Hallo,
ich habe vor ein USB-Gerät zu verkaufen und sehe mich jetzt vor den
Problemen der CE-Zertifizierung, der Altgeräte-Rücknahme usw.
Bei einer zunächst kleinen Auflage sind die Kosten hierfür immens.
Deshalb habe ich mir überlegt, das Gerät zu verschenken! Geht das
einfach so, oder müssen auch solche Geräte zertifiziert sein?
Ich würde dann einfach für die zugehörige Software das Geld verlangen.
Oder ich kombiniere es mit einem Online-Zugang, der einmalig XXX Euro
kostet.
Das obige klingt für mich nicht sonderlich überzeugend, da sowas ja dann
wahrscheinlich jeder machen würde... Aber vlt. kann mir jemand von Euch
mehr darüber sagen.
Gruß Georg
Das CE-Zeichen klebst du selbst auf, damit garantierst du, dass du dich
an Entsprechende Richtlinien, Normen, Gesetze usw. gehalten hast(also
z.B. dass dein Gerät sicher ist und nicht stört). Du kannst dein Produkt
auf Konformität prüfen lassen, musst das aber nicht machen. Du musst
aber eine Konformitätserklärung ausfüllen. Der ganze Spass ist auch
nötig wenn dein Gerät kostenlos in den Umlauf kommt.
Im Grunde musst du nur ein wenig mutig sein, und das einfach aufkleben.
In 99,9% aller Fälle wird nichts passieren, und die 0,1% haben dann
immernoch die Möglichkeit der Nachbesserung. Dann ist das aber schon
eine teure Sache, denn das Gerät wird dann von Amts wegen überprüft.
Sollte jedoch jemand zu Schaden kommen hast du ein Problem.
Mit der Rücknahme kenne ich mich nicht aus, aber ich glaube du musst
dich irgendwo registrieren und dafür natürlich auch zahlen.
VID/PID sollte kein Problem sein. Es gibt genug IC-Hersteller für eine
Sublizenz.
Das mit dem mutig sein und den 99,9% aller Fälle trifft es wohl sehr
gut. Ich denke das ist eine Überlegung wert.
Vielen Dank. Gruß Georg
Kommt drauf an wo das Gerät eingesetzt werden soll.
Wenn aufgrund deine Gerätes ein Schweißroboter bei Daimler amok läuft
hätte ich keine Lust auf eine Klage!
> Bei Jägern, die jährlich 3000-4000 Tonnen Blei> allein in Deutschland verpusten,
WTF? 4 Millionen Kilo Munition? Was wiegt denn ein so nen Bleigeschoss?
Nehmen wir mal 50g an, dann wären das ja 80 Millionen Patronen pro
Jahr?!
Danke Michael für die ausführlichen Informationen!
So wie sich das Ganze jetzt darstellt gilt es einen Mittelweg zwischen
'mutig sein' und Sicherheit/Abmahnung zu finden.
In meinem Gerät werkeln ein 3.3V Controller und ein CPLD. Außerdem ist
das Gerät USB-bus-powered und hat vier 5 Volt tolerante Ein-/Ausgänge.
Ich denke mal, wenn ich mir irgendwelche CE-Zertifikate mit ähnlichen
Geräten zusammensuche, und diese dann linguistisch an meine Applikation
anpasse, dann sollte das auch ohne kostenintensive Messungen machbar
sein.
Was kann dabei schon groß passieren? EMV wegen den 50/100MHz am CPLD?
Gefahr für Leib und Leben wegen den 5 Volt Gleichstrom? Eher nicht...
Gruß Georg
Falls ein Mitbewerber davon Wind bekommt, das du das CE Zeichen ohne
Nachweis draufgeklebt hat, und dir schlecht will, könnte ein Hinweis von
ihm an die Bundesnetzagentur dir ernste Probleme bereiten.
Das selbige wird passieren, wenn einer deiner Kunden vielleicht
feststellt, das sein Radio, Funkgerät , oder was auch immer , nach dem
Einschalten deines Gerätes merkwürdiges Verhalten zeigt, und der Kunde
bei der Bundesnetzagentur vorstellig wird.
Ich persöhnlich habe das mal bei ein Produkt der Fa Behringer erlebt.
Nach Einschalten des digitalen Equalizers war plötzlich eine drahtlose
Mikrofonanalage nachweislich gestört. Du glaubst garnicht wie schnell
dieses Produkt vom Markt verschwunden war , nach dem wir die ( damalige
)
BAPT eingeschaltet haben.
Ralph Berres
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, daß diese gesetzlichen
Regelungen keine Berechtigung haben.
Aber in meinem Fall kann man das Gerät mit einem CPLD/FPGA-Board +
Mikrocontroller vergleichen. Also lautet die Frage: welches Demo-Board
von Xilinx/Altera/Lattice usw. stört beim Radiohören?
Jedes kann stören , weil es sich um digitale Signale mit rechteckigen
Signalverlauf relativ hoher Taktfrequenzen handelt. Die Oberwellen des
Taktes, bzw der Signale können schon ganz deftig stören, sofern nicht
explizit Massnahmen dagegen getroffen wurden. Und genau um Messungen
solcher abgestrahlten , oder über Leitungen weiter geführten Störsignale
geht es bei den EMV Messungen, die übrigens nicht ganz billig sind.
Ralph Berres
Ok! Dann unterschätzen wir diese Gefahr mal nicht.
Was mich zur nächsten Frage bringt: Es muss doch irgendwelche Meßreihen
geben (evtl. vom Hersteller des CPLD), wo diese Messungen schon
tausendfach durchgeführt wurden?
Oder gibt es da so eklatante Unterschiede bei der Konfiguration (z.B. ob
ich 20 Leitungen vom CPLD zum Mikrocontroller lege oder nur 10? Bzw. ob
die Leitungen 2cm oder 3cm lang sind?), dass man da keine
'Standardmessungen' durchführen kann?
Ohne daß ich mich da auskenne, sagt mir der normale Menschenverstand:
nein, die Unterschiede sind eher marginal!
Gruß Georg
Ralph Berres schrieb:> Falls ein Mitbewerber davon Wind bekommt, das du das CE Zeichen ohne> Nachweis draufgeklebt hat, und dir schlecht will, könnte ein Hinweis von> ihm an die Bundesnetzagentur dir ernste Probleme bereiten.
Kaum. Jeder kann (und darf!) behaupten, dass seine Geräte CE-Konform
sind, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen. Probleme bekommt er erst,
wenn die Nichterfüllung einer relevanten Richtlinie (z.B. EMV)
nachgewiesen wurde. Steht doch oben schon ausführlich...
Ich würde mich gerne mit der Frage anhängen, wie es mit Komponenten für
die Industrie aussieht, also nicht Fertiggeräten. Sind EMV-Prüfung und
ROHS-Konformität notwendig?
Gruß!
Mit schlechtem Platinen-Design kannst du es bestimmt schaffen, außerhalb
der Normen zu liegen. Nicht umsonst gibt es eine Menge Know-How darüber,
wie man EMV-gerecht Platinen layoutet.
Davon ab, um die Elektroschrott-Entsorgungssachen kommst du nicht
drumrum. Dafür musst du zumindest 300-700 Euro pro Jahr einrechnen.
welche Frequenzen wie stark abgestrahlt, oder über angeschlossene
Leitungen weitergeführt werden, hängt extrem stark von dem Aufbau des
Prozesorboards und der angeschlossene Peripherie ab. Der Prozessor
selbst wird als Baustein noch relativ unkritisch sein. Aber jede
Leiterbahn und jedes Kabel welches mit den schnellen digitalen Signale
beaufschalgt sind, wirkt als potentielle Antenne. Es ist jetzt Sache des
Herstellers,
1. durch geschickte Leiterbahnführungen auf dem Board,
2. durch geschickte Abblockung und Filterung der digitalen Signale
3. durch Filterung der Peripherieanschlüsse, und
4. durch Abschirmung, also durch Einbau in eine HF-dichtes Gehäuse
dafür Sorge zu tragen, das die Baugruppe keine anderen Geräte stört.
Da es sich um eine Baugruppe handelt, die von dem Anwender erst zu ein
fertiges Gerät erweitert wird, hat der Anwender dafür Sorge zu tragen,
das er entweder für die entsprechende Entstörmassnahmen sorgt, oder die
Baugruppen nach entsprechenden Kriterien aussucht.
Auf jeden Fall ist der Inverkehrbringer dieses Gerät dafür
verantwortlich, das die EMV Richtlinien eingehalten wird. Mit dem
Aufkleben des CE Zeichens und dem ausfüllen einer konformitätserklärung
zeigt er an , das er die Kriterien erfüllt hat. Er sollte ( muss aber
nicht, wenn er sich absolut sicher ist ) einen Nachweis erbringen, das
die EMV Bedingungen eingehalten werden.
Kommt es zu einer Störung, und man kann den Nachweis nicht erbringen,
weil man eben aus Geldgründen keine Messungen hat machen lassen, hat man
ein ernstes Problem. Dann wird einem nämlich unterstellt, das man das CE
Zeichen ohne Nachweis wissentlich führt, was dann zu empfindlichen
Geldbußen führt. Obendrein muss man sämtliche verkaufte Artikel
zurückrufen.
Hat man den Nachweis in Form von Messprodukolle aber vorlegen, wird
einen in der Regel ein Ausreiser unterstellt, und man hat Chance es
nachzubessern.
Ich würde wenn man was gewerblich vertreiben will sowas nicht auf die
leichte Schulter nehmen. Manche Firmen sind über sowas schneller Pleite
gegangen als ihnen lieb war.
Ralph Berres
butsu schrieb:> Ich würde mich gerne mit der Frage anhängen, wie es mit Komponenten für>> die Industrie aussieht, also nicht Fertiggeräten. Sind EMV-Prüfung und>> ROHS-Konformität notwendig?
Solange die Komponenten für sich noch kein komplettes Gerät darstellt,
sondern erst als iner der Komponenten, oder Bausteine mit anderen
kombiniert zu einen Gerät wird, muss der Hersteller m.W. noch kein CE
Kennzeichen führen. Die Fa, die diese Komponente in sein Gerät einbaut
ist für die Einhaltung der EMV Richtlinien für sein fertiges Endprodukt
verantwortlich.
Hat die Komponente aber ein CE Kennzeichen, so darf der Hersteller sich
darauf verlassen, das er zumindest diese Komponente nicht zusätzlich
entstören muss.
Ralph Berres
Hallo butsu, hier sind wir bei fertigen Geräten und nicht bei Modulen.
Deshalb bei entsprechenden Fragen bitte einen neuen Thread aufmachen.
Sonst wird das hier schnell unübersichtlich!
Hallo Winfried, wenn ich mich also an das EMV-gerechte Platinen-Layout
halte, brauche ich mir bzgl. EMV keine Sorgen zu machen. Danke, das
hilft mir doch sehr weiter.
Das mit dem Elektroschrott werde ich mit einkalkulieren. Bei einem
Betrag um 500,- Euro ist das noch akzeptabel.
Gruß Georg
Georg schrieb:> Ok! Dann unterschätzen wir diese Gefahr mal nicht.>> Was mich zur nächsten Frage bringt: Es muss doch irgendwelche Meßreihen> geben (evtl. vom Hersteller des CPLD), wo diese Messungen schon> tausendfach durchgeführt wurden?>> Oder gibt es da so eklatante Unterschiede bei der Konfiguration (z.B. ob> ich 20 Leitungen vom CPLD zum Mikrocontroller lege oder nur 10? Bzw. ob> die Leitungen 2cm oder 3cm lang sind?), dass man da keine> 'Standardmessungen' durchführen kann?>> Ohne daß ich mich da auskenne, sagt mir der normale Menschenverstand:> nein, die Unterschiede sind eher marginal!
Ganz und gar nicht! Wir sind mit unserem Gerät, in dem insgesamt 9 FPGAs
arbeiten erst durch die CE-Messung gekommen nachdem wir die gleichzeitig
schaltenden I/Os auf eine niedrigere Ausgangsstromstärke gesetzt haben,
außerdem die Frequenz der parallelen Busse noch etwas erhöht(!) haben
und das Gerät trotz vollständig Metallgehäuse noch zusätzlich an den
Kanten mit teurem EMV Metall-Geflecht geschwirmt haben. Und dann haben
wir auch nur die Industrie-Norm geschafft. Aber für Consumer ist das
auch nicht.
Ein anderes Gerät, Ultraschall-Prüfgerät, USB Bus-powered, ein FPGA kam
auf Anhieb durch, sogar Consumer Norm. Aber da ist das Gehäuse auch
besser (Bopla AluStyle).
Wir haben das übrigens recht günstig bekommen, wenn du mir eine PN
schreibst, geb ich dir den Kontakt, wenn du möchtest.
Georg schrieb:> Hallo Winfried, wenn ich mich also an das EMV-gerechte Platinen-Layout>> halte, brauche ich mir bzgl. EMV keine Sorgen zu machen. Danke, das>> hilft mir doch sehr weiter.
Das ist einer der Massnahmen um zum Ziel zu gelangen. Alleine wird das
nicht reichen. Und eine abschliesende Messung ist auf jeden Fall
anzuraten.
Ralph Berres
> Falls ein Mitbewerber davon Wind bekommt, das du> das CE Zeichen ohne Nachweis draufgeklebt hat
Was erzählst du denn für Märchen ?
Von welchem Nachweis redest du ?
Es gibt keinen.
Das einzige, was existiert, ist die Mappe mit den
abgehakten Vorschriften beim Hersteller, und eventuelle
Messprotokolle, mit denen der Hersteller sich selbst
vergewissern wollte, ob die Vorschriften eingehalten
wurden.
Davon ist nichts öffentlich, gibt es kein Zertifikat,
wird sind ja nicht beim TÜV.
Wenn ein Konkurrent mit Messalbor dein Teil zufällig unter
seine Messgeräte legt und feststellt, daß es die Vorschriften
nicht einhält, DANN kann er dich zur Sau machem, also sollte
man in den Dingen, die kritsch sein könnten, wenigstens sich
selbst vorher versichert haben. Und da ist bei USB und CPLD
durchaus an EMV zu denken. Das scheint dann auch die einzige
Messung zu sein, mit der man mal zu einem Labor gehen sollte,
nur für die eigene Beruhigung.
Hallo Christian, danke für das konkrete Beispiel. 9 FPGAs sind zwar
nicht unbedingt mit meinem Kleingerät zu vergleichen, aber etwas bzgl.
EMV aus erster Hand zu hören ist sehr interessant.
Mit Kontakt meinst Du wahrscheinlich ein EMV-Labor? Meine
Entscheidungsfindung ist noch nicht ganz ausgereift. Aber falls ich mich
zu einer professionellen Messung entschließe, komme ich gerne auf Dein
Angebot zurück, danke.
Gruß Georg
MaWin schrieb:> Von welchem Nachweis redest du ?
Ich rede von den Messprodokolle die man von seinen EMV Dienstleister
bekommt, und ratsam ist aufzubewahren. Veröffentlichen muss man die
nicht, das ist richtig. Aber im Störungsfalle würde die
Bundesnetzagentur die doch ganz gerne sehen. Sonst gibt es mächtigen
Stress. Dann lässt die Bundesnetzagentur das nämlich messen, und dann
wirds richtig teuer.
Ralph Berres
Ralph Berres schrieb:> Falls ein Mitbewerber davon Wind bekommt, das du das CE Zeichen ohne> Nachweis draufgeklebt hat, und dir schlecht will, könnte ein Hinweis von> ihm an die Bundesnetzagentur dir ernste Probleme bereiten.
Und sollte Dein Gerät CONFORM sein, verklagste Deine Konkurenz auf
Vortäuschung falscher Tatsachen und gewinnst die Klage (ich bin wegen
der Entwicklung von Umweltmeßdsensoren und Verkauf von 10.000 Stück
vor 2 Jahren angeschwärzt worden und ich habe gewonnen).
Anm.: Mein Produkt hat nur 1/3 von dem Original Produkt
gekostet und ich habe es im Auftrag des End-Kunden
entwickelt und herstellen lassen.
Also mit Konkurenz-Geiern die kleine Unternehen rauskicken wollen, muß
man rechnen, aber einfach exzelente Arbeit liefern, Kühl-Blut bewahren
und einen guten Anwalt besorgen. :-D
> Ich persöhnlich habe das mal bei ein Produkt der Fa Behringer erlebt.> Nach Einschalten des digitalen Equalizers war plötzlich eine drahtlose> Mikrofonanalage nachweislich gestört. Du glaubst garnicht wie schnell> dieses Produkt vom Markt verschwunden war , nach dem wir die ( damalige> )> BAPT eingeschaltet haben.
Also nicht die Herstellerfirma kontaktiert wegen Nachbesserung
sondern gleich Holzhammer?
> Ralph Berres
Grüße
Michelle
Michelle Konzack schrieb:> Also nicht die Herstellerfirma kontaktiert wegen Nachbesserung>> sondern gleich Holzhammer?
Der Hersteller war uneinsichtig.
Ralph Berres
Hättest Du gleich dazu schreiben sollen...
Achja, ich hatte mir die EMV-Tests etwas teurer vorgestellt...
Nunja, wer nur einmalig 100 Stück produziert, muß TIEF in die Tasche
greifen, nur hatte ich vollständige Tests für knappe 1500-2000 € beim
TÜV Rheinland machen lassen, inclusiver Zertifikat und ein Muster wird
dann für 6 Jahre lang bei denen gebunkert als geprüfte refferenz.
Aber dann kann man das TÜV-Zeichen, EMV, CE und wei der geier was noch
alles offiziell tragen und kann produzieren bis die Maschinen abrauchen.
Interessant ist allerdings auch, das ich keine EMV-Test und ähnliche
Meßgeräte habe und trotzdem beim ersten Test bereits durchgekommen bin.
Komisches Gefühl hatte ich trotzdem weil das alles für mich neu war.
Grüße
Michelle
Michelle Konzack schrieb:> Interessant ist allerdings auch, das ich keine EMV-Test und ähnliche>> Meßgeräte habe und trotzdem beim ersten Test bereits durchgekommen bin.
Wenn man sauber bei der Konstruktion arbeitet, und mehr Entstörmaterial
verbaut, als letztendlich notwendig, kann es durchaus passieren, das man
es beim ersten mal schafft.
Aber selbst wenn bei der Messung Probleme auftauchen. Ein gutes EMV
Labor zeichnet sich auch dadurch aus, das es eben nicht nur akkurat
Messergebnisse liefert, sondern im Grenzfalle auch Tips gibt, und
eventuell mit gezielten Entstörversuche selbst Hand anlegt. Man muss
dann zwar eventuell die Mehrstunden bezahlen, ( oft sind es nur
Mehrminuten ), aber man muss wenigstens nicht wiederkommen. Die
Ingenieure im Messlabor haben meistens eine gehörige Portion
Erfahrungen, und wissen oft mit wenigen Handgriffe ein Problem in den
Griff zu bekommen.
Bei großen Stückzahlen ist das oft billiger als viel zu viel
Entstörmittel einzubauen, um möglichst sicher durch die Prüfung zu
kommen.
Aber es lohnt oft schon ein einfacher preisgünstiger Spektrumanalyzer
und ein Messsondensatz um eine Tendenz zu bekommen, ob man die Chance
hat zu bestehen, oder ob man wirklich ganz draussen liegt.
Ralph Berres
Bei einigen ist das Wissen zu CE nicht auf dem aktuellen Stand.
Seit einigen Jährchen hat der CE Aufbabber nicht nur die relevanten
Normen auf ein Zettchen (ab)zuschreiben, sondern muss NACHWEISE in Form
von Messprotokollen haben, dass die Normen eingehalten wurden. Er darf
selbst messen, aber ein Protokoll muss sein.
Ausnahme ist, wenn ein Gerät nicht stören KANN. Ein Taschenlampe ohne
PWM braucht also keinen EMV Nachweis.
Praktisch ist es so, dass nach dem Anschwärzen Unterlagen und Gerät
geprüft werden. Beides muss ok sein.
Gruß
Achim
Gerade bei USB Geräten sollte man schon messen, da kommen fast immer die
480 MHz aus der Buchse. Meist kann man durch einfachste Mittel aber den
Pegel unter die Grenze drücken. Oft reicht schon ein gescheites Kabel
mit Ferritkern auf beiden Seiten. Außerdem den Schirm hochohmig an Masse
legen im Gerät. Und dann drauf achten, dass so wenig wie möglich I/Os
gleichzeitig schalten, und bei FPGAs möglichst die Ausgänge auf Slow und
2mA oder halt so wenig wie geht. Terminierung bei Clock-Leitungen auf
jeden Fall dran. Bei mehreren Schaltreglern solche verwenden, die man
synchronisieren kann und die dann versetzt takten lassen. Drossel am
Versorgungsspannungseingang. Keine Stubs an Leiterbahnen von schnellen
Signalen. Und wichtig ist die Anstiegszeit, nicht die Frequenz. Auch ein
1MHz kann Oberschwingungen (Gruß an Prof. Brenner) von mehreren 100MHz
erzeugen, wenn die Flanken steil sind. Und gerade morderne FPGAs haben
sauschnelle Ausgänge. Achja, und alle Eingänge terminieren (interne
Pullups oder Pulldowns), keine offenen Eingänge. Denn die Störfestigkeit
wird ja auch gemessen. Und da wird ordentlich was draufgeballert, der
Surge ist nicht ohne.
Ralph Berres schrieb:> Ich rede von den Messprodokolle die man von seinen EMV Dienstleister> bekommt, und ratsam ist aufzubewahren. Veröffentlichen muss man die> nicht, das ist richtig. Aber im Störungsfalle würde die> Bundesnetzagentur die doch ganz gerne sehen. Sonst gibt es mächtigen> Stress. Dann lässt die Bundesnetzagentur das nämlich messen, und dann> wirds richtig teuer.
Das ist nicht so. Sie will keine Protokolle sehen, sondern 5 Geräte
mitnehmen. Wenn man nur kleine Stückzahlen produziert, können es auch
weniger sein. Außerdem misst die Bundesnetzagentur selbst, z.B. in
Kolberg. Wichtig ist aber die Konformitätserklärung. Wenn man da die
falschen Richtlinien reinschreibt, und falsch kann auch die falsche
Ausgabe einer Richtlinie sein, gibts auch ohne Messung ein Ordnungsgeld.
Aber: bevor irgendeine Maßnahme ergriffen wird, gibt es ein Anhörung, es
sei denn es besteht eine Gefahr für Leib und Leben. EMV gehört da sicher
nicht zu.
Zweites aber: Außerhalb der EU ist das häufig anders, in manchen Ländern
müssen Protokolle eingereicht werden, wie vormals in Saarbrücken.
Etrick schrieb:> Praktisch ist es so, dass nach dem Anschwärzen Unterlagen und Gerät> geprüft werden. Beides muss ok sein.
Da muß schon etwas mehr kommen. Wenn es einfach nach "Anschwärzen"
aussieht, wird nichts passieren. Wenn das so einfach wäre, gäbe es bei
so gefühlten 100 000 elektronischen Produkten (wahrscheinlich sinds viel
mehr) und ca. 250 Arbeitstagen im Jahr keine Zeit für wirklich wichtige
Prüfungen mehr. Die Bundesnetzagentur bewegt sich im politischen Umfeld,
die wissen schon zu unterscheiden zwischen einem gestörten Radio und
einem am Stromschlag gestorbenen Kind.
MfG Klaus
>In meinem Gerät werkeln ein 3.3V Controller und ein CPLD. Außerdem ist>das Gerät USB-bus-powered und hat vier 5 Volt tolerante Ein-/Ausgänge.>Ich denke mal, wenn ich mir irgendwelche CE-Zertifikate mit ähnlichen>Geräten zusammensuche...
...
>Was kann dabei schon groß passieren? EMV wegen den 50/100MHz am CPLD?>Gefahr für Leib und Leben wegen den 5 Volt Gleichstrom? Eher nicht...
...
>Was mich zur nächsten Frage bringt: Es muss doch irgendwelche Meßreihen>geben (evtl. vom Hersteller des CPLD), wo diese Messungen schon>tausendfach durchgeführt wurden..
...
Vergiss es!
Jedes System ist anders. Auch wenn genau die gleichen ICs drauf sein
sollten, sagt das rein gar nichts. Man kann auch mit simplen ICs alles
mögliche an Störungen produzieren.
Ohne zumindest eine E-H-Feld-Messung mit Spectr-Analyser (muss ja nicht
im teuren EMV-Labor sein) würd ich kein Gerät rausgeben.
>Falls ein Mitbewerber davon Wind bekommt, das du das CE Zeichen ohne>Nachweis draufgeklebt hat, und dir schlecht will...
Normalerweise können die Instit. schon rausfinden, ob an der Sache was
dran ist, oder nur jemand Anschwärzen will. Wenn sich nur eine Firma
'meldet', sieht das wohl eher nach Anschwärzen aus.
>Und sollte Dein Gerät CONFORM sein, verklagste Deine Konkurenz auf>Vortäuschung falscher Tatsachen und gewinnst die Klage...
Ist auch nicht so einfach. Kein Mensch weiss, was bei Gerichts-Kram raus
kommt.
>Interessant ist allerdings auch, das ich keine EMV-Test und ähnliche>Meßgeräte habe...
Langfristig mit Sicherheit die falsche Lösung, denn dann muss man für
jeden Kickifacks ins EMV-Labor.
MCUA schrieb:>>Und sollte Dein Gerät CONFORM sein, verklagste Deine Konkurenz auf>>Vortäuschung falscher Tatsachen und gewinnst die Klage...> Ist auch nicht so einfach. Kein Mensch weiss, was bei Gerichts-Kram raus> kommt.
Solche Anschuldigungen, sind SCHWER geschäftsschädigend.
>>Interessant ist allerdings auch, das ich keine EMV-Test und ähnliche>>Meßgeräte habe...> Langfristig mit Sicherheit die falsche Lösung, denn dann muss man für> jeden Kickifacks ins EMV-Labor.
Ich habe mich beim TÜV Rheinland erkundigt was ich an Meßgeräten
bräuchte um die CE-Zertifizierung (nicht nur Conformitäts Erklärung)
vollständig legal durchzugehen... Sind mal schlappe 80.000 € am
Meßgeräte + Ausbildung
Ich benötige für 3 Geräte die ENEC wofür ich noch mal extra Meßgeräte
und nen passenden Arbitsplatz benötige... seufz! Sind ja nur mal
schalppe 300.000 €
Also ich habe bereits 3 Zerifizierungen seit 2007 hinter mir und KEINE
hat mich mehr als 1500 € gekostet.
Da melde ich mich gerne wieder beim TÜV Rheinland.
Wie dem auch sei, da wird ein Termin ausgemacht, am Freitag geht das
Paket mit dem/den Gerät/en raus und 8 Tage später haste die Antwort.
Grüße
Michelle
Georg schrieb:> Ok! Dann unterschätzen wir diese Gefahr mal nicht.
Das ist richtig so. Einmal weil dein Geräte sowohl selbst innerhalb der
Emissions-Grenzwerte bleiben muss und eben auch die Störanfälligkeit
eine Rolle spielt. d.h. ein die EMV-Grenzwerte überschreitendes Gerät in
robuster Umgebung (alle Geräte führen die eingekoppelten Störungen so
ab, dass ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird) wird nicht auffallen.
Jetzt kommen aber immer mehr Hersteller auf die Idee "es drauf ankommen
zu lassen" oder auf "die Anderen" zu vertrauen. Dann sind Probleme
vorprogrammiert und über den ein oder anderen wütenden Verbraucher kommt
dein Gerät letztlich zur Bundesnetzagentur. Die Nachprüfungen musst du
in jedem Fall bezahlen, bei Nachweis eines Verstosses dann auch eine
saftige Strafe (~50k€ bei unlauterer Anwendung des CE-Zeichens).
Vielleicht wäre es besser dein Gerät über einen Gerätehersteller
fertigen und vertreiben zu lassen?
Michelle Konzack schrieb:> Wie dem auch sei, da wird ein Termin ausgemacht, am Freitag geht das> Paket mit dem/den Gerät/en raus und 8 Tage später haste die Antwort.
Bei "meinem" EMV-Labor gehe ich morgens mit dem Gerät rein und komme am
Nachmittag mit meinem Gerät wieder raus. Die Zusendung aller
aufbereiteten Unterlagen dauert dann allerdings auch nochmal 1-2 Wochen,
die Plots gibts sofort.
> Die Nachprüfungen musst du in jedem Fall bezahlen
Unsinn.
Du könntest einen Hersteller sonst leicht in die Pleite schicken,
einfach 10 seiner Geräte zur BNA schicken mit Überprüfungswunsch,
auch wenn alles in Ordnung ist...
Es ist kein Hexenwerk, ein Gerät zu bauen, das schaffen Millionen
von chinesischen Klitschen auch, nur in Deutschland gibt es
unselbständige Bedenkenträger die sich bei jeder Verantwortung in
die Hose scheissen.
Kein Wunder, wenn die Zukunft aus China kommt, und hier nur die
Looser sitzen.
MaWin schrieb:> Unsinn.>> Du könntest einen Hersteller sonst leicht in die Pleite schicken,> einfach 10 seiner Geräte zur BNA schicken mit Überprüfungswunsch,> auch wenn alles in Ordnung ist...
Du kannst bei der BNA alles melden, die werden dann nach eigenem
Ermessen tätig.
MaWin schrieb:> Es ist kein Hexenwerk, ein Gerät zu bauen,
Ist mir bekannt. So verdiene ich mein Geld. Darüber hinaus weiss ich
auch wie man ein Gerät auf den Markt bekommt, was in diesem Kontext der
springende Punkt ist.
MaWin schrieb:> nur in Deutschland gibt es> unselbständige Bedenkenträger die sich bei jeder Verantwortung in> die Hose scheissen.>> Kein Wunder, wenn die Zukunft aus China kommt, und hier nur die> Looser sitzen.
Lass nur immer wieder deine frustrierten Ergüsse hier ab. Irgendwann
nimmt dich keiner mehr ernst, sci-faq hin oder her...
Loonix schrieb:> MaWin schrieb:>> Unsinn.>>>> Du könntest einen Hersteller sonst leicht in die Pleite schicken,>> einfach 10 seiner Geräte zur BNA schicken mit Überprüfungswunsch,>> auch wenn alles in Ordnung ist...>> Du kannst bei der BNA alles melden, die werden dann nach eigenem> Ermessen tätig.
Natürlich. Das hat Manfred auch nicht bestritten.
Du schriebst, dass man die Kosten einer Nachprüfung auf jeden Fall
bezahlen muss und das stimmt eben nicht. Du musst sie nur dann zahlen,
wenn es Ärger gibt.
> MaWin schrieb:>> nur in Deutschland gibt es>> unselbständige Bedenkenträger die sich bei jeder Verantwortung in>> die Hose scheissen.>>>> Kein Wunder, wenn die Zukunft aus China kommt, und hier nur die>> Looser sitzen.>> Lass nur immer wieder deine frustrierten Ergüsse hier ab. Irgendwann> nimmt dich keiner mehr ernst, sci-faq hin oder her...
Naja, er drückt sich meist etwas martialisch aus, aber so ganz Unrecht
hat er nicht. Die Leute haben viel zu viel Angst.
Wenn man halbwegs sauber entwickelt und vernünftige Gehäuse verwendet
sowie vernünftige Entkopplung betreibt, dann ist CE kein Ding und die
Prüfung durchaus auch preiswert machbar.
Übrigens bieten auch Unis oft zumindest entwicklungsbegleitende Beratung
etc. an. Da kann man preiswert Dinge durchmessen lassen und die verfügen
meist über vernünftige Ausstattung. Nur mal als Tipp für den TO.
Davon mal abgesehen fallen 80-90% aller Konsumergeräte durch, wenn man
mal auf Herz und Nieren prüft. Ein bekannter WiMa an der Uni hatvor
einem Jahr mal spaßeshalber getestet - mit entsprechendem Ergebnis.
Aber: wo kein Kläger, da kein Richter.
Und mit dem Anschwärzen durch Mitbewerber ist es immer so eine Sache -
die meisten haben selbst genug Leichen im Keller ;-)
Chris D.
Chris D. schrieb:> Und mit dem Anschwärzen durch Mitbewerber ist es immer so eine Sache -> die meisten haben selbst genug Leichen im Keller ;-)
Sehe ich auch so...
Nur eins ist sicher, wenn Du nicht greade Konsumer-Frickelhardware
herstellst, und Deine Zertifizierungen machste, hast Du beim Verkauf
wesentlich besser chancen...
Habe schon Geräte gesehen, in deren Gehäuse die ganzen Zertifizierungs-
zeichens und Weisderschlagmichtot eingepreßt waren...
20-30 Siegel! CE, GS, TÜV, S+ NF, ...was das alles gekostet hat!
Grüße
Michelle