Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gesetzliche Regelung Fahrten vom/zum Arbeitsplatz


von Roland (Gast)


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Hallo liebe Mitstreiter,

vielleicht kann mir einer von euch bei meiner Frage behilflich sein. Ich 
wohne in Norddeutschland und arbeite in einer Firma die in Hessen sitzt. 
Bis vor kurzem habe ich im Aussendienst gearbeitet und habe alle Fahrten 
von/und nach Hause logischerweise bezahlt bekommen. Jetzt wurde ich 
befördert und im Zusammenhang mit dem häufigeren Aufenthalt in meiner 
Firma, musste ich eine 2 Wohnung nehmen, mein Hauptwohnsitz ist nach wie 
vor in Norddeutschland. Nun die Frage, wie verhält es sich nun mit den 
Fahrten von meinem Arbeitsplatz am WE zum Hauptwohnsitz? Wird die 
Reisezeit von der Firma vergütet? Gibt es für solche Fälle eine 
Gesetzliche Regelung?

Vielen Dank und schöne Grüße

Roland

von Harald Wilhelms (Gast)


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Roland schrieb:

> Nun die Frage, wie verhält es sich nun mit den
> Fahrten von meinem Arbeitsplatz am WE zum Hauptwohnsitz? Wird die
> Reisezeit von der Firma vergütet?

Nur wenn das in Deinem Vertrag drinsteht, oder auf freiwilliger Basis.

> Gibt es für solche Fälle eine
> Gesetzliche Regelung?

Nur bezüglich der Restkosten, die die Firma nicht übernimmt:
Die kannst Du bei der Steuer geltend machen. Über diesbezügliche
Regelungen solltest Du Dich aber bei einem Steuerberater erkundigen.
Gruss
Harald

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten

==========================================================

ansonsten: trifft nicht ganz dein Punkt(Reise_zeit_-Erstattung) , aber 
wegen deines Such-Betreffs durchaus interessant ist das folgende 
bezüglich (sonstiger) Reise_Kosten_ (siehe weiter unten). Trifft aber 
nur auf "angestellte Arbeits-Sklaven" zu, "freischaffende Sklaven" leben 
ja eh schon seit jeher von den Reisespesen wie die Made im Speck ;-)

Das unten genannte Urteil bedeutet also zusammen gefasst: Man kann als 
angestellter Sklave seine Reisekosten mit dem PKW auch langfristig als 
echte Reisekosten absetzen, und auch noch die Verpflegungspauschale 
dazu. Also bei z.B. 230 Tage im Jahr, mit 8 Stunden-Tag als Fronarbeiter 
vor Ort, 50 Km von Mutti (einfache Strecke) entfernt :

"normal"    = 230 Tage x 50 Km x 0,30 EUR = 3450 EUR absetzbar
"erweitert"  = (230 Tage x 100 Km * 0,30) + (230 x 6) = 8280 UR 
absetzbar

----

http://www.jurablogs.com/de/steuerrecht-bfh-betriebliche-einrichtung-kunden-arbeitgebers-regelmaessige-arbeitsstaette

 (Az.: VI R 21/08)

http://www.kostenlose-urteile.de/Reisekosten-bei-Einsatz-an-betrieblicher-Einrichtung-eines-Kunden-absetzbar.news8578.htm
der Leitsatz

Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine 
regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Die 
Vorschrift kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein 
Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt 
ist (Festhalten am Senatsurteil vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 
391, BFH/NV 2008, 1923).

von Zodiac (Gast)


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Der letzte Paragraph ist aber der Hammer!
Bislang dachte ich, nach 3 Monaten fällt die Verpflegungspauschale weg.

> Nur bezüglich der Restkosten, die die Firma nicht übernimmt:
> Die kannst Du bei der Steuer geltend machen.
Was aufs gleiche rauskommt, als wenn man alle Kosten geltend macht und 
alle Zahlungen versteuert. Daher sind die Leistungen der AG 
diesbezüglich auch nicht wirklich "steuerfrei".

Ich habe auch gedacht, ich bekomme steuerfreie Zahlungen für Fahrten, 
aber die echten steuermindernden Kosten werden ja um diesen Betrag 
gemindert. Ergo ist es dasselbe wie butto gegen butto.

Ich fahre im Moment über 1500km im Monat von und nach Frankreich. Die 30 
Cent sind aber nicht lukrativ, weil die hier auf der Autobahn schwer 
hinlangen.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Bislang dachte ich, nach 3 Monaten fällt die Verpflegungspauschale weg.

ist ja nicht nur die Verpflegungspauschale, sondern auch die höheren 
Kilometer-Kosten die du geltend machen kannst


> Ich fahre im Moment über 1500km im Monat von und nach Frankreich. Die 30
> Cent sind aber nicht lukrativ, weil die hier auf der Autobahn schwer
> hinlangen.

naja, ich fahre halt die in meinem Beitrag aufgeführten Strecken 
(täglich 100 km hin-zurück, und 230 Tage erkennt dir das FA an)

macht bei mir also 4830 EUR die ich geltend machen kann. Bei 50% 
Versteuerung sind das mal eben 200 EUR mehr pro Monat!

Dafür wollen die FA-Leute von mir nur eine Bescheinigung meines 
Arbeitgebers, daß ich von diesem keine Dienstfahrten erstattet bekomme

von Hick-Hacker (Gast)


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Wenn ich als Leiharbeitnehmer bei einem Kunden eingesetzt werde, muss 
der Verleiher mir dann etwas zu den Fahrtkosten (in meinem Fall 
Monatsticket für Straßenbahn) geben? Oder bleibe ich auf den Kosten 
sitzen?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> muss der Verleiher mir dann etwas zu den Fahrtkosten
> (in meinem Fall Monatsticket für Straßenbahn) geben?

schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten

"Reisekosten, die einem Arbeitnehmer entstehen, kann der Arbeitgeber 
steuerfrei erstatten (§ 3 Nr.13 bzw. Nr.16 EStG). Die Reisekosten, die 
der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat, sind nicht mehr im Rahmen der 
Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten abzugsfähig (§ 3 c Abs.1 
EStG)."

heißt: Er kann, muss aber nicht. Hängt davon ab was du verhandelt 
hast.

Dein Dienstort ist die Filiale deines Verleihers. Fahrten zwischen 
Dienstort und Einsatzort sind Reisekosten. Die Fahrtstrecke kann auch 
direkt zwischen Wohnung und Einsatzort sein, die Zeit-, Strecken- und 
Kostenaufwendungen der Fahrt Wohnung/Dienstort sind dann von der 
Gesamtaufwendungen Wohnort/Einsatzort abzuziehen


Falls der AG dir eine Dienstreise nicht bezahlt, hol sie dir halt direkt 
beim FA ab (in Form von steuerlicher Berücksichtigung bei den 
Werbungskosten). Du kannst steuerlich geltend machen:

a) Verpflegungsaufwand (6 EUR / Tag bei unter 14 Std)
b) bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Kosten

--> so bleibst du auf deinen Fahrtkosten nur teilweise sitzen, und 
bekommst noch Tages-Spesen

Falls das FA das von mir gepostete (Az.: VI R 21/08) bei deiner 
Arbeits-Situation anerkennt, dann kannst du zeitlich unbeschränkt 
(ansonsten nur auf 3 Monate Einsatzort-Beschränkt)

---
was "steuerlich geltend machen" heißt, weißt du ja hoffendlich. 
Rechenbeispiel:
Fahrkarte 50 EUR * 12 Monate = 600 EUR
Tagesspesen 230 Tage * 6 EUR = 1380 EUR

--> 1980 EUR steuerlich als Werbungskosten ansetzen. Bei einem zu 
zahlenden Steuersatz von 30% bekommst du also davon 1386 EUR vom FA 
wieder (falls du denen soviel überhaupt vorab per Lohnsteuer gegeben 
hast)

von PseudoPendler (Gast)


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Hallo zusammen, habe da auch so einen Fall, bei dem ich mir erhoffe ein 
wenig von den gezahlten Steuern zurück zu erhalten.

Mein momentaner und einziger gemeldeter Wohnsitz ist 200km von meiner 
neuen Arbeitsstelle entfernt. Unter der Woche übernachte ich bei einem 
Freund auf der Couch, der im selben Ort lebt in dem ich arbeite. Das 
aber nur solange ich eine Wohnung dort gefunden habe. Es ist mir auch 
bewusst, dass Meldepflicht besteht. Werde es aber nicht tun. D.h. ich 
werde am Ende des Jahres beim Finanzamt angeben, dass ich 2-3 Monate 
gependelt bin.

Nun ist mir auch bewusst, dass die Leute beim Finanzamt auch nicht auf 
den Kopf gefallen sind und sich fragen werden, ob ich wirklich täglich 
über 2h in eine Richtung mit dem Auto gefahren bin. Können sie in 
solchen Fällen irgendwelche Nachweise verlangen und wenn ja, welche?

Würde mich über Erfahrungen und Tipps von euch freuen. Und bitte kommt 
nicht mit "Das ist Betrug!!!" Das ist mir nehmlich ebenfalls bewusst. 
Und das schlimme ist, ich schäme mich nicht einmal dafür :) zumal ich 
monatlich 800€ Steuern bezahle und außer einem Kleinwagen und einem 
Kofferraum Klammoten nichts besitze.

Danke schon mal!

von Ich (Gast)


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Nachweise wie Inspektionsberichte, Tank-Quittungen, ... könnten die 
verlangen.
Ob es Pauschalen für Übernachtungen gibt, kann ich dir nicht sagen, die 
du für die Übernachtungen auf der Couch angeben kannst.

von ibs (Gast)


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Pauschale für Übernachtungen ohne Quittung 20,--€

von MyName (Gast)


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Roland schrieb:
> Nun die Frage, wie verhält es sich nun mit den
> Fahrten von meinem Arbeitsplatz am WE zum Hauptwohnsitz?

Solange das Finanzamt Dein Zimmer im Haus der Eltern als Erstwohnsitz 
anerkennt kannst Du eine Familienheimfahrt pro Woche als Werbungskosten 
mit 30 ct/km geltend machen.

Als Erstwohnsitz galt mal der "Lebensmittelpunkt" - also Familie, 
Verwandte und Freunde - aber inzwischen sind die Gemeinden so scharf auf 
die Lohnsteuereinnahmen, daß oft nur noch gilt, wo Du mehr Zeit 
verbringst. Und selbst wenn Du jedes WE, an Feiertagen und im Urlaub am 
Erstwohnsitz bist wird's knapp. Aber so lange die Arbeitsplatz-Gemeinde 
nicht auf den Erstwohnsitz besteht...

von ratinger (Gast)


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Solange man dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kann, dass der 
Lebensmittelpunkt am weiter entfernten Wohnort liegt, ist es 
unerheblich, ob dieser als Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz angemeldet 
ist.
Gegenrechnen sollte man jedoch, wenn eine der Gemeinden eine 
Zweitwohnsitzsteuer erhebt.

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