Forum: Offtopic Umsatzsteuer.


von Ano N. (erde)


Lesenswert?

Hallo,

ich bin ein wenig verwirrt..

Die Umsatzsteuer die ich auf z.B. ein Gehäuse zahle kann ich 
selbstverständlich absetzen, da der Endkunde die Umatzsteuer auf das 
gesamte Gerät zahlt..

Wie sieht es mit einem Messgerät aus, welches nur zur Entwicklung von 
Waren gebraucht wird?
Das Messgerät wird nicht weiterverkauft, der Unternehmer ist also nicht 
Händler...

Anders gesagt: Kann ein Unternehmer jede gezahlte Umsatzsteuer absetzen?

grüße

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


Lesenswert?

Ano Nym schrieb:
> Die Umsatzsteuer die ich auf z.B. ein Gehäuse zahle kann ich
> selbstverständlich absetzen

Naja, du setzt sie nicht ab als Betriebsausgabe, sondern du bekommst sie 
vom Finanzamt wieder zurückerstattet.

> Anders gesagt: Kann ein Unternehmer jede gezahlte Umsatzsteuer absetzen?

Ja. Zusammen mit der Umsatzsteuer-Identnummer bekommst du eine Art 
Konto, auf dem zunächst monatlich die von dir gezahlte Umsatzsteuer und 
die von deinen Kunden erhaltene Umsatzsteuer gegeneinander verrechnet 
wird. Hast du am Monatsende mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingezogen, 
bekommst du die Differenz erstattet, ansonsten musst du die Differenz 
zahlen.

Für dich als Unternehmer ist die Umsatzsteuer einfach nur ein 
durchlaufender Posten. Sie gilt aber für alle Waren und 
Dienstleistungen, die du für dein unternehmerisches Handeln zukaufst - 
also beispielsweise auch dein Messgerät, dass in der Firma verbleibt. 
Aus genau dem Grund nennen Firmen wie Farnell oder RS auch nur die 
Netto-Preise, die Preise mit Umsatzsteuer interessieren keinen 
Unternehmer.

von Icke ®. (49636b65)


Lesenswert?

Ano Nym schrieb:
>
> Anders gesagt: Kann ein Unternehmer jede gezahlte Umsatzsteuer absetzen?

Ja, solange der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Waren, die 
für den eigenen Bedarf im Betrieb verbleiben, und deren 
Anschaffungspreis 410,-€ (netto) übersteigt, müssen aber ins 
Betriebsvermögen aufgenommen und abgeschrieben werden. Der berechtigte 
Vorsteuerabzug gilt i.Ü. nicht nur für Waren, sondern auch für 
Leistungen, dort sogar in vollem Umfang.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Icke ®. schrieb:
> Ano Nym schrieb:
>>
>> Anders gesagt: Kann ein Unternehmer jede gezahlte Umsatzsteuer absetzen?
>
> Ja, solange der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Waren, die
> für den eigenen Bedarf im Betrieb verbleiben, und deren
> Anschaffungspreis 410,-€ (netto) übersteigt, müssen aber ins
> Betriebsvermögen aufgenommen und abgeschrieben werden.

Auch eigenständige Geräte unter 410 Euro müssen natürlich ins 
Betriebsvermögen aufgenommen werden. Man darf sie nur als GWG sofort 
komplett abschreiben.

Das hat aber genau nichts mit USt. zu tun :-)

> Der berechtigte
> Vorsteuerabzug gilt i.Ü. nicht nur für Waren, sondern auch für
> Leistungen, dort sogar in vollem Umfang.

Er gilt auch bei Waren vollumfänglich.

Du verwechselst ESt. und USt.

Chris D.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Christoph Budelmann schrieb:
> die Preise mit Umsatzsteuer interessieren keinen
> Unternehmer.

Es sei denn, er ist Kleinunternehmer ...

von Icke ®. (49636b65)


Lesenswert?

Chris D. schrieb:

> Du verwechselst ESt. und USt.

Ja, du hast recht. Asche auf mein Haupt. Drum überlaß ich den Krempel 
meinem Steuerberater.

von Weingut P. (weinbauer)


Lesenswert?

jaein .... Landwirte pauschalieren in der Regel. Da wird dann inklusive 
Märchensteuer gebucht, dafür haben die dann auch 3 Märchensteuersätze.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

@ Ano Nym

Du wolltest doch zur IHK und dich mal schlau machen, oder?
Da würdest du in einen Existenzgründungskurs dann auch solche
Begriffe lernen, wie Vorsteuer, Vorsteuerabzug, Mwstverrechnung,
usw. Macht aber nur Sinn wenn man ein Gewerbe hat.
Da deine Frage noch nicht so lange her ist und solche Kurse
ja auch erst mal absolviert werden müssen, schlage ich mal
vor das Vorgeschlagene durchzuziehen, denn da werden noch
ganz andere Fragen auftauchen an die du nicht mal im Traum
gedacht hast.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


Lesenswert?

Jörg Wunsch schrieb:
> Christoph Budelmann schrieb:
>> die Preise mit Umsatzsteuer interessieren keinen
>> Unternehmer.
>
> Es sei denn, er ist Kleinunternehmer ...

Ok, das hatte ich vergessen.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Christoph Budelmann schrieb:
> Ok, das hatte ich vergessen.

Prüf mal lieber deine Bücher, nicht das du noch was anderes
vergessen hast und noch gar nicht gemerkt hast das du pleite bist.
Irren ist menschlich...

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Michael S. schrieb:
> Christoph Budelmann schrieb:
>> Ok, das hatte ich vergessen.
>
> Prüf mal lieber deine Bücher, nicht das du noch was anderes
> vergessen hast und noch gar nicht gemerkt hast das du pleite bist.

... oder er bekommt noch etwas zurück und freut sich über den Geldsegen 
:-)

Komischerweise schaffen es die allermeisten Unternehmen sehr gut, die 
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

USt.-Recht ist aber wirklich Kinderkram, wenn man nicht spezielle 
Konstrukte verwendet.

Chris D.

von Michael K. (charles_b)


Lesenswert?

Christoph Budelmann schrieb:

> Ja. Zusammen mit der Umsatzsteuer-Identnummer bekommst du eine Art
> Konto, auf dem zunächst monatlich die von dir gezahlte Umsatzsteuer und
> die von deinen Kunden erhaltene Umsatzsteuer gegeneinander verrechnet
> wird. Hast du am Monatsende mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingezogen,
> bekommst du die Differenz erstattet, ansonsten musst du die Differenz
> zahlen.

Nun ja, der Unternehmer der nicht von der Kleinunternehmerregelung OHNE 
Ust. "profitiert" erstellt auch jeden Monat eine 
Umsatsteuer-Voranmeldung, wo er selbst angibt, auf welche Summen er Ust. 
berechnet hat und von welchen Käufen/Bezügen von Dienstleistungen er 
Ust. geltend macht.

Die Differenz bucht das Finanzamt dann ab oder erstattet.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Michael K-punkt schrieb:

> Nun ja, der Unternehmer der nicht von der Kleinunternehmerregelung OHNE
> Ust. "profitiert"

Das ist schon ganz richtig in Anführungszeichen gesetzt :-)

Ob man die Kleinunternehmerregelung wirklich nimmt, sollte man gut 
abwägen:
Zuerst einmal ist diese nur bei hauptsächlich privaten Kunden, also 
Kunden ohne Möglichkeit des Vorzeuerabzugs, sinnvoll.

Zweitens können gerade in der Vorgründungs- und Startphase erhebliche 
Investitionen anfallen, so dass es hilfreich sein kann, sich dann die 
gezahlte USt. zurückzuholen.

> erstellt auch jeden Monat eine
> Umsatsteuer-Voranmeldung, wo er selbst angibt, auf welche Summen er Ust.
> berechnet hat und von welchen Käufen/Bezügen von Dienstleistungen er
> Ust. geltend macht.

Zusätzlich gibt man noch davon getrennt die Einfuhrumsatzsteuer (sofern 
Importe vorhanden) und die Nettobeträge bei innergemeinschaftlichen 
Lieferungen an. Sind diese vorhanden, so muss man auch noch eine 
zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben, in der die Beträge und USt.-Ids 
aufgelistet sind. Wichtig bei Dauerfristverlängerung: der Stichtag hat 
sich geändert. Durften die ZMs bis letztes Jahr ebenfalls bis zum 10. 
des übernächsten Monats abgegeben werden, so ist das jetzt der 25. des 
Folgemonats!

Ist aber alles nicht wild - die paar Zahlen sind in 5 Minuten online 
eingetippt (so etwas wie eine Buchführung vorrausgesetzt ;-).

Chris D.

von Michael K. (charles_b)


Lesenswert?

Chris D. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>
>> Nun ja, der Unternehmer der nicht von der Kleinunternehmerregelung OHNE
>> Ust. "profitiert"
>
> Das ist schon ganz richtig in Anführungszeichen gesetzt :-)

genau!

> Ob man die Kleinunternehmerregelung wirklich nimmt, sollte man gut
> abwägen:
> Zuerst einmal ist diese nur bei hauptsächlich privaten Kunden, also
> Kunden ohne Möglichkeit des Vorzeuerabzugs, sinnvoll.
>
> Zweitens können gerade in der Vorgründungs- und Startphase erhebliche
> Investitionen anfallen, so dass es hilfreich sein kann, sich dann die
> gezahlte USt. zurückzuholen.

Viele sind erstmal stolz, wenn sie ohne Ust.-Kram auskommen. Wer 
wirklich Firmen als Kunden haben will, sollte sich die kleine Mühe mit 
der Ust aber machen. Allenfalls Service-Unternehmen, die keine 
Betriebsmittel kaufen und nur Privatkunden haben können dann etwas 
günstiger kalkulieren als die Ust-Konkurrenz.


>> erstellt auch jeden Monat eine
>> Umsatsteuer-Voranmeldung, wo er selbst angibt, auf welche Summen er Ust.
>> berechnet hat und von welchen Käufen/Bezügen von Dienstleistungen er
>> Ust. geltend macht.
>
> Zusätzlich gibt man noch davon getrennt die Einfuhrumsatzsteuer (sofern
> Importe vorhanden) und die Nettobeträge bei innergemeinschaftlichen
> Lieferungen an. Sind diese vorhanden, so muss man auch noch eine
> zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben, in der die Beträge und USt.-Ids
> aufgelistet sind. Wichtig bei Dauerfristverlängerung: der Stichtag hat
> sich geändert. Durften die ZMs bis letztes Jahr ebenfalls bis zum 10.
> des übernächsten Monats abgegeben werden, so ist das jetzt der 25. des
> Folgemonats!

so groß wollte ich den Berg jetzt gar nicht aufschippen.

> Ist aber alles nicht wild - die paar Zahlen sind in 5 Minuten online
> eingetippt (so etwas wie eine Buchführung vorrausgesetzt ;-).
>
> Chris D.

allerdings. Wer nicht völlig im Chaos lebt schafft auch noch die 
Ust.-Voranmeldung.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Michael K-punkt schrieb:
> Viele sind erstmal stolz, wenn sie ohne Ust.-Kram auskommen.

Macht nach meiner Einschätzung nur Sinn wenn Dienstleistungen
Zweck des Unternehmens sind. Bei entsprechend hohen Kosten und
geringen Margen kann man ohne Ust.-Verrechnung wirtschaftlich
gar nicht überleben. Das wäre verschenktes Geld.

von Michael K. (charles_b)


Lesenswert?

Michael S. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Viele sind erstmal stolz, wenn sie ohne Ust.-Kram auskommen.
>
> Macht nach meiner Einschätzung nur Sinn wenn Dienstleistungen
> Zweck des Unternehmens sind. Bei entsprechend hohen Kosten und
> geringen Margen kann man ohne Ust.-Verrechnung wirtschaftlich
> gar nicht überleben. Das wäre verschenktes Geld.

Stimmt. In Gründerveranstaltungen wird hingegen die 
Kleinunternehmeregelung wie sauer Bier angepriesen.

Zu den Dienstleistungen: Ist man z. B. beratend für eine Firma tätig, 
dann ist denen die Ust. auf der Rechnung egal, weil sie selber 
vorsteuerabzugsberechtigt sind. Doch mit PC, Auto, Reisekosten, 
Literatur etc. als Betriebsausgaben kommt aus Ust-mäßig was zusammen.

Es kommt also weniger auf Dienstleistung oder Ware an sondern auf 
Privatkunden oder Firmenkunden.

Nebenbei: Aus meiner Sicht entsteht gleich ein Image-Schaden, wenn man 
einer Firma etwas anbietet bzw. für sie tätig ist und mit dem Nimbus 
"Kleinunternehmer" hausieren geht. Man wird nicht ernstgenommen. Ebenso 
kann es passieren, dass sich die Buchhaltung aufmantelt, wenn keine 
08/15-Rechnung mit Ust. und allen Angaben kommt sondern so ein 
Sonderfall.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Michael K-punkt schrieb:

> Zu den Dienstleistungen: Ist man z. B. beratend für eine Firma tätig,
> dann ist denen die Ust. auf der Rechnung egal, weil sie selber
> vorsteuerabzugsberechtigt sind. Doch mit PC, Auto, Reisekosten,
> Literatur etc. als Betriebsausgaben kommt aus Ust-mäßig was zusammen.
>
> Es kommt also weniger auf Dienstleistung oder Ware an sondern auf
> Privatkunden oder Firmenkunden.

So isses - das kann man sich selbst an einem Beispiel leicht 
durchrechnen.

> Nebenbei: Aus meiner Sicht entsteht gleich ein Image-Schaden, wenn man
> einer Firma etwas anbietet bzw. für sie tätig ist und mit dem Nimbus
> "Kleinunternehmer" hausieren geht. Man wird nicht ernstgenommen.

Stimmt, das ist (leider) ein weiterer Punkt. Maximal 17500 Euro Umsatz 
pro Jahr sind nicht wirklich viel. Da fragen sich viele Unternehmen: 
"Wie lange gibt es den wohl noch?" (was im Hinblick auf Gewährleistung, 
Ersatzteilversorgung/Service ja durchaus legitim ist).

> Ebenso
> kann es passieren, dass sich die Buchhaltung aufmantelt, wenn keine
> 08/15-Rechnung mit Ust. und allen Angaben kommt sondern so ein
> Sonderfall.

Naja, USt.-freie Buchungen sollten aber keine große Sache sein (tritt ja 
auch bei vielen anderen Ausgaben auf). meist kennt die Buchhaltung nur 
diese Sonderregelung nicht (ein Hinweis darauf, wie selten sie im 
Geschäftsleben anzutreffen ist).
Nach Aufklärung sollte das kein Problem mehr sein.

Chris D.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.