Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitgeber kann nicht zahlen, was tun?


von Skebbo (Gast)


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Hallo,

folgende Situation:
Ich arbeite in einer kleinen Firma <10 Mitarbeiter.
Seit einigen Monaten kam es immer häufiger vor, dass das zum Monatsende 
fällige Gehalt erst später gezahlt wurde, manchmal sogar über einen 
Monat später.
Es war jedoch immer wieder die feste Aussicht auf Geld gegeben, weswegen 
wir das immer mitgemacht haben.
Nun warten wir schon auf April und Mai, Juni wird bald fällig, und es 
kam im Meeting eine Ansage, dass eine Zwischenfinanzierung wegfiel und 
es unklar ist, ob und wie es weitergeht. Die Auftragslage ist eigentlich 
okay, wir arbeiten schon seit längerem an einem großen Auftrag, der halt 
erst am Ende irgendwann mal Geld bringt.
Natürlich habe ich mich dann informiert, was man so machen kann:

-Insolvenzgeldantrag: Bringt erst was bei Insolvenz, die (noch?) nicht 
beantragt ist

-selbst die Firma insolvent anmelden: Möchte ich gar nicht machen, 
einmal, weil mir der Überblick fehlt, und weil ich nicht derjenige sein 
möchte, der hier auf den roten Knopf drückt

-Geld anmahnen: Werde ich Anfang nächste Woche auf jeden Fall machen

-Rückbehaltungsrecht: Werde ich zunächst nicht in Anspruch nehmen, weil 
das noch ein Sargnagel wäre.

-Kündigen: Ist eine Option, die ich mir aber bis zum Ende des Monats 
aufhebe

-Geld einklagen: Müsste ich dann wohl nach der Kündigung machen, ist 
halt auch was, was ich ungern mache (sorry, aber ich hab halt ein Herz, 
und ich weiß, dass mein Vermieter, Stadtwerke etc. dieses nicht haben)

Parallel schaue ich mich auf jeden Fall intensiv nach anderen Jobs um

Gibt es sonst noch irgendwelche Optionen, Tricks, Dinge, die ich 
machen/beachten/nicht machen sollte?

Danke für alle Tipps!

von Frank K. (fchk)


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Gehe zur AfA und schildere Deinem Sachbearbeiter Deine Lage. Du bist 
ohnehin verpflichtet, eine drohende Arbeitslosigkeit frühzeitig 
anzuzeigen, und falls Du kündigen willst, ist es besser, das mit Deinem 
Sachbearbeiter vorher besprochen zu haben, um nachher keine Sperre zu 
bekommen. Der kann Dir dann vielleicht auch noch weitere Tips geben.

Ansonsten sind die Krankenkassen immer sehr fix, wenn es um KK-Beiträge 
geht. Ich weiß ja nicht, ob er nicht nur die Gehälter nicht zahlt, 
sondern auch die Sozialabgaben. Wenn letzteres auch offen ist, dann 
kannst Du Dich schon mal innerlich verabschieden.

fchk

von Chris (Gast)


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Skebbo schrieb:
> -Insolvenzgeldantrag: Bringt erst was bei Insolvenz, die (noch?) nicht
> beantragt ist

Es hat ja noch keine Insolvenz stattgefunden. Du könntest Dich aber 
schonmal im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit schlau machen, wie das 
genau geht und was es dann zu beachten gibt. Hatte den Fall auch mal vor 
ca. 15 Jahren. Damals war es so, dass Du dein Nettogehalt ausgezahlt 
bekamst. Das hatte zur Folge, dass Du für den Zeitraum des gezahlten 
Insolvenzgeldes z.B. nichts bei der Steuer geltend machen konntest (Du 
hast ja keine abgeführt). Da blieb also im Endeffekt ein ganzer Haufen 
Geld auf der Strecke.

> -selbst die Firma insolvent anmelden: Möchte ich gar nicht machen,
> einmal, weil mir der Überblick fehlt, und weil ich nicht derjenige sein
> möchte, der hier auf den roten Knopf drückt
Wie soll das gehen? Du bist ja nicht der Geschäftsführer.

> -Geld anmahnen: Werde ich Anfang nächste Woche auf jeden Fall machen
>
> -Rückbehaltungsrecht: Werde ich zunächst nicht in Anspruch nehmen, weil
> das noch ein Sargnagel wäre.
>
> -Kündigen: Ist eine Option, die ich mir aber bis zum Ende des Monats
> aufhebe
>
> -Geld einklagen: Müsste ich dann wohl nach der Kündigung machen, ist
> halt auch was, was ich ungern mache (sorry, aber ich hab halt ein Herz,
> und ich weiß, dass mein Vermieter, Stadtwerke etc. dieses nicht haben)
Bei diesen Fragen solltest Du einen Anwalt (oder ggf. auch mal die 
Gewerkschaft) konsultieren.

> Parallel schaue ich mich auf jeden Fall intensiv nach anderen Jobs um
Das solltest Du auch dringend tun :-)

von Detlev T. (detlevt)


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Skebbo schrieb:
> -Kündigen: Ist eine Option, die ich mir aber bis zum Ende des Monats
> aufhebe

ACHTUNG! Selber kündigen heißt: Die ersten drei Monate kein Geld von der 
AA.

Am besten sofort zur AA gehen. Die können am ehesten helfen, auch mit 
Geld.

von Franziskus (Gast)


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Ich würde auch die Gewerkschaft bemühen.

> Das hatte zur Folge, dass Du für den Zeitraum des gezahlten
> Insolvenzgeldes z.B. nichts bei der Steuer geltend machen konntest
> (Du hast ja keine abgeführt).
Das glaube ich nicht ganz. Ich habe auch schon Teile von Jahren nichts 
gearbeitet und für den Monat keine Steuern abgeführt und trotzem gilt 
die Jahresversteuerung. Ich hatte auch schon mal 3 Monate INSO Geld.

Die Firma MUSUS Insolvenz anmelden, wenn sie nicht zahlungsfähig ist und 
wenn die Gehälter nicht gezahlt werden können, ist dies der Fall. Wenn 
Sie es nur aus anderen Gründen nicht tun, ist es trafbar. weil 
Vertragsbruch! Der Ag ist zur regelmäßigen Zahlung verpflichtet.

Ich gehe davon aus, dass ihr kurz vor der INSO steht und diese 
wahrscheinlich kommt. Sieh zu, dass Du per Kündigung durch den AG 
rauskommst. Einfach anbieten.

Im Falle der INSO ist es so, dass Du das Geld komplett nachfordern 
kannst, weil die Gehälter erstrangige Forderungen sind.

Das Problem ist, dass bei Kleinfirmen mit starken Umsätzen eine Grosse 
Scheinmasse vorliegt, weswegen die Anwaltskosten, die vorher abgehen, 
hoch sind, wenn der INSO Verwalter aktiv wird. (Auch, wenn er nur 1 Tag 
abreitet).

Dann bleibt meist zu wenig über, um alle komplett zu ezahlen.

Schlimm ist es, wenn hohe Rückstände da sind und die Masse schon dadruch 
aufgebraucht scheint. Dann ist die Rettung unwahrscheinlich und die AA 
wird das INSO-Geld abnehmen. Dann kriegst du nur Stütze UND hast 
Verluste.

Ich würde mich nebenher selbständig machen und was anderes arbeiten. 
Dann akkst du Deine Zeit sinnvoll nutzen. Musst halt nur die Rechnungen 
spät stellen, dass sie nicht ins INSO-Geld fallen, denn das wird dadrum 
gekürzt!

von Wilhelm F. (Gast)


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Skebbo schrieb:

> Gibt es sonst noch irgendwelche Optionen, Tricks, Dinge, die ich
> machen/beachten/nicht machen sollte?

Auf jeden Fall schnellstmöglich, am besten schon gestern, zur 
Arbeitsagentur gehen. Allerdings bearbeiten die nichts im Nachhinein, 
also, was schon in der Vergangenheit liegt. Deswegen ist jeder Tag 
wichtig.

Das sind die Spezialisten für solche Fragen, und damit hinterher nicht 
noch eine böse Überraschung kommt.

Sie verwalten nicht nur Arbeitslose, sondern beraten eben in allen 
Fragen rund um das Thema Arbeit.

Der Verzug von 2 Monaten könnte unter Umständen schon Ärger bereiten. 
Zumindest in der Form, daß man für diese Zeit rückwirkend nichts mehr 
bekommt, falls es Entschädigung gegeben hätte. Denn man muß 
normalerweise sofort bei Inkenntnissetzung solcher Geschichten handeln.

Allerdings, wer soll das schon alles wissen, wenn man ansonsten nichts 
mit den Dingen zu tun hat!

von Bürovorsteher (Gast)


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> -selbst die Firma insolvent anmelden: Möchte ich gar nicht machen,
> einmal, weil mir der Überblick fehlt, und weil ich nicht derjenige sein
> möchte, der hier auf den roten Knopf drückt

Sofort beim Amtsgericht Insolvenz anmelden. AfA sofort davon in Kenntnis 
setzen. Dein AG kann nicht zahlen, ist also insolvent. Warum sollte es 
in Zukunft besser werden? Nachsicht ist hier total fehl am Platze. Es 
ist dein Geld und das deiner Kollegen. Hat dein AG wenigstens KV, RV und 
AV gezahlt?
Wenn du nicht rechtzeitig etwas unternimmst, ist das Konkursausfallgeld 
auch weg.

von Meinung (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Sofort beim Amtsgericht Insolvenz anmelden.
WER das tun sollte, muß gut überlegt sein.

Erst kommt das Geld später, dann gar nicht mehr und dann die Insolvenz. 
Das verrät Dir jeder ältere, erfahrene Gewerkschafter. Deshab ist es nie 
schädlich sich dort nähere Hinweise zu holen und rechtzeitig bei AA 
melden.
Ob alle Zahlungen für Krankenkasse, Rente, VWL, Reisespesen, usw. noch 
bezahlt wurden?

Wenn ich heute in dieser Lage wäre, würde ich mich nun um andere Arbeit 
kümmern. Die alte Firma hat bei der nächsten "Neugründung" die selbem 
Probleme wie vorher: gleiche Kunden, gleiche Lieferanten, gleichen 
Markt. Das hier ist keine Rechtsberatung, sonderen nur etwas Erlebtes.

von Paul (Gast)


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>> -selbst die Firma insolvent anmelden: Möchte ich gar nicht machen,
>> einmal, weil mir der Überblick fehlt, und weil ich nicht derjenige sein
>> möchte, der hier auf den roten Knopf drückt
>Wie soll das gehen? Du bist ja nicht der Geschäftsführer.

Jeder kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenzprüfung stellen - 
aber: Der Antragsteller hat auch die Gebühren dafür zu bezahlen, das 
sind leicht um die 350€. Nicht ganz unclever.

>Dein AG kann nicht zahlen, ist also insolvent.

Na, so einfach ist es nicht. Es muß ein unabwendbares Liquiditätsproblem 
vorliegen. Das zu prüfen ist Sache des Amtsgerichtes. Nur warum hat dann 
die Krankenkasse nicht schon Antrag auf Insolvenzprüfung gestellt? So 
unliquid scheint die Firma doch (noch) nicht zu sein.

>Der Verzug von 2 Monaten könnte unter Umständen schon Ärger bereiten.
>Zumindest in der Form, daß man für diese Zeit rückwirkend nichts mehr
>bekommt, falls es Entschädigung gegeben hätte. Denn man muß
>normalerweise sofort bei Inkenntnissetzung solcher Geschichten handeln.

Insolvenzgeld gibt es bis 3 Monate rückwirkend ab Kenntnis der Insolvenz 
durch den Arbeitnehmer. Du kannst z. Z. nur eine Insolvenz vermuten, 
aber weißt es nicht. Entweder gibt der Insolvenzverwalter oder der 
Arbeitgeber die Insolvenz bekannt. Du wirst wahrscheinlich erst mal 3 
Monate Anspruch haben. Fraglich ist, ob das Geld nicht zurückgezahlt 
werden muß, da es eine Neuordnung der Gläubigerreihenfolge gibt, wo der 
AN ziemlich am Ende steht und es zur Gläubigerbegünstigung kommen 
könnte.

Ich würde den AG in Verzug setzten und auf das Zurückbehaltungsrecht 
verweisen. Bei Nichteinhaltung der Frist die Arheit einbehalten. Damit 
hast Du alles getan, was in Deiner Macht steht und die Fristen wahrt.

von PostMortem (Gast)


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Paul schrieb:
> Fraglich ist, ob das Geld nicht zurückgezahlt
> werden muß, da es eine Neuordnung der Gläubigerreihenfolge gibt, wo der
> AN ziemlich am Ende steht und es zur Gläubigerbegünstigung kommen
> könnte.

Wieso bitte sollte ein Arbeitnehmer eine Leistung vom Amt zurückzahlen 
müssen? Das ist doch Humbug, ein Gläubiger kann kein Insolvenzgeld 
pfänden. Da das Insolvenzgeld nicht Bestandteil der Firma und mithin der 
Insolvenzmasse ist, besteht da meiner Meinung nach nicht der geringste 
Anspruch. Sonst könnten die Gläubiger ja Geld von der Arbeitsagentur 
grundsätzlich verlangen. Totaler Unsinn. Im Extremfall schaut die 
Arbeitsagentur in die Röhre, wenn da nichts mehr bei der Firma zu holen 
ist, würde ich mal meinen.

von Paul (Gast)


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von PostMortem (Gast)


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Paul schrieb:
> Guckst Du hier:
>
> http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht...

Da steht, dass gezahlte Gehälter zurückgefordert werden, nicht das 
Insolvenzgeld. Da steht:

"In der Regel federt das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur drei Monate 
Lohnausfall für den Arbeitnehmer ab.“ Im Fall der Maintaldruck-Pleite 
wurden zwar die drei letzten Gehälter bis zur Pleite im Juni 2008 
ausgeglichen, allerdings wurde auch der Lohn der Monate Januar, Februar 
und März erst im April ausgezahlt."

Es wurden also Gehälter ausdrücklich noch gezahlt, kein Insolvenzgeld. 
Insolvenzgeld ist eine Sache zwischen Amt und Arbeitnehmer, da haben die 
Gläubiger gar nichts mit zu tun und keinerlei Anrechte drauf.

von Hick-Hacker (Gast)


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> meiner Meinung nach

Sofern du kein Anwalt bist oder zumindest keine Rechtsberatung 
durchführst, ist das sehr fragwürdig.

Juristerei ist oft nicht deckend mit der eigenen Meinung.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ich habe das auch schon 3mal hinter mir!

das erst mal habe ich alle fristen versäumt das 2.als einenNutzlosen 
titel

erst beim 3.mall habe ich alles richtig gemacht.
aber auch schon 10 Jahre her.


Du musst genau jetzt handeln!!!

1. Klage beim Arbeitsgericht zuvor Mahnen mit 14tagen frist (erst dann 
wird die Klage angenommen)

2. die Friedenspflicht beträgt 2 Monate danach kannst du deine Tätigkeit 
bis zur Zahlung einstellen, ohne rechtliche Nachteile

3.nach 3 Monaten (noch mal beim Arbetsrechtanwalt/Rechtauskunft auch 
beim Arbeitsgericht möglich prüfen lassen) kannst und must du kündigen 
ohne eine Sperre.

Achtung Insolvencausfallgeld wird längstens für 3 Monate gezahlt jeder 
weitere Tag  ist Futsch wenn du nicht bis dauf diesen termin kündigst 
und ALG beantragst. kann aber erst Innsolvenzantrag beantragt werden!
darauf musste ich über ein Jahr warten aber ich bekamm dann alles auf 
Heller und Pfennig.



Jeden Tag den du zögerst verlierst du als Anspruch !!!

besonder s die Mahnung must du spätestens 14 tage vor dem dritten motat 
seit der letzten fällig beglichenen Lohnzahlung beweiskräftig stellen 
(Einschreiben mit rückschein) Postannahme gilt als Datum

Erst 14 Tage danach nimmt das Gericht die Klage an. Das Verfahren Kannst 
du dann Ruhen lassen.

Bei eingetroffener Insolvenz stellst du dann den Antrag auf 
Insovenzausfallgeld und überträgst deine Ansprüche an die 
Insolvengeldausgleichstelle im gegenzug bekommst du den Vollen lohn für 
die drei monate auch den 3.en, in dem du nicht arbeiten musst falls 
nicht zuvor gezahlt wurde, überwiesen.


Das ist keine Rechtsauskunft aber meine Nachweisliche Erfahrung

mein Rat  Arbeitsrechtsauskununft einhohlen aber nicht bei der Arge 
sondern in einer öffentlichen Auskunft , besser noch beim Arbeitsgericht 
Rechtsauskunftsstelle.

Namaste

von Paul (Gast)


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>Es wurden also Gehälter ausdrücklich noch gezahlt, kein Insolvenzgeld.
>Insolvenzgeld ist eine Sache zwischen Amt und Arbeitnehmer, da haben die
>Gläubiger gar nichts mit zu tun und keinerlei Anrechte drauf.

Gut, dann zahlt der AN eben 9000€ seiner letzten 3 Gehälter zurück und 
nicht die 9000€ des InsG. Macht einen riesigen Unterschied in der 
Familienkasse, nicht wahr?. ;-) Ich würde das InsG erstmal unangetastet 
lassen, sonst gibts vielleicht eine böse Überraschung...

von Michael_ (Gast)


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Achje, das kenne ich!
Als erstes such dir Verbündete, das Arbeitsamt und wenn du in einer 
Gewerkschaft bist dann nutze die Rechtsberatung.
Wenn am Zahltag kein Geld da ist, dann fordere es schriftlich ein mit 
einer Fristsetzung (10 Tage?). Das ist wichtig für spätere Klagen.
Wenn du drei Monate kein Geld bekommen hast, dann kündige. Und klage das 
Geld über Gericht ein. Natürlich in Abstimmung mit dem Amt.
Auf keinen Fall selbst aktiv werden mit einem Insolvenzantrag. Das 
machen schon andere und es kann ja doch weitergehen! Man kennt sich ja 
in so einer kleinen Fa.
Um die KK brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Viel Glück, und ruhig bleiben.

von Frager (Gast)


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> Die alte Firma hat bei der nächsten "Neugründung" die selbem
> Probleme wie vorher: gleiche Kunden, gleiche Lieferanten
Aber in unserem Fall damals 16.2 MIO Schulden weniger. Der neugegründete 
Rest lebt heute bestens - nur hat man das Geschäfstfeld, in dem ich 
tätig war, nicht weiter ausgebaut und daher gab es kein Potenzial mehr 
fürs Weitermachen einiger Ingenieure.

Die Sache läuft so, dass der INSO-Anwalt eine dummy-firma 
"BLITZ-XY"gründet, die Rechte überträgt und einen Betriebsübergang 
macht. Dann werden die Namen getauscht und die BLITZ XY stirbt. Wenn man 
den Betriebsübergang mitmacht, gehört man zur neuen Firma und darf 
weiter hoffen. Man kann es aber verweigern, dann wird man gekündigt, 
weil die neue Firma keine Arbeit hat. Es gibt dann KEINE Abfindung.

In der Regel ist es so, dass Firmen nur unter grossen Verlusten 
weiterleben können, weil der INSO-Gang extrem viel Zeit kostet, Kunden 
abschreckt und zudem Geld vernichtet. Der INSO Anwalt kassiert als 
erstes, man kann eine Weile nicht bestellen, weil der das verwaltet und 
die gesamte Produktion ist danieder, weil kein Zulieferer mehr etwas 
leifert. In der Regel kostet sowas 2-3 Monate Nettoausfall für die 
Firma. Das gilt für den Verkauf und auch die Gehälter, es sei denn die 
Entwickler bauen schön ordendlich weiter.

Was man machen kanm: Die Arbeiter schließen sich zusammen und melden 
INSO! Der INSO-Verwalter setzt dann automatisch die GF ab und man kann 
selber ratgebend mitbestimmen. Wenn man ein gutes Konzept hat, kann man 
die GF entlassen und in die Wüste schicken und alleine weitermachen. Auf 
die Weise ("staff buy out" haben schon manchmal Ingniuere ihr Knowhow 
und die Patente gerettet, indem sie die firma dem Insoverwalter 
abgekauft haben und Unproduktives (z.B. den Chef) weggeschmissen haben.

Die Gesellschafter gehen bei der Inso in der Regel leer aus.

Ich weiss von einem Fall in Stuttgart von 1998, wo mehrere Angestellte 
die Firma sabotiert haben, um die Inso einzuleiten und das faule 
Management loszuwerden. Die guten Reste haben sie dann billig aufgekauft 
und mit ihrem Knowhow was Neues aufgezogen. Da hatte man die 
Heuschrecken im eigenen Laden gezeugt, sozusagen.

Das macht natürlich nur Sinn, wenn man hinterher viel mehr Geld aus der 
Firma ziehen kann, als vorher, um die Verluste von wenigsten 3M 
Stillstand auszugleichen. Für die meisten rechnet sich das nicht.

Wie gesagt, am Besten abwarten und nebenher was anderes suchen. Dumm 
ist, dass man keine vernüftigen Angebote bekommt, wenn man aus einer 
INSO-Firma kommt.

Was manche GF machen, die die Firma retten wollen:

Sie kündigen jemanden, der einen neuen Job hat, mit Abfindung und geben 
ihm einen Beratervertrag. In der neuen Firma arbeitet der Angestellte 
dann für sein Knowhow und arbeitet sich nur 3-6 Monate ein. Danach 
kündigt er wieder und tritt in das alte/neue Unternehmen ein. Er kann 
sogar unterwegs schon für das neue Unternehmen arbeiten und Rechungen 
schreiben.

"PARKEN" nennen das die Profis. Der Mitarbeiter erhält so sein Knowhow, 
baut neues auf und belastet nicht die Kasse. So kommt man mit wenigen 
Mitarbeitern auf der "pay roll" gut durch die Krise und hinterher 
unbelastet von Schulden wieder hoch.

In Martinsried (biotech-hype) wurde das in der letzten Dekade bis zum 
Abwinken praktiziert. Ich kenne dort Doktoren, die schon in der 6. Firma 
sind und eine Schein-INSO nach der anderen hatten. Jedesmal mit kräftig 
Kohle uns sogar 2-3 Monaten Pause von Staat finanziert.

von PostMortem (Gast)


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Hick-Hacker schrieb:
> Sofern du kein Anwalt bist oder zumindest keine Rechtsberatung
>
> durchführst, ist das sehr fragwürdig.
>
> Juristerei ist oft nicht deckend mit der eigenen Meinung.

Das hat damit gar nichts zu tun, man muss den zitierten Artikel richtig 
lesen, dann ist die Sachlage klar. Ich wollte nur mit der Irrmeinung 
aufräumen, dass Gläubiger des Arbeitgebers angeblich das vom Amt an den 
Arbeitnehmer gezahlte Insolvenzgeld antasten könnten. Dass das unmöglich 
ist, ist mir auch mit nur einem Semester Privatrecht im Studium schon 
klar.

von Wissender (Gast)


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Nennt sich das nicht Insolvenzverschleppung und ist strafbar???

von Bürovorsteher (Gast)


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Eigentlich ja.

von Paul (Gast)


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>Nennt sich das nicht Insolvenzverschleppung und ist strafbar???

Nur wenn eine Insolvenz vorhanden ist. Das zu prüfen ist Aufgabe des 
Amtsgerichtes. Also mal vorsichtig mit solchen Sprüchen.

>Dass das unmöglich
>ist, ist mir auch mit nur einem Semester Privatrecht im Studium schon
>klar.

Deinem Laienverständnis nach sollte es klar sein. Aber so funktioniert 
Jura nicht. Oftmals geht es dabei um Abwägung und Auslegungssache. Wenn 
man an das InsG nicht rankommt, nimmt man eben die letzten 3 
Monatsgehälter vor der InsG-Zahlung. Für den AN macht das keinen 
Unterschied, der ist der Doofe, für die Banken auch nicht, die haben 
ihre Ansprüche befriedigt.

von PostMortem (Gast)


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Paul schrieb:
> Deinem Laienverständnis nach sollte es klar sein. Aber so funktioniert
>
> Jura nicht.

Was ich damit eigentlich sagen wollte, war dass ich foglich kein Laie 
bin, sondern durchaus mit juristischem Grundlagendenken vertraut. Ich 
brauche also diese wiederholten Hinweise nicht, danke, ich kenn mich 
aus.

> Oftmals geht es dabei um Abwägung und Auslegungssache. Wenn
>
> man an das InsG nicht rankommt, nimmt man eben die letzten 3
>
> Monatsgehälter vor der InsG-Zahlung. Für den AN macht das keinen
>
> Unterschied, der ist der Doofe, für die Banken auch nicht, die haben
>
> ihre Ansprüche befriedigt.

Das mag alles sein, aber das führt vom Thema weg. Fakt ist: Das 
Insolvenzgeld ist für die Gläubiger des Arbeitgebers unantastbar, Punkt. 
Nur DIESEN Punkt, wollte ich richtigstellen, nichts weiter. Hat die 
Firma während der Insolvenzverschleppung im Übrigen gar keine Gehälter 
mehr gezahlt, wie es möglicherweise im hier angesprochenen Fall 
passieren KÖNNTE, so haben die Gläubiger sogar auch auf den Lohn keinen 
Anspruch, der rechtmäßig vor der Insolvenzverschleppung gezahlt wurde.

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