Hi. Angeregt durch eine Diskussion mit einem Kollegen stelle ich mir grade folgende Frage: Muss ein Mitarbeiter für die Schäden am Firmeneigentum aufkommen? Beispiele: -Der Mitarbeiter fährt beispielsweise das Firmenauto kaputt und ist am Unfall schuld. -Oder der Mitarbeit macht einen Fehler bei der Arbeit und beschädigt dadurch etwas -Der Mitarbeiter bohrt bei Arbeiten eine Stromleitung an use
>-Der Mitarbeiter fährt beispielsweise das Firmenauto kaputt und ist am >Unfall schuld. Das ist meist über eine Selbstbeteiligung im Schadensfall geregelt (1000€ z.B.) >-Oder der Mitarbeit macht einen Fehler bei der Arbeit und beschädigt >dadurch etwas Fahrlässig oder mit Vorsatz? -Der Mitarbeiter bohrt bei Arbeiten eine Stromleitung an Fahrlässig oder mit Vorsatz?
Also gehen wir mal von Fahrlässigkeit aus (Also ein Arbeitsfehler und keine Absicht) Ich denke mal, da kommt dann irgend eine Versicherung bzw die Firma selbst für auf. Allerdings sind auch schon Leute wegen fahrlässigen Arbeitsfehlern von Gerichten verurteilt worden. Meißtens bei Personenschaden, zumindest was man so in den Medien mitbekommt.
Als Fremder hättest du Schäden zu ersetzen. Als Angestellter sehen das Gerichte anders, du bist den Weisungen des Chefs gebunden und daher nicht frei in dem was du tust. Trittst du den Mülleimer aus Wut kaputt, musst du ihn bezahlen (Vorsetz, grob pflichverletzend oder fahrlässig). geht seine Klappe beim Benutzen kaputt, haftet dir Firma, denn du hast das getan was der Firmenchef wollte, ohne seine Weisung wärst du niemals in Nähe des Mülleimers gekommen. Beschädigung von Laborgeräten? Wenn du in dem Labor nichts zu suchen hattest wohl dein Problem, wenn du es trotz Einweisung falsch bedient hattest Grenzfall, wenn du es nur benutzt hast auf Weisung des Chefs muß er das neue kaufen, denn er hätte mit deinen Unfähigkeiten rechnen müssen. Beschädigst du Eigentum der Kunden, ist die Firma i.A. versichert.
Wo gehobelt wird da fallen Späne ... Ich glaube, die einzige Frage die zählt ist: War es Vorsatz. Wenn JA -> Abmahung, wenn NEIN siehe meinen ersten Satz! Stell Dir "schwierigere" Beispiele vor - z.B. ein Monteur vergisst an einer Maschine einen Endschalter, das fällt erst viel später auf und ein Werkstück ist dadurch kaputt - muss er nun das Werkstück samt Arbeitszeit etc. bezahlen? Wohl kaum ...
Also in der Schweiz ist es so, dass der Arbeitnehmer für schäden haftbar gemacht werden kann, wenn er grobfahrlässig gehandelt hat... war die handlung nur oder nichtmal fahrlässig, kann der Arbeitnehmer nicht belangt werden... @Michael wie eine maschnine mit fehlendem entschalter laufen kann, ist mir jetzt ein rätsel...
> @Michael > wie eine maschnine mit fehlendem entschalter laufen kann, ist mir jetzt > ein rätsel... Wie ein Atomkraftwerk explodieren kann ist mir ein Rätsel ...
Daniel schrieb: > wie eine maschnine mit fehlendem entschalter laufen kann, ist mir jetzt > ein rätsel... Der Schalter ist angeschlossen aber nicht an seinem Platz montiert. Es wird ein Schließer und kein Öffner verwendet. ...
Wenn es mit Vorsatz also absichtlich passiert, musst du zahlen. Sachschäden: Wenn es ohne Absicht passiert haftet der Arbeitgeber. Fällt dir der 100.000 Euro Laserkopf aus der Hand ist das zwar tragisch aber einfach nur ein Unfall. Die Versicherung der Firma zahlt (keine Ahnung wie Hausrat in der Industrie heißt). Du darfst die evtl vom Vorgestzten kurz anhören, dass du nächstes mal vorsichtiger sein sollst, aber eine Abmahnung oder so darf es deshalb nicht geben. Wenn du grob Fahrlässig handelst, also etwas offensichtliches nicht beachtest, kannst du jedoch auch haftbar gemacht werden. Bei Personenschäden hab ich keine Ahnung. Aber ich denke mal du kannst persöhnlich haftbar gemacht werden, wenn durch dich jemand zu Schaden kommt und du Sorgfaltspflich Aufsichtspflicht oder ähnliches misachtet hast. Aber ohne garantie, dass das stimmt.
Aktuelle Rechsprechung: Wenn nicht durch Versicherungen abgedekt, haftet der Angestellte nur für grob fahrlässiges Verhalten, der Geschäftsführer haftet aber bereits für leicht fahrlässiges Verhalten. Daher sehen die Chefs manche Dinge nicht so entspannt wie die Mitarbeiter. Irgendwelche Gasflaschen die da schon immer rumstehen - für den Mitarbeiter kein Problem - der Chef geht aber in den Knast wenn was passiert.
Welche Versicherung deckt Schäden von hirnlosen Mitarbeitern? Nur mal zur Klarstellung: Die Umsatzrendite eines Mitarbeiters in der Metallbaubranche beträgt etwa 4%. Das heißt: Macht der Bursche ( Mädel ) 100 000,- € Umsatz, verdient die Firma netto 4000,-E Bei 100 Mitarbeitern läppert sich das. Aber, ein Mitarbeiter, der 10 000,-€ versemmelt, rechnet sich nicht! Wenn der das öfter macht, sind die Konsequenzen offensichtlich.
Bernd Funk schrieb: > Wenn der das öfter macht, sind die Konsequenzen offensichtlich. Und da es bei mittelständischen Vögeln nur um Kohle und nicht um Menschen geht, geht dieser alsbald.
Rudi Sparfuchs schrieb: > Und da es bei mittelständischen Vögeln nur um Kohle und nicht um > Menschen geht, geht dieser alsbald. Natürlich geht es da nur um Kohle. Was soll das Gejammer? Warum gehst Du denn arbeiten? Wegen der Kohle oder wegen den Menschen? Bei letzterem wirst Du natürlich auf dein Gehalt verzichten.
Rudi Sparfuchs schrieb: > Bernd Funk schrieb: >> Wenn der das öfter macht, sind die Konsequenzen offensichtlich. > Und da es bei mittelständischen Vögeln nur um Kohle und nicht um > Menschen geht, geht dieser alsbald. So ein Quatsch. Gerade wir Mittelständler und Kleinbetriebe wissen, was wir an Potenzial bei unseren Mitarbeitern haben. Die sind Jahrzehnte ( bis zur Rente )bei uns. Aber es lässt sich halt nicht alles versichern. In meinem Betrieb fahren wir billige Gebrauchtwagen. Ohne Vollkaskoversicherung! Jeder darf damit fahren, bei einem "verschuldeten" Unfall finden wir auch eine Lösung. Aber das eingesparte Geld geht an die Mitarbeiter und nicht an die Versicherungskonzerne. Das klappt schon seit mehr als 30 Jahren.
Also mein Chef, der vorher in einer Firma gearbeitet hat in der sehr viel schief ging, behauptet immer, dass die Obergrenze der Haftbarkeit eines Mitarbeiters in der Praxis bei etwa 2 Monatsgehältern liegt. Dazu muss ihm aber schon quasi Vorsatz nachgewiesen werden.
Soweit mußte ich nie gehen. Die Mitarbeiter müssen wissen, das "sie" für ihre Schäden auch finanziell haften " können". ( Die Mitarbeiter müssen auch mal Einblick erhalten, wie sich solche Fehler finanziell auf die Firma auswirken) Im Normalfall bleibt es ja doch beim Chef hängen. In Ausnahmefällen, ( Mitarbeiter hat sich über explezite Anweisungen hinweggesetzt) wird eine Lösung gesucht ( 2 Samstage umsonst arbeiten ) und gefunden, die den Schaden begrenzt und Niemand über Gebühr belastet. Das funktioniert, und das leise Zähneknirschen der Deliquenten muß man halt überhören.
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