Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Muss ein Mitarbeiter für Schäden am Firmeneigentum aufkommen


von Alex (Gast)


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Hi.

Angeregt durch eine Diskussion mit einem Kollegen stelle ich mir grade 
folgende Frage:
Muss ein Mitarbeiter für die Schäden am Firmeneigentum aufkommen?

Beispiele:
-Der Mitarbeiter fährt beispielsweise das Firmenauto kaputt und ist am 
Unfall schuld.
-Oder der Mitarbeit macht einen Fehler bei der Arbeit und beschädigt 
dadurch etwas
-Der Mitarbeiter bohrt bei Arbeiten eine Stromleitung an

use

von jonas biensack (Gast)


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>-Der Mitarbeiter fährt beispielsweise das Firmenauto kaputt und ist am
>Unfall schuld.

Das ist meist über eine Selbstbeteiligung im Schadensfall geregelt 
(1000€ z.B.)

>-Oder der Mitarbeit macht einen Fehler bei der Arbeit und beschädigt
>dadurch etwas

Fahrlässig oder mit Vorsatz?

-Der Mitarbeiter bohrt bei Arbeiten eine Stromleitung an

Fahrlässig oder mit Vorsatz?

von Alex (Gast)


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Also gehen wir mal von Fahrlässigkeit aus (Also ein Arbeitsfehler und 
keine Absicht)
Ich denke mal, da kommt dann irgend eine Versicherung bzw die Firma 
selbst für auf.
Allerdings sind auch schon Leute wegen fahrlässigen Arbeitsfehlern von 
Gerichten verurteilt worden. Meißtens bei Personenschaden, zumindest was 
man so in den Medien mitbekommt.

von MaWin (Gast)


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Als Fremder hättest du Schäden zu ersetzen.
Als Angestellter sehen das Gerichte anders,
du bist den Weisungen des Chefs gebunden
und daher nicht frei in dem was du tust.

Trittst du den Mülleimer aus Wut kaputt,
musst du ihn bezahlen (Vorsetz, grob
pflichverletzend oder fahrlässig).

geht seine Klappe beim Benutzen kaputt,
haftet dir Firma, denn du hast das getan
was der Firmenchef wollte, ohne seine
Weisung wärst du niemals in Nähe des
Mülleimers gekommen.

Beschädigung von Laborgeräten? Wenn du in
dem Labor nichts zu suchen hattest wohl
dein Problem, wenn du es trotz Einweisung
falsch bedient hattest Grenzfall, wenn du
es nur benutzt hast auf Weisung des Chefs
muß er das neue kaufen, denn er hätte mit
deinen Unfähigkeiten rechnen müssen.

Beschädigst du Eigentum der Kunden, ist die
Firma i.A. versichert.

von Michael (Gast)


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Wo gehobelt wird da fallen Späne ...

Ich glaube, die einzige Frage die zählt ist: War es Vorsatz. Wenn JA -> 
Abmahung, wenn NEIN siehe meinen ersten Satz!

Stell Dir "schwierigere" Beispiele vor - z.B. ein Monteur vergisst an 
einer Maschine einen Endschalter, das fällt erst viel später auf und ein 
Werkstück ist dadurch kaputt - muss er nun das Werkstück samt 
Arbeitszeit etc. bezahlen? Wohl kaum ...

von Daniel (Gast)


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Also in der Schweiz ist es so, dass der Arbeitnehmer für schäden haftbar 
gemacht werden kann, wenn er grobfahrlässig gehandelt hat... war die 
handlung nur oder nichtmal fahrlässig, kann der Arbeitnehmer nicht 
belangt werden...

@Michael
wie eine maschnine mit fehlendem entschalter laufen kann, ist mir jetzt 
ein rätsel...

von Michael (Gast)


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> @Michael
> wie eine maschnine mit fehlendem entschalter laufen kann, ist mir jetzt
> ein rätsel...

Wie ein Atomkraftwerk explodieren kann ist mir ein Rätsel ...

von horst (Gast)


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Daniel schrieb:
> wie eine maschnine mit fehlendem entschalter laufen kann, ist mir jetzt
> ein rätsel...

Der Schalter ist angeschlossen aber nicht an seinem Platz montiert.

Es wird ein Schließer und kein Öffner verwendet.

...

von Arsch G. (arschgwaf)


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Wenn es mit Vorsatz also absichtlich passiert, musst du zahlen.

Sachschäden:
Wenn es ohne Absicht passiert haftet der Arbeitgeber.
Fällt dir der 100.000 Euro Laserkopf aus der Hand ist das zwar tragisch 
aber einfach nur ein Unfall. Die Versicherung der Firma zahlt (keine 
Ahnung wie Hausrat in der Industrie heißt). Du darfst die evtl vom 
Vorgestzten kurz anhören, dass du nächstes mal vorsichtiger sein sollst, 
aber eine Abmahnung oder so darf es deshalb nicht geben.
Wenn du grob Fahrlässig handelst, also etwas offensichtliches nicht 
beachtest, kannst du jedoch auch haftbar gemacht werden.

Bei Personenschäden hab ich keine Ahnung. Aber ich denke mal du kannst 
persöhnlich haftbar gemacht werden, wenn durch dich jemand zu Schaden 
kommt und du Sorgfaltspflich Aufsichtspflicht oder ähnliches misachtet 
hast. Aber ohne garantie, dass das stimmt.

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Aktuelle Rechsprechung:

Wenn nicht durch Versicherungen abgedekt, haftet der Angestellte nur für 
grob fahrlässiges Verhalten, der Geschäftsführer haftet aber bereits für 
leicht fahrlässiges Verhalten. Daher sehen die Chefs manche Dinge nicht 
so entspannt wie die Mitarbeiter. Irgendwelche Gasflaschen die da schon 
immer rumstehen - für den Mitarbeiter kein Problem - der Chef geht aber 
in den Knast wenn was passiert.

von Bernd F. (metallfunk)


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Welche Versicherung deckt Schäden von hirnlosen Mitarbeitern?

Nur mal zur Klarstellung:
Die Umsatzrendite eines Mitarbeiters in der Metallbaubranche
beträgt etwa 4%.

Das heißt: Macht der Bursche ( Mädel ) 100 000,- € Umsatz,
verdient die Firma netto 4000,-E

Bei 100 Mitarbeitern läppert sich das.

Aber, ein Mitarbeiter, der 10 000,-€ versemmelt, rechnet sich nicht!

Wenn der das öfter macht, sind die Konsequenzen offensichtlich.

von Rudi Sparfuchs (Gast)


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Bernd Funk schrieb:
> Wenn der das öfter macht, sind die Konsequenzen offensichtlich.
Und da es bei mittelständischen Vögeln nur um Kohle und nicht um 
Menschen geht, geht dieser alsbald.

von Oh, Mann (Gast)


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Rudi Sparfuchs schrieb:
> Und da es bei mittelständischen Vögeln nur um Kohle und nicht um
> Menschen geht, geht dieser alsbald.

Natürlich geht es da nur um Kohle. Was soll das Gejammer? Warum gehst Du 
denn arbeiten? Wegen der Kohle oder wegen den Menschen? Bei letzterem 
wirst Du natürlich auf dein Gehalt verzichten.

von Bernd F. (metallfunk)


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Rudi Sparfuchs schrieb:
> Bernd Funk schrieb:
>> Wenn der das öfter macht, sind die Konsequenzen offensichtlich.
> Und da es bei mittelständischen Vögeln nur um Kohle und nicht um
> Menschen geht, geht dieser alsbald.

So ein Quatsch.

Gerade wir Mittelständler und Kleinbetriebe wissen, was wir
an Potenzial bei unseren Mitarbeitern haben.
Die sind Jahrzehnte ( bis zur Rente )bei uns.

Aber es lässt sich halt nicht alles versichern.

In meinem Betrieb fahren wir billige Gebrauchtwagen.
Ohne Vollkaskoversicherung!

Jeder darf damit fahren, bei einem "verschuldeten" Unfall
finden wir auch eine Lösung.

Aber das eingesparte Geld geht an die Mitarbeiter und nicht an
die Versicherungskonzerne.

Das klappt schon seit mehr als 30 Jahren.

von Christian B. (casandro)


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Also mein Chef, der vorher in einer Firma gearbeitet hat in der sehr 
viel schief ging, behauptet immer, dass die Obergrenze der Haftbarkeit 
eines Mitarbeiters in der Praxis bei etwa 2 Monatsgehältern liegt. Dazu 
muss ihm aber schon quasi Vorsatz nachgewiesen werden.

von Bernd F. (metallfunk)


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Soweit mußte ich nie gehen.

Die Mitarbeiter müssen wissen, das "sie" für ihre Schäden auch
finanziell haften " können".
( Die Mitarbeiter müssen auch mal Einblick erhalten, wie sich solche
Fehler finanziell auf die Firma auswirken)

Im Normalfall bleibt es ja doch beim Chef hängen.

In Ausnahmefällen, ( Mitarbeiter hat sich über explezite Anweisungen
hinweggesetzt) wird eine Lösung gesucht ( 2 Samstage umsonst arbeiten )
und gefunden, die den Schaden begrenzt und Niemand über Gebühr belastet.

Das funktioniert, und das leise Zähneknirschen der Deliquenten
muß man halt überhören.

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