Forum: Offtopic Tja, jetzt seit ihr fällig, liebe Filmfreunde


von Mike S. (drseltsam)


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Dumm gelaufen:
http://www.bild.de/news/inland/razzia/razzia-kino-to-nutzer-ratlos-habe-ich-mich-strafbar-gemacht-18296666.bild.html

Jetzt könnten auch die Nutzer von kino.to dran kommen. Gut, dass ich auf 
Medienkonsum kostenpflichtiger Art schon lange verzichte :-)

von Sni T. (sniti)


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Wer sollte fällig sein? Normale Nutzer? Für welchen Abmahnanwalt sollte 
sich das lohnen? Im Gegensatz zu Tauschbörsen kann hier keine 
Verbreitungsabsicht bzw Verbreitung unterstellt werden. Ermittlung durch 
die Polizei? Die haben vermutlich besseres zu tun.

Und P.S: Ich habe den Dienst nicht genutzt (nur mal vor Jahren 
getestet), aber selbst wenn würde ich mir keine Sorgen machen.

von Mike S. (drseltsam)


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Das Kopieren ist illegal, das reicht dem Anwalt vorm Hamburger 
Landgericht...

von Silvia A. (silvia)


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Die Raubkopierer lassen sich nicht ewig unterdrücken. Als nächstes wird 
Kino.to wohl wieder in Russland aufgemacht. Und wenn das im WWW gar 
nicht mehr gehen sollte, gibt es noch Darknet und Freenet. Gerade 
Freenet (freenetprojekt.org) ist start im kommen.

von Reinhard S. (rezz)


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Silvia A. schrieb:
> Gerade Freenet (freenetprojekt.org) ist start im kommen.

So in etwa, wie Linux auf dem Desktop ;)

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Mike Strangelove schrieb:

> Jetzt könnten auch die Nutzer von kino.to dran kommen. Gut, dass ich auf
> Medienkonsum kostenpflichtiger Art schon lange verzichte :-)

Dazu gibt es ein interessantes Interview mit Rechtsanwalt Christian 
Solmecke

gurgel mal nach "kino-to-ra-christian-solmecke"

Zitat "RA Solmecke: "Um es ganz klar zu sagen: Das Anbieten der Filme 
ist höchst illegal. Ob das reine Konsumieren illegal ist, ist unter 
Juristen sehr umstritten. Ich bin der Ansicht, dass sich die Nutzer 
nicht strafbar machen. .. "

Ganz schöner Aufwand der hier betrieben wurde ;)

Zitat aus 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mutmassliche-Kino-to-Betreiber-bleiben-in-Haft-1258247.html

"Am Mittwoch waren über 200 Polizisten, Steuerfahnder und 
Computerspezialisten in Deutschland und im europäischen Ausland im 
Einsatz. Dabei wurden 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 
Städten durchsucht sowie umfangreiches Material beschlagnahmt. Die 
Ermittlungen richten sich gegen 21 Personen, .."

von Uhu U. (uhu)


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Mike Strangelove schrieb:
> Das Kopieren ist illegal, das reicht dem Anwalt vorm Hamburger
> Landgericht...

Lies das: 
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/06/08/kino-to-offline/

von Mike S. (drseltsam)


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Das ist mir schon klar. Aber das ist die Meinung medienaffiner, 
bloggender Rechtsanwälte. Richter der alten Schule mögen das mal ganz 
fix anders sehen. Fakt ist doch, dass auf dem Rechner sehr wohl eine 
Kopie des Streams vorhanden ist. Youtubevideos kann ich mir auch aus dem 
Cache ziehen. Die Frage ist wirklich nur eine Interpretation: ist ein 
RAM-Abbild vergleichabr mit dem nachleuchten eines Bildschirms oder mit 
dem Speichern auf einem Datenträger. Ich kann da keine absoluten Gründe 
für das eine oder andere Szenario sehen. Interpretationssache. 100%
Wenn die Rechtindustrie das verfolgen will, wird es zu Präzedensfällen 
kommen. Und da ist die Verurteilung wahrscheinlich weniger das Problem, 
als der Schaden durch die vorrausgehenden Wohnungsdurchsuchungen.

von Uhu U. (uhu)


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Mike Strangelove schrieb:
> Und da ist die Verurteilung wahrscheinlich weniger das Problem,
> als der Schaden durch die vorrausgehenden Wohnungsdurchsuchungen.

Die kann dir aber immer blühen, denn der Richtervorbehalt dafür ist 
schon lange das Papier nicht mehr wert, auf dem er steht - auch wenn die 
"Gefahr im Verzug"-Masche nicht mehr geht. Da muß nur irgend so ein 
Bulle spekulieren, der Richter hakts ab und man holt dich morgens um 6 
aus dem Bett, für was auch immer.

Mir haben sie vor Jahren mal das Telefon abgeört, weil irgend welche 
Einbrecher bei ihrem Diebeslager als Fantasietelfonnummer zufällig meine 
hinterlassen hatten. Wenn sie bei den eigentlichen Ermittlungen nicht 
weiter gekommen wären, dann hätten sie bei mir auf der Matte gestanden.

So blieb es bei einem ziemlich barschen Anruf morgens um 6, um 
festzustellen, wer das Telefon abnimmt, weil ich so gut wie nie 
telefonierte.

von Sni T. (sniti)


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Mike Strangelove schrieb:
> Das Kopieren ist illegal

Das Anhalten im absoluten Halteverbot auch. Trotzdem steht nicht an 
jeder Ecke ein Polizist, um das auch sicher durchzusetzen.

von (prx) A. K. (prx)


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Mike Strangelove schrieb:

> Das Kopieren ist illegal, das reicht dem Anwalt vorm Hamburger
> Landgericht...

Jo, und die temporäre abschnittsweise Zwischenspeicherung von 
Internet-Streams (aka Pufferung) ist dann illegal. Wär echt mal ganz 
witzig, wenn das konsequent durchgezogen würde. Denn der Kopiervorgang 
beim Internet-Streaming unterscheidet sich nicht substantiell von dem 
beim Lesen von DVDs. Das wäre dann ein Klassiker der Gattung "Operation 
gelungen, Patient tot".

von Thomas S. (thomas_s74)


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Aber wieso sollte man jetzt für etwas bestraft werden, was vorher legal 
war? Sowas darf man doch nicht. Und Früher gab es darüber keine richtige 
Gesetzlage, also war es sozusagen legal, da nirgendwo stand, dass es 
illegal ist.

Und mal ehrlich, halb Deutschland hat schon bei Kino.to Filme geguckt, 
wieso sollte man jetzt alle bestrafen?

von (prx) A. K. (prx)


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Thomas S. schrieb:

> Aber wieso sollte man jetzt für etwas bestraft werden, was vorher legal
> war? Sowas darf man doch nicht. Und Früher gab es darüber keine richtige
> Gesetzlage, also war es sozusagen legal, da nirgendwo stand, dass es
> illegal ist.

Kopieren von Filmen ist schon bisher nicht zulässig. Umstritten ist nur, 
ob es sich beim Puffern eines Internet-Streams im Rahmen des Downloads 
um ein solches illegales Kopieren handelt.

Zudem kann man rechtlich einen Unterschied zwischen den 
Streaming-Quellen machen. Solche, bei denen der Kunde von korrekter 
Lizenzierung ausgehen darf, und solche wie diese, bei denen nahe liegt, 
dass es nicht der Fall ist.

Dumm stellen kann vielleicht helfen, aber das muss schon nachvollziehbar 
rüber kommen - so ab offen demonstriertem IQ unterhalb 70 könnte das 
vielleicht gehen, wobei dabei aber ein Konflikt mit der Fähigkeit zur 
Bedienung des Browser bestehen könnte (catch 22). ;-)

von Jeffrey L. (the_dude)


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nur mal um zu zeigen, wie weitreichend die folgen dieser Schließung 
sind:
http://www.der-postillon.com/2011/06/razzia-bei-kinoto-zwingt-millionen-user.html

Die Tragweite dieser Razzia nimmt immer verherendere Ausmaße an!

von Uhu U. (uhu)


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Warum das anschauen von Filmen auf kini.to nicht strafbar ist:
http://www.peter-kehl.de/2011/06/13/wieso-sich-kino-to-besucher-nicht-strafbar-gemacht-haben/

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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> 
http://www.bild.de/news/inland/razzia/razzia-kino-to-nutzer-ratlos-habe-ich-mich-strafbar-gemacht-18296666.bild.html

Bild "lesen" macht blöd. Wie kann man dieses Schmierblatt überhaupt 
anfassen oder gar deren Webseite besuchen ... ?

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