privatkunden oder Firmenkunden. So isses - das kann man sich selbst an einem Beispiel leicht durchrechnen. > Nebenbei: Aus meiner Sicht entsteht gleich ein Image-Schaden, wenn man > einer Firma etwas anbietet bzw. für sie tätig ist und mit dem Nimbus > "Kleinunternehmer" hausieren geht. Man wird nicht ernstgenommen. Stimmt, das ist (leider) ein weiterer Punkt. Maximal 17500 Euro Umsatz pro Jahr sind nicht wirklich viel. Da fragen sich viele Unternehmen: "Wie lange gibt es den wohl noch?" (was im Hinblick auf Gewährleistung, Ersatzteilversorgung/Service ja durchaus legitim ist). > Ebenso > kann es passieren, dass sich die Buchhaltung aufmantelt, wenn keine > 08/15-Rechnung mit Ust. und allen Angaben kommt sondern so ein > Sonderfall. Naja, USt.-freie Buchungen sollten aber keine große Sache sein (tritt ja auch bei vielen anderen Ausgaben auf). meist kennt die Buchhaltung nur diese Sonderregelung nicht (ein Hinweis darauf, wie selten sie im Geschäftsleben anzutreffen ist). Nach Aufklärung sollte das kein Problem mehr sein. Chris D.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.