Hallo liebe Mitstreiter,
vielleicht kann mir einer von euch bei meiner Frage behilflich sein. Ich
wohne in Norddeutschland und arbeite in einer Firma die in Hessen sitzt.
Bis vor kurzem habe ich im Aussendienst gearbeitet und habe alle Fahrten
von/und nach Hause logischerweise bezahlt bekommen. Jetzt wurde ich
befördert und im Zusammenhang mit dem häufigeren Aufenthalt in meiner
Firma, musste ich eine 2 Wohnung nehmen, mein Hauptwohnsitz ist nach wie
vor in Norddeutschland. Nun die Frage, wie verhält es sich nun mit den
Fahrten von meinem Arbeitsplatz am WE zum Hauptwohnsitz? Wird die
Reisezeit von der Firma vergütet? Gibt es für solche Fälle eine
Gesetzliche Regelung?
Vielen Dank und schöne Grüße
Roland
Roland schrieb:> Nun die Frage, wie verhält es sich nun mit den> Fahrten von meinem Arbeitsplatz am WE zum Hauptwohnsitz? Wird die> Reisezeit von der Firma vergütet?
Nur wenn das in Deinem Vertrag drinsteht, oder auf freiwilliger Basis.
> Gibt es für solche Fälle eine> Gesetzliche Regelung?
Nur bezüglich der Restkosten, die die Firma nicht übernimmt:
Die kannst Du bei der Steuer geltend machen. Über diesbezügliche
Regelungen solltest Du Dich aber bei einem Steuerberater erkundigen.
Gruss
Harald
schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten
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ansonsten: trifft nicht ganz dein Punkt(Reise_zeit_-Erstattung) , aber
wegen deines Such-Betreffs durchaus interessant ist das folgende
bezüglich (sonstiger) Reise_Kosten_ (siehe weiter unten). Trifft aber
nur auf "angestellte Arbeits-Sklaven" zu, "freischaffende Sklaven" leben
ja eh schon seit jeher von den Reisespesen wie die Made im Speck ;-)
Das unten genannte Urteil bedeutet also zusammen gefasst: Man kann als
angestellter Sklave seine Reisekosten mit dem PKW auch langfristig als
echte Reisekosten absetzen, und auch noch die Verpflegungspauschale
dazu. Also bei z.B. 230 Tage im Jahr, mit 8 Stunden-Tag als Fronarbeiter
vor Ort, 50 Km von Mutti (einfache Strecke) entfernt :
"normal" = 230 Tage x 50 Km x 0,30 EUR = 3450 EUR absetzbar
"erweitert" = (230 Tage x 100 Km * 0,30) + (230 x 6) = 8280 UR
absetzbar
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http://www.jurablogs.com/de/steuerrecht-bfh-betriebliche-einrichtung-kunden-arbeitgebers-regelmaessige-arbeitsstaette
(Az.: VI R 21/08)
http://www.kostenlose-urteile.de/Reisekosten-bei-Einsatz-an-betrieblicher-Einrichtung-eines-Kunden-absetzbar.news8578.htm
der Leitsatz
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine
regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Die
Vorschrift kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein
Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt
ist (Festhalten am Senatsurteil vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222,
391, BFH/NV 2008, 1923).
Der letzte Paragraph ist aber der Hammer!
Bislang dachte ich, nach 3 Monaten fällt die Verpflegungspauschale weg.
> Nur bezüglich der Restkosten, die die Firma nicht übernimmt:> Die kannst Du bei der Steuer geltend machen.
Was aufs gleiche rauskommt, als wenn man alle Kosten geltend macht und
alle Zahlungen versteuert. Daher sind die Leistungen der AG
diesbezüglich auch nicht wirklich "steuerfrei".
Ich habe auch gedacht, ich bekomme steuerfreie Zahlungen für Fahrten,
aber die echten steuermindernden Kosten werden ja um diesen Betrag
gemindert. Ergo ist es dasselbe wie butto gegen butto.
Ich fahre im Moment über 1500km im Monat von und nach Frankreich. Die 30
Cent sind aber nicht lukrativ, weil die hier auf der Autobahn schwer
hinlangen.
> Bislang dachte ich, nach 3 Monaten fällt die Verpflegungspauschale weg.
ist ja nicht nur die Verpflegungspauschale, sondern auch die höheren
Kilometer-Kosten die du geltend machen kannst
> Ich fahre im Moment über 1500km im Monat von und nach Frankreich. Die 30> Cent sind aber nicht lukrativ, weil die hier auf der Autobahn schwer> hinlangen.
naja, ich fahre halt die in meinem Beitrag aufgeführten Strecken
(täglich 100 km hin-zurück, und 230 Tage erkennt dir das FA an)
macht bei mir also 4830 EUR die ich geltend machen kann. Bei 50%
Versteuerung sind das mal eben 200 EUR mehr pro Monat!
Dafür wollen die FA-Leute von mir nur eine Bescheinigung meines
Arbeitgebers, daß ich von diesem keine Dienstfahrten erstattet bekomme
Wenn ich als Leiharbeitnehmer bei einem Kunden eingesetzt werde, muss
der Verleiher mir dann etwas zu den Fahrtkosten (in meinem Fall
Monatsticket für Straßenbahn) geben? Oder bleibe ich auf den Kosten
sitzen?
> muss der Verleiher mir dann etwas zu den Fahrtkosten> (in meinem Fall Monatsticket für Straßenbahn) geben?
schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten
"Reisekosten, die einem Arbeitnehmer entstehen, kann der Arbeitgeber
steuerfrei erstatten (§ 3 Nr.13 bzw. Nr.16 EStG). Die Reisekosten, die
der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat, sind nicht mehr im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten abzugsfähig (§ 3 c Abs.1
EStG)."
heißt: Er kann, muss aber nicht. Hängt davon ab was du verhandelt
hast.
Dein Dienstort ist die Filiale deines Verleihers. Fahrten zwischen
Dienstort und Einsatzort sind Reisekosten. Die Fahrtstrecke kann auch
direkt zwischen Wohnung und Einsatzort sein, die Zeit-, Strecken- und
Kostenaufwendungen der Fahrt Wohnung/Dienstort sind dann von der
Gesamtaufwendungen Wohnort/Einsatzort abzuziehen
Falls der AG dir eine Dienstreise nicht bezahlt, hol sie dir halt direkt
beim FA ab (in Form von steuerlicher Berücksichtigung bei den
Werbungskosten). Du kannst steuerlich geltend machen:
a) Verpflegungsaufwand (6 EUR / Tag bei unter 14 Std)
b) bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Kosten
--> so bleibst du auf deinen Fahrtkosten nur teilweise sitzen, und
bekommst noch Tages-Spesen
Falls das FA das von mir gepostete (Az.: VI R 21/08) bei deiner
Arbeits-Situation anerkennt, dann kannst du zeitlich unbeschränkt
(ansonsten nur auf 3 Monate Einsatzort-Beschränkt)
---
was "steuerlich geltend machen" heißt, weißt du ja hoffendlich.
Rechenbeispiel:
Fahrkarte 50 EUR * 12 Monate = 600 EUR
Tagesspesen 230 Tage * 6 EUR = 1380 EUR
--> 1980 EUR steuerlich als Werbungskosten ansetzen. Bei einem zu
zahlenden Steuersatz von 30% bekommst du also davon 1386 EUR vom FA
wieder (falls du denen soviel überhaupt vorab per Lohnsteuer gegeben
hast)
Hallo zusammen, habe da auch so einen Fall, bei dem ich mir erhoffe ein
wenig von den gezahlten Steuern zurück zu erhalten.
Mein momentaner und einziger gemeldeter Wohnsitz ist 200km von meiner
neuen Arbeitsstelle entfernt. Unter der Woche übernachte ich bei einem
Freund auf der Couch, der im selben Ort lebt in dem ich arbeite. Das
aber nur solange ich eine Wohnung dort gefunden habe. Es ist mir auch
bewusst, dass Meldepflicht besteht. Werde es aber nicht tun. D.h. ich
werde am Ende des Jahres beim Finanzamt angeben, dass ich 2-3 Monate
gependelt bin.
Nun ist mir auch bewusst, dass die Leute beim Finanzamt auch nicht auf
den Kopf gefallen sind und sich fragen werden, ob ich wirklich täglich
über 2h in eine Richtung mit dem Auto gefahren bin. Können sie in
solchen Fällen irgendwelche Nachweise verlangen und wenn ja, welche?
Würde mich über Erfahrungen und Tipps von euch freuen. Und bitte kommt
nicht mit "Das ist Betrug!!!" Das ist mir nehmlich ebenfalls bewusst.
Und das schlimme ist, ich schäme mich nicht einmal dafür :) zumal ich
monatlich 800€ Steuern bezahle und außer einem Kleinwagen und einem
Kofferraum Klammoten nichts besitze.
Danke schon mal!
Nachweise wie Inspektionsberichte, Tank-Quittungen, ... könnten die
verlangen.
Ob es Pauschalen für Übernachtungen gibt, kann ich dir nicht sagen, die
du für die Übernachtungen auf der Couch angeben kannst.
Roland schrieb:> Nun die Frage, wie verhält es sich nun mit den> Fahrten von meinem Arbeitsplatz am WE zum Hauptwohnsitz?
Solange das Finanzamt Dein Zimmer im Haus der Eltern als Erstwohnsitz
anerkennt kannst Du eine Familienheimfahrt pro Woche als Werbungskosten
mit 30 ct/km geltend machen.
Als Erstwohnsitz galt mal der "Lebensmittelpunkt" - also Familie,
Verwandte und Freunde - aber inzwischen sind die Gemeinden so scharf auf
die Lohnsteuereinnahmen, daß oft nur noch gilt, wo Du mehr Zeit
verbringst. Und selbst wenn Du jedes WE, an Feiertagen und im Urlaub am
Erstwohnsitz bist wird's knapp. Aber so lange die Arbeitsplatz-Gemeinde
nicht auf den Erstwohnsitz besteht...
Solange man dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kann, dass der
Lebensmittelpunkt am weiter entfernten Wohnort liegt, ist es
unerheblich, ob dieser als Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz angemeldet
ist.
Gegenrechnen sollte man jedoch, wenn eine der Gemeinden eine
Zweitwohnsitzsteuer erhebt.