Dumm gelaufen: http://www.bild.de/news/inland/razzia/razzia-kino-to-nutzer-ratlos-habe-ich-mich-strafbar-gemacht-18296666.bild.html Jetzt könnten auch die Nutzer von kino.to dran kommen. Gut, dass ich auf Medienkonsum kostenpflichtiger Art schon lange verzichte :-)
Wer sollte fällig sein? Normale Nutzer? Für welchen Abmahnanwalt sollte sich das lohnen? Im Gegensatz zu Tauschbörsen kann hier keine Verbreitungsabsicht bzw Verbreitung unterstellt werden. Ermittlung durch die Polizei? Die haben vermutlich besseres zu tun. Und P.S: Ich habe den Dienst nicht genutzt (nur mal vor Jahren getestet), aber selbst wenn würde ich mir keine Sorgen machen.
Das Kopieren ist illegal, das reicht dem Anwalt vorm Hamburger Landgericht...
Die Raubkopierer lassen sich nicht ewig unterdrücken. Als nächstes wird Kino.to wohl wieder in Russland aufgemacht. Und wenn das im WWW gar nicht mehr gehen sollte, gibt es noch Darknet und Freenet. Gerade Freenet (freenetprojekt.org) ist start im kommen.
Silvia A. schrieb: > Gerade Freenet (freenetprojekt.org) ist start im kommen. So in etwa, wie Linux auf dem Desktop ;)
Mike Strangelove schrieb: > Jetzt könnten auch die Nutzer von kino.to dran kommen. Gut, dass ich auf > Medienkonsum kostenpflichtiger Art schon lange verzichte :-) Dazu gibt es ein interessantes Interview mit Rechtsanwalt Christian Solmecke gurgel mal nach "kino-to-ra-christian-solmecke" Zitat "RA Solmecke: "Um es ganz klar zu sagen: Das Anbieten der Filme ist höchst illegal. Ob das reine Konsumieren illegal ist, ist unter Juristen sehr umstritten. Ich bin der Ansicht, dass sich die Nutzer nicht strafbar machen. .. " Ganz schöner Aufwand der hier betrieben wurde ;) Zitat aus http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mutmassliche-Kino-to-Betreiber-bleiben-in-Haft-1258247.html "Am Mittwoch waren über 200 Polizisten, Steuerfahnder und Computerspezialisten in Deutschland und im europäischen Ausland im Einsatz. Dabei wurden 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Städten durchsucht sowie umfangreiches Material beschlagnahmt. Die Ermittlungen richten sich gegen 21 Personen, .."
Mike Strangelove schrieb: > Das Kopieren ist illegal, das reicht dem Anwalt vorm Hamburger > Landgericht... Lies das: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/06/08/kino-to-offline/
Das ist mir schon klar. Aber das ist die Meinung medienaffiner, bloggender Rechtsanwälte. Richter der alten Schule mögen das mal ganz fix anders sehen. Fakt ist doch, dass auf dem Rechner sehr wohl eine Kopie des Streams vorhanden ist. Youtubevideos kann ich mir auch aus dem Cache ziehen. Die Frage ist wirklich nur eine Interpretation: ist ein RAM-Abbild vergleichabr mit dem nachleuchten eines Bildschirms oder mit dem Speichern auf einem Datenträger. Ich kann da keine absoluten Gründe für das eine oder andere Szenario sehen. Interpretationssache. 100% Wenn die Rechtindustrie das verfolgen will, wird es zu Präzedensfällen kommen. Und da ist die Verurteilung wahrscheinlich weniger das Problem, als der Schaden durch die vorrausgehenden Wohnungsdurchsuchungen.
Mike Strangelove schrieb: > Und da ist die Verurteilung wahrscheinlich weniger das Problem, > als der Schaden durch die vorrausgehenden Wohnungsdurchsuchungen. Die kann dir aber immer blühen, denn der Richtervorbehalt dafür ist schon lange das Papier nicht mehr wert, auf dem er steht - auch wenn die "Gefahr im Verzug"-Masche nicht mehr geht. Da muß nur irgend so ein Bulle spekulieren, der Richter hakts ab und man holt dich morgens um 6 aus dem Bett, für was auch immer. Mir haben sie vor Jahren mal das Telefon abgeört, weil irgend welche Einbrecher bei ihrem Diebeslager als Fantasietelfonnummer zufällig meine hinterlassen hatten. Wenn sie bei den eigentlichen Ermittlungen nicht weiter gekommen wären, dann hätten sie bei mir auf der Matte gestanden. So blieb es bei einem ziemlich barschen Anruf morgens um 6, um festzustellen, wer das Telefon abnimmt, weil ich so gut wie nie telefonierte.
Mike Strangelove schrieb: > Das Kopieren ist illegal Das Anhalten im absoluten Halteverbot auch. Trotzdem steht nicht an jeder Ecke ein Polizist, um das auch sicher durchzusetzen.
Mike Strangelove schrieb: > Das Kopieren ist illegal, das reicht dem Anwalt vorm Hamburger > Landgericht... Jo, und die temporäre abschnittsweise Zwischenspeicherung von Internet-Streams (aka Pufferung) ist dann illegal. Wär echt mal ganz witzig, wenn das konsequent durchgezogen würde. Denn der Kopiervorgang beim Internet-Streaming unterscheidet sich nicht substantiell von dem beim Lesen von DVDs. Das wäre dann ein Klassiker der Gattung "Operation gelungen, Patient tot".
Aber wieso sollte man jetzt für etwas bestraft werden, was vorher legal war? Sowas darf man doch nicht. Und Früher gab es darüber keine richtige Gesetzlage, also war es sozusagen legal, da nirgendwo stand, dass es illegal ist. Und mal ehrlich, halb Deutschland hat schon bei Kino.to Filme geguckt, wieso sollte man jetzt alle bestrafen?
Thomas S. schrieb: > Aber wieso sollte man jetzt für etwas bestraft werden, was vorher legal > war? Sowas darf man doch nicht. Und Früher gab es darüber keine richtige > Gesetzlage, also war es sozusagen legal, da nirgendwo stand, dass es > illegal ist. Kopieren von Filmen ist schon bisher nicht zulässig. Umstritten ist nur, ob es sich beim Puffern eines Internet-Streams im Rahmen des Downloads um ein solches illegales Kopieren handelt. Zudem kann man rechtlich einen Unterschied zwischen den Streaming-Quellen machen. Solche, bei denen der Kunde von korrekter Lizenzierung ausgehen darf, und solche wie diese, bei denen nahe liegt, dass es nicht der Fall ist. Dumm stellen kann vielleicht helfen, aber das muss schon nachvollziehbar rüber kommen - so ab offen demonstriertem IQ unterhalb 70 könnte das vielleicht gehen, wobei dabei aber ein Konflikt mit der Fähigkeit zur Bedienung des Browser bestehen könnte (catch 22). ;-)
nur mal um zu zeigen, wie weitreichend die folgen dieser Schließung sind: http://www.der-postillon.com/2011/06/razzia-bei-kinoto-zwingt-millionen-user.html Die Tragweite dieser Razzia nimmt immer verherendere Ausmaße an!
Warum das anschauen von Filmen auf kini.to nicht strafbar ist: http://www.peter-kehl.de/2011/06/13/wieso-sich-kino-to-besucher-nicht-strafbar-gemacht-haben/
> http://www.bild.de/news/inland/razzia/razzia-kino-to-nutzer-ratlos-habe-ich-mich-strafbar-gemacht-18296666.bild.html Bild "lesen" macht blöd. Wie kann man dieses Schmierblatt überhaupt anfassen oder gar deren Webseite besuchen ... ?
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