Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vermögenswirksame Leistungen, Arbeinehmersparzulage, was gibt es noch?


von Phil R. (philipp-)


Lesenswert?

Hallo,
ich habe gerade gesehen, daß man mit dem typischen Ingenieursgehalt über 
den Einkommensgrenzen für Vermögenswirksame Leistungen und 
Wohnungsbauprämie liegt.

Welche staatlichen Zulagen kann man auch mit Ingenieursgehalt noch 
beantragen?

Viele Grüße, Phil

von Klaus W. (mfgkw)


Lesenswert?

nur Steuerhinterziehung

von Tom (Gast)


Lesenswert?

>ich habe gerade gesehen, daß man mit dem typischen Ingenieursgehalt über
>den Einkommensgrenzen für Vermögenswirksame Leistungen und
>Wohnungsbauprämie liegt.

Moin,

das stimmt nur für das Jahresbrutto-Gehalt. Der Staat zählt für die 
Zulagen aber dein Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten, also das, was 
nach der Steuererklärung übrig bleibt. Leg dir am besten viele, 
"glaubwürdige" Werbungskosten und Sonderausgabe zu und schon kann es 
klappen mit den Zulagen.

Cheers

von Kap. Hoorn (Gast)


Lesenswert?

Aus deinem Text lese ich heraus, dass du zwar an vermögenswirksamen 
Leistungen interessiert bist, aber bedauerst, dass es keine staatliche 
Förderung gibt. Wenn du eine Anlageform für gut befindest, dann solltest 
du sie machen, unabhängig davon, ob sie gefördert wird oder nicht.

Nichtsdestoweniger habe ich meine Bedenken gegen vermögenswirksamen 
Leistungen. Da soll der kleine Mann ein kleiner Mann bleiben. Würde er 
einfach es ein höheres Gehalt haben, könnt er selbst ivnestieren, in 
Aktien und Anleihen. Stattdessen wird er wieder bevormundet


Kapitän Hoorn

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Welche staatlichen Zulagen kann man auch mit
> Ingenieursgehalt noch beantragen?

Einiges beim Wohnungsbau/renovierung.

Und du kannst dich natürlich selbständig machen.

Du könntest natürlich wahlweise auch mehr Steuenr zahlen
(denn woher soll das Subventionsgeld denn sonst kommen?)
und dafür dann die Hälfte wieder zurücksubventioniert
bekommen. Als Ing sollte dir einleuchten, daß das grober
Bullshit ist.

von Orthan (Gast)


Lesenswert?

Ich habe in meinen ersten Berufsjahren diese VWL bekommen und nach einem 
Wechseln nach 2 Jahren eingestellt bekommen, weil der neue AG das nicht 
zahlte. Nach der Sperrzeit hat mir die Münchner Kapital 254,- euro 
überweisen. Eingezahlt wurden aber netto ohne Zinsen schon 220, die 
Hälfte davon von mir. Der Rest ging an die Bank. Das ist alles Mumpitz! 
ein Riesenaufwand, und Geldvernichtung.

Vor allem ist es eine Zeitvernichtung, weil man noch Steuerabrechung 
dafür machen muss. Stichwort Zinsamschlag!

Besser ist es, sich den Aufwand zu sparen und ein par Stunden länger im 
Jahr zu arbeiten.

> nur Steuerhinterziehung
Bewerbt euch einfach mal etwas in eurem Job. 3-4 Bewerbungen im Jahr mit 
insgesamt 1000km Fahrt machen auch 150,- Netto gespart :-)

Investiert in Weiterbildung: Kostenlose Seminare von der 
Bauteilherstellern kann man alles steuerlich absetzen. Immer inklusive 
Hotelzimmer und Anfahrt + Verpflegungsaufwand.

von Kap. Hoorn (Gast)


Lesenswert?

Orthan schrieb:
> Bewerbt euch einfach mal etwas in eurem Job. 3-4 Bewerbungen im Jahr mit
> insgesamt 1000km Fahrt machen auch 150,- Netto gespart :-)

Bei Bosch auf mehrere Stellen aus Spaß bewerben. Bestätigungsmail als 
Beleg für den Finanzheini muss genügen.

von Phil R. (philipp-)


Lesenswert?

Orthan schrieb:
> Bewerbt euch einfach mal etwas in eurem Job. 3-4 Bewerbungen im Jahr mit
> insgesamt 1000km Fahrt machen auch 150,- Netto gespart :-)

Geld ausgeben, nur um es absetzen zu können?
Hört sich nicht sehr sinnvoll an. Ich möchte mir eigentlich nur ein paar 
bezahlte Steuern zurückholen.

> Investiert in Weiterbildung: Kostenlose Seminare von der
> Bauteilherstellern kann man alles steuerlich absetzen. Immer inklusive
> Hotelzimmer und Anfahrt + Verpflegungsaufwand.

Welche Bauteilhersteller bieten solche Seminare an?

von Klaus (Gast)


Lesenswert?

Philipp L. schrieb:
> Geld ausgeben, nur um es absetzen zu können?
> Hört sich nicht sehr sinnvoll an. Ich möchte mir eigentlich nur ein paar
> bezahlte Steuern zurückholen.

Er hat vorgeschlagen, dass Du 2-3x pro Jahr auf dem Papier zu einem 
Vorstellungsgespräch fährst. Du musst Deine Werbungskosten vor dem 
Finanzamt nur glaubhaft machen und nicht nachweisen. Deshalb schickt das 
Finanzamt alle mit eingereichten Unterlagen umgehend "zu ihrer 
Entlastung" wieder zurück. In der Regel werden nämlich nur 
nichtglaubhafte Fälle eingehend untersucht. Und ein Ingenieur der zwei 
mal im Jahr seinen Marktwert in anderen Firmen abschätzt ist absolut 
glaubhaft. Sollte das Finanzamt wirklich mal Belege sehen wollen, dann 
hast Du sie eben verlegt. Kann ja durchaus mal passieren...

Als VDI- und VDE-Mitglied fahre ich natürlich auch zu JEDER Messe zu der 
mir die Verbände freie Eintrittskarten schicken. Hinfahrt, Übernachtung, 
Rückfahrt - ich musste noch nie was belegen. Du bist ja auch nicht 
verpflichtet in einem Hotel abzusteigen, da eh alles pauschalisiert ist: 
Du kannst ja auch nach der Messe noch einen draufgemacht haben und bist 
dann mit dem ersten Zug nach Hause gefahren. Das geht die nichts an. Die 
Werbungskosten müssen einfach nur glaubhaft sein. Und solange man nicht 
zu gierig wird, passiert da nichts.

von Phil R. (philipp-)


Lesenswert?

Klaus schrieb:

> Er hat vorgeschlagen, dass Du 2-3x pro Jahr auf dem Papier zu einem
> Vorstellungsgespräch fährst. Du musst Deine Werbungskosten vor dem
> Finanzamt nur glaubhaft machen und nicht nachweisen.

Okay, das macht Sinn. Und die Seminare machen natürlich auch Sinn, 
besonders weil man sie auch in den Lebenslauf eintragen kann.

Habe gerade die "Altersvorsorgewirksame Leistung" von 319€/Jahr 
gefunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Altersvorsorgewirksame_Leistung

Bekommt die jeder in der Elektro- und Metallbranche oder nur bei 
tarifvertragsgebundenen Arbeitgebern?

von Axel L. (axel_5)


Lesenswert?

VWL können direkt bar ausgezahlt werden, wenn man einen Kredit fürs 
eigene Haus/Wohnung abzahlt (weil das dann formal für die 
Tilgung/Vermögensbildung eingesetzt wird).

Geht dann ziemlich problemlos und wird einfach mit dem Gehalt 
ausgezahlt. .

Gruss
Axel

von Kap. Hoorn (Gast)


Lesenswert?

Ein Trick ist auch: Aktien kaufen, zur Hauptversammlung eingeladen 
werden. Da kann man die Hotel- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen. 
Dass man das aber vorrangig für den Urlaub macht, muss ja das Finanzamt 
nicht wissen.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Deshalb schickt das Finanzamt alle mit eingereichten
> Unterlagen umgehend "zu ihrer Entlastung" wieder zurück.
> ich musste noch nie was belegen.

Vermutlich weil du sowieso nie die 920 EUR zusammenbekamst,
die ein Arbeitnhmer als Werbungskosten sowieso erlaubt sind,
ganz ohne Beleg.

Da lacht der Finanzbeamte, wenn du ihm auf einem Excel-Sheet
fein säuberlich 464 EUR zusammenrechnest und irgendwas
beiheftest, schaut noch mal ob er im beigehefteten einen
Betrug findet z.B. ein nicht angegebenes Konto, und schmeisst
sie weg, äh, schickt sie dir zurück. Übrigens wurden
alle Unterlagen gescannt und gespeichert, zum Zeitpunkt des
Zurückschickens wurde dein Vorgang noch gar nicht bearbeitet.

von Kleingeld (Gast)


Lesenswert?

Philipp L. schrieb:
> Welche staatlichen Zulagen kann man auch mit Ingenieursgehalt noch
> beantragen?

Zulagen??
Erinnert mich irgendwie an Kasko mit 100% Selbstbeteiligung :-)

Kauf Dir einen "Konz" und lies den einen weisen Satz: daß manches 
Steuerloch extra offen gelassen wird bis sich genug Dumme gefunden 
haben. Dann wird das Loch geschlossen UND abkassiert.

Nimm das bissel Geld, was übrig ist und lege es regelmäßig in 
verschiedenen Anlageformen an (um das Risiko zu teilen).

von VWL (Gast)


Lesenswert?

Vermögenswirksame Leistungen= Verhöhnung der Arbeitnehmer...!
Ab einem bestimmten Einkommen sind diese intelligent genug, das zu 
erkennen und deshalb gibt es dann auch keine mehr.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Kap Hoorn schrob:
>Ein Trick ist auch: Aktien kaufen, zur Hauptversammlung eingeladen
>werden. Da kann man die Hotel- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen.

So Etwas kotzt mich an. Entschuldigt den Ausdruck, aber das mußte 
ich
so sagen.

Paul

von Unwissend (Gast)


Lesenswert?

VWL schrieb:
> Vermögenswirksame Leistungen= Verhöhnung der Arbeitnehmer...!

Kannst du das bitte erklären?

von Klaus (Gast)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Vermutlich weil du sowieso nie die 920 EUR zusammenbekamst,
> die ein Arbeitnhmer als Werbungskosten sowieso erlaubt sind,
> ganz ohne Beleg.

Was Du alles zu wissen glaubst...

von Kap. Hoorn (Gast)


Lesenswert?

Paul Baumann schrieb:
> Kap Hoorn schrob:
>>Ein Trick ist auch: Aktien kaufen, zur Hauptversammlung eingeladen
>>werden. Da kann man die Hotel- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen.
>
> So Etwas kotzt mich an. Entschuldigt den Ausdruck, aber das mußte
> ich
> so sagen.
>
> Paul

Soll man denn nach der Hauptversammlung im Hotelzimmer versauern. Da 
geht man lieber abends in die Oper und ins Theater. Die Verpflegung ist 
auswärts auch teurer.
Das ist übrigens keine Steuerhinterziehung.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Was Du alles zu wissen glaubst...

Falsch, Klaus, ich schrieb

> > Vermutlich

denn was soll man mit deinen halben Wahrheiten anderes tun.

Und vielleicht schlägst du mal nach was vermutlich und was wissen 
bedeutet.

von tnzs (Gast)


Lesenswert?

Kap. Hoorn schrieb:
> Ein Trick ist auch: Aktien kaufen, zur Hauptversammlung eingeladen
> werden. Da kann man die Hotel- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen

Der absetzbare Betrag ist seit 2008 gedeckelt auf ~800Euro...es sei denn 
Du bist Mehrheitsaktionär, dann kannste mehr ansetzen.

von Phil R. (philipp-)


Lesenswert?

MaWin schrieb:

> Vermutlich weil du sowieso nie die 920 EUR zusammenbekamst,
> die ein Arbeitnhmer als Werbungskosten sowieso erlaubt sind,
> ganz ohne Beleg.

Zählen Fahrtkosten nicht zu den Werbungskosten? Wenn ja, kommt man sehr 
schnell über die 920€ jährlich und muß alles belegen.

von Aktionäre (Gast)


Lesenswert?

auf Hauptversammlungen sind wohl mehr peinlich: Stellen sich um 
Kantinenfutter an, gieren nach Werbegeschenken usw.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.